Verfahren zum Betreiben eines Kollisionsvermeidungs- oder Kollisionsfolgenminderungssystems eines Fahrzeugs sowie Kol lisionsvermeidungs- oder Kollisionsfolgenminderungssystem
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Betreiben eines Kol lisionsvermeidungs- oder Kollisionsfolgenminderungssystems eines Fahrzeugs sowie ein Kollisionsvermeidungs- oder Kolli- sionsfolgenminderungssystem nach den Oberbegriffen der unabhängigen Ansprüche .
Es sind vielfach Systeme zur Abstands- und Geschwindigkeits- regelung bekannt , die nicht nur im Zweifelsfall in ein Bremsmanöver eingreifen, sondern sogar Auffahrunfälle vorhersehen können und dadurch die Gefahr für die Passagiere auf ein Minimum reduzieren. Bei diesem so genannten „Collision Mitiga- tion System" (CMS) werden bereits vor einer möglichen Kollision mit einem potentiellen Kollisionspartner alle nötigen Gegenmaßnahmen automatisch eingeleitet . So berechnet das bekannte CMS die Wahrscheinlichkeit einer Kollision auf Grund von Fahrbedingungen, einer Distanz zum vorausfahrenden Fahrzeug und einer relativen Geschwindigkeit . Falls nötig, greift das CMS dann selbständig ein, um Kollisionen zu verhindern. Der Zeitpunkt für diesen Systemeingriff basiert auf einer notwendigen Sollverzögerung sowie auf einer Fahrerreaktions- zeit . Vor dem Systemeingriff wird bei dem bekannten CMS eine optische und/oder akustische Warnfunktion aktiviert . Es erfolgt dabei j edoch keine zusätzliche Sicherungsfunktion für den Fahrzeuglenker .
Aus der Patentschrift DE 44 11 184 C2 sind beispielsweise als Sicherungsfunktion vor einer möglichen Kollision eines Fahrzeugs mit einem Kollisionspartner ein steuerbarer Gurtstrammer bekannt , der als Vorstrammer ausgebildet ist und vor der Kollision nur bis zu einer gewissen Vorspannkraft wirksam ist . Im Falle einer tatsächlichen Kollision ist ein zweiter Gurtstrammer mit einer erhöhten Spannkraft vorgesehen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein weiter entwickeltes Verfahren zum Betreiben eines Kollisionsvermeidungs- oder Kollisionsfolgenminderungssystems eines Fahrzeugs sowie ein dazugehöriges verbessertes Kollisionsvermeidungs- oder Kollisionsfolgenminderungssystem bereitzustellen.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale der unabhängigen Ansprüche gelöst .
Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren, bei welchem ein vorhandener Fahrraum zwischen einem Fahrzeug und einem potentiellen Kollisionspartner erfasst sowie bei Erreichen eines ersten Schwellenwerts eine erste Warnfunktion und/oder Informationsfunktion aktiviert wird, erfolgt bei Erreichen eines zweiten Schwellenwerts ein Systemeingriff mit einer autonomen Teil- bremsung in Kombination mit wenigstens einer weiteren Sicherungsmaßnahme . Vorteilhafterweise wird das Kollisionsvermei- dungssystem dadurch erheblich sicherer, denn neben den bereits bekannten Warnfunktionen wird erfindungsgemäß bereits vor dem tatsächlichen Systemeingriff eine Teilbremsung bereitgestellt . Gleichzeitig erfolgt in einer zeitkritischeren Situation durch die mit der Teilbremsung kombinierten aktiven Sicherungsfunktion eine zusätzliche Warnung für den Fahrzeuglenker.
Günstige Ausgestaltungen und Vorteile der Erfindung sind der Beschreibung sowie den weiteren Ansprüchen zu entnehmen.
Als erste Warnfunktion und/oder Informationsfunktion können beispielsweise akustische Warnsignale (z . B . auffällige Töne/Klänge , Sprachausgaben oder auch Handlungsempfehlungen) oder optische Warnsignale (z . B . Lichtsignale) abgegeben werden. Ferner sind visuelle Warnsignale , beispielsweise optische Handlungsanweisungen auf dem Display oder Darstellungen des Fahrzeugs und des Hindernisses auf dem Display, oder auch haptische Warnsignale , beispielsweise Vibrationen oder Rütteln des Lenkrads , möglich . Als haptisches Warnsignal kann auch ein Gurtzupfen erfolgen, wodurch der Fahrzeuglenker besonders eindringlich auf eine bevorstehende Gefahrensituation aufmerksam gemacht wird.
