Vorrichtung zum Inhalieren pulverf örmiger Substanzen
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Inhalieren pulverf örmiger Substanzen, insbesondere medizinischer Art, enthalten in Kapseln, die mittels eines Schiebers in eine Entleerungsposition verschiebbar sind, in welcher Position die Kapselwandung mittels zweier im Schieber verschieblicher Nadeln durchstechbar ist zwecks Leersaugen des Kapselinhaltes durch einen Mundstückkanal, welcher in axialer Verlängerung der Kapselkammer verläuft. Vorrichtungen der in Rede stehenden Art sind bekannt, so weiter auch unter dem Begriff Kapselinhalatoren. Diese dienen vornehmlich der Inhalation medikamentöser, pulverförmiger Massen, die weiter portioniert in Kapseln vorliegen. In der Regel bestehen derartige Kapseln aus zwei Teilen, nämlich einem Kapselkörper und einer Kapselkappe, die teleskopartig ineinander geschoben sind, wobei insbesondere zur Aufnahme inhalationsfähiger Substanzen Kapseln aus einem, sehr geringe Wasseraufnahmefähigkeiten aufweisenden Kunststoff bestehen, alternativ aus Gelatine. Aus der DE 690 04 749 T2 ist eine Vorrichtung der in Rede stehenden Art bekannt, bei welcher die Kapsel mit der zu inhalierenden Substanz aufgenommen in einer Kapselkammer mittels eines im We- sentlichen quer zum Inhalationsstrom manuell durch den Benutzer zu verlagernden Schieber einliegt. Durch die Schieberverlagerung wird die Kapsel bzw. die die Kapsel aufnehmende Kapselkammer in eine Position verbracht, in welcher die Kapselkammer in axialer Verlängerung zu dem Mundstückkanal verläuft, womit die Kapselkammer in dieser Schieberposition Teil des im Zuge der Inhalation, d. h. im Zuge des Einatmens vom Luftstrom durchströmten Saugkanals ist. Zur Freigabe der in der Kapsel bevorrateten Substanz wird die Kapselwandung durchstochen. Hierzu dienen in der vorbezeichneten Ausgestaltung zwei Nadeln, welche relativ zum Schieber und in Verlagerungsrichtung
des Schiebers bewegbar sind derart, dass diese zufolge Überwinden einer die Nadeln in einer Nichtbelastungsstellung zurückdrängenden Federkraft die Wandung der Kapselkammer durchsetzend in die Kapselkammer eintauchen und hierbei die Kapselwandung durchstechen. Zur Inhalation sind die Nadeln wiederum in ihre federbelastete Grundstellung zurückverlagert. Zufolge Saugen durch das Mundstück und dementsprechend durch die Kapselkammer gesogener Luftströmung wird die pulverförmige Substanz durch die durchstochenen Öffnungen der Kapselwandung aus der Kapsel ausgeräumt und über den Saugluftstrom inhaliert.
Im Hinblick auf den vorbeschriebenen Stand der Technik wird eine technische Problematik der Erfindung darin gesehen, eine Vorrichtung der in Rede stehenden Art insbesondere hinsichtlich des Austrags der Substanz aus der Kapsel sowie weiter bevorzugt hinsichtlich der Verteilung der ausgetragenen Substanz in der Saugluftströmung weiter zu verbessern.
