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WO2009043691A1 - Einrichtung und verfahren zur strassenbenutzungsgebührenerfassung - Google Patents

Einrichtung und verfahren zur strassenbenutzungsgebührenerfassung Download PDF

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Publication number
WO2009043691A1
WO2009043691A1 PCT/EP2008/061898 EP2008061898W WO2009043691A1 WO 2009043691 A1 WO2009043691 A1 WO 2009043691A1 EP 2008061898 W EP2008061898 W EP 2008061898W WO 2009043691 A1 WO2009043691 A1 WO 2009043691A1
Authority
WO
WIPO (PCT)
Prior art keywords
vehicle
road
virtual
toll
navigation
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Ceased
Application number
PCT/EP2008/061898
Other languages
English (en)
French (fr)
Inventor
Gert Siegle
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Robert Bosch GmbH
Original Assignee
Robert Bosch GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Robert Bosch GmbH filed Critical Robert Bosch GmbH
Publication of WO2009043691A1 publication Critical patent/WO2009043691A1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Ceased legal-status Critical Current

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Classifications

    • GPHYSICS
    • G07CHECKING-DEVICES
    • G07BTICKET-ISSUING APPARATUS; FARE-REGISTERING APPARATUS; FRANKING APPARATUS
    • G07B15/00Arrangements or apparatus for collecting fares, tolls or entrance fees at one or more control points
    • G07B15/06Arrangements for road pricing or congestion charging of vehicles or vehicle users, e.g. automatic toll systems
    • G07B15/063Arrangements for road pricing or congestion charging of vehicles or vehicle users, e.g. automatic toll systems using wireless information transmission between the vehicle and a fixed station
    • GPHYSICS
    • G01MEASURING; TESTING
    • G01CMEASURING DISTANCES, LEVELS OR BEARINGS; SURVEYING; NAVIGATION; GYROSCOPIC INSTRUMENTS; PHOTOGRAMMETRY OR VIDEOGRAMMETRY
    • G01C21/00Navigation; Navigational instruments not provided for in groups G01C1/00 - G01C19/00
    • G01C21/26Navigation; Navigational instruments not provided for in groups G01C1/00 - G01C19/00 specially adapted for navigation in a road network

Definitions

  • the invention relates to a device for
  • a system is in use, in which the vehicles in front of a charge point, hitherto preferably on highways, with the help of a GPS receiver in the map-based location system using the relevant part of an accompanying map of the environment ebooks.
  • the due fees for the journey between 2 charging points can then be automatically calculated in the vehicle and, for example, an automatic SMS message via a cellular mobile telephone network initiates the automatic payment by debiting.
  • This registration in the digital map which in the implemented debit system only covers the environments of the individual debits, is necessary so that vehicles driving on non-chargeable by-roads in the vicinity are not mistakenly detected by the toll collection system, and thus these vehicles wrongly Fees are calculated because the resolution of the GPS system at about 5-10 m accuracy and a finite measurement time of about 1, 3 seconds, especially at high vehicle speeds is not always sufficient for unambiguous location of the vehicle on the toll road.
  • the system chosen so far also requires that the devices to be installed in the respective vehicles, as well as OBU, remain in the possession or at least in the access of the company or organization charged with the debiting in order to avoid manipulation.
  • the object with respect to the device is solved with a device for road user fee registration and calculation with a device for preferably accurate determination of a vehicle on a toll road traveled distance, wherein preferably any virtual billing agencies are defined, the passing of the virtual billing points by the vehicle is automatically detected and recognizable, and on the basis of the detection of passing a road toll is calculated, the detection of a passing of a virtual clearing house can be determined.
  • a device for road user fee registration and calculation with a device for preferably accurate determination of a vehicle on a toll road traveled distance wherein preferably any virtual billing agencies are defined, the passing of the virtual billing points by the vehicle is automatically detected and recognizable, and on the basis of the detection of passing a road toll is calculated, the detection of a passing of a virtual clearing house can be determined.
  • the vehicle's own navigation device determines the distance and possibly the driven road classes between two virtual measuring points automatically, in an advantageous manner the result by SMS to the billing center to determine the fee is transferable - or alternatively in a known manner, the determination of the fee already takes place in the vehicle and then only the total amount or the individual amounts by radio - so for example by SMS - are to be transferred to the central office for billing.
  • the definable virtual billing points in a digital map are definable road sections, squares or other coordinates that are already registered either on the entrained nationwide digital map of the navigation device or by mobile phone (eg as SMS message) before or during the Ride be transmitted to the vehicle automatically, since the mobile station so preferably always knows the location of the vehicle and also determine its direction from the data exchange between activated mobile phone and mobile base station even without connection setup. Therefore, it is also advantageous if the mobile communication device is a cellular mobile telephone or an electronic device that can be used as a mobile telephone. Optionally, the mobile communication device is integrated with a navigation device in a device.
  • the mobile communication device and the navigation device are automatically activated at the start of the journey for the subsequent transmission of the abovementioned data, where appropriate including the location data of the vehicle and for the road user fee recording and calculation.
  • the satellite or mobile radio-supported navigation device installed in the vehicle for billing has a data input and output which can be connected to the data input and output of a mobile communication device for data exchange, in particular locating data.