Bevorzugt kann als weitere Sicherungsmaßnahme eine als Siche- rungs-Funktion ausgestaltete Insassenfixierung, beispielsweise in Form einer Gurtstraffung, erfolgen . Durch die Teilbremsung und die Gurtstraffung wird der Fahrzeuglenker nicht nur gewarnt , sondern gleichzeitig bereits vor einer Fahrerreaktion die Crash-Energie reduziert .
Der autonome Bremseingriff kann in einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung auf einen Wert reduziert werden, der unterhalb einer für eine KoIlisionsVermeidung erforderlichen Verzögerung liegt . Dies hat den Vorteil , dass das KollisionsvermeidungsSystem nicht missbräuchlich als „Abstandsassistent" genutzt werden kann, sondern dass zur Vermeidung einer möglichen Kollision ein Aufmerksamkeitsgrad des Fahrzeuglenkers vorausgesetzt wird. Die Teilbremsung kann dabei beispielsweise mit einer Bremsbeschleunigung von etwa maximal 90% der zur Kollisionsvermeidung erforderlichen Verzögerung durchgeführt werden.
Vorzugsweise wird die Bremsbeschleunigung der Teilbremsung zudem betragsmäßig derart begrenzt , dass sie unterhalb einer
geschwindigkeitsabhängig vorgegebenen maximalen Grenze bleibt . Bei niedrigen Fahrgeschwindigkeiten kann so eine höhere Grenze für die Bremsbeschleunigung eingestellt werden als bei höheren Fahrgeschwindigkeiten. Beispielsweise kann bei einer Fahrgeschwindigkeit von bis zu etwa 50 km/h eine Bremsbeschleunigung von -4m/s2 als Grenze eingestellt werden, bei einer Fahrgeschwindigkeit von etwa bis zu 150 km/h eine Bremsbeschleunigung von -3m/s2 und bei einer Fahrgeschwindigkeit von etwa bis zu 250 km/h eine Bremsbeschleunigung von - 2m/s2.
Der Systemeingriff zur Kollisionsvermeidung oder Kollisionsfolgenminderung kann als autonomer Bremseingriff und/oder als autonomer Lenkeingriff ausgestaltet sein, der auf Anforderung durch einen Fahrzeuglenker deaktiviert werden kann. Beispielsweise kann der Systemeingriff durch eine durch den Fahrzeuglenker ausgelöste Notbremsung deaktiviert werden . Es kann auch vorgesehen sein, dass für die Deaktivierung des Systemeingriffs ein aus Bremspedalweg und Bremspedalgeschwindigkeit berechneter Schwellenwert festgelegt wird, beispielsweise bei Erreichen von mindestens 50% des Pedalwegs . Bei einem verbesserten System können kurze oder schnelle Bremsvorgänge abgefangen werden, wie beispielsweise solche kurz vor einem ÜberholVorgang, wenn der Fahrzeuglenker auf ein vorderes Fahrzeug auffährt und die Überholspur noch nicht frei ist . Ein Ausstieg des Systemeingriffs kann auch durch eine durch den Fahrzeuglenker ausgelöste Beschleunigung und/oder eine hohe Lenkdynamik, beispielsweise durch starke bzw. schnelle Lenkradeinschläge , erzielt werden . Bei deaktiviertem Systemeingriff erfolgt zweckmäßigerweise nur noch die akustische und/oder optische Abstandswarnung . Das Kollisionsvermei- dungs- oder Kollisionsfolgenminderungssystem lässt sich somit vorteilhafterweise intuitiv deaktivieren, falls der Fahrer durch Gasgeben, Rücknahme der Bremsung oder Lenken eine al-
ternative Kollisionsvermeidung wählt . Durch die koordinierte Kollisionswarnung, die auf jeweils gleichen Kriterien basiert, wird günstigerweise ein durchgängiges , einheitliches System bereitgestellt .
