Telekommunikationssystem für den Mobilfunk, Verfahren zum Betrieb eines Telekommunikationssystems für den Mobilfunk sowie Teilnehmerkarte zum Einsatz in mobilen Endgeräten für den Mobilfunk
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Telekommunikationssystem für den Mobilfunk, ein Verfahren zum Betrieb eines Telekommunikationssystems für den Mobilfunk sowie eine Teilnehmerkarte zum Einsatz in mobilen Endgeräten für den Mobilfunk.
Heute übliche Mobilfunk-Endgeräte sind in zahlreichen unterschiedlichen Ausführungen bekannt. Bekannt ist das Vorhandensein eines Teilnehmeridentifikationsmoduls (Subscriber Identification Module, SIM), das sich auf einer Teilnehmerkarte befindet, die austauschbar in dem mobilen Endgerät aufgenommen ist. Die Teilnehmerkarte bzw. das Subscriber Identification Module weist üblicherweise Daten auf, mittels derer diese eindeutig identifizierbar ist und ohne die ein Betrieb des mobilen Endgerätes nicht möglich ist.
Mobile Endgeräte mit derzeit verfügbaren Teilnehmerkarten sind im sog. 2G Netz, d.h. dem Mobilfunknetz der zweiten Generation betreibbar, das nach dem GSM-
Standard arbeitet. Unabhängig von der Ausführung der Teilnehmerkarte ist jedes mobile Endgerät im 2G Netz betreibbar.
Das UMTS-Netz wird als Mobilfunknetz der 3. Generation (3G Netz) bezeichnet. Sollen dem Nutzer die über das UMTS-Netz verfügbaren Dienste und Funktionalitäten zur Verfügung gestellt werden, ist dazu außer dem UMTS-Netz der Einsatz eines UMTS-fähigen mobilen Endgerätes erforderlich.
Neben Teilnehmerkarten mit einer SIM-Applikation sind auch Teilnehmerkarten bekannt, die eine USIM-Applikation aufweisen. Der Vorteil von USIM-Applikationen gegenüber SIM-Applikationen ist, dass erstere einen Authentifizierungsmodus unterstützen, der eine verbesserte Sicherheit bietet. Ein weiterer Vorteil von USIM- Applikationen besteht darin, dass ein verbesserter Benutzerkomfort angeboten werden kann, der sich beispielsweise in einem erweiterten Adressbuch niederschlägt, in dem sich nicht nur die üblichen Telefonbuchdaten, sondern umfangreiche Daten wie Email-Adressen, Internet-Adressen etc. befinden. USIM- Applikationen bieten somit gegenüber SIM-Applikationen mehr Sicherheit und üblicherweise auch einen erhöhten Komfort.
Möchte ein Nutzer die für ihn verfügbare Applikation wechseln, ist die Teilnehmerkarte auszutauschen, wodurch anschließend der Betrieb des mobilen Endgerätes mit der gewünschten Applikation möglich ist. Der Austausch der Teilnehmerkarte ist jedoch sowohl für den Nutzer als auch für den Mobilfunkprovider verhältnismäßig umständlich und aufwändig.
Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Telekommunikationssystem für den Mobilfunk, ein Verfahren zum Betrieb eines Telekommunikationssystems für den Mobilfunk sowie eine Teilnehmerkarte zum Einsatz in mobilen Endgeräten für den Mobilfunk bereitzustellen, bei denen ein Wechsel der für den Nutzer verfügbaren Applikation auf einfache Weise bewerkstelligt werden kann.
Diese Aufgabe wird durch ein Telekommunikationssystem für den Mobilfunk gemäß Anspruch 1, durch ein Verfahren zum Betrieb eines Telekommunikationssystems für den Mobilfunk gemäß Anspruch 12 sowie durch eine Teilnehmerkarte zum Einsatz in mobilen Endgeräten für den Mobilfunk gemäß Anspruch 20 gelöst.
Das erfindungsgemäße Telekommunikationssystem ist derart ausgeführt, dass sich auf den Teilnehmerkarten, mittels derer die mobilen Endgeräte betreibbar sind, sowohl eine SIM-Applikation als auch eine USIM-Applikation befindet. Ferner sind Schaltmittel vorgesehen, durch die zwischen einem ersten und einem zweiten Betriebsmodus umschaltbar ist, wobei in dem ersten Betriebsmodus die SIM- Applikation und in dem zweiten Betriebsmodus die USIM-Applikation wirksam ist.
