Patentanmeldung:
Aus Metallschaumbausteinen aufgebautes Bauteil und Verfahren zu seiner Herstellung
Anmelderin:
Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. Hansastrasse 27 c, 80686 München
Beschreibung
Technisches Gebiet
Die Erfindung betrifft ein Bauteil aus Metallschaum und ein Verfahren zu seiner Herstellung unter Verwendung von Metallschaumbausteinen, die ggf. eine Beschichtung tragen.
Stand der Technik
Zur Herstellung von Bauteilen aus Metallschaum stehen mehrere Verfahren zur Verfügung. Bedeutung erlangt haben die schmelzmetallurgischen und die pulvermetallurgischen Verfahren.
Bei den pulvermetallurgischen Treibmittelverfahren wird zunächst mindestens ein Metallpulver mit mindestens einem Treibmittel vermischt und daraus ein aufschäumbares Vormaterial hergestellt. Ein derartiges Verfahren ist z. B. in der US 3,087,807, der DE 4018360 und der DE 4101630 beschrieben. Die mit diesen Verfahren hergestellten, aufschäumbaren Vormaterialien können als Block, Profil, Granulat etc. hergestellt werden.
Die Herstellung eines Metallschaumbauteils aus diesen aufschäumbaren Vormaterialien erfolgt durch Erwärmung des Vormaterials auf eine Temperatur oberhalb der Solidustemperatur des Metalls, aus dem das Vormaterial besteht. Tritt dieses Metall in einen teilflüssigen oder flüssigen Zustand ein, so wird durch aus dem Treibmittel freigesetztes Treibgas unter Expansion ein Metallschaum erhalten. Der Schaumexpansionsvorgang erfolgt zweckmäßigerweise in einem Hohlkörper (z. B. einer Schäumform oder einem Hohlstrukturbauteil), der vom expandierenden Schaum ausgefüllt wird. Der Metallschaum bildet dann die Innenkontur des Hohlkörpers ab, so dass bei entsprechender Gestaltung des Hohlkörpers das Metallschaumbauteil endformnah hergestellt werden kann. Um Metallschäume mit einer möglichst gleichmäßigen Porenverteilung zu erhalten, muss der noch teilflüssige Metallschaum in möglichst kurzer Zeit auf eine Temperatur unterhalb der Solidustemperatur des Metalls abgekühlt werden; der Schaum wird sozusagen eingefroren. Anschließend kann der endformnahe Schaumkörper aus dem Hohlkörper entnommen werden.
Der Hauptnachteil dieser Verfahren ist, dass zur Herstellung von Metallschäumen in einem Hohlkörper der ganze Hohlkörper (insbesondere eine etwaige Schäumform) mit erwärmt werden muss; es ist also ein sehr hoher Energieeintrag nötig.
Die US 2,974,034 sowie Stanzick et. al. in " Process controll in aluminium foam production using real-time x-ray radioscopy"(AEM 2002, 4, Vol. 10) beschreiben die Herstellung von Metallschaumbauteilen unter Verwendung von aufschäumbarem Granulat in einer Schäumform. Hierbei wird aus einer Vielzahl kleinvolumiger Granulatpartikel ein großvolumiger Schaumkörper hergestellt. Die Verwendung von kleinvolumigen Granulatpartikeln erlaubt eine einfache Portionierung der benötigten Halbzeugmenge.
Auch hierbei wird aber der Nachteil des hohen Energieeintrags zum Schäumen in Formen nicht behoben.
Weiterhin ist bekannt, den teilflüssigen oder flüssigen Metallschaum in einen Hohlkörper (Form oder Kavität) hinein zu pressen (CYMAT 3d) oder einexpandieren (Metcomb) zu lassen. Ein derartiges Verfahren offenbart beispielsweise die WO 03/015960 A2.
Mit diesen Verfahren können aber nur relativ einfache Bauteilgeometrien realisiert werden. Außerdem wird die Schaumstruktur beim Einpressen in den Hohlkörper deformiert. Es wird also keine homogene Schaumstruktur erhalten. Ferner können in keinem Fall die aus dem Aluminiumdruckguss bekannten kurzen Taktzeiten erreicht werden, da der Schaum nur mit geringen Drücken in den Hohlkörper eingepresst werden kann, damit die Schaumstruktur nicht zu stark deformiert bzw. zerstört wird. Schließlich bieten diese Verfahren nicht die von den pulvermetallurgischen Verfahren bekannte Freiheit der Wahl der Legierung und sind daher nur begrenzt einsetzbar.
Die DE 19928997 offenbart ein Verfahren zur Herstellung von Metallschäumen, bei denen ein aufschäumbares Granulat mittels eines Laserstrahls bzw. eines Elektronenstrahls aufgeschäumt wird. Durch individuelles Platzieren der Halbzeugpartikel kann in einer Form die Herstellung eines Metallschaumkörpers gezielt beeinflusst werden. Der
Metallschaumkörper wird hierbei durch Aneinanderschäumen von kleinen Schaumvolumina erzeugt. Zunächst wird ein Halbzeuggranulatpartikel zum Schaum expandiert. Sofort nach Abschluss dieses Vorgangs wird der Energiestrahl auf das nächstliegende Halbzeuggranulatteilchen gelenkt und expandiert dieses ebenfalls zu einem Schaum.
Dieses Verfahren hat jedoch den Nachteil, dass die Herstellung der Metallschaumkörper langwierig ist, da jedes Granulatpartikel nacheinander aufgeschäumt werden muss, das Halbzeuggranulat schichtweise angeordnet werden muss und einen erhöhten verfahrenstechnischen Aufwand (insbesondere einen erheblichen Geräteaufwand und lange Prozesszeiten) benötigt. Weiterhin hat dieses.Verfahren den Nachteil, dass dabei ein Gesamtbauteil entsteht, in dem der Zusammenhalt benachbarter Schaumbereiche eine Undefinierte und schwankende Intensität aufweist.
Beschreibung
Der vorliegenden Erfindung liegt daher das technische Problem zu Grunde, Bauteile aus Metallschaum herzustellen, ohne dass ein hoher gerätetechnischer Aufwand und ein hoher Energieverbrauch nötig sind, die aber dennoch über das gesamte Bauteilvolumen kontrollierbare Eigenschaften aufweisen.
Dieses technische Problem wird durch ein Verfahren zur Herstellung von Bauteilen aus Metallschaum nach Anspruch 1 gelöst, wobei Metallschaumbausteine, die ggf. nach Anspruch 12 ausgebildet sind, verwendet werden. Dabei werden Bauteile nach Anspruch 19 oder 21 erhalten. Unteransprüche geben vorteilhafte Weiterbildungen an. Anspruch 29 lehrt eine vorteilhafte Verwendung der erfindungsgemäßen Bauteile aus Metallschaum.
Das erfindungsgemäße Verfahren zur Herstellung von Bauteilen aus Metallschaum besteht darin, dass Metallschaumbausteine dreidimensional angeordnet werden, wobei entweder ein Gebilde, das die äußere Hülle des Bauteils aus Metallschaum bildet, mit den Metallschaumbausteinen zumindest teilweise befüllt wird, oder die Metallschaumbausteine zu einem Körper mit einer Geometrie, die der des herzustellenden Bauteils entspricht, angeordnet werden. Die so angeordneten Metallschaumbausteine werden gleichzeitig oder später mindestens einer physikalischen und/oder chemischen Nachbehandlung unterworfen, so dass jeweils benachbarte Metallschaumbausteine formschlüssig, stoffschlüssig und/oder adhäsiv miteinander verbunden sind.
