Baueinheit zur Ausbildung eines Bodens mit Gefälle
Beschreibung
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Baueinheit zur Ausbildung eines Bodens mit Gefälle, insbesondere für einen Balkon oder eine Terrasse. Die Erfindung betrifft des weiteren verschiedene Verwendungen der Baueinheit sowie Verfahren zur Herstellung einer Baueinheit und Verfahren zur Hersteilung eines Bodens mit Gefälle.
In der Bauindustrie, sowohl im innen- als auch im Außenbau, werden Böden bzw. Fußböden erstellt. Diese unterliegen vielfältigen Anforderungen, wie bspw. das Verhalten gegen Feuchtigkeit und Schädlinge, schalltechnische Eigenschaften, Verhalten gegen chemische Einflüsse, gegen Feuer. Die Dauerhaftigkeit eines Bodens spielt als wichtigste Anforderung eine große Rolle, wobei Eigenschaften wie Druckfestigkeit, Biegezugfestigkeit, Verschleißfestigkeit gegen Schleifen, Rollen, Stoß und Schlag, Festigkeit gegen Einpressen wichtig sind.
Fußböden sind gewöhnlich auf Unterböden aufgebracht, die sich nach der Art der Tragdecke richten. Fußböden können in Form eines Estrichs vorliegen. Auf dem Estrich kann ein Belag vorgesehen sein. Estriche können Risse bekommen, Beläge - wie bspw. Fliesen -können Fugen aufweisen. In Risse und aufgehende Fugen kann Feuchtigkeit in die Unterschichten eindringen, ebenso Schmutz, Ungeziefer und Kleinlebewesen (Bakterien, Mikroben), im Außenbereich auch Pflanzen und Pilze. Bei Außenböden kommt die mechanische Beanspruchung durch Frost- Tau-Wechsel
hinzu. Folge ist die chemische, physikalische und biologische Baustoffkorrosion, Verwitterung, Zerstörung des Fußbodens oder gar des darunter liegenden Unterbodens ggf. bis hin zu einer Tragdecke.
Am Beispiel eines zu sanierenden Balkons wird außerdem augenfällig, dass der Sa- nierungsprozess sehr aufwendig ist. Zum einen wird der alte Belag entfernt, der Unterboden neu versiegelt und abgedichtet, anschließend wird ein neuer Belag hergestellt, der größtenteils aus Fliesen besteht. Die Arbeitsgänge sind jeder für sich sehr zeitintensiv, da sie jeweils mehrere Tage in Anspruch nehmen und sind außerdem nur bei guter Witterung durchzuführen sind. Des Weiteren ist eine qualitativ hochwertige Ausführung der Arbeiten bezüglich der Arbeitskräfte kostenintensiv. Da zumeist mit Belagmaterialien gearbeitet wird, die eine Verfugung notwendig machen, ist die Haltbarkeit begrenzt, meist auf 5 bis 10 Jahre. Derartige Beläge mit Fugen sind beispielsweise aus der DE 197 35 608 A1 bekannt. Generell ist bekannt, dass Beläge umso besser sind, je weniger Fugen sie haben und je dichter diese schließen.
Aber auch bei neu zu erstellenden Balkon- oder Terrassenböden und generell Böden mit Gefälle besteht das Problem relativ kurzlebiger Dauerhaftigkeit und hoher Arbeitsintensität.
Sowohl bei Terrassenböden, Balkonböden als auch bei allen anderen Böden in Nassbereichen oder Böden, die der Witterung ausgesetzt sind, ist es für sich gesehen bekannt, dass ein Gefälle vorhanden sein muss, um überschüssiges Wasser abzuführen. Dabei kann es sich um Böden handeln, die in Nassbereichen eingebaut werden, seien es Schwimmbäder, Swimmingpools, Duschen in Sportanlagen, oder Böden im Bereich von Hofeinfahnen, Garagen, Carports, Stallungen, Straßen, unabhängig davon, ob im Außen- oder Innenbereich. Gewöhnlich wird dies durch den Belag erreicht, der zumeist aus entsprechend verlegten Fliesen besteht. Hier wird das Gefälle über die einzeln und von Hand zu verlegenden Fliesen, also dem Belag auf dem Unterboden oder auf einem Estrich, ausgebildet.
