Brennstoffzelle und/oder Elektrolyseur sowie Verfahren zu deren/dessen Herstellung
Die Erfindung betrifft eine Brennstoffzelle und/oder einen E- lektrolyseur nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 sowie ein Verfahren zu deren/dessen Herstellung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 23.
Aus dem Stand der Technik ist es bekannt, dass aufgrund der geringen Spannung, die eine einzelne Brennstoffzelle in der Lage ist, zu liefern für technische Anwendungen mehrere Zellen zu einem Brennstoffzellenstapel (englisch: stack) in Reihenschaltung zusammengeschaltet werden müssen. Die elektrische Verbindung erfolgt über so genannte Interkonnektoren oder Bipolarplatten. Im Falle eines planaren Stapelaufbaus übernehmen die Bipolarplatten neben der elektrischen Verbindung der einzelnen Zellen zusätzlich die Aufgabe der Brenn- und Oxidgaszuführung zu den Elektroden der Brennstoffzellen sowie die Separierung der Brenn- und Oxidgase benachbarter Zellen.
Die Bipolarplatten sind mit einem metallischen Substrat vaku- umplasmagespritzter Festelektrolyt-Brennstoffzellen (so genannte SOFC) stoffschlüssig verbunden, beispielsweise durch Hartlöten, Kondensator-Entladungsschweißen, Laserlöten etc.). Dadurch ist eine niederohmige Verbindung zwischen einer Bipolarplatte und der keramischen Anode der Festelektrolyt- Brennstoffzelle, welche benachbart zum metallischen Substrat angeordnet ist, gewährleistet.
Die keramische Kathode der Festelektrolyt-Brennstoffzelle wird üblicherweise durch eine kraftschlüssige Verbindung mit der Bipolarplatte verbunden. Diese Verbindungsart weist einen deutlich höheren Kontaktierungswiderstand auf als die anoden- seitige, materialschlüssige Verbindung. Hinzu kommt, dass aufgrund der geringen Flexibilität der Bipolarplatte und der Festelektrolyt-Brennstoffzelle Oberflächenunebenheiten durch Fertigungstoleranzen nur durch sehr hohe Anpresskräfte ausgeglichen werden können, welche wiederum zu einer mechanischen Beschädigung der empfindlichen Keramikschichten der Festelektrolyt-Brennstoffzellen führen können.
Um die elektrische Kontaktierung der Kathode zu verbessern und gleichzeitig Fertigungstoleranzen, wie z. B. Oberflächenrauhigkeiten und Oberflächenwelligkeiten, auszugleichen, wird vor dem Zusammenbau des Festelektrolyt-Brennstoffzellen-Stapels zwischen der Kathode und der benachbarten Bipolarplatte eine verformbare, keramische Suspension aufgetragen - z. B. mittels Siebdruck oder Nasspulverspritzverfahren. Diese Suspension trocknet und verfestigt sich während der ersten Inbetriebnahme des Brennstoffzellenstapels und bildet eine poröse Funktionsschicht. Eine vollständige Versinterung von Funktionsschicht und Kathode erfolgt dabei allerdings nicht, da die üblichen Betriebstemperaturen der Festelektrolyt-Brennstoffzelle, welche im Bereich zwischen 750 °C und 900 °C liegen, unterhalb der Sintertemperatur der verwendeten Materialien, welche etwa 1400 °C beträgt, liegen.
Die kraftschlüssige Verbindung einer Bipolarplatte und einer Festelektrolyt-Brennstoffzellen-Kathode hat folgende Nachteile:
1. Es existiert ein Zielkonflikt bei der Optimierung der Dicke der Funktionsschicht. Zum einen muss die Funktionsschicht relativ dick ausgeführt werden, um möglichst hohe Fertigungstoleranzen der Festelektrolyt-Brennstoffzellen und der Bipolarplatten zulassen zu können. Eine dickere Funktionsschicht stellt darüber hinaus trotz ihrer Porosität einen hohen Sauerstofftransportwiderstand zur Kathode dar und vermindert dadurch die elektrische Leistung der Zelle.
2. Da die keramische Funktionsschicht nicht in der Lage ist, an eine metallische Oberfläche (z. B. eine Bipolarplatte) an- zusintern, erreicht die Verbindung zwischen Bipolarplatte und Kathode nur eine geringe Haftfestigkeit und ist nicht in der Lage, Zugspannungen aufzunehmen. Darüber hinaus weist die Funktionsschicht kaum mechanische Flexibilität auf. Besonders im zyklischen Einsatz bei vielen und schnellen Temperaturwechseln, wie sie besonders im mobilen Einsatz einer Festelektrolyt-Brennstoffzelle als Hilfsenergieversorgungseinheit in einem Kraftfahrzeug auftreten, kann dies zu einem Versagen der Funktionsschicht in Form von hohen elektrischen Kontaktwiderständen an den Verbindungsflächen zwischen der metallischen Bipolarplatte und der keramischen Funktionsschicht führen.
Aus der DE 19836351 AI ist eine Hochtemperaturbrennstoffzelle bekannt, bei der zwischen der Anode und der zur Anode nächst- liegenden Bipolarplatte ein Nickelnetz angeordnet ist, wobei das Nickelnetz mittels einer metallischen Lötung an der Bipolarplatte elektrisch leitend befestigt ist. Eine Brennstoffzelle gemäß der DE 19836351 AI weist ebenfalls die oben genannten Nachteile auf, da die Verbindung der Interkonnek- torplatte lediglich kraftschlüssig mit der Anode erfolgt.
Aus der DE 4237602 AI ist eine Hochtemperaturbrennstoffzelle bzw. ein Hochtemperaturbrennstoffzellenstapel und ein Verfah-
ren zu deren/dessen Herstellung bekannt, wobei zwischen den Elektroden und den jeweils angrenzenden Bipolarplatten jeweils eine Funktionsschicht vorgesehen ist und wobei die Funktionsschicht bei Betriebstemperatur des Stapels elektronisch leitend und leicht verformbar ist. Eine in der DE 4237602 AI beschriebene Hochtemperaturbrennstoffzelle entspricht im Wesentlichen dem eingangs beschriebenen Stand der Technik.
