O R T H O D O N T I S C H E V O R R I C H T U N G
Die Erfindung betrifft eine orthodontische Vorrichtung mit einem Grundkörper, der eine Basisfläche zur Fixierung der Vorrichtung an einem Zahn aufweist und der mit einem Schlitz versehen ist, der durch eine Bodenfläche und zwei beidseits der Bodenfläche angeordnete, im Wesentlichen parallel zueinander beabstandet ausgerichtete Seitenflächen definiert ist und der den Grundkörper auf einer der Basisfläche gegenüberliegenden Seite in Längsrichtung des Grundkörpers geradlinig durchsetzt und der Aufnahme eines orthodontischen Bogendrahtes dient, und mit einem Abdeckelement zur zumindest teilweisen Abdeckung der der Bodenfläche gegenüberliegenden, offenen Seite des Schlitzes.
Derartige Vorrichtungen werden in der Orthodontie als spezielle Ausführungsformen von sogenannten Bukkalröhrchen oder Brackets eingesetzt.
Unter Bukkalröhrchen werden kieferorthopädische Befestigungselemente verstanden, die im Seitenzahnbereich zur Übertragung der z.B. von Bogendrähten erzeugten Kräfte auf die Zähne dienen. Hierzu werden die Bukkalröhrchen in der Regel auf orthodontische Bänder, d.h. dünnwandige Metallringe, aufgeschweißt, die dann so auf die Zahnkronen aufgedrückt und dort festzementiert werden. Alternativ dazu können Bukkalröhrchen auch direkt auf die Zähne aufgeklebt werden.
Bukkalröhrchen dieser Art werden auch bei den sogenannten ersten Molaren eingesetzt, unter welchen bei Jugendlichen in einem Alter von in der Regel unter zwölf Jahren die hintersten Backenzähne in Ober- und Unterkiefer verstanden werden. Die Bukkalröhrchen dienen dort der Aufnahme eines orthodontischen Bogendrahtes, der im Unter- bzw. Oberkiefer in der Regel vom ersten Molar der linken Kieferseite zum ersten Molar der rechten Kieferseite läuft.
Unter Brackets werden kieferorthopädische Befestigungselemente verstanden, die im Ober- und Unterkiefer von den Schneidezähnen bis einschließlich zu den Prämolaren zum Einsatz kommen und dort zur Übertragung der von Bogendrähten erzeugten Kräfte auf die Zähne dienen. Hierzu werden die Brackets in der Regel mittels eines Klebemittels an den Zähnen fixiert.
Nach der herkömmlichen Definition von Bukkalröhrchen und Brackets werden bei Brackets die Bogendrähte eingelegt, während bei Bukkalröhrchen die Bodendrähte eingeschoben werden.
Um Zähne bei einer kieferorthopädischen Behandlung gezielt bewegen zu können, werden Bogendrähte in die Schlitze der Brackets bzw. in die Öffnungen von Bukkalröhrchen eingeführt. Wird ein in einem Bracket angeordneter Bogendraht durch eine Fehlstellung eines Zahnes aus seiner Ruhelage verdreht, übt er mittels seiner elastischen Federeigenschaften eine Kraft oder ein Moment auf das Bracket bzw. Bukkalröhrchen und damit auf den Zahn aus.
Während im Bereich der Brackets derartige Bogendrähte in dafür vorgesehene Schlitze eingelegt und mittels dünner Drahtligaturen oder elastischer Kunststoffligaturen in dem Schlitz gehalten werden, ist für die Aufnahme des Bogendrahtes in ein Bukkalröhrchen kein offener Schlitz vorgesehen, sondern eine Öffnung, die als Vierkant- oder Durchgangsbohrung gestaltet sein kann, so dass der Kieferor-
thopäde keine Ligaturen im schwer zugänglichen Backenzahnbereich am Bracket fixieren muss.
Werden bei einer kieferorthopädischen Behandlung die zweiten Molaren mit in die Behandlung einbezogen, die bei jugendlichen Patienten in der Regel später durchbrechen als die ersten Molaren, so werden die Bukkalröhrchen auch auf den hinter den ersten Molaren liegenden zweiten Molaren angebracht. In diesem Fall ist es für den Kieferorthopäden von Vorteil, wenn die Öffnung der auf den ersten Molaren angeordneten Bukkalröhrchen in Form eines Schlitzes vorliegt.
Der Austausch eines Bukkalröhrchens gegen ein Bracket verlangt in der Regel die Entfernung des zementierten Bandes, auf dem das Bukkalröhrchen befestigt ist und die Neubefestigung des Brackets. Dies stellt für den Behandler einen hohen Arbeitsaufwand dar und erhöht für den Patienten das Risiko der Verletzung von Zahnschmelz. Um dies zu vermeiden, wurden bereits auf den ersten Molaren sogenannte konvertierbare Bukkalröhrchen eingesetzt, die sich durch ein Abtrennen der bukkalseitigen Wandung der Durchgangsbohrung in ein Bracket umfunktionieren lassen.