Weitere Lösungen, die einen fugenfreien, geschlossenen Bodenbelag anbieten, sind in der DE 196 05990 A1 und DE 197 57 746 A1 offenbart. Eine kontrollierte Abfüh-
rung des durch den Belag hindurchsickernden Oberflächenwassers ist hier jedoch nicht vorgesehen.
Vor dem aus der Praxis bekannten Hintergrund liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Baueinheit der in Rede stehenden Art anzugeben, die eine lange Haltbarkeit des Bodens gewährleistet und darüber hinaus hinsichtlich des Einbaus gegenüber herkömmlicher Fliesen- bzw. Plattenverlegung kostengünstig und wenig zeitintensiv ist. Außerdem sollen Verwendungen der Baueinheit und ein Verfahren zur Herstellung einer Baueinheit und ein Verfahren zur Herstellung eines Bodens mit Gefälle angegeben werden.
Die voranstehende Aufgabe wird bezüglich der Baueinheit durch die Merkmale des Patentanspruches 1 gelöst. Danach ist eine Baueinheit der in Rede stehenden Art mit einem Bodenteil ausgestattet, das ein Gefälle hat und am tiefsten Punkt des Ge- fälles ein Ablauf vorgesehen ist, wobei das Bodenteil einen flüssigkeitsdurchlässigen Belag aufweist und wobei das Bodenteil zumindest einen Teil der Fläche, vorzugsweise die gesamte Fläche, des auszubildenden Bodens ausmacht. Der flüssigkeits- bzw. wasserdurchlässige Belag besteht aus mineralischen Zuschlagstoffen sowie Klebstoff. Dieser Baustoff bietet durch seine Fließfähigkeit im Verarbeitungszustand eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich Grundflächenformgebung und Drainagefähigkeit bei leichter Bearbeitbarkeit.
Ausgehend von der Praxis ist erkannt worden, dass die Erstellung und die Sanierung eines Bodens mit Gefälle arbeite- und zeitintensiv und somit mit hohen Kosten ver- bunden ist und dass bekannte Böden eine relativ geringe Dauerhaftigkeit bzw. Haltbarkeit aufweisen. Erfindungsgemäß ist erkannt worden, dass die voranstehenden Nachteile überwunden werden, wenn die Baueinheit ein Bodenteil mit Gefälle zur Verfügung stellt, das auch bereits den Ablauf aufweist. Bereits diese Tatsache vermeidet die Erstellung eines Gefälles vor Ort und den fachgerechten Einbau eines separaten Ablaufes durch kostenintensive Fachleute. Weiter ist erfindungsgemäß erkannt worden, dass der flüssigkeitsdurchlässige Belag auf dem mit Gefälle ausgestatteten Bodenteil die nahezu gänzliche Weiterleitung von bspw. Regenwasser zum Ablauf ermöglicht. Weiter ist erfindungsgemäß erkannt worden, dass das sukzessive wetterabhängige Verlegen von relativ kleinformatigen Fliesen oder anderwei-
tigen Platten bis zur Ausbildung des Bodens entfällt, wenn die Bodenplatte der Baueinheit bereits entsprechend der gewünschten Bodenfläche insgesamt ausgebildet ist. Bei großen Flächen von bspw. 70 qm und mehr könnten auch mehre im Vergleich zu herkömmlichen Fliesen vielfach größere Baueinheiten zum Einsatz kom- men.
Im Hinblick auf die Herstellung und das Verbauen der erfindungsgemäßen Baueinheit ist es von Vorteil, wenn das Bodenteil einen Randbereich aufweist, innerhalb dessen sich der Belag erstreckt. Das Bodenteil könnte in der Art einer Wanne aus- gebildet sein. Zum einen ist dadurch der Bereich vorgegeben. Innerhalb dessen der Belag sich erstrecken soll, andererseits bietet der Randbereich Raum für Befestigungsmöglichkeiten an Tragkonstruktionen.
