REGAL
Die Erfindung betrifft ein Regal, respektive ein modulares Regalsystem gemäss dem Oberbegriff des unabhängigen Patentanspruchs.
Aus dem Stand der Technik sind Regale bekannt, die aus einer Vielzahl unterschiedlicher Einzelteile wie Regalpfosten, Regalbretter, Eckelemente, Verbindungselemente usw. bestehen, die nur mittels Werkzeugen zusammengebaut werden können. Die mechanische Verbindung erfolgt dabei in der Regel durch mechanische Verbindungsmittel wie Schrauben, Bolzen oder Stifte, die im Bereich der Ecken oder Kanten der zu verbindenden Elemente angeordnet sind. Diese auf herkömmlichen Fi- xiermethoden beruhenden Regale setzten meistens Werkzeuge, Bohrungen und Kraftaufwand voraus und sind aufwändig zusammenzustellen. Im Weiteren ist man nur beschränkt flexibel, da es umständlich ist, schon mit einander verbundene Elemente wieder auseinander zu nehmen oder zu ergänzen. Der Zusammenbau, das Auseinandernehmen oder das Erweitern sind aufwändig und erfordern häufig viel Geschicklichkeit, Können und den Einsatz von SpezialWerkzeugen.
Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, ein Regal zu zeigen, das einfach montiert und erweitert werden kann und hinsichtlich Anordnung und Konfiguration eine Vielzahl von Möglichkeiten bietet.
Die Aufgabe wird durch die Erfindung gelöst, so wie sie durch die Patentansprüche definiert ist.
Das erfindungsgemässe Regalssystem basiert auf einem modularen Aufbau aus einer Mehrzahl von flexibel zusammenstellbaren Modulen. Anstelle von herkömmlichen Verbindungsmitteln werden die Module bevorzugt durch flächig wirkende Kräfte zusammengehalten. Bei einer bevorzugten Ausführungsform werden die primären Haltekräfte durch Magnetfolie erzeugt, die zumindest entlang einer Seitenfläche (Wirkfläche) eines Moduls angebracht ist und mit entsprechend ausgebildeten Gegenflächen eines weiteren Moduls wirkverbindbar ist. Die einzelnen Module bestehen aus unterschiedlichen oder gleichen Elementen, die vorzugsweise stapelbar sind oder zu stapelbaren Einheiten ver- bunden werden können. Die Module sind bevorzugt als zumindest einseitig zugängliche Polyeder (Würfel, Quader, Pyramide, Hexaeder, Oktaeder) ausgebildet oder so ausgestaltet, dass sie zu sol-
chen vereinbar sind. Als besonders flexible Elemente eignen sich Winkel, die entlang von Schenkelflächen zu stapelbaren Einheiten wirkverbindbar sind.
Die Module können aus einem oder mehreren Teilen bestehen. Die Grosse der Haltekräfte ist durch die Grosse der Wirk- und der Gegenflächen und der Stärke des verwendeten Magnetmaterials be- stimmt.
Eine bevorzugte Ausführungsform eines Moduls besteht aus mehreren Seitenelementen, die entlang gewisser Kanten durch Scharniere zu einem gelenkigen Rahmen miteinander verbunden oder verbindbar sind. Das Modul ist so ausgestaltet, dass es, zwecks minimalen Transportvolumens, ähnlich einer Kartonschachtel zusammengelegt werden kann. Eine bevorzugte Ausführungsform weist vier rechteckige Seitenelemente auf, die an je zwei parallel zueinander angeordneten Seitenkanten gelenkig zu einem Rahmen verbunden sind. Der Rahmen wird in aufgeklapptem Zustand, z.B. durch eine Strebe oder eine Rückwand, stabilisiert. Die Seitenelemente sind bevorzugt aus vorzugsweise ferromagnetischem Metallblech, Kunststoff, Holz oder Karton gefertigt. Weiter eignen sich auch Sandwichplatten, die einen Kern aus Schaumstoff aufweisen, der mit stabilisierenden Deckschichten beschichtet ist, Magnetfolien können die Funktion der Deckschichten übernehmen.
Die magnetischen Wirkflächen bestehen bevorzugt aus magnetischem Material oder sind mit diesem, z.B. in Form von Magnetfolien, beschichtet. Die mit den magnetischen Wirkflächen wirkverbindbaren Gegenflächen weisen bevorzugt ferromagnetische Eigenschaften auf, so dass sie zur Herstellung einer kraftschlüssigen Verbindung geeignet sind.