Diese Problematik ist zunächst und im Wesentlichen durch den Gegenstand des Anspruches 1 gelöst, wobei darauf abgestellt ist, dass die Wandung der Kapselkammer einen in Richtung des Mundstückkanals ansteigenden Gewindegang besitzt. Zufolge dieser Ausgestaltung ist eine Art Wendel-Kapselkammer geschaffen. Der den Wendel bildende Gewindegang im Bereich der Kapselkammerwandung umläuft bei Einliegen einer Kapsel in der Kapselkammer die Kapsel ansteigend, wobei weiter bevorzugt der Gewindegang koaxial ausgerichtet ist zu einer zentralen Achse der Kapselkammer, welche zentrale Achse wiederum insbesondere in der Inhalationsstellung bevorzugt übergeht in eine zentrale Achse zumindest eines sich in Strömungsrichtung an der Kapselkammer anschließenden Abschnitts des Mundstückkanals, weiter bevorzugt des gesamten Mundstückkanals. Durch die wendeiförmige Ausprägung der
Kapselkammerwandung wird der durch die Kapselkammer i.W. in Axialrichtung gesogenen Luft eine Umlenkung in Umfangsrichtung der Kapselkammer aufgeprägt, zufolge dessen eine wirbelartige Durchströmung der Kapselkammer erreicht wird. Die im Zuge der Inhalation in der Kapselkammer einliegen- de und zuvor von den Nadeln durchstochene Kapsel wird hierbei insbesondere um deren Längsachse in Rotation versetzt, weiter insbesondere in eine taumelnde Rotation, wobei der vorgeschlagene Gewindegang und die hierdurch erreichte Verwirbelung der Saugluftströmung diese Kapselrotation bzw. das Taumeln der Kapsel zumindest unterstützt. Der erreichte Luftstromwirbel führt zu einer günstigen Ausräumung der pul verförmigen Substanz aus der Kapsel zufolge von Durchströmen durch die gelochten Kapselöffnungen und darüber hinaus zu einer günstigen, bevorzugt gleichmäßigen Verteilung der Substanz in der Saugluftströmung. Weitere Merkmale der Erfindung sind nachstehend, auch in der Figurenbeschreibung, oftmals in ihrer bevorzugten Zuordnung zum Gegenstand des Anspruches 1 oder zu Merkmalen weiterer Ansprüche erläutert. Sie können aber auch in einer Zuordnung zu nur einzelnen Merkmalen des Anspruches 1 oder des jeweiligen weiteren Anspruches oder jeweils unabhängig von Bedeutung sein.
So ist in einer bevorzugten Weiterbildung des Gegenstandes vorgesehen, dass der Gewindegang eine vom unteren Ende der Kapselkammer ausgehende und bis zum oberen Ende der Kapselkammer reichende, S-förmige Gewindegang- rippe besitzt und die Kapselkammer am unteren Bodenende in der Seitenwand die Zutrittsöffnung für die anzusaugende Luft besitzt. Die Gewindegangrippe kann hierbei in Form einer auf die Kapselwandung aufgebrachten und in einem Querschnitt nach radial innen in das Kammerinnere hineinreichenden Erhe-
bung, weiter beispielsweise trapezförmiger Art, gebildet sein. Bevorzugt wird diesbezüglich die Ausgestaltung der Gewindegangrippe zufolge einer insgesamt S-förmig umlaufenden, nutartigen Vertiefung in der Kammerwandung, was sich insbesondere hinsichtlich des freien Rotierens bzw. Taumeins der Kapsel um die Längsachse von Vorteil erweist. Der Gewindegang bzw. die Gewindegangrippe erstreckt sich in bevorzugter Ausgestaltung zumindest nahezu über die gesamte axiale Länge der Kapselkammer, welche Länge ange- passt ist an die axiale Länge der aufzunehmenden Kapsel, weiter bevorzugt mit Bezug zu der Kapsellänge mit einem Übermaß versehen ist, so dass die axiale Länge der Kapselkammer in bevorzugter Ausgestaltung etwa dem 1,1- bis 1,5- Fachen der axialen Länge einer Kapsel entspricht. Hierbei erstreckt sich der Gewindegang bzw. die Gewindegangrippe in bevorzugter Ausgestaltung unter gleichmäßigem Anstieg insgesamt über einen Umfang von 360°. Diesbezüglich sind weiter auch Ausgestaltungen denkbar, bei welchen der Gewindegang sich über einen Umfang von weniger als 360° erstreckt, beispielsweise 180° bis 270° oder auch über einen Umfang von mehr als 360°. Darüber hinaus sind auch Ausgestaltungen denkbar, bei welchen mehrere, beispielsweise zwei ineinandergreifende Gewindegänge vorgesehen sind, die in gleicher Richtung ansteigend in Art eines zweigängigen Gewindes angeordnet sind. Weiter zugeordnet dem dem unteren Ende der Kapselkammer zugewandten Ende des Gewindeganges ist in der Wandung der Kapselkammer die Zutrittsöffnung für die anzusaugende Luft ausgebildet. Hierbei kann es sich um eine streng radial ausgerichtete Durchtrittsöffnung handeln. Bevorzugt ist diesbezüglich eine tangential ausgerichtete Zutrittsöffnung, welche weiter bevorzugt derart ausgerichtet ist, dass die anzusaugende Luft durch die Zutrittöffnung zumindest annähernd tangential in den kammerwandungsseitig ausgebildeten Gewindegang ohne harte Umlenkung einströmt. Der Gewindegang unterstützt entsprechend vor-
teilhaft die Verwirbelung der tangential in die Kapselkammer anzusaugenden
Luft.