Das Bodenteil könnte auf die gewünschte Größe und Form des auszubildenden Bo- dens abgestimmt sein und einstückig auf einen bereits vorhandenen Unterboden aufgebracht werden. Je nach Bedarf könnte das Bodenteil eine Fläche von ca. 1 qm bis ca. 70 qm einnehmen. Wenn besonders große Böden auszubilden sind, wie bei Terrassen oder Hofeinfahrten, können auch mehrere Baueinheiten verlegt werden. Damit die Anschlussstellen zwischen den Baueinheiten stabil sind und eine weitge- hend nahtlose Fläche entsteht könnten die benachbarten Bodenteile miteinander kraft- und I oder formschlüssig verbunden sein. Hierzu könnten am Randbereich des Bodenteils Vertiefungen und Eingriffmittel zur Ausbildung einer Steckverbindung vorgesehen sein. Konkret könnte die Verbindung über Rohre und Buchsen realisiert sein.
In materialmäßiger Hinsicht könnte das Bodenteil aus Edelstahl, aus Aluminium, aus verzinktem Blech oder aus Kunststoff bestehen. Das Gefälle des Bodenteils zum Ablauf sollte mindestens 2% betragen. Je nach Anforderung und Belastung der Baueinheit könnte das Bodenteil mit Belag eine Höhe von ca. 1 cm bis ca. 10 cm aufweisen.
Der flüssigkeits- bzw. wasserdurchlässige Belag könnte aus mineralischen Zuschlagstoffen sowie Klebstoff bestehen, wobei die mineralischen Zuschlagstoffe bspw. Sand, Quarzit, Granit, Basalt, Quarz umfassen und eine Körnung von Q,5 -1 mm ,1 -3 mm, 2- 3 mm, 2- 4 mm, 2- 5 mm oder 3- 7 mm aufweisen. Als alternative
Materialien könnten Glas, recyceltes Glas oder magnetische Eisenspäne verwendet werden. Als Klebstoff kommt ein Zweikomponenten-Epoxidharz- oder ein Einkompo- nenten-Polyurethan- oder ein Zweikomponenten-Polyurethan-Klebstoff in Betracht. Die mineralischen Zuschlagsstoffe könnten einen Bindemittelbedarf von 2,8% bis 5% aufweisen. Je kleiner die Körnung, um so größer ist der Bedarf an Bindemittel, um die Festigkeit des Belages herzustellen. Es muss sichergestellt werden, dass der Klebstoff bei einer destruktiven Einwirkung auf die verbaute Bodeneinheit nicht reißt.
Zur Ausbildung des Belages müssen die mineralischen Zuschlagsstoffe und der Klebstoff homogen vermischt sein. Dies kann in einem Zwangsmischer erfolgen- Nach einem Ausführungsbeispiel, wobei die Baueinheit vor Ort erstellt wird, wird die fließfähige Belag-Mischung in das Bodenteil verfüllt, verdichtet und geglättet. Die Aushärtezeit des Belages beträgt 3 bis 4 h bei Raumtemperatur und ist länger, je geringer die Umgebungstemperatur ist. Die Trittsicherheit des ausgehärteten Bela- ges liegt in einer Größenordnung von R12.
Der Belag könnte entsprechend der verwendeten Natursteine farbig sein oder mit synthetischen Färbemitteln koloriert sein. Beispielsweise könnten phosphoreszierende Färbemittel eingemischt werden. Der Leuchteffekt könnte im Hinblick auf Straßen, Wegebau, Hofeinfahrten und dgl. ausgenutzt werden. Eine weitere, mit dem Belag erzielbare Eigenschaft betrifft die Schallabsorption von Körper- und Luftschall von > 8 db. Eine weitere positive Eigenschaft des Belages ist sein Wärmespeichervermögen, das ihn bspw. zur Anwendung in der Garage geeignet macht.
Grundsätzlich könnte der Belag als fließfähiges Medium in das Bodenteil verfüllt werden -und zwar vor Ort oder in einer Vorfertigung. Alternativ ist es auch möglich, dass der Belag in Form einer Platte, die in das Bodenteil eingepresst wird. Auch hier ist eine Vorkonfektionierung oder ein Fertigung der Baueinheit vor Ort möglich. Gerade wenn mehrere Baueinheiten zu einem großflächigen Boden verbaut werden, ist es von Vorteil, wenn der Belag generell mit dem Randbereich des Bodenteils fluchtet, die Wanne also insgesamt eine völlig ebene Oberfläche hat. Lediglich durch die in den Klebstoff eingebetteten Zuschlagstoffe kann eine gewisse Griffigkeit der Oberfläche entstehen, die die Rutschgefahr erheblich mindert.