Bevorzugt verwendete Magnetfolien bestehen aus einem thermoplastischen Kunststoff, in den Ferritpulver eingelagert ist. Bei den Magnetfolien handelt es sich in der Regel um handelsübliche Produkte die vorzugsweise aufgeklebt werden. Alternativ kann auch eine Magnetfolie als separates Element aus gebildet sein, das zwischen zwei zu verbindende ferromagnetiscb ausgebildete Flächen eingelegt wird.
Diese Module sind vorzugsweise so ausgebildet, dass sie neben und/oder aufeinander gestapelt, auf einer Fläche stehend oder an einer Wand hängend benutzt werden können. Die Verbindung zwi-
sehen zwei Modulen ist vorzugsweise derart, dass sie temporär und ohne Aufwand jederzeit aufgehoben werden kann. Die Module des Regalsystems sind vorzugsweise derart ausgestaltet, dass sie ohne zusätzliche Hilfsmittel miteinander wirkverbindbar sind.
Die Module werden bevorzugt durch winklige, u-förmige oder mehrfach geknickte Elemente gebildet, die über entsprechend ausgestaltete Flächen miteinander wirkverbindbar sind. Die Winke! zwischen den einzelnen Elementen sind vorzugsweise so gewählt, dass die resultierenden Module stapelbar sind und dass die Elemente im verpackten Zustand ein möglichst geringes Packvolumen aufweisen. Besonders bevorzugt sind Module die aus zwei oder mehr gleichen Elementen aufgebaut sind.
Die Erfindung wird anhand der in den nachfolgenden Figuren skizzenhaft dargestellten Ausfüh- rungsbeispiele näher erläutert. Dabei werden in den verschiedenen Figuren gleiche Elemente mit gleichen Nummern bezeichnet. Die Figuren zeigen rein schematisch:
Fig. 1 perspektivisch eine erste Ausführungsform eines Moduls;
Fig. 2 perspektivisch ein Regal aus mehreren Modulen;
Fig. 3 perspektivisch eine weitere Ausführungsform eines modularen Regals;
Fig. 4 zwei Module in perspektivischer Explosionsdarstellung mit einer zwischen ihnen angeordneten separaten Magnetfolie für die magnetische Verbindung der beiden Module;
Fig. 5 ebenfalls in perspektivischer Explosionsdarstellung eine weitere Ausführungsform eines
Moduls.
Figur 1 zeigt den Aufbau eines Moduls 1 in einer perspektivischen Explosionsdarstellung. Das Mo- dul 1 weist einen ersten und einen zweiten inneren und einen ersten und einen zweiten äusseren Winkel 2, 3, 4, 5 auf. Die beiden inneren Winkel 2, 3 ergänzen sich im zusammengebauten Zustand zu einem quadratische Rahmen. Die beiden inneren Winkel 2, 3 weisen Positionierungsmittel 6, 7 auf, die im zusammengebauten Zustand ineinander greifen und die beiden inneren Winkel 2, 3 ge-
geneinander positionieren. Die aussen liegenden Seitenflächen 8 der Schenkel 13 der inneren Winkel 2, 3 sind mit Magnetfolien 9 (Wirkflächen) beschichtet. Die inneren Seitenflächen (Gegenflächen) 10 der Schenkel 14 der beiden äusseren Winkel 4, 5 weisen ferromagnetische Eigenschaften auf, so dass sie beim Zusammenbau des Moduls 1 mit den Seitenflächen 8 der beiden inneren Winkel 2, 3 in eine kraftschlüssige Wirkverbindung treten. Im zusammengebauten Zustand umgreifen die äusseren Winkel 4, 5 die freien äusseren Kanten der inneren Winkel 2, 3, so dass das Modul 1 eine stabile und belastbare Einheit ergibt. Die Haftwirkung zwischen den einzelnen Modulen 1 und deren Einzelteilen beruht primär auf magnetischer Kraft, die durch die Wechselwirkung zwischen der Magnetfolie 9 der inneren Winkel 2, 3 und der ferromagnetischen äusseren Winkel 4, 5 entsteht. Eine ausreichende Haftwirkung wird durch die grossflächigen Wirk- und Gegenflächen 9, 10 erreicht.