In einer weiter bevorzugten Ausgestaltung liegt die Lufteinlassöffnung der Vorrichtung zu dem vom Mund zu umschließenden Mundstückausgang mit Bezug auf die Erstreckung des Mundstückkanals, weiter bevorzugt mit Bezug auf die axiale Längserstreckung der Kapselkammer axial versetzt und benachbart, weiter bevorzugt mit Bezug auf die vorbeschriebene Axialerstreckung oberhalb einer Übergangsebene von Kapselkammer zum Mundstückkanal. Die Lufteinlassöffnung liegt hierbei günstig zur Beobachtung durch den Benutzer frei, weiter so günstig, dass diese nicht im Zuge der Inhalation, beispielsweise durch die Lippen des Benutzers abgedeckt und so gegebenenfalls verschlossen wird.
Die Erfindung ist nachstehend anhand der beigefügten Zeichnung, welche lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellt, näher erläutert. Hierbei zeigt:
Fig. l die Vorrichtung in perspektivischer Darstellung, die
deckelverschlossene Nichtbenutzungsstellung betreffend;
Fig. 2 die Vorrichtung gemäß Fig. 1 in einem vertikalen Längsschnitt;
Fig. 3 eine der Fig. 1 entsprechende Darstellung, jedoch die
Gebrauchs- Vorbereitungsstellung betreffend;
Fig. 4 den Längsschnitt hierzu;
Fig. 5 eine explosionsperspektivische Darstellung der Vorrichtung;
Fig. 6 in einer Einzeldarstellung die Stirnansicht gegen einen
Schieber der Vorrichtung;
Fig. 7 den vergrößerten Schnitt gemäß der Linie VII- VII in Fig. 6 durch eine Kapselkammer in dem Schieber; Fig. 8 eine der Fig. 3 entsprechende perspektivische Darstellung der Vorrichtung, jedoch partiell aufgebrochen;
Fig. 9 eine der Fig. 4 entsprechende Schnittdarstellung, die Verlagerungsstellung des Schiebers in die Inhalierposition betref- fend;
Fig. 10 eine Folgedarstellung der Fig. 9 im Zuge des Durchstechens einer in der schieberseitigen Kapselkammer aufgenommenen Kapsel;
Fig. 11 eine Folgedarstellung der Fig. 10, den Inhalations Vorgang betreffend;
Fig. 12 eine weitere Längsschnittdarstellung durch die Vorrichtung betreffend eine Stellung im Zuge der Entsorgung der Kapsel nach durchgeführter Inhalation.
Dargestellt und beschrieben ist zunächst mit Bezug zu Fig. 1 eine Vorrichtung 1 zum Inhalieren pulverförmiger Substanzen in Art eines Kapselinhalators, welche Vorrichtung 1 als bequem mitführbares Taschengerät realisiert ist. Dieses weist ein Gehäuse 2 auf, an welchem eine deckelartige Kappe 3 anscharniert ist. In der Kappenverschlussstellung, weiter entsprechend in einer Nichtbenut- zungsstellung gemäß den Fig. 1 und 2 weist die Vorrichtung 1 ein Längen- Höhen Verhältnis von etwa 1:1 bis 1:1,5 auf und eine senkrecht zur Höhenerstreckung, d. h. weiter eine senkrecht zu der Bildebene in Fig. 2 betrachtete Tiefe, die etwa 1/5 der Höhenerstreckung des kappen verschlossenen Gehäuses 2 ent- spricht. Die Teile der Vorrichtung 1 sind bevorzugt als Kunststoff -Spritzteile realisiert.
Das Gehäuse 2 formt zunächst ein Mundstück 4 aus, welches in Breitenrichtung des Gehäuses 2 betrachtet mittig angeordnet ist und in Höhenrichtung des Ge- häuses 2 sich gegenüber beidseitig benachbarten Gehäuseabschnitten erhebt, so dass das Mundstück 4 bequem lippenumschlossen werden kann.
In dem Mundstück 4 mündet ein sich mit Bezug auf die Darstellungen vertikal erstreckender Mundstückkanal 5 im Bereich eines nach außen offenen Mund- Stückausganges 6. Der Mundstückkanal 5 erstreckt sich hierbei ausgehend von dem Mundstückausgang 6 annähernd über die halbe vertikale Höhe des Gehäuses 2 und endet dem Mundstückausgang 6 gegenüberliegend frei in einem in dem Gehäuse 2 ausgebildeten Schieberraum 7. Letzterer erstreckt sich senkrecht gerichtet zum Mundstückkanal 5, entsprechend in Breitenrichtung des Gehäuses 2, dies weiter insgesamt annähernd über die gesamte Breite des Gehäuses 2.
