Aufhängevorrichtung zur Warenpräsentation
Anwendungsgebiet der Erfindung
Die Erfindung betrifft eine Aufhängevorrichtung, welche aus einer von einer Trag- struktur aufgenommenen Hülse und einem in diese einsteckbaren Arm als primärer Warenträger oder zur Stützung eines sekundären Warenträgers - z.B. ein Tablar - besteht. Einzeln ist die Vorrichtung als Beschlag nutzbar; mit mehreren solcher Vorrichtungen lässt sich z.B. eine Präsentationsfläche in einer Handelseinrichtung bestücken. Als Tragstruktur kommt z.B. ein feststehendes oder be- wegbares Paneel, eine Unterkonstruktion oder eine Vertikalplatte u.a. aus Glas in Betracht.
Stand der Technik
Aufhängevorrichtungen mit einer von einer Tragstruktur aufgenommenen Hülse und einem in diese einsteckbaren Arm sind z.B. bekannt aus: EP 1 061 837 B1, WO 01/87 123 A1 , DE 202 02 856 U1 , DE 203 19 266 U1 und DE 20 2004 004 783 U1.
Aufgabe der Erfindung Ausgehend von den gattungsgemässen Aufhängevorrichtungen, liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine andersartige Vorrichtung zu schaffen, die jedoch auch ohne Federelemente auskommt.
Übersicht über die Erfindung Die Aufhängevorrichtung besteht aus einer in einem Durchgangsloch einer Tragstruktur aufgenommenen Steckhülse und einem in diese einsteckbaren Tragarm, der als direkter, primärer Warenträger oder zur Stützung eines sekundären Warenträgers nutzbar ist. Die Steckhülse hat ein Hülsenstück mit einem frontseitigen Eintritt in einen Kanal, zumindest eine erste Arretierkontur, die an den Kanal an- grenzt, sowie einen sich vom Hülsenstück erstreckenden Flansch. Am Tragarm ist ein Steckabschnitt vorhanden, der zum Einschieben in den Kanal bestimmt ist, an einem Steckende endet und zumindest eine erste Gegenkontur hat, welche in eingeschobener Endstellung des Tragarms mit der ersten Arretierkontur zusam-
menwirkt. Dem Steckabschnitt liegt ein Frontende gegenüber, das zum Erstrecken in den freien Raum bestimmt ist. Die erste Arretierkontur ist eine von oben in den Kanal hineinragende Erhebung, welche vom Eintritt in den Kanal entfernt liegt. Die erste Gegenkontur am Steckabschnitt ist ein auf der Oberseite mit einem Versatz zum Steckende liegendes Hauptloch. Der Kanal hat hinter seinem Eintritt im unteren Bereich eine Erweiterung und/oder der untere Bereich des Steckabschnitts ist in seiner Erstreckung im Querschnitt nach unten vermindert, so dass der Steckabschnitt des in angehobener Schrägstellung im Kanal steckenden Tragarms, vor Erreichen seiner arretierten Endstellung, Freiraum in dieser Auslenkung hat.
Nachfolgend werden spezielle Ausführungsformen der Erfindung definiert: Der ersten Arretierkontur ist in Richtung des Eintritts in den Kanal ein Anlauf vorgelagert. Komplementär zum Anlauf ist der ersten Gegenkontur in Richtung des Frontendes ein Konturfortsatz vorgelagert. Der Anlauf ist im Prinzip als schiefe Ebene hin zur ersten Arretierkontur ausgebildet. Der Konturfortsatz ist als an das Hauptloch anschliessende Locherweiterung gestaltet. Die Erweiterung in der Steckhülse wird zumindest anteilig von einer in Einstecktiefe des Kanals zunehmend schräg abfallenden Wandung gebildet, wobei sich an die schräg abfallende Wandung eine zur Erweiterung beitragende Wandungsöffnung anschliessen kann.
Am Steckabschnitt des Tragarms ist zusätzlich zur ersten Gegenkontur eine zweite Gegenkontur vorhanden. Im Kanal kann eine zur zweiten Gegenkontur komplementäre zweite Arretierkontur vorhanden sein. Die zweite Gegenkontur ist eine an der Unterseite des Steckabschnitts, am Steckende mündende Nut. Die zweite Arretierkontur ist eine in den Kanal hineinragende Erhebung. Die zweite Arretierkontur erhebt sich von der Innenseite einer Rückenplatte, die an einer Rückenfläche des Hülsenstücks anzubringen ist. Eine Kerbe in der unteren Wan- düng des Hülsenstücks ist vorhanden, die an der Rückenfläche mündet und der partiellen Aufnahme der zweiten Arretierkontur Platz bietet.