In der US 3,838,514 ist ein Bracket beschrieben, dessen Schlitz bukkalseitig mit einem Abdeckelement abgedeckt ist, wobei das Abdeckelement am Bracket durch Schweißpunkte oder Lötstellen fixiert ist. Dieses Bracket kann deshalb auch als Bukkalröhrchen fungieren.
Die Fertigung derart ausgebildeter konvertierbarer Brackets ist verhältnismäßig kostenintensiv, da das Bracket mit dem Abdeckelement in einem gesonderten Herstellungsschritt, beispielsweise durch Schweißen oder Löten, zu verbinden ist. Außerdem kann bei dieser Verbindungstechnik der Kraftaufwand, mit dem das Abdeckelement vom Bracket abgelöst werden kann, nur ungenau vorher bestimmt werden.
In der US 5,913,680 ist ein Bracket beschrieben, dessen Schlitz mittels eines plättchenförmigen Federelementes verschließbar ist. Dazu greift ein Seitenrand des Federelementes in eine in eine Seitenfläche des Schlitzes eingebrachte Nut ein, während die diesem Seitenrand gegenüberliegende Seite des Federelementes Flügelelemente des Brackets umgreift.
Damit das Federelement mit einem akzeptablen Kraftaufwand dem Bracket entnehmbar ist, muss das Federelement entsprechend dünn ausgebildet sein, weshalb das Federelement scharfkantige Randbereiche aufweist, welche das Risiko einer Verletzung beim Träger des Brackets erhöhen.
Aus der US 4,927,362 ist ein konvertierbares Bukkalröhrchen bekannt, das aus gesintertem Metall gefertigt und einstückig ausgebildet ist. Das Bukkalröhrchen weist eine Basis zur Befestigung an einem Zahn auf und ist von einem länglichen Schlitz zur Aufnahme eines Bogendrahtes durchsetzt. Die bukkalseitige Öffnung des Schlitzes ist von einer Abdeckplatte abgedeckt, die sich quer über die der Wange zugewandten Seite des Schlitzes erstreckt. Die Abdeckplatte ist mit dem Bukkalröhrchen benachbart zu den gegenüberliegenden Seitenflächen des Schlitzes durch längliche Stege zu einem Ganzen verbunden, wobei sich die Stege über die gesamte Länge des Schlitzes erstrecken und eine geringere Dicke aufweisen als die Abdeckplatte. Zur Öffnung des Schlitzes muss die Abdeckplatte von dem Bukkalröhrchen entlang der beiden Stege abgeschert werden. Dann lässt sich das Bukkalröhrchen als normales Bracket verwenden.
Beim Abtrennen der Abdeckplatte verbleiben an dem Bukkalröhrchen Undefinierte Bruchflächen und Grate, die ein Einführen eines Bogendrahtes in den geöffneten Schlitz behindern können.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine orthodontische Vorrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, welche konvertierbar ist, für ihren Trä-
ger ein erhöhtes Maß an Sicherheit aufweist und welche bei der Konvertierung ohne Spezialinstrumente einfacher handhabbar ist.
Diese Aufgabe wird bei einer orthodontischen Vorrichtung der gattungsgemäßen Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass die Seitenflächen des Schlitzes mit einer bezüglich der Längsrichtung des Schlitzes im Wesentlichen parallel ausgerichteten Form- und/oder Kraftschlussführung versehen sind, in welcher das Abdeckelement einschiebbar und lösbar am Grundkörper gehalten ist.
Die erfindungsgemäße orthodontische Vorrichtung weist für seinen Träger ein erhöhtes Maß an Sicherheit auf und ist für den behandelnden Kieferorthopäden leichter handhabbar, da beim Entfernen des Abdeekelementes vom Grundkörper keine Undefinierten Bruchstellen und/oder Grate entstehen, die ein Einführen eines Bogendrahtes in den geöffneten Schlitz behindern könnten. Trotzdem wird der Bogendraht sicher in dem Schlitz gehalten.
Somit kann die erfindungsgemäße Vorrichtung auf sehr einfache Weise in eine Vorrichtung mit Bracketfunktion überführt werden, indem das Abdeckelement in Längsrichtung des Schlitzes aus dem Grundkörper entfernt wird. Durch ein erneutes Einschieben des Abdeckelements lässt sich die Konvertierung wieder rückgängig machen. Der Vorgang der Konvertierung lässt sich praktisch beliebig oft wiederholen. Dies erschließt den erfindungsgemäßen Vorrichtungen neuen Dimensionen, indem beispielsweise flügellose Brackets möglich werden, bei welchen der Bogendraht im Schlitz des Brackets statt von an Flügeln verankerten Ligaturen mittels einem Abdeckelement sicher im Schlitz gehalten wird.