Um in kritischen Fällen schädliche magnetische Einflüsse auszusch Hessen sind die Winkel 2 bis 5 bevorzugt so ausgestaltet, dass die Feldlinien praktisch nicht nach aussen oder ins Innere des Moduls 1 dringen. Aufgrund der grossen Wirkflächen eignen sich Folien mit einer vergleichsweise geringen Magnetisierung, so dass die Umgebung nicht beeinflusst wird. Die Anordnung und Ausges- taltung der Wirk- und Gegenflächen verstärkt die Wirkung des magnetischen Feldes und erhöht damit die Haltekräfte.
Die äusseren Winkel 4, 5 bestehen vorzugsweise aus ferromagnetischem Material, insbesondere Stahlblech, oder einer geeigneten Legierung. Die inneren Winkel 2, 3 sind vorzugsweise aus demselben Material wie die äusseren Winkel 4, 5, können aber ebenso gut aus einem anderen Material gefertigt sein. Die inneren Winkel sind vorzugsweise aus Kunststoff, oder Holz hergestellt. Winkel aus Kunststoff werden bevorzugt durch Spritzgiessen oder Schäumen (Sandwich) hergestellt. Die Seitenflächen der Winkel können mit Folien bezogen sein, welche die Funktion von Deckschichten übernehmen und zur Erhöhung der Stabilität beitragen. Falls die äusseren Winkel nicht aus Material mit ferromagnetischen Eigenschaften gefertigt sind, sind sie vorzugsweise mit einer entsprechenden Folie beschichtet.
Bei der gezeigten Ausführungsform weisen die inneren Winkel 2, 3 aussen liegende Rippen 1 1 auf, die einerseits zur Verstärkung dienen und andererseits den inneren Winkeln 2, 3 eine grössere Dicke verleihen. Die Rippen 1 1 dienen zur Aufnahme der Magnetfolie 9 oder einem äquivalenten Mittel.
Die äusseren Winkel 4, 5 weisen hier in den Seitenteilen 10 Öffnungen 12 auf, die zur Verbindung mit einem benachbarten Modul 1 (vgl. Figur 2) dienen. In diese Öffnungen 12 werden Zwischenelemente 15 eingesetzt, die zur Positionierung der einzelnen Module 1 gegeneinander und zu deren Wirkverbindung dienen. Die Zwischenelemente 15 korrespondieren mit den Öffnungen 12 und wei- sen in etwa die doppelte Dicke der Schenkel 14 der äusseren Winkel 4, 5 auf. Die Zwischenelemente 15 bestehen aus Magnetfolie, Metallblech oder einem anderen Material und sind bei Bedarf einer Metall- oder einer Magnetfolie beschichtet. Die Zwischenelemente sind vorzugsweise so ausgestaltet, dass sie eine Wirkverbindung zwischen den beiden Magnetfolien 9 von zwei benachbarten Modulen 1 bilden. Die gezeigte Ausführungsform weist den Vorteil auf, dass die das Modul 1 bildenden Ele- mente 2 bis 5 (vgl, Figur 1 ) so ineinander gestellt werden können, dass das gesamte Regal im verpackten Zustand minimales Packmass aufweist.
Figur 2 zeigt ein Regal 20, das aus mehreren quaderförmigen Modulen 1 gemäss Figur 1 besteht. Die Module 1 sind entlang von Seitenflächen 21 zusammengefügt und werden durch grossflächige wirkende Magnetverbindungen kraftschlüssig zusammengehalten, Die Magnetverbindungen beru- hen vorzugsweise auf Magnetfolien, die zwischen zwei Seitenfläche 21 von zwei benachbarten Modulen 1 angeordnet sind und mit den Modulen 1 in Wirkverbindung stehen. Die Magnetfolien sind direkt auf den Seitenflächen 21 aufgebracht oder stehen mit diesen in magnetischer Wirkverbindung. Die einzelnen Module 1 können flexibel gelöst und wieder miteinander verbunden werden. Bei der gezeigten Ausführungsform kann die Ausrichtung der einzelnen Module beliebig gewählt und verändert werden, Um eine magnetisch aktive Seitenfläche zu neutralisieren, wird sie mit einer geeigneten Metallfolie überzogen, welche die Wirkung der entstehenden Felder weitgehend neutralisiert. Beim gezeigten Regal 20 besteht bei Bedarf die Möglichkeit die Regalöffnungen durch Türen 22, die flexibel einsetzbar sind, zu verschliessen. Um eine Versteifung des Regals zu erreichen werden in eines oder mehrere Module Streben oder Rückwände eingesetzt.