Hinsichtlich der USIM-Applikationen wird exemplarisch auf die technische Spezifikation 3GPP TS 31.102 „Characteristics of the USIM Application" verwiesen.
Von der Erfindung sind beliebige Schaltmittel umfasst, die bewirken, dass in einem Betriebsmodus die SIM-Applikation und in einem anderen Betriebsmodus die USIM-Applikation wirksam ist. Dies kann beispielsweise dadurch erfolgen, dass bei einem Umschalten die eine Applikation deaktiviert und die andere Applikation aktiviert wird oder dadurch, dass eine Applikation stets aktiviert bleibt, und die andere Applikation wahlweise aktiviert oder deaktiviert wird. Im letzten Fall kann vorgesehen sein, dass die stets aktive Applikation im aktivierten Zustand der anderen Applikation seitens des mobilen Endgerätes ignoriert wird und somit nicht wirksam wird.
Grundsätzlich sind von der Erfindung auch Ausführungsformen umfasst, die mehr als zwei Applikationen aufweisen.
Erfindungsgemäß ist ein Austausch der Teilnehmerkarten nicht erforderlich. Es ist möglich, an alle Nutzer nur einen Typ von Teilnehmerkarten auszugeben und je nach Kundenwunsch die eine oder die andere Applikation der Teilnehmerkarte be-
reitzustellen, um auf diese Weise die Nutzung des mobilen Endgerätes mittels einer SIM-Applikation oder mittels einer USIM-Applikation zu ermöglichen.
Zur Umschaltung auf einen Betriebsmodus, in dem die gewünschte Applikation der Teilnehmerkarte wirksam ist, kann beispielsweise vorgesehen sein, dass sich der Nutzer des Mobilfunknetzes mittels IVR, durch Anwahl einer Servicenummer oder per Internet an den Mobilfunkprovider wendet und die Änderung der für ihn verfügbaren Applikation beantragt. In einer Ausführungsform der Erfindung kann der Mobilfunkprovider sodann eine Änderung des Betriebsmodus bzw. der wirksamen Applikation auf der Teilnehmerkarte veranlassen. Dabei kann vorgesehen sein, dass dem Nutzer keine Kenntnis darüber vermittelt wird, dass seine Teilnehmerkarte eine SIM- und eine USIM-Applikation aufweist. Dem Nutzer sind vorzugsweise lediglich unterschiedliche Tarife mit unterschiedlichem, an die wirksame Applikation geknüpften Leistungsumfang bekannt, zwischen denen er sich entscheiden kann.
Bevorzugte Ausgestaltungen des Telekommunikationssystems sind Gegenstand der Unteransprüche.
In einer Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, dass sowohl bei wirksamer SIM-Applikation als auch bei wirksamer USIM-Applikation ein 2G und ein 3G Netz genutzt werden kann. Alternativ dazu kann vorgesehen sein, dass bei wirksamer SIM-Applikation der Zugriff auf das 3G Netz gesperrt ist, d.h. dass nur eine Nutzung des 2G Netzes möglich ist. In diesem Fall kann beispielsweise vorgesehen sein, dass bei wirksamer SIM-Applikation eine Nutzung des GSM-Standards und bei wirksamer USIM-Applikation eine Nutzung des GSM- oder UMTS-Standards möglich ist. Die Erfindung beschränkt sich nicht auf gegenwärtige Standards, sondern schließt auch zukünftige Standards mit ein.
Weiterhin kann vorgesehen sein, dass die Art und/oder die Anzahl der verfügbaren Dienste oder Netztechnologien von der wirksamen Applikation (SIM oder USIM) der Teilnehmerkarte abhängt. Denkbar ist beispielsweise, dass Mobilfunkbetreiber die USIM-Applikation dazu verwenden können, um den Zugriff auf Dienste oder Netz-
optionen zu beschränken oder zu erweitern. Dementsprechend ist es möglich, dass von der Wahl der wirksamen Applikation die Art und/oder die Anzahl der verfügbaren Dienste bzw. Netzoptionen abhängt.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung sind die Schaltmittel, durch die zwischen einem ersten und einem zweiten Betriebsmodus umschaltbar ist, auf der Teilnehmerkarte angeordnet.