Metallschaumbausteine im Sinne dieser Erfindung sind Metallschäume, die mittels Energiezufuhr durch zumindest teilweises Aufschäumen von Granulatteilchen, die mindestens ein Metallpulver und mindestens ein Treibmittelpulver enthalten, erhältlich sind. Durch Einwirkung von Energie, vorzugsweise Wärmeenergie, werden diese Granulatpartikel aufgeschäumt, so dass Granulatpartikel mit einer inneren Porosität entstehen. Die Porenstruktur kann dabei offenporig, geschlossenporig oder gemischtzellig ausgebildet sein.
Unter Metallschaumbausteinen sind erfindungsgemäß insbesondere Metallschaumpartikel zu verstehen, die eine Geometrie aufweisen, die in Serienfertigung herstellbar ist, und die einzeln weiterverarbeitbar sind.
Wird das aufschäumbare Granulat nach pulvermetallurgischen Treibmittelverfahren (z. B. gemäß der DE 4018360 oder der DE 4101630) hergestellt, so ist die Porenausbildung mit einer Expansion des Granulatpartikels verbunden; jedes Granulatteilchen vergrößert also bei der Entstehung des Metallschaumbausteins sein Volumen. Die geometrische Ausgangsform der Granulatpartikel hat dabei in der Regel nur geringen Einfluss auf die entstehende Gestalt des Metallschaumbausteins. Das Granulat kann durch Zerkleinern von größeren Stücken aus aufschäumbarem Material hergestellt werden oder das aufschäumbare Material direkt in Granulatform erzeugt werden.
Vorzugsweise wird das schäumbare Granulat in Form von kreisrunden Tabletten hergestellt. Dazu wird die Metall/Treibmittelmischung durch uniaxiales Pressen in einem Prozessschritt verdichtet. Die kreisrunde Form des Granulatpartikels unterstützt beim Aufschäumvorgang die Ausbildung von kugelförmigen Metallschaumbausteinen. Die Kugelform wird hierbei hauptsächlich in Dickenrichtung durch die Expansion des flüssigen Schaums ausgebildet. Die kugelförmigen Metallschaumbausteine bilden sich bei dem Aufschäumen derartiger Granulattabletten, da offensichtlich die Oberflächenspannung des flüssigen Schaums (möglicherweise günstig beeinflusst durch an der Oberfläche entstehende Reaktionsprodukte) die Ausbildung der Kugelform begünstigt. Das Aufschäumen derartiger Halbzeugtabletten ist ohne großen Energieeintrag und großen prozesstechnischen Aufwand sowie ohne die Verwendung von Hohlkörpern, insbesondere Schäumformen, möglich. Die uniaxiale Verdichtung kleiner Mengen einer Metallpulver-/Treibmittelmischung kann innerhalb von sehr kurzer Zeit (z. B. < 1 Sek.) erfolgen. Wird das Verfahren nach der DE
4018360 oder DE 4101630 verwendet, so kann (z.B. zur Herstellung von Granulattabletten) die Metallpulvertreibmittelmischung vor bzw. während des Verdichtungsvorgangs von der Raumtemperatur bis maximal wenige Grad Celsius unterhalb des Metallpulverschmelzpunkts erwärmt werden. Auf Grund des schnellen Verdichtungsvorgangs werden selbst bei
Kompaktierungstemperaturen, die derart knapp unter der Solidus- bzw. Schmelztemperatur des Metallpulvers liegen, lediglich vernachlässigbare Mengen an Treibgas aus dem Treibmittel freigesetzt, so dass das spätere Aufschäumverhalten der Halbzeugtablette nicht signifikant durch deren Herstellungsprozess beeinflusst wird. Dem Metallpulver-ZTreibmittelgemisch zur Herstellung des Granulats können zur
Unterstützung bzw. Verbesserung des Verdichtungsvorgangs Schmier- und Pressmittel (vorzugsweise organische Binder) vor dem Verdichtungsvorgang beigemischt werden. Diese entbindern während des Schäumvorgangs oder können in einem dem Verdichtungsvorgang nachfolgendem Prozessschritt entfernt werden (vorzugsweise chemisch durch Lösungsmittel oder thermisch durch Ausbrennen bei Temperaturen, die unter der Zersetzungstemperatur des Treibmittels liegen).
Um nach uniaxialen Verdichtungsvorgängen zu gewährleisten, dass eine ausreichende Verdichtung des aufschäumbaren Granulats vorliegt, kann dem Verdichtungsvorgang ein Sintervorgang zur Dichteerhöhung nachgeschaltet werden. Erfindungsgemäß kann das aufschäumbare Granulat auch nach der Lehre der DE 10206722 hergestellt werden. Insbesondere ist hierbei das Sintern von Metallpulvern oder Metallpulvergemischen in wasserstoffhaltiger Atmosphäre geeignet, bei der ein aufschäumbares Granulat entsteht, ohne dass Treibgas verloren geht. Weiterhin können nach diesem Verfahren auch Metallschaumbausteine, die keine Oxidschicht auf der Oberfläche aufweisen, direkt hergestellt werden, d. h., ohne dass eine Abkühlung des aufschäumbaren Granulatpartikels erfolgt. Bei der Herstellung nach der DE 10206722 kann auch ein Sinterhilfsmittel (z. B. Magnesium zur Herstellung von aufschäumbarem Aluminiumgranulat) zur Unterstützung des Sintervorgangs vor dem Verdichtungsvorgang zugesetzt werden. Generell können aber auch die anderen, vorbekannten Verfahren zur Aufschäumung des Granulatpartikels unter Ausschluss von Luftsauerstoff erfolgen, so dass ebenfalls Metallschaumbausteine ohne störende Oxidschicht an der Oberfläche hergestellt werden können. Auch bei der Verwendung von organischen Bindern als Schmier- oder Presshilfsmitteln und
der nötigen späteren Entbinderung kann diese Entbinderung unter wasserstoffhaltiger Atmosphäre, wie in der DE 10206722 beschrieben, durchgeführt werden. Auch hier geht kein Treibgas aus dem aufschäumbaren Granulat verloren.
Die Verwendung der erfindungsgemäßen aufschäumbaren Granulate (sofern diese durch direktes Pressen in Granulatform und nicht durch Zerkleinern größerer Halbzeugstücke erhalten wurden) hat gegenüber der Herstellung größerer aufschäumbarer Halbzeuge mehrere Vorteile. Üblicherweise kann die Metalltreibmittelmischung ohne signifikante Materialverluste in einem oder maximal zwei Prozessschritten zum schäumbaren Halbzeug verarbeitet werden. Durch diese Reduktion der Prozessschritte und die Vermeidung von Materialverlusten (wie z. B. Pressresten beim Strangpressen) werden die Kosten zur Herstellung des schäumbaren Halbzeugs erheblich reduziert.