Von ganz besonderem Vorteil ist es, wenn der Belag und das Bodenteil lösbar verbunden sind. Hierdurch wird ein Auswechseln des Belages bei verbleibender Baueinheit möglich. Wenn die Farbe des Belages nicht mehr gefällt oder eine Beschädigung vorliegt, kann ohne große Mühe ein neuer Belag in das Bodenteil eingelassen werden. Bei verfülltem Belag, kann zum Beispiel ein Trennmittel verwendet werden, das die Lösung des Belages vom Bodenteil erlaubt.
Im Hinblick auf neu erstellte Balkone kann das Bodenteil, insbesondere dessen Randbereich, so ausgebildet sein, dass es im eingebauten Zustand mit einem Rah- menteil, mit einer Blende und einem Anschlussbauteil eines Tragsystems zur Aufnahme der Balkone zusammenwirkt. Die Blende ist für die Front des Balkons vorgesehen, das Anschlussbauteil wird an der Hauswand verankert. Das Rahmenteil kragt von der Wand aus und hat Tragfunktion. Das Rahmenteil könnte alternativ auch bei einem Sanierungsfall Anwendung finden, wo dieser in den zu sanierenden Balkon eingebracht wird und darauf dann das Bodenteil aufgesetzt wird. Anschlussbauteil und Blende sind in diesem Anwendungsfall nicht erforderlich.
Theoretisch könnte für das Rahmenteil ein Profil beliebigen Querschnitts verwendet werden. Nach einem besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel ist das Rahmen- teil zweiteilig ausgebildet, nämlich durch einen Langsteg und ein U-Profil. Während der Langsteg eine bestimmte Dicke hat, die nicht variiert, könnte das U-Profil in der Abmessung und entsprechend der gewünschten Tragfähigkeit variieren. So kann auf diverse Bauherrenwünsche flexibel reagiert werden. Das U-Profil ist an die Ausformung des Randbereichs des Bodenteils angepasst.
Von besonderem Vorteil hinsichtlich Verkaufbarkeit und leichter Anwendbarkeit der erfindungsgemäßen Baueinheit ist es, wenn das Bodenteil, der Belag, das Rahmenteil, nach Bedarf die Blende und das Anschlussbauteil Teile eines Bausatzes sind. Hinzu könnten auch weitere Tragelemente, wie Stahlseile, Stahlstreben kommen. Wegen des geringen Gewichts der Baueinheit infolge des Belages ergeben sich auch hinsichtlich der Tragkonstruktionen Vorteile.
Durch die vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten der erfindungsgemäßen Baueinheit gibt es auch die verschiedensten Unterböden oder Tragkonstruktionen. Bei der Aus-
bildung eines Hofes könnte beispielsweise ein Punkt- oder Streifenfundament vorgesehen sein, wobei der Abstand zwischen den Fundamentteilen mit Schotter verfüllt ist. Im Hinblick auf den Abtransport des abfließenden Wassers und der Belüftung ist es von Vorteil, wenn der Schotter eine untere, gröbere Schicht mit einem Kornband von 16- 32 mm und eine obere, feinere Schicht von 5 - 16 mm umfasst. Bei einem Punkt- oder Streifenfundament, auf dem die Baueinheit aufliegt, kann ein Auswechselvorgang auch zusammen mit dem Bodenteil schnell erfolgen. Als Schotter kämen Leichbaustoffe, Hochofenschlacke und poröses Lyopur in Betracht.
Im Hinblick auf die verschiedenen Verwendungen wird die Aufgabe durch die Merkmale der Patentansprüche 26 und 27 gelöst. Danach kann die vorstehend beschriebene Baueinheit zur Sanierung und/oder zum Neubau eines Balkons oder einer Terrasse oder zum Bau einer Hofeinfahrt, eines Weges, eines Parkplatzes eingesetzt werden. Die Einsatzmöglichkeiten gehen über die genannten Anwendungsfelder hin- aus bis hin zum Straßenbau, in alle Bereiche des Hoch- und Tiefbaus, wo Gefälle eine Rolle sielen.
