Verfahren und Vorrichtung zum Transport von Abfall aus Wohngebieten zu einer zentralen Verwertungsanlage
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Transport von Abfall, wie Hausmüll, Sperrmüll, Gewerbemüll, Unrat und dgl., aus Wohngebieten zu einer zentralen Verwertungsanlage, insbesondere einer Verbrennungs-, Sortier- sowie Kompostieranlage und dgl., gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Die Erfindung betrifft außerdem eine zur Durchführung dieses Verfahrens vorge- sehene Vorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 19.
Der heutige Stand der Technik ermöglicht den Bau von Passagierflugzeugen, Hochgeschwindigkeitszügen, Tunnels, Talsperren usw. Jedoch ist die heutige Technik für den Transport von Abfall zu zentralen Verwertungsanlagen, insbeson- dere Verbrennungs-, Sortier- und Kompostieranlagen, noch nicht ausgereift. Dies ist deswegen als nachteilig anzusehen, weil es vordringliches Ziel von Städten und Gemeinden sein muß, die Umweltbelastung gering zu halten.
Wie bekannt, ist die bisher erfolgende Sammlung des Abfalls aus Haushalten und Hochhäusern mit beträchtlichen Nachteilen behaftet. So ist die Aufstellung von Mülltonnen und kleinen Containern an Häusern nicht als optimal anzusehen. Dies beruht unter anderem darauf, daß derartige Sammelbehälter der Sonne, dem Regen, dem Frost usw., d.h. also insgesamt der Witterung ausgesetzt und somit erhöhten Belastungen unterworfen sind.
Derartige Mülltonnen und kleine Container werden überdies häufig überfüllt. Da nicht gewährleistet ist, daß die Abdeckung immer geschlossen ist, fällt häufig der Abfall auf den Boden neben den Mülltonnen und kleinen Containern, was aus hygienischer Sicht höchst unerwünscht ist.
Sofern die bisher verwendeten Mülltonnen und kleinen Container nicht vollständig entleert werden, ergibt sich der nachteilige Umstand, daß Abfallreste im Behälter verbleiben. Dies verursacht je nach Jahreszeit und Witterung eine unangenehme Geruchsbildung und zieht Ungeziefer an.
Es ist außerdem als arbeitsaufwendig und damit kostenintensiv anzusehen, daß die Mülltonnen und kleinen Container in regelmäßigen Abständen am Straßenrand bereitgestellt werden müssen, so daß sie von Entsorgungsfahrzeugen geleert werden können. Diese Leerung der Mülltonnen und kleinen Container erfolgt meist auf der Straße, so daß der normale Straßenverkehr erheblich behindert wird.
In den meisten Fällen werden die verwendeten Müllbehälter weder gewaschen noch desinfiziert, was die erwähnten Nachteile in hygienischer Hinsicht nach sich zieht.
Durch diese Nachteile wird insgesamt die Umwelt erheblich belastet.
Weiterhin sind verschiedene Möglichkeiten bekannt, um Abfälle aus Wohn- und Arbeitsgebieten zu Verwertungsanlagen, wie Verbrennungs-, Sortier- und Kom- postieranlagen, zu transportieren. Dies erfolgt in den meisten Fällen mittels Lastwagen oder großen Transportcontainern. Diese Art des Abfalltransportes ist jedoch unsauber, da die Straßen verschmutzt werden. Außerdem wird der Verkehr behindert. Bei der Verwendung von offenen Transportcontainern oder -mulden zum Abfalltransport sind diese entsprechend den existierenden Vorschriften durch großmaschige Netze abgedeckt. Dies kann jedoch nicht verhindern, daß der Müll teilweise auf die Straße fällt und diese somit in unerwünschterweise verschmutzt.
Demgemäß liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren sowie eine Vorrichtung zum Transport von Abfall aus Wohngebieten zu einer zentralen Ver-
wertungsanlage zu schaffen, mittels denen die beschriebenen Nachteile beseitigt werden und unabhängig von der Art des anfallenden Abfalls ein sauberer, umweltfreundlicher Transport in behinderungsfreier Weise erreicht wird.