Das Aufschäumen der kleinen Granulatpartikel zu Metallschaumbausteinen erfolgt erfindungsgemäß durch Aufheizen und definierte Expansion, wobei (insbesondere, wenn keine Schäumform verwendet wird) keine Temperaturgradienten im Halbzeug bzw. dem flüssigen Schaum vorliegen. Ebenso schnell und ohne signifikante Temperaturgradienten kann die Energie wieder abgeführt werden, so dass der definiert expandierte Schaum direkt eingefroren wird. Ein unter derart idealen Bedingungen hergestellter Schaum, bei dem also Überalterung (Koaleszenz, Drainage, etc.) sicher vermieden werden kann, weist eine sehr homogene Porenstruktur auf. Selbst im schlechtesten Fall, in dem der Metallschaumbau- stein eine Riesenpore enthält, kann das Volumen dieser größten Pore nicht größer als das Gesamtvolumen des Schaumpartikels sein. Üblicherweise sind die homogen über den Metallschaumbaustein verteilten Poren aber kleiner. Über die Größenverteilung der Metallschaumbausteine kann damit auch die Homogenität der Porenverteilung in dem aus den Metallschaumbausteinen hergestellten Bauteil gesteuert werden. Weiterhin können vor der dreidimensionalen Anordnung der Metallschaumbausteine Bausteine mit schlechter Qualität (z. B. zu geringer Dichte oder zu hoher Dichte oder unvorteilhafter Geometrie) ausgesondert werden; die hergestellten Metallschaumbauteile können aber vor der
Weiterverarbeitung auch generell nach bestimmten Kriterien wie Dichte, Form und Größe vorsortiert werden.
Die dreidimensionale Anordnung der Metallschaumbausteine kann entweder durch Befüllen einer Form bzw. eines Körpers, der der Geometrie des herzustellenden Bauteils entspricht, und nachfolgender Entnahme des Bauteils aus der Form bzw. Entfernung der Form erfolgen. Alternativ können die Metallschaumbausteine auch zu einem Bauteil, in dem ein Verbund aus Metallschaumbausteinen und äußerer Hülle vorliegt, angeordnet werden. Die Metallschaumbausteine können hierbei auch gleichzeitig einer chemischen und/oder physikalischen Nachbehandlung unterworfen werden.
Erfindungsgemäß wurde erkannt, dass bei einer Trennung von Schaumexpansion und Bauteilformgebung ein erheblich einfacheres Verfahren zur Herstellung von Bauteilen aus Metallschaum möglich ist. Die erfinderische Leistung besteht insbesondere also auch darin, dass erkannt wurde, dass ein Metallschaumbauteil auch aus einer Vielzahl von kleinen Metallschaumbausteinen gefertigt werden kann, die so physikalisch oder chemisch behandelt werden bzw. wurden, dass innerhalb von einem oder mehreren Prozessschritten ein Gesamtbauteil mit stoffschlüssigen Verbindungen zwischen den Metallschaumbausteinen erhalten wird.
Der besondere Vorteil dieses Verfahrens ist, dass das aufschäumbare Vormaterial nicht in einem Hohlkörper erwärmt werden muss. Es ist also kein energie- und zeitaufwendiges Erwärmen des Hohlkörpers nötig, sondern die gesamte eingesetzte Energie (insbesondere Wärme) geht direkt in das aufschäumbare Vormaterial über. Insbesondere zur Herstellung von Bauteilen mit komplizierten Geometrien ist es nun nicht mehr nötig, eine Form aufzuwärmen; auch der ungleichmäßige Wärmeübergang von der Form in das aufschäumbare Vormaterial bereitet keine Probleme mehr. Erfindungsgemäß können daher erstmals Bauteile hergestellt werden, die eine gleichmäßige Porenverteilung bei gleichmäßigen Porengrößen und eine komplizierte Geometrie aufweisen; das Problem des Erreichens der Schäumtemperatur in unterschiedlichen Bauteilbereichen zu
unterschiedlichen Zeiten spielt keine Rolle mehr. Eine inhomogene Schaumexpansion während des Energieeintrags in den aufzuschäumenden Körper tritt daher nicht auf. Auch bei der Abkühlung des fertigen Metallschaums treten keine inhomogenen Wärmeübergangsbedingungen auf. Mit den vorbekannten Verfahren sind nur solche Bauteile mit komplizierten Geometrien erhältlich; die eine Vielzahl von Schaumbereichen aufweisen, die in unterschiedlichen Stadien des Schaumprozesses eingefroren wurden.
Das Verfahren hat weiterhin den Vorteil, dass etwaige Oxidschichten auf der Oberfläche des Metallschaumbausteins keine Rolle mehr spielen. Sie können durch chemische oder physikalische Verfahren vor Herstellung des Metallschaumbauteils entfernt oder chemisch umgewandelt werden. Weiterhin ist, selbst wenn sie nicht entfernt oder umgewandelt werden, eine genaue Vorhersage ihrer Lage im Metallschaumbauteil möglich. Dies ist bei der Aufschäumung von Granulatschüttungen, wie z. B. in der US 2,974,034 beschrieben ist, oder dem Aufschäumen mittels Laser- oder Elektronenstrahlen, wie in der DE 19928997 offenbart, nicht möglich. Weiterhin kann das erfindungsgemäßen Verfahren so durchgeführt werden, dass nur an bestimmten Stellen des Metallschaumbausteins, insbesondere den Bereichen, über die eine stoffschlüssige und/oder adhäsive Verbindung zu benachbarten Metallschaumbausteinen vorgesehen ist, die Oxidschicht entfernt oder verändert wird. Bei einer chemischen Nachbehandlung kann aber eine Oxidschicht, z. B. eine Aluminiumoxidschicht, auch erwünscht sein, weil derartige Oxidschichten eine bessere Klebstoffhaftung, d. h., das Aufbringen einer Funktionsschicht aus Klebstoff auf dem Metallschaumbaustein, unterstützen. Erfindungsgemäß stellen Oxidschichten also keine Schwachstellen mehr dar, vielmehr ist durch die chemische Veränderung oder Beschichtung dieser Oxidschichten eine breite Palette von Möglichkeiten vorhanden, derartige beschichtete Metallschaumbausteine besonders fest miteinander zu einem Metallschaumbauteil zu verbinden.
Ferner hat das erfindungsgemäße Verfahren den Vorteil, dass durch die Verwendung verschiedener Metallschaumbausteine neuartige Schaumkörper (z. B. mit Dichtegradienten in einem bestimmten, frei wählbaren Teilbereich des Schaumkörpers) möglich sind. Dies
war in den vorbekannten Verfahren nur in sehr geringem Ausmaß erreichbar; die Homogenität der Schaumstruktur war dabei sehr begrenzt. Das erfindungsgemäße Verfahren bietet auch den Vorteil, dass Metallschaumbausteine aus verschiedenen Materialien eingesetzt werden können. So können z. B. Bauteile aus Metallschaum hergestellt werden, die eine Kombination verschiedener Matrixwerkstoffe (z. B. Stahl und Zink) enthalten; diese Matrixwerkstoffe können entweder statistisch verteilt oder auch in Form von Gradienten oder anderen geometrischen Verteilungen im Metallschaumbauteil vorliegen.
