Beschreibung
Lampensockel, Fahrzeuglampe mit einem derartigen Lampensockel und Verfahren zur Herstellung einer Fahrzeuglampe
Technisches Gebiet
Die Erfindung betrifft einen Lampensockel für eine Fahrzeuglampe, insbesondere eine Halogenlampe gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruches 1, eine mit einem derartigen Lampensockel ausgeführte Fahrzeuglampe und ein Verfahren zur Herstellung einer derartigen Fahrzeuglampe.
In den Druckschriften EP 0 775 366 Bl und DE 20 2006 002 888 Ul sind Scheinwerferlampen beschrieben, die beispielsweise als Tagfahrlicht (DRL: daytime running light) eingesetzt werden können. Derartige als Halogenglühlampe (H15) ausgeführte Scheinwerferlampen haben einen Lampen- sockel, in den ein etwa zylinderförmiges Lampengefäß eingesetzt ist. In dem vom Lampengefäß umgriffenen, mit einem Füllgas befüllten Innenraum sind zwei Glühwendeln angeordnet, deren Wendelabgänge über Molybdänfolien mit Stromzuführungen verbunden sind, die aus einer gasdichten Quetschdichtung des Lampengefäßes heraus geführt sind. Die Stromzuführungen sind innerhalb des Sockelteils mit elektrischen Anschlüssen verbunden, die als seitlich auskragende Kontaktfahnen aus dem Sockelteil hervor stehen und beim Einsetzen der Scheinwerferlampe in ein Scheinwerfergehäuse mit gehäuseseitigen Kontakten kontaktiert werden.
Der Lampensockel derartiger Glühlampen hat ein aus Kunststoff hergestelltes Sockelteil, das mit einem Referenzring verschweißt ist. Der Referenzring trägt seinerseits einen Justierring. Sowohl der Referenzring als auch der Justierring haben radial auskragende Laschen, die im montierten Zustand in Axialrichtung aneinander anliegen und dann durch Schweißen verbunden werden. Das Lampengefäß wird in einen Fixierring eingesetzt, der seinerseits durch Schweißen mit dem Justierring verbunden ist, wobei eine vorbestimmte Relativpositionierung eingestellt werden muss, um die Glühwendeln der Scheinwerferlampe mit Bezug zum Reflektor auszurichten, so dass eine optimale Lichtverteilung gewährleistet ist. Die Verschweißung zwischen dem Justierring und dem Referenzring erfolgt von vorne, d.h. von der Lampengefäßseite her mittels Laserenergie. Da die Laschen, entlang denen Justierring und Referenzring miteinander verschweißt sind, radial über das Lampengefäß vorstehen, sind die Aufschmelzbereiche von vorne her sichtbar. Dies führt häufig von Seiten der Kunden (Automobilhersteller) oder der Designer zu Anmerkungen, dass diese Aufschmelzbereiche die ästhetische Anmutung der Scheinwerferlampe oder des gesamten Scheinwerfers stören würden. Diese Beanstandungen sind in der Praxis nicht zu unterschätzen, da bei vergleichbarer techni- scher Qualität häufig visuelle Aspekte den Ausschlag für eine Auftragserteilung geben.
Darstellung der Erfindung
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Lampensockel für eine Fahrzeuglampe, eine mit einem derartigen Lampensockel ausgeführte Fahrzeuglampe sowie ein Verfah-
ren zur Herstellung einer Fahrzeuglampe zu schaffen, die auch hohen Anforderungen an die ästhetische Anmutung genügen .
Diese Aufgabe wird hinsichtlich des Lampensockels durch die Merkmale des Patentanspruches 1, hinsichtlich der Fahrzeuglampe durch die Merkmale des Patentanspruches 4 und hinsichtlich des Verfahrens durch die Merkmale des nebengeordneten Patentanspruches 5 gelöst. Besonders vorteilhafte Ausführungen der Erfindung sind in den abhängi- gen Ansprüchen beschrieben.
Der erfindungsgemäße Lampensockel für eine Fahrzeuglampe hat ein Kunststoffsockelteil, aus dem Kontaktfahnen zur elektrischen Kontaktierung auskragen und das einen mit einem Justierring verbundenen Referenzring trägt. Auf den Justierring ist ein Lampengefäß unmittelbar oder mittels eines Fixierrings aufgesetzt. Erfindungsgemäß ist eine Aufschmelzzone einer Verschweißung zwischen Referenz- und Justierring an vom Lampengefäß abgewandten rückseitigen Flächenabschnitten dieser Ringe ausgebildet.
Bei der erfindungsgemäßen Fahrzeuglampe ist das Lampengefäß in einen derartigen Sockel mit von vorne nicht sichtbaren Aufschmelzbereichen eingesetzt.
Bei der Fertigung einer derartigen Fahrzeuglampe werden vorzugsweise zunächst der Referenzring und der Justier- ring von einer vom Lampengefäß abgewandten Rückseite her verschweißt. Anschließend wird die Einheit aus Referenz- und Justierring an das Sockelteil angesetzt.
Durch das Verschweißen von der Rückseite her, d.h. von der vom Lampensockel her abgewandten Seite, sind die Auf-
Schmelzbereiche oder Schweißstellen von vorne her nicht sichtbar, so dass diese die ästhetische Anmutung der Fahrzeuglampe nicht beeinträchtigen.
Die Verbindung von Justierring und Referenzring ist be- sonders einfach, wenn diese jeweils mit radial auskragenden Laschen ausgeführt sind, entlang denen die Verschweißung erfolgt.
Die am Referenzring ausgebildeten Laschen sind dabei vorzugsweise als Referenzlaschen zur Lagepositionierung der Fahrzeuglampe in einem Reflektor ausgeführt.
Bei der Herstellung der Fahrzeuglampe wird es bevorzugt, wenn ein das Lampengefäß tragender Fixierring auf den Justierring aufgesetzt wird, anschließend eine Justierung der Leuchtmittelposition erfolgt und dann der Fixierring mit dem Justierring verschweißt wird, so dass im Lampengefäß angeordnete Glühwendeln exakt mit Bezug zum Reflektor ausgerichtet sind.
Zum Verschweißen der metallischen Bauelemente des Sockels wird vorzugsweise ein Laserschweißverfahren verwendet.
Kurze Beschreibung der Zeichnungen
Nachstehend wird die Erfindung anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Darstellung einer H15-Lampe eines Fahrzeugscheinwerfers;
Fig. 2 eine perspektivische Darstellung eines Referenz- rings und eines Justierrings von hinten her gesehen;
Fig. 3 eine Ansicht von vorne auf die Lampe aus Figur 1 ;
Fig. 4 eine perspektivische Ansicht des Justierrings und des Referenzrings gemäß Figur 2 und
Fig. 5 den Justierring und Referenzring gemäß Figur 2 mit angesetztem Sockelteil.
Bevorzugte Ausführung der Erfindung
Figur 1 zeigt eine dreidimensionale Darstellung einer erfindungsgemäßen Fahrzeugscheinwerferlampe, die als Halogenglühlampe 1 des Typs H15 ausgeführt ist. Der Aufbau einer derartigen Halogenglühlampe 1 oder ähnlicher Lam- pentypen (bspw. Hl-, H3-, H4- oder H7-Lampen) ist aus dem eingangs genannten Stand der Technik bekannt, so dass hier nur die zum Verständnis der Erfindung wesentlichen Bauelemente beschrieben werden.
Die Halogenglühlampe 1 hat ein etwa zylinderförmiges Lam- pengefäß 2, das in einen Lampensockel 4 eingesetzt ist. Das Lampengefäß 2 ist nach unten hin (Ansicht nach Figur 1) durch eine Quetschdichtung 6 verschlossen und mit einem Füllgas befüllt, das bei Halogenlampen Metallhalogenide enthält. Bei einer H15-Lampe sind im Innenraum des Lampengefäßes 2 zwei Glühwendeln angeordnet, die innerhalb der Quetschdichtung 6 über Molybdänfolien mit Stromzuführungen verschweißt sind, die dichtend aus der Quetschdichtung 6 heraus geführt sind und in den Lampensockel hinein ragen und dort mit Kontaktelementen ver- schweißt sind. Der Lampensockel 4 hat einen metallischen Fixierring 8, in dem die Quetschdichtung 6 des Lampengefäßes 2 kraft- und formschlüssig aufgenommen ist. Dazu ist der Fixierring 8 mit einer der Profilierung der
Quetschdichtung 6 entsprechenden Klemmausnehmung 10 ausgeführt, in der Federelemente zum Klemmen der Quetschdichtung 6 des Lampengefäßes 2 angeordnet sind. Dieser Fixierring 8 ist mit einem Justierring 12 verschweißt, der seinerseits mit einem Referenzring 14 verbunden ist. Letzterer ist auf ein aus Kunststoff bestehendes Sockelteil 16 aufgesetzt und mit diesem verschweißt. Aus dem Sockelteil 16 ragen in Radialrichtung drei Kontaktfahnen 18, 20, 22 hervor, die beim Einsetzen der Halogenglühlam- pe 1 in einen Autoscheinwerfer mit Fassungskontakten am Lampenreflektor in Kontakt kommen, so dass die Lampe im Reflektor mechanisch gehalten und kontaktiert ist. Zur einfacheren Handhabung der Halogenglühlampe 1 ist am Sockelteil 16 rückseitig, d.h. an der vom Lampengefäß 2 entfernten Stirnfläche ein Diagonalsteg 24 vorgesehen, so dass das zum Fixieren der Halogenglühlampe 1 erforderliche Drehmoment aufgebracht werden kann. Die Befestigung der Halogenglühlampe 1 in der Fassung des Reflektors oder des Scheinwerfergehäuses erfolgt mittels eines Bajonett- verschlusses, wobei auf der Stirnfläche eines Sockel- flanschs 26 ein Federring 27 befestigt ist, der drei schräg aus der Federringebene vorstehende Federzungen 28 hat, die im Einbauzustand der Halogenglühlampe 1 eine a- xial gerichtete Federkraft ausüben. Weitere Einzelheiten des Justierrings 12 und des Referenzrings 14 werden anhand der Figuren 2 bis 4 erläutert.
Figur 2 zeigt eine dreidimensionale Ansicht auf den den Justierring 12 tragenden Referenzring 14 in einer vom Sockelteil 16 her gesehenen Ansicht. Demgemäß hat der Refe- renzring 14 eine zum Sockelteil 16 weisende, umgebördelte Stirnfläche 30, an der eine Vielzahl von radial nach in-
nen vorstehenden Vorsprüngen 32 ausgebildet ist. An der Umfangswandung des Referenzrings 14 sind des Weiteren zwei Einprägungen 34 vorgesehen, die einem etwaigen Grat am Rand der Lampenmontageöffnung des Scheinwerfers Rech- nung tragen, wie beispielsweise in der EP 1 006 550 Al offenbart ist. An der Innenumfangswandung des Referenzrings 14 ist eine mehrfach gewinkelte Andruckfeder 36 befestigt, die mit einer V-förmig angewinkelten Nase 38 ein Fenster in der Umfangswandung des Referenzrings 14 durch- setzt. Diese Nase 38 liegt beim Einsetzen der Halogenglühlampe 1 federnd an einer Innenumfangswandung der Fassung an und trägt zur Lagepositionierung bei. Die vorstehend erwähnten Vorsprünge 32 bilden eine Verzahnung, über die die Lagepositionierung und Verschweißung des Refe- renzrings 14 am Sockelteil 26 erleichtert wird.
An dem zum Justierring 12 weisenden Endabschnitt des Referenzrings 14 sind drei am Umfang verteilte Referenzlaschen 40, 42 und 44 (siehe Figur 3) ausgebildet, die jeweils mit einer Sicke 46 versehen sind, die sich zum So- ckelteil hin auswölbt. Diese Referenzlaschen 40, 42, 44 sind so ausgeführt, dass über sie beim Einsetzen der Halogenglühlampe 1 eine vorbestimmte Einbaulage innerhalb der Fassung gewährleistet ist, wobei diese Referenzlaschen 40, 42, 44 an entsprechenden Referenzflächen der Fassung anliegen und somit die axiale Position und die Drehwinkelposition bestimmen. Der Referenzring 14 kann beispielsweise durch ein Tiefziehverfahren hergestellt werden .
Der Justierring 12 ist auf den Referenzring 14 aufge- setzt. Wie sich insbesondere aus Figur 3 ergibt, sind an der zum Referenzring 14 weisenden Umfangskante drei La-
sehen 48, 50, 52 ausgebildet. Die Geometrie der Laschen 48, 50 ist an diejenige der Referenzlaschen 40, 42, 44 angepasst, so dass in der dargestellten Einbaulage die Laschen 40, 42, 44 und 48, 50, 52 sich einander paarweise überdecken und flächig aneinander liegen (siehe insbesondere Figur 4) . Nach dieser Relativpositionierung der beiden Ringe 12, 14 werden diese entlang der Laschen 40, 42, 44, 48, 50 miteinander verschweißt. Dies erfolgt vorzugsweise durch Laserschweißen von hinten, d.h. von der So- ckelseite her, wobei an jeder Lasche 40, 42, 44, 48, 50 zwei Schweißstellen 54, 56 vorgesehen sind, die beidseitig Sicken 46 angeordnet werden. Gemäß der Darstellung in Figur 3, die eine Vorderansicht vom Lampengefäß 2 her auf die erfindungsgemäße Halogenglühlampe 1 zeigt, sind die punktförmigen Schweißstellen 54, 56 von vorne her nicht sichtbar, so dass die ästhetische Anmutung nicht gestört ist. Bei herkömmlichen Halogenglühlampen befinden sich die Schweißstellen jeweils an der Vorderseite der vorgenannten Laschen und wären daher in einer Darstellung ge- maß Figur 3 sichtbar. Durch die erfindungsgemäße Maßnahme, die Verschweißung von hinten her vorzunehmen, sind die Aufschmelzbereiche der Schweißstellen 54, 56 praktisch unsichtbar, so dass die exzellente Funktion der Halogenglühlampe 1 mit einer hochwertigen Anmutung einher- geht.
Nach dem Verschweißen der Ringe 12, 14 wird der Referenzring 14 abschnittsweise in eine Aufnahme 58 (siehe Figur 1 und 5) des mit dem Federring 27 versehenen Sockelteils 16 eingesetzt und bspw. durch Hochfrequenzschweißen ver- bunden.
Das Lampengefäß 2 ist, wie eingangs beschrieben, in den Fixierring 8 eingesetzt. Diese vormontierte Einheit wird dann gemäß Figur 1 auf den freien, radial zurückgesetzten Endabschnitt 60 (siehe Figur 4) des Justierrings 12 auf- gesetzt und justiert, so dass die Glühwendeln in einer vorbestimmten Axial- und Drehwinkelposition angeordnet sind. In einem sich anschließenden Fertigungsschritt wird dann der Fixierring 8 in seiner justierten Position mittels Laserschweißen mit dem Justierring 12 verbunden.
Figur 5 zeigt die Einheit aus Justierring 12 und Referenzring 14 nach dem Verschweißen mit dem Sockelteil 16. Wie in der eingangs genannten DE 20 2006 002 888 Ul beschrieben, ist der Diagonalsteg 24 mit einem herausnehmbaren Verschlussteil ausgeführt, das in der Darstellung gemäß Figur 5 nicht zu sehen ist. Dieses Verschlussteil gibt eine Ausnehmung frei, durch die hindurch die genannten Stromzuführungen mit den Enden der Kontaktfahnen 18, 20, 22 verschweißt werden können. Nach diesem Verschweißen wird das Verschlussstück eingesetzt, so dass sich der Diagonalsteg 24 über den ganzen Durchmesser des Sockelflansches 26 erstreckt.
Wenn die Halogenglühlampe 1 in ein Scheinwerfergehäuse eingesetzt ist, liegt eine Montageaufnahme des Reflektors oder des Gehäuses zwischen den Referenzlaschen 40, 42, 44 und den Federzungen 28, so dass die Lampe in Axialrichtung fixiert ist. Die Abstützung in Radialrichtung erfolgt dabei durch die an der Umfangswandung der Montageaufnahme anliegende Nase 38 der Andruckfeder 36.
Offenbart sind ein Lampensockel für eine Fahrzeuglampe, eine mit einem derartigen Lampensockel ausgeführte Fahr-
zeuglampe und ein Verfahren zur Herstellung einer derartigen Fahrzeuglampe, die im Wesentlichen aus einem Lampengefäß und einem Sockelteil besteht. Das Sockelteil hat einen Justierring und einen Fixierring, die von einer vom Lampengefäß abgewandten Rückseite her miteinander verschweißt sind.