Durch das Hülsenstück erstreckt sich transversal ein plattenartiger Flansch, wobei sich von der Flanschfrontseite eine Frontpartie des Hülsenstücks im Prinzip senkrecht erhebt und sich von der Flanschrückseite eine Hinterpartie des Hülsenstücks im Prinzip senkrecht erhebt. Der Flansch hat Schraubenlöcher zur Befesti- gung an der Tragstruktur. Die Frontpartie besitzt Rastkonturen zur Aufnahme eines Deckrings, welcher der Abdeckung des Randes des Durchgangslochs in der Tragstruktur dient. Der Flansch ist nutzbar zum Aufsetzen mit seiner Frontseite auf eine Paneelrückseite, wobei die Frontpartie in einem Durchgangsloch zu liegen kommt, oder zum Aufsetzen mit seiner Rückseite auf eine Frontfläche einer Stütze, wobei die Hinterpartie durch eine Aussparung in das Innere der Stütze ragt.
Alternativ ist ein Flansch, vorzugsweise von kreisringförmiger Gestalt, dem Hülsenstück einstückig vorgesetzt und umläuft den Eintritt in den Kanal. Das Hülsen- stück hat ein Aussengewinde, welches mit dem Innengewinde einer Überwurfmutter zusammenwirkt. Die Flanschrückseite kommt im montierten Zustand auf der Frontseite einer Tragstruktur, vorzugsweise eine Vertikalplatte, z.B. aus Glas, zu liegen. Die Überwurfmutter ist von der Rückseite einer Tragstruktur auf das Hülsenstück aufgeschraubt.
Der Tragarm ist im Querschnitt rund, oval, rechteckig oder quadratisch und besteht vorzugsweise aus Rohrmaterial. Der Steckabschnitt des Tragarms ist im Querschnitt gegenüber dem Tragarm unverändert oder kann in der Erstreckung des Querschnitts nach unten vermindert sein. Am Steckabschnitt des Tragarms ist die Verminderung der Erstreckung im unteren Querschnittsbereich zum Steckende hin axial gleichmässig, abgestuft oder im Prinzip keilförmig ausgebildet.
Kurzbeschreibung der beigefügten Zeichnungen Es zeigen:
Figur 1A ein Paneel als Tragstruktur, systematisch bestückt mit den erfindungs- gemässen Aufhängevorrichtungen, bestehend aus in das Paneel eingesetzten Steckhülsen und darin eingehängten Tragarmen als primäre
Warenträger, von denen einzelne sekundäre Warenträger stützen, in Frontansicht; Figur 1B die Darstellung gemäss Figur 1A, in Seitenansicht;
Figur 2A eine Steckhülse erster Variante mit angenähertem Deckring, in perspektivischer Fronansicht;
Figur 2B die Steckhülse gemäss Figur 2A, in perspektivischer Rückansicht; Figur 2C die Darstellung gemäss Figur 2B, mit gelöster Rückenplatte, in perspektivischer Rückansicht; Figur 2D eine einzelne Rückenplatte aus Figur 2C, in Perspektivansicht auf die
Innenseite;
Figur 2E die Steckhülse gemäss Figur 2A, ohne Rückenplatte, im Vertikalschnitt; Figur 2F die Darstellung gemäss Figur 2E, mit Rückenplatte, im Vertikalschnitt;
Figur 3A einen Tragarm, in perspektivischer Frontansicht;
Figur 3B den Tragarm gemäss Figur 3A1 in perspektivischer Rückansicht; Figur 3C den Tragarm gemäss Figur 3A, im vertikalen Längsschnitt;
Figuren 4A bis 4D die erste bis vierte Phase des Einhängens eines Tragarms in eine Steckhülse erster Variante gemäss Figur 2A1 jeweils im vertikalen Längsschnitt;
Figur 4A die erste. Einhängephase als Annäherung des Tragarms an die Steckhülse;
Figur 4B die zweite..Ein.häπ9.θphase mit schräg angehobenem, partiell in die Steckhülse eingeführtem Tragarm, in unarretierter Stellung;
Figur 4C die dritte . Ein.hanjgeph.ase mit schräg angehobenem, maximal in die
Steckhülse eingeführtem Tragarm, in unarretierter Stellung; Figur 4D die yierte..EJπhängephase mit gegen die Horizontale geschwenktem, maximal in die Steckhülse eingeführtem Tragarm, in arretierter Endstel- lung;
