Beschreibung
Vorrichtung zum Abdichten aufblasbarer Gegenstände, insbesondere Reifen
Die Erfindung betrifft eine Norrichtung zum Abdichten aufblasbarer Gegenstände, insbesondere Reifen, die die folgenden Bestandteile enthält: eine Gasdruckquelle - einen Dichtmittelbehälter eine mit dem Dichtmittelbehälter verbindbare Entnahmeeinheit mit einer an die Gasdruckquelle anschließbaren Einlassleitung und einer an den aufblasbaren Gegenstand anschließbaren Auslassleitung, wobei die Einlassleitung und die Auslassleitung über den Innenraum des Dichtmittelbehälters verbindbar sind, wenn der Dichtmittelbehälter mit der Entnahmeeinheit verbunden ist.
Eine deartige Norrichtung zum Abdichten von Reifen ist beispielsweise aus der
DE 198 46 45 AI bekannt. Bei der aus dieser Druckschrift bekannten Norrichtung wird der
Dichtmittelbehälter auf dem Kopf stehend auf die Entnahmeeinheit aufgeschraubt und im Betrieb der Norrichtung wird die Entnahmeeinheit mit dem aufgeschraubten Dichtmittelbehälter auf einen Standfuss gestellt. Durch das Aufschrauben des Dichtmittelbehälters auf die Entnahmeeinheit ist eine sichere Verbindung zwischen dem Dichtmittelbehälter und der Entnahmeeinheit gewährleistet. Es ist jedoch festzustellen, dass die aus der DE 198 46 45 AI bekannte Norrichtung von „Laien" benutzt werden soll, um einen beschädigten Reifen eines Kraftfahrzeuges mit Hilfe der Norrichtung abzudichten. Dies erfolgt dadurch, dass mit Hilfe eines Kompressors über den Dichtmittelbehälter sowohl Druckluft als auch Dichtmittel in den Reifen gepumpt wird. Es besteht dabei die Gefahr, dass der Benutzer der Norrichtung den Dichtmittelbehälter von der Entnahmeeinheit löst, während der Kompressor läuft oder unmittelbar nachdem dieser abgeschaltet worden ist. Es kann dazu kommen, dass der Dichtmittelbehälter von der Entnahmeeinheit „abgesprengt" wird und den Benutzer verletzt.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass bei der aus der DE 198 46451 AI bekannten Norrichtung zum Abdichten von Reifen eine Fehlbedienungssicherheit nicht unter allen Umständen gewährleistet ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Norrichtung zum Abdichten aufblasbarer Gegenstände, insbesondere Reifen, zu schaffen, bei der die Fehlbedienungssicherheit weitestgehend gewährleistet ist.
Gemäß den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 1 wird dieses Aufgabe dadurch gelöst, dass der Dichtmittelbehälter mit mindestens einem ersten Arretiermittel und die Gasdruckquelle und/oder die Entnahmeeinheit mit mindestens einem zweiten Arretiermittel versehen ist, wobei der Dichtmittelbehälter mittels der Arretiermittel an der Entnahmeeinheit arretierbar ist, wenn der Dichtmittelbehälter mit der Entnahmeeinheit verbunden wird.
Erfindungsgemäß greifen das erste und das zweite Arretiermittel ineinander, wenn der Dichtmittelbehälter vorschriftsmäßig mit der Entnahmeeinheit verbunden wird, wodurch dann die Arretierung zwischen Dichtmittelbehälter und Entnahmeeinheit entsteht.