Außerdem wirken die Kräfte, die beim Konvertieren der Vorrichtung angewendet werden müssen, im Wesentlichen parallel zur Basisfläche, so dass die Gefahr des versehentlichen Abreißens der Vorrichtung vom Zahn minimiert ist. Außerdem
lassen sich die erfindungsgemäßen Vorrichtungen mit präzise vorgebbaren Kräften konvertieren, so dass erneut das Risiko für den Patienten verringert wird.
Darüber hinaus ist die erfindungsgemäße Vorrichtung zweistückig ausgebildet, weshalb zu ihrer Herstellung kostengünstigere, weil einfacher geformte Spritzgussformen eingesetzt werden können.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann sowohl als Bukkalröhrchen als auch als konvertierbares Bukkalröhrchen oder als Bracket an anderen Zähnen als den Molaren eingesetzt werden, in welches ein Bogendraht mittels des Abdeckelementes ligierbar ist.
Gemäß einer technisch einfach zu realisierenden Ausführungsform der erfin- dungsgemäßen orthodontischen Vorrichtung wird die Formschlussführung von zwei einander gegenüberliegenden Nuten gebildet, welche in die gegenüberliegenden Seitenflächen des Schlitzes eingebracht sind. Soll die erfindungsgemäße Vorrichtung als konvertierbares Bukkalröhrchen oder als Bukkalröhrchen eingesetzt werden, so ist es besonders vorteilhaft, wenn die die Formschlussführung bildenden Nuten parallel zur Bodenfläche des Schlitzes ausgerichtet sind, da so auf einfache Weise ein möglichst großer Bereich der Bodenfläche des Schlitzes als Anlagefläche für den in den Grundkörper einzuführenden Bogendraht dienen kann.
Die die Formschlussführung bildenden Nuten verlaufen vorzugsweise spitzwinkelig zueinander, so dass sich das Abdeckelement in der eingeschobenen Position verkeilen und damit in dieser Position sichern lässt.
Weiterhin können die Nuten auch in einem spitzen Winkel gegen die Bodenfläche des Schlitzes geneigt angeordnet werden, so dass sich beim Einschieben des Ab-
deckelements bei eingelegtem Bogendraht, dieser im Klemmsitz im Schlitz festlegen lässt.
Häufig ist der Schlitz quer zu seiner Längsrichtung im Querschnitt rechteckig ausgebildet, wobei üblicherweise die den Schlitz definierenden Seitenflächen eben ausgebildet sind. Dadurch wird gewährleistet, dass die ausgehend von einem rechteckigen Bogendraht wirkenden Kräfte auf den Grundkörper der Vorrichtung und von dort auf den zu behandelnden Zahn übertragen werden.
Das Abdeckelement der erfindungsgemäßen Vorrichtung kann an dem Grundkörper beispielsweise durch Kraftschluss lösbar und einschiebbar gehalten sein, beispielsweise durch Reibschluss. Gemäß einer bevorzugten, weil einfach handzuhabenden Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist das Abdeckelement im vollständig eingeschobenen Zustand durch einen Klemm- oder Presssitz in der Formschlussführung am Grundkörper gesichert.
Das an dem Grundkörper gehaltene Abdeckelement kann zusätzlich mit einer Aufnahme für ein Sicherungselement versehen sein, mit welchem das Abdeckelement an der Vorrichtung im vollständig eingeschobenen Zustand sicherbar ist. Dabei kann das Abdeckelement beispielsweise mittels eines Drahtes oder einer Ligatur über die Aufnahme am Grundkörper der Vorrichtung fixiert werden.
Alternativ oder zusätzlich dazu kann das Abdeckelement mit einem Rastelement versehen sein zum Sichern des Abdeckelementes am Grundkörper im vollständig eingeschobenen Zustand. Eine Verrastung des Abdeckelementes mit dem Grundkörper wird z.B. dadurch erreicht, dass ein Rastelement in eine am Grundkörper vorgesehene Aussparung eingreift. Um die Verrastung zu lösen, kann das Abdeckelement mit einer Ausnehmung versehen sein, in die das Rastelement versenkbar ist. Alternativ dazu kann das Rastelement auch aus elastischem Material
gefertigt sein, so dass das Rastelement bei der Entnahme des Abdeckelementes aus der Vorrichtung deformiert und so dem Hindernis weicht.
Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung weist das Abdeckelement ein Kopfstück zum Greifen und Entfernen des Abdeckelementes auf. Dabei kann das Kopfstück entweder an einem Ende des Abdeckelementes oder auf der dem Schlitz abgewandten Seite des Abdeckelementes angeordnet sein, um das Abdeckelement der Vorrichtung beispielsweise von Hand zu entnehmen oder das Abdeckelement von Hand in die Formschlussführung einzuschieben.