Einendig stirnseitig ist der Schieberraum 7 durch die zugleich auch den Schieberraum 7 umfangsmäßig umgebende Gehäusewandung 8 verschlossen.
Anderendig durchtritt der Schieberraum 7 die zugeordnete Gehäusewandung 8, zur Aufnahme eines von außen zu betätigenden und entsprechend zugängli- chen Schiebers 9.
Zugeordnet dem mittels der Gehäusewandung 8 verschlossenen Schieberraumendes weist das Gehäuse 2 eine Lufteinlassöffnung 10 auf. Diese ist in Breitenrichtung des Gehäuses 2 betrachtet benachbart und axial versetzt um etwa das halbe axiale Erstreckungsmaß des Mundstückkanals 5 zum Mundstückausgang 6 positioniert. Die Lufteinlassöffnung 10 geht über in einen im Wesentlichen parallel zum Mundstückkanal 5 verlaufenden und in dem Schieberraum 7 mündenden Lufteinlasskanal 11. Mit Bezug auf eine den Mundstückkanal 5 durchsetzende, zentrale Achse x ist gegenüberliegend zu der Lufteinlassöffnung 10 bzw. zum Lufteinlasskanal 11 benachbart zum Mundstück 4 bzw. zum Mundstückkanal 5 ein gleichfalls parallel zum Mundstückkanal 5 bzw. zu der Achse x ausgerichteter Einführkanal 12 ausgeformt, welcher gleich der Lufteinlassöffnung 10 die zugeordnete Ge- häusewandung durchtretend frei nach außen tritt. Anderendig mündet der Einführkanal 12 in den Schieberraum 7.
Wie auch der Mundstückkanal 5 sowie der Lufteinlasskanal 11 ist auch der Einführkanal 12 mit Bezug auf einen Querschnitt kreisförmig gestaltet, wobei der Durchmesser des Einführkanals 12 angepasst ist an den Durchmesser 1 einer durch diesen einzuführenden, die zu inhalierende pulverförmige Substanz 13 aufweisenden Kapsel 14. So ist weiter bevorzugt der Durchmesser des Einführkanals 12 gegenüber dem Durchmesser der Kapsel 14 mit einem Übermaß ver-
sehen, so weiter bevorzugt mit einem Durchmessermaß, welches dem 1,1- bis 1,3-Fachen des Kapseldurchmessers entspricht, so dass die Kapsel 14 bei entsprechender Handhabung reibungsarm durch den Einführkanal 12 gleiten kann. Die Kapsel 14 fällt bei einem Einsetzen quasi frei durch den Einführkanal 12 in eine, wie weiter unten näher beschriebene Kapselkammer.
Der Schieberraum 7 ist weiter unterfangen von einem, einen Vorratsraum 15 für Kapseln 14 ausbildenden Gehäuseabschnitt. Dieser ist bis auf eine in dieselbe Richtung wie die Öffnung des Schieberraumes 7 weisende Entnahmeöffnung 16 allseitig durch die Gehäusewandung 8 umschlossen. In dem Vorratsraum 15 ist bspw. eine Tagesration an Kapseln 14 mitführbar.
Im Schmalseitenbereich, benachbart zur Lufteinlassöffnung 10 ist gehäusewan- dungsaußenseitig die im Wesentlichen halbschalenförmig gestaltete Kappe 3 über ein Scharnier 17 bevorzugt einteilig, weiter bevorzugt materialeinheitlich an dem Gehäuse 2 angebunden. Bei dem Scharnier 17 handelt es sich um ein sogenanntes Schnappscharnier mit Überfallwirkung, welches weiter bevorzugt so konzipiert ist, dass die Schwenkstellung der Kappe 3 in der sowohl das Mundstück 4 als auch die Lufteinlassöffnung 10 sowie den Einführkanal 12 freigebenden Offenstellung selbsthaltend ist. In der Kappenverschlussstellung gemäß den Fig. 1 und 2 überfängt die Kappe 3 sowohl die Lufteinlassöffnung 10 und den Einführkanal 12 als auch das Mundstück 4, wobei weiter die Kappenverschlussstellung verrastet ist. Hierzu dient eine kappeninnenseitig an der dem Scharnier 17 gegenüberliegenden Kappeninnenwandung angeformte Rastnase 18, die in eine wandungsaußenseitig des Einführkanals 12 ausgeformte Rastausnehmung 19 eingreift. Der der Rastnase 18 zugewandte Kappenabschnitt stützt sich in der Verschlussstellung weiter auf einer Stufe 20 der Gehäusewandung 8 ab.