Durch die Erfindung wird der Vorteil erreicht, dass der Dichtmittelbehälter sicher mit der Entnahmeeinheit verbunden ist und nicht ohne weiteres - insbesondere nicht während oder unmittelbar nach der Verwendung der Vorrichtung - von der Entnahmeeinheit gelöst werden kann. Somit ist eine hohe Fehlbedienungssicherheit der erfindungsgemäßen Vorrichtung gewährleistet. Der Vorteil der Erfindung wird dadurch erreicht, dass der Dichtmittelbehälter mit der Entnahmeeinheit über einen bestimmten "Befestigungsweg" verbunden wird und am Ende des Befestigungsweges die Arretiermittel ineinander greifen und die Arretierung entsteht. Ein Lösen des Dichtmittelbehälters von der Entnahmeeinheit ist jedoch über die umgekehrte Durchführung des Befestigungsweges nicht möglich. Vielmehr muss vorher zunächst die Arretierung gelöst werden, was entweder besondere Handgriffe oder ein besonders Werkzeug erfordert (welches der Benutzer der Vorrichtung
vorzugsweise nicht hat, sondern nur eine Kfz- Werkstatt) oder nur unter Zerstörung der Arretierung mit hohem mechanischen Auffand möglich ist.
Ein weiterer Vorteil der Erfindung ist darin zu sehen, dass die Vorrichtung an die Benutzer so ausgeliefert werden kann, dass der Dichtmittelbehälter bereits mit der Entnahmeeinheit verbunden und an dieser arretiert ist. In diesem Fall besteht nicht die Gefahr, dass der Benutzer der Vorrichtung den Dichtmittelbehälter unsachgemäß mit der Entnahmeinheit verbindet und es aufgrund dessen nicht zu einer Arretierung zwischen Dichtmittelbehälter und Entnahmeeinheit kommt. Ein unbeabsichtigtes Lösen des Dichtmittelbehälters von der Entnahmeeinheit ist somit ausgeschlossen.
Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung nach Anspruch 2 ist eines der beiden Arretiermittel als Vorsprung und das andere Arretiermitttel als Nut ausgebildet, in die der Vorsprung in einer bestimmten Position des Dichtmittelbehälters zur Entnahmeeinheit einrastet. Der Vorteil dieser Weiterbildung ist darin zu sehen, dass die Arretiermittel auf besonders einfache Art und Weise ausgebildet sind.
Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung nach Anspruch 3 ist der Dichtmittelbehälter auf die Entnahmeeinheit aufschraubbar, wobei mehrere ringförmig angeordnete Nuten vorgesehen sind. Der Vorteil dieser Weiterbildung ist darin zu sehen, dass aufgrund der Vielzahl der vorhandenen Nuten die Wahrscheinlichkeit sehr groß ist, dass der Vorsprung in eine der Nuten eingreift, wenn der Dichtmittelbehälter auf die Entnahmeeinheit aufgeschraubt wird. Somit wird mit einer hohen Wahrscheinlichkeit eine Arretierung zwischen Dichtmittelbehälter und Entnahmeeinheit auch dann erreicht, wenn der Dichtmittelbehälter von einem Laien mit der Entnahmeeinheit verbunden wird.
Eine Seitenwand einer jeden Nut verläuft vorzugsweise (nahezu) parallel zur Längsachse der Entnahmeeinheit bzw. des Dichtmittelbehälters, wenn dieser auf die Entnahmeeinheit aufgeschraubt ist. Diesen Verlauf weist diejenige Seitenwand einer jeden Nut auf, an die der Vorsprung bei einem Abschrauben des Dichtmittelbehälters von der Entnahmeeinheit ausstoßen würde. Eine sichere Arretierung ist dadurch gewährleistet (näheres siehe Figurenbeschreibung) .
Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung nach Anspruch 4 befindet sich der Vorsprung an der Gasdruckquelle oder an der Entnahmeeinheit und eine jede Nut ist auf der Schulter des Dichtmittelbehälters angeordnet. Der Vorteil dieser Weiterbildung ist darin zu sehen, dass einerseits die Anbringung des Vorsprunges an der Gasdruckquelle oder an der Entnahmeeinheit und andererseits die Anbringung einer jeden Nut auf der Schulter des Dichtmittelbehälters auf besonders einfache Art und Weise möglich ist. Ein weiterer Vorteil der Weiterbildung ist darin zu sehen, dass eine unbeabsichtigte Beschädigung des Vorsprunges (wenn der Dichtmittelbehälter nicht mit der Entnahmeeinheit verbunden ist) nahezu ausgeschlossen ist, da der Vorsprung an der Gasdruckquelle oder an der Entnahmeeinheit gut geschützt angeordnet werden kann.