Aus der DE 4340153 Cl ist eine Vorrichtung zum Kontaktieren von Elektroden von Hochtemperaturbrennstoffzellen bekannt. Diese Vorrichtung ist im Wesentlichen als elektrisch leitendes, elastisches und gasdurchlässiges Kontaktkissen mit einer verformbaren Oberflächenstruktur ausgebildet. Diese Vorrichtung liegt im Betrieb der Brennstoffzelle jeweils an der benachbarten Separatorplatte und an der zu kontaktierenden E- lektrode lediglich kraftschlüssig an, sodass auch diese Vorrichtung die oben genannten Nachteile nicht verhindern kann.
Aus der DE 19841919 AI ist ein Brennstoffzellenmodul und ein Verfahren zu dessen Herstellung bekannt, bei dem die Anode mit Hilfe eines Lotes an ihrer zugehörigen Interkonnektorplatte befestigt ist und die Kathode mittels einer keramischen Funktionsschicht elektrisch mit ihrer zugehörigen Interkonnektorplatte verbunden ist. Auch eine solche Brennstoffzelle weist als Nachteil eine mangelnde mechanische Zugfestigkeit zwischen Kathode und deren zugewandter Interkonnektorplatte auf, da die keramische Funktionsschicht sich nicht stoffschlüssig mit der Kathode verbindet und somit Zugkräfte nur unzureichend übertragbar sind.
Aus der DE 19932194 AI ist ein Verfahren zur Herstellung einer Kontaktschicht auf der Kathodenseite einer Brennstoffzelle bekannt, wobei die Kontaktschicht zwischen der Kathode und einer Interkonnektorplatte bzw. einer dazwischenliegenden Schutz-
schicht vorgesehen ist und das Verfahren im Wesentlichen folgende Schritte aufweist:
1. Aufbringen von mindestens einer Art von Einzelkarbonaten des Endproduktes Lanthan-Perovskit auf die Interkonnektorplatte oder die Kathode in Form von Pulver, Verlöten der einzelnen Bauelement der Brennstoffzelle unter Last und Wärmeentwicklung, wobei die Einzelkarbonate der Kontaktschicht zunächst kalziniert werden und gleichzeitig die aus den Einzelkarbonaten entstandene Oxidphase der Lanthan-Perovskite zur Kontaktschicht versintert. Anschließend wird die Brennstoffzelle abgekühlt. Somit ist die gemäß dieser Druckschrift herzustellende Kontaktschicht einseitig mit einer angrenzenden Schicht versintert. Hierdurch entsteht wiederum der in Zugrichtung mangelhaft belastbare Verbund zur Bipolarplatte, sodass eine derart hergestellte Brennstoffzelle nach einiger Betriebszeit nachteiligerweise einen erhöhten Übergangswiderstand zwischen Kathode und der zugehörigen Interkonnektorplatte aufweist. Als Verbindungsmedium, welches in der DE 19932194 AI fälschlicherweise als Lot bezeichnet wird, wird eine Mischung aus Einzeloxiden und Einzelkarbonaten (Ausgangsmaterial) angegeben, welche durch Erhitzen und Pressen zu einem Lanthan-Perovskit reagieren. Somit entsteht als verbindende Schicht eine keramische Schicht aus dem gleichen Material, wie es für die Herstellung einer Kathode verwendet wird. Beim Fügen eines Brennstoffzel- lenstapels wird durch einen chemischen Kalzinierungs- bzw. durch einen Sinterprozess eine Verbindungsschicht zwischen der Kathode und einer Schutzschicht erzeugt, wobei während der chemischen Reaktion Zwischenprodukte entstehen, welche gegenüber Endprodukten ein unterschiedliches Volumen aufweisen. Dieser Vorgang wird zwar in der DE 19932194 AI als Lötung bezeichnet. Dies stimmt jedoch mit der allgemein gängigen Definition einer Lötverbindung nicht überein. Eine Lötverbindung ist nach Dubbel, 16. Auflage, Seite G20; 1.2.1 durch das Ver-
binden erwärmter, in festem Zustand verbleibender Metalle durch schmelzende metallische Zusatzwerkstoffe (Lote) definiert. Eine chemische Reaktion des Lots erfolgt hierbei nicht. Insofern hat das "Löten" gemäß der DE 19932194 AI mit dem definitionsgemäßen Lötungsbegriff nur das Erwärmen der zu verbindenden Bauteile gemeinsam.
Bei einer Brennstoffzelle gemäß der DE 19932194 AI ist weiterhin von Nachteil, dass die entstehende Kontaktschicht eine keramische Kontaktschicht ist, welche auf mechanische Spannungen empfindlich reagiert. Die mechanischen Spannungen können in einer Festelektrolytbrennstoffzelle, welche als Hochtemperaturbrennstoffzelle arbeitet, beispielsweise durch unterschiedliche thermische Ausdehnungen der im Brennstoffzellen- stapel vorhandenen Schichten entstehen. Die keramische Kontaktschicht gemäß der DE 19932194 ist durch Sprödbruch- Empfindlichkeit gekennzeichnet, sodass auch bei nur geringer mechanischer Verformung bereits eine Beschädigung der Kontaktschicht und somit eine Verschlechterung des elektrischen Übergangswiderstandes zwischen einer Kathode und einer zugehörigen Interkonnektorplatte auftreten kann.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Brennstoffzelle und/oder einen Elektrolyseur anzugeben, welche® widerstandsfähig gegen hohe mechanische und thermische Wechselbelastung ist und zudem eine hohe elektrische Leistungsdichte aufweist. Außerdem soll ein Verfahren zur Herstellung einer Brennstoffzelle und/oder eines Elektrolyseurs angegeben werden, welches einfach und kostengünstig durchführbar ist. Insbesondere soll das Verfahren für eine Großserienproduktion geeignet sein.