Die Trennung von Schaumexpansion und Bauteilformgebung bietet gegenüber Verfahren wie dem der DE 19928997 den Vorteil, dass auch kleine Granulatpartikel oder
Granulattabletten homogen erwärmbar sind. Nach dem erfindungsgemäßen Verfahren ist nämlich keine lokale Erwärmung durch einen (in der Regel fokussierten) Energiestrahl erforderlich. Damit kann gewährleistet werden, dass die Volumenzunahme während des Aufschäumprozesses vollkommen homogen erfolgt, und nicht durch die lokale Erwärmung mittels des Energiestrahls eine Undefinierte, nicht lineare Veränderung der
Oberflächengestalt und -Struktur auftritt. Weiterhin treten keine Schwankungen des Wärmeeintrags auf. Diese erfolgen stets bei Verwendung eines Energiestrahls z.B. aus der Änderung des Einfallswinkels des Energiestrahls, der Fokussierebene, des Reflexionskoeffizienten der Oberfläche etc.. Auch können sämtliche Seiten des aufzuschäumenden Granulatpartikels homogen erwärmt werden, während bei der
Erwärmung mittels Energiestrahlen die dem Strahl abgewandte Seite nicht direkt erwärmt werden kann. Erfindungsgemäß werden daher Metallschaumbausteine mit einer homogenen und zugleich definierten Porenstruktur im Schaumkörper erhalten. Die Trennung von Formgebung und Schaumexpansion bietet gegenüber der DE 19928997 weiterhin den Vorteil, dass bei Bauteilen, die aus mehreren Schichten von Schaumkörpern bzw. Metallschaumbausteinen aufgebaut werden, eine Schicht aus Metallschaumbausteinen so angeordnet werden kann, dass eine ebene bzw. eine regelmäßige Oberfläche gebildet wird. Dies ist bei der Aufschäumung mittels Laserstrahlen
oder Elektronenstrahlen nicht möglich, eine gezielte Platzierung auf der unebenen Oberfläche der ersten Schaumlage kann dabei nicht gewährleistet werden. Auch die Aufschäumung mittels Laserstrahlen oder Elektronenstrahlen führt dazu, dass die Halbzeuggranulatteilchen der oberen Schichten nicht optimal erhitzt werden können und kein optimal expandiertes Schaumvolumen entsteht.
Durch die Trennung von Aufschäumen und Formgebung wird auch erreicht, dass bereits vorhandene Schichten von Metallschaumteilchen bzw. Metallschaumbausteinen beim Auftragen einer weiteren Schaumlage nicht mit erhitzt werden; hierdurch würde nämlich eine Verschlechterung der Schaumstruktur eintreten. Während im erfindungsgemäßen Verfahren eine feste mechanische Verklammerung der Lagen von Metallschaumbausteinen untereinander möglich ist, da eine chemische oder physikalische Nachbehandlung stattfindet, ist dies insbesondere bei dem Verfahren nach der DE 19928997 nicht erreichbar.
Erfindungsgemäß wird die Größe der Metallschaumbausteine bevorzugt so gewählt, dass das Verhältnis zwischen dem durchschnittlichen Volumen eines Metallschaumbausteins und dem Volumen des Bauteils aus Metallschaum kleiner als 1 :10, besonders bevorzugt kleiner als 1 :100 ist. Bei der Verwendung von Metallschaumbausteinen mit stark unterschiedlichen Abmessungen ist hierbei nicht das durchschnittliche Volumen der Metallschaumbausteine, sondern das Volumen des größten verwendeten Metallschaumbausteins maßgeblich. Bevorzugt weisen die erfindungsgemäßen Metallschaumbausteine ein Volumen auf, das kleiner als 125 cm3 ist. Besonders bevorzugt sind Metallschaumbausteine mit einem Volumen von 0,05 cm3 bis 2,5 cm3. Kugelförmige Metallschaumbausteine besitzen demnach besonders bevorzugt einen Durchmesser von 0,45 cm bis 1 ,7 cm. Metallschaumbausteine in dieser Größenordnung können ebenso wie das dafür nötige Metallschaumgranulat bzgl. des Verfahrensaufwandes und der benötigen Energie besonders effizient hergestellt werden; außerdem ist die bei der Herstellung von Bauteilen aus diesen Metallschaumbausteinen die zu behandelnde Gesamtoberfläche aller hierzu verwendeten Metallschaumbausteine klein genug um die Nachbehandlung der
Metallschaumbausteine kostengünstig durchführen zu können.
Bevorzugt wird die Größe der Schaumpartikel so gewählt, dass die gewünschte Bauteilform durch die dreidimensional angeordneten Metallschaumbausteine ausreichend abgebildet wird; insbesondere bei Verwendung kugelförmiger Metallschaumbausteine muss hierbei eine Mischung von Metallschaumbausteinen verwendet werden, die einen angemessen kleinen Durchmesser aufweisen.
Das erfindungsgemäße Verfahren wird bevorzugt mit Metallschaumbausteinen durchgeführt, die im Wesentlichen die Form einer Kugel oder einer in einer Raumrichtung gestauchten und/oder gestreckten Kugel aufweisen. Hierunter sind auch sämtliche vorstellbaren Formen von Ellipsoiden, wie beispielsweise Rotationsellipsoide, zu verstehen. Insbesondere fallen hierunter auch Körper, die ihre Form durch die Schwerkraftwirkung während des teilflüssigen Zustands des Metallschaums angenommen haben - die also auf Grund des Eigengewichts des Metallschaumbausteins an der Unterseite eher abgeplattet sind und von der Kugelform abweichen. Derartige Metallschaumbausteine können dreidimensional beispielsweise so angeordnet werden, dass eine dichteste Kugelpackung oder kubisch innenzentrierte Kugelpackung gebildet wird. Hierdurch kann das Gewicht des Metallschaumbauteils gegenüber herkömmlichen Metallschaumbauteilen weiter reduziert werden, da zusätzlich zu den durch die Treibmittel gebildeten Poren noch die zwischen den Kugeln auftretenden Lücken ins Gewicht fallen. Das Gewicht des Metallschaumbauteils kann hierbei verglichen mit einem vollständig aus Metallschaum bestehenden Bauteil auf einen Prozentwert gesenkt werden, der der Packungsdichte bzw. der Raumerfüllung der Metallschaumbausteine im gesamten Bauteilvolumen entspricht. Besonders homogen in den physikalischen Eigenschaften sind Metallschaumbauteile, in denen das Volumen der Hohlräume zwischen den kugelförmigen Metallschaumbausteinen in etwa dem Volumen der durchschnittlichen, durch das Treibmittel gebildeten Poren in den Metallschaumbausteinen entspricht. Unter dem Volumen dieser Hohlräume ist hierbei das
durchschnittliche Volumen der Tetraederlücken und/oder Oktaederlücken und/oder entsprechender anderer Lücken zu verstehen.
