tesa SE Hamburg
Beschreibung
Verfahren zur Herstellung einer mehrfarbig laserbeschriftbaren Folie
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung einer mehrfarbig laserbeschriftbaren Folie mit den Merkmalen des Oberbegriffs von Anspruch 1 sowie eine mehrfarbig laserbeschriftbare Folie gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 15.
Zur Kennzeichnung von Teilen an Fahrzeugen, Maschinen, elektrischen und elektronischen Geräten, Verpackungen usw. finden zunehmend technische Etiketten Verwendung, so zum Beispiel als Typenschilder, als Steueretikett für Prozessabläufe, als Verpackungsetikett oder als Garantie- und Prüfplaketten. Um derartige Schilder oder Etiketten zu beschriften, werden weit verbreitet leistungsfähige steuerbare Laser eingesetzt, mit deren Hilfe Markierungen wie Schriften, Codierungen und dergleichen erzeugt werden. An das zu beschriftende Material sind hohe Anforderungen gestellt. So soll die Beschriftung schnell erfolgen können, das Auflösungsvermögen soll hoch sein, die Anwendung soll einfach sein und das Material soll eine hohe Beständigkeit gegenüber mechanischen, physikalischen und chemischen Einflüssen haben. Gängige Materialien wie zum Beispiel bedrucktes Papier, eloxiertes oder lackiertes Aluminium oder PVC-Folien erfüllen nicht alle diese Anforderungen.
Aus der, den Ausgangspunkt der vorliegenden Erfindung bildenden EP 1 440 133 B1 ist ein Herstellungsverfahren für eine laserbeschriftbare Folie bekannt, die die oben genannten Anforderungen erfüllt. Diese laserbeschriftbare Folie ist selbsttragend ausgebildet, wird jedoch auf einem Prozessträger, der so genannten Stützträgerfolie, hergestellt. Hierzu wird zunächst eine dünne Schicht eines UV-härtbaren Drucklackes auf den Prozessträger aufgedruckt. Diese Drucklackschicht bildet dann die laserbeschriftbare Schicht, auch als Gravurschicht bezeichnet, aus. Auf diese Drucklackschicht wird eine dickere Schicht eines elektronenstrahlhärtbaren Acrylatlackes aufgerakelt. Nach einem
Aushärten mittels eines Elektronenstrahlverfahrens bildet die Acrylatlackschicht den Träger der laserbeschriftbaren Folie aus und der Prozessträger kann entfernt werden. Die dicke Acrylatlackschicht weist zudem eine von der Drucklackschicht verschiedene, möglichst kontraststarke Farbe auf. Nach einem partiellen Entfernen der Drucklackschicht durch Laserbestrahlung zur Beschriftung scheint die Acrylatlackschicht an den Stellen durch, an denen die Drucklackschicht entfernt wurde, und die Beschriftung ist somit sichtbar. In der EP 1 440 133 B1 ist zudem eine Mehrfarbigkeit der laserbeschriftbaren Folie dahingehend beschrieben, dass Drucklackschichten unterschiedlicher Farben nebeneinander angeordnet sein können und demzufolge bereichsweise eine unterschiedliche Farbgestaltung erzielt werden kann.
Einen ähnlichen Produktaufbau zeigt auch die DE 100 48 665 A1 , bei der eine laserbeschriftbare Schicht auf Basis eines elektronenstrahlhärtbaren (ESH) Acrylatlackes vorgesehen ist. Der Acrylatlack enthält dabei ein Additiv, welches unter Laser- Bestrahlung einen Farbumschlag zeigt, und somit eine Beschriftung ausbildet. Ferner können auch zusätzliche Additive zur Farbgebung in der Acrylatlackschicht enthalten sein, wie zum Beispiel Titandioxid für eine weiße Farbschicht. Weiter sind laserbeschriftbare Folien bekannt, bei denen Pigmente, wie zum Beispiel Metalloxide oder Ruß als Laserabsorber beigemischt werden (DE 10 2004 057 918 A1 , WO 2004/045857 A2, WO 2005/033218 A1 ).