Die Erfindung betrifft ferner ein Kollisionsvermeidungs- oder Kollisionsfolgenminderungssystem für ein Fahrzeug . Als Mittel zur Erfassung eines vorhandenen Fahrraums zwischen dem Fahrzeug und dem potentiellen Kollisionspartner sind bei dem erfindungsgemäßen Kollisionsvermeidungs- oder Kollisionsfolgen- minderungssystem bevorzugt Umgebungserfassende Sensoren, beispielsweise in Form eines Radars , eines Lidars (Lidar = light detection and ranging) , eines Videosensors und/oder ein Ultraschallsensors vorgesehen. Besonders bevorzugt sind die um- gebungserfassenden Sensoren als 77 GHz Radar-Sensor ausgebildet , der günstigerweise eine Reichweite zwischen etwa 7 und 150 m bei einem Öffnungswinkel von ca . 9° haben kann. In einer alternativen Ausführungsform können alternativ oder zusätzlich zwei 24 GHz Radar-Sensoren ausgebildet sein, die j eweils eine Reichweite von etwa 0 , 1 bis 30 m bei einem Öffnungswinkel von ca . 45° haben können. Vorteilhafterweise wird durch den Einsatz dieser Sensorik bei gleicher Sensorkonfiguration eine höhere Obj ektqualität erzielt als bei einem bekannten AbStandsrege1tempomat . Es werden dadurch günstigerweise zwar die gleichen Objekte erfasst , gleichzeitig können j edoch auch stehende Obj ekte mit betrachtet werden, die bei herkömmlichen Sensoren zu wenig oder zu selten erkannt werden bzw . zu oft oder falsch erkannt werden . Erfindungsgemäß kann bei der vorgegebenen Zielsetzung einer höheren Obj ektgüte die Gefahr von Fehlauslösungen oder Falschauslösungen reduziert werden, indem beispielsweise auch die Reaktion des Fahrzeuglenkers zur Erkennung einer Situation genutzt wird.
Mit der vorgesehenen Sensorik können die Obj ekte selbst bei kurvenreichen oder mehrspurigen Strecken lange und zuverlässig gesehen werden . Aufgrund der durch Einsatz dieser Sensoren erzielten engeren Spuranforderungen können beispielsweise Einscherer erst später zugelassen und Ausscherer schon früher aufgegeben werden . Ferner können günstigerweise stehende Obj ekte berücksichtigt werden, wenn sich diese zuvor bewegt haben. Beispielsweise kann ein stehendes Fahrzeug an einer Ampel berücksichtigt werden, das vor dem Anhalten kontinuierlich erfasst worden ist, oder es kann ein unbewegliches Obj ekt bei einer Eigengeschwindigkeit von weniger als etwa 72 km/h berücksichtigt werden, wenn dieses zuvor besonders sicher vom Sensor erfasst wurde . Insgesamt ist durch die Sensorik günstigerweise eine zuverlässige Interpretation und intelligente Situationsanalyse selbst bei kritischen Szenarien möglich.
Bei der Gefahr falsch stehender Objekte oder bei Verschmutzung kann die Zuverlässigkeit der Sensoren an ihre Grenzen stoßen .
Die umgebungserfassenden Sensoren liefern die notwendigen Informationen, um den Ist-Zustand der Situation um das Fahrzeug zu erfassen . Mit Hilfe der umgebungserfassenden Sensoren werden Abstandswerte zwischen dem Fahrzeug und Hindernissen der Umgebung des Fahrzeugs berechnet . Dabei wird der relevante potentielle Kollisionspartner ausgewählt und anhand der Kriterien „time-to-avoid" und „time-to-brake" auf eine momentane Kollisionsgefahr hin bewertet . „Time-to-avoid" umfasst einen Zeitraum, der dem Fahrzeuglenker verbleibt , um danach eine Kollision mit dem potentiellen Kollisionspartner durch ein Ausweichmanöver zu verhindern, und „time-to-brake" umfasst einen Zeitraum, der dem Fahrzeuglenker verbleibt , um danach eine Kollision mit dem potentiellen Kollisionspartner durch
ein Bremsmanöver zu verhindern . Anhand dieser Faktoren kann in Verbindung mit den von den Umgebungserfassenden Sensoren aufgezeichneten Daten eine Situationsbewertung erfolgen, mit welcher sich unfallkritische Situationen treffsicher vorhersagen lassen .