Bezüglich des Verfahrens zur Herstellung einer Baueinheit wird die Aufgabe durch die Merkmale der beiden Patentansprüche 28 und 29 gelöst. Danach umfasst das Ver- fahren gemäß Patentanspruch 28 folgende Schritte. Es wird ein Bodenteil mit Gefälle und Ablauf unter Einsatz für sich bekannter Fertigungstechniken erstellt. Es wird eine Mischung aus mineralischen Zuschlagstoffen und Klebstoff erstellt, um einen flüssigkeitsdurchlässigen, insbesondere wasserdurchlässigen Belag auszubilden. Die Mischung wird in das Bodenteil gefüllt, verdichtet, geglättet und härtet aus. Das Verfahren nach Patentanspruch 29 unterscheidet sich dadurch von dem obigen Verfahren, dass die Belag-Mischung nicht im fließfähigen Zustand in das Bodenteil eingebracht wird, sondern in Form einer ausgehärteten Platte in das Bodenteil ein- gepresst wird. Vorteilhaft ist hier, dass die Platte Bestandteil eines Bausatzes sein kann und vor Ort kein Aufwand des Mischens betrieben werden muss.
Bezüglich des Verfahrens zur Herstellung eines Bodens mit Gefälle - hier zur Sanierung eines Balkons oder einer Terrasse - wird die Aufgabe durch die Merkmale des
Patentanspruches 30 gelöst. Danach ist das Verfahren zur Herstellung eines Bodens mit Gefälle zur Sanierung eines Balkons oder einer Terrasse, unter Einsatz einer Baueinheit dadurch gekennzeichnet, dass auf den zu sanierenden Boden, insbesondere im Randbereich, ein Rahmenteil zur Aufnahme der Baueinheit fix eingebracht wird, dass der zu sanierende Boden ggf. nivelliert wird - zumindest im Bereich der Auflagefläche des Rahmenteils, dass auf den zu sanierenden Boden Abdichtmittel und/oder Isolationsmittel aufgebracht werden, wobei sich die Abdichtmittel und/oder Isolationsmittel zwischen zu sanierendem Boden und der auf das Rahmenteil aufgesetzten Baueinheit erstrecken.
Schließlich wird die das Verfahren zur Herstellung eines Bodens mit Gefälle betreffende Aufgabe auch noch durch die Merkmaie des Patentanspruches 31 gelöst. Dieses Verfahren bezieht sich auf Anwendungsfälle wie Hofbau, Wegebau und ist gekennzeichnet durch die folgenden Verfahrensschritte. Es wird ein Unterboden er- stellt, der Fundamentsäulen und/oder Fundamentstreifen sowie eine Schotterverfüllung aufweist und die Baueinheit wird auf die Fundamentsäulen und/oder Fundamentstreifen des Unterbodens aufgesetzt.
Die mit den Verwendungen und Verfahren verbundenen Vorteile liegen klar im Hin- blick auf die Vorteile, die die Baueinheit als solche mit sich bringt. Dazu darf auf die Ausführungen weiter oben verwiesen werden. Bezüglich des Aufsetzens der Baueinheit auf ein Punkt- oder Streifenfundament ist hervorzuheben, dass hier ein ganz erheblicher Aufwand eingespart wird, der betrieben werden müsste, würden herkömmliche Fliesen verlegt. Dort wäre ein ganzflächiges Fundament unvermeidbar. Mit ei- nem ganzflächigen Fundament geht die Problematik der Versiegelung her, während die Schotterverfüllung beim erfindungsgemäßen Verfahren für das den Belag durchdringenden Regenwasser den Zugang zum Grundwasser garantiert.