Diese Aufgabe wird mit einer Brennstoffzelle und/oder einem Elektrolyseur mit den Merkmalen des Anspruchs 1 sowie einem Verfahren zu deren/dessen Herstellung mit den Merkmalen des
Anspruchs 23 gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen sind in den jeweils von den unabhängigen Hauptansprüchen abhängigen Ansprüchen angegeben.
Erfindungsgemäß wird auf die Seite der Bipolarplatte, welche die elektrische Verbindung zur Kathode der benachbarten Festelektrolyt-Brennstoffzelle herstellt, erstmals ein luftdurchlässiges metallisches Kontaktelement stoffschlüssig aufgebracht, z. B. mittels Hartlöten, Laserlöten oder Widerstandsschweißen. Bei dem metallischen Kontaktelement kann es sich z. B. um ein Gestrick, Gewirk, Geflecht, Gewebe oder einer perforierte Metallfolie handeln. Das metallische Kontaktelement hat die Aufgabe, ggf. im Verbund mit einer zur zusätzlichen Kontaktflächenvergrößerung nasskeramisch aufgebrachten Funktionsschicht, die Kathode elektrisch zu kontaktieren.
Das Kontaktelement soll auch bei Betriebstemperatur der Festelektrolyt-Brennstoffzelle noch über eine gewisse Elastizität, d. h. eine gewisse Federwirkung, verfügen, um auch nach vielen Temperaturzyklen noch den notwendigen Anpressdruck über die gesamte Kontaktfläche aufrechtzuerhalten. Das Kontaktelement kann daher speziell konstruktiv gestaltet werden, z. B. mit einer Wellen- oder Kanalstruktur. Außerdem können definierte Materialeigenschaften, wie z. B. die Federhärte, genutzt werden. Durch die Variation von Maschenweite, Umschlingung und Verschlingungswinkel sowie Drahtdurchmesser des Kontaktelements können in das Kontaktelement zur Brennstoffzelle sowohl laterale als auch senkrechte Dichtegradienten eingearbeitet werden, welche eine Optimierung des Sauerstofftransports ermöglichen.
Weitere Verbesserungen des metallischen Kontaktelements können durch die Einbringung einer zweiten metallischen Phase erzielt werden. Dieses zweite Material kann sich durch vorteilhafte
Eigenschaften auszeichnen, über die die erste Phase nicht oder nur unzureichend verfügt, wie z. B. hohe elektrische Leitfähigkeit, katalytische Aktivität und/oder hohe Federsteifig- keit. Es kann entweder in Form von Drähten, Fasern und/oder Oberflächenbeschichtungen der ersten Phase vorliegen.
Da das metallische Kontaktelement bei hoher Temperatur einem hoch reaktiven Oxidanten ausgesetzt ist, ist es wichtig, dass das verwendete Metall eine stabile, passivierende Oberfläche ausbildet. Um zu verhindern, dass die Oxidhaut den elektrischen Stromfluss an den Berührungspunkten der Drähte untereinander herabsetzt, muss die Oxidhaut des verwendeten Materials eine ausreichende elektrische Leitfähigkeit bei Betriebstemperatur aufweisen, z. B. als elektrischer Hochtemperatur- Halbleiter ausgebildet sein.
Ferner ist der thermische Ausdehnungskoeffizient des eingesetzten Metalls bevorzugt an diejenigen der Kathode und der Bipolarplatte angepasst.
Die genannten Anforderungen erfüllen z. B. ferritische Stähle mit hohem Chrom- und niedrigem Aluminium- und Siliziumgehalt. Ein geringer Anteil von Seltenerdelementen, wie z. B. Yttrium oder Lanthan verbessert die Haftfestigkeit der passivierenden Oxidhaut auf der Oberfläche der Drähte.
Zusätzlich zum metallischen Kontaktelement ist auch weiterhin eine keramische Funktionsschicht zwischen dem metallischen Kontaktelement und der Kathode angeordnet, weil sonst der e- lektrische Kontaktwiderstand zwischen dem metallischen Kontaktelement und der keramischen Kathode aufgrund der geringen Ankopplung der beiden Materialien hoch wäre und durch ihn die Leistung der Festelektrolyt-Brennstoffzelle verringert werden würde. Dies gilt insbesondere, wenn die Brennstoffzelle ther-
mischen Zyklen ausgesetzt ist, die ein An- und Abschwellen der mechanischen Kontaktkräfte und damit ggf. ein Abreißen der materialschlüssigen Verbindungen bewirken. Daher ist vor allem o eine feste Verbindung zwischen der metallischen und der keramischen Komponente gewünscht, die unter den gegebenen Betriebsbedingungen einer Festelektrolyt-Brennstoffzellen- Hilfsenergieversorgungseinheit auch in der Lage ist, mechanische Zuspannungen aufzunehmen.
Eine besonders feste Verbindung zwischen der metallischen und der keramischen Komponente kann durch das Aufbringen der keramischen Funktionsschicht auf die die Kathode kontaktierenden Flächen des metallischen Kontaktelements mittels thermischer Beschichtungsverfahren, z.B. dem Vakuum-Plasmaspritzverfahren, erreicht werden. Als Beschichtungsverfahren bieten sich alle thermischen Beschichtungsverfahren, z. B. Vakuum- Plasmaspritzen, an, die geeignet sind, hoch schmelzende Keramiken auf verschiedenste Trägermaterialien festhaftend aufzubringen.