Anstelle von Magnetfolien kann die Magnetwirkung auch durch andere Mittel, z.B. durch im Bereich der Seitenflächen 21 angeordnete Spulen, erzeugt werden.
Figur 3 zeigt eine weitere Ausführungsform eines Regals 20 das zwei Module 1 beinhaltet. Die Module 1 weisen vier Seitenelemente 25 auf, die entlang ihrer Kanten durch Scharniere 26 miteinander
verbunden sind. Die Module sind so ausgestaltet, dass sie durch seitliches Umklappen zusammengelegt werden können. Die Module 1 werden im aufgeklappten Zustand durch Streben 27 stabilisiert, die ein verscheren der Seitenelemente um die Scharniere 26 verhindern. Alternativ kann auch eine Rückwand oder ein anderes äquivalentes Mittel eingesetzt werden,
Die dargestellten Seitenelemente 25 sind aus ferromagnetischem Metallblech gefertigt und weisen zur Verstärkung eingepresste Sicken 28 auf. Neben Metallblech werden die Seitenelemente 25 bevorzugt aus Kunststoff, Holz oder Karton gefertigt Zwischen den aneinander liegenden Seitenelementen von zwei benachbarten Modulen 1 sind Magnetfolien angeordnet, die eine grossflächige Wirkverbindung zwischen den Seitenelementen 25 herstellen. Anstelle von Magneten können auch andere geeignete Verbindungsmittel verwendet werden.
Figur 4 zeigt in einer perspektivischen Explosionsdarstellung zwei Module 1 wie sie beispielsweise in den Regalen der Figuren 2 und 3 Verwendung finden können, Die Module 1 besitzen Seitenwände 30 mit Aussparungen 32 in den äusseren Seitenflächen 21 , die je nach Ausführungsform der Module 1 unterschiedlich ausgebildet sein können. Eine Möglichkeit ist z.B. die Ausgestaltung in Form von Sicken 28, wie in Figur3 beschrieben, eine andere die Ausbildung in Form von Öffnungen 12 wie in Fig. 1 beschrieben. Weiter ist z.B. denkbar, dass die Seitenwände 30 der Module 1 , z.B. für eine besonders leichte Bauweise, aus einem leichten Kunststoff gefertigt sind und nur über die Aussparungen 32 agnetisierbares Material, vorzugsweise Ferromagnetika, oder aber magnetisches Material zugänglich ist. Wie aus Figur 4 zu erkennen ist, ist für die Verbindung der Module 1 untereinander ein Zwischenelement 15 vorgesehen, das so ausgebildet ist, dass es vorzugsweise passgenau mit etwas Spiel in die beiden gegengleich ausgebildeten Aussparungen 32 zweier benachbarter Module 1 eingesetzt werden kann. Hierfür weist es eine Dicke auf, die etwa doppelt so gross ist wie die Höhe einer Aussparungen 32. Durch das gleichzeitige, passgenaue eingreifen des Zwischenelementes 1 5 in die Aussparungen 32 der beiden Module 1 sind die Module 1 in zusammengebautem Zustand gegen eine gegenseitige Verdrehung gesichert. Die flächig wirkenden Kräfte,, die zu einer kraftschlüssigen Verbindung der Module führen, können je nach Ausführungsform der Module 1 , vergleiche hierzu auch die Beschreibungen zu den Figuren 1 bis 3, über die Seitenflächen 21 , die Seitenflächen 21 und ein Zwischenelement 15, die Seitenflächen 21 und eine die Seitenflächen 21 überdeckende Zwischeneinlage (Magnetfolie oder ferromagnetische Folie mit einer den Aussparung 32
entsprechenden Öffnung) oder über eine beliebige Kombination dieser Elemente erfolgen. Es versteht sich von selbst, dass das Zwischenelement 15 entsprechend abgestimmt auf die Ausführungsform der Module 1 aus Material gefertigt sein kann, dass magnetisch, magnetisierbar oder weder magnetisch noch magnetisierbar sein kann.