Das Kopfstück kann beispielsweise auch in Form eines Hakens oder einer Öse ausgebildet sein. So kann das Abdeckelement beispielsweise mittels eines zahnärztlichen Instrumentes der Vorrichtung entnommen oder in den Schlitz des Grundkörpers eingeführt werden.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung weist das Abdeckelement in Längsrichtung zwei beabstandete Führungselemente auf, welche in die Formschlussführung eingreifen. Vorzugsweise sind die Führungselemente komplementär zu den Nuten der Formschlussführung ausgebildet. Dadurch wird gewährleistet, dass das Abdeckelement zu beiden Seiten des Schlitzes und damit stabil gehalten ist. Dabei kann auch vorgesehen sein, dass ein Führungselement oder beide Führungselemente in Längsrichtung unterbrochen sind und sich nicht über die gesamte Länge des Abdeckelements erstrecken. Das hat den Vorteil, dass das Abdeckelement beim Einschieben leichter in den durchaus engen Zwischenraum zum benachbarten Bracket geführt werden kann, da durch die Unterbrechung der Führungselemente das Abdeckelement nicht vollständig von der Seite eingeschoben werden muss, sondern zuerst über ca. die halbe Länge von bukkal in den Schlitz eingelegt werden und anschließend durch seitliches Verschieben in die Endposition gebracht werden kann.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist das Abdeckelement auf der der Bodenfläche zugewandten Seite eben ausgebildet. Dadurch wird gewährleistet, dass ein Bogendraht an der Bodenfläche des Schlitzes und an dem Abdeckelement zur Anlage kommen kann, um so die von dem Bogendraht ausgehenden Kräfte auf den Grundkörper und von dort aus auf den zu behandelnden Zahn zu übertragen. Um eine sichere Anlage des Bogendrahtes an der Bodenfläche und an dem Abdeckelement zu bewirken, kann das Abdeckelement an der der Bodenfläche des Schlitzes zugewandten Seite mit einer Rippe versehen sein, die in den Schlitz hineinragt.
Um die Verletzungsgefahr bei einem Träger der erfindungsgemäßen Vorrichtung oder auch nur Irritationen möglichst gering zu halten, weist das Abdeckelement bevorzugt allseitig gerundete Kanten auf.
Um die der Basisfläche gegenüberliegende Seite des Grundkörpers zu verblenden, weist das Abdeckelement vorzugsweise ein Verblendelement auf. Dabei ist das Verblendelement vorzugsweise in einer Zahnfarbe gehalten und kann damit ein eventuell ästhetisch nachteiliges Aussehen des Grundkörpers kaschieren.
Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, dass das Abdeckelement an seinem in Einschubrichtung vorderen Ende einen Vorsprung umfasst, welcher in eingeschobenem Zustand aus dem Schlitz des Grundkörpers herausragt.
Dieser Vorsprung wird bevorzugt so ausgestaltet, dass er in eingeschobenem Zustand verformbar, insbesondere wärmeverformbar ist.
Durch die Verformung des Vorsprungs kann derselbe zu einem mechanischen Sicherungselement ausgebildet werden, das zusätzlich zu dem Kraft- und Form- schluss zwischen Abdeckelement und Grundkörper verhindert, dass das Abdeck-
element sich unbeabsichtigt aus seiner Halterung in dem Schlitz des Grundkörpers löst. Dies kann in einer Reihe von Anwendungen, bei denen die Vorrichtung besonderen mechanischen Beanspruchungen ausgesetzt ist, von Vorteil sein.
Alternativ kann der Vorsprung gegebenenfalls nach einer Verformung auch mit dem Grundkörper der Vorrichtung verbunden werden, beispielsweise durch La- serschweißung, durch Kleben etc..
Besonders einfach ist es, wenn sowohl der Grundkörper als auch das Abdeckelement aus Metall bestehen, wobei dann beispielsweise eine Punktschweißung mittels Laser zu einer stoffschlüssigen Verbindung zwischen Abdeckelement bzw. dessen Vorsprung und dem Formkörper führt.
Diese Verbindung ebenso wie das Verformen des Vorsprungs lässt sich dann, wenn das Abdeckelement aus dem Schlitz wieder entnommen werden soll, einfach aufheben bzw. rückgängig machen, so dass dann das Abdeckelement problemlos aus dem Grundkörper entfernt werden kann.
Bei einer Variante wird die Verformung des Vorsprungs so vorgenommen, dass dieser im Bereich einer Einkerbung oder eines Schlitzes im Vorsprung aufgeweitet wird. So wird verhindert, dass das Abdeckelement ohne Weiteres wieder aus dem Schlitz herausgezogen werden kann. Der aufgeweitete Teil bildet hier dann ein mechanisches Sicherungselement. Auch kann das aufgeweitete Teil zusätzlich noch mit dem Grundkörper durch Kleben, Punktschweißen etc. stoffschlüssig verbunden werden, wobei diese Verbindung wiederum, wie bereits vorher erwähnt, einfach, z.B. mittels eines Instruments, wieder gelöst bzw. aufgehoben werden kann.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung lässt sich sowohl als Bracket als auch als Bukkalröhrchen ausgestalten.