  • the object is solved with respect to the method with a method for toll collection and calculation with a determination of a distance covered by a vehicle on a toll road, wherein virtual clearing points are defined and a passing of the virtual clearing points is recognized by the vehicle and based on the recognition of passing a road toll is, wherein the detection of a passing of a virtual clearing office automatically by means of a satellite or mobile network-based, digital map-based positioning and / or navigation device takes place.
  • the distance traveled route-specific advantage can already be done in the navigation system of the vehicle or even be performed only in the center.
  • definable virtual billing points in a digital map are definable road sections, places or other coordinates.
  • the mobile communication device and the navigation system are automatically activated at the start of the journey to determine the location of the vehicle and for road toll collection and calculation.
  • the field of detection can be defined and is not set on highways, etc., but can also be related, for example, to inner-city areas.
  • Fig. 1 is a schematic representation of a device for explaining the invention
  • Fig. 2 is a schematic representation of a device for
  • Fig. 3 is a block diagram.
  • FIG. 1 shows a schematic representation for explaining the invention.
  • a vehicle location that is sufficiently accurate for billing purposes can be anywhere with a satellite or mobile network based digital map
  • the GPS navigation satellite system and / or the Galileo navigation satellite system may preferably be used and one or both of these methods used for support.
  • a road toll depends on the used, i. the driven route is to be collected and this can be done a corresponding billing. It is also advantageous if a time of day-dependent billing of the road toll is feasible. It is also advantageous if a route-dependent road toll is detectable and collectable. As a result, roads can advantageously be made more or less attractive at certain times in order to be able to better control the traffic flow.
  • the program-controlled or program-defined establishment of virtual debiting points can also be used to achieve a flexible variation of the debiting points per program.
  • the inventive device 1 for locating and billing, for example, a motor vehicle 2 on a road 3 provides the combination of satellite or mobile radio-based card-based positioning and navigation with a preferably digitally working mobile communication device 4 such as a mobile phone device, for example, the GSM, GPRS -, or UMTS technologies is based and which can exchange 5 data or signals 6 by means of appropriate mobile communication networks.
  • a mobile phone device for example, the GSM, GPRS -, or UMTS technologies
  • navigation and positioning device and this mobile communication device 4 are preferably activated automatically or possibly manually - so turned on, so that the function of the road charging levy can be activated and carried out.
  • the location of the vehicle 2 is also performed and registered with or after a registration of the mobile communication device 4 in the associated mobile communication network 5.
  • the navigation device When driving, the navigation device automatically corrects for possible inaccuracy in both satellite positioning and positioning over a cellular mobile radio network, e.g. From 30 km / h the vehicle must drive on a road and not next to it.
  • At least one central station such as a radio central station 7 defines virtual clearing 8 and determines their position with coordinates. If a vehicle 2 passes the position of such a virtual clearing office 8, the vehicle 2 is automatically registered. This registration can also be done with the time and at least one identification record, such as the phone number.
  • the total charge for a longer journey can advantageously consist of several partial amounts, which can be determined by adding at least individual charges for partial routes.
  • the virtual measuring points 8 or billing points can be achieved that only toll roads or sections 3 are taken into account in the billing.
  • This can advantageously be achieved by virtue of the fact that the virtual clearing offices 8 are selected in such a way that there is no toll road within a defined radius around such a virtual clearing office, so that each passage of the virtual clearing office 8 forcibly requires the toll route 3 to be used. As a result, it can be safely achieved that fees are charged only along toll roads or routes.
  • the billing takes place together with a bill of a mobile phone fee, since the data for the fee the use of the road and the fee for a mobile phone communication in the same radio center or billing-responsible institution can run together.
  • An advantage of the device according to the invention and the method according to the invention for road charging levying is that co-use correspondingly adapted mobile phones 4 and / or navigation systems 10 is possible, which thus can then also be used for locating and determining the used toll roads.
  • a location according to the invention can also be performed with card-based and satellite-based vehicle location or navigation devices 10, see FIG.
  • a device 1 for road use charging survey provides advantageous that a mobile communication device 4 is provided, which is optionally provided with a data input and / or output 13,14 for activation and / or forwarding of location data to at least one central station 7, see also FIG third
  • the device according to the invention may comprise a navigation or locating device 10 which has a data input 11 and / or a data output 12 for transmitting and / or receiving data.
  • a central station 7, such as a mobile communication center preferably send data from coordinates of at least individual virtual clearing offices 8 to the navigation or location device 10 in the transmission area after logging in via the mobile communication device 4. This can be done for example in a GPRS transmission mode. Instead of coordinates, it is also possible with advantage to send a data record of, for example, a TMC or TPEG location, which defines the position of the virtual clearing points 8.
  • the navigation or positioning device 10 can activate the mobile communication device 4, which sends an optionally prepared message or a prepared record to at least one central station 7. With this message or with the record, the passage of a predetermined virtual clearinghouse 8 can be signaled.
  • an identification data record of the vehicle 2 and possibly the time is advantageously transmitted in addition to the position or an identification of the clearing office 8. This can be used, for example, in a central station 7, 9 to calculate a toll route and the related fee.