Als Funktio.nsschicht-Materialien kommen Keramiken aus der Gruppe der Perowskite in Betracht, welche der Kathodenkeramik ähnlich sind und daher einen guten elektrischen Kontakt aufgrund der Affinität der Materialien ermöglichen. Bei der Auswahl der Kontaktschichtmaterialien muss sichergestellt werden, dass keine unerwünschten chemischen Reaktionen mit dem Material und den Oxidhäuten des metallischen Kontaktelements auftreten können. Darüber hinaus soll die Funktionsschicht in der Lage sein, eventuelle chemische Reaktionen zwischen dem metallischen Kontaktelement und der Kathode zu unterbinden.
Weitere wünschenswerte Eigenschaften der Funktionsschicht sind ein an die Kathode und das metallische Kontaktelement ange- passter thermischer Ausdehnungskoeffizient und eine Oxidati-
ons-hemmende Wirkung auf die Drahtoberfläche an der Grenzfläche zwischen Kontaktelement und Funktionsschicht.
Zur Ausbildung und Verstärkung der Haftkräfte zwischen der Funktionsschicht und der Kathode ist es notwendig, dass beide Keramiken miteinander versintern. Dazu ist es entweder notwendig, den gefügten Brennstoffzellenstapel einer Temperatur deutlich oberhalb der üblichen Betriebstemperatur auszusetzen oder eine zweite keramische Funktionsschicht einzufügen, die durch ihre Struktur und/oder den Zuschlag von so genannten "Sinterhilfsmitteln" ein Absinken der benötigten Sintertemperatur bewirkt. Zur Applikation der zweiten Funktionsschicht bieten sich verschiedene nasskeramische Beschichtungsverfahren an, wie z. B. Siebdrucktechnik, Nasspulversprühen oder Dispen- soren mit einer Verfahreinheit.
Die Erfindung hat durch die Kombination "Bipolarplatte mit materialschlüssig verbundenem, luftdurchlässigem, metallischem Kontaktelement - keramische Funktionsschicht - Kathode" gegenüber der bisher angewendeten Kombination "Bipolarplatte - Funktionsschicht - Kathode" folgende Vorteile:
1. Fertigungstoleranzen der Bipolarplatte und der Festelektrolyt-Brennstoffzelle werden während des Fügens des Stapels durch die elastischen Eigenschaften des kathodenseitigen metallischen Kontaktelements ausgeglichen.
2. Auch bei nach langer Betriebszeit bzw. vielen thermischen Betriebszyklen nachlassender Federsteifigkeit (z. B. durch Zeit-, Temperatur- und lastabhängige Kriechvorgänge) des metallischen Kontaktelements und dem damit verbundenen Nachlassen der Anpresskräfte bis hin zum Übergang in den Bereich der flächigen Zugbelastung bleibt der elektrische Kontakt zwischen einer Bipolarplatte und einer Kathode erhalten, da sowohl die
versinterten Keramiken der Funktionsschicht (en) und der Kathode als auch die thermisch beschichtete Verbindung von der Funktionsschicht und dem metallischen Kontaktelement bei Betriebstemperatur noch in der Lage sind, mechanische Spannungen aufzunehmen.
3. Die thermische Funktionsbeschichtung befindet sich nur noch an den Berührungspunkten zwischen dem metallischen Kontaktelement und der Kathode; sie wird nicht vollflächig aufgetragen bzw. wird, bei Verwendung einer zweite nasskeramisch aufgetragenen Funktionsschicht, auf eine minimale Dicke reduziert. Dies bedeutet eine deutliche Verringerung des Sauerstoffdiffusionswiderstands durch die Funktionsschicht und damit ein niedriges Sauerstoff-Aktivierungspotential an der Kathode, welches wiederum zu einer erhöhten Leistungsfähigkeit der Zelle führt. Das metallische Kontaktelement selbst stellt aufgrund seiner hohen Porosität nahezu keinen Transportwiderstand für den Sauerstoff dar.
4. Eine Optimierung der Luftverteilung über der Zellfläche des Festelektrolyt-Brennstoffzelle ist durch eine eingeprägte Kanalstruktur sowie einen gradierten Aufbau des Kontaktelements leicht zu realisieren.
5. Thermische Beschichtungsverfahren eignen sich prinzipiell besser zum Beschichten unebener Oberflächen (z. B. wegen Fertigungstoleranzen) im Gegensatz z. B. zum Siebdruckverfahren, welches hohe Ansprüche an die Oberflächenebenheit des zu bedruckenden Substrats stellt.
Im Folgenden wird die Erfindung anhand der Zeichnung beispielhaft näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 schematisch einen Querschnitt durch einen Brennstoff- zellenstapel mit Einzelbrennstoffzellen gemäß der Erfindung;
Fig. 2 eine vergrößerte Detailansicht X aus Fig. 1 einer erfindungsgemäßen Kontaktierung einer Kathode mit einer benachbarten Bipolarplatte;
Fig.3 eine vergrößerte Detaiansicht X einer zweiten Ausführungsform der Erfindung in einer teilweisen Explosionsdarstellung.
Im Folgenden wird die Erfindung anhand der Beschreibung einer Brennstoffzelle erläutert. Alle Angaben gelten selbstverständlich entsprechend für den Betrieb der erfindungsgemäßen Brennstoffzelle als Elektrolyseur.