Die Aktivierung des erfindungsgemäßen Kollisionsvermeidungs- oder KollisionsfolgenminderungsSystems erfolgt vorzugsweise aufgrund der Situationsbewertung und einer Fahrzustandsinter- pretation. Anhand der Fahrzustandsinterpretation kann ein momentaner Fahrzustand erfasst werden, wofür eine Abstandswarn- funktion eines bekannten Abstandsregeltempomaten eingesetzt wird . Per Radar erkennt der Abstandsregeltempomat ein voraus- fahrendes Fahrzeug und erfasst dessen Entfernung und Geschwindigkeit . Sobald die Sensoren freie Fahrt signalisieren, beschleunigt das Fahrzeug automatisch bis zu dem vom Fahrzeuglenker gewünschten Reisetempo . So kann der Abstandsregel- tempomat vorausschauend die angemessene Geschwindigkeit im Verkehrsfluss wählen und sie der jeweiligen Situation anpassen. Dabei kann der Abstandsregeltempomat stets den geeigneten Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug einhalten. Durch das erfindungsgemäße Verfahren wird vorteilhafterweise zusätzlich zu der bekannten Abstandsregeltempomatfunktion eine Sicherheitsfunktion aktiviert . Dabei kann ein analytischer Regler einen Wert für eine zur Kollisionsvermeidung erforderliche SollVerzögerung ausgeben, der anhand eines Abstands zwischen dem Fahrzeug und dem potentiellen Kollisionspartner sowie einer relativen Geschwindigkeit berechnet wird . Als relative Geschwindigkeit wird die Geschwindigkeit bezeichnet , mit welcher sich das Fahrzeug dem potentiellen Kollisionspartner nähert .
Insgesamt wird bei aktiviertem Kollisionsvermeidungs- oder Kollisionsfolgenminderungssystem eine besonders vorteilhafte ,
gestufte Sicherungsfunktion zur Verfügung gestellt , welche intuitiv j e nach Reaktion des Fahrzeuglenkers deaktiviert werden kann. Falls der Fahrzeuglenker selbsttätig bremst , erfolgt vorzugsweise ein Übergang zu dem erfindungsgemäß weiterentwickelten autonomen Bremsassistenzsystem, das in Verbindung mit der weiteren Sicherungsmaßnahme , beispielsweise Gurtstraffung, ausgeführt wird .
Im Folgenden wird die Erfindung anhand eines in der Zeichnung beschriebenen Ausführungsbeispiels näher erläutert . Die Zeichnung, die Beschreibung und die Ansprüche enthalten zahlreiche Merkmale in Kombination, die der Fachmann zweckmäßigerweise auch einzeln betrachten und zu sinnvollen weiteren Kombinationen zusammenfassen wird.
Dabei zeigen in einer schematischen Darstellung :
Fig . 1 eine Situationsbewertung für eine Aktivierung des erfindungsgemäßen Verfahrens zum Betreiben eines Kollisionsvermeidungssystems ;
Fig . 2 eine Funktionsdarstellung des Kollisionsvermeidungssystems .
Gleich oder im Wesentlichen gleich bleibende Elemente werden in den Figuren mit gleichen Bezugszeichen beziffert .
Figur 1 zeigt schematisch eine Situationsbewertung des erfindungsgemäßen Verfahrens . Ein mit einem erfindungsgemäßen KoI- lisionsvermeidungssystem CMS ausgestattetes Fahrzeug 10 nähert sich von hinten an einen als Fahrzeug 11 ausgebildeten potentiellen Kollisionspartner an. Beide Fahrzeuge 10 und 11 befinden sich in einer gleichen Fahrspur 19. Das Fahrzeug 10 bewegt sich in annähernd gleicher Fahrtrichtung 21 wie das
Fahrzeug 11. Das bekannte AbStandswarnsystem des Fahrzeugs 10 zeigt zu einem Zeitpunkt 16 den letztmöglichen Zeitpunkt für eine Kollisionsvermeidung durch eine Bremsung mit einer Bremsbeschleunigung von etwa -2m/s2 an.