Es gibt nun verschiedene Möglichkeiten, die Lehre der vorliegenden Erfindung in vor- teilhafter Weise auszugestalten und weiterzubilden. Dazu ist einerseits auf die dem Schutzanspruch 1 nachgeordneten Ansprüche, andererseits auf die nachfolgende Erläuterung mehrerer Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnung zu verweisen. In Verbindung mit der Erläuterung der angeführten Ausführungs- beispie-
le der Erfindung werden auch im allgemeinen bevorzugte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Lehre erläutert. In der Zeichnung zeigen
Fig. 1 in sche atischer Darstellung, einen Längsschnitt eines ersten Ausfüh- rungsbeispiels der erfindungsgemäßen Baueinheit,
Fig. 2 in schematischer Darstellung, eine Aufsicht auf ein zweites Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Baueinheit, Fig.3 in schematischer Darstellung, eine Aufsicht auf ein drittes Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Baueinheit, wobei mehrere Bodenteile mitein- ander verbindbar sind,
Fig.4 in schematischer Darstellung, eine vergrößertes Detail aus Fig. 1 , Fig. 5 in schematischer Darstellung, eine Seitenansicht auf Teile eines Bausatzes zur Ausbildung eines Balkons, die die erfindungsgemäße Baueinheit aufnehmen und Fig.6 in schematischer Darstellung, eine Aufsicht auf ein Punktfundament zur Ausbildung eines Hofes, der die erfindungsgemäße Baueinheit auf- nimmt.
Die Fig. 1 bis 4 zeigen die erfindungsgemäße Baueinheit zur Ausbildung eines Bodens mit Gefälle, wobei es in den Fig. 1 , 2, 4, 5 um den Bereich Balkone und in Fig. 3 um eine Terrasse geht. Es ist ein Bodenteil 1 mit Gefälle und Ablauf 2 am tiefsten Punkt des Gefälles vorgesehen. Das erste und das zweite Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Baueinheit unterscheiden sich hinsichtlich der Anordnung des Ablaufes 2- einmal mittig, einmal seitlich. Das Bodenteil 1 weist einen Flüssigkeitsdurchlässigen Belag 3 auf. In den Fig. 1, 2, 4, nimmt das Bodenteil 1 die gesamte Fläche des auszubildenden Bodens ein. Es geht dort jeweils um die Ausbildung eines Balkonbodens. In Fig. 3 ist gezeigt, dass mehrere Bodenteile 1 nötig sind, um einen Boden größerer Fläche, hier einen Terrassenboden, auszubilden.
Das Bodenteil 1 weist einen Randbereich 4 auf, innerhalb dessen sich der Belag 3 erstreckt. Das Bodenteil 1 ist in der Art einer Wanne ausgebildet.
Im Hinblick auf den Anwendungsfall Balkon ist das Bodenteil 1 auf die gewünschte Größe und Form des auszubildenden Bodens abgestimmt. Im Hinblick auf den Anwendungsfall Terrasse in Fig. 3 sind mehrere Bodenteile 1 notwendig, um die Fläche
des auszubildenden Bodens zu erstellen. Die hierfür vorgesehenen Bodenteile 1 verkörpern ein drittes Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Baueinheit, da sie miteinander kraft- und formschlüssig verbunden werden. Am Randbereich 4 des Bodenteils 1 sind gestrichelt dargestellte Vertiefungen 5 und Eingriffmittel 6 zur Ausbil- düng einer Steckverbindung vorgesehen.
Das Gefälle des Bodenteils 1 zum Ablauf 2 beträgt bei allen Ausführungsbeispielen 2%, die Höhe des Bodenteils 1 mit Belag 3 beträgt 4 cm. In Fig. 4 ist rein schematisch dargestellt, dass der Belag 3 aus mineralischen Zuschlagstoffen 7 sowie Kleb- stoff 8 besteht, die homogen vermischt sind.
Bei den hier beschriebenen Ausführungsbeispielen ist die Baueinheit Ergebnis des Verfüllens des Belages 3 in Form eines fließfähigen in das Bodenteil 1 I dessen Verdichtung und Glättung und ist vorkonfektioniert, so dass vor Ort nur noch die Bauein- heit in ein Rahmenteil 10 eingesetzt oder auf ein Fundament 20 aufgesetzt zu werden braucht. Die Glättung erfolgt so, dass der Belag 3 nach der Aushärtung in einer Höhe mit dem Randbereich 4 ist und mit diesem fluchtet.