Die Merkmale des zur Lösung dieser Aufgabe geschaffenen Verfahrens gemäß der Erfindung ergeben sich aus Anspruch 1.
Die zur Durchführung dieses Verfahrens geschaffene Vorrichtung bzw. Anlage gemäß der Erfindung ergibt sich aus dem Anspruch 24.
Vorteilhafte Ausgestaltungen des Verfahrens sowie der Vorrichtung gemäß der Erfindung sind in jeweiligen abhängigen Ansprüchen beschrieben.
Das erfindungsgemäße Verfahren zeichnet sich dadurch aus, daß in vorteilhafter Weise der Abfall an Sammelstellen gesammelt und in geschlossenen Behältern über gesonderte Transportwege zu einer zentralen Stelle befördert wird, in welcher der Abfall verwertet wird.
Die Erfindung befaßt sich somit mit dem Transport von Abfall ganz allgemein, wie Hausmüll, Sperrmüll, Kunststoffabfällen, Gewerbemüll, Unrat usw., von Haushalten, Hochhäusern, Betrieben usw. zu einer zentralen Verwertungsanlage, insbesondere einer Verbrennungs- und/oder Kompostieranlage. Mit der Erfindung wird eine saubere Beseitigung bzw. ein sauberer Transport der Abfälle zum Verwertungsort erreicht, und zwar unabhängig davon, ob der anfallende Abfall trocken, feucht oder sogar naß ist.
Wenn der Transport von Abfall, wie erfindungsgemäß vorgesehen, auf gesonderten Transportwegen unterirdisch oder oberirdisch durchgeführt wird, werden die Straßen sauber gehalten und der Straßenverkehr nicht behindert.
Die bislang bei den üblichen Abfalltransporten auftretenden Nachteile werden erfindungsgemäß weiterhin dadurch vermieden, daß der Transport von Abfall auf gesonderten Transportwegen - sei es unterirdisch oder auch oberirdisch - in geschlossenen Behältern zu einem Zwischen- oder Hauptbunker erfolgt.
Hierbei ist es erfindungsgemäß möglich, daß an bestimmten Orten kleine Sammelstellen eingerichtet sind, die von einem oder mehreren Betreuern überwacht werden. Hierbei kann jede kleine Sammelstelle zur Aufnahme von Müllsäcken, Sperrmüll und anderen Abfällen ausgebildet sein.
Erfindungsgemäß ist neben einer solchen kleinen Abfallsammelstelle, welche die erwähnten Müllsäcke aufnimmt, eine Halle für große Container und Transportmulden angeordnet, wobei in dieser Halle die anfallenden Abfälle vor der Beladung von Großbehältern sortiert werden. Die beladenen Großbehälter werden sodann von entsprechenden Fahrzeugen zur zentralen Müllverbrennung transportiert.
Die vorgesehenen kleinen Sammelstellen sorgen somit erfindungsgemäß für eine saubere Umwelt. Aufgrund dieser Anordnung wird der Straßenverkehr in keiner Weise behindert, da das Rangieren der Fahrzeuge auf dem Gelände der Sammelstelle bzw. der Sammelhalle stattfindet.
Es ist erfindungsgemäß vorgesehen, daß etwa anfallender Sperrmüll an der Sammelstelle bzw. Sammelhalle oder an der zentralen Müllverbrennungsanlage zerkleinert wird.
Insgesamt ergeben sich somit durch die erfindungsgemäß vorgesehene Sammlung von Abfall an den Sammelstellen folgende wesentliche Vorteile:
- Der in den Haushalten anfallende Abfall wird in stabilen Müllsäcken gesammelt; der Abfall ist von jedem Verursacher an ausgewiesenen Sammelstellen abzuliefern; die üblichen Mülltonnen und kleinen Container entfallen; - es ist somit nicht erforderlich, die üblichen Mülltonnen und kleinen Container vor der Abholung bereitzustellen; an den Wohnanlagen entfällt somit die bisherige Geruchsbelästigung, und es wird keinerlei Ungeziefer angezogen;
aufgrund der nicht erforderlichen Leerung von Mülltonnen und kleinen Containern tritt somit keinerlei Verkehrsbehinderung auf; sperriges Material ist vom Verursacher an der Sammelstelle abzugeben; die Gemeinden und Städte werden in größerem Umfang als bisher sauber gehalten.