Eine Weiterbildung der Erfindung nach Anspruch 5 ist dadurch gekennzeichnet, dass der Nutgrund einer jeden Nut sich in der Auf schraubrichtung, in die der Dichtmittelbehälter auf die Entnahmeeinheit aufschraubbar ist, vertieft, wenn sich die Nut an dem Dichtmittelbehälter befindet, der Nutgrund einer jeden Nut sich entgegen der Auf Schraubrichtung, in die der Dichtmittelbehälter auf die Entnahmeeinheit aufschraubbar ist, vertieft, wenn sich die Nut an der Druckluftquelle oder an der Entnahmeeinheit befindet. Der Vorteil dieser Weiterbildung wird verständlich, wenn man folgendes berücksichtigt: Wenn der Dichtmittelbehälter auf die Entnahmeeinheit aufgeschraubt wird, kann es sein, dass der Vorsprung während des Aufschraubens mehrere Nuten „durchläuft", und der Vorsprung erst dann in einer bestimmten Nut ruht, wenn der Dichtmittelbehälter vollständig auf die Entnahmeeinheit aufgeschraubt ist. Durch die Weiterbildung gemäß Anspruch 5 wird das Durchlaufen des Vorsprunges durch die Nuten vereinfacht, da der jeweilige Nutgrund einer jeden Nut als schiefe Ebene ausgebildet ist (Nähres siehe Figurenbeschreibung) .
Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung nach Anspruch 6 ist der Vorsprung in seiner Längsrichtung von einer ersten Position in eine zweite Position zeitweise versenkbar, während auf dem versenkten Vorsprung zumindest zeitweise eine Rückstellkraft wirkt,
durch die Vorsprung von der zweiten Position in die erste Position zurückbewegbar ist. Der Vorsprung nimmt die zweite versenkte Position zeitweise ein, während der Dichtmittelbhälter mit der Ennahmeeinheit verbunden wird und wird durch die Rückstellkraft von der zweiten Position in die erste Position überführt, wenn der Vorsprung in eine Nut eingreift. Der Vorteil dieser Weiterbildung ist darin zu sehen, dass ein einfaches Aufbringen des Dichtmittelbehälters auf die Entnahmeeinheit ohne unbeabsichtigte Beschädigung des Vorsprunges möglich ist. Gleichzeitig wird dennoch eine sichere Arretierung des Dichtmittelbehälters auf der Entnahmeeinheit gewährleistet.
Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung nach Anspruch 7 wird die Rückstellkraft durch eine Feder erzeugt. Der Vorteil dieser Weiterbildung ist darin zu sehen, dass die Rückstellkraft mit Hilfe einer Feder auf besonders einfache Art und Weise erzeugbar ist.
Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung nach Anspruch 8 befindet sich der Vorsprung an der Gasdruckquelle oder an der Entnahmeeinheit und die Rückstellkraft wird durch die Gasdruckquelle erzeugt, wenn mit der Vorrichtung ein Gegenstand aufgeblasen wird. Der Vorteil dieser Weiterbildung ist darin zu sehen, dass eine Arretierung des Dichtmittelbehälters an der Entnahmeeinheit gewährleistet ist, wenn die Gasdruckquelle arbeitet (und eine Fehlbedienung somit besonders negative Folgen hätte). Hingegen ist die Arretierung nicht vorhanden, wenn die Gasdruckquelle keinen Gasdruck erzeugt, so dass in diesem Fall der Dichtmittelbehälter von der Entnahmeeinheit gelöst werden kann, z.B. um den Dichtmittelbhälter auszutauschen. Es ist ebenfalls möglich, eine besonders große und ausfallsichere Rückstellkraft gemäß der Merkmale des Anspruchs 7 in Kombination mit den Merkmalen des Anspruchs 8 zu erzeugen.
Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung nach Anspruch 9 befindet sich der Vorsprung an der Entnahmeeinheit, wobei ein Kolben, der mit dem Vorsprung in Wirkverbindung steht, mit dem Druck in der Einlassleitung oder der Auslassleitung der Entnahmeeinheit beaufschlagt wird und dann den Vorsprung von der zweiten Position in die erste Position bewegt. Der Vorteil dieser Weiterbildung ist darin zu sehen, dass zur Aufbringung des
Gasdrucks auf den Kolben eine Gasdruckleitung in der Entnahmeeinheit verwendet wird, die ohnehin vorhanden ist.