Der Schieberraum 7 ist im Wesentlichen hohlzylindrisch ausgeformt. In diesem ist der erwähnte Schieber 9 in Längserstreckung des Schieberraumes 7 und somit quer zur Achse x schiebeverlagerbar, wozu weiter der Schieber 9 einen den Innendurchmesser des Schieberraumes 7 angepassten Außendurchmesser aufweist. Entsprechend ist die Schieberwandung 21 ausgelegt zur umf angsmäßi- gen Anlage an der Wandung des Schieberraumes 7.
Im Bereich des in den Schieberraum 7 eingreifenden Endes des Schiebers 9 ist dieser mit mehreren, in dem dargestellten Ausführungsbeispiel vier umfangs- mäßig gleichmäßig verteilt angeordneten Radialvorsprüngen 22 versehen. Diese tauchen in entsprechend ausgeformte und positionierte, parallel zur Schieberachse y verlaufende Nuten 23 ein, welche Nuten 23 in der Wandung des Schieberraumes 7 ausgebildet sind und sich ausgehend von der geschlossenen Stirnwandung des Schieberraumes 7 sich etwa bis auf Höhe der Einmündung des Mundstückkanals 5 erstrecken, wodurch in diesem Bereich endseitig der Nuten 23 Anschlagschultern 24 für die Radialvorsprünge 22 ausgeformt sind. Diese begrenzen die Verschiebebewegung des Schiebers 9 mit Bezug auf die Achse x nach radial außen.
Insbesondere zur Montage des Schiebers 9 in den Schieberraum 7, darüber hinaus auch zur Luftführung im Zuge des Inhalationsvorganges ist der, die Radialvorsprünge 22 tragende Endabschnitt des Schiebers 9 längsgeschlitzt, wodurch sich in der Schieberwandung 21 parallel zur Schieberachse y sich erstre- ckende, zum freien Ende des Schiebers 9 frei auslaufende Fenster 25 ergeben.
Weiter weist der Schieber 9 eine Kapselkammer 26 auf. Diese ist mit Bezug auf das freie Ende des Schiebers 9 rückwärtig des geschlitzten Schieberwandungs-
abschnittes angeordnet und erstreckt sich quer zur Schieberachse y, weiter parallel ausgerichtet zur Achse x des Mundstückkanals 5, dies weiter bevorzugt unter hohlzylindrischer Ausgestaltung der Kammer. Die Kapselkammer 26 ist umfangsmäßig im Wesentlichen durch die Schieberwandung 21 geschlossen, wobei weiter die Schieberwandung 21 zugleich auch einen geschlossenen Boden 27 der Kapselkammer 26 ausformt. Das dem Boden gegenüberliegende Ende der Kapselkammer 26 ist mit Bezug zur Schieberachse y nach radial außen offen, so insbesondere zum Eintritt einer Kapsel 14 in die Kapselkammer 26. Der Durchmesser der Kapselkammer 26 ist in dem dargestellten Ausführungs- beispiel so gewählt, dass dessen Durchmesser etwa dem 1,2- bis 1,4-Fachen des Kapseldurchmessers entspricht, so dass eine in die Kapselkammer 26 eingeführte Kapsel 14 auf dem Boden 27 stehend lose einliegt.
Im Bereich des unteren Endes der Kapselkammer 26 ist bodennah eine Zutritts- Öffnung 28 für die anzusaugende Luft ausgeformt. Diese ist weiter so ausgebildet, dass die durch diese eintretende Luft im Wesentlichen tangential in den Kapselkammerraum eintritt. Die Zutrittsöffnung 28 mündet außenseitig in den Schieberraum 7 bzw. in den von der Schieberwandung 21 teilweise umschlossenen, in den Schieberraum 7 mündenden Hohlraum des Schiebers 9. Kammer- innenseitig mündet die Zutrittsöffnung 28 in einem in der Kammerwandung 29 ausgeformten Gewindegang 30. Dieser Gewindegang 30 ist in dem dargestellten Ausführungsbeispiel als eine vom unteren Ende der Kapselkammer 26 ausgehende und sich bis zum oberen Ende der Kapselkammer 26 erstreckende, im Wesentlichen S-förmige Nut ausgebildet, welche entsprechend sich in Richtung auf das freie Ende der Kapselkammer 26 entlang der Kammerwandung 29 sich erstreckend ansteigt. Hierbei umläuft der Gewindegang 30 die Kammerwandung 29 über dessen gesamte axiale Höhenerstreckung über einen Umfang von etwa 360°. Die Anordnung ist weiter so gewählt, dass die zugeordnete Zutritts-
Öffnung 28 quasi eine die Kammerwandung 29 durchtretende Verlängerung des nutartigen Gewindeganges 30 darstellt.