In einer Variante können die beim erfindungsgemäßen Verfahren verwendeten Metallschaumbausteine im Wesentlichen die Form eines Polyeders oder eines in einer Raumrichtung gestauchten und/oder gestreckten Polyeders aufweisen. Hierunter fallen insbesondere Metallschaumbausteine in Form eines Würfels, Quaders oder eines anderen Vielflächners (Tetraeder, Dodekaeder, Ikosaeder) sowie archimedische Körper (z. B. Kuboktaeder) geeignet. Auch Zwischenformen zwischen Körpern mit den vorstehend genannten Geometrien und Körpern mit kugelartigen Geometrien können eingesetzt werden. Solche geometrischen Formen von Metallschaumbausteinen können z.B. erzeugt werden, indem Schaumpartikel bzw. aufschäumbare Granulatpartikel in teilweise offenen (z.B. oben offenen) Schäumformen erzeugt werden. Dabei wird beispielsweise der Unterseite eine definierte Geometrie aufgeprägt, während die Oberseite sich frei entwickeln und etwa die Form einer Halbkugel oder eines Halbellipsoids annehmen kann. Es können aber auch fertige Metallschaumbausteine (z.B. Kugeln) in einem Zustand (bzw. bei einer Temperatur), in dem (bzw. bei der) eine Verformung leicht möglich ist, bevorzugt im teilflüssigen Zustand, entsprechend mechanisch behandelt (z.B. abgeplattet) werden. Die mechanische Behandlung hat hierbei bevorzugt so zu erfolgen, dass keine oder keine wesentliche Veränderung der Schaumstruktur eintritt. Polyedrische Metallschaumbausteine können aber auch erhalten werden, indem - zur
Verwertung von Metallschaumschrott - größere, nicht mehr benötigte Metallschaumkörper so zerkleinert werden, dass entsprechende Bereiche aus dem Metallschaumkörper herausgesägt werden; der Schrott kann also einer Wiederverwertung zugeführt werden. Diese Recyclingvariante ist insbesondere dann geeignet, wenn die Oberflächenschicht des Metallschaumbausteins (z. B. eines Würfels oder Polyeders) nicht benötigt wird bzw. stört und ohnehin durch chemische und/oder physikalische Nachbehandlung entfernt werden müsste.
In einer Variante des erfindungsgemäßen Verfahrens werden die Metallschaumbausteine durch zumindest teilweises Aufschäumen in einer Schäumform erhalten. Eine Schäumform bedeutet in der Regel einen höheren Aufwand, daher ist eine Herstellung ohne Schäumform, also durch freies Aufschäumen, bevorzugt. Insbesondere zur Herstellung von kugelförmigen Schaumpartikeln wird keine Schäumform benötigt. Zur Herstellung von Schaumpartikeln in Form von Quadern, Würfeln, Zylindern, Pyramiden, Vielflächnem, Rotationskörpern oder beliebigen anderen Freiformen kann aber die Verwendung einer Schäumform vorteilhaft sein; es können dabei während des Aufschäumprozesses auch Formen verwendet werden, die nur in einer oder zwei Raumrichtungen Begrenzungsbarrieren darstellen. Je geringer der Raumbereich ist, der von einer
Schäumform begrenzt wird, desto schneller können die Granulatpartikel aufgeheizt und definiert expandiert werden, ohne dass Temperaturgradienten auftreten. Bevorzugt wird also ein möglichst geringer Raumbereich von einer Schäumform begrenzt. Auch die Energieabführung kann dann umso schneller und ohne das Auftreten von signifikanten Temperaturgradienten stattfinden. Auch die nach dieser Variante (mit entsprechend langsamerer Aufheizung und Abkühlung) hergestellten Metallschaumbausteine stellen dann einen unter idealen Bedingungen hergestellten Schaum dar, der eine überaus homogene Porenstruktur aufweist.
In einer Variante des erfindungsgemäßen Verfahrens erfolgt die dreidimensionale Anordnung der Metallschaumbausteine zumindest teilweise mit teilflüssigen
Metallschaumbausteinen. Hiermit kann insbesondere bei Metallschaumbauteilen mit komplizierten Geometrien erreicht werden, dass schwierig zugängliche Bereiche mit einer möglichst optimalen Schaumstruktur gefüllt sind.
Um eine besonders gute Verbindung der Metallschaumbausteine untereinander zu erreichen sowie die Anbindung der Metallschaumbausteine an weitere Bestandteile eines Gesamtbauteils zu erleichtern, können die Metallschaumbausteine vor der dreidimensionalen Anordnung einer chemischen und/oder physikalischen Oberflächenbehandlung unterworfen werden. Hierbei kann z. B. die Aktivierung der
Oberfläche des Metallschaumbausteins durch Reinigung der Oberfläche und Reduktion der Oxidhaut erreicht werden. Als physikalische Oberflächenbehandlungsschritte kommen vor allem mechanische Behandlungen, insbesondere Sputtern, Bürsten und Schleifen, in Betracht. Als chemische Oberflächenbehandlung ist z.B. eine Behandlung mit Lösungsmitteln (insbesondere zum Entfetten), Beizen, Ätzen (z.B. mit Säuren, Laugen und/oder Elektrolyten) sowie Glühen an reduzierenden Oberflächen geeignet. Weiterhin kann eine Oberflächenbehandlung dergestalt stattfinden, dass eine Beschichtung auf dem Metallschaumbaustein aufgebracht wird. In der Regel ist eine Beschichtung geeignet, deren Dicke im Verhältnis zum Durchmesser bzw. der Minimal- und Maximalausdehnung des Metallschaumbausteins klein ist. Als Beschichtung kommen insbesondere metallische Beschichtungen, oxidische Beschichtungen, keramische Beschichtungen, organische Beschichtungen und Beschichtungen aus der Gasphase oder der flüssigen Phase in Betracht. Derartige Beschichtungen der Metallschaumbausteine erlauben ein späteres Verkleben, Verlöten, Versintern, Schweißen und/oder Pressen der Metallschaumbausteine zu einem Bauteil. Bevorzugt ist die Beschichtung so ausgebildet, dass auf dem Metallschaumbaustein zumindest teilweise mindestens eine feste Funktionsschicht aufgebracht wird, die aus einem Material besteht, das mittels einer chemischen und/oder physikalischen Behandlung fließfähig, plastisch und/oder elastisch verformbar wird. Die Funktionsschicht kann ein Polymer (z.B. Polyurethan) enthalten, das zu einem Polymerschaum aufschäumbar ist.
Das Verfahren zur Nachbehandlung der dreidimensional angeordneten Metallschaumbausteine kann ohne die Verwendung von Hilfsstoffen beispielsweise mittels Verkleben, Verlöten, Versintern (z.B. können etwaige Oxidhäute benachbarter Metallschaumbausteine zusammengebacken werden). Schweißen und/oder Pressen erfolgen. Auch das Anlegen von hochfrequenten Wechsellasten im noch teilflüssigen
Zustand (wodurch die Oxidhäute der noch teilflüssigen Metallschaumbausteine aufgerissen werden) ist möglich. Den vorstehenden Nachbehandlungsverfahren können zur Verbesserung der Bindungen zwischen den Metallschaumbausteinen noch weitere
Sinterschritte nachgeschaltet werden.