Um die erfindungsgemäße Vorrichtung möglichst einfach an einem Zahn fixieren zu können, weist die Basisfläche des Grundkörpers eine dem entsprechenden Zahn angepasste Form auf. Dazu weist die Basisfläche einen in einer oder in mehreren Richtungen gekrümmten Flächenbereich auf.
Der Grundkörper der erfindungsgemäßen Vorrichtung kann beispielsweise aus Metall, Keramik, Kunststoff und/oder verstärktem Kunststoff gefertigt sein.
Wie der Grundkörper, so kann auch das Abdeckelement aus Metall, Keramik, Kunststoff und/oder verstärktem Kunststoff gefertigt sein, wobei hinsichtlich ästhetischer Gesichtspunkte das Material für das Abdeckelement unabhängig davon ausgewählt werden kann, aus welchem Material der Grundkörper der Vorrichtung hergestellt ist. Besonders bevorzugt wird das Abdeckelement aus Metall und/oder Kunststoff hergestellt. In diesen Fällen ist die Realisierung eines mechanischen Sicherungselements wie oben beschrieben besonders einfach möglich.
Die nachfolgende Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen der Erfindung dient im Zusammenhang mit der Zeichnung der näheren Erläuterung der Erfindung. Es zeigen:
Figur 1: eine schaubildliche Darstellung einer ersten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen orthodontischen Vorrichtung;
Figur 2: eine schaubildliche Darstellung der ersten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung in zerlegter Form;
Figur 3: eine schaubildliche Darstellung einer zweiten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung;
Figur 4: eine schaubildliche Darstellung einer dritten Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Vorrichtung;
Figur 5: eine schaubildliche Darstellung der dritten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung in zerlegter Form;
Figur 6: eine schaubildliche Darstellung einer vierten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung;
Figur 7: eine schaubildliche Darstellung der vierten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung in zerlegter Form;
Figur 8: eine schaubildliche Darstellung einer fünften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung;
Figur 9: eine schaubildliche Darstellung der fünften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung in zerlegter Form;
Figur 10: eine schaubildliche Darstellung einer sechsten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung;
Figur 11: eine schaubildliche Darstellung der sechsten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung;
Figur 12: eine schaubildliche Darstellung in Seitenansicht einer siebten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung; und
Figur 13: eine schaubildliche perspektivische Darstellung der siebten Ausführungsform.
In den Figuren 1 bis 5 sowie 8 und 9 ist die erfindungsgemäße Vorrichtung als Bracket mit einem Grundkörper ausgebildet, der zwei zueinander beabstandete Bracketflügelpaare aufweist. Eine derartige Ausgestaltung des Grundkörpers ist für die vorliegende Erfindung allerdings nicht zwingend. Daher kann ein für ein Bracket geeigneter Grundkörper beispielsweise auch nur ein Bracketflügelpaar oder überhaupt keine Bracketflügel aufweisen oder trapezförmig ausgebildet sein. Eine weitere Alternative zeigen die Figuren 6 und 7, bei denen im eigentlichen Sinne gar keine Bracketflügel für das Einhängen von Ligaturen mehr vorhanden sind.
In den Figuren 1 und 2 der Zeichnung ist eine als Ganzes mit dem Bezugszeichen 100 bezeichnete erfindungsgemäße orthodontische Vorrichtung gemäß einer ersten Ausführungsform dargestellt. Die Vorrichtung 100 ist als ein Bracket mit einem Grundkörper 115 ausgebildet, welcher an seiner Unterseite eine gekrümmte Fläche 120 als Basisfläche aufweist zur Fixierung der Vorrichtung 100 an einem Zahn. Auf der der gekrümmten Fläche 120 gegenüberliegenden Seite bildet der Grundkörper 115 zwei zueinander beabstandete und parallel ausgerichtete Bracketflügelpaare 125 aus.
Der Grundkörper 115 ist in Längsrichtung von einem länglichen rechteckigen Schlitz 130 durchsetzt, wobei der Schlitz 130 durch eine Bodenfläche 135 sowie durch zwei beidseits der Bodenfläche 135 angeordnete, zueinander parallel beabstandet ausgerichtete Seitenflächen 140 definiert ist.
Die beiden einander gegenüberliegenden Seitenflächen 140 des Schlitzes 130 weisen jeweils eine halbkreisförmige Nut 145 auf, wobei diese Nuten 145 einander gegenüberliegen, zueinander parallel ausgerichtet sind und gemeinsam eine Formschlussführung bilden, in welcher ein Schieber 155 als Abdeckelement lösbar und einschiebbar gehalten ist.