  • An advantage of the inventive design by means of a map-based satellite-based navigation or location is that the local resolution is very high, that is, the accuracy in the position determination of a vehicle 2 is very high, because there is a determined by the accuracy of the map location. This can also be improved or secured by satellite positioning to support the location information. As a result, a higher level of security can be assumed in the distinction between the use of a toll road 3 compared to a toll road, which is advantageous in particular for the selection of the positions of the virtual clearing houses 8. Due to the high resolution in locating also minor roads or roads or Routes are also addressable in cities with a high density of streets, so that also a charging in urban areas is made possible, where there is typically a high road density.
  • a very differentiated charging can be realized, such as a time-dependent charging, for example, depending on the time or the time of day.
  • a differentiation of the charging by road classes can be performed. For example, different road fees can be charged for different road classes. For example, highways, federal highways, rural and / or county roads or inner-city roads can be distinguished.
  • a positioning according to the invention can be carried out solely by means of satellite navigation or navigation and without map navigation, for example by means of Galileo or GPS navigation or navigation 15.
  • such navigation or locating can not be carried out in areas with shadowing of such satellite signals, such as in tunnels or garages.
  • a straight distance between a last location measurement before shading and a first location measurement after a shadowing can be considered as a distance, if in the meantime the vehicle was in operation.
  • the Commercial Service (eS) of the Galileo system can also be used for locating, which also allows limiting authorizations.

Landscapes

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  • Devices For Checking Fares Or Tickets At Control Points (AREA)
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Einrichtung (1 ) zur Straßenbenutzungsgebührenerfassung und/oder -berechnung mit einer Vorrichtung zur Ermittlung einer von einem Fahrzeug (2) auf einer gebührenpflichtigen Straße (3) zurückgelegten Wegstrecke, wobei virtuelle Abrechnungsstellen (8) definierbar sind und ein Passieren der virtuellen Abrechnungsstellen (8) durch Einrichtungen im Fahrzeug erkennbar sind und anhand der Erkennung des Passierens eine Straßenbenutzungsgebühr berechenbar ist, wobei das Erkennen des Passierens und die Mitteilung über das Passieren einer virtuellen Abrechnungsstelle (8) mittels einer Mobilkommunikationseinrichtung (4), einer Satelliten- oder mobilfunkgestützten, ansonsten aber kartengestützten Navigationseinrichtung (10) erfolgt, das Fahrzeug sich in einer Zentrale identifiziert und die Berechnung der fälligen Gebühr entsprechend in Abhängigkeit von den verschiedensten Parametern (vor allem Zeit-, Strecken-, Straßen- und/oder Kfz-bezogen) erfolgen kann, die Geräte eingeschaltet sein müssen im Fahrbetrieb und durch eine GSM-ähnliche Authentifizierung die Fahrzeuggeräte frei verkäuflich werden.

Description

Einrichtung und Verfahren zur Straßenbenutzungsgebührenerfassung
Beschreibung
Technisches Gebiet
Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zur
Straßenbenutzungsgebührenerfassung und/oder -berechnung und ein Verfahren zur Ermittlung der von einem Fahrzeug befahrenen Straßen und einer diesbezüglichen Berechnung von Gebühren, wie beispielsweise Straßenbenutzungsgebühren,.
Stand der Technik
Weltweit sind verschiedene Systeme zur Abrechnung von Straßenbenutzungsgebühren bekannt. So sind in einigen Ländern Systeme im Einsatz, bei welchen eine Plakette oder Vignette käuflich zu erwerben ist, welche eine zeitlich begrenzte Erlaubnis zur Benutzung beispielsweise von Autobahnen gewährt.
Weiterhin sind Systeme bekannt, bei welchem an Zahlstationen Gebühren für die zwischen den Zahlstellen tatsächlichen gefahrenen Kilometer unmittelbar abgerechnet und bar oder per Abbuchung bezahlt werden.
Weiterhin ist ein System in Anwendung, bei welchem die Fahrzeuge sich vor einer Abbuchungsstelle, bislang vorzugsweise auf Autobahnen, mit Hilfe eines GPS-Empfängers in das kartengestützte Ortungssystem unter Nutzung des relevanten Teils einer mitgeführten Umgebungskarte der eziellen Abbuchungsstelle einbucht. Zusammen mit weiteren Angaben zu Achszahl etc. können dann so die fälligen Gebühren für die Fahrt zwischen 2 Abbuchungsstellen automatisch im Fahrzeug berechnet und etwa durch eine automatische SMS-Meldung über ein zellulares Mobiltelefonnetz die automatische Bezahlung per Abbuchung veranlasst werden.
Diese Einbuchung in den digitalen Kartenausschnitt, der im realisierten Abbuchungssystem immer nur die Umgebungen der einzelnen Abbuchungsstellen umfasst, ist nötig, damit Fahrzeuge, die auf nicht gebührenpflichtigen Nebenstraßen in der Nähe fahren, nicht irrtümlich von dem Gebührenerfassungssystem erfasst werden, und so diesen Fahrzeugen zu Unrecht Gebühren berechnet werden, da die Auflösung des GPS-Systems bei ca. 5-10 m Genauigkeit und bei einer endlichen Messzeit von ca. 1 ,3 Sekunden insbesondere bei hohen Fahrzeuggeschwindigkeiten nicht immer zur eindeutigen Ortung des Fahrzeugs auf der gebührenpflichtigen Straße ausreicht.