Ein Brennstoffzellenstapel 1 (Fig. 1) weist mehrere Einzelbrennstoffzellen 2 auf. Die Einzelbrennstoffzellen 2 besitzen eine Elektrolytschicht 3, eine Anodenschicht 4 und eine Kathodenschicht 5, welche in bekannter Art und Weise nach Art einer Festelektrolyt-Brennstoffzelle (SOFC) ausgebildet sind. Die Anodenschicht 4 ist als ein Keramik-Metall-Verbundwerkstoff (englisch: Cermet = Keramik und Metal) aufgebaut und besteht z. B. aus Nickel und Zirkondioxid. Die Elektrolytschicht 3 besteht üblicherweise aus Yttrium-stabilisiertem Zirkoniumoxid. Die Kathodenschicht 5 besteht üblicherweise z. B. aus keramischem Lanthan-Strontium-Manganoxid (LSM) , welches oftmals zusätzlich mit Yttrium-stabilisiertem Zirkoniumoxid (YSZ) vermischt ist. Die Anodenschicht 4 ist in den Figuren dicker dargestellt als die Elektrolytschicht 3 und die Kathodenschicht 5. Die Anodenschicht 4 ist ggfs. auf einer mechanischtragenden Substratschicht (nicht gezeigt) angeordnet. Mit einer der Elektrolytschicht 3 gegenüberliegenden freien Seite 6
der Anodenschicht 4 bzw. der Substratschicht steht diese mit einem ersten Interkonnektor 7 in Verbindung. Der erste Interkonnektor 7 ist im Wesentlichen plattenförmig aus einem Metall aufgebaut und weist eine erste Flachseite 8 und eine zweite Flachseite 9 auf. Beide Flachseiten 8 , 9 weisen im Bereich der elektrisch aktiven Schichten 3, 4, 5 ggfs. Gaskanäle 10 und 11 auf, wobei die Gaskanäle 10, welche im Bereich der ersten Flachseite 8 angeordnet sind, der Anodenschicht 4 zugewandte Brenngaskanäle sind. Die Gaskanäle 11, welche im Bereich der zweiten Flachseite 9 einer Kathodenschicht 5 zugewandt sind, führen im Betrieb der Brennstoffzelle ein zur Oxidation des Brenngases erforderliches Oxidationsgas, z. B. Luftsauerstoff . Die Gaskanäle 10 sind jeweils durch Stege 12, die Gaskanäle 11 durch Stege 13 voneinander getrennt. Die Anodenschicht 4 steht mit ihrer freien Seite 6 elektrisch leitend und bevorzugt mechanisch stoffschlüssig mit freien Enden der Stege 12 des ersten Interkonnektors 7 in Verbindung. Die Anodenschicht 4 bzw. die Substratschicht ist beispielsweise durch eine Hartlötung, durch eine Kondensatorentladungsschweißung oder durch Laserlöten oder Rollnahtschweißen oder dergleichen geeignete stoffschlüssige Verbindungsarten mit dem ersten Interkonnektor 7 verbunden.
Auf einer der Elektrolytschicht 3 gegenüberliegenden freien Seite 20 der Kathodenschicht 5 ist eine Kontaktierungseinrichtung 21 angeordnet. Die Kontaktierungseinrichtung 21 ist im Wesentlichen schichtför ig ausgebildet und ist beispielsweise ein Gestrick, Gewirk, Netz oder ein perforiertes Blech. Die Kontaktierungseinrichtung 21 ist ebenfalls aus einem elektrisch leitenden Material ausgebildet, welches zudem in einer Richtung 22 senkrecht zu den Schichtebenen der Elektrolytschicht 3, der Anodenschicht 4, der Kathodenschicht 5 und der Kontaktierungseinrichtung 21 elastisch ausgebildet ist. Bevorzugt ist die Kontaktierungseinrichtung 21 somit als insbeson-
dere federnd kompressibles Metalldrahtgestrick, Metalldrahtgewirk, Metalldrahtnetz, Metalldrahtgewölle oder perforierte Metallfolie ausgebildet.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform können die Kanäle 10, 11, im Interkonnektor 7 entfallen. In diesem Falle übernimmt die gasdurchlässige Kontaktierungseinrichtung 21 die Gaszufuhr bzw. die Reaktionsproduktabfuhr.
Die Kontaktierungseinrichtung 21 ist ein luftdurchlässiges, poröses, flexibles, metallisches Gebilde. Sie ist aus einem Metall ausgebildet, welches eine stabile, passivierende Oberfläche ausbildet, damit die Oxidhaut den elektrischen Stro - fluss an den Berührungspunkten der metallischen Kontaktierungseinrichtung 21 mit der Kathodenschicht 5 und einem zweiten Interkonnektor 30 nicht herabgesetzt wird. Zu diesem Zweck muss die Oxidhaut des verwendeten Metalls eine ausreichende elektrische Leitfähigkeit bei Betriebstemperatur der Festelektrolytbrennstoffzelle, welche üblicherweise im Bereich o- berhalb von 700 °C liegt, aufweisen, also ein so genannter Hochtemperatur-Halbleiter sein. Diese Anforderungen erfüllen z. B. ferritische, Stähle mit hohem Chrom- und niedrigem Aluminium-Gehalt. Ein geringer Anteil von Seltenerdelementen, wie z. B. Yttrium oder Lanthan verbessert die Haftfestigkeit der passivierenden Oxidhaut auf der Oberfläche des die Kontaktierungseinrichtung 21 ausbildenden Materials.
Die Kontaktierungseinrichtung 21, welche als Schicht ausgebildet ist, steht mit einer freien Flachseite mit dem zweiten Interkonnektor 30 einer benachbarten Einzelbrennstoffzelle 2 e- lektrisch leitend und mechanisch stoffschlüssig in Verbindung. Eine mechanisch stoffschlüssige Verbindung 31 zwischen der Kontaktierungseinrichtung 21 und dem zweiten Interkonnektor 30
ist beispielsweise als Hartlötung, Kondensatorentladungs- schweißung oder Laserlötung oder dergleichen geeignete Befestigungsart ausgebildet.
Im Folgenden wird eine erste Ausführungsform des stoffschlüssigen und formschlüssigen Verbunds zwischen der Kathodenschicht 5 und dem zweiten Interkonnektor 30 über die Kontaktierungseinrichtung 21 anhand des Details X aus Figur 1, welches in Fig. 2 dargestellt ist, beispielhaft näher erläutert.