Der Schieber 155 ist stiftförmig ausgebildet und mit zwei zueinander parallel ausgerichteten Führungsrippen 160 als Führungselemente versehen, welche in die durch die Nuten 145 gebildete Formschlussführung eingreifen. Der stiftförmig ausgebildete Schieber 155 weist an einem Ende ein dreieckförmig ausgebildetes Kopfstück 165 auf und ist mit einer quer zu den Führungsrippen 160 verlaufenden Aufnahme 170 für ein Sicherungselement oder als Kraftansatzpunkt für ein übliches Behandlungsinstrument zum Entfernen (nicht dargestellt) versehen, mit welcher der Schieber 155 beispielsweise mittels einer Ligatur oder eines Drahtes als Sicherungselement an dem Grundkörper 115 fixierbar oder entfernbar ist.
Der Schieber 155 der orthodontischen Vorrichtung 100 kann dem Grundkörper 115 durch ein Verschieben des Schiebers 155 in Längsrichtung des Schlitzes 130 entnommen werden, so dass der Grundkörper 115 und der Schieber 155 voneinander getrennt vorliegen, wie in Figur 2 gezeigt.
Durch Einstecken oder Einschieben des Schiebers 155 in die durch die Nuten 145 gebildete Formschlussführung wird der Schlitz 130 des Grundkörpers 115 wieder in Längsrichtung abgedeckt.
In der Figur 3 der Zeichnung ist die als Ganzes mit dem Bezugszeichen 200 bezeichnete Vorrichtung gemäß einer zweiten Ausführungsform gezeigt. Der Schieber 255 der Vorrichtung 200 weist ein ringförmig ausgebildetes Kopfstück 265 auf, durch welches der Schieber 255 beispielsweise mittels eines hakenförmigen medizinischen Instrumentes dem Grundkörper 215 entnehmbar ist.
In den Figuren 4 und 5 der Zeichnung ist die als Ganzes mit dem Bezugszeichen 300 bezeichnete Vorrichtung gemäß einer dritten Ausführungsform gezeigt. Der Schieber 355 der Vorrichtung 300 weist an den mit den Führungsrippen 360 versehenen Seiten jeweils eine Ausnehmung 375 und ein über die Führungsrippen 360 hinausragendes bewegliches Rastelement 380 auf, wobei das Rastelement
380 mit einer Fläche gegen eines der Bracketflügelpaare 325 des Grundkörpers 315 zur Anlage kommt und so den Schieber 355 gegen ein Verschieben am Grundkörper 315 sichert.
Durch Eindrücken der Rastelemente 380 in die Ausnehmungen 375 wird die Verrastung des Schiebers 355 mit dem Grundkörper 315 gelöst, so dass der Schieber 355 dem Grundkörper 315 in Längsrichtung des Schlitzes 330 entnehmbar ist und nach der Entnahme der Schieber 355 und Grundkörper 315 getrennt voneinander vorliegen (Figur 4).
In den Figuren 6 und 7 der Zeichnung ist die als Ganzes mit dem Bezugszeichen 400 bezeichnete Vorrichtung gemäß einer vierten Ausführungsform gezeigt. Der Schieber 455 der dargestellten Vorrichtung 400 weist quer zu seiner Längsrichtung ein annähernd I-förmiges Profil auf. Der Schieber 455 ist beidseits mit zwei in Längsrichtung unterbrochenen Führungsrippen 460 und mit einem Kopfstück 465 versehen, welches zu beiden Seiten des Schlitzes 430 eine in Richtung der Führungsrippen 460 weisende Ausbuchtung 490 aufweist. Die Führungsrippen 460 des Schiebers 455 sind in die durch die Nuten 445 gebildete Formschlussführung eingeführt, wobei die Ausbuchtungen 490 in den Raum zwischen den Bracketführungspaaren 425 des Grundkörpers 415 eingreifen und so den Schieber 455 an dem Grundkörper 415 sichern (Figur 6). Zur besseren Handhabung des Schiebers 455 weist dieser ein Griffelement 466 auf, welches nach dem Einführen des Schiebers 455 in die Nuten 445 leicht entfernt, beispielsweise abgebrochen werden kann.
Um diese Verrastung des Schiebers 455 zu lösen, müssen die Ausbuchtungen 490 über eines der Bracketführungen 425 geführt werden. Die Ausbuchtung 490, das Kopfstück 465 oder der Schieber 455 als Ganzes ist daher vorzugsweise aus einem elastischen Material wie beispielsweise einem Kunststoff gefertigt.