Zudem sind aus dem Stand der Technik mehrschichtige Laminate bekannt, die eine mehrfarbige Beschriftung mittels Laserbestrahlung ermöglichen. Die einzelnen Laminatschichten müssen dabei relativ dick ausgebildet sein, um eine unbeabsichtigte Beschriftung der unmittelbar unterhalb der zu beschriftenden Schicht angeordneten Schicht zu vermeiden oder es müssen transparente Pufferschichten zwischen zwei Farbschichten eingebracht werden. In beiden Fällen ist eine schnelle Laserbeschriftung auf Grund der Masse des abzutragenden Materials nicht möglich und zudem die Herstellung des Laminats sehr aufwendig und teuer.
Der vorliegenden Erfindung liegt damit das Problem zugrunde, eine mehrfarbig laserbeschriftbare Folie zu schaffen, die sowohl leicht herzustellen ist, als auch eine schnelle und prozessstabile Laserbeschriftung ermöglicht.
Das zuvor aufgezeigte Problem wird bei einem Verfahren zur Herstellung einer mehrfarbig laserbeschriftbaren Folie mit den Merkmalen des Oberbegriffs von Anspruch 1 durch die Merkmale des kennzeichnenden Teils von Anspruch 1 gelöst. Eine alternative Lösung stellt eine mehrfarbige laserbeschriftbare Folie gemäß Anspruch 15 bereit. Bevorzugte Ausgestaltungen und Weiterbildungen sind Gegenstand der jeweiligen Unteransprüche.
Die Lehre der Erfindung beruht zunächst auf der grundlegenden Erkenntnis, dass es möglich ist, nicht nur eine einzelne Drucklackschicht auf ein Trägermaterial aufzubringen, sondern auch für mehrfarbige Laserbeschriftung mehrere Drucklackschichten übereinander, jeweils unabhängig voneinander. Diese Möglichkeit wurde bislang nicht erkannt, da der Auftrag mehrerer Drucklackschichten nicht nur eine präzise Abstimmung des Druckverfahrens hinsichtlich jeder Drucklackschicht erfordert, sondern auch eine wohldefinierte Laserabsorption in jeder der Farbschichten, die über den gesamten Drucklackschichtverbund weitestgehend homogen sein sollte.
Als Drucklackschicht wird hier und im Folgenden eine Lackschicht bezeichnet, die aufgedruckt ist, insbesondere mittels eines Flexodruckverfahrens. Darüber hinaus handelt es sich bei einer Drucklackschicht in diesem Sinne um eine Gravurschicht, d.h. in die Drucklackschicht ist zudem mittels Laserbestrahlung eine Kennzeichnung einbringbar, beispielsweise durch lokales Entfernen der Gravurschicht, eine lokale Änderung der optischen Eigenschaften (beispielsweise Reflektion, Transmission, Farbe) oder ähnliches.
Die Verwendung von Drucklackschichten bietet gegenüber anderen Lackschichten und auch gegenüber Laminatschichten den Vorteil, dass sie relativ dünn aufgetragen werden können. Dies führt zu der Möglichkeit einer schnelleren Laserbeschriftung, da eine dünnere Schicht aufgrund des geringeren Masseabtrags bei der Laserbeschriftung schneller beschriftet werden kann. Insbesondere werden Drucklackschichten nämlich mit einem Masseauftrag von etwa 1 g/m2 bis etwa 3 g/m2 aufgetragen, wohingegen der Masseauftrag von ESH-Acrylatlackschichten üblicherweise mindestens etwa 10 g/m2 beträgt. Des weiteren ermöglichen die Drucklackschichten auf einfache Weise eine flexible/beliebige Farbgebung.
Durch den Einsatz mehrerer verschiedenfarbiger Drucklackschichten können sodann mehrfarbige Beschriftungen erzielt werden, indem die Laserbeschriftung derart erfolgt, dass lokal jeweils eine oder mehrere der Drucklackschichten durch Laserbestrahlung entfernt werden, sodass die jeweils darunter liegende Schicht durchscheint. Je nach Farbgestaltung der verschiedenen Drucklackschichten kann somit eine verschiedenfarbige Beschriftung erfolgen. Die Problematik bei der Laserbeschriftung besteht nun aber darin, sicherzustellen, dass das Material eine zielgenaue Laserbeschriftung erlaubt, also dass ein Schichtabtrag jeder einzelnen Schicht zwar vollständig erfolgt, die jeweils darunter liegende Schicht jedoch nicht mit abgetragen wird.