Beispielhaft ist in der Fig. 2 die Kontaktierungseinrichtung 21 als Drahtgewölle aus einem dünnen Metalldraht 32 ausgebildet, wobei Metalldrahtbogenabschnitte 33 dem zweiten Interkonnektor 30 zugewandt sind und Metalldrahtbogenabschnitte 34 der Kontaktierungseinrichtung 21 der Kathodenschicht 5 zugewandt sind. Die Metalldrahtbogenabschnitte 33 sind mittels der stoffschlüssigen Verbindung 31 mit dem zweiten Interkonnektor 30 verbunden, wobei z. B. die Metalldrahtbogenabschnitte 33 in einer Schicht der stoffschlüssigen Verbindung 31 eingebettet sind und somit mit dem zweiten Interkonnektor 30 fest, insbesondere zugfest, in einer Richtung 22 verbunden sind.
Die Metalldrahtbogenabschnitte 34, welche der Kathodenschicht 5 zugewandt sind, sind mittels einer Verbindungsschicht 40, welche zum einen stoffschlüssig mit der Kathodenschicht 5 und zum anderen stoffschlüssig und/oder formschlüssig mit der Kontaktierungseinrichtung 21 in Verbindung steht, verbunden. Die Verbindungsschicht 40 ist erfindungsgemäß als keramische, mittels einem thermischen Auftragsverfahren, z.B. dem Vakuum- Plasmaspritzverfahren auf die freie Seite der Kontaktierungseinrichtung 21 aufgebrachte Funktionsschicht ausgebildet. Die Verbindungsschicht 40 ist vorzugsweise aus Keramiken aus der Gruppe der Perovskite ausgebildet, welche dem Werkstoff der Kathodenschicht 5 ähnlich sind und somit aufgrund ihrer Affi-
nität einen guten elektrischen Kontakt und eine gute mechanische Verbindung gewährleisten. Die Verbindungsschicht 40 ist bevorzugt nicht vollflächig ausgebildet, sondern lediglich in den Bereichen auf einer freien Oberfläche 70 der Kathodenschicht 5 vorhanden, in denen die Metalldrahtbogenabschnitte 34 in der Nähe der Kathodenschicht 5 verlaufen. Vorzugsweise ist die Verbindungsschicht 40 teilbereichsweise auf der freien Oberfläche der Kontaktierungseinrichtung 21 derart angeordnet, dass Teilbereiche' der Metalldrahtbogenabschnitte 34 in der Verbindungsschicht 40 formschlüssig eingebettet sind, wobei die Einbettung vorzugsweise in den Bereichen der Metalldrahtbogenabschnitte 34 erfolgt, welche einer freien Oberfläche 70 der Kathodenschicht 5 nächstgelegen angeordnet sind. Hierdurch entsteht eine kleinflächige, insbesondere punktuelle stoffschlüssige und/oder formschlüssige Verbindung zwischen der Kontaktierungseinrichtung 21 und der Kathode 5, bei der von besonderem Vorteil ist, dass Teilbereiche der freien Oberfläche 70 der Kathodenschicht 5 von der Verbindungsschicht 40 unbedeckt bleiben, sodass in diesen Bereichen ein ungehinderter Sauerstoffaustausch stattfinden kann, was zu einer erhöhten Leistung einer Brennstoffzelle 2 beiträgt. Wegen der hinsichtlich des Werkstoffs vorhandenen Affinität zwischen der keramischen Verbindungsschicht 40 und dem Kathodenmaterial ist eine zugfeste stoffschlüssige Verbindung zwischen der Verbindungsschicht 40 und der Kathode 5 durch Versinterung der Materialien der VerbindungsSchicht 40 und der Kathode 5 sichergestellt. In der Verbindungsschicht 40 sind die Metalldrahtbogenabschnitte stoff- und/oder formschlüssig eingebettet, sodass die Kontaktierungseinrichtung 21 in einer Richtung 22 zugkraftwiderstandsfähig und elektrisch leitend mit der Kathode 5 verbunden ist.
Anderseitig ist die Kontaktierungseinrichtung 21 wie oben beschrieben stoffschlüssig mit einer Interkonnektorplatte 30
verbunden, sodass die Verbindung zwischen einer Kathode 5 und einer Interkonnektorplatte 30 insgesamt in hohem Maße zugkraftwiderstandsfähig in einer Richtung 22 ist, ohne dass die elektrischen Kontaktierungseigenschaften zwischen der Interkonnektorplatte 30 und der Kathode 5 nachteilig beeinflusst werden.
Gemäß einer zweiten Ausführungsform des stoffschlüssigen Verbunds zwischen der Kathodenschicht 5 und dem zweiten Interkonnektor 30 über die Kontaktierungseinrichtung 21 ist zusätzlich eine zweite Funktionsschicht 90 vorhanden. Diese Ausführungsform wird im Folgenden anhand des Details X aus Fig. 1, welches in Fig. 3 dargestellt ist, beispielhaft näher erläutert.