Aufgrund der durch die Unterbrechung der Führungsrippen 460 geschaffenen Lücken 461 zwischen den Führungsrippenabschnitten lässt sich das Abdeckelement 455 bukkalseitig in den Schlitz 430 einsetzen und mit einer kleinen Schiebebewegung in Längsrichtung des Schlitzes in seine Endposition bringen. Dies ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn die erfindungsgemäße orthodontische Vorrichtung 400 in kurzen Abständen zu weiteren solchen Vorrichtungen auf den benachbarten Zähnen des Patienten zu fixieren sind. Damit ist der Verschiebeweg für das Abdeckelement gegenüber dem Ausführungsbeispiel der Fig. 4 und 5 erheblich verkürzt.
Sobald das Abdeckelement 455 die endgültige Position erreicht hat (Fig. 6) kann das Griffelement 466, das bislang als Halter gedient hat, abgebrochen oder abgeknipst werden, so dass nur noch der eigentliche Schieber 455 im Schlitz 430 des Brackets verbleibt.
Der Schieber 455 verbleibt dann während einer Behandlungsperiode im Schlitz 430 eingesetzt und ersetzt bisher übliche Ligaturen. Selbstverständlich kann der Schieber 455 beim Auswechseln des Bogendrahtes aus dem Schlitz entfernt und danach durch ein neues Abdeckelement ersetzt werden.
Aus diesem Grund fehlen den Brackets der Fig. 6 und 7 die sonst üblichen Bracketflügel.
In den Figuren 8 und 9 der Zeichnung ist die als Ganzes mit dem Bezugszeichen 500 bezeichnete Vorrichtung gemäß einer fünften Ausführungsform gezeigt.
Der Schieber 555 der Vorrichtung 500 ist T-förmig ausgebildet und weist einen gekrümmten Deckel 595 als Verblendelement auf, an dessen Innenfläche ein Vorsprung 590 vorgesehen ist.
Auch in dieser Ausführungsform greifen die Führungsrippen 560 des Schiebers 555 in die durch die Nuten 545 gebildete Formschlussführung ein, wobei der Deckel 595 die Bracketflügel 525 von der der gekrümmten Fläche 520 abgewandten Seite des Grundkörpers 515 sowie den zwischen diesen gelegenen Raum vollständig abdeckt. Der Deckel 595 ist dabei vorzugsweise in einer Zahnfarbe gehalten, um ein etwaiges ästhetisch nachteiliges Aussehen des Grundkörpers 515 zu kaschieren.
Der an der Innenfläche des Deckels 595 angeordnete Vorsprung 590 greift in den Raum zwischen den beiden Bracketflügelpaaren 525 ein und verrastet so den Schieber 555 mit dem Grundkörper 515.
Um den Schlitz 530 der in der Figur 8 abgebildeten Vorrichtung 500 zu öffnen, muss der den Schieber 555 am Grundkörper 515 verrastende Vorsprung 590 an einem der Bracketflügel 525 vorbeigeführt werden. Dazu ist es vorteilhaft, wenn der Schieber 555 oder der Deckel 595 oder zumindest der Vorsprung 590 aus elastischem Material gefertigt ist.
In den Figuren 10 und 11 ist die erfindungsgemäße Vorrichtung als Bukkalröhrchen mit einem Grundkörper ausgebildet, der zwei zueinander parallel ausgerichtete Durchgangsbohrungen aufweist. Eine derartige Ausgestaltung des Grundkörpers ist allerdings nicht zwingend notwendig, da zu seiner Eignung als Bukkalröhrchen wesentlich ist, dass er einen bukkalseitig geschlossenen Schlitz zur Aufnahme des Endbereichs eines Bogendrahtes aufweist. Daher kann der Grundkörper beispielsweise auch würfelförmig oder trapezförmig ausgebildet und mit einer oder mehreren Durchgangsbohrungen versehen sein oder auch keine Durchgangsbohrung aufweisen.
In den Figuren 10 und 11 der Zeichnung ist die als Ganzes mit dem Bezugszeichen 600 bezeichnete erfindungsgemäße orthodontische Vorrichtung gemäß ei-
ner sechsten Ausführungsform dargestellt. Die Vorrichtung 600 ist als ein Bukkalröhrchen ausgebildet.
Der Grundkörper 615 weist an seiner Unterseite zwei zueinander benachbarte gekrümmte Flächen 620 zur Befestigung der Vorrichtung 600 an einem Zahn auf. Der Grundkörper 615 ist mit zwei zueinander parallel ausgerichteten Durchgangsbohrungen 697, 698 versehen, zwischen denen ein rechteckig ausgebildeter Schlitz 630 angeordnet ist zur Aufnahme eines Bogendrahtes.