Es kann aber auch eine Nachbehandlung erfolgen, bei der Hilfsstoffe eingesetzt werden. Hier kommt beispielsweise Kleben in Betracht. So können etwa einzelne Metallschaumbausteine durch Auftragen einer Beschichtung zumindest in den Bereichen, in denen ein Kontakt mit den benachbarten Metallschaumbausteinen vorgesehen ist, verklebt werden. Es ist aber auch das Infiltrieren einer Schüttung von Metallschaumbausteinen mit einem flüssigen Matrixwerkstoff (z. B. einem Harz, einer Metallschmelze o. ä.), das Einmischen von Metallschaumbausteinen in einen flüssigen Matrixwerkstoff, der nachfolgend in die feste Phase überführt wird, möglich. Weiterhin ist das Mischen der Metallschaumbausteine mit einem expansionsfähigen
Granulat (ggf. sind hier auch dünne Granulatplatten verwendbar) möglich, anschließend wird das expansionsfähige Granulat expandiert, so dass ein Verbundkörper aus gesondert geschäumten Schaumpartikeln in dem expandierten Granulat entsteht. Beispielsweise sind hierbei Aluminiummetallschaumbausteine in einem Polymerschaum vorstellbar, es kann aber auch ein Aluminiummetallschaumbaustein in einem Metallschaum aus einem anderen Material, insbesondere einem Material mit anderen Verformungseigenschaften vorliegen. Derartige Metallschaumkörper können vorteilhaft als zweistufige Energieabsorber verwendet werden. Wird eine Mischung von Metallschaumbausteinen mit einem zunächst flüssigen Matrixwerkstoff vergossen, so entsteht im Extremfall ein Bauteil, das einen Verbund aus einem Matrixwerkstoff und darin dispergierten Metallschaumbausteinen aufweist.
Erfindungsgemäß kann das Verfahren zur Herstellung der Metallschaumbauteile mit Metallschaumbausteinen mit oder ohne Beschichtung erfolgen. Werden Metallschaumbausteine mit Beschichtung verwendet, so sind zur späteren Nachbehandlung insbesondere solche Bausteine geeignet, auf denen zumindest teilweise mindestens eine feste Funktionsschicht ausgebildet ist, die aus einem Material besteht, das mittels einer chemischen und/oder physikalischen Behandlung fließfähig, plastisch und/oder elastisch verformbar wird. Dadurch können benachbarte Metallschaumbausteine adhäsiv und/oder
stoffschlüssig miteinander fixiert werden. Die Beschichtung kann aus einem Metall, einer Metalllegierung, einem Metalloxid oder einer Keramik bestehen. Geeignete Metalle sind beispielsweise Eisen, Nickel, Kupfer sowie Leichtmetalle, z. B. Titan, Aluminium oder hochschmelzende Schwermetalle, wie beispielsweise Wolfram oder Molybdän und deren Legierungen.
Die physikalische und/oder chemische Behandlung und die Materialauswahl sollten so erfolgen, dass die Schaumstruktur des Metallschaumbausteins nicht verändert oder instabil wird.
Es können auch mehrere Funktionsschichten zwiebelschalenartig übereinander ausgebildet werden, wobei die jeweilige Materialauswahl verschiedene Anwendungen abdecken kann.
Ein beschichteter Metallschaumbaustein mit einer zusätzlichen festen Funktionsschicht, die zusätzlich, z. B. durch Auftragen einer Suspension auf die Oberfläche, aufgebracht und getrocknet bzw. ausgehärtet worden ist, stellt ein besser und leichter verarbeitbares Vorprodukt als unbeschichtete Metallschaumbausteine dar und erspart dem Endabnehmer der Metallschaumbausteine die Durchführung komplizierter technologischer Verfahrensschritte.
Die erfindungsgemäße Funktionsschicht sollte eine Dicke aufweisen, die nach der physikalischen bzw. chemischen Behandlung der Metallschaumbausteine die jeweilige funktionelle Wirkung, beispielsweise einen Korrosionsschutz oder eine Adhäsionsverbindung benachbarter Metallschaumbausteine gewährleistet. Die Dicke ist vorteilhaft jedoch mindestens so groß zu wählen, dass bei der plastischen und/oder elastischen Verformung eine formschlüssige Fixierung benachbarter Metallschaumbausteine erreicht werden kann.
Die beschichteten Metallschaumbausteine sind bevorzugt rieselfähig und nicht aneinanderklebend, so dass die nach Lagerung und Transport problemlos verarbeitet werden können.
Auf der Funktionsschicht kann eine zusätzlich Siegelschicht, insbesondere zum temporären Schutz während des Transports und der Lagerung, aufgebracht werden, um sehr glatte, nicht klebende Oberflächen zu bilden. Hierfür können z. B. schnell trocknende, bevorzugt wasserlösliche Lacke oder andere mehr oder weniger Viskoseflüssigkeiten aufgesprüht werden. Geeignete Beispiele sind Zellulose- oder Pektinlösungen bzw. Polyvinylalkohol.
Die Funktionsschichten können aus einem homogenen Material, aber auch aus Kompositen gebildet werden. So können in die Funktionsschicht für bestimmte Anwendungen (z. B. zu Detektionszwecken) ferro- und/oder permanentmagnetische Partikel eingebettet sein. Die Funktionsschicht kann aber auch mit katalytisch wirkenden Elementen oder Verbindungen dotiert oder gebildet sein. So können beispielsweise Platin und/oder Rhodium und/oder Verbindungen dieser Metalle auf dem Metallschaumbaustein oder einer Funktionsschicht abgeschieden werden.
Werden organische Materialien oder Komponenten für die Funktionsschicht eingesetzt, so sind solche Polymere besonders geeignet, die ausgewählt sind aus Ethylenvinylacetat- copolymeren, Polyamiden oder Polyestern, aber auch Phenolharz, Kresolharz, Furanharz oder Epoxidharz bzw. Bindemittel auf Latex- oder Kautschukbasis. Die organischen Materialien können in flüssiger Phase mit nachfolgender Trocknung auf die Metallschaumbausteine aufgebracht werden; eine Aktivierung kann beispielsweise später mittels Erwärmung erfolgen. Es können aber auch an sich bekannte Pulverlacke als Funktionsschichtmaterial eingesetzt werden. Diese können pulverförmig auf die erwärmten Metallschaumbausteine aufgebracht werden, wobei Temperaturen eingehalten werden sollten, bei denen das Pulver auf den Metallschaumbausteinen haftet, jedoch kein zum Verlaufen führendes Schmelzen des Pulverlackpulvers auftritt. Dabei können die einzelnen Pulverpartikel mehr oder weniger gleichmäßig auf der Metallschaumbausteinoberfläche verteilt haften und nach Abkühlung die Metallschaumbausteine ohne weiteres transportiert und gelagert werden, ohne dass sie miteinander verkleben. Erst bei der Herstellung von Bauteilen aus Metallschaumbausteinen wird die Temperatur wieder erhöht, bis das Pulver
erweicht oder schmilzt. Beim Schmelzen kann ein gleichmäßiger Lacküberzug über die gesamte Oberfläche ausgebildet werden.
Die Funktionsschicht kann auch aus einem organischen oder anorganischen Bindemittel gebildet sein, von dem Partikel, bevorzugt Metalle oder Polymere, adhäsiv gehalten werden. Diese Partikel können sich bei einer thermischen Endverarbeitung verformen.