Um einen möglichst einheitlichen Beschriftungsvorgang für die verschiedenen Drucklackschichten zu ermöglichen, ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass der Absorptionskoeffizient der jeweiligen Drucklackschichten zueinander möglichst einheitlich ist. Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass die Absorptionsrate einer jeden Drucklackschicht für übliche Wellenlängen bei der Laserbeschriftung um nicht mehr als 20 %, bevorzugt um nicht mehr als 15%, weiter bevorzugt um nicht mehr als 10 %, von der Absorptionsrate der weiteren Drucklackschichten abweicht. Dieser Referenzwert für den Absorptionskoeffizienten bezieht sich dabei auf die für einen Nd:YAG-Laser typischen Wellenlänge von ca. 1064 nm. Vorliegend kann dies insbesondere durch eine entsprechende Abstimmung des jeweiligen Anteils von Titandioxid und/oder Ruß innerhalb der Drucklackschicht erzielt werden.
Beide Additive zeichnen sich als gute Laserabsorber aus. Zudem zeichnen diese beiden Additive durch eine gute Verträglichkeit mit den anderen Bestandteilen von Drucklacken aus. Durch die Zugabe von Titandioxid und/oder Ruß als Laserabsorbern ist es zudem möglich, einen Drucklack beliebiger Farbe zu verwenden. Das eigentliche farbgebende Pigment des Drucklacks braucht bezüglich der Wechselwirkung mit der Laserstrahlung keine besonderen Absorptionseigenschaften mehr zu erfüllen. Insbesondere kann somit eine laserbeschriftbare Drucklackschicht als gelbe Drucklackschicht ausgebildet werden. Dies war in der Vergangenheit mit anderen Systemen nicht oder nur mit sehr großem Aufwand möglich.
In bevorzugter Ausgestaltung werden die Drucklackschichten jeweils unmittelbar übereinander angeordnet, d.h. es sind keine weiteren Zwischenschichten vorgesehen.
Dies ist insbesondere im Hinblick auf eine möglichst dünne sowie kostengünstige Ausgestaltung der Folie besonders vorteilhaft.
In weiter bevorzugter Ausgestaltung basieren die einzelnen Drucklackschichten auf UV- härtenden Drucklacken. Dies ermöglicht eine besonders einfache und schnelle Trocknung der jeweiligen Drucklackschichten.
Ferner ist in bevorzugter Ausgestaltung vorgesehen, dass jede Drucklackschicht vor der Bedruckung durch die nächste Drucklackschicht ausgehärtet wird. Dadurch kann sichergestellt werden, dass eine Durchmischung der einzelnen Drucklackschichten und damit eine Durchmischung der jeweiligen Farben vermieden wird. Je nach Ausgestaltung der Drucklackschicht kann die Aushärtung beispielsweise durch UV-Bestrahlung, Elektronenstrahlhärtung, thermische Behandlung oder dergleichen erfolgen.
In einer Ausgestaltung des Herstellungsverfahrens handelt es sich bei dem Träger, auf den die Drucklackschichten aufgebracht werden, um einen Prozessträger, der nach dem Aufbringen und Aushärten der Drucklackschichten wieder entfernt wird. Dies ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn die aus den Drucklackschichten gebildete Folie selbsttragend ausgebildet wird, also ein zusätzlicher Träger nicht vorgesehen ist. Alternativ oder ergänzend kann aber auch ein zusätzlicher permanenter Träger vorgesehen werden. Wenn die zunächst beispielsweise aus Produktionsgründen vorgesehene Schichtabfolge im Endprodukt in umgekehrter Reihenfolge vorliegen soll, so wird der permanente Träger nach dem Aushärten der Drucklackschichten auf diese aufkaschiert und der Prozessträger anschließend entfernt werden.
Die einzelnen Drucklackschichten können jeweils vollflächig oder auch nur partiell, beispielsweise in Form eines Logos oder dergleichen aufgebracht sein.