In bevorzugter Ausführung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Schaltmittel eine Datei umfassen, die zum Zwecke des Umschaltens von einem auf einen anderen Betriebsmodus verändert wird. Die Datei kann im Rahmen der Änderung des Betriebsmodus verändert werden, so dass die Teilnehmerkarte seitens des mobilen Endgerätes beispielsweise entweder als Teilnehmerkarte mit einer SIM-Applikation oder als solche mit einer USIM-Applikation erkannt wird. Im Rahmen der Umschaltung des Betriebsmodus bzw. der Datei kann ein Applet zum Einsatz kommen, das sich vorzugsweise auf der Teilnehmerkarte befindet.
Grundsätzlich sind beliebige Schaltmittel zur Änderung des Betriebsmodus denkbar, beispielsweise solche mit einem mechanisch zu betätigenden Schaltelement. Von der Erfindung sind Schaltmittel umfasst, die z.B. von dem Nutzer selbst oder seitens des Mobilfunkbetreibers betätigt werden können. Möglich ist ferner, dass per Funkübertragung seitens des Mobilfunkbetreibers ein Signal an das mobile Endgerät übermittelt wird, das zur Änderung des Betriebsmodus und damit zur Änderung der wirksamen Applikation auf der Teilnehmerkarte führt. Auch der Einsatz eines Kartenlesers zur Änderung des Betriebsmodus ist möglich.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist eine Empfangseinheit vorgesehen, mittels derer ein Schaltsignal zum Umschalten des Betriebsmodus empfangbar ist, und die das Schaltsignal an die Schaltmittel weiterleitet. Dabei kann vorgesehen sein, dass die Empfangseinheit dazu ausgelegt ist, ein per Funk (OTA = Over The Air) übertragenes Schaltsignal, d.h. ein mittels einer OTAP ( = Over The Air Piat- form) abgegebenes Schaltsignal zu empfangen. Wird das Signal empfangen, kann
vorgesehen sein, dass dieses eine Änderung einer auf der Teilnehmerkarte befindlichen Datei bewirkt, die ihrerseits die Aktivierung oder Deaktivierung der auf der Teilnehmerkarte befindlichen Applikation zur Folge hat.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung kann eine weitere Applikation vorgesehen sein, mittels derer beim Umschalten des Betriebsmodus die Kommandoklasse geändert wird, in der die Teilnehmerkarte mit dem mobilen Endgerät kommuniziert. Dies führt dazu, dass das mobile Endgerät die Teilnehmerkarte als eine Teilnehmerkarte mit einer SIM- oder mit einer USIM-Applikation identifiziert.
Die weitere Applikation zur Änderung der Kommandoklasse kann auf der Teilnehmerkarte angeordnet sein.
Die Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zum Betrieb eines Telekommunikationssystems für den Mobilfunk mit mobilen Endgeräten sowie mit Teilnehmerkarten, die sich in den mobilen Endgeräten befinden oder in diese einfügbar sind, wobei sich auf den Teilnehmerkarten eine SIM-Applikation und eine USIM-Applikation befinden. Das Verfahren sieht vor, dass auf Aufforderung ein Umschalten zwischen einem ersten und einem zweiten Betriebsmodus erfolgt, wobei in dem ersten Betriebsmodus die SIM-Applikation und in dem zweiten Betriebsmodus die USIM- Applikation wirksam ist.
Weitere Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Verfahrens sind Gegenstand der Unteransprüche.
In einer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Wahl der Applikation einen Einfluss auf das nutzbare Netz hat. Denkbar ist beispielsweise, dass bei wirksamer SIM-Applikation nur ein 2G Netz, nicht jedoch ein 3G Netz nutzbar ist. Vorgesehen sein kann, dass das 3G Netz nur bei wirksamer USIM-Applikation genutzt werden kann. Denkbar ist jedoch auch, dass die Wahl der wirksamen Applikation keinen Einfluss darauf hat, in welchem Netz telefoniert werden kann. In dieser Ausführungsform ist dementsprechend vorgesehen, dass sowohl bei wirksamer
SIM Applikation als auch bei wirksamer USIM Applikation ein 2G Netz oder auch ein 3G Netz genutzt werden kann.