Nach radial außen setzt sich der Schieber 9 anschließend an die Kapselkammer 26 in Form einer Schieberhülse 31 fort. In dieser ist eine knopfartige Betätigungshandhabe 32 in Erstreckungsrichtung der Schieberachse y verlagerbar gehaltert. Die Betätigungshandhabe 32 ragt in einer Grundstellung zur Betätigung frei über das nach außen weisende Ende der Schieberhülse 31 hinaus. A- xial innenseitig sind an der Betätigungshandhabe 32 zwei parallel zur Schieber- achse y und mit gleichem Abstand zu dieser verlaufende Nadeln 33 befestigt, welche mit Bezug auf eine Vertikalprojektion auf eine Bodenebene des Gehäuses 2 in Übereinanderlage angeordnet sind. Diese Nadeln 33 sind endseitig geführt in aus der Schieberwandung 21 herausgeformten Führungsbuchsen 34, deren Führungskanäle die Kammerwandung 29 durchsetzend frei in die Kap- selkammer 26 münden.
Die Betätigungshandhabe 32 stützt sich über eine konzentrisch zur Schieberachse y angeordnete Druckfeder 35 gegen die zum Inneren der Schieberhülse 31 gewandten Fläche der Kammerwandung 29 ab, so dass über die Druckfeder 35 die Betätigungshandhabe 32 mit Bezug zur Schieberachse y nach axial außen belastet ist. Eine diesbezügliche Anschlagbegrenzung für die Betätigungshandhabe 32 ist erreicht zufolge Anordnung von Radialvorsprüngen 36 an parallel zur Schieberachse y verlaufenden, an der Betätigungshandhabe 32 angeformten Federarmen 37. Die Radialvorsprünge 36 wirken mit in den Darstellungen nicht näher gezeigten Anschlagschultern der Schieberhülse 31 zusammen.
Die Federkraft der Druckfeder 35 ist so gewählt, dass diese geringer ist als die Schieberverlagungskraft des Schiebers 9 in dem Schieberraum 7, entsprechend
kleiner gewählt als die Reibungskraft zwischen Schieberwandung 21 und der den Schieberraum 7 begrenzenden Gehäusewandung 8.
Mit Bezug auf die Darstellungen ist unterseitig an der Schieberhülse 31 im Be- reich des die Mündung zum Durchtreten der Betätigungshandhabe 32 begrenzenden Randes eine nach vertikal unten weisende Verschlusswandung 38 angeformt zum Verschluss der Entnahmeöffnung 16 in der Nichtbenutzungsstellung der Vorrichtung 1, d. h. in der nach innen in den Schieberraum 7 verlagerten Stellung des Schiebers 9.
Zur Durchführung eines Inhalationsvorganges wird zunächst zur Freilegung des Mundstücks 4 sowie der Lufteinlassöffnung 10 und des Einführkanals 12 die Kappe 3 um das Scharnier 17 und hierbei um eine quer zur Achse x sowie in Tiefenrichtung des Gehäuses 2 ausgerichtete Scharnierachse aufgeschwenkt. Der Schieber 9 liegt in dieser Grundstellung eingefahren in dem Schieberraum 7 ein, welche eingefahrene Stellung anschlagbegrenzt ist durch Anschlagen des die Radialvorsprunge 22 aufweisenden Schieberwandungsabschnitts an der den Schieberraum 7 stirnseitig verschließenden Gehäusewandung 8. In dieser anschlagbegrenzten Stellung liegt die Kapselkammer 26 in axialer Verlänge- rung zu dem Mundstückkanal 5. Die Schieberhülse 31 des Schiebers 9 ist so weit eingefahren, dass dessen nach außen weisende freie umlaufende Randkante in der Ebene des durchsetzten Gehäusewandungsabschnittes liegt. Die Betätigungshandhabe 32 ragt entsprechend zufolge ihrer federbelasteten Grundstellung über die zugeordnete Schmalseitenwandung des Gehäuses 2 hinaus.