Figur 5A ein Paneel als Tragstruktur mit einem Durchgangsloch erster Variante mit darin angeordneter Ringschulter zur Aufnahme einer Steckhülse gemäss Figur 2A, im Vertikalschnitt;
Figur 5B eine Steckhülse gemäss Figur 2F in ein Paneel mit Durchgangsloch gemäss Figur 5A eingesetzt, im Vertikalschnitt;
Figur 5C die Anordnung gemäss Figur 5B, in perspektivischer Rückansicht; Figur 5D die Anordnung gemäss Figur 5B, mit eingesetztem Tragarm gemäss Figur 3A, in perspektivischer Frontansicht;
Figur 6A ein Paneel als Tragstruktur mit einem Durchgangsloch zweiter Variante zur Aufnahme einer Steckhülse gemäss Figur 2A, im Vertikalschnitt;
Figur 6B eine Steckhülse gemäss Figur 2F in ein Paneel mit Durchgangsloch gemäss Figur 6A eingesetzt, im Vertikalschnitt;
Figur 6C die Anordnung gemäss Figur 6B, mit eingestecktem Tragarm gemäss Figur 3A1 in arretierter Endstellung, aufgerastetem Deckring aus Figur 2A, im vertikalen Längsschnitt;
Figur 6D die Anordnung gemäss Figur 6C, in perspektivischer Frontansicht;
Figur 7A eine Unterkonstruktion aus Vertikalstützen und Querverbindern als
Tragstruktur, systematisch bestückt mit Steckhülsen gemäss Figur 2A, in perspektivischer Frontansicht; Figur 7B das vergrösserte Detail X1 aus Figur 7A; Figur 7C die Anordnung gemäss Figur 7B, mit angenäherter Steckhülse und
Deckring gemäss Figur 2A; Figur 7D das vergrösserte Detail X2 aus Figur 7A; Figur 7E die Anordnung gemäss Figur 7A, vollständig bestückt mit Steckhülsen gemäss Figur 2A, vorgesetzter Deckplatte und aufgerasteten Deckrin- gen, in perspektivischer Frontansicht;
Figur 7F das vergrösserte Detail X3 aus Figur 7E; Figur 7G das Detail X4 aus Figur 7F;
Figur 8A eine Steckhülse zweiter Variante, in perspektivischer Explosivansicht; Figur 8B die Steckhülse gemäss Figur 8A, mit eingefügter Vertikalplatte, im vertikalen Längsschnitt; Figur 8C die Anordnung gemäss Figur 8B, zusammengebaut, im vertikalen
Längsschnitt; Figur 8D die Anordnung gemäss Figur 8C, in perspektivischer Rückansicht;
Figuren 9A bis 9C die zweite bis vierte Phase des Einhängens eines Tragarms in eine Steckhülse zweiter Variante gemäss Figur 8A, jeweils im vertikalen Längsschnitt; Figur 9A die zweite„E|nhä.ngeßhase mit schräg angehobenem, partiell in die
Steckhülse eingeführtem Tragarm, in unarretierter Stellung; Figur 9B die dritte . Ejnhänjgep.hase mit schräg angehobenem, maximal in die
Steckhülse eingeführtem Tragarm, in unarretierter Stellung; Figur 9C die yjerte..Eiπ}iäπgLephase mit gegen die Horizontale geschwenktem, maximal in die Steckhülse eingeführtem Tragarm, in arretierter Endstellung; und Figur 9D die Anordnung gemäss Figur 9C, in perspektivischer Frontansicht.
Ausführυngsbeispiel Mit Bezug auf die beiliegenden Zeichnungen erfolgt nachstehend die detaillierte Beschreibung von Ausführungsbeispielen zur erfindungsgemässen Aufhängevorrichtung.
Für die gesamte weitere Beschreibung gilt folgende Festlegung. Sind in einer Fi- gur zum Zweck zeichnerischer Eindeutigkeit Bezugsziffern enthalten, aber im unmittelbar zugehörigen Beschreibungstext nicht erläutert, so wird auf deren Erwähnung in vorangehenden oder nachfolgenden Figurenbeschreibungen Bezug genommen. Im Interesse der Übersichtlichkeit wird auf die wiederholte Bezeichnung von Bauteilen in weiteren Figuren zumeist verzichtet, sofern zeichnerisch eindeu- tig erkennbar ist, dass es sich um "wiederkehrende" Bauteile handelt.