In einer Ausgestaltung des Verfahrens ist vorgesehen, dass die Aufforderung zur Änderung des Betriebsmodus eine Sperrung der Teilnehmerkarte zur Folge hat und dass die Sperrung nach einem Ausschalte- und einem nachfolgenden Anschaltvorgang des mobilen Endgerätes aufgehoben wird. Denkbar ist, dass bis zu dem Ausschalten des mobilen Endgerätes die bisher wirksame Applikation wirksam bleibt, die vor der Änderung des Betriebsmodus verwendet wurde, so dass die Änderung des Betriebsmodus zunächst keinen Einfluss hat. Denkbar ist auch, dass die Teilnehmerkarte blockiert wird, sobald eine Änderung des Betriebsmodus vorgenommen wird.
Es kann weiterhin vorgesehen sein, dass dem Nutzer auf dem Display seines mobilen Endgerätes die Änderung des Betriebsmodus angezeigt wird und/oder dass dem Nutzer angezeigt wird, dass ein Aus- und ein erneuter Ausschaltvorgang erforderlich ist, damit die Änderung des Betriebsmodus zu einer Änderung der wirksamen Applikation führt.
Die Aufforderung zur Umschaltung von einem auf einen anderen Betriebsmodus kann eine Änderung der Kommandoklasse der Teilnehmerkarte zur Folge haben. Die Kommandoklasse ist entsprechend der auf der Teilnehmerkarte wirksamen Applikation einzustellen. Ist beispielsweise die USIM-Applikation der Teilnehmerkarte aktiviert, findet die Kommunikation zwischen mobilen Endgerät und der Teilnehmerkarte gemäß Klasse 00 oder 80 statt. Ist nur die SIM-Applikation aktiv, findet die Kommunikation gemäß Klasse A0 statt. Die Änderung der Kommandoklasse kann durch die genannte weitere Applikation durchgeführt werden.
Die Erfindung betrifft schließlich eine Teilnehmerkarte zum Einsatz in mobilen Endgeräten für den Mobilfunk, wobei sich auf der Teilnehmerkarte eine SIM- Applikation und eine USIM-Applikation befinden. Ferner sind auf der Teilnehmerkarte Schaltmittel angeordnet, durch die wenigstens eine der auf der Teilnehmer-
karte (10) befindlichen Applikationen (SIM oder USIM) aktivierbar und deaktivierbar ist. Hinsichtlich der Schaltmittel gibt es keinerlei Beschränkungen. Denkbar sind mechanische oder elektronische Schaltmittel oder vorzugsweise sofwarebasierte Schaltmittel.
Bevorzugte Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Teilnehmerkarte sind Gegenstand der Unteransprüche.
In einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung sind die SIM- Applikation und die USIM-Applikation mit jeweils einer eigenen, das heißt unterschiedlichen IMSI verknüpft. Daraus ergibt sich, dass entsprechend der aktiven IMSI netzseitig erkannt werden kann, ob die SIM-Applikation oder die USIM- Applikation aktiv ist.
Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung werden anhand eines aus der Zeichnung ersichtlichen Ausführungsbeispiels erläutert.
Die einzige Figur zeigt eine schematische Darstellung der Aktivierung und Deaktivierung einer USIM-Applikation.
Die Figur zeigt die Teilnehmerkarte 10, die im Folgenden als UICC (= Universal/UMTS Integrated Circuit Card) bezeichnet wird. Diese wird in ein mobiles Endgerät eingeführt, um das mobile Endgerät im Mobilfunknetz betreiben zu können.
Die im folgenden dargestellte Ausführungsform der Erfindung betrifft eine Ausführung, bei der bei wirksamer SIM-Applikation nur ein 2G Netz und nicht ein 3G Netz nutzbar ist. In diesem Fall ist zur Nutzung eines 3G Netzes eine wirksame USIM- Applikation erforderlich. Von der Erfindung sind jedoch auch davon abweichende Ausgestaltungen umfasst. Denkbar wäre beispielsweise, dass in dem in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel sowohl bei wirksamer SIM-Applikation als auch bei wirksamer USIM-Applikation jeweils ein 2G sowie auch ein 3G Netz nutzbar ist.
Wird ein UMTS-fähiges (3G oder 2G/3G dual mode) mobiles Endgerät eingeschaltet, verwendet dieses die Kommandoklasse 00 oder 80, um mit der UICC 10 zu kommunizieren. Sofern sich auf der UICC 10 eine aktive USIM-Applikation befindet, wird die UICC 10 mit der Kommandoklasse 00 oder 80 antworten. Befindet sich keine aktive USIM-Applikation auf der UICC 10, gibt diese auf die Anfrage der Klasse 00 oder 80 des mobilen Endgerätes kein Antwortsignal. Das mobile Endgerät wird sodann die Kommunikation mit der UICC 10 gemäß Klasse A0 aufnehmen, da davon ausgegangen wird, dass es sich um eine Teilnehmerkarte mit einer wirksamen SIM-Applikation handelt.