Die zweite Ausführungsform der Erfindung gemäß Fig. 3 ist im Wesentlichen identisch aufgebaut wie die Ausführungsform der Fig. 2, auf die vollinhaltlich Bezug genommen wird. Im Unterschied zur ersten Ausführungsform weist die zweite Ausführungsform jedoch eine zweite Funktionsschicht 90 auf, welche als sehr dünne Schicht auf die freie Oberfläche 70 der Kathodenschicht 5 aufgebracht ist. Diese zweite Funktionsschicht 90 ist aus einem keramischen Material ausgebildet, welches dem keramischen Material der Verbindungsschicht 40 und dem Kathodenmaterial sehr ähnlich ist, sodass beim Fügen des Brennstoffzellenstapels eine gute Versinterung zwischen diesen Materialien und somit eine gute stoffschlüssige Verbindung erreicht werden kann. Die Funktionsschicht 90 ist bevorzugt mittels nasser Applikationstechniken, wie z. B. Siebdruck, Sprühen, Streichen, als pastöse Masse oder Suspension auf die freie Oberfläche 70 der Kathode 5 aufgetragen. Beim Zusammenfügen der Brennstoffzellenstapel gelangen die mittels thermischer Beschichtungsverfahren auf die Kontaktierungseinrichtung 21 aufgebrachten Abschnitte der Verbindungsschicht 40 in die noch pastöse bzw. verformbare zweite Funktionsschicht 90 und
tauchen in diese ein, sodass die Verbindungsschicht 40 bzw. deren Abschnitte zumindest teilbereichsweise von pastöser Keramikmasse umgeben sind. Die Materialien der zweiten Funktionsschicht 90 sind bevorzugt mit Sinterhilfsmitteln versehen, sodass eine Herabsetzung der erforderlichen Sintertemperatur zur Verbindung der Funktionsschicht 90 mit der Verbindungsschicht 40 erreicht werden kann. Bei der ersten Inbetriebnahme eines so gefügten Brennstoffzellenstapels versintern die thermisch aufgetragenen Keramikmaterialien der Verbindungsschicht 40 zuverlässig und mit hoher Festigkeit mit der nass aufgetragenen keramischen Funktionsschicht 90, sodass eine in einer Richtung 22 auf Zug hoch belastbare stoffschlüssige keramische Verbindung zwischen den Schichten 40 und 90 entsteht. Zusammen mit dem Stoff- und/oder Formschluss der Verbindungsschicht 40 zu den Metalldrahtbögen 34 der Kontaktierungseinrichtung 21 hin entsteht insgesamt ein hoch zugbelastbarer Verbund zwischen der Kontaktierungseinrichtung 21 und der Kathode 5. Wie anhand der Ausführungsform gemäß Fig. 2 bereits beschrieben ist die Kontaktierungseinrichtung 21 stoffschlüssig mit dem Interkonnektor 30 verbunden, sodass in der Zusammenschau eine hoch zugkraftbelastbare Verbindung zwischen dem Interkonnektor 30 und der Kathode 5 ausgebildet ist. Gegenüber der Ausführungsform gemäß Fig. 2 zeichnet sich die Ausführungsform gemäß Fig. 3 durch eine noch etwas höher zugkraftbelastbare Verbindung zwischen der Kontaktierungseinrichtung 21 und der Kathode 5 aus, wobei im Gegenzug durch die vollflächige Bedeckung der Kathode 5 mit der Funktionsschicht 90 ein etwas höherer Sauerstoffdiffusionswiderstand gegenüber der Ausführungsform gemäß Fig. 2 in Kauf genommen werden muss. Dieser Sauerstoffdiffusionswiderstand ist jedoch wesentlich geringer als beim Stand der Technik, da durch die Kombination der Verbindungsschichten 40 und" 90 die Dicke der Funktionsschicht 90 wesentlich reduziert werden konnte, sodass der Sauerstoffdiffusionswiderstand gegenüber dem bekannten Stand der Technik wesentlich reduziert
werden konnte, was eine Leistungssteigerung der Brennstoffzelle zur Folge hat.
Im Folgenden wird das erfindungsgemäße Verfahren zum Herstellen einer Brennstoffzelle näher erläutert: Die im Folgenden gewählte Reihenfolge der Verfahrensschritte ist für den zeitlichen Ablauf des Herstellverfahrens nicht bindend. Sie dient lediglich zur veranschaulichten Beschreibung des Verfahrens und stellt eine mögliche, insbesondere bevorzugte Abfolge der Herstellungsschritte dar.
Zunächst wird in im Wesentlichen bekannter Art und Weise der elektrochemisch aktive Schichtaufbau, bestehend aus Anodenschicht 4, Elektrolytschicht 3 und Kathodenschicht 5, für eine Hochtemperatur-Festelektrolytbrennstoffzelle hergestellt. Dies kann üblicherweise mittels des Vakuum-Plasmaspritz- Fertigungsverfahrens oder mittels eines sinterkeramischen Fertigungsverfahrens durch Mischen einer metallisch-keramischen Suspension und einem anschließenden Sinterprozess für die jeweilige Schicht erfolgen. Bei dem Vakuum-Plasmaspritz- Fertigungsverfahren wird der Schichtaufbau der einzelnen Schichten 3, 4, 5 durch Einblasen der die Schichten jeweils ausbildenden Materialien in einem Plasmastrahl eines Plasmabrenners hergestellt, wobei der Plasmabrenner beispielsweise mäanderför ig über eine Substratschicht geführt wird, sodass durch das äanderförmige Verfahren des Plasmabrenners ein schichtweiser Aufbau erreicht wird.
Der Verbund aus Anodenschicht 4, Elektrolytschicht 3 und Kathodenschicht 5 wird anodenseitig mit einer freien Flachseite 8 eines ersten Interkonnektors 7 verbunden, wobei die Verbindung elektrisch leitend und/oder bevorzugt mechanisch stoffschlüssig ausgebildet wird. Hierfür eignen sich insbesondere die Befestigungsarten des Hartlötens, des Kondensatorentladungsschweißens oder des Laserlötens.
In bevorzugt gleicher Art und Weise wie die Befestigung der Anodenschicht 14 auf dem ersten Interkonnektor 7 erfolgt eine Befestigung der Kontaktierungseinrichtung 21 mit einer zweiten Flachseite 9 eines zweiten Interkonnektors 30, sodass eine e- lektrisch leitende, mechanisch zugfeste Verbindung zwischen der Kontaktierungseinrichtung 21 und dem zugehörigen zweiten Interkonnektor 30 hergestellt wird.