Grundsätzlich wird durch eine Begrenzung der Ortung auf die Abbuchungsstellen natürlich nur das jeweils relevante, digitale
Kartenmaterial im Umfeld der Abbuchungsstelle benötigt. Da auch die
Anzahl der Abbuchungsstellen und die Koordinaten der
Abbuchungsstellen bekannt sind, hält sich das benötigte Datenvolumen in
Grenzen, so dass nur kleine Speicher in den mitgeführten Einheiten mit den GPS-Empfängern benötigt werden.
Obwohl dadurch auch das Aktualisieren der Daten weniger wahrscheinlich und weniger oft nötig sein wird als bei einer flächendeckenden Karte, sind frei wählbare, sowie beliebig softwaredefinierte, auch zeitlich variable Abbuchungsstellen oder gar Abbuchungsstellen innerhalb von Städten u.a. damit nicht oder nur schwer zu realisieren. Vielmehr müssen bisher die Abbuchungsstellen genau bekannt und per Kartenausschnitt in dem fahrzeugmontierbaren Erfassungsgerät, auch On-Board-Unit (OBU) genannt, abrufbar sein. Darüber wurde auch ein Infrastrukturaufbau für die Identifizierung und Kontrolle der Fahrzeuge nötig. Vor allem aber wird zudem auch die Aktualisierung der mitgeführten Karten immer nötig, wenn eine neue Abbuchungsstelle beispielsweise an Stellen mit mehreren weiteren Straßen eingerichtet wird oder sich die Straßenumgebung bei einer Abbuchungsstelle verändert hat. Und schließlich erfordert das bislang gewählte System auch noch, dass die in die jeweiligen Fahrzeuge einzubauenden Geräte, wie auch OBU genannt, im Besitz oder wenigstens im Zugriff der mit der Abbuchung beauftragten Firma oder Organisation bleiben, um Manipulationen zu vermeiden. Dies bedeutet umfängliche Einbauaufwendungen, so dass im Falle einer Maut für eine Mehrzahl von Fahrzeugen oder Fahrzeugtypen, wie beispielsweise auch Pkw-Maut, sich die Aus- und Nachrüstung als sehr problematisch darstellen würden.
Darstellung der Erfindung, Aufgabe, Lösung, Vorteile
Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren und eine Einrichtung zu schaffen, mittels welchem oder mittels welcher die Nachteile des Standes der Technik vermindert oder gar verhindert werden können.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe bezüglich der Einrichtung gelöst mit einer Einrichtung zur Straßenbenutzungsgebührenerfassung und - berechnung mit einer Vorrichtung zur vorzugsweise genauen Ermittlung einer von einem Fahrzeug auf einer gebührenpflichtigen Straße zurückgelegten Wegstrecke, wobei vorzugsweise beliebige virtuelle Abrechnungsstellen definierbar sind, weiterhin das Passieren der virtuellen Abrechnungsstellen durch das Fahrzeug automatisch erfassbar und erkennbar ist, und anhand der Erkennung des Passierens eine Straßenbenutzungsgebühr berechenbar ist, wobei das Erkennen eines Passierens einer virtuellen Abrechnungsstelle ermittelbar ist. Dies kann vorteilhaft mittels einer Kombination aus angepasster Mobilkommunikationseinrichtung, einer Satelliten- oder mobilfunknetzgestützten, ansonsten aber zur weiteren Verbesserung der Genauigkeit zusätzlich kartenbasierter Ortungseinrichtung erfolgen oder mit zumindest einer dieser Vorrichtungen erfolgen. Die fahrzeugeigene Navigationseinrichtung ermittelt die Wegstrecke und gegebenenfalls die gefahrenen Straßenklassen zwischen zwei virtuellen Messstellen automatisch , wobei in vorteilhafter Weise das Ergebnis per SMS an die Abrechnungszentrale zur Ermittlung der Gebühr übertragbar ist - oder auch in bekannter Weise alternativ die Ermittlung der Gebühr bereits im Fahrzeug erfolgt und dann nur der Gesamtbetrag oder die Einzelbeträge per Funk - also z.B. per SMS - an die Zentrale zur Abrechnung zu übertragen sind..
Dabei ist es vorteilhaft, wenn die definierbaren virtuellen Abrechnungsstellen in einer digitalen Karte definierbare Straßenabschnitte, Plätze oder sonstige Koordinaten sind, die entweder auf der mitgeführten flächendeckenden digitalen Karte des Navigationsgeräts schon registriert sind oder per Mobiltelefonie (z.B. als SMS-Nachricht) vor oder während der Fahrt an das Fahrzeug automatisch übermittelt werden, da die Mobilfunkzentrale ja vorzugsweise immer den Ort des Fahrzeugs kennt und auch seine Fahrtrichtung aus dem Datenaustausch zwischen aktiviertem Mobiltelefon und Mobilfunk- Feststation auch ohne Verbindungsaufbau ermitteln kann. Daher ist es auch vorteilhaft, wenn die Mobilkommunikationseinrichtung ein zellulares Mobiltelefon oder ein als Mobiltelefon nutzbares elektronisches Gerät ist. Gegebenenfalls ist die Mobilkommunikationseinrichtung mit einem Navigationsgerät in einem Gerät integriert.