Vorteilhaft kann die Funktionsschicht auch aus einem Metall bestehen oder ein solches Metall enthalten, das mit dem Metall des Metallschaumbausteins eine intermetallische Phase bilden kann. Dies ist je nach Matrixlegierung des Metallschaumbausteins beispielsweise mit Zinn und Kupfer möglich. Auch verschiedene Aluminide können so gebildet werden.
Es können auch verschiedene Additive in der Funktionsschicht enthalten sein. Beispiele sind Lote, Flussmittel, Sinterhilfsmittel, Treib- oder auch Quellmittel.
Zur Herstellung von Bauteilen aus den erfindungsgemäßen beschichteten Metallschaumbausteinen erfolgt nach der dreidimensionalen Anordnung der Metallschaumbausteine in mindestens einem weiteren Verfahrensschritt eine physikalische und/oder chemische Behandlung, bei der das Funktionsschichtm'aterial zumindest so weit erweicht wird, dass es plastisch und/oder elastisch verformbar ist. Die physikalische Behandlung kann eine durch Energieeintrag bewirkte Erwärmung des Funktionsschichtmaterials sein, wobei die Erweichungstemperatur und ggf. auch die Schmelztemperatur dieses Materials kleiner als die des Materials, aus dem der
Metallschaumkörper gebildet ist, sein sollte. Das erwärmte fließfähige Material passt sich der Oberflächenform der Metallschaumbausteine an. Nach dem Erkalten, bei dem das Funktionsschichtmaterial auch wieder erstarren kann, werden benachbarte Metallschaumbausteine zumindest formschlüssig fixiert, wobei eine feste Klebverbindung nicht zwingend erforderlich ist. Durch das Fließen des Funktionsschichtmaterials können zwischen den Metallschaumbausteinen verbleibende Hohlräume zumindest teilweise mit
diesem Material gefüllt werden. Dadurch können auf die Metallschaumbausteine wirkende Kräfte beeinflusst und unerwünschte Spannungen in den Metallschaumbausteinen vermieden werden.
Eine chemische Behandlung der Metallschaumbausteine mit Funktionsschicht kann bevorzugt mit einem für das Funktionsschichtmaterial geeigneten Lösungsmittel durchgeführt werden, das flüssig oder dampfförmig mit den dreidimensional angeordneten Metallschaumbausteinen in Kontakt gebracht wird. Mit einem solchen Lösungsmittel wird eine Erweichung des Funktionsschichtmaterials erreicht, so dass dieses wieder temporär plastisch verformbar wird. Nach dem Abziehen bzw. Abdampfen des Lösungsmitteln kann das Funktionsschichtmaterial wieder erstarren und die eingenommene Form beibehalten.
Enthält die Funktionsschicht ein Metall oder eine Legierung, so kann die Wärmebehandlung so durchgeführt werden, dass ein Schmelzen des Metalls erfolgt und die Metallschaumbausteine miteinander verlötet werden. In diesem Fall kann die Funktionsschicht vorteilhaft auch mindestens ein Lot und ggf. ein geeignetes Flussmittel enthalten bzw. können diese darin eingebettet sein. Eine solche Funktionsschicht kann dabei z. B. aus reinem Zinn bzw. gebundenem Zinnpulver bestehen.
Insbesondere bei Metallschaumbausteinen, die aus besonders reaktionsfreudigen Materialien bestehen, wie z. B. Eisen oder Aluminium, wirken sich Funktionsschichten als Oxidationsschicht vorteilhaft aus. Sie bilden auch bei aus derartigen Metallschaumbausteinen hergestellten Bauteilen einen Korrosionsschutz.
Die erfindungsgemäßen Bauteile aus Metallschaum bestehen aus einem Verbund aus formschlüssig, stoffschlüssig und/oder adhäsiv miteinander verbundenen Metallschaumbausteinen oder enthalten einen derartigen Verbund. Bevorzugt sind Bauteile, die aus einem Verbund stoffschlüssig und/oder adhäsiv miteinander verbundener Metallschaumbausteinen bestehen oder einen derartigen Verbund enthalten.
Die erfindungsgemäßen Bauteile aus Metallschaum sind dadurch gekennzeichnet, dass das
maximale Porenvolumen nicht größer sein kann als das Volumen des größten verwendeten Schaumpartikels. Zusätzlich ist der Charakter und die Größe des Anteils offener Porosität durch die Wahl und/oder die Geometrien der Metallschaumbausteine und ggf. auch durch Kombination geschlossenporiger und offenporiger Metallschaumbausteine gezielt beeinflussbar. Somit hat das Metallschaumbauteil eine definierte Porenmorphologie mit garantierter maximaler Porengröße, sofern andere Fehlerquellen, wie z. B. Schüttfehler, ausgeschlossen werden.
Die erfindungsgemäßen Bauteile aus Metallschaumbausteinen weisen insbesondere den Vorteil genau vorhersagbarer und einstellbarer Eigenschaften auf. Sie besitzen in allen Raumrichtungen eine geordnete Struktur und können daher auch in Serienfertigung hergestellt werden, ohne dass Schwankungen in den mechanischen und/oder physikalischen Eigenschaften der Bauteile auftreten.
Zur Herstellung der erfindungsgemäßen Metallschaumbauteile können Metallschaumbausteine verschiedener Größe und/oder Dichte und Metallschaumbausteine aus unterschiedli- chen Werkstoffen eingesetzt werden (darunter fallen sowohl Metallschaumbausteine, die selbst aus unterschiedlichen Werkstoffen besteht, als auch zwei oder mehrere Klassen von Metallschaumbausteinen, die jeweils aus unterschiedlichen Werkstoffen bestehen). Auch Metallschaumbausteine mit einer oder mehreren verschiedenen Funktionsschichten sowie zwei oder mehrere Klassen von Metallschaumbausteinen, die jeweils verschiedene Funktionsschicht(en) tragen, können eingesetzt werden. Durch diese Freiheit der Wahlmöglichkeiten können Gesamtbauteile mit breit variierbaren und auch lokal variierbaren, jedoch definiert einstellbaren Eigenschaften erzeugt werden. Beispiele sind Bauteile aus Metallschaumbausteinen mit monomodalen oder multimodalen Durchmesserund/oder Dichteverteilungen, Bauteile mit an hoch belastbaren Stellen lokal gezielt erhöhten mechanischen Eigenschaften, Verbünde, bestehend aus Metallschaumbausteinen unterschiedlicher Werkstoffe, Schichtverbunde mit Metallschaumbausteinlagen und Armierungen jeder Art (z.B. Stahlblecheinleger) sowie Einsätze wie z.B. Gewindehülsen oder Gewindestäbe). Dabei kann die Tatsache vorteilhaft genutzt werden, dass sich die
Metallschaumbausteine mittels in der industriellen Praxis etablierter und kostengünstiger Verfahren nach Größe und/oder Gewicht und in Kombination der beiden Kriterien somit auch nach Schaumdichte einfach, schnell, sicher und vollständig automatisierbar klassieren lassen.