Ein Ausführungsbeispiel und weitere Vorteile der Erfindung werden im Zusammenhang mit den nachstehenden Figuren erläutert, darin zeigt:
Fig. 1 eine Vorrichtung zum Abdichten aufblasbarer Gegenstände in schematischer Darstellung, Fig. 2 eine Entnahmeeinheit mit verbundenem Dichtmittelbehälter, Fig. 3 eine Entnahmeeinheit mit verbundenem Dichtmittelbehälter, Fig. 4 einen Schnitt entlang der in den Figuren 2/3 gezeigten Linie IV/TN, Fig. 5 eine Entnahmeeinheit mit verbundenem Dichtmittelbehälter, Fig. 6 eine Entnahmeeinheit mit verbundenem Dichtmittelbehälter,
Fig. 1 zeigt eine Vorrichtung zum Abdichten aufblasbarer Gegenstände, insbesondere Reifen, in schematischer Darstellung. Die Vorrichtung enthält eine Gasdruckquelle in
Form eines Kompressors 2 und einen Dichtmittelbehälter 4, der mit einer Entnahmeeinheit 6 verbunden ist und auf dem Kopf steht. Der Kompressor 2 ist über eine erste Druckluftleitung 8 mit einer (nicht gezeigten) Einlassleitung der Entnahmeeinheit 6 verbunden und eine (ebenfalls nicht gezeigte) Auslassleitung der Entnahmeeinheit 6 ist über eine zweite Druckluftleitung 10 mit dem Ventil 12 eines Reifens 14 verbunden. Mit Hilfe des Kompressors 2 kann über die Druckluftleitung 8, die Entnahmeeinheit 6, den Innenraum des Dichtmittelbehälters 4, die Druckluftleitung 10 und das Ventil 12 zum Abdichten eines beschädigten Reifens 14 sowohl Druckluft als auch Dichtmittel in an sich bekannter Art und Weise in diesen überführt werden.
Der Dichtmittelbehälter 4 verfügt über erste Arretiermittel und die Entnahmeeinheit 6 verfügt über (beide in Fig. 1 nicht gezeigt) zweite Arretiermittel, die dazu genutzt werden, den Dichtmittelbehälter 4 an der Entnahmeeinheit 6 zu arretieren. In den folgenden Figuren wird ausgeführt, wie die Arretiermittel im Einzelnen ausgeführt werden können.
Fig. 2 zeigt eine Entnahmeeinheit 6 mit einer Einlassleitung 16 und einer Auslassleitung 18, die in einem Hals 20 der Entnahmeeinheit 6 koaxial geführt werden. Die Entnahmeeinheit 6 verfügt über einen Standfuß 22, mit dessen Hilfe sie auf den Boden gestellt werden kann. Eine derartige Entnahmeeinheit ist an sich z.B. aus der DE 198 46 451 AI bekannt, so dass sie hier nicht näher beschrieben werden soll.
Der Hals 20 der Entnahmeeinheit 6 ist derartig mit dem Dichtmittelbehälter 4 verbunden, dass der Dichtmittel auf dem Kopf steht und sein Innenraum mit Einlassleitung 16 und der Auslassleitung 20 in Verbindung gebracht werden kann. Vorzugsweise wird der Dichtmittelbehälter 4 auf den Hals 20 der Entnahmeeinheit 6 aufgeschraubt (so wie es auch in der Figur 2 gezeigt ist), wobei die Aufschraubrichtung des Dichtmittelbehälters 4 durch den Pfeil 24 angedeutet ist. Der Dichtmittelbehälter 4 ist mit ersten Arretiermitteln in Form Nuten 26a, 26b versehen, die jeweils auf der Schulter 40 des Dichtmittelbehälters 4 angeordnet sind. Auf der Schulter 40 sind weitere Nuten 26 ringförmig angeordnet, die in der Figur 2 nicht zu sehen sind (siehe jedoch Fig. 4). Der Nutgrund einer jeden Nut 26a, 26b vertieft sich in der Auf Schraubrichtung (siehe Pfeil 24), in die der Dichtmittelbehälter 4 auf die Entnahmeeinheit 6 aufgeschraubt wird.
