Beschreibung
Verfahren und Vorrichtung zum Transport von mehreren Gegenständen
Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Transport von mehreren Gegenständen, insbesondere von Postsendungen .
Eine Postsendung durchläuft typischerweise mindestens zweimal eine Sortieranlage und wird dann an die jeweils vorgegebene Zieladresse transportiert. Beim ersten Durchlauf wird die Zieladresse der Postsendung gelesen. Beim zweiten Durchlauf wird die gelesene Zieladresse wieder ermittelt.
Traditionellerweise wird beim ersten Durchlauf eine Codierung der Zieladresse auf die Postsendung gedruckt. Diese Codierung wird beim zweiten Durchlauf gelesen. Um das Bedrucken von Postsendungen zu vermeiden, wird in DE 4000603 C2 vorgeschla- gen, beim ersten Durchlauf einen Merkmalsvektor von der Postsendung zu messen und diesen zusammen mit der gelesenen Zieladresse abzuspeichern. Beim zweiten Durchlauf wird die Postsendung erneut gemessen, Dadurch wird ein weiterer Merkmalsvektor erzeugt. Dieser weitere Merkmalsvektor wird mit den abgespeicherten Merkmalsvektoren verglichen, um den abgespeicherten Merkmalsvektor von demselben Gegenstand zu finden. Die Zieladresse, die zusammen mit dem gefundenen Merkmalsvektor abgespeichert ist, wird als diejenige Zieladresse verwendet, an den die Postsendung zu transportieren ist.
Diese Suche erfordert, dass viele Merkmalsvektoren miteinander verglichen werden, was zeitaufwendig ist. Bei wachsender Anzahl von transportieren Postsendungen steigt die Gefahr, dass unter den abgespeicherten Merkmalsvektoren der falsche Merkmalsvektor gefunden wird. Daher wurden bereits Einschränkungen des Suchraums vorgeschlagen.
Ein Verfahren mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1 und eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 9 sind aus EP 1222037 Bl bekannt. Die Gegenstände sind dort ebenfalls Postsendungen, die Sortierma- schinen durchlaufen. Eine solche Sortiermaschine schleust
Postsendungen in Sortierendstellen aus, die als Zwischenspeicher fungieren. Um Leseergebnisse wiederzuverwenden, wird ein Verfahren verwendet, das als „Fingerprint" bekannt ist und z. B. in DE 4000603 C2 vorgestellt wird.
Für jede Postsendung wird ein Datensatz erzeugt und in einer zentralen Datenbank abgelegt. Dieser Datensatz umfasst die gelesene Zustelladresse. Um beim Suchen nach diesem Datensatz den Suchraum einzuschränken, wird abgespeichert, welche Post- sendung in welchem Behälter transportiert wird. Dieser Ansatz erfordert, dass genau bekannt ist, welche Postsendung in welchem Behälter transportiert wird. Dies lässt sich in der Realität manchmal nicht mit zureichender Sicherheit feststellen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1 und eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 9 bereitzustellen, bei dem eine Suchraumeinschränkung durchgeführt wird und es trotzdem nicht erforderlich ist, exakt zu ermitteln, welche Gegenstände sich tatsächlich in einem
Transportmittel befinden und gemeinsam durch einen Transportvorgang zu einem Zwischenspeicher transportiert werden.
Die Aufgabe wird durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 1 und eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 9 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen angegeben.
In dem erfindungsgemäßen Verfahren werden mehrere Gegenstände transportiert. Jeder dieser Gegenstände ist mit mindestens einem vorgegebenen messbaren Transport-Attribut versehen. Weiterhin ist mindestens ein messbares Merkmal vorgegeben.
Für jedes vorgegebene Transport-Attribut wird gemessen, welchen Wert dieses Attribut für diesen Gegenstand annimmt. Für jedes vorgegebene Merkmal wird der Wert, den das Merkmal für diesen Gegenstand annimmt, gemessen. Ein Wert, den ein vorge- gebenes Merkmal, wird gemessen. Möglich ist, dass die Werte mehrerer Merkmale gemessen werden und dadurch ein Merkmalsvektor erzeugt wird.
Für jeden Gegenstand wird ein Datensatz erzeugt und abgespei- chert. Dieser Datensatz umfasst
— jeweils eine Codierung jedes Transport-Attribut-Wert und
— den jeweils gemessenen Merkmalswert des Gegenstands.
Mehrere Transportvorgänge werden ausgeführt. Bei jedem Trans- portvorgang wird jeweils mindestens einer der Gegenstände in einen Zwischenspeicher befördert und mittels eines Transportmittels vom Zwischenspeicher zu jeweils einem Fortsetzungspunkt transportiert. Hierbei wird jeder der Gegenstände durch einen der Transportvorgänge zu einem Fortsetzungspunkt trans- portiert. Möglich ist, dass in einem Transportmittel mehrere Gegenstände gemeinsam zu demselben Fortsetzungspunkt transportiert werden und unterschiedliche Gegenstände zu verschiedenen Fortsetzungspunkten transportiert werden.