Insgesamt läßt sich somit durch den erfindungsgemäß vorgesehenen Transport von Abfall, wie Hausmüll, Sperrmüll, Kunststoffabfall, Sondermüll, Gewerbemüll, Unrat usw., aus Wohn-, Arbeits- und Industriegebieten zu einer zentralen Verwer- tungsanlage, insbesondere einer Müllverbrennungs-, Sortier- und Kompostieranlage, das erwünschte Ziel erreichen, eine saubere Umwelt zu erhalten. Hierbei erfolgt der erfindungsgemäße Abfalltransport von einzelnen Sammelstellen entweder oberirdisch, beispielsweise per Hängebahn, oder unterirdisch per Transportband.
Es liegt im Rahmen der Erfindung, zum Transport des Abfalls zur zentralen Müllverwertungsanlage auch sog. Magnetbahnloren vorzusehen, die über vorzugsweise verkleidete Befüllstationen befüllt und in Transportröhren zur zentralen Müllverwertungsanlage transportiert werden. Die Befüllstationen können auf bzw. un- ter der Straße, an den erwähnten Müllsammelstellen oder unter den Fallschächten der Häuser angeordnet sein. Sie sind zweckmäßigerweise mit einem gesicherten Schaltkasten, einem Schaufenster sowie einer Kippvorrichtung ausgerüstet, mittels welcher der Abfall aus Mülleimern oder sonstigen Transportbehältern in die Befüllstation eingekippt werden kann. Zur Aufnahme bzw. zum Einleiten des Ab- falls in die Magnetlore weist jede Befüllstation vorteilhafterweise einen geteilten Boden auf, dessen beide Bodenhälften verschwenkbar sind, so daß der mittels der Kippvorrichtung eingeleitete Abfall in die jeweils darunter befindliche Magnetbahnlore eingeleitet werden kann.
Die Transportröhren, in denen die Magnetbahnloren zur zentralen Müllverwertungsanlage verfahren, können oberirdisch oder - vorzugsweise - unterirdisch verlaufen. Sie können außerdem entweder horizontal in der Mitte geteilt oder als Halbschale ausgeführt sein. Zweckmäßigerweise weisen die Transportröhren seitliche Öffnungen zur Luftzufuhr bzw. -abfuhr auf.
Durch die Erfindung wird weiterhin eine vorteilhafte Städteplanung ermöglicht, bei welcher die Müllverwertung in Form der Müllverbrennungs-, Sortier- und Kompostieranlage zentral in einem kombinierten Industrie- und Wohngebiet angeordnet werden kann. Hierbei kann die Anordnung dieser Müllverwertung derart erfolgen, daß sie von allen vier Seiten mit kurzen Wegen angefahren werden kann.
Der in der Verwertungsanlage vorzusehende Müllsammelbunker ist vorteilhafterweise kreisförmig ausgebildet, so daß die Beschickung des Müllverbrennungs- ofens ungehindert von allen Seiten erfolgen kann.
In der eigentlichen Müllverbrennungsanlage ist unter einem kegelförmigen Dach die übliche Verbrennungskammer angeordnet, die in ein Abzugssystem übergeht; letzteres mündet in einen hohen Kamin, der beispielsweise eine Höhe von etwa 300 m aufweist.
Die aus Müllverbrennungs-, Sortier- und Kompostieranlage bestehende zentrale Verwertungsanlage ist vorteilhafterweise von Wasser, beispielsweise in Form eines Sees, umgeben. Am Seeufer kann sich im Rahmen einer Städteplanung eine beispielsweise ständig im Kreis umfahrende Bahn befinden, in der ein Restaurant vorgesehen sein kann. An der Peripherie der derart zu planenden Stadt lassen sich vorteilhafterweise ein Flughafen sowie ein Bahnhof für Reisende anordnen.