Als besonders vorteilhaft hat sich für das Additiv Titandioxid ein Anteil von mindestens 5%, vorzugsweise von mindestens 10 % herausgestellt. Hinsichtlich des Ruß haben sich Anteile von mindestens 2 %, vorzugsweise von mindestens 4 als optimal herausgestellt.
Ferner wird die Drucklackschicht möglichst frei von Dickeschwankungen ausgebildet.
Innerhalb einer jeden Drucklackschicht sollte die Schichtdicke um nicht mehr als 10% von der mittleren Schichtdicke abweichen. Eine derartige Schichtdickenqualität ist besonders
gut durch das Aufdrucken der Drucklackschichten erzielbar, insbesondere beim Flexod ruckverfahren.
Um einerseits einen ausreichenden Farbkontrast zu erzielen und andererseits eine möglichst hohe Beschriftungseffizienz zu ermöglichen, sollte die Drucklackschicht eine Schichtdicke zwischen etwa 1 μm und etwa 10 μm, vorzugsweise zwischen etwa 1 μm und etwa 5 μm aufweisen.
Die Schichtdicke des Trägers beträgt vorzugsweise zwischen etwa 50 μm und etwa 200 μm. Als Träger kommen grundsätzlich alle Folien und Folienverbundsysteme in Frage.
Insbesondere eignen sich beispielsweise Polymerfolien wie Polyethylenfolie, PVC-Folie oder dergleichen. Hinsichtlich des Trägers sollte lediglich eine gute Haftung der
Drucklackschicht auf diesem gewährleistet sein. Gegebenenfalls kann dies durch das
Aufbringen eines zusätzlichen Haftvermittlers erfolgen, wie es aus dem Stand der Technik bekannt ist.
In besonders bevorzugter Ausgestaltung wird die laserbeschriftbare Folie als Klebefolie, insbesondere als selbstklebende Klebefolie ausgebildet, indem eine Klebeschicht aufgebracht wird. Die Klebeschicht kann auf beliebigen Klebmassen basieren, wie sie aus dem Stand der Technik bekannt sind, insbesondere auf so genannten Haftklebmassen. Sofern die laserbeschriftbare Folie einen permanenten Träger aufweist, so wird die Klebeschicht aus Gründen einer einfachen Herstellung bevorzugt auf der den Drucklackschichten gegenüber liegenden Seite des Trägers aufgebracht. Alternativ kann die Klebeschicht aber auch auf der obersten Lackschicht aufgebracht werden. In diesem Fall sollte der Träger jedoch ebenfalls laserbeschriftbar ausgebildet sein, damit die Beschriftung durch den Träger hindurch erfolgen kann. Diese Anordnung hat den Vorteil, dass ein Ablösen der Folie nach dem Verkleben ohne einen Bruch der Lackschichten und damit einer dort eingeschriebenen Kennung nicht möglich ist. Die Drucklackschichten selbst können nämlich sehr brüchig eingestellt werden und können damit ohne Hilfe eines Trägers nach einer Verklebung nicht beschädigungsfrei abgelöst werden. Da der Träger aber oberhalb der Lackschichten angeordnet ist, werden die Drucklackschichten bei einem Manipulationsversuch beschädigt.
Der zuvor beschriebene Verbund der Drucklackschichten ist bevorzugt nicht nur laserbeschriftbar, sondern zudem auch laserschneidbar, d.h. durch Lasereinstrahlung
kann eine Durchtrennung aller Schichten erfolgen. Um die Herstellung von beschrifteten Etiketten möglichst einfach zu gestalten, sollte zudem auch der Träger mittels Laser schneidbar ausgebildet sein. Dadurch wird es dem Abnehmer der laserbeschriftbaren Folien möglich, diese individuell zu beschriften und gleichzeitig aus der Folie ein Etikett mit den gewünschten Abmessungen herauszuschneiden. Ein so gebildetes laserbeschriftetes Etikett weist insbesondere eine mehrfarbige individualisierte Kennzeichnung auf, wie zum Beispiel eine Seriennummer, einen Barcode oder dergleichen. Das Laserschneiden des Etiketts ermöglicht zudem die Anpassung der Form in gewünschter Weise. So kann das Etikett auch eine individualisierte Form aufweisen, beispielsweise mit der äußeren Gestalt einer alphanumerischen Kennung, einer oder mehreren voneinander beabstandeten Ausnehmungen am Etikettenrand oder dergleichen.