Nachdem ein Gegenstand zu seinem jeweiligen Fortsetzungspunkt transportiert wurde, wird erneut gemessen, welchen Wert das mindestens eine Merkmal für diesen Gegenstand annimmt. Derjenige Datensatz wird ermittelt, der für diesen Gegenstand abgespeichert wurde. Für diese Suche wird der beim erneuten Messen gemessene Merkmalswert verwendet.
Für mindestens einen Transportvorgang wird hierbei eine Suchraum-Einschränkung vorgenommen. Auch in diesem Transportvorgang wird mindestens ein Gegenstand von einem Zwischenspei- eher zu einem Fortsetzungspunkt transportiert. Eine Abfolge mit folgenden Schritten wird für diesen Transportvorgang vorgenommen :
— Ein Anfangs-Signal wird erzeugt.
- Jeder Gegenstand, der vor Erzeugung des Anfangs-Signals in den Zwischenspeicher befördert wurde, wird aus dem Zwischenspeicher entnommen.
- Die in diesem Transportvorgang transportierten Gegenstände werden aus dem Zwischenspeicher in das für diesen Transportvorgang verwendete Transportmittel verbracht.
- Ein Ende-Signal wird erzeugt, nachdem das Verbringen der Gegenstände in das Transportmittel abgeschlossen ist.
- Abgespeichert wird, welche Gegenstände zwischen der Erzeu- gung des Anfangs-Signals und der Erzeugung des Ende- Signals in den Zwischenspeicher befördert wurden.
- Der Transportvorgang wird durchgeführt. Die im transportierten Gegenstände Transportmittel werden aus dem Transportmittel entnommen. - Für jeden Gegenstand, der in diesem Transportvorgang transportiert wurde, wird bei der Ermittlung des für diesen Gegenstand abgespeicherten Datensatzes eine Suchraum- Einschränkung durchgeführt.
Die Suchraum-Einschränkung besteht daraus, dass der abgespeicherte Datensatz nur unter bestimmten Datensätzen gesucht wird, nämlich ausschließlich unter solchen Datensätzen, die für diejenigen Gegenstände erzeugt wurden, die zwischen dem Erzeugen des Anfangs-Signals und dem Erzeugen des Ende- Signals in den Zwischenspeicher befördert wurden.
Der für einen Gegenstand ermittelte Datensatz des Gegenstands umfasst den gemessenen Wert des Transport-Attributs. Ein Weitertransport des Gegenstands wird ausgelöst. Dieser Weiter- transport hängt von dem Transport-Attribut-Wert, der für den Gegenstand gemessen und im ermittelten Datensatz abgespeichert ist, ab.
Das erfindungsgemäße Verfahren stellt sicher, dass alle Ge- genstände, die in dem mindestens einen Transportvorgang mittels des Transportmittels vom Zwischenspeicher zum Fortsetzungspunkt transportiert werden, zwischen der Erzeugung des Anfangs-Signals und der Erzeugung des Ende-Signals in diesen
Zwischenspeicher befördert wurden. Möglich ist, dass weitere Gegenstände zwischen diesen beiden Zeitpunkten in den Zwischenspeicher befördert wurden, aber nicht in diesem Transportvorgang transportiert werden.
Die Erfindung erspart die Notwendigkeit, eine exakte Zuordnung zwischen den Datensätzen für die Gegenstände, die in einem Transportmittel gemeinsam befördert werden, und dem Transportmittel herzustellen. Abweichungen von einem Sollpro- zess beim Beladen können dazu führen, dass die Zuordnung nicht mit der Realität übereinstimmt und einem Gegenstand beim Weitertransport ein falscher Datensatz zugeordnet wird. Daher kann eine exakte Zuordnung manchmal nicht gewährleistet werden .
Vielmehr liefert das erfindungsgemäße Verfahren eine Information über einer Obermenge derjenigen Gegenstände, die tatsächlich im Transportmittel transportiert werden. Jeder tatsächlich transportierte Gegenstand ist in dieser Obermenge enthalten, weitere Gegenstände können in der Obermenge enthalten sein.
Das Transport-Attribut ist beispielsweise eine Kennzeichnung einer Zieladresse, an die der Gegenstand zu transportieren ist und mit dem der Gegenstand versehen ist. In diesem Fall wird ein Weitertransport zur Zieladresse, die im ermittelten Datensatz enthalten ist, ausgelöst. Das Transport-Attribut kann auch eine Abmessung oder das Gewicht des Gegenstands sein. Das Transport-Attribut kann auch das Ergebnis einer Auswertung eines Beförderungsentgelts sein, mit dem der Gegenstand versehen ist.
Das Verfahren last sich z. B. zum Transport von Postsendungen oder von Gepäckstücken von Reisenden verwenden. Als Zwischen- Speicher fungieren z. B. Sortieranlagen oder auch Verkehrsmittel, mit denen Gepäckstücke befördert werden. Das Verfahren lässt sich auch für den Transport von Fertigungsobjekten
zwischen verschiedenen Fertigungsanlagen einer Produktionsanlage z. B. für Autos anwenden.
In einer Ausführungsform ist der Gegenstand mit Angaben ver- sehen, zu welchem jeweils vorgegebenen Zielpunkt dieser Gegenstand zu transportieren ist. Insbesondere ist der Gegenstand eine Postsendung oder eine Frachtsendung. In einer anderen Ausführungsform ist der Gegenstand ein Gepäckstück eines Reisenden und ist mit Angaben zum Besitzer versehen. Die- ses Gepäckstück ist an eine Zieladresse zu transportieren, die von der Identität des Reisenden abhängt.