Weiterhin ist es vorteilhaft, wenn sich die Mobilkommunikationseinrichtung und die Navigationseinrichtung bei Fahrtantritt automatisch aktiviert zur nachfolgenden Übermittlung der oben genannten Daten gegebenenfalls einschließlich der Ortungsdaten des Fahrzeugs und zur Straßenbenutzungsgebührenerfassung und -berechnung.
Wenn die Gebührenerfassung immer nur in Gebieten erfolgt, in denen mit Sicherheit sowohl das verwendete Mobilfunksignal also auch ein Satelliten-Ortungssignal verfügbar sind, ist die Umgehungsmöglichkeit hinreichend gering.
Auch ist es vorteilhaft, wenn die im Fahrzeug zur Gebührenerfassung eingebaute Satelliten- oder mobilfunkgestützte Navigationseinrichtung einen Datenein- und -ausgang aufweist, welche mit Datenein- und - ausgang einer Mobilkommunikationseinrichtung verbindbar sind zum Datenaustausch insbesondere von Ortungsdaten.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe bezüglich des Verfahrens gelöst mit einem Verfahren zur Straßenbenutzungsgebührenerfassung und - berechnung mit einer Ermittlung einer von einem Fahrzeug auf einer gebührenpflichtigen Straße zurückgelegten Wegstrecke, wobei virtuelle Abrechnungsstellen definiert werden und ein Passieren der virtuellen Abrechnungsstellen durch das Fahrzeug erkannt wird und anhand der Erkennung des Passierens eine Straßenbenutzungsgebühr berechnet wird, wobei das Erkennen eines Passierens einer virtuellen Abrechnungsstelle automatisch mittels einer Satelliten- oder mobilfunknetzgestützter, digitalkartenbasierte Ortungs- und/oder Navigationseinrichtung erfolgt.
Dabei kann die zurückgelegte Wegstrecke streckenspezifisch mit Vorteil schon im Navigationssystem des Fahrzeug erfolgen oder aber auch erst in der Zentrale durchgeführt werden.
Auch ist es vorteilhaft, wenn die definierbaren virtuellen Abrechnungsstellen in einer digitalen Karte definierbare Straßenabschnitte, Plätze oder sonstige Koordinaten sind.
Dabei ist es zweckmäßig, wenn die Mobilkommunikationseinrichtung und das Navigationssystem bei Fahrtantritt automatisch aktiviert werden zur Bestimmung der Ortung des Fahrzeugs und zur Straßenbenutzungsgebührenerfassung und -berechnung.
Vorteilhaft ist bei einem solchen Verfahren mit flächendeckender digitaler Karte die Schaffung von Lösungsmöglichkeiten für beliebige virtuelle programmdefinierte Zahlstellen, so dass beispielsweise durch eine Behörde oder durch einen Straßenbetreiber eine definierbare, differenzierte und flächendeckende Straßenbenutzungsgebührenerfassung ermöglicht wird. Dabei kann das Gebiet der Erfassung definierbar sein und ist nicht auf Autobahnen etc. festgelegt, sondern kann beispielsweise auch auf innerstädtische Bereiche bezogen werden.
Auch vorteilhaft ist, wenn bei Ermittlung der Gebühren in einer ortsfesten
Zentrale und nicht mehr im Fahrzeug die fahrzeugmontierbaren Erfassungsgeräte in Zukunft nach einem ähnlichem Prinzip wie bei den heutigen Mobiltelefone nach GSM/GPRS oder UMTS-Verfahren (d.h.: Identifikation mit einer oder mehreren durch ein Trust-Center verwaltete(n) Identifikations-Nummern und Kopplung an die Zulassung) künftig frei verkäuflich wären und von verschiedenen Anbietern angeboten werden könnten. Dies ist besonders relevant für den Fall, dass der Gesetzgeber auch einmal eine Pkw-Maut einführt.
Vorteilhafte Weiterbildungen sind in den Unteransprüchen beschrieben.
Kurze Beschreibung der Zeichnungen
Nachstehend wird die Erfindung auf der Grundlage eines Ausführungsbeispiels anhand der Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Darstellung einer Einrichtung zur Erläuterung der Erfindung;
Fig. 2 eine schematische Darstellung einer Einrichtung zur
Erläuterung der Erfindung; und
Fig. 3 ein Blockschaltbild.
Bevorzugte Ausführung der Erfindung
Die Figur 1 zeigt eine schematische Darstellung zur Erläuterung der Erfindung.
Erfindungsgemäß kann eine für Zwecke der Gebührenerfassung hinreichend genaue Fahrzeugortung überall mit einem auf einer digitalen Karte basierenden, Satelliten- oder mobilfunknetzgestütztem
Navigationssystem durchgeführt werden. Bei der Satellitennavigation oder -ortung kann vorzugsweise auf das GPS-Navigationssatellitensystem und/oder auf das Galileo-Navigationssatellitensystem zurückgegriffen und eines oder beide dieser Verfahren zur Stützung verwendet werden.