Die Metallschaumbausteine können erfindungsgemäß auch so angeordnet werden, dass ein Hohlbauteil erhalten wird, das vollständig oder teilweise mit Metallschaumbausteinen gefüllt ist, wobei die einzelnen Metallschaumbausteine nicht mit dem Hohlbauteil selbst stoffschlüssig und/oder adhäsiv verbunden sein müssen; selbst die Metallschaumbausteine untereinander müssen nicht oder können auch nur teilweise untereinander stoffschlüssig und/oder adhäsiv miteinander verbunden sein. Derartige, mit Metallschaumbausteinen gefüllt Hohlstrukturen lassen sich, insbesondere bei nur teilweiser Füllung, als doppelte Energieabsorber (z.B. Crashabsorber) verwenden. Bevorzugt ist allerdings ein Bauteil, bei dem die Metallschaumbausteine so untereinander adhäsiv und/oder stoffschlüssig verbunden sind, dass keine Teilbereiche vorliegen, die mit einem anderen Teilbereich nicht adhäsiv und/oder stoffschlüssig verbunden sind.
Ein erfindungsgemäßes Metallschaumbauteil kann auch aus einer mehrlagigen Verbundstruktur bestehen, die eine oder mehrere Lagen aus Metallschaumbausteinen beinhaltet. Hierbei können die Metallschaumbausteine untereinander oder auch nur mit den anderen Lagen stoffschlüssig und/oder adhäsiv verbunden sein. Auch eine stoffschlüssige und/oder adhäsive Verbindung sowohl untereinander als auch mit den übrigen Lagen ist denkbar. Auch hierbei ist ein Bauteil herstellbar, bei dem die Metallschaumbausteine so untereinander adhäsiv und/oder formschlüssig verbunden sind, dass keine Teilbereiche von Metallschaumbausteinen vorliegen, die mit einem anderen Teilbereich von Metallschaumbausteinen nicht adhäsiv und/oder formschlüssig verbunden sind (wobei diese Verbindung auch indirekt über die nicht aus Metallschaumbausteinen bestehenden Lagen erfolgen kann).
Die erfindungsgemäßen Bauteile sind besonders geeignet zur Herstellung von Crashabsorbern. Zur Verwendung der erfindungsgemäßen Metallschaumbauteile als zweistufiger Crashabsorber ist insbesondere ein Metallschaumbauteil geeignet, bei dem Metallschaumbausteine in eine diese umgebende Matrix aus Polymerschaum eingebettet sind. Derartige Bauteile können z.B. auch einen Abstand zwischen benachbarten Metallschaumbausteinen aufweisen, der größer als der mittlere Durchmesser der verwendeten Metalischaumbausteine ist.
Anwendungsbeispiele
Ohne Einschränkung der Allgemeinheit wird das erfindungsgemäße Verfahren, die erfindungsgemäßen Metallschaumbausteine und die erfindungsgemäßen
Metallschaumbauteile aus Metallschaumbausteinen nachfolgend anhand von Abbildungen näher erläutert.
Figur 1 zeigt Querschnittsflächen durch Metallschaumbausteine mit unterschiedlichen Größen und unterschiedlichen Geometrien. Die beiden linken Beispiele sind Querschnitte durch Metallschaumkugeln (Durchmesser ca. 0,6 cm bzw. 1 cm), rechts ist ein Querschnitt durch einen Metallschaumquader gezeigt. Auffällig ist die einheitliche Porenverteilung.
Figur 2 zeigt die Herstellung eines kugelförmigen Metallschaumbausteins 4 aus einer aufschäumbaren Halbzeugtablette 1. Die Halbzeugtablette 1 wird in den heißen Ofen 2 eingebracht und unter
Wärmeeinwirkung (dargestellt durch Pfeile) tritt Expansion ein (3). Anschließend wird der fertig aufgeschäumte Metallschaumbaustein 4 dem Ofen 2 entnommen.
Figur 3 zeigt die Herstellung eines Bauteils aus Metallschaumbausteinen. Metallschaumbausteine 4 unterschiedlicher Größen werden (sofern nötig) zunächst sortiert und klassifiziert. Optional erfolgt anschließend eine physikalische Oberflächenbehandlung wie z.B. Entfetten oder Beizen dieser Metallschaumbausteine wobei die
oberflächenbehandelten Metallschaumbausteine 5 erhalten werden. Diese werden (wiederum optional) einem physikalischen oder chemischen Beschichtungsverfahren unterworfen, wobei Metallschaumbausteine mit Funktionsschicht 6 erhalten werden. Die Metallschaumbausteine 4 bzw. die oberflächenbehandelten Metallschaumbausteine 5 bzw. die Metallschaumbausteine mit Funktionsschicht 6 werden in eine Form 7a (in der Abbildung wird das Verschließen der Form mit einem Deckel gezeigt) bzw. eine Hohlstruktur 7b gefüllt (in der Abbildung beispielhaft für Metallschaumbausteine mit Funktionsschicht 6 gezeigt) und einer chemischen bzw. physikalischen Behandlung unterworfen, so dass ein Bauteil 8a bzw 8b mit einem formschlüssigen, stoffschlüssigen und/oder adhäsiven Verbund benachbarter Metallschaumbausteine entsteht. Wurde eine Form (7a) verwendet, so kann das fertige Bauteil in einem Entformungsschritt 9 aus der Form entnommen werden. Man erhält somit ein Bauteil aus Metallschaumbausteinen 10, in je nach Herstellungsverfahren ein Verbund von Metallschaumbausteinen (10a) bzw. ein Verbund von Metallschaumbausteinen und Hohlstruktur bzw. Hülle (10b = 8b) vorliegt.
Figur 4a-4l zeigt verschiedene Varianten von Bauteilen aus Metallschaumbausteinen 10.
Figur 4a zeigt ein dreidimensional geformtes Bauteil, hergestellt aus kleinen
Metallschaumbausteinen (vgl. 10a).
Figur 4b zeigt ein Hohlbauteil, das teilweise mit einem Schaumbauteil gefüllt ist, das aus
Metallschaumbausteinen hergestellt wurde. Figur 4c zeigt ein Bauteil aus Metallschaumbausteinen 10c, das durch Verpressen
(dargestellt durch Pfeile) kleiner Metallschaumbausteine erhalten wurde.
Figur 4d zeigt einen Schichtverbund aus Schaumbauteillagen und anderen Werkstoffen
(z.B. CFK).
Figuren 4e und 4f zeigen Bauteile aus Metallschaumbausteinen unterschiedlicher Größe/Volumen, bei denen ein Verbund von Metallschaumbausteinen (10a) bzw. ein
Verbund von Metallschaumbausteinen und Hülle (10b) vorliegt.
Figuren 4g und 4h zeigen Bauteile aus Metallschaumbausteinen unterschiedlicher
Geometrie, bei denen ein Verbund von Metallschaumbausteinen (10a) bzw. ein Verbund
von Metallschaumbausteinen und Hülle (1 Ob) vorliegt.
Figur 4i zeigt ein zeigt ein Bauteil, hergestellt aus Schaumbausteinen unterschiedlicher Matrixwerkstoffe.
Figur 4k zeigt ein Bauteil, hergestellt aus Schaumbausteinen, das mit einem zweitem Werkstoff (z.B. Polymerharz oder Polymerschaum) infiltriert wurde.