Die Schieberwandung 21 liegt im Bereich der Schieberhülse 31 partiell zum Ergreifen durch den Benutzer frei, wozu in den Breitseitenflächen des Gehäuses 2 fensterartige Ausnehmungen 39 vorgesehen sind. Diese sind schlitzartiger Ges-
talt mit zur von der Betätigungshandhabe 32 durchsetzten Stirnwand des Gehäuses 2 offenen Enden. Durch diese Ausnehmungen 39 tauchen wandungsau- ßenseitig auf der Schieberhülse 31 aufgebrachte Anfassungsabschnitte 40. Zufolge Ergreifen der Anfassungsabschnitte 40 mit den Fingern einer Hand - bei gleichzeitigem Erfassen des Gehäuses 2 mit der anderen Hand - wird der Schieber 9 zunächst bis zur Anschlagbegrenzung herausgezogen. In dieser anschlagbegrenzten Auszugsstellung liegt die Kapselkammer 26 in axialer Verlängerung zu dem Einführkanal 12, so dass über den Einführkanal 12 eine Kap- sei 14 in die Kapselkammer 26 einführbar ist. Die Kapsel 14 kann hierbei bereits vor einer entsprechenden Schieberverlagerung des Schiebers 9 in dem Einführkanal 12 einliegen, wobei nach entsprechender Verlagerung des Schiebers 9 die Kapsel 14 selbsttätig in die Kapselkammer 26 fällt. Alternativ liegt in der Schieberauszugsstellung der Vorratsraum 15 zur Entnahme einer neuen Kapsel 14 frei, welche hiernach über den Einführkanal 12 eingelegt werden kann.
Zufolge Rückverlagerung des Schiebers 9 in seine in den Schieberraum 7 eingeschobene und anschlagsbegrenzte Stellung gemäß Fig. 9 wird die in der Kapselkammer 26 aufgenommene Kapsel 14 in axialer Zuordnung zu dem Mund- stückkanal 5 verbracht. Die Verlagerung des Schiebers 9 erfolgt hierbei bevorzugt zufolge Drücken auf die Betätigungshandhabe 32, wobei die auf die Betätigungshandhabe 32 einwirkende Druckfeder 35 im Zuge der Schieberverlagerung eine Relativverlagerung zwischen Betätigungshandhabe 32 und Schieber 9 nicht zulässt.
In der anschlagbegrenzten Schiebereinschubstellung wird zufolge bevorzugt weiterer Druckbelastung der Betätigungshandhabe 32 die Rückstellkraft der Druckfeder 35 überwunden, was zu einer entsprechenden Relativverlagerung
der Betätigungshandhabe 32 gegenüber dem hierzu zufolge Anschlagbegrenzung feststehenden Schieber 9 führt; entsprechend zu einer Relativverlagerung der an der Betätigungshandhabe 32 festgelegten Nadeln 33. Deren Spitzen tauchen durch die Führungsbuchsen 34 in die Kapselkammer 26 ein, durchstechen im weiteren Zuge der Verlagerung die Kapselwandung 41 sowohl im Zuge des Eintauchens der Nadelspitzen in das Kapselinnere als auch beim Austauchen aus dem Kapselinneren nach außen. Die Anordnung der Nadeln 33 ist hierbei so gewählt, dass diese die Kapsel 14 jeweils etwa im Bereich des Überganges vom zylindrischen Mittenabschnitt zu den Kappenendabschnitten durchstoßen. Nach Aufhebung der Druckbelastung auf die Betätigungshandhabe 32 verlagert sich diese selbsttätig zufolge der Beaufschlagung über die Druckfeder 35 zurück in die anschlagbegrenzte Grundstellung, in welcher die Nadeln 33 wieder aus dem Bereich der Kapselkammer 26 gezogen sind. In der Zuordnungsstellung der Kapselkammer 26 in axialer Verlängerung zum Mundstückkanal 5 ist der Einführkanal 12 bodenseitig durch die Wandung der Schieberhülse 31 geschlossen.
Zum Inhalieren wird das Mundstück 4 von den Lippen umschlossen, wonach zufolge Einatmen eine Luftströmung erzeugt wird. Diese tritt über die Lufteinlassöffnung 10, den Lufteinlasskanal 11 in die durch die geschlitzte Schieberwandung 21 gebildete Hohlkammer des Schiebers 9 ein und wird durch die Zutrittsöffnung 28 in die Kapselkammer 26 gesogen, in welcher Kapselkammer 26 die die Kapselkammer 26 und den anschließenden Mundstückkanal 5 axial durchsetzende Luftströmung zufolge der gewindegangartigen Ausgestaltung der Kapselkammerwandung 29 zusätzlich eine Bewegung in Umfangsrichtung aufgeprägt wird, so dass die Luftströmung wirbelartig die Kapselkammer 26 durchsetzt. Im Zuge dieser Durchsetzung strömt die Luft zugleich durch die
durchstochene Kapsel 14 zum Ausräumen der hier bevorrateten Substanz 13, wobei weiter zufolge der Verwirbelung eine gute Vermengung der Substanz 13 in der Luftströmung erreicht wird. Das Luft-Substanz-Gemisch wird über den Mundstückausgang 6 eingeatmet, wobei die Wirbel-Luftströmung durch den Mundstückkanal 5 bis zum Mundstückausgang 6 im Wesentlichen senkrecht zur Verlagerungsrichtung des Schiebers 9 gerichtet ist.