Die Entnahmeeinheit 6 enthält ein zweites Arretiermittel in Form eines Vorsprunges, der als Dom 30 ausgebildet ist. Der Dom 30 befindet sich innerhalb einer Kapsel 32, die z.B. auf die Einlassleitung 16 der Entnahmeeinheit 6 aufgeschraubt sein kann. Die Kapsel 32 weist auf ihrer Oberfläche, die der Einlassleitung 16 abgewandt ist, eine Öffnung auf, durch die der Dom 30 hindurchgeschoben ist. Am unteren Ende des Domes 30 befindet sich ein Kolben 34, der das Herausfallen des Domes aus der Kapsel 32 verhindert. An dem anderen Ende des Domes 30 ist eine Scheibe 36 befestigt (z.B. aufgeschraubt). Zwischen der Scheibe 36 und der Oberfläche der Kapsel 32, die der Einlassleitung 16 abgewandt ist, ist eine Feder 38 eingespannt, die den Dom 30 koaxial umfasst. Die Feder 38 führt dazu, dass der Dom 30 in seiner Längsrichtung von einer ersten Position (in der Fig. 2 gezeigt) in eine zweite Position versenkbar ist, wobei in der versenkten Position des Domes durch die Feder 38 ein Rückstellkraft auf den Dom 30 in Richtung der ersten Position ausgeübt wird.
Die Nuten 26a, 26b auf der Schulter 40 des Dichtmittelbehälters 4 wirken wie folgt mit dem Dom 30 an der Entnahmeeinheit 6 zusammen:
Wenn der Dichtmittelbehälter 4 auf die Entnahmeeinheit 6 in Richtung des Pfeiles 24 aufgeschraubt wird, wird der Dichtmittelbehälter 4 zu einem bestimmten Zeitpunkt eine Position einnehmen, in der der Dom 30 durch die Feder 38 in eine Nut, z.B. in die Nut 26b gedrückt wird. Falls in dieser Position der Dichtmittelbehälter noch nicht fest auf der Entnahmeeinheit 6 aufgeschraubt ist, muss die Aufschraubbewegung fortgesetzt werden. Hierbei wird der Dom 30 entgegen der Rückstellkraft der Feder 38 aus der Nut 26 herausgedrückt. Diese Bewegung wird durch den als schiefe Ebene (ausgebildeten Nutgrund 28b) unterstützt. Die weitere Aufschraubbewegung führt dazu, dass der Dom 30 zu der nächsten Nut 26a geführt wird und bei Erreichen dieser Nut durch die Rückstellkraft der Feder 38 in die Nut hineingedrückt wird. Wenn der Dichtmittelbehälter 4 in dieser Position fest auf die Entnahmeeinheit 6 aufgeschraubt ist, wird der Auf Schraubvorgang beendet.
Ein Abschrauben des Dichtmittelbehälters 4 von der Entnahmeeinheit 6 ohne das Aufbringen großer mechanischer Kräfte (bzw. ohne das Aufbringen von Gewalt) ist nicht möglich, da der in der Nut 26a befindliche Dom 30 entgegen der Auf schraubrichtung (siehe Pfeil 24) nicht aus der Nut 26a herausgeführt werden kann. Dies liegt darin begründet, dass die Seitenwand des Domes 30 an der Seitenwand 42 der Nut 26a anschlägt. Ein Herausführen des Domes 30 aus der Nut 26a entgegen der Aufschraubrichtung des Dichtmittelbehälters 4 ist dann besonders schwierig, wenn die Seitenwand des Domes 30 die Seitenwand 42 der Nut 26a parallel zueinander und in Längsrichtung der Entnahmeeinheit bzw. des Dichtmittelbehälters 4 verlaufen (diese Ausführungen gelten entsprechend für alle anderen Nuten 26, da die Nuten 26a, 26b...(siehe auch Fig. 4) vorzugsweise alle gleich ausgebildet sind).