Die Aussparungen 32, und entsprechend gegengleich die Zwischenelemente 15, können wie in den Figuren dargestellt einen quadratischen oder rechteckigen oder beliebig anderen, vorzugsweise po- lygonen Grundriss aufweisen, der in zusammengebautem Zustand ein Verdrehen der Module 1 gegeneinander verunmöglicht So sind beispielsweise dreieckige fünf- oder sechs- oder achteckige Grundrisse aber auch Grundrisse in Form von Kreissegmente, geradlinigen oder gewellten Schlitzen und vieles mehr denkbar. Auch können statt einer einzigen Aussparung 32 pro Seitenwand 30 mehrere Aussparungen 32 vorgesehen sein, die vorzugsweise um den Mittelpunkt der Seitenfläche 21 herum symmetrisch angeordnet sind. Besonders bevorzugt sind solche Ausgestaltungen der Aussparungen 32 und zugehörigen Zwischenelemente 15, die eine einfache Montage und ein Zusammenfügen der Module 1 in verschiedenen definierten, gegeneinander verdrehten Positionen der Module 1 erlauben, in zusammengebautem Zustand ein aber Verdrehen der Module 1 gegeneinander verhindern. Natürlich müssen nicht alle Seitenflächen 21 eines Moduls 1 Aussparungen 32 aufweisen. So ist es z.B. aus ästhetischen Gründen möglich, die Seitenflächen 21 die die Seitenwände oder obere Ablagefläche eines Regals bilden sollen, ohne Aussparungen zu gestalten.
Wie bereits in den Figuren 1 , 3 und 5 beschrieben, gibt es auch für die Ausgestaltung der Module 1 verschiedene Möglichkeiten. In Figur 5 ist eine weitere Ausführungsform eine Moduls 1 in perspektivischer Explosionsdarstellung gezeigt. Die in Figur 5 gezeigte Konstruktion eines Moduls 1 zeichnet sich dadurch aus, dass es zwei Winkelelemente 34 aufweist, die einstückig oder auch mehrteilig ausgebildet sein können, und über Winkelzapfen 38 miteinander zu einem stapelbaren Grundkörper verbindbar sind. Hierzu weisen die Winkelelemente 34 an den freien Enden ihrer Schenkel in die Stirnseite der Seitenwand 30 mündende, sacklochartige Öffnungen 36 auf. Die Öffnungen 36 sind vorzugsweise gleichmässige über die Stirnseite verteilt sind und erstrecken sich parallel zur Oberfläche der Seitenwand 30. Je nachdem, ob der Grundkörper rechtwinkelig, trapezförmig oder in Form eines Parallelogramms geformt ist, sind die besagten Stirnseiten in einem entsprechenden Winkel gephast. Die Winkelzapfen 38 weisen zwei in einem entsprechenden Winkel zueinander angeordne-
te Zapfenschenkel auf, die passgenau in die Öffnungen 36 passen. Für die Montage sind die Winkelzapfen 38 mit ihrem einen Zapfenschenkel in die Öffnungen 36 des einen Moduls 1 eingesteckt und vorzugsweise mit einem passenden Klebstoff darin fixiert. Das andere Winkelelement kann dann mit seinen Öffnungen 36 auf die freien Zapfenschenkel der Winkelzapfen 38 aufgesteckt werden und das Modul 1 ist fertig. Durch die gephasten Stirnseiten und die als Winkelzapfen 38 ausgebildeten Steckelemente ergibt sich eine Eigenspannung zwischen den zusammengesetzten Winkelelementen 34, die die Winkelelemente 34 zusammenhält. Es versteht sich von selbst, dass vor dem Zusammenbau die Winkelzapfen 38 nicht zwingend alle in einem Winkelmodul 34 verteilt sein müssen, wie dies in Fig. 5 dargestellt ist. Im Prinzip können Sie beliebig auf die Öffnungen 36 verteilt sein, Für eine einfache und schnelle Montage vor Ort ist es aber sinnvoll, vorgefertigte Winkelelemente 34 mit Winkelzapfen 38 und vorgefertigte Winkelelemente 34 ohne Winkelzapfen 38 zur Verfügung zu stellen. Wie für die oben beschriebenen Module 1 , so können auch diese Module 1 mit Türen oder Rückwänden versehen werden.
Für den Fachmann ist klar, dass die beschriebenen Beispiele keine einschränkende Wirkung haben und die in den verschiedenen Beispielen beschriebenen Elemente in sinnvoller Weise miteinander kombiniert bzw. ausgetauscht werden können,