Im Folgenden wird die Erfindung anhand eines Ausführungsbei- spiels gezeigt. Hierbei zeigen
Fig. 1 die Situation an der ersten Sortieranlage in dem Moment, in dem das zweite Signal Ql erzeugt wird;
Fig. 2 die Situation an der ersten Sortieranlage, nachdem Postsendungen aus dem Ausgabefach in den ersten Behälter verbracht wurden;
Fig. 3 die Situation an der zweiten Sortieranlage, nachdem der erste Behälter aus Fig. 1 zur Zuführeinrichtung der zweiten Sortieranlage transportiert und dort entladen wurde;
Fig. 4 die Situation an der ersten Sortieranlage in dem Moment, in dem das dritte Signal Q2 erzeugt wird;
Fig. 5 die Situation an der ersten Sortieranlage, nachdem Postsendungen aus dem Ausgabefach in den zweiten Behälter verbracht wurden;
Fig. 6 die Situation an der zweiten Sortieranlage, nachdem der zweiten Behälter aus Fig. 4 zur Zuführeinrichtung der zweiten Sortieranlage transportiert und dort entladen wurde.
Im Ausführungsbeispiel sind die zu transportierenden Gegenstände Postsendungen. Jede Postsendung ist mit einer Kennzeichnung derjenigen Zustelladresse versehen, an der diese Postsendung zu transportieren ist. Die Zustelladresse fun- giert als der Zielpunkt der Postsendung. Die Kennzeichnung ist in der Regel vor Beginn des Transportierens auf die Postsendung aufgebracht worden. Möglich ist aber auch, dass sie erst während des Transportierens angebracht wird.
Jede Postsendung durchläuft mindestens zweimal eine Sortieranlage. Möglich ist, dass eine Postsendung dieselbe Sortieranlage mehrmals durchläuft oder dreimal eine Sortieranlage durchläuft. Die beim ersten Durchlaufen verwendete Sortieranlage wird als die erste Sortieranlage bezeichnet, die beim zweiten Durchlaufen verwendete Sortieranlage als die zweite Sortieranlage .
Beim ersten Durchlauf wird zumindest die Zustelladresse ermittelt. Möglich ist, dass weitere Merkmale gemessen werden, z. B. das Gewicht der Postsendung oder mit welcher Frankierung die Postsendung versehen ist.
Vorzugsweise versucht eine Leseeinrichtung der ersten Sortieranlage, zunächst automatisch per „Optical Character Re- Cognition" (OCR) die Zustelladresse automatisch zu ermitteln Gelingt dies nicht, so liest ein Mensch die Zustelladresse und gibt wenigstens einen Teil der gelesenen Zustelladresse, z. B. die Postleitzahl, ein. Die erste Sortieradresse schleust die Postsendung in Abhängigkeit von der erkannten Zustelladresse in eines von mehreren Ausgabefächern aus.
Hierbei durchlaufen die Postsendungen in einem Strom aufeinander folgender Gegenstände die erste Sortieranlage. Diese schleust einzelne Postsendungen aus dem Strom aus, indem die Sortieranlage sie in eines der Ausgabefächer leitet.
Aus jedem Ausgabefach werden von Zeit zu Zeit Postsendungen entnommen und in einen Behälter verbracht. Möglich ist, dass hierbei ein Ausgabefach vollständig entleert wird. Möglich
ist auch, dass hierbei ein oder mehrere Postsendungen im Ausgabefach verbleiben, z. B. weil nicht alle Postsendungen im Ausgabefach in den Behälter passen. Wenn aber Postsendungen in einem Ausgabefach verbleiben, so sind dies die zuletzt ausgeschleusten Postsendungen.
Der Behälter, in den Postsendungen aus dem Ausgabefach verbracht werden, wird mit einem Etikett versehen. Dieses Etikett legt im Ausführungsbeispiel fest, an welchen Ort der Be- hälter mit den Postsendungen zu transportieren ist. Dieser
Ort wird im Folgenden als „Zwischenpunkt" bezeichnet, denn er ist ein Zwischenpunkt auf dem Weg der Postsendungen im Behälter zur jeweiligen Zustelladresse.
Der Zwischenpunkt ist eine Zuführeinrichtung zu einer zweiten Sortieranlage, beispielsweise eine „Stoffeingäbe" („feeder") dieser zweiten Sortieranlage. Der Behälter mit den Postsendungen wird zu diesem Zwischenpunkt transportiert und dort entleert. Die Postsendungen aus dem Behälter werden der zwei- ten Sortieranlage zugeführt. Diese weitere Sortieranlage ermittelt die Zustelladresse jeder Postsendung, welche die erste Sortieranlage gelesen hat. Anschließend schleust die zweite Sortieranlage wiederum die Postsendung abhängig von der Zustelladresse in eines der Ausgabefächer aus. Der Transport der Postsendung zu dieser Zustelladresse wird ausgelöst.