Figuren 1A und 1 B
Die beispielhaft gestaltete Präsentationswand besteht im wesentlichen aus einem Paneel 50, das die Funktion einer Tragstruktur 5 erfüllt, darauf im Raster angeord- neten Steckhülsen 1, in welche sich Tragarme 2 wieder lösbar einstecken lassen, die selbst als primäre Warenträger dienen oder sekundäre Warenträger - z.B. in Gestalt von Tablaren 3 oder Querstangen 4 - stützen. Im gezeigten Beispiel ist das Paneel 50 in fünf Zeilen und zwei Reihen mit Steckhülsen 1 bestückt, wobei momentan zwei Reihen ohne Tragarme sind. Das Paneel 50 ist senkrecht aufge-
stellt, wobei die Steckhülsen 1 von der Paneelrückseite 501 montiert sind, während die Tragarme 2 und die übrigen Warenträger 3,4 von der Paneelfrontseite 500 in den freien Raum ragen und so z.B. Kunden zugewandt sind. Die horizontal aufgelegten Tablare 3 werden zumeist von zumindest zwei Tragarmen 2 gestützt. Die Tragarme 2 können sich gerade, im Prinzip horizontal in den Raum erstrecken oder andere typische Formen, wie abgewinkelt oder gestuft oder mit Ausleger 29 versehen, aufweisen. In halber Höhe ist ein kombinierter Aufbau angebracht, bei dem zwei nebeneinander positionierte Tragarme 2 ein Tablar 3 stützen und mit sich abwärts erstreckenden Auslegern 29 versehen sind, welche eine Querstange 4 tragen. Die freien Tragarme 2 sowie die Querstange 4 sind zum direkten Anhängen von Waren nutzbar und die Tablare 3 dienen zum Auflegen von Waren. Auf einfache Weise lassen sich die Tragarme 2 innerhalb des Rasters von Steckhülsen 1 umrangieren, so dass ein verändertes Gestaltungsbild entsteht.
Figuren 2A bis 2F
Die Steckhülse 1 erster Variante strukturiert sich in den in senkrechter Ebene liegenden Flansch 10 und das diesen horizontal durchragende Hülsenstück 11, so dass sich von der Flanschfrontseite 100 die Frontpartie 110 des Hülsenstücks 11 und von der Flanschrückseite 101 die Hinterpartie 111 des Hülsenstücks 11 er- streckt. Für die verschiedenen Befestigungsarten der Steckhülse 1 ist der Flansch 10 mit mehreren ersten und zweiten Schraubenlöchern 104,105 versehen, um Schrauben 19 anzubringen. Die Position des Hülsenstücks 11 gliedert den Flansch 10 in ein Oberteil 102 und ein darunter liegendes längeres Unterteil 103, wobei auf der Flanschrückseite 101 Stützrippen 106 auf die Hinterpartie 111 zu- laufen. Das Ende der Hinterpartie 111 wird von einer ringartigen Rückenfläche 118 gebildet, innerhalb der der Kanal 115 austritt, welcher an der Frontpartie 110 seinen Eintritt hat. Auf der Rückenfläche 118 ist eine mittels Schrauben 139 befestigte Rückenplatte 13 angeordnet, die den Austritt des Kanals 115 verschliesst. Hierzu sind in der Rückenfläche 118 Sacklochgewinde 119 vorgesehen. Die Aus- senseite 130 der Rückenplatte 13 ist im Prinzip glatt, auf der Innenseite 131 hingegen ist unten mittig eine nasenartig hervorstehende zweite Arretierkontur 134 vorhanden. Beidseits der Arretierkontur 134 liegen je ein Loch 132 zum Durchtritt der Schrauben 139 und je ein vertikaler Flankensteg 133 zur seitlichen Umfas-
sung einer Raπdzone der Hinterpartie 111 des Hülsenstücks 11. Unten mittig erstreckt sich von der Rückenfläche 118 eine Kerbe 117 in die Hinterpartie 111 hinein, so dass bei montierter Rückenplatte 13 die zweite Arretierkontur 134 in der Kerbe 117 anteilig Platz findet. Eine Richtungsmarkierung 107 auf der Flansch- rückseite 101 kennzeichnet die vorgeschriebene Ausrichtung der Steckhülse 1 bei der Montage.