Eine Linie TTB zeigt einen letzten Zeitpunkt für die Einleitung einer kollisionsvermeidenden Vollbremsung an. Die Zeitspanne vom momentanen Zeitpunkt bis zum Zeitpunkt TTB stellt somit eine Handlungszeitspanne (time-to-break) dar, die dem Lenker des Fahrzeugs 10 verbleibt , um eine Kollision mit dem Fahrzeug 11 durch eine Notbremsung zu verhindern. Eine Linie TTA zeigt einen letzten Zeitpunkt für die Einleitung eines kollisionsvermeidenden Ausweichmanövers dar . Die Zeitspanne vom momentanen Zeitpunkt bis zum Zeitpunkt TTA stellt somit eine Handlungszeitspanne (time-to-avoid) dar, die dem Lenker des Fahrzeugs 10 verbleibt , um eine Kollision mit dem potentiellen Kollisionspartner 11 durch ein Ausweichmanöver zu verhindern. Der Zeitpunkt TTB liegt zeitlich vor dem Zeitpunkt TTA, wenn der potentielle Kollisionspartner ungefähr mit der gleichen Geschwindigkeit fährt , d . h . man kann durch ein späteres Ausweichmanöver noch eine Kollision vermeiden. Bei einem stehenden Kollisionspartner kann die umgekehrte Konstellation vorliegen, d .h . dass bei dieser Konstellation der Zeitpunkt TTA vor dem Zeitpunkt TTB liegen kann . Diese Konstellation ist in der Figur 1 nicht gezeigt .
Als Situationsbewertungskriterium für das erfindungsgemäße Kollisionsvermeidungs- oder Kollisionsfolgenminderungssystem gilt insgesamt ein spätest möglicher Reaktionszeitpunkt 17 des Fahrzeuglenkers , um eine Kollision noch vermeiden zu können, wobei dies je nach der vorher beschriebenen Situation der Zeitpunkt TTA oder der Zeitpunkt TTB sein kann.
Die Situationsbewertung erfolgt auf der Basis von Eingangsdaten, die durch umgebungserfassende Sensoren 14 erfasst werden . Hierfür sind Obj ektinformationen maßgeblich, beispielsweise Abstandswerte zu dem potentiellen Kollisionspartner 11 , Relativgeschwindigkeit und Beschleunigung . Ebenso werden Daten bezüglich der Fahrzeugeigenbewegung, beispielsweise Eigengeschwindigkeit und Beschleunigung, erfasst . Aus diesen Eingangsdaten wird die Kollisionsgefahr berechnet , indem der Zeitpunkt TTA und TTB festgelegt wird . Gleichzeitig wird eine physikalisch notwendige gleichförmige Verzögerung (a_jphys) berechnet , die erforderlich ist , um einen Aufprall zu vermeiden . Erfindungsgemäß wird die Teilbremsung mit einer Bremsbeschleunigung durchgeführt , die maximal 90% der physikalisch notwendigen gleichförmigen Verzögerung (a_phys) beträgt , wobei die maximale Grenze für die Bremsbeschleunigung geschwin- digkeitsabhängig vorgegeben wird. Bei niedrigen Fahrgeschwindigkeiten wird eine höhere Grenze für die Bremsbeschleunigung eingestellt als bei höheren Fahrgeschwindigkeiten. Beispielsweise kann bei einer Fahrgeschwindigkeit von bis zu etwa 50 km/h eine Bremsbeschleunigung von etwa -4m/s2 als Grenze eingestellt werden, bei einer Fahrgeschwindigkeit von etwa bis zu 150 km/h eine Bremsbeschleunigung von etwa -3m/s2 und bei einer Fahrgeschwindigkeit von etwa bis zu 250 km/h eine Bremsbeschleunigung von etwa -2m/s2. Die durch die Teilbremsung erzielbare maximale Bremsbeschleunigung hängt somit von der Eigengeschwindigkeit des Fahrzeugs ab und bleibt auf j eden Fall unterhalb zur Kollisionsvermeidung physikalisch notwendigen gleichförmigen Verzögerung (a_phys) .
Selbstverständlich erfolgt die Begrenzung der Bremsbeschleunigung nur insoweit als der Fahrer nicht eine höhere Verzögerung anfordert , d. h. der Fahrer kann die Begrenzung durch eine aktive Bremsbetätigung überwinden .