Dabei ist es vorteilhaft, wenn eine Straßenbenutzungsgebühr abhängig von der benutzten, d.h. der gefahrenen Wegstrecke erhoben werden soll und dazu eine entsprechende Abrechnung erfolgen kann. Dabei ist es weiterhin vorteilhaft, wenn eine tageszeitabhängige Abrechnung der Straßenbenutzungsgebühr durchführbar ist. Auch ist es vorteilhaft, wenn eine routenabhängige Straßenbenutzungsgebühr erfassbar und erhebbar ist. Dadurch können vorteilhaft Straßen zu bestimmten Zeiten mehr oder weniger attraktiv ausgestaltet werden, um den Verkehrsfluss besser steuern zu können.
Dabei ist es besonders vorteilhaft, wenn keine oder nur wenige mechanischen Aufbauten bei den Abbuchungsstellen erforderlich sind, sondern vorteilhaft virtuelle Abbuchungsstellen definierbar sind, an welchen eine Berechnung bzw. Abbuchung einer Gebühr veranlasst wird.
Durch die programmgesteuerte oder programmdefinierte Einrichtung von virtuellen Abbuchungsstellen kann auch eine flexible Variation der Abbuchungsstellen per Programm erreicht werden.
Weiterhin können dennoch neben der virtuellen Definition von Abbuchungsstellen weiterhin zumindest einzelne mechanische bzw. reale
Kontrollstellen vorgesehen sein, mittels welchen beispielsweise
Stichproben durchgeführt werden, ob die Fahrzeuge sich auch tatsächlich richtig eingebucht haben in das System und die fahrzeugspezifischen
Einrichtungen ordnungsgemäß funktionieren. Mögliche Versuche zur Umgehung der Bezahlpflicht können entdeckt werden. Auch kann dazu eine Kontrolle per Funk durchgeführt werden, wobei damit auch Identifizierungsmaßnahmen des Fahrzeugs durchgeführt werden können, wie beispielsweise eine Fotografie des Fahrzeugs mit Fahrzeugnummernschild etc.
Die erfindungsgemäße Einrichtung 1 zur Ortung und Gebührenerfassung beispielsweise eines Kraftfahrzeuges 2 auf einer Straße 3 sieht die Kombination von Satelliten- oder mobilfunkgestützter, kartenbasierter Ortung und Navigation mit einer vorzugsweise digital arbeitenden Mobilkommunikationseinrichtung 4 wie beispielsweise eine Mobiltelefoneinrichtung vor, die beispielsweise auf den GSM-, GPRS-, oder UMTS-Technologien beruht und welche mittels entsprechender Mobilkommunikationsnetze 5 Daten oder Signale 6 austauschen kann. Bei oder vor Fahrtantritt, wie bei einer Aktivierung des Fahrzeugs 2 oder des Fahrzeugantriebs, werden Navigations- und Ortungseinrichtung und diese Mobilkommunikations-einrichtung 4 vorzugsweise automatisch oder gegebenenfalls auch manuell aktiviert - also eingeschaltet, damit die Funktion der Straßenbenutzungsgebührerhebung aktivierbar und durchführbar ist.
Bei der mobilfunkgestützten Ortung wird mit oder nach einer Anmeldung der Mobilkommunikationseinrichtung 4 in dem zugehörigen Mobilkommunikationsnetz 5 auch die Ortung des Fahrzeugs 2 durchgeführt und registriert.
Bei der Fahrt korrigiert das Navigationsgerät automatisch eine mögliche Ungenauigkeit sowohl bei Satellitenortung als auch bei Ortung über ein zellulares Mobilfunknetz, da z.B. ab 30 km/h das Fahrzeug auf einer Straße fahren muss und nicht daneben.
Weiterhin werden in zumindest einer Zentralstation, wie beispielsweise einer Funkzentralstation 7 virtuelle Abrechnungsstellen 8 definiert und deren Position mit Koordinaten festgelegt. Passiert ein Fahrzeug 2 die Position einer solchen virtuellen Abrechnungsstelle 8, so wird das Fahrzeug 2 automatisch registriert. Diese Registrierung kann auch mit der Uhrzeit und zumindest einem Identifikationsdatensatz, wie beispielsweise der Telefonnummer erfolgen.
Eine vorzugsweise zentrale Recheneinheit 9, wie beispielsweise in der Funkzentralstation 7, berechnet aus den Daten von Ort und Identifikationsdatensatz und auf Basis einer digitalen Karte die zurückgelegte Strecke und die dafür zu erhebende Straßenbenutzungsgebühr.
Die Gesamtgebühr für eine längere Fahrtstrecke kann sich vorteilhaft zusammensetzen aus mehreren Teilbeträgen, die durch eine Addition von zumindest einzelnen Gebühren für Teilstrecken ermittelbar ist.