Auf einer dem zweiten Interkonnektor 30 gegenüberliegenden freien Seite der Kontaktierungseinrichtung 21 wird erfindungsgemäß mittels eines thermischen Auftragsverfahrens, z. B. des Vakuum-Plasmaspritzens eine keramische Verbindungsschicht 40 aufgetragen, wobei durch die Verwendung eines thermischen Auftragverfahrens eine hohe stoffschlüssige Festigkeit zwischen der Verbindungsschicht 40 und der Kontaktierungseinrichtung 21 erreicht werden kann. Zudem kommt, dass eine poröse oder beispielsweise als Drahtgewölle ausgebildete Kontaktierungseinrichtung auch teilweise formschlüssig mit der durch thermisches Auftragsverfahren aufgetragenen Verbindungsschicht 40 verbunden ist, weil beispielsweise Metalldrahtbögen 34 von der keramischen Verbindungsschicht 40 beim Auftragen umflossen werden und nach dem Aushärten der Keramik der Verbindungsschicht 40 somit formschlüssig in die keramische Verbindungsschicht 40 eingebettet sind. Die mittels thermischer Beschichtungsverfahren aufgebrachte Verbindungsschicht 40 ist beim Fügen des Brennstoffzellenstapels bereits ausgehärtet, hat jedoch aufgrund ihrer Materialähnlichkeit zum Kathodenmaterial 5 eine hohe Affinität und eine hohe Neigung, mit dem Material der Kathode 5 zu versintern. Insofern gelingt es erfindungsgemäß, mittels einer harten, mit thermischen Beschichtungsverfahren aufgebrachten Verbindungsschicht 40 einen guten stoffschlüssigen und somit zugkraftwiderstandsfähigen Verbund zwischen der keramischen Verbindungsschicht 40 und der Kathoden-
keramik herzustellen. Dieser Stoffschluss bildet sich durch einen Versinterungsprozess bei einer ersten Inbetriebnahme des Brennstoffzellenstapels aus, wobei dieser bevorzugt einmalig auf eine Temperatur oberhalb der späteren Betriebstemperatur des Brennstoffzellenstapels erhitzt wird, um die Versinterung in einem ausreichenden Maße sicherzustellen.
In besonders bevorzugter Weise kann eine punktuelle oder teilbereichsweise Anordnung der Verbindungsschicht 40 derart erfolgen, dass die Ausgangsmaterialien für die Verbindungsschicht 40 auf die der Kathodenschicht 5 zugewandten Seite der Kontaktierungseinrichtung 21 nur teilbereichsweise aufgetragen werden, wobei sichergestellt ist, dass die die Verbindungsschicht 40 ausbildenden Materialien lediglich an den Bereichen der Kontaktierungseinrichtung 21 angebracht werden, welche später mit der Kathodenschicht 5 in Berührung gelangen sollen.
Gemäß einer zweiten Ausführungsform der Erfindung wird zusätzlich eine zweite keramische Funktionsschicht 90 auf die freie Oberfläche 70 der Kathodenschicht 5 aufgetragen. Die zweite keramische Funktionsschicht 90 wird als Suspension und/oder eine Paste mittels so genannter nasser Applikationstechniken, z. B. dem Siebdruck, dem Nasspulversprühen und dergleichen, vor dem Fügeprozess des Brennstoffzellenstapels 1 auf die Kathode 5 aufgetragen. Beim Fügeprozess des Brennstoffzellenstapels 1 wird dann der zweite Interkonnektor 30 mit der angebundenen Kontaktierungseinrichtung 21 und der thermisch aufgetragenen ersten Funktionsschicht 40 auf die freie Seite 20 der Kathodenschicht 5 aufgesetzt, sodass die erste Funktionsschicht 40 in die nasse zweite Funktionsschicht 90 eintaucht. Somit befinden sich zwischen den Metalldrahtbogenabschnitten 34 der Kontaktierungseinrichtung 21 und der Kathodenschicht 5 die vorher aufgetragenen Schichten 40, 90, welche besonders
gut miteinander versintern und somit eine stoffschlüssige Verbindung ausbilden.
Nach dem Fügen des Brennstoffzellenstapels 1 werden die Keramiken der Kathode 5 und der Schichten 40, 90 miteinander versintert, sodass ein mechanischer Zugkraft-widerstandsfähiger Verbund ausgebildet wird. Hierzu wird der Brennstoffzellenstapel 1 einer Temperatur deutlich oberhalb der üblichen Betriebstemperatur des Brennstoffzellenstapels 1 ausgesetzt, sodass eine gute Versinterung dieser Materialien erfolgt.
Die zweite keramische Funktionsschicht 90 ist eine Keramik, die durch ihre Struktur und/oder den Zuschlag von so genannten Sinterhilfsmitteln eine Absenkung der erforderlichen Sintertemperatur bewirkt. Die zweite Funktionsschicht 90 kann mittels nasskeramischer Beschichtungsverfahren, wie z. B. Siebdruck, Nasspulversprühen oder Dispensoren mit einer Verfahreinheit aufgetragen werden.
Besonders vorteilhaft bei der erfindungsgemäßen Brennstoffzelle bzw. dem erfindungsgemäßen Elektrolyseur sowie dem erfindungsgemäßen Verfahren zu deren bzw. dessen Herstellung ist, dass jede Einzelbrennstoffzelle mit einer benachbarten Einzelbrennstoffzelle einen Verbund eingeht, welcher Zugkräfte in einer Richtung entgegen der Fügerichtung des Brennstoffzellenstapels aufnehmen kann. Hierdurch ist eine auch langfristig hochwertige elektrische Kontaktierung der Kathode mit dem benachbarten Interkonnektor sichergestellt. Zudem ist mit dem erfindungsgemäßen Verfahren eine in einfacher Art und Weise durchführbare und insbesondere im Bereich der Großserienherstellung anwendbare Herstellmethode angegeben. Gleichzeitig weist eine erfindungsgemäße Brennstoffzelle eine erhöhte e- lektrische Leistungsdichte auf, da durch die erfindungsgemäße Ausbildung der stoffschlüssigen Verbindung zwischen der Kon-
taktierungseinrichtung 21 und der Kathodenschicht 5 freie 0- berflächenabschnitte 70a der freien Oberfläche 70 ausgebildet werden, die nicht von der Funktionsschicht bedeckt sind und somit die Diffusion der Sauerstoff-Ionen durch die Kathode in keiner Weise behindern.