Vorzugsweise wird die Länge des Halses 20 der Entnahmeeinheit 6 und die Länge des Gewindes am Hals des Dichtmittelbehälters 4 so gewählt, dass bei einem sicher und fest
auf der Entnahmeeinheit 6 aufgeschraubten Dichtmittelbehälters 4 der Abstand zwischen der Oberseite der Kapsel 32, die der Einlassleitung 16 abgewandt ist, und der Schulter 40 des Dichtmittelbehälters 4 möglichst klein ist. In diesem Fall ist nämlich eine Lösung der Arretierung (die durch den Dom 30 und durch eine Nut 26a, 26b ....herbeigeführt wird), nicht durch den Benutzer der Vorrichtung (siehe Fig. 1) möglich. Das Abschrauben des Dichtmittelbehälters 4 von der Entnahmeeinheit 6 kann dadurch herbeigeführt werden, dass die Arretierung mit einem Spezialwerkzeug gelöst wird, dass in den verbleibenden Schlitz zwischen Schulter 40 und Kapsel 32 eingreift und den Dom 30 herunter und aus der Nut 26a, 26b... herausdrückt. Häufig ist jedoch ein Abschrauben des Dichtmittelbehälters 4 von der Entnahmeeinheit 6 nach einer Verwendung der Vorrichtung nicht notwendig, da beide nach einem Gebrauch gemeinsam ausgetauscht werden.
Fig. 3 zeigt ebenfalls einen Dichtmittelbehälter 4, der auf eine Entnahmeeinheit aufgeschraubt ist. Das erste Arretiermittel ist an dem Dichtmittelbehälter 4 ebenfalls in Form von Nuten 26a, 26b....ausgebildet. Auch das zweite Arretiermittel an der
Entnahmeeinheit 6 in Form eines Domes 30 ist weitestgehend genauso ausgebildet, wie es in der Fig. 2 gezeigt ist. Ein Unterschied ist lediglich darin zu sehen, dass die Einlassleitung 16 in dem Bereich, der durch die aufgeschraubte Kapsel 32 abgedeckt wird, ein Fenster 42 aufweist. Durch dieses Fenster 42 wird der Kolben 34 des Domes 30 mit Druckluft beaufschlagt, wenn der Kompressor 2 (siehe Fig. 1) läuft und Druckluft in die Einlassleitung 16 pumpt. Diese Druckluftbeaufschlagung erzeugt eine Rückstellkraft in Längsrichtung des Domes 30, die diesen von der ersten Position in die zur Figur 3 gezeigten zweite Position verschieben kann. Diese Rückstellkraft kann ggfs. mit Hilfe einer zusätzlichen Feder 38 unterstützt werden, deren Funktion bereits im Zusammenhang mit der Fig. 2 erläutert worden ist. Der Kolben 34 wird von einer Ringdichtung 44 umfassten, die den Raum zwischen dem Kolben 34 und der Innenwand der Kapsel 32 abdichtet. Hierdurch wird verhindert, dass Druckluft an dem Kolben 34 vorbei aus der Kapsel 32 herausströmt. Im übrigen ist die Funktion der Arretierung gemäß der Fig. 3 genauso wie die Funktion der Arretierung gemäß der Fig. 2, so dass diesbezüglich auf die dazugehörige Figurenbeschreibung verwiesen wird.
Fig. 4 zeigt einen Schnitt entlang der in den Figuren 2 und 3 eingezeichneten LinieTN/TN. Der Fig. 4 ist zu entnehmen, dass die Nuten 26a bis 26f auf der Schulter 40 des Dichtmittelbehälters 4 ringförmig angeordnet sind. Durch diese ringförmige Anordnung kann der Dom 30 während des Aufschraubens des Dichtmittelbehälters 4 auf die Entnahmeeinheit 6 (siehe Fig. 2) die Nuten 26a bis 26f durchwandern (die Aufschraubrichtung ist auch hier durch den Pfeil 24) angedeutet. Die Aufschraubbewegung wird solange durchgeführt, bis der Dichtmittelbehälter 4 sicher auf die Entnahmeeinheit aufgeschraubt ist und in einer der Nuten 26a bis 26f ruht.