Durch eine vorteilhafte Festlegung der virtuellen Messpunkte 8 oder Abrechnungsstellen kann erreicht werden, dass nur gebührenpflichtige Straßen oder Streckenabschnitte 3 bei der Gebührenberechnung berücksichtigt werden. Dies kann vorteilhaft dadurch erreicht werden, dass die virtuellen Abrechnungsstellen 8 derart ausgewählt werden, dass in einem definierten Umkreis um eine solche virtuelle Abrechnungsstelle keine nicht gebührenpflichtige Straße vorhanden ist, so dass jede Durchfahrt der virtuellen Abrechnungsstelle 8 zwangsweise eine Benutzung der gebührenpflichtigen Strecke 3 voraussetzt. Dadurch kann sicher erreicht werden, dass Gebühren nur entlang gebührenpflichtiger Straßen oder Strecken erhoben werden.
Dabei kann es vorteilhaft sein, wenn die Abrechnung gemeinsam mit einer Rechnung einer Mobiltelefon-Gebühr erfolgt, da die Daten für die Gebühr der Straßenbenutzung und die Gebühr für eine Mobiltelefonkommunikation in der gleichen Funkzentrale oder abrechnungsverantwortlichen Einrichtung zusammen laufen können.
Vorteilhaft an der erfindungsgemäßen Einrichtung und dem erfindungsgemäßen Verfahren zur Straßenbenutzungsgebührerhebung ist, dass eine Mitnutzung entsprechend angepasster Mobiltelefone 4 und/oder Navigationssysteme 10 möglich ist, welche somit dann auch zur Ortung und zur Ermittlung der benutzten gebührenpflichtigen Straßen herangezogen werden können.
Neben der oben geschilderten Ortung eines Fahrzeugs 2 mittels Mobilkommunikationseinrichtungen 4 kann eine Ortung erfindungsgemäß auch mit karten- und satellitengestützter Fahrzeugortungs- oder - navigationsgeräten 10 durchgeführt werden, siehe Figur 2.
Eine Einrichtung 1 zur Straßenbenutzungsgebührerhebung sieht dabei vorteilhaft vor, dass eine Mobilkommunikationseinrichtung 4 vorgesehen ist, welche gegebenenfalls mit einem Datenein- und/oder -ausgang 13,14 versehen ist zur Aktivierung und/oder Weiterleitung von Ortungsdaten an zumindest eine Zentralstation 7, siehe auch Figur 3.
Weiterhin kann die erfindungsgemäße Einrichtung eine Navigations- oder Ortungseinrichtung 10 umfassen, welche einen Dateneingang 11 und/oder einen Datenausgang 12 aufweist zum Senden und/oder Empfangen von Daten. Beispielsweise kann eine Zentralstation 7, wie eine Mobilkommunikationszentrale, Daten von Koordinaten von zumindest einzelnen virtuellen Abrechnungsstellen 8 vorzugsweise im Sendegebiet nach einem Anmelden über die Mobilkommunikationseinrichtung 4 an die Navigations- oder Ortungseinrichtung 10 senden. Dies kann beispielsweise in einem GPRS-Sende-Modus erfolgen. Anstelle von Koordinaten kann auch mit Vorteil ein Datensatz beispielsweise einer TMC- oder TPEG-Location gesendet werden, welche die Position der virtuellen Abrechnungsstellen 8 definiert.
Fährt nun das Fahrzeug 2 beispielsweise auf einer straßengebührenpflichtigen Straße 3 und erreicht die Koordinaten einer virtuellen Abrechnungsstation 8, so kann die Navigations- oder Ortungseinrichtung 10 die Mobilkommunikationseinrichtung 4 aktivieren, welche eine gegebenenfalls vorbereitete Nachricht oder einen vorbereiteten Datensatz an zumindest eine Zentralstation 7 sendet. Mit dieser Nachricht oder mit dem Datensatz kann die Durchfahrt einer vorgebbaren virtuellen Abrechnungsstelle 8 signalisiert werden. Dabei wird vorteilhaft neben der Position oder einer Identifizierung der Abrechnungsstelle 8 auch ein Identifikationsdatensatz des Fahrzeugs 2 und gegebenenfalls die Uhrzeit übermittelt. Dies kann beispielsweise in einer Zentralstation 7,9 herangezogen werden, um eine gebührenpflichtige Fahrtstrecke und die diesbezüglichen Gebühr zu berechnen.
Vorteilhaft an der erfindungsgemäßen Ausgestaltung mittels einer kartenbasierten satellitengestützten Navigation oder -Ortung ist, dass die örtliche Auflösung sehr hoch ist, dass heißt, dass die Genauigkeit bei der Positionsermittlung eines Fahrzeugs 2 sehr hoch ist, weil eine durch die Genauigkeit der Karte bestimmte Ortung vorliegt. Diese kann zur Stützung der Ortungsinformation zusätzlich durch eine Satellitenortung verbessert oder abgesichert werden. Dadurch kann von einer höheren Sicherheit bei der Unterscheidung zwischen der Benutung einer gebührenpflichtigen Straße 3 im Vergleich zu einer nicht gebührenpflichtigen Straße ausgegangen werden, was insbesondere für die Auswahl der Positionen der virtuellen Abrechnungsstellen 8 vorteilhaft ist. Aufgrund der hohen Auflösung bei der Ortung können auch Nebenstraßen oder Straßen bzw. Strecken auch in Städten mit einer hohen Straßendichte entsprechend adressierbar sein, so dass auch eine Gebührenerhebung in städtischen Gebieten ermöglicht wird, wo typischer Weise eine hohe Straßendichte vorliegt.
Weiterhin kann dadurch eine sehr differenzierte Gebührenerhebung realisiert werden, wie beispielsweise auch eine zeitabhängige Gebührenerhebung beispielsweise in Abhängigkeit der Uhrzeit oder der Tageszeit. Auch kann eine Differenzierung der Gebührenerhebung nach Straßenklassen durchgeführt werden. Beispielsweise können für unterschiedliche Straßenklassen unterschiedliche Straßengebühren erhoben werden. So können beispielsweise Autobahnen, Bundesstraßen, Land- und/oder Kreisstraßen oder innerstädtische Straßen unterschieden werden.
Weiterhin kann eine erfindungsgemäße Ortung allein mittels Satellitennavigation oder -Ortung und ohne Kartennavigation, beispielsweise per Galileo- oder per GPS- Navigation oder -Ortung 15, durchgeführt werden.
Dabei kann in der Regel in Gebieten mit einer Abschattung von solchen Satellitensignalen, wie beispielsweise in Tunneln oder Garagen eine solche Navigation oder Ortung nicht durchgeführt werden. In einem solchen Fall kann eine gerade Strecke zwischen einer letzten Ortsmessung vor einer Abschattung und einer ersten Ortsmessung nach einer Abschattung als Strecke gewertet werden, sofern zwischenzeitlich das Fahrzeug in Betrieb war. So lassen sich Fehlmessungen und Fehlabrechnungen durch Garagenaufenthalte, durch Transport auf der Schiene oder Abschleppfahrten etc. umgehen. Wenn eine höhere Sicherheit gegen eine Manipulation gefordert ist, kann auch für die Ortung der Commercial Service (eS) des Galileo-Systems genutzt werden, was auch eine limitierende Berechtigungen ermöglicht.

Claims

Ansprüche
1. Einrichtung (1 ) zur Straßenbenutzungsgebührenerfassung und/oder
-berechnung mit einer Vorrichtung zur Ermittlung einer von einem Fahrzeug (2) auf einer gebührenpflichtigen Straße (3) zurückgelegten Wegstrecke, wobei virtuelle Abrechnungsstellen (8) definierbar sind und ein Passieren der virtuellen Abrechnungsstellen (8) durch das Fahrzeug erkennbar sind und anhand der Erkennung des Passierens eine Straßenbenutzungsgebühr berechenbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Erkennen eines Passierens einer virtuellen Abrechnungsstelle (8) mittels einer Mobilkommunikationseinrichtung (4), einer Satellitennavigationsoder Ortungseinrichtung (10) und/oder einer karten- und satellitengestützten Navigations- oder -Ortungseinrichtung (10) erfolgt.
2. Einrichtung (1 ) nach Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, dass die definierbaren virtuellen Abrechnungsstellen (8) in einer digitalen Karte definierbare Straßenabschnitte, Plätze oder sonstige Koordinaten sind.
3. Einrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Mobilkommunikationseinrichtung ein zellular arbeitendes Mobiltelefon ist.
4. Einrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Mobilkommunikationseinrichtung und die
Navigationseinrichtung bei Fahrtantritt automatisch aktivierbar sind zur Bestimmung der Ortung des Fahrzeugs und zur Straßenbenutzungsgebührenerfassung und/oder -berechnung.
5. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Satelliten- oder mobilfunkgestützte kartenbasierte Navigations- und/oder Ortungseinrichtung (10) zumindest einen Datenein- und -ausgang aufweist, welche mit Datenein- und -ausgang der Mobilkommunikationseinrichtung (4) verbindbar sind zum Datenaustausch insbesondere von Ortungsdaten.
6. Verfahren zur Straßenbenutzungsgebührenerfassung und/oder - berechnung mit einer Ermittlung einer von einem Fahrzeug (2) auf einer gebührenpflichtigen Straße (3) zurückgelegten Wegstrecke, wobei virtuelle Abrechnungsstellen (8) definiert werden und ein
Passieren der virtuellen Abrechnungsstellen (8) durch das Fahrzeug erkannt wird und anhand der Erkennung des Passierens eine Straßenbenutzungsgebühr berechnet wird, dadurch gekennzeichnet, dass das Erkennen eines Passierens einer virtuellen Abrechnungsstelle (8) mittels einer Satelliten- oder mobilfunkgestützten, kartenbasierten Navigations- oder - Ortungseinrichtung (10) erfolgt.
7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die definierbaren virtuellen Abrechnungsstellen (8) in einer digitalen
Karte definierbare Straßenabschnitte, Plätze oder sonstige Koordinaten sind.
8. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Mobilkommunikationseinrichtung und die Ortungs- und
Navigationseinrichtung bei Fahrtantritt automatisch aktiviert werden zur Bestimmung der Ortung des Fahrzeugs und zur Straßenbenutzungsgebührenerfassung und/oder -berechnung.
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