Jeder möglichen Zustelladresse ist ein Zustellgebiet zugeordnet. Alle Postsendungen an dasselbe Zustellgebiet werden bei jedem Durchlauf in dasselbe Ausgabefach ausgeschleust. Mög- lieh ist, dass eine Postsendung mehrmals dieselbe Sortieranlage durchläuft, beispielsweise weil die Anzahl von Ausgabefächer geringer als die Anzahl der vorgegebenen Zustellgebiete ist. In diesem Fall wird vorzugsweise ein „n-pass sequen- cing" durchgeführt. Ein solches Verfahren ist aus EP 948416 Bl bekannt. Nach dem ersten Durchlauf werden die
Postsendungen, die die Sortieranlage in ein Ausgabefach ausgeschleust hat, in einen Behälter verbracht. Der Behälter wird zu der Zuführeinrichtung der zweiten Sortieranlage
transportiert, und die Postsendungen werden der Sortieranlage für den zweiten Durchlauf zugeführt.
Im Beispiel von Fig. 1 werden die Postsendungen aus dem Aus- gabefach Af-I.1 der Zuführeinrichtung ZE-I zugeführt und durchlaufen erneut die Anlage AnI-I. Ein Grund hierfür kann sein, dass ein n-pass sequencing" durchgeführt wird, so wie gerade beschrieben. Möglich ist auch, dass einzelne Postsendungen mehrfach die Sortieranlage AnI-I durchlaufen, weil ein „off-line video coding" durchgeführt wird. Beim ersten Durchlauf wird ein digitales Abbild der Postsendung erzeugt. Es gelingt nicht, automatisch die Adresse in diesem Abbild zu erkennen, so dass das Abbild an eine Videocodierstation übermittelt wird. Dort wird die Adresse manuell eingegeben. Nach- dem dies geschehen ist, durchläuft die Postsendung erneut die Sortieranlage und wird abhängig von der eingegebenen Adresse in ein Ausgabefach ausgeschleust. Eine Postsendung kann auch deshalb die erste Sortieranlage AnI-I durchlaufen, weil sie innerhalb eines Orts oder Zustellgebiet versandt wird und die erste Sortieranlage AnI-I sowohl die Eingangssortierung als auch die Abgangssortierung durchführt.
Möglich ist auch, dass ein Behälter mit Postsendungen, die zum ersten Mal eine Sortieranlage durchlaufen haben, an einen anderen Ort transportiert werden und dort der zweiten Sortieranlage zugeführt werden. Möglich ist auch, dass einige Postsendungen von einem Ausgabefach der zweiten Sortieranlage in einem Behälter zu einer Zuführeinrichtung einer dritten Sortieranlage transportiert werden und diese Postsendungen der dritten Sortieranlage zugeführt werden.
Sehr unzweckmäßig wäre es, wenn die zweite und jede weitere Sortieranlage erneut die Zustelladresse lesen müsste, die die erste Sortieranlage schon gelesen hat. Das klassische Vorge- hen, dies zu vermeiden, ist dass, dass die erste Sortieranlage eine Codierung der Zustelladresse auf die Postsendung druckt, z. B. in Form eines Strichmusters („bar code") . Die
zweite und jede weitere Sortieranlage liest dieses Strichmuster.
Häufig wird aber nicht gewünscht, dass eine Postsendung mit einem Strichmuster versehen wird. Eine Übereinkunft des Weltpostvereins (UPU) sieht vor, dass grenzüberschreitende Postsendungen nicht mit einem Strichmuster versehen werden, denn unterschiedliche Postdienstleister verwenden in der Regel verschiedene Systeme der Codierung.
Daher wird im Ausführungsbeispiel ein Verfahren angewendet, das unter der Bezeichnung „Fingerprint" oder auch „Virtual ID" bekannt geworden ist und z. B. in DE 4000603 C2 und EP 1222037 Bl beschrieben wird und das es ermöglicht, dass jede weitere Sortieranlage diejenige Zustelladresse, die die erste Sortieranlage gelesen hat, ohne ein Strichmuster ermittelt.
Im Ausführungsbeispiel werden verschiedene Merkmale einer Postsendung vorgegeben, die sich von außen messen lassen, während die Postsendung eine Sortieranlage durchläuft. Beispiele für derartige Merkmale sind
— Abmessungen der Postsendung,
— die Verteilung von Grauwerten und/oder Farbtönen auf einer Oberfläche der Postsendung,
- die Lage und Abmessung des Freimachungsvermerks,
- die Lage und Größe des Adressblocks und/oder der Angaben zum Absender sowie
— Merkmale der Zustelladresse, z. B. die Postleitzahl.
Im Ausführungsbeispiel ist jede Sortieranlage mit derselben zentralen Datenbank verbunden. Sobald eine Postsendung die erste Sortieranlage durchläuft, wird ein Datensatz für diese Postsendung generiert und in der zentralen Datenbank abge- speichert. Dieser Datensatz umfasst
- eine eindeutige Kennung der Postsendung,
- die Zieladresse, die die erste Sortieranlage gelesen hat, sowie
- optional weitere Merkmale der Postsendung, z. B. ihr Gewicht oder ihre Frankierung.