Das erwähnte Industriegebiet läßt sich mehr oder weniger mittig, beispielsweise ebenfalls kreisförmig, an ordnen, so daß die in diesem Industriegebiet Arbeitenden kurze Anfahrtswege aus dem umliegenden Wohngebiet haben.
Wie schon erwähnt, kann der erfindungsgemäß vorgesehene Transport von Abfall aus den Wohngebieten, Arbeitsgebieten, Hochhäusern usw. oberirdisch per Hän- gebahn oder unterirdisch per Hängebahn, Bahn und Transportbänder erfolgen. Demgegenüber wird der auf den Straßen anfallende Müll aus den Kehrmaschinen an bestimmten straßenseitigen Ablaßstellen auf die Transportbänder entleert.
Wie leicht erkennbar, ist bei der Städteplanung die vorzusehende Abfallbeseitigung ein wichtiger Faktor, der bei der Raumordnung eine bedeutende Rolle spielt. Dies ist bisher nicht immer optimal gehandhabt worden.
Im Rahmen der derart durch die Erfindung ermöglichten vorteilhaften Städteplanung ist auch dafür Sorge zu tragen, daß dann, wenn der mittels der zentralen Müllverwertungsanlage zu erzeugende Strom einmal ausfallen sollte, beispielsweise bei einer Revision, bei Störungen usw., die betreffende Gemeinde oder Stadt in ihren Häusern nicht ohne Strom ist. Hierzu ist erfindungsgemäß vorgese- hen, eine eigene Stromerzeugung mittels Windrädern zu erreichen. Hierbei werden je nach Bauart der Häuser die Windräder im oberen Teil des Hauses installiert.
Um eine noch bessere Windausnutzung zu erzielen, kann hierbei die Anordnung der Windräder im sog. Tandemsystem erfolgen. Auch kann vorgesehen sein, die Windräder an allen Seiten des Hauses zu installieren, wobei dann insgesamt der erzeugte Strom in Akkumulatoren gespeichert wird.
Durch die Anordnung der Windräder im Tandemsystem wird eine optimale Wind- ausnutzung bei erhöhter Stromerzeugung gewährleistet.
Insgesamt ist damit die Stromversorgung jedes Hauses bei wirtschaftlicher Geländeausnutzung gesichert.
Die Erfindung wird im folgenden in Form mehrerer Ausführungsbeispiele anhand der Zeichnung näher erläutert. Hierbei zeigen:
Fig. 1 schematisch in perspektivischer Darstellung die Anordnung von einzelnen Abfallsammelstellen sowie überdachten großen Sammelhal- len in Wohngebieten;
Fig. 2 schematisch perspektivisch eine abgewandelte Ausführungsform der
Anordnung von Abfallsammelstellen an Hochhäusern einschließlich der Anlage von gesonderten Transportlinien bzw. Transportwegen;
Fig. 3 jeweils schematisch im Querschnitt unterschiedliche Ausbildungen von Transportbahnen, und zwar
Fig. 3a in Form einer unterirdischen Hängebahn mit untereinander angeordneten Transportbehältern;
Fig. 3b in Form einer unterirdischen Hängebahn mit nebeneinander angeordneten Transprotbehältem;
Fig. 3c eine unterirdische Hängebahn mit übereinander laufenden, im Vergleich zu Fig. 3a anders ausgebildeten Transportbehältern;
Fig. 3d in Form einer oberirdischen Hängebahn mit parallel nebeneinander laufenden Transportbehältern;
Fig. 3e in Form einer oberirdischen Hängebahn mit übereinander angeordneten Transportbehältern;
Fig. 3f in Form einer unterirdisch verlaufenden Transportbahn mit nebeneinander laufenden Behältern und
Fig. 3g in Form einer unterirdischen Transportbahn mit übereinander laufenden Transportbändern;
Fig. 4 schematisch den Verlauf eines unterirdischen Mülltransportbandