System mit einer Handwerkzeugmaschine
Stand der Technik
Die Erfindung geht aus von einem System nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Ferner geht die Erfindung von einer Handwerkzeugmaschine aus nach dem Oberbegriff des Anspruchs 10.
Es sind bereits Systeme mit einer Handwerkzeugmaschine, insbesondere mit einer pistolenförmigen Handwerkzeugmaschine, und einer ersten Zusatzeinheit bekannt. Zudem umfasst das System eine Kopplungsvorrichtung, die zu einer Kopplung der ersten Zusatzeinheit mit der Handwerkzeugmaschine vorgesehen ist .
Vorteile der Erfindung
Die Erfindung geht aus von einem System mit einer Handwerkzeugmaschine, insbesondere mit einer pistolenförmigen Handwerkzeugmaschine, wenigstens einer ersten Zusatzeinheit und einer Kopplungsvorrichtung, die zu einer Kopplung der ersten Zusatzeinheit und der Handwerkzeugmaschine vorgesehen ist. Es wird vorgeschlagen, dass das System wenigstens eine weitere Zusatzeinheit umfasst, die dazu vorgesehen ist, über die Kopplungsvorrichtung mit der Handwerkzeugmaschine gekoppelt zu werden. Hierdurch kann konstruktiv einfach eine Kopplung der unterschiedlichen Zusatzeinheiten mit der Handwerkzeugma- schine für einen Bediener des Systems erreicht werden und ein
Anwendungsbereich des Systems vorteilhaft erweitert werden. Die unterschiedlichen Zusatzeinheiten sind dabei vorzugsweise an der Handwerkzeugmaschine auswechselbar, so dass ein Bediener diese nach Bedarf austauschen kann. In diesem Zusammen- hang soll unter einer „Zusatzeinheit" eine Einheit verstanden werden, die an der Handwerkzeugmaschine ankoppelbar ist und eine zur Handwerkzeugmaschine zusätzliche Funktion aufweist, wobei ein Betrieb der Handwerkzeugmaschine unabhängig von einer Ankopplung und/oder einem Betrieb einer der Zusatzeinhei- ten ist. Die Handwerkzeugmaschine ist insbesondere von einer pistolenförmigen Handwerkzeugmaschine gebildet, wie beispielsweise eine Handwerkzeugmaschine mit einem drehenden und/oder schlagenden Antrieb eines Werkzeugs, so dass die unterschiedlichen Zusatzeinheiten vorzugsweise von einer Ab- saugeinheit, einer Beleuchtungseinheit, einer Lasereinheit, einer Wandscannereinheit und/oder weiteren, dem Fachmann als sinnvoll erscheinenden Einheiten gebildet sind. Die Kopplungsvorrichtung kann dabei mit der Handwerkzeugmaschine und/oder einer der Zusatzeinheiten zumindest teilweise einstückig ausgebildet sein. Vorzugsweise ist die Kopplungsvorrichtung zur Kopplung aller vom System umfassten Zusatzeinheiten mit der Handwerkzeugmaschine vorgesehen, so dass auf zusätzliche Kopplungsvorrichtungen vorteilhaft verzichtet werden kann.
Des Weiteren wird vorgeschlagen, dass die Kopplungsvorrichtung zumindest teilweise an einem Gehäuse der Handwerkzeugmaschine angeordnet ist, wodurch ein besonders stabiles System mit einer möglichst gleichverteilten Gewichtsverteilung an der Handwerkzeugmaschine, insbesondere bei großen und/oder schweren Zusatzeinheiten, erreicht werden kann. Die Kopp-
lungsvorrichtung ist dabei vorzugsweise zumindest teilweise an einem Bereich des Gehäuses der Handwerkzeugmaschine angeordnet, der sich von einem Haupthandgriff der pistolenförmi- gen Handwerkzeugmaschine aus in eine Arbeitsrichtung am Ge- häuse erstreckt. Dabei soll unter einer „Arbeitsrichtung" eine sich vom Haupthandgriff aus in Richtung eines Bohrwerkzeugs erstreckende Richtung verstanden werden, die zudem vorzugsweise parallel zu einer Achse der Handwerkzeugmaschine, wie insbesondere einer Bohrachse und/oder einer Antriebsach- se, ist. Hierdurch kann eine Beeinträchtigung einer Sicht durch die unterschiedlichen Zusatzeinheiten auf ein zu bearbeitendes Werkstück für einen Bediener des Systems vorteilhaft vermieden werden und ein Eckenmaß der Handwerkzeugmaschine beibehalten werden.
Vorteilhafterweise weist die Kopplungsvorrichtung zumindest eine Schnittstelle auf, die zumindest teilweise zu einem Antrieb und/oder einer Energieaufnahme wenigstens einer der Zusatzeinheiten durch die Handwerkzeugmaschine vorgesehen ist, wodurch vorteilhaft ein geringes Gewicht und/oder ein geringes Volumen des Systems erzielt werden kann und damit ein hoher Bedienkomfort des Systems für einen Bediener vorteilhaft erreicht werden kann. Zudem können hierdurch zusätzliche Bauteile, Bauraum, Montageaufwand und Kosten für einen eigenen Antrieb und/oder eine eigene Energieaufnahme der Zusatzeinheiten eingespart werden, wie beispielsweise zusätzliche Energiezuleitungskabel und/oder zusätzliche und schwere Energiespeichereinheiten usw.
Ferner wird vorgeschlagen, dass die Kopplungsvorrichtung zumindest eine Befestigungseinheit aufweist, die zu einem Be-
festigen der unterschiedlichen Zusatzeinheiten an der Handwerkzeugmaschine vorgesehen ist, wodurch eine für die unterschiedlichen Zusatzeinheiten einheitliche und zudem stabile Befestigung an der Handwerkzeugmaschine erreicht werden kann.
In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung wird vorgeschlagen, dass die Befestigungseinheit eine Einschubeinheit aufweist, die zu einem Einschieben der unterschiedlichen Zusatzeinheiten an der Handwerkzeugmaschine vorgesehen ist, wo- durch eine konstruktiv einfache und insbesondere werkzeuglose Befestigung erreicht werden kann. Vorteilhaft kann mit der Einschubeinheit konstruktiv einfach eine große Auflagefläche realisiert werden, so dass insbesondere bei großen und/oder schweren Zusatzeinheiten eine stabile Befestigung mit einer ausgeglichenen Gewichtsverteilung an die Handwerkzeugmaschine erzielt werden kann. Grundsätzlich sind jedoch auch weitere, dem Fachmann als sinnvoll erscheinende Befestigungsmöglichkeiten zwischen den unterschiedlichen Zusatzeinheiten und der Handwerkzeugmaschine, wie beispielsweise über eine Schraub- Verbindung, eine Rastverbindung, eine Verbindung mit einem Baj onettverschluss usw., denkbar.
Des Weiteren wird vorgeschlagen, dass die Einschubeinheit zumindest eine erste, wenigstens ein Führungselement aufweisen- de Einheit an einem Gehäuse der Handwerkzeugmaschine aufweist, wodurch ein vorteilhaft einfaches Einführen der Zusatzeinheit bei einer Montage einer Zusatzeinheit erreicht werden kann. Das Führungselement kann dabei von einem separaten Bauteil gebildet sein und/oder besonders vorteilhaft an das Gehäuse der Handwerkzeugmaschine angeformt sein, wodurch zusätzliche Bauteile eingespart werden können. Zudem ist das
Führungselement vorzugsweise stegförmig, insbesondere schie- nenförmig, ausgebildet und dabei an das Gehäuse angeformt.
Vorteilhafterweise weist die Einschubeinheit zumindest eine weitere, zur ersten Einheit korrespondierende, wenigstens ein Führungselement aufweisende Einheit an zumindest einer der Zusatzeinheiten auf, wodurch ein formschlüssiges Einschieben der Zusatzeinheiten an der Handwerkzeugmaschine und damit eine besonders stabile Verbindung zwischen den unterschiedli- chen Zusatzeinheiten und der Handwerkzeugmaschine erreicht werden kann. Das Führungselement kann dabei von einem separaten Bauteil gebildet sein und/oder besonders vorteilhaft an das Gehäuse der Zusatzeinheiten angeformt sein, wodurch zusätzliche Bauteile eingespart werden können.
In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung wird vorgeschlagen, dass die Kopplungsvorrichtung eine Verriegelungseinheit aufweist, wodurch eine verliersichere Befestigung der Zusatzeinheiten an der Handwerkzeugmaschine vorteilhaft er- reicht werden kann.
Ferner wird vorgeschlagen, dass die Verriegelungseinheit zumindest ein Rastelement aufweist, das zur Herstellung einer Rastverbindung zwischen den Zusatzeinheiten und der Handwerk- zeugmaschine vorgesehen ist, wodurch eine insbesondere werkzeuglose und formschlüssige Montage der Zusatzeinheiten an der Handwerkzeugmaschine erreicht werden kann. In einer weiteren, dem Fachmann als sinnvoll erscheinenden Ausgestaltung der Erfindung ist auch eine Montage der unterschiedlichen Zu- satzeinheiten an der Handwerkzeugmaschine durch weitere Form- und/oder Kraftschlussverbindungen denkbar. Besonders vorteil-
haft umfasst das Rastelement ein für einen Bediener werkzeuglos betätigbares Betätigungselement, so dass eine einfache und insbesondere werkzeuglose Demontage bzw. ein werkzeugloser Wechsel der Zusatzeinheiten an der Handwerkzeugma- schine erreicht werden kann.
Zudem wird eine Handwerkzeugmaschine für ein System vorgeschlagen, insbesondere eine pistolenförmige Handwerkzeugmaschine mit einer Kopplungsvorrichtung, die zur Kopplung mit unterschiedlichen Zusatzeinheiten vorgesehen ist, wobei die Kopplungsvorrichtung eine Einschubeinheit mit wenigstens einem Führungselement aufweist. Hierdurch kann vorteilhaft ein einfaches Einführen der Zusatzeinheit bei einer Montage einer Zusatzeinheit bzw. bei einem Wechsel der unterschiedlichen Zusatzeinheiten an der Handwerkzeugmaschine erreicht werden.
Des Weiteren wird vorgeschlagen, dass die Einschubeinheit in einem Bereich eines Gehäuses angeordnet ist, der sich ausgehend von einem Handgriff in eine Arbeitsrichtung erstreckt, wodurch eine vorteilhafte Sicht eines Bedieners der Handwerkzeugmaschine mit einer Zusatzeinheit auf ein zu bearbeitendes Werkstück erzielt werden kann.
Vorteilhafterweise weist die Kopplungsvorrichtung zumindest ein Rastelement auf, wodurch eine insbesondere werkzeuglose und formschlüssige Montage einer Zusatzeinheit an der Handwerkzeugmaschine erreicht werden kann.
Zeichnung
Weitere Vorteile ergeben sich aus der folgenden Zeichnungsbeschreibung. In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt. Die Zeichnung, die Beschreibung und die Ansprüche enthalten zahlreiche Merkmale in Kombination. Der Fachmann wird die Merkmale zweckmäßigerweise auch einzeln betrachten und zu sinnvollen weiteren Kombinationen zusammenfassen .
Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Darstellung eines erfindungsgemäßen Systems mit einer Handwerkzeugma- schine und einer ersten Zusatzeinheit in einer
Seitenansicht,
Fig. 2 das System aus Figur 1 mit einer weiteren Zusatzeinheit,
Fig. 3 eine Teilansicht der Handwerkzeugmaschine aus Figur 1 mit einer Kopplungsvorrichtung in einer perspektivischen Seitenansicht,
Fig. 4 einen Teilbereich des Systems aus Figur 1 im Bereich der Einschubeinheit in einer Ansicht von vorne und Fig. 5 einen Teilbereich des Systems aus Figur 1 im
Bereich einer alternativen Einschubeinheit in einer Ansicht von vorne. Beschreibung der Ausführungsbeispiele
In den Figuren 1 und 2 ist jeweils ein erfindungsgemäßes System 10 dargestellt mit einer pistolenförmigen Handwerkzeugma-
schine 12, die einen nicht näher dargestellten bohrenden und/oder schlagenden Antrieb für ein Bohrwerkzeug 50 aufweist, und einer Zusatzeinheit 14, 18. Zudem umfasst das System 10 eine Kopplungsvorrichtung 16, die zu einer Kopplung einer der unterschiedlichen Zusatzeinheiten 14, 18 und der Handwerkzeugmaschine 12 vorgesehen ist.
Die Kopplungsvorrichtung 16 weist eine Schnittstelle 22, eine Befestigungseinheit 24 und eine Verriegelungseinheit 40 auf, wobei die Kopplungsvorrichtung 16 an der Handwerkzeugmaschine 12 und an den Zusatzeinheiten 14, 18 verteilt angeordnet ist. An der Handwerkzeugmaschine 12 ist die Kopplungsvorrichtung 16 an einem Bereich 48 eines Gehäuses 20 angeordnet, der sich von einem Haupthandgriff gebildeten Handgriff 44 aus in eine Arbeitsrichtung 46 erstreckt, wobei die Arbeitsrichtung 46 parallel zu einer Antriebsachse 80 der Handwerkzeugmaschine 12 angeordnet ist und sich in eine Richtung des Bohrwerkzeugs 50 erstreckt. Zudem schließt der Bereich 48 zusammen mit dem Haupthandgriff einen Winkel ein, so dass im Betrieb der Hand- Werkzeugmaschine 12 zusammen mit einer der Zusatzeinheiten 14, 18 eine durch die Zusatzeinheit 14, 18 uneingeschränkte Sicht auf ein zu bearbeitendes Werkstück für einen Bediener gewährleistet ist (Figuren 1 bis 3) .
Die Schnittstelle 22 der Kopplungsvorrichtung 16 ist zu einem Antrieb und/oder einer Energieaufnahme der einzelnen Zusatzeinheiten 14, 18 durch die Handwerkzeugmaschine 12 vorgesehen (Figuren 1 und 2). Die als Absaugeinheit ausgebildete Zusatzeinheit 14 des Systems 10 aus Figur 1 ist zu einem Absaugen von im Betrieb der Handwerkzeugmaschine 12 anfallenden Bohrstaub und Bohrresten vorgesehen. Ein absaugender Luftsog in
der Zusatzeinheit 14 wird von einem zusätzlichen, für die Zusatzeinheit 14 vorgesehenen, Lüfter 52 in der Handwerkzeugmaschine 12 erzeugt. Eine Antriebseinheit 54 der Handwerkzeugmaschine 12 überträgt dabei ein Antriebsmoment auf eine An- triebswelle 56, die das Antriebsmoment auf einen Lüfter 58, der zur Kühlung der Antriebseinheit 54 vorgesehen ist, und den zusätzlichen Lüfter 52 weitergibt. Hierbei wird in der Zusatzeinheit 14 ein Luftsog durch den zusätzlichen Lüfter 52 erzeugt, der zu einer Luft- und/oder Staubabsaugung an einem zylinderförmigen, um das Bohrwerkzeug 50 angeordneten Saugkopf 60 führt (Figur 1) . Innerhalb der Zusatzeinheit 14 gelangt der angesaugte Bohrstaub über einen in seiner Länge variablen Absaugarm 62 in eine Saugeinheit 64. Die Saugeinheit 64 umfasst ein herausnehmbares Filter 66, in dem der ange- saugte Bohrstaub und die Bohrreste von der angesaugten Luft abgeschieden werden. Die gereinigte Luft wird über einen Absaugkanal 68 der Zusatzeinheit 14 zur Schnittstelle 22 geleitet und anschließend über einen Ansaugkanal 70 an einem Koppelmittel 72 der Schnittstelle 22 an der Handwerkzeugmaschine 12 zu dem zusätzlichen Lüfter 52 geleitet und entweicht dort über nicht näher dargestellte Lüftungsöffnungen an der Handwerkzeugmaschine 12.
In Figur 2 wird die von einer Lampe ausgebildete Zusatzein- heit 18 über die Schnittstelle 22 mit elektrischer Energie versorgt. Hierzu verfügt die Schnittstelle 22 an dem Koppelmittel 72 über ein elektrisches Kontaktelement 74 an der Handwerkzeugmaschine 12, durch das beim Befestigen der Zusatzeinheit 18 ein elektrischer Kontakt zwischen der Hand- Werkzeugmaschine 12 und einem nicht näher dargestellten elektrischen Kontaktelement der Zusatzeinheit 18 hergestellt
wird. Über eine interne elektrische Leitung 76 der Zusatzeinheit 18 wird die elektrische Energie von der Schnittstelle 22 zu einem Leuchtmittel 78 der Zusatzeinheit 18 geleitet, das im Betrieb der Handwerkzeugmaschine 12 einen zu bearbeitenden Bereich eines Werkstücks ausleuchtet. Grundsätzlich sind in einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung noch weitere, dem Fachmann als sinnvoll erscheinende Zusatzeinheiten jederzeit denkbar, wie beispielsweise eine als Wandscanner ausgebildete Zusatzeinheit, eine als Laser ausgebildete Zusatzeinheit usw.
Die Befestigungseinheit 24 der Kopplungsvorrichtung 16 ist zum Befestigen der unterschiedlichen Zusatzeinheiten 14, 18 an der Handwerkzeugmaschine 12 vorgesehen und weist eine Einschubeinheit 26 auf (Figuren 3 bis 5) . Zum Einschieben der unterschiedlichen Zusatzeinheiten 14, 18 an der Handwerkzeugmaschine 12 weist die Einschubeinheit 26 zwei Einheiten 32, 38 auf, die jeweils zwei Führungselemente 28, 30, 34, 36, aufweisen. Eine erste der beiden Einheiten 32 ist an der Handwerkzeugmaschine 12 im Bereich 48 des Gehäuses 20 ange- formt (Figur 3), wobei sich der Bereich 48 vom Handgriff 44 der Handwerkzeugmaschine 12 aus in Arbeitsrichtung 46 erstreckt und von einer Unterseite 82 des Gehäuses 20 gebildet ist. Zudem ist der Bereich 48 zwischen der Schnittstelle 22 der Kopplungsvorrichtung 16 und einem Spannhals 84 der Hand- Werkzeugmaschine 12 angeordnet (Figur3) . Die Führungselemente 28, 30 der ersten Einheit 32 sind an jeweils einem sich parallel zur Arbeitsrichtung 46 erstreckenden Randbereich 86, 88 der Unterseite 82 des Gehäuses 20 stegförmig angeformt, wobei die stegförmigen Führungselemente 28, 30 zusätzlich pa- rallel zur Unterseite 82 ausgerichtet sind. Zudem erstrecken sich die beiden stegförmigen Führungselemente 28, 30 in je-
weils entgegengesetzten Richtungen vom Gehäuse 20 der Handwerkzeugmaschine 12 weg, so dass die erste Einheit 32 eine t-förmige Querschnittsfläche 90 aufweist (Figur 4).
Die andere und zur ersten Einheit 32 korrespondierende Einheit 38 ist an den unterschiedlichen Zusatzeinheiten 14, 18 angeordnet. Die beiden Führungselemente 34, 36 der Einheit 38 sind jeweils einstückig an einer der Handwerkzeugmaschine 12 zugewandten Seite 92 der Zusatzeinheit 14, 18 angeformt, wo- bei die Führungselemente 34, 36 jeweils einen senkrecht zur Seite 92 der Zusatzeinheit 14, 18 ausgerichteten Teilbereich 94, 96 aufweisen. An den senkrecht ausgerichteten Teilbereichen 94, 96 der Führungselemente 34, 36 schließen sich senkrecht hierzu stegförmige Teilbereiche 98, 100 an, wobei sich die stegförmigen Teilbereiche 98, 100 jeweils in eine Richtung des anderen Führungselements 34, 36 der Zusatzeinheit 14, 18 erstrecken, so dass die Zusatzeinheit 14, 18 bzw. die Einheit 38 einen t-förmigen Aufnahmebereich 102 aufweist (Figur 4) . Um einen maximalen Halt der Zusatzeinheiten 14, 18 an der Handwerkzeugmaschine 12 und eine möglichst große Tragfläche zusammen mit einer gleichmäßigen Gewichtsverteilung an der Handwerkzeugmaschine 12 zu erreichen, entspricht eine Länge der beiden Führungselemente 34, 36 der Einheit 38 im montierten Zustand einer Länge 104 der beiden Führungselemen- te 28, 30 der ersten Einheit 32 an der Handwerkzeugmaschine 12 (Figur 3) .
In Figur 5 ist eine zu den Figuren 1 bis 4 alternative Einschubeinheit 26 des Systems 10 dargestellt. Hierbei weist die erste Einheit 32 der Einschubeinheit 26 mit den Führungselementen 28, 30 an der Handwerkzeugmaschine 12 einen t-förmigen
Aufnahmebereich 106 auf zur Kopplung der Zusatzeinheiten 14, 18 an die Handwerkzeugmaschine 12. Die weitere, zur ersten Einheit 32 korrespondierende Einheit 38 mit den Führungselementen 34, 36 an der Zusatzeinheit 14, 18 umfasst eine t- förmige Querschnittsfläche 108, die in den t-förmigen Aufnahmebereich 106 der Handwerkzeugmaschine 12 eingeschoben wird. In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist auch denkbar, die Befestigungseinheit 24 der Kopplungsvorrichtung 16 mit einem schwalbenschwanzförmigen Aufnahmebereich bzw. eine der beiden Einheiten 32, 38 mit einer schwalbenschwanzförmigen Querschnittsfläche auszubilden und/oder weiteren, dem Fachmann als sinnvoll erscheinenden Ausgestaltungen.
Zum Verriegeln der in die Handwerkzeugmaschine 12 eingescho- benen Zusatzeinheiten 14, 18 ist die Verriegelungseinheit 40 im Bereich der Schnittstelle 22 angeordnet. Die Verriegelungseinheit 40 weist ein Rastelement 42 auf, das an dem Koppelmittel 72 an der Handwerkzeugmaschine 12 angeordnet ist, und ein dazu korrespondierendes, nicht näher dargestelltes Rastelement auf, das an den jeweiligen Zusatzeinheiten angeordnet ist. Hierzu werden die Zusatzeinheiten 14, 18 bzw. die Führungselemente 34, 36 der Zusatzeinheiten 14, 18 soweit in die Einschubeinheit 26 an der Handwerkzeugmaschine 12 eingeschoben, bis diese an einem schnittstellenseitigen Ende 112 der Einschubeinheit 26 angelangt sind und das Koppelmittel 72 der Handwerkzeugmaschine 12 mit einem korrespondierenden Koppelmittel 110 an den Zusatzeinheiten 14, 18 kontaktiert. An einem der Schnittstelle 22 zugewandten und in eine Einschubrichtung 114 an der Handwerkzeugmaschine 12 weisenden Randbe- reich 116 des Koppelmittels 72 ist das Rastelement 42 angeordnet, das sich stegartig in Einschubrichtung 114 am Randbe-
reich 116 des Koppelmittels 72 erstreckt. Bei einem vollständigen Einschieben einer der Zusatzeinheiten 14, 18 in die Einheit 32 der Handwerkzeugmaschine 12 erzeugen die beiden Rastelemente 42 eine Rastverbindung zwischen der Handwerk- zeugmaschine 12 und der Zusatzeinheit 14, 18, so dass die Zusatzeinheit 14, 18 stabil und sicher an der Handwerkzeugmaschine 12 angeordnet ist. Über ein nicht näher dargestelltes Betätigungselement an den Zusatzeinheiten 14, 18 wird die Rastverbindung zwischen den Zusatzeinheiten 14, 18 und der Handwerkzeugmaschine 12 gelöst.