Die Kennung unterscheidet die Postsendung von allen anderen Postsendungen, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums eine der Sortieranlagen durchlaufen. Der Zeitraum ist z. B. zehn Tage lang. Die Kennung kann auf die Postsendung aufgedruckt werden oder auch ausschließlich intern in der Datenbank verwendet werden.
Die erste Sortieranlage misst für jede Postsendung, die die erste Sortieranlage durchläuft, und für jedes vorgegebene Merkmal den jeweiligen Wert, den dieses Merkmal für diese
Postsendung annimmt. Dadurch erzeugt die erste Sortieranlage einen Merkmalsvektor (genauer: Merkmalswertevektor) für die Postsendung. Bei N Merkmalen besteht dieser Merkmalsvektor aus N Merkmalswerten. Der Datensatz für die Postsendung um- fasst neben der Zustelladresse auch den Merkmalsvektor.
Die zweite und jede weitere Sortieranlage, welche die Postsendung durchläuft, misst erneut für jedes Merkmal den jeweiligen Wert, den das Merkmal für diese Postsendung annimmt. Dadurch erzeugt die zweite Sortieranlage ebenfalls einen
Merkmalsvektor für die Postsendung, der aus N Merkmalswerten besteht. Dieser zweite Merkmalsvektor wird mit den Merkmalsvektoren von Datensätzen verglichen, die in der zentralen Datenbank abgespeichert sind. Dadurch wird derjenige Datensatz gefunden, der beim Durchlauf der Postsendung durch die erste Sortieranlage erzeugt wurde und von derselben Postsendung stammt. Die zweite Sortieranlage verwendet die Zustelladresse dieses Datensatzes als diejenige Zustelladresse, an den diese Postsendung zu transportieren ist.
Weil an einem einzigen Tag eine große Anzahl von Postsendungen jede Sortieranlage durchlaufen, wäre es unzweckmäßig, wenn hierbei der Merkmalsvektor, den die zweite Sortieranlage
erzeugt hat, mit allen Merkmalsvektoren von der ersten Sortieranlage verglichen werden würden. Dies würde zu viel Rechenzeit erfordern. Insbesondere bei vielen Postsendungen steigt die Gefahr, dass ein falscher Merkmalsvektor gefunden wird. Daher wird der Suchraum eingeschränkt.
Das Ausführungsbeispiel wird anhand eines Ausgabefachs der ersten Sortieranlage, zweiter Behälter und einer Zuführeinrichtung einer zweiten Sortieranlage weiter erläutert. Alle Postsendungen, die die erste Sortieranlage in dieses Ausgabefach ausschleust, sind an denselben Zwischenpunkt (dieselbe Zuführeinrichtung derselben zweiten Sortieranlage) zu transportieren .
Fig. 1 zeigt schematisch eine erste Sortieranlage AnI-I mit einem Ausgabefach Af. Postsendungen, welche die erste Sortieranlage AnI-I in das Ausgabefach Af ausgeschleust hat, werden in einen ersten Behälter Beh-1 verbracht.
Zu Beginn der Verarbeitung ist das Ausgabefach leer. Die erste Sortieranlage AnI-I beginnt nach Erzeugung eines Start- Signals Start damit, Postsendungen in das Ausgabefach Af auszuschleusen. Nach dem Ausschleusen befinden sich die Postsendungen in einer von der ersten Sortieranlage AnI-I erzeugten Reihenfolge in dem Ausgabefach Af. Die Sortieranlage AnI-I ergänzt vorzugsweise jeden Datensatz für eine Postsendung um eine Kennung desjenigen Ausgabefachs, in das sie die Postsendung ausgeschleust hat. Diese Reihenfolge wird in den Figuren mit R bezeichnet.
Vorzugsweise speichert die erste Sortieranlage AnI-I zusätzlich für jedes Ausgabefach die jeweilige Reihenfolge ab, in der sie die Postsendungen in das Ausgabefach ausschleust. Beispielsweise ergänzt die Sortieranlage den Datensatz für eine Postsendung um eine Kennung des Ausgabefachs und eine Codierung des Zeitpunkts des Ausschleusens . Anstelle einer Zeitpunkt-Codierung kann die Sortieranlage AnI-I auch eine Codierung eines Zeitraums, z. B. eines Tages, und eine lau-
fende Nummer abspeichern. Die laufende Nummer wird für den Zeitraum nur einmal vergeben und gibt an, als wievielte Postsendung des Zeitraums diese Postsendung in dieses Ausgabefach ausgeschleust wurde.
Ein Anlagenbediener stellt den ersten Behälter Beh-1 auf eine erste Auflageeinrichtung in der Nähe des Ausgabefachs Af. Dieser Vorgang löst die Erzeugung eines ersten Signals QO aus. Möglich ist, dass das Ausgabefach noch leer ist, wenn das erste Signal QO erzeugt wird. Möglich ist auch, dass sich zum Erzeugungs-Zeitpunkt bereits Postsendungen im Ausgabefach befinden. Im Beispiel der Fig. 1 befinden sich die Postsendungen, die mit RO bezeichnet sind, im Ausgabefach Af, als das erste Signal QO erzeugt wird.
Der erste Behälter ist mit einer maschinenlesbaren Kennung Ke-I versehen. Diese Kennung Ke-I ist beispielsweise in Form eines Strichmusters („bar code") oder Matrixcode auf den ersten Behälter aufgedruckt oder in einem RFID-Chip abgespei- chert, der fest mit dem ersten Behälter Beh-1 verbunden ist. Die erste Sortieranlage AnI-I liest die Behälter-Kennung Ke-I und speichert diese ab.
Die erste Sortieranlage AnI-I beschriftet ein Etikett mit ei- ner Kennzeichnung des Zwischenpunkts ZE, an den dieser Behälter zu transportieren ist. Das Etikett wird wenigstens zeitweise mit dem ersten Behälter Beh-1 verbunden. Die Kennzeichnung lässt sich von einem Anlagenbediener lesen und wird für den Transport des Behälters Beh-1 verwendet.
In einer Abwandlung weist das Etikett zusätzlich eine Etikett-Kennung auf, die maschinenlesbar ist. Als Behälter- Kennung Ke-I wird die Etikett-Kennung verwendet. Diese Ausgestaltung erspart die Notwendigkeit, ein Lesegerät in die Nähe des Behälters Beh-1 bringen zu müssen. Vielmehr wird die Etikett-Kennung gelesen, was auch möglich ist, wenn das Etikett nicht mit dem Behälter Beh-1 verbunden ist.
In einer Fortbildung dieser Abwandlung wird das Etikett erst bei Bedarf erzeugt. Beispielsweise gibt eine Bedienkraft ein Signal vor, wodurch die Erzeugung ausgelöst wird. Oder der Behälter wird auf eine Auflageeinrichtung gestellt oder von dieser entfernt, wobei die Auflageeinrichtung mit einem Sensor versehen ist. Der Sensor misst das Hinstellen oder Entfernen des Behälters Beh-1, und diese Messung löst die Erzeugung des Etiketts aus.
Diese Abwandlung erspart die Notwendigkeit, ein Lesegerät in die Nähe des Behälters Beh-1 oder des Etiketts bringen zu müssen. Vielmehr wird die Etikett-Kennung bei der Erzeugung vergeben und dem Behälter Beh-1 sowie den darin abgelegten Postsendungen zugeordnet.
Die erste Sortieranlage AnI-I schleust weitere Postsendungen in das Ausgabefach Af aus. Anschließend werden Postsendungen aus dem Ausgabefach Af entnommen und in den ersten Behälter verbracht. Der Entnahmevorgang kann dadurch ausgelöst werden, dass der Füllstand im Ausgabefach Af eine vorgegebene Schranke erreicht oder überschritten hat. Möglich ist auch, dass der Entnahmevorgang zeitgesteuert ausgelöst wird. Nicht erforderlich ist, dass die erste Sortieranlage ermittelt, welche Postsendungen in den ersten Behälter verbracht wurden. Diese Ermittlung ist in der Praxis häufig nicht möglich, zumindest dann nicht, wenn nicht jede Postsendung mit einer eindeutigen maschinenlesbaren Kennzeichnung versehen ist.
Der erste Behälter Beh-1 wird zu dem Zwischenpunkt transpor- tiert, der durch das Etikett vorgegeben ist. Nachdem Postsendungen aus dem Ausgabefach Af entnommen und in den ersten Behälter Beh-1 verbracht wurden, schleust die erste Sortieranlage weitere Postsendungen in das Ausgabefach aus.
Der erste Behälter Beh-1 wird zu einer Zuführeinrichtung ZE der zweiten Sortieranlage Anl-2 transportiert und dort auf eine zweite Auflageeinrichtung gestellt. Die maschinenlesbare Kennung Ke-I des ersten Behälters Beh-1 wird gelesen. Die
Postsendungen werden aus dem ersten Behälter Beh-1 entnommen und der Zuführeinrichtung ZW zugeführt. Anschließend durchlaufen die Postsendungen die zweite Sortieranlage Anl-2.
Für jede Postsendung aus dem ersten Behälter Beh-1 wird nach demjenigen Datensatz gesucht, den die erste Sortieranlage AnI-I für diese Postsendung erzeugt hat. Die zweite Sortieranlage Anl-2 misst erneut die Postsendung und generiert einen Merkmalsvektor. Dieser aktuelle Merkmalsvektor wird mit den Merkmalsvektoren von Datensätzen verglichen, die in der zentralen Datenbank abgespeichert sind.
Erfindungsgemäß wird hierbei eine Suchraum-Einschränkung vorgenommen. Der aktuelle Merkmalsvektor wird ausschließlich mit denjenigen Merkmalsvektoren verglichen, die von Postsendungen stammen, die zwischen der Erzeugung des Start-Signals Start und der eines zweiten Signals Ql ausgeschleust werden. Hierfür verwendet die zweite Sortieranlage Anl-2 die gelesene Kennung Ke-I des ersten Behälters Beh-1 und die Information II, dass alle Postsendungen im ersten Behälter Beh-1 zwischen dem Start-Signal Start und der Erzeugung des zweiten Signals Ql in das Ausgabefach Af ausgeschleust wurden.
Das zweite Signal Ql wird erzeugt, nachdem Postsendungen in den ersten Behälter Beh-1 verbracht wurden. Möglich ist, dass das Ausgabefach Af noch leer ist, wenn das zweite Signal Ql erzeugt wird. Möglich ist auch, dass sich zum Erzeugungs- Zeitpunkt bereits wieder Postsendungen im Ausgabefach Af befinden. Vorzugsweise unterbricht die erste Sortieranlage AnI- 1 das Ausschleusen von Postsendungen in das Ausgabefach Af, nachdem das zweite Signal Ql erzeugt wurde. Im Beispiel der Fig. 1 wird das zweite Signal Ql erzeugt, nachdem die erste Sortieranlage AnI-I die mit Rl bezeichneten Postsendungen in das Ausgabefach Af ausgeschleust hat.
Ein Anlagenbediener stellt einen zweiten Behälter Beh-2 auf eine Auflageeinrichtung in der Nähe des Ausgabefachs Af. In einer Ausführungsform löst dieser Vorgang die Erzeugung eines
zweiten Signals Ql aus. In einer anderen Ausführungsform wird das zweite Signal Ql bereits dadurch ausgelöst, dass der erste Behälter Beh-1 von der Auflageeinrichtung genommen wird. In einer dritten Ausführungsform wird die Erzeugung des zwei- ten Signals Ql dadurch ausgelöst, dass die Erzeugung eines Etiketts für den zweiten Behälter Beh-2 ausgelöst wird.
Die erste Sortieranlage AnI-I speichert ab, welche Postsendungen zwischen der Erzeugung des ersten Signals QO und der Erzeugung des zweiten Signals Ql in das Ausgabefach Af ausgeschleust wurde, und speichert diese Information ab. Beispielsweise speichert die Sortieranlage folgende Informationen ab:
— eine Kennung für das erste Signal QO, - eine Codierung für den Zeitpunkt, an dem das erste Signal QO erzeugt wurde,
— eine Kennung für das zweite Signal Ql und
— eine Codierung für den Zeitpunkt, an dem das zweite Signal Ql erzeugt wurde.
In entsprechender Weise hat die erste Sortieranlage AnI-I zuvor die Information abgespeichert, welche Postsendungen sie zwischen der Erzeugung des Start-Signals Start und der Erzeugung des ersten Signals QO in das Ausgabefach Af ausge- schleust hat.
Oder die erste Sortieranlage AnI-I speichert ab, welche Postsendung als letzte vor der Erzeugung des ersten Signals QO ausgeschleust wurde und welche als erste nach der Erzeugung des zweiten Signals Ql ausgeschleust wurde. In dieser Ausführungsform wird so wie oben beschrieben zusätzlich die Reihenfolge des Ausschleusens abgespeichert. Daher lässt sich rekonstruieren, welche Postsendungen die erste Sortieranlage AnI-I zwischen der Erzeugung des ersten Signals QO und der des zweiten Signals Ql ausgeschleust hat.
Fig. 1 veranschaulicht die Situation an der ersten Sortieranlage AnI-I in dem Moment, in dem das zweite Signal Ql erzeugt
wird. Die erste Sortieranlage AnI-I schleust zunächst die mit RO bezeichneten Postsendungen in das Ausgabefach Af aus, anschließend die mit Sl bezeichneten und anschließend die mit Rl bezeichneten. Die Reihenfolge, in der die erste Sortieran- läge AnI-I die Postsendungen ausschleust, ist in Fig. 1 mit R bezeichnet. Angedeutet wird, welche Postsendungen die erste Sortieranlage AnI-I nach der Erzeugung des Start-Signals Start und vor der Erzeugung von QO und welche sie zwischen der Erzeugung von QO und der Erzeugung von Ql ausgeschleust hat.
Zu dem Zeitpunkt, an dem das Signal QO erzeugt wird, befinden sich nur die mit RO bezeichneten Postsendungen im Ausgabefach Af. Diese Postsendungen wurden nach der Erzeugung des Start- Signals Start ausgeschleust. Bis zum Zeitpunkt, an dem das zweite Signal Ql erzeugt wird, schleust die erste Sortieranlage AnI-I zusätzlich die mit Sl und die mit Rl bezeichneten Postsendungen in das Ausgabefach Af aus.
Die erste Sortieranlage AnI-I speichert die Information ab, dass zwischen der Erzeugung des ersten Signals QO und der des zweiten Signals Ql alle diejenigen Postsendungen in das Ausgabefach Af ausgeschleust wurden, die in Fig. 1 mit Sl oder mit Rl bezeichnet sind. Außerdem speichert sie die Informati- on ab, dass vor Erzeugung des ersten Signals QO alle Postsendungen ausgeschleust wurden, die in Fig. 1 mit RO bezeichnet sind.
Ein erster Transportvorgang wird mit Hilfe des ersten Behäl- ters Beh-1 durchgeführt. Dieser erste Transportvorgang fungiert als der Transportvorgang im Sinne der Patentansprüche. Der Behälter Beh-1 weist die maschinenlesbare Kennung Ke-I auf. Die erste Sortieranlage AnI-I liest die Kennung Ke-I und speichert die Information ab, dass alle Postsendungen im Be- hälter Beh-1 zwischen der Erzeugung des Start-Signals Start und der Erzeugung des zweiten Signals Ql in das Ausgabefach Af ausgeschleust wurden. Vorzugsweise speichert die erste
Sortieranlage AnI-I eine Verknüpfung zwischen der Behälter- Kennung Ke-I und den beiden Signalen Start-Signal und Ql ab.