Bei Erreichen eines relativ zum Reaktionszeitpunkt 17 definierten ersten Schwellenwerts 12 wird eine erste Warnfunktion und/oder Informationsfunktion aktiviert . Die Warnung erfolgt bevorzugt optisch und/oder akustisch . Auch eine haptische Warnung, beispielsweise in Form eines Gurtzupfens , ist möglich .
Bei Erreichen eines relativ zum Reaktionszeitpunkt 17 definierten zweiten Schwellenwerts 13 , der näher an dem Reaktionszeitpunkt 17 liegt als der erste Schwellenwert 12 , wird von einer Situation mit akuter Auffahrunfallgefahr ausgegangen und es erfolgt ein Systemeingriff in Form einer autonomen Teilbremsung in Kombination mit einer weiteren Sicherungsmaßnahme, beispielsweise eine Insassenfixierung in Form eines Gurtstraffens . Der zweite Schwellenwert 13 liegt zum Beispiel etwa 1 , 4 Sekunden vor dem spätest möglichen Reaktionszeitpunkt 17. Der erste Schwellenwert 12 liegt mindestens ca . 1 Sekunde, bevorzugt 0 , 8 Sekunden vor dem zweiten Schwellenwert 13.
Erfindungsgemäß kann das Kollisionsvermeidungs- oder Kollisi- onsfolgenminderungssystem durch den Fahrzeuglenker deaktiviert werden . Es müssen dann Dateneingänge in Form eines Be- tätigens von Fahrerbedienelementen, insbesondere über das Brems- und Gaspedal sowie über das Lenkrad, vorliegen, sowie Information über die Fahrzeugeigenbewegung (Geschwindigkeit und Beschleunigung) . Es werden dann die Fahrerdeaktivierungs- kriterien ermittelt , wobei die Deaktivierungsbedingung zu einer Lenkbewegung ermittelt wird. Ferner wird festgestellt, ob der Fahrzeuglenker weniger bremst als zu Beginn der Warnung, bzw . ob der Fahrer mehr Gas gibt als zu Beginn der Warnung oder ob sogar ein „Kickdown" betätigt worden ist , was als Hinweis auf eine Notsituation zu interpretieren ist . Die Kriterien für eine Deaktivierung sind auch dann erfüllt , wenn
die entsprechende Funktion in einem Kombi-Menu ausgeschaltet ist . Falls eines der vorstehenden Kriterien erfüllt ist , wird ein DeaktivierungsSignal an den Fahrer ausgegeben.
Figur 2 zeigt schematisch eine Funktionsdarstellung des KoI- lisionsvermeidungssystems , wobei sich ein Fahrzeug 10 auf Kollisionskurs mit einem unbeweglichen potentiellen Kollisionspartner 20 befindet . In der Figur 2 werden die räumlichen Positionen des mit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung ausgestatteten Fahrzeugs 10 in Normalfahrt mehr als 3 Sekunden vor einer Kollision und das Fahrzeug 10 ' während einer „Pre- Crash-Phase" , also weniger als etwa eine Sekunde vor der Kollision gezeigt . Es wird ein Ablauf von einer Normalfahrt über eine Warnphase (etwa 2 bis 3 Sekunden vor einer möglichen Kollision, falls kein Systemeingriff stattfindet) , eine Unterstützungsphase (etwa 1 bis 2 Sekunden vor der Kollision) , und eine Pre-Crash-Phase (weniger als 1 Sekunde vor der Kollision) schematisch aufgezeigt . Dabei dient die Warnphase zur Unfallvermeidung, während die während der Unterstützungs- und Pre-Crash-Phase eingeleiteten Maßnahmen einer Unfallschwereminderung dienen .
Das Fahrzeug 10 umfasst als umgebungserfassende Sensoren ausgebildete Mittel 14 zur Erfassung eines vorhandenen Fahrraums zwischen dem Fahrzeug 10 und dem potentiellen Kollisionspartner 20. Es handelt sich dabei insbesondere um zwei 24 GHz Radar-Sensoren und/oder um einem 77 GHz Radar-Sensor .
Bei Erreichen des ersten Schwellenwerts 12 werden Mittel 15 zum Ausgeben einer ersten Warnfunktion und/oder Informations- funktion aktiviert .