Fig. 5 zeigt einen Dichtmittelbehälter 4, der auf eine Entnahmeeinheit 6 aufgeschraubt ist. Dichtmittelbehälter 4 und Entnahmeeinheit 6 sind weitestgehend genauso aufgebaut, wie es in den Figuren 2 und 3 gezeigt ist. Ein Unterschied ist lediglich darin zu sehen, dass die Position von Dom 30 und Nuten 26a bis 26f ausgetauscht ist, d.h. der Dom 30 befindet sich an dem Dichtmittelbehälter 4 und die Nuten 26a bis 26f befinden sich an der Entnahmeeinheit 6. Der Kolben 34 des Domes 30 steht direkt mit dem Innenraum des Dichtmittelbehälters 4 in Verbindung, so dass durch die von dem Kompressor 2 (s. Figur 1) gelieferte Druckluft auf den Kolben 34 eine Kraft erzeugt wird, wenn mit der gesamten Vorrichtung ein Reifen aufgeblasen wird. Durch diese Kraft und durch die Rückstellkraft der Feder 38 wird der Dom 30 sicher in der gezeigten Position fixiert, wenn der Dichtmittelbehälter 4 auf der Entnahmeeinheit 6 arretiert ist. Die Nuten 26a bis 26f sind (analog zu der Fig. 4) auf der Schulter 44 des Standfusses 22 der Entnahmeeinheit 6 ringförmig angeordnet. Bei dem in der Fig. 5 gezeigten Ausführungsbeispiel sind die dem Dichtmittelbehälter 4 abgewandten Enden der Einlassleitung 16 und der Auslassleitung 18, vorzugsweise unterhalb der Schulter in dem Standfuß 22 angeordnet, damit ein unbehindertes Aufschrauben des Dichtmittelbehälters 4 auf die Entnahmeeinheit 6 möglich ist. Zur Hindurchführung der Druckluftleitungen 8 und 10 (siehe Fig. 1) kann der Standfuß 22 zwei Durchbrechungen enthalten (dies hat den Vorteil, dass die dem Dichtmittelbehälter 4 abgewandten Enden der Einlassleitung 16 und der Auslassleitung 18 innerhalb des Standfußes 22 mechanisch geschützt liegen). Alternativ ist es möglich, dass die dem Dichtmittelbehälter 4 abgewandten Enden der Einlassleitung 16 und der Auslassleitung 18 durch die Wand des Standfußes hinaus nach außen geführt werden. Auch bei dem
Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 5 entspricht die Funktion der Arretiermittel der Funktion, wie sie bereits im Zusammenhang mit der Fig. 2 beschrieben worden ist, so dass diesbezüglich auf die dazugehörige Figurenbeschreibung verwiesen wird.
Fig. 6 zeigt ein Ausfühmngsbeispiel, bei dem die gemäß der Fig. 5 ausgebildete
Entnahmeeinheit 6 an dem Gehäuse 46 des Kompressors 2 (siehe Fig. 1) befestigt ist. Bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel befindet sich das Arretiermittel in Form des Domes 30 wiederum an dem Dichtmittelbehälter 4 und die Nuten 26a bis 26f sind ringförmig auf dem Kompressorgehäuse (analog gemäß Fig. 4) angeordnet. Auch hier wird bezüglich der Funktion der Arretiermittel auf die Figurenbeschreibung zu Fig. 2 verwiesen.
Bezugszeichenliste
(Teil der Beschreibung)
2 Kompressor
4 Dichtmittelbehälter
6 Entnahmeeinheit
8 erste Drackluftleitung
10 zweite Druckluftleitung
12 Ventil
14 Reifen
16 Einlassleitung
18 Auslassleitung
20 Hals
22 Standfuß
24 Pfeil
26 Nut
28 Nutgrund
30 Dom
32 Kapsel
34 Kolben
36 Scheibe
38 Feder
40 Schulter
42 Fenster
44 Schulter
46 Gehäuse