In den ersten Behälter Beh-1 werden alle Postsendungen ver- bracht, die vor der Erzeugung des ersten Signals QO in das
Ausgabefach ausgeschleust wurden (diese sind in Fig. 1 mit RO bezeichnet) sowie diejenigen Postsendungen, die in Fig. 1 mit Sl bezeichnet sind. Die mit Rl bezeichneten Postsendungen verbleiben im Ausgabefach Af. In Fig. 1 wird angedeutet, wel- che Postsendungen in den ersten Behälter Beh-1 verbracht werden und welche Postsendungen zunächst im Ausgabefach Af verbleiben. In dem Moment, in dem das zweite Signal Ql erzeugt wird, sind ausschließlich die mit Rl bezeichneten Postsendungen im Ausgabefach Af. Welche Postsendungen tatsächlich in den ersten Behälter Beh-1 verbracht werden, braucht nicht festgestellt zu werden, weil diese Information nicht benötigt wird.
Fig. 2 veranschaulicht die Situation an der ersten Sortieran- läge AnI-I, nachdem wie gerade beschrieben Postsendungen aus dem Ausgabefach Af in den ersten Behälter Beh-1 verbracht wurden und das zweite Signal Ql erzeugt wurde. Im Ausgabefach Af verbleiben diejenigen Postsendungen, die in Fig. 2 mit Rl bezeichnet sind. In der Datenbank wird die Information Il ab- gespeichert, dass zwischen der Erzeugung des Start-Signals
Start und der des ersten Signals QO die m mit RO bezeichneten Postsendungen ausgeschleust wurden und zwischen der Erzeugung von QO und der von Ql die Postsendungen, die in Fig. 1 und Fig. 2 mit Sl oder Rl bezeichnet sind.
Fig. 3 veranschaulicht die Situation an der zweiten Sortieranlage Anl-2, nachdem der erste Behälter Beh-1 aus Fig. 1 von der ersten Auflageeinrichtung zur Zuführeinrichtung ZE der zweiten Sortieranlage Anl-2 transportiert und dort entladen wurde. In der Zuführeinrichtung ZE befinden sich diejenigen Postsendungen, die in Fig. 3 mit Sl oder RO bezeichnet sind.
Ein zweiter Transportvorgang wird durchgeführt. Dieser zweite Transportvorgang fungiert als der weitere Transportvorgang im Sinne der Patentansprüche. Beim zweiten Transportvorgang wird der zweite Behälter Beh-2 verwendet. Dieser weist eine ma- schinenlesbare Kennung Ke-2 auf.
Weitere Postsendungen aus dem Ausgabefach Af werden in den zweiten Behälter Beh-2 verbracht. Hierbei werden alle diejenigen Postsendungen in den zweiten Behälter Beh-2 verbracht, die bereits vor Erzeugung von Ql in das Ausgabefach ausgeschleust wurden, sowie vorzugsweise weitere Postsendungen, die danach ausgeschleust wurden. Der zweite Behälter wird nach der Befüllung abtransportiert. Ein drittes Signal Q2 wird erzeugt. Beispielsweise wird die Erzeugung von Q2 dadurch ausgelöst, dass der zweite Behälter Beh-2 von der Auflagefläche Af genommen wird. Die erste Sortieranlage speichert ab, welche Postsendungen sie zwischen der Erzeugung von Ql und der von Q2 in das Ausgabefach Af ausgeschleust hat. Dies macht sie auf eine derjenigen Arten, die oben für das erste Signal QO und das zweite Signal Ql beschrieben wurden.
Fig. 4 veranschaulicht die Situation an der ersten Sortieranlage in dem Moment, in dem das dritte Signal Q2 erzeugt wird. Im zweiten Transportvorgang werden im zweiten Behälter Beh-2 diejenigen Postsendungen transportiert, die mit Rl oder mit S2 bezeichnet sind.
Fig. 5 zeigt die Situation an der ersten Sortieranlage, nach- dem Postsendungen aus dem Ausgabefach Af in den zweiten Behälter Beh-2 verbracht wurden. Postsendungen aus dem Ausgabefach Af wurden in den zweiten Behälter Beh-2 verbracht, und das dritte Signal Q2 wurde erzeugt. Im Ausgabefach Af verbleiben diejenigen Postsendungen, die in Fig. 5 mit R2 be- zeichnet sind. In der Datenbank wird die Information 12 abgespeichert, dass zwischen der Erzeugung von Ql und der von Q2 die Postsendungen R2 und S2 ausgeschleust wurden.
Fig. 6 veranschaulicht die Situation an der zweiten Sortieranlage, nachdem der zweiten Behälter Beh-2 aus Fig. 4 zur Zuführeinrichtung ZE der zweiten Sortieranlage Anl-2 transportiert und dort entladen wurde. In der Zuführeinrichtung ZE befinden sich nunmehr diejenigen Postsendungen, die in Fig. 5 mit S2 oder Rl bezeichnet sind. Weitere Transportvorgänge werden durchgeführt, wobei weitere Signale erzeugt werden.
Bezugszeichenliste