Die Frontpartie 110 des Hülsenstücks 11 endet vom mit einem Bund 116, der mit einer in vertikaler Ebene liegenden Ringfläche 114 abschliesst und eine im Prinzip kreisrunde Öffnung umrandet, die den Eintritt eines Kanals 115 bildet, der sich mit ändernder Geometrie durch das gesamte Innere des Hülsenstücks 11 axial erstreckt. In der Distanz a zur Rückenfläche 118 ragt von oben eine erste Arretierkontur 1150 in den Kanal 115 hinein. Vom frontseitigen Eintritt des Kanals 115 kommend ist der Arretierkontur 1150 ein Anlauf 1151 in der Art einer schiefen Ebene vorgelagert. In Richtung der Rückenfläche 118 besitzt der Kanal 115 eine abwärts geneigte Erweiterung 1152, wodurch der Kanal 115 am Eintritt - abgesehen von einem Spiel 1153 - einen im Prinzip kreisrunden Querschnitt aufweist, während zur Rückenfläche 118 hin die lichte Höhe zunimmt.
In Richtung der Flanschfrontseite 100 geht der Bund 116 in eine Ringschulter 112 über, die sich parallel zur Ringfläche 114 erstreckt. Hinter der Ringschulter 112 setzt sich die Frontpartie 110 im Aussendruchmesser erweitert bis zur Einmündung auf der Flanschfrontseite 100 fort und besitzt mehrere, radial gleichmässig verteilte Rastkonturen 113. Für eine bestimmte Einbausituation (s. Figur 6C), ist ein Deckring 12 vorgesehen, dessen Scheibenteil 120 im montierten Zustand auf der Paneelfrontseite 500 zu liegen kommt und dessen Stege 121 mit ihrer innenseitigen Rastfläche 122 in die Rastkonturen 113 eingreifen und dadurch den Deckring 12 in Position halten.
Figuren 3A bis 3C
Der z.B. gerade gestaltete Tragarm 2 besteht im wesentlichen aus einem im Querschnitt runden Rohrstück, das sich zwischen einem Steckende 20 und einem Frontende 22 erstreckt. Auf der Seite des Steckendes 20 liegt der Steckabschnitt
21, während das Frontende 22 mit einem Verschluss 28 versehen ist und typisch einen nach oben ragenden Haltezapfen 27 besitzt, der das Herabgleiten von angehängten Gegenständen, insbesondere Kleiderbügel, verhindert. Innerhalb des Steckabschnitts 21 liegt in dessen oberen Bereich, mit einem Versatz b zum Ste- 5 ckende 20, ein Loch 23, das schlüssellochartig in einen Lochfortsatz 24 übergeht, welches sich axial in Richtung des Frontendes 22 ausdehnt. Im unteren Bereich des Steckabschnitts 21, quasi der Lochkombination 23,24 gegenüber, befindet sich eine Nut 25, die in Richtung des Frontendes 22 verläuft und zum Steckende
20 hin mündet. 0
Figuren 4A bis 4P
Diese Figurenfolge veranschaulicht das Funktionsprinzip der aus Steckhülse 1 und Tagarm 2 bestehenden Aufhängevorrichtung anhand der vier charakteristischen Phasen beim Einhängen des Tragarms 2 in die Steckhülse 1. Das Entfer- 5 nen eines in arretierter Endstellung in der Steckhülse 1 mit seinem Steckabschnitt
21 sitzenden Tragarms 2 geschieht in rückläufiger Abfolge.
fjguχ.4A (erste EinhängLephase)
Der Kanal 115 der Steckhülse 1 mit dem oberen Spiel 1153, der ersten Arretier- 0 kontur 1150 und dem dazu vorgelagerten Anlauf 1151 sowie der Erweiterung 1152 und der zweiten Arretierkontur 134 ist zunächst unbelegt, wobei der Eintritt in den Kanal 115 bisher frei in den Raum mündet. Beabsichtigt man einen Tragarm 2 in die Steckhülse 1 einzuführen, muss der Tragarm 2 zum Kanal 115 axial fluchtend und mit dem Steckende 20 zugewandt, sukzessive angenähert werden. 5 Dabei haben die Kombination der Löcher 23,24 oben und die Nut 25 senkrecht darunter positioniert zu sein.
.fJgMC..4.P..l?w6Jte.Emhä.ngep.has.e)
Der Steckabschnitt 21 wird in den Eintritt des Kanals 115 zuerst ansatzweise ein- o geführt, wobei der Tragarm 2 etwa noch in horizontaler Ausrichtung stehen kann oder vorausschauend bereits mit seinem Frontende 22 schräg angehoben ist. Die Schrägstellung wird durch das obere Spiel 1153 ermöglicht. Momentan ist die Lochkombination 23,24 am Tragarm 2 noch völlig ausser Eingriff mit der ersten
Arretierkontur 1150 und deren Anlauf 1152 in der Steckhülse 1, zugleich sind die Nut 25 am Steckabschnitt 21 und die zweite Arretierkontur 134 der Steckhülse 1 noch voneinander entfernt. Mit weiterem Einschieben des Steckabschnitts 21 in den Kanal 115 würde ein weitgehend noch horizontal ausgerichteter Tragarm 2 mit dem oberen Bereich seines Steckabschnitts 21 auf den Anlauf 1151 treffen und dadurch zunehmend in Neigestellung bewegt werden.