Im Zuge der wirbelartigen Luftdurchsetzung der Kapselkammer 26 wird die Kapsel 14 mitgerissen und hierbei in Rotation versetzt bis hin zu einer taumel- artigen Bewegung der Kapsel 14 in der Kapselkammer 26, welche Kapselkammer 26 in der Zuordnungsstellung zum Mundstückkanal 5 von einem endseitig des Mundstückkanals 5 angeordneten Rückhaltegitter 43 überdeckt ist. Letzteres verhindert ein Ansaugen der Kapsel 14 in den Mundstückkanal 5, wobei die Maschenweite des Rückhaltegitters 43 so groß gewählt ist, dass die partikelbe- haftete Luft ungehindert dieses durchsetzen kann.
Die Entsorgung der entleerten Kapsel 14 kann sofort nach Gebrauch erfolgen; alternativ nach einem Verschluss des Gehäuse 2 durch die Kappe 3 erst bei einem nächsten Inhalationsvorgang, wozu jeweils der Schieber 9 nach axial au- ßen verlagert wird, um die Kapselkammer 26 in axialer Verlängerung zum Einführkanal 12 zu verbringen, über welchen Einführkanal 12 die Kapsel 14 zufolge Kippen des Gehäuses 2 entnehmbar ist (vgl. Fig. 12).
Auch kann die Vorrichtung 1 zur Inhalation derart vorbereitet sein, dass in der Nichtgebrauchsstellung, d. h. in der Kappenverschlussstellung gemäß den Fig. 1 und 2 eine mit Substanz 13 befüllte Kapsel 14 in dem Einführkanal 12 boden- seitig abgestützt durch die Schieberhülse 31 einliegt, welche Kapsel 14 über einen in der Kappe 3 angeformten Deckenabschnitt 42 unverlierbar überfangen
ist. Mit Herausziehen des Schiebers 9 fällt die Kapsel 14 in die Kapselkammer 26, wonach der Schieber 9 rückverlagert wird zum Verbringen der Kapsel 14 in axialer Verlängerung zum Mundstückkanal 5. Nach erfolgtem Durchstechen der Kapsel 14 wird die Kappe 3 aufgeschwenkt, wonach der Inhalationsvor- gang durchgeführt werden kann.
Alle offenbarten Merkmale sind (für sich) erfindungswesentlich. In die Offenbarung der Anmeldung wird hiermit auch der Offenbarungsinhalt der zugehörigen/beigefügten Prioritätsunterlagen (Abschrift der Voranmeldung) vollin- haltlich mit einbezogen, auch zu dem Zweck, Merkmale dieser Unterlagen in Ansprüche vorliegender Anmeldung mit aufzunehmen. Die Unteransprüche charakterisieren in ihrer fakultativ nebengeordneten Fassung eigenständige erfinderische Weiterbildung des Standes der Technik, insbesondere um auf Basis dieser Ansprüche Teilanmeldungen vorzunehmen.
BEZUGSZEICHENLISTE
1 Vorrichtung
2 Gehäuse
3 Kappe
4 Mundstück
5 Mundstückkanal
6 Mundstückausgang
7 Schieberraum
8 Gehäusewandung
9 Schieber
10 Lufteinlassöffnung
11 Lufteinlasskanal
12 Einführkanal
13 Substanz
14 Kapsel
15 Vorratsraum
16 Entnahmeöffnung
17 Scharnier
18 Rastnase
19 Rastausnehmung
20 Stufe
21 Schieberwandung
22 Radialvorsprung
23 Nut
24 Anschlagschulter
25 Fenster
26 Kapselkammer
7 Boden
8 Zutrittsöffnung 9 Kammerwandung 0 Gewindegang 1 Schieberhülse 2 Betätigungshandhabe 3 Nadel
4 Führungsbuchse 5 Druckfeder
6 Radialvorsprung
37 Federarm
38 Verschlusswandung
39 Ausnehmung
40 Anfassungsabschnitt
41 Kapselwandung
42 Deckenabschnitt
43 Rückhaltegitter x Achse
y Schieberachse