Aus Fig. 4 ergibt sich eine Trennschicht 9, die dafür sorgt, dass der Belag 3 mit dem Bodenteil 1 lösbar verbunden ist.
In Fig. 5 ist dargestellt, wie die Baueinheit eingebaut und gelagert wird und zwar im Bereich Balkonneubau. Den Fall der Balkonsanierung, wobei das Bodenteil 1 bereits eingebaut ist, zeigt Fig. 1. In beiden Fällen ist ein Rahmenteil 10 vorgesehen, auf den der Randbereich 4 des Bodenteils 1 aufgelegt wird. Im Fall des Balkonneubaus unter Einsatz der erfindungsgemäßen Baueinheit ist das abkragende Rahmenteil 10 nach vorn mit einer mit einer Blende 11 und zur Hauswand 18 hin mit einem Anschlussbauteil 12 verbunden. In beiden Anwendungsfällen -Balkonneubau und -Sanierung -ist das Rahmenteil 10 aus einem Langsteg 13 und einem daran befestigten U-Profil14 aufgebaut. Mit 15 sind Befestigungsmittel bezeichnet, die hier in den Figuren teils nur angedeutet sind und Winkelbleche, und Verschraubungen bezeichnen. An der Hauswand 18 ist ein Stahlseil 17 als Tragelement für den Balkon verankert. Mit 16 sind der Boden und
das Vorderteil bzw. die Vorderfront des zu sanierenden Balkons in Fig. 1 bezeichnet. Der zwischen dem Bodenteil 1 und dem Boden 16 verbleibende Hohlraum 19 enthält hier nicht dargestellte Isolier- und Abdichtmittel.
Je nach Bedarf können das Bodenteil 1 , der Belag 3, das Rahmenteil 10, beim Balkonneubau auch die Blende 11 und das Anschlussbauteil 12 Teile eines Bausatzes sein.
Durch Fig. 6 ist ein weiterer Anwendungsfall für die erfindungsgemäße Baueinheit gezeigt. Dort geht es um die Ausbildung eines Bodens mit Gefälle für einen Hof. Hier ist der Unterboden für die Baueinheit durch ein Punktfundament 20 ausgebildet. Die einzelnen Fundamentsäulen 21 bilden die Auflage für die Baueinheit, ggf. mehrere Baueinheiten. Der Abstand zwischen den Fundamentsäulen 21 ist durch Schotter 22 aufgefüllt.
Durch die vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten der erfindungsgemäßen Baueinheit gibt es auch die verschiedensten Unterböden oder Tragkonstruktionen. Bei der Ausbildung eines Hofes könnte beispielsweise ein Punkt- oder Streifenfundament vorgesehen sein, wobei der Abstand zwischen den Fundamentteilen mit Schotter verfüllt ist. Im Hinblick auf den Abtransport des abfließenden Wassers und der Belüftung ist es von Vorteil, wenn der Schotter eine untere, gröbere Schicht mit einem Kornband von 16- 32 mm und eine obere, feinere Schicht von 5 - 16 mm umfasst.
Hinsichtlich weiterer, in den Figuren nicht gezeigter Merkmale wird auf den allgemei- nen Teil der Beschreibung verwiesen.
Abschließend sei darauf hingewiesen, dass die erfindungsgemäße Lehre nicht auf das voranstehend erörterte Ausführungsbeispiel eingeschränkt ist. Vielmehr sind die unterschiedlichsten Ausbildungen der Baueinheiten nebst Tragkonstruktionen mög- lieh.
Bezugszeichen liste
1 Bodenteil
2 Ablauf
3 Belag
4 Randbereich
5 Vertiefung
6 Eingriffmittel
7 Zuschlagstoffe
8 Klebstoff
9 Trennschicht
10 Rahmenteil
11 Blende
12 Anschlussbauteil
13 Langsteg
14 U-Profil
15 Befestig u ngsm ittel
16 Boden und Vorderteil des zu sanierenden Balkons
17 Tragelement Stahlseil
18 Hauswand
19 Hohlraum für Isolier- und Abdichtmittel
20 Punktfundament
21 Fundamentsäulen
22 Schotter