Fig.y.C.4C. (dritte .Ejnhängep.hase)
Unter zunehmender Neigestellung des Tragarms 2 gelangt der Steckabschnitt 21 in die maximal mögliche Einschubtiefe in den Kanal 115 bis das Steckende 20 auf der Innenseite 131 der Rückenplatte 13 anschlägt, die zweite Arretierkontur 134 in die Nut 25 eingefahren ist und die erste Arretierkontur 1150 mit dem Anlauf
1151 kongruent über der Lochkombination 23,24 steht.
F|gu.r.4D.(vierte.Einhärio[ephaseJ|
Nach Erreichen der dritten Einhängephase (s. Figur 4C) schwenkt man den Tragarm 2 auf die horizontale Position zu. Damit gelangt die zweite Arretierkontur 134 vollständiger in die Nut 25 und die erste Arretierkontur 1150 mit dem Anlauf 1151 fahren in die Lochkombination 23,24 ein, wobei der obere Bereich des Steckab- Schnitts 21 gegen die Deckenfläche im Kanal 115 anschlägt. Die Erweiterung
1152 bildet jetzt einen quasi keilförmigen Luftspalt. Durch Eingriff der ersten Arretierkontur 1150 im Loch 23 befindet sich der Tragarm 2 nun in arretierter Endstellung und lässt sich nicht axial herausziehen, ohne durch schräges Anheben des Tragarms 2 die Verriegelung zwischen erster Arretierkontur 1150 und Loch 23 zu lösen. Das Zusammenwirken zwischen der zweiten Arretierkontur 134, welche anteilig in der Nut 25 sitzt, hat ausschliesslich die Funktion der zusätzlichen Rotationssicherung für den eingebrachten Tragarm 2, wobei auch der Eingriff der ersten Arretierkontur 1150 mit dem Anlauf 1151 und der Lochkombination 23,24 verdrehsichernd wirkt. Eine zweifache Rotationssicherung erhöht die Stabilität insbe- sondere, wenn auf einem einzigen Tragarm 2 ein sekundärer Warenträger, z. B. ein Tablar 3, ruht, der asymmetrisch belastet ist.
Figuren 5A bis 5D
In dieser Anwendung wird als Tragstruktur 5 ein Paneel 50 eingesetzt, welches zur Aufnahme der Steckhülse 1 ein Durchgangsloch 502 erster Variante aufweist, d.h. nahe der Paneelfrontseite 500 hat das Durchgangsloch 502 eine Ringschulter 503, vor der der Durchmesser des Lochs 502 verringert ist. Im eingebauten Zustand schlägt die Ringschulter 112 des Hülsenstücks 11 an der Ringschulter 503 an, wobei die gesamte Frontpartie 110 im Durchgangsloch 502 steckt. Die frontale Ringfläche 114 kommt im Prinzip auf der Ebene der Paneelfrontseite 500 zu liegen. Die Flanschfrontseite 100 sitzt auf der Paneelrückseite 501 auf, wobei der Flansch 10 mittels Schrauben 19 durch die Schraubenlöcher 104 und/oder 105 mit dem Paneel 50 verschraubt ist. Die Frontpartie 110 des Hülsenstücks 11 mit der Ringschulter 112 und dem Bund 116 liegt formschlüssig und im Prinzip spaltlos im komplementär gestalteten Durchgangsloch 502. Ein eingesteckter Tragarm 2 wird von der Ringfläche 114 umfasst und ragt frei in den Raum, so dass sich daran - in der Funktion als primärer Warenträger - direkt Waren anhängen lassen oder sekundäre Warenträger, z.B. Tablare 3, abstützen können.