Anhand der umgebungserfassenden Sensoren erfolgt eine Situationsbewertung, deren Einzelkriterien zu Figur 1 beschrieben
worden sind, um Situationen mit akuter Auffahrunfallgefahr zu identifizieren.
Darüber hinaus wird eine Fahrzustandsinterpretation vorgenommen, wobei insbesondere eine Fahrzeugeigenbewegung (Eigengeschwindigkeit und Beschleunigung) , Aktivierung von Informati- ons- und/oder Warnsignalen, Deaktivierungssignale, Obj ektin- formationen und die physikalisch notwendige gleichförmige Verzögerung (a_phys) hierfür maßgeblich sind. Die Fahrzustandsinterpretation erfolgt anhand einer Berechnung, ob sich das Fahrzeug 10 dem Kollisionsobj ekt 20 nähert . Zusätzlich wird bestimmt , ob die physikalisch notwendige gleichförmige Verzögerung eine vorgegebene Schwelle von beispielsweise 2 , 5 m/s 2 überschreitet , d . h . hoch genug ist , um einen autonomen Bremseingriff zu rechtfertigen . Bei kleineren Werten der notwendigen Verzögerung wird hingegen davon ausgegangen, dass der Fahrer die Verzögerung durch eine komfortable Bremsung selbst bewirken kann und ein autonomer Bremseingriff nicht erwünscht ist . Darüber hinaus wird sichergestellt , dass die Informations- und Warnsignale während einer Mindestdauer, beispielsweise 0 , 8 Sekunden, aktiviert sind. Ferner wird abgeprüft , ob keine der Deaktivierungsbedingungen erfüllt sind . Falls alle Kriterien erfüllt sind, wird ein Signal bezüglich der Fahrzustandsinterpretation ausgegeben, das angibt , ob ein Fahrzustand vorliegt , für den ein autonomer Bremseingriff zugelassen werden soll .
Diese Daten werden von einer Auswertungseinheit erfasst , die anhand von Eingangsdaten zur Obj ektInformation und Fahrzeugeigenbewegung durch einen analytischen Regler berechnet , welche Sollverzögerung notwendig ist , um einen von der momentanen Eigengeschwindigkeit abhängigen Abstand zum Obj ekt einzuregeln. Der Regler gibt als Ausgangssignal die berechnete Sollverzögerung aus , die anschließend wie oben beschrieben,
begrenzt wird, um einen Missbrauch des Kollisionsvermeidungs- systems als Abstandsassistenten auszuschließen .
In Verbindung mit der Situationsbewertung erfolgt dann eine Aktivierung des Kollisionsvermeidungs- oder Kollisionsfolgen- minderungsSystems . Hierfür ist eine Aktivierungseinheit vorgesehen mit Eingängen für das Ergebnis der Situationsbewertung (akute Auffahrunfallsgefahr) , für die begrenzte Sollverzögerung sowie für das Ergebnis der Fahrzustandsinterpretati- on. Der tatsächliche Systemeingriff wird von der Aktivierungseinheit aktiviert , wenn die Kriterien „Situation mit a- kuter Auffahrunfall" und „Fahrzustand lässt autonomen Bremseingriff zu" erfüllt sind und wenn zudem das sensorisch er- fasste Obj ekt weiterhin gültig ist und für die begrenzte Sollverzögerung ein gültiger Wert vorliegt , nämlich eine negative Beschleunigung . Es erfolgt dann die Ausgabe eines Ausgangssignals „CMS aktiv" an das erfindungsgemäße Kollisionsvermeidungs- oder Kollisionsfolgenminderungssystem, wodurch dieses aktiviert wird.
Bei Erreichen des zweiten Schwellenwerts 13 ist ein Systemeingriff mit wenigstens einer autonomen Teilbremsung aktivierbar . Die autonome Teilbremsung erfolgt günstigerweise in Kombination mit einer weiteren Sicherungsmaßnahme, vorzugsweise einer Sicherungsmaßnahme in Form einer Insassenfixierung, wie beispielsweise einer Gurtstraffung .
Falls der Fahrzeuglenker bereits bremst , wirkt die autonome Teilbremsung unterstütztend. Bei Obj ektverlust oder Unsicherheit kann die "Warnphase und/oder die Unterstützungsphase ü- bergangen werden.