Der Schlitz 630 wird durch zwei einander parallele Seitenflächen 640 und durch eine zu diesen senkrechte Bodenfläche 635 definiert, wobei die Bodenfläche 635 bezüglich der Längsrichtung der Durchgangsbohrungen 697, 698 winkelig verläuft. An den beiden Seitenflächen 640 des Schlitzes 630 ist jeweils eine halbkreisförmige längliche Nut 645 vorgesehen, wobei die Nuten 645 zueinander und zur Bodenfläche 635 parallel ausgerichtet sind und gemeinsam eine Formschlussführung ausbilden zur Aufnahme eines Schiebers 655.
Der Schieber 655 ist plättchenförmig ausgebildet und beidseitig größtenteils von einer Führungsrippe 660 umsäumt.
Der Schlitz 630 der Vorrichtung 600 wird von dem Schieber 655 abgedeckt, indem die Führungsrippen 660 des Schiebers 655 in die aus den Nuten 645 gebildete Formschlussführung eingeführt werden, wobei der Schieber 655 in der Formschlussführung mit dem Grundkörper 615 durch die sich in einer Längsrichtung des Schiebers 655 verstärkenden Führungsrippen 660 im Klemmsitz gehalten wird.
Die Figuren 12 und 13 zeigen eine siebte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung, die insgesamt mit dem Bezugszeichen 700 bezeichnet ist. Die Vorrichtung 700 ist als Bracket ausgebildet und weist einen Grundkörper 710 mit
einer Basis 720 und einem in Längsrichtung gegenüberliegend zur Basisfläche 720 eingebrachten Schlitz 730 auf, in dem ein Abdeckelement 735 einschiebbar ist. Die grundsätzliche Ausgestaltung des Schlitzes 730 sowie die entsprechende Ausbildung des Abdeckelements 735 zur Erzielung einer Formschlussführung sind analog wie in den vorbesprochenen Ausführungsformen auch hier realisiert.
Das Abdeckelement 735 weist ein Griffteil 755 auf, an dem dieses einfach in den Schlitz 730 des Grundkörpers 710 eingeführt werden kann.
Nachdem die Vorrichtung 700 als Bracket ausgebildet ist, weist dieses Bindungsflügel 725 auf, über die ein (hier nicht gezeigter) Bogendraht bei der Verwendung der Vorrichtung 700 als reines Bracket später fixiert werden kann.
An seinem in Einschubrichtung vorderen Ende trägt das Abdeckelement 735 einen Vorsprung 740, der zunächst im nicht eingeschobenen Zustand gerade nach vorn absteht und, nachdem das Abdeckelement 735 seine Endposition im eingeschobenen Zustand im Grundkörper 710 erlangt hat, in der in den Figuren 12 und 13 dargestellten Weise nach oben (alternativ gegebenenfalls auch nach unten) umgebogen werden kann. Dadurch bildet der Vorsprung 740 ein mechanisches Sicherungselement gegen ein unbeabsichtigtes Auslösen und Herausziehen oder Herausschieben des Abdeckelements 735, das zusätzlich oder alternativ zu den bereits bei einigen der vorstehenden Ausführungsformen beschriebenen Sicherungsmaßnahmen vorgesehen werden kann.
Alternativ kann, wie dies in Figur 13 in durchbrochener Darstellung angedeutet ist, der Vorsprung 740 eine Einkerbung 750 aufweisen, die dann alternativ zu dem nach oben bzw. nach unten Biegen des Vorsprungs 740 oder auch zusätzlich hierzu ein Verformen des Vorsprungs im Sinne einer Aufweitung in horizontaler Richtung vorgenommen werden kann.
Alternativ oder ergänzend hierzu kann der Vorsprung 740 auch so ausgebildet sein, dass er mit dem Grundkörper 710 formschlüssig, beispielsweise durch Punktschweißen oder Verkleben, verbunden werden kann, wobei diese Verbindung dann, beispielsweise mit einem Instrument, zunächst gelöst werden muss, bevor das Abdeckelement 735 wieder entfernt werden kann.
Diese Maßnahme der zusätzlichen Sicherung, die nur durch ein Instrument aufgehoben werden kann, kann in manchen besonderen Anwendungsfällen erwünscht sein, in denen aufgrund der besonderen Beanspruchung der Vorrichtung 700 ansonsten ein unbeabsichtigtes Herauslösen des Abdeckelements 735 beim Gebrauch zu gewärtigen wäre.
Der Grundkörper 710 der siebten Ausführungsform weist auf der in den Figuren hinten liegenden Seite des Grundkörpers 710 ein Häkchen 760 auf, das als Ankerpunkt für andere weitere Korrekturvorrichtungen, die zusammen mit dem Bogendraht und den Brackets zum Einsatz kommen, verwendet werden kann. Das Häkchen 760 kann ergänzend oder alternativ zu einem Bindungsflügel 725 an dem Grundkörper 710 vorhanden sein.
Das Abdeckelement 735 weist weiter bevorzugt einen Anschlag 765 auf, welcher die Einschubtiefe des Abdeckelements 736 in Richtung des Schlitzes 730 definiert.