In dem Beispielfall gemäß der links dargestellten UICC 10 ist die SIM-Applikation aktiv und die USIM-Applikation inaktiv.
Wie aus der Figur weiter ersichtlich, ist jede Applikation (SIM und USIM) der UICC 10 mit einer eigenen IMSI verknüpft.
Soll die USIM-Applikation der UICC 10 aktiviert werden bzw. von der SIM- Applikation auf die USIM-Applikation geschaltet werden, wird nach entsprechender Beauftragung durch den Nutzer (z.B. per IVR, mittels einer Servicenummer, per Internet etc.) über eine OTA-Schnittstelle seitens des Netzbetreibers ein Signal an das mobile Endgerät übermittelt, das als Schaltsignal zum Umschalten der Applikation von der SIM- auf die USIM-Applikation bzw. zur Aktivierung der USIM- Applikation dient. Dieses Signal wird von dem mobilen Endgerät empfangen und bewirkt die Änderung eines für die Aktivierung / Deaktivierung der Applikationen dienenden Applet, das sich auf der UICC 10 befindet.
Die Änderung des Applet durch die OTAP bewirkt ein Umschalten der Applikation dahingehend, dass nunmehr die zuvor deaktivierte USIM-Applikation aktiv ist, wie dies aus der rechts dargestellten UICC 10 hervorgeht. Aus dieser Darstellung ergibt sich ferner, dass die SIM-Applikation dabei nicht inaktiv ist. Die SIM-Applikation der UICC 10 kommt jedoch nicht zur Geltung, da das mobile Endgerät bei Erkennen
einer USIM-Applikation auf der UICC 10 die SIM-Applikation ignoriert. In dieser Situation ist somit nur die USIM-Applikation wirksam.
Der Empfang des Schaltsignals über die OTA-Schnittstelle hat ferner die Aktivierung einerweiteren auf der UICC 10 befindlichen Applikation (App. 1) zur Folge, die die Kommandoklasse der UICC 10 ändert.
Ein weiterer Effekt des Schaltsignals besteht darin, dass die UICC 10 blockiert ist, bis der Nutzer sein Endgerät aus- und sodann wieder einschaltet. Nach dem Einschalten des mobilen Endgerätes erfolgt erneut die Abfrage der UICC 10, die nunmehr auf die Anfrage in der Kommandoklasse 00 (SIM und USIM) oder 80 antwortet. Das mobile Endgerät wird sodann mit der USIM-Applikation betrieben, d.h. der Nutzer kann gemäß dieser Ausführungsform die USIM-Applikation und die damit verbundenen Vorteile nutzen. In dem vorliegenden Ausführungsbeispiel kann bei wirksamer USIM-Applikation nun im UMTS-Netz telefoniert werden.
Wie oben ausgeführt sind von der Erfindung auch Ausführungen umfasst, bei denen eine Nutzung des 3G-Netzes auch mit der SIM-Applikation möglich ist.
Möchte ein Nutzer nicht mehr im UMTS-Netz, sondern im GSM-Netz telefonieren, vollzieht sich der umgekehrte Vorgang. Nach entsprechender Unterrichtung des Mobilfunkbetreibers wird dieser über eine OTA-Schnittstelle ein Schaltsignal an das mobile Endgerät übermitteln, was zur Änderung des vorgenannten Applet auf der UICC 10 führt.
Ferner bewirkt die Applikation (App. 1) eine Änderung der Kommandoklasse auf A0 (nur SIM). Der Empfang des Schaltsignals hat ferner zur Folge, dass die UICC 10 gesperrt ist, bis der Nutzer das mobile Endgerät aus- und wieder einschaltet. Nach dem Einschalten erkennt das mobile Endgerät, dass sich auf der UICC 10 nur eine SIM-Applikation befindet, da die USIM-Applikation entsprechend der Figur, linke Darstellung inaktiv ist, so dass der Nutzer das mobile Endgerät gemäß dieser Ausführungsform der Erfindung nur noch im 2G Netz nutzen kann.