Figuren 6A bis 6D
Auch hier wird als Tragstruktur 5 ein Paneel 50 verwendet, das nun jedoch zur Aufnahme der Steckhülse 1 ein Durchgangsloch 502 zweiter Variante hat, welches zylindrisch durchgängig, im Durchmesser unverändert gestaltet ist. Im eingebauten Zustand verbleibt vor der Ringschulter 112 ein den Bund 116 umlaufender, ringförmiger Spalt im Durchgangsloch 502, der von der Paneelfrontseite 500 sichtbar ist. Das Eindringen eines einfachen Durchgangslochs 502 zweiter Vari- ante ist unaufwendiger als ein solches erster Variante. Zur optischen Abschirmung des offenen Ringspalts wird der Deckring 12 aufgesteckt, dessen Stege 121 in die Rastkonturen 113 an der Frontpartie 110 des Hülsenstücks 11 eingreifen. Das Scheibenteil 120 des Deckrings 12 verschliesst den Ringspalt und sitzt auf der Ringfläche 114 sowie dem auf der Paneelfrontseite 500 die Mündung des Durchgangslochs 502 umgebenden Rand auf. Vorteilhaft lässt sich der Deckring 12 als Kunststoffspritzteil herstellen. Optisch wird ein eingesteckter Tragarm 2 nun vom Deckring 12 umrandet.
Fiquren 7A bis 7G
In einer weiteren Anwendung wird als Tragstruktur 5 zur Aufnahme der Steckhülsen 1 eine Unterkonstruktion 51 verwendet, die z.B. aus drei in einer Ebene und vor einem rückseitigen Hintergrund H, in systematischen Abständen aufgestellten Vertikalstützen 510 aufgebaut ist. Vorteilhaft sind zwischen benachbarten Vertikalstützen 510 jeweils mehrere Querverbinder 518 eingefügt und eine Vielzahl von winkligen Halterungen 517 dienen als Verbindung zwischen den Vertikalstützen 510 und dem Hintergrund H. Auf dem Boden setzen zuunterst an den Vertikalstützen 510 angeordnete Füsse 519 auf. Eine Vertikalstütze 510 ist vorzugs- weise ein im Querschnitt quadratisches Hohlprofil und besitzt eine erste nach vom orientierte Aussenfläche 511, die daran angrenzende zur Seite gerichtete zweite Aussenfläche 512, die nach hinten gerichtete dritte Aussenfläche 513 und die dazu benachbarte zur anderen Seite gerichtete vierte Aussenfläche 514. Die Querverbinder 518 sind jeweils an der zweiten und vierten Aussenfläche 512,514 benachbarter Vertikalstützen 510 befestigt. Die Querverbinder 518 dienen der Stabilisierung des Gestellaufbaus und bewirken die Einhaltung eines vorgesehenen Abstandsmasses zwischen den Vertikalstützen 510. Die Halterungen 517 werden vorteilhaft einerseits an den vierten Aussenflächen 514 und andererseits am Hintergrund H angebracht.
In der ersten, nach vorn gerichteten Aussenfläche 511 sind mehrere in einem Raster angeordnete Aussparungen 515 von im Prinzip rechteckigem Zuschnitt vorgesehen. Diese Aussparungen 515 bieten Zugang in den inneren Hohlraum der Vertikalstütze 510. Von der einzelnen Aussparung 515 erstrecken sich meh- rere Schlitze und daneben sind Schraubenlöcher 516 vorgesehen. In die Aussparungen 515 lassen sich Steckhülsen 1 einsetzen, deren Flanschrückseiten 101 auf den ersten Aussenflächen 511 zu liegen kommen und deren Hinterpartien 111 der Hülsenstücke 11 durch die Aussparungen 515 in die Vertikalstützen 510 hineinragen. Die Stützrippen 106 auf der Flanschrückseite 101 finden in den sich von der Aussparung 515 erstreckenden Schlitzen Platz. Die Befestigung der Steckhülsen 1 erfolgt mittels Schrauben 19, welche z.B. durch die ersten Schraubenlöcher 104 im Flansch 10 in die Schraubenlöcher 516 der Vertikalstütze 510 eingreifen. Zunächst ragen die Frontpartien 110 der Hülsenstücke 11 von den Flanschfront-
seiten 100 frei in den Raum.
Der insoweit errichtete Aufbau wird nun mit einer Vorsatzplatte 7 verkleidet, deren Rückseite 71 auf den Flanschfrontseiten 100 aufliegt. Zum Durchtritt der Frontpar- tie 110 der Hülsenstücke 11 sind in der Vorsatzplatte 7 kongruent positionierte Löcher 72 vorgesehen. Zur optisch sauberen Abdeckung der Ränder der Löcher 72 auf der Frontseite 70 werden Deckringe 12 auf die Rastkonturen 113 der Frontpartien 110 aufgeschoben. Damit sind die Eintritte der Kanäle 115 der Steckhülsen 1 zum Einsetzen von Tragarmen 2 aufnahmebereit.