Besonders bevorzugt ist in diesem Fall eine Korrelation zwischen der individualisierten mehrfarbigen Kennzeichnung des Etiketts und der individualisierten Form. Diese Korrelation kann beispielsweise darin bestehen, dass sich die Kennzeichnung ganz oder teilweise in der Form widerspiegelt oder, dass die Kennzeichnung und die individualisierte Form nur gemeinsam die vollständige Information wiedergeben.
Weitere Einzelheiten, Merkmale, Ziele und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden nachfolgend anhand einer Zeichnung bevorzugter Ausführungsbeispiele näher erläutert. In der Zeichnung zeigt:
Fig. 1 eine schematische Darstellung des Schichtaufbaus einer laserbeschriftbaren Folie gemäß einer ersten Ausgestaltung,
Fig. 2 eine schematische Darstellung des Schichtaufbaus eines laserbeschriftbaren Etiketts gemäß einer weiteren Ausgestaltung,
Fig. 3 das Etikett aus Fig. 2 in Draufsicht.
Fig. 1 zeigt eine laserbeschriftbare Folie 1 mit einem Träger 2, einer ersten Lackschicht 3 sowie einer weiteren Lackschicht 4. Der Träger 2 ist hier als permanenter Träger der Folie 1 vorgesehen und wird aus einer etwa 100 μm dicken Folie aus Polyethylen
gebildet. Zwingend ist ein solcher zusätzlicher Träger jedoch nicht erforderlich. Je nach Ausgestaltung können vielmehr auch die Lackschichten 3, 4 oder andere Schichten dessen Funktion übernehmen. Die beiden Lackschichten 3, 4 sind vollflächig ausgebildet. Sie sind jeweils aus einem Drucklack ausgebildet, vorliegend nämlich einem UV- härtbaren Drucklack.
Zur Herstellung der Folie 1 wurde zunächst der Drucklack für die Lackschicht 3 auf den Träger 2 im Flexodruckverfahren aufgedruckt. Die Schichtdicke betrug etwa 3 μm. Anschließend wurde die Drucklackschicht 3 mittels UV-Strahlung ausgehärtet. Nach dem Aushärten wurde der Drucklack für die Drucklackschicht 4 auf die ausgehärtete Drucklackschicht 3 im Flexodruckverfahren aufgedruckt, mit einer Schichtdicke von etwa 4 μm. Auch die Drucklackschicht 4 wurde mittels UV-Strahlung ausgehärtet.
Der Träger 2 ist weiß ausgebildet, wohingegen die Drucklackschicht 3 rot und die Drucklackschicht 4 gelb ausgebildet ist. Die Farbgebung der Drucklackschichten erfolgt durch Farbpigmente in den Drucklacken.
Die Drucklacke der Drucklackschichten 3, 4 weisen neben den dem Fachmann bekannten Farbpigmenten für rot und gelb außerdem Titandioxid bzw. Ruß als Laserabsorber auf. Durch diese Bestandteile eignen sich die Drucklackschichten 3, 4 besonders gut als Gravurschichten, sie sind also durch Laserbestrahlung lokal beschriftbar. Bei der Beschriftung wird die Laserstrahlung lokal absorbiert und zunächst die obere Drucklackschicht 4 partiell entfernt. Anschließend oder während des gleichen Beschriftungsdurchgangs kann auch noch die darunter liegende Drucklackschicht 3 durch Laserbestrahlung entfernt werden. Inwiefern eine oder mehrere Drucklackschichten 3, 4 in einem Durchgang oder nacheinander entfernt werden, kann durch geeignete Wahl der Laserparameter (Pulsdauer, Intensität) gesteuert werden. Vorliegend ist somit eine Beschriftung in den Farben gelb, rot und weiß möglich.
Die Drucklackschicht 3 weist vorliegend einen Anteil von 10 % Titandioxid und einen Anteil von 0,1 % Ruß auf. Die Drucklackschicht 4 hingegen weist einen Anteil von 15 % Titandioxid und einen Anteil von 0,1 % Ruß auf. In beiden Fällen dient die Beimischung von Ruß ausschließlich der Farbgestaltung und nicht der Laserabsorption, die vollständig durch die hinreichende Beimischung von Titandioxid geleistet wird.
Durch eine gleichmäßiges Einmischen der Absorber in den jeweiligen Drucklack ist der Absorptionskoeffizient innerhalb einer Drucklackschicht sehr homogen ausgebildet. Durch die individuelle Einmischung der Laserabsorber in den Drucklack kann in Abhängigkeit von der vorgesehen Schichtdicke und den weiteren Bestandteilen des Drucklacks (farbgebende Pigmente, Bindemittel etc.) zudem vorgesehen werden, dass sich die Absorptionsraten der einzelnen Drucklackschichten 3, 4 nicht wesentlich voneinander unterscheiden. Vorliegend ist die Absorptionsrate der Drucklackschicht 3 um etwa 14 % niedriger als die Absorptionsrate der Drucklackschicht 4. Für einen möglichst einfachen Beschriftungsprozess sollten die Absorptionsraten um nicht mehr als 20 % voneinander abweichen.
Fig. 2 zeigt eine alternative Ausgestaltung einer laserbeschriftbaren Folie 1 in Form eines Etiketts. Dieses Etikett 1 weist wiederum einen Träger 2 auf, auf dem zwei Lackschichten 3, 4 angeordnet sind. Im Gegensatz zu der vorherigen Ausgestaltung ist die Lackschicht 3 nicht vollflächig sondern nur partiell, insbesondere in Form eines Logos, ausgebildet. Die Drucklackschicht 4 hingegen ist vollflächig ausgebildet, überdeckt also die Drucklackschicht 3 sowie den Träger 2.
Auch bei dieser Ausgestaltung weisen beide Drucklackschichten 3, 4 jeweils Titandioxid und Ruß als Laserabsorber auf, so dass die beiden Drucklackschichten 3, 4 wieder als
Gravurschichten ausgebildet sind. Eine farbige Beschriftung ist somit wiederum durch lokalen Abtrag einer oder beider Drucklackschichten 3, 4 möglich. Sofern die
Drucklackschicht 4 zudem nicht deckend ausgebildet ist, scheint auch unabhängig von der Laserbeschriftung die Drucklackschicht in Gestalt des Logos durch. Ebenso kann z.B. durch Beimischung von UV-fluoreszierenden Pigmenten ein weiteres Merkmal eingebracht werden. Da das Merkmal unterhalb der Oberfläche eingebracht ist, kann es insbesondere nicht mit dem bloßem Auge erkannt werden.
Das Etikett 1 weist zusätzlich unterhalb des Trägers 2 eine Klebeschicht 5 auf. Die Klebeschicht 5 basiert vorliegend auf einer Haftklebemasse und weist eine Schichtdicke von etwa 30 μm auf. Mittels dieser Klebeschicht 5 ist das Etikett 1 auf beliebigen Untergründen festlegbar.
Das Etikett 1 ist zudem derart ausgebildet, dass es mittels eines Lasers, insbesondere mittels desselben Lasers, der auch zur Laserbeschriftung verwendet wird, geschnitten werden kann.
Fig. 3 zeigt das Etikett 1 in Draufsicht. Dabei ist zu erkennen, dass die äußere Form des Etiketts 1 individualisiert ist, hier nämlich den Umriss der letzten Ziffer einer Ziffernfolge wieder gibt. Diese Formgebung wurde individuell zusammen mit dem Einschreiben einer mehrfarbigen Kennzeichnung 6 realisiert. Die Kennzeichnung 6 sowie die individualisierte Form sind dabei miteinander korreliert, weisen vorliegend nämlich eine übereinstimmende letzte Ziffern auf.
Alternativ kann die individualisierte Form auch auf anderen Kennzeichnungsarten basieren, beispielsweise auf einer oder mehreren Einkerbungen mit gleicher und/oder unterschiedlicher Breite analog einem Barcode oder ähnlichem. Die Korrelation kann zudem darin bestehen, dass Information teilweise oder vollständig ggf. verschlüsselt wiederholt wird. Alternativ kann die Korrelation auch darin bestehen, dass sich die beiden Informationen gemeinsam erst zu einer vollständigen Information ergänzen.