Figuren 8A bis 8D
In diesem Figurenpaar ist eine modifizierte Steckhülse 1' zweiter Variante zum Einbau in einer Tragstruktur 5 aus speziellen Vertikalplatten 52, die z.B. aus Glas bestehen, dargestellt. Die Steckhülse 11 besitzt zuvorderst einen als Kreisring gestalteten Flansch 10, auf dessen Frontseite 100 der Kanal 115 eintritt. Von der Flanschrückseite 101 erstreckt sich das gesamte Hülsenstück 11, das mit einem radial umlaufenden Aussengewinde 1110 versehen ist und oben eine äussere Abflachung 1111 hat, deren Position die vorgesehene Drehstellung der Steckhülse 1' bei der Montage anzeigt. Gegenüber der Abflachung 1111 ist das Hül- senstück 11 offen. Nach hinten schliesst das Hülsenstück 11 wiederum mit der Rückenfläche 118 ab und innerlich sind die gleiche erste Arretierkontur 1150 mit dem Anlauf 1151 vorhanden. Die Erweiterung 1152 verläuft an den Flansch 10 anschliessend zunächst ebenfalls schräg abfallend und ergibt sich in Richtung der Rückenfläche 118 dann durch den unten offenen Bereich am Hülsenstück 11.
Insbesondere beim Einsetzten der Steckhülse 11 in eine Vertikalplatte 52 aus sprödem Material, wie z.B. eine Glasplatte, empfiehlt sich jeweils auf der Front- und Rückseite 520,521 eine das Durchgangsloch 522 umrandende Manschette 16 einzusetzen. Die Manschette 16 hat im Querschnitt ein Winkelprofil und be- steht aus einem Ringsegment 162 sowie einem Zylindersegment 163. Zur Sicherung einer in ein Durchgangsloch 522 eingesetzten Steckhülse 11 ist eine kappenartige Überwurfmutter 14 vorgesehen, die einen Boden 145 und innerlich ein Innengewinde 144 hat, das zum Zusammenwirken mit dem Aussengewinde 1110
bestimmt ist. Gegenüber dem Boden 145 endet die Überwurfmutter 14 mit einer Ringschulter 143.
Im zusammengebauten Zustand kommen die Ringsegmente 162 der beiden Man- scherten 16 auf der Front- bzw. Rückseite 520,521 der Vertikalplatte 52 zu liegen, während die Zylindersegmente 163 der Manschetten 16 in das Durchgangsloch 522 zueinander gerichtet hineinragen. Der Flansch 10 ist auf der Frontseite 520 positioniert und das Hülsenstück 11 durchdringt das Durchgangsloch 522 und überragt die Rückseite 521. Die auf das Hülsenstück 11 aufgeschraubte Über- wurfmutter 14 steht mit ihrem Gewinde 144 mit dem Aussengewinde 1110 in Eingriff und die Ringschulter 143 sitzt auf dem Ringsegment 162 der benachbarten Manschette 16 auf. Hierbei stellt sich von der ersten Arretierkontur 1150 zur Innenseite des Bodens 145 der Freiraum c ein und es ergibt sich die sich bis auf die Innenwandung der Überwurfmutter 14 erstreckende Erweiterung 1152. Zum An- setzen eines Schraubwerkszeugs an die Überwurfmutter 14 ist im Boden 145 eine äusserlich zugängliche Eingriffskontur 146 vorgesehen.
Figuren 9A bis 9D
Der phasenweise Verlauf beim Einhängen eines Tragarms 2 in die Steckhülse 1' zweiter Variante ist dem Einhängeprinzip mit einer Steckhülse 1 erster Variante gemäss Figuren 4A bis 4D weitgehend identisch. Die Annäherung gemäss erster Einhängephase und das ansatzweise Einführen des Steckabschnitts 21 in der zweiten Einhängephase (s. Figur 9A) gleichen exakt dem Vorgang bei der Steckhülse 1 erster Variante. Bei Verwendung der Steckhülse 1' zweiter Variante fehlt die untere zweite Arretierkontur 134, so dass die Nut 25 am Steckabschnitt 21 in der dritten Einhängephase (s. Figur 9B) und in der arretierten Endstellung gemäss vierter Einhängephase (s. Figur 9C) unbelegt bleibt. In der Schrägstellung des Tragarms 2 gemäss dritter Einhängephase (s. Figur 9B) gelangt der untere Bereich des Steckabschnitts 21 in die in ihrer räumlichen Ausdehnung verschiede- nen Erweiterung 1152, welche die Einschubtiefe des Tragarms 2 begrenzt. In der Endstellung (s. Figur 9C) kommt der Versatz b vom Steckabschnitt 21 hinter die erste Arretierkontur 1150 zu liegen und belegt damit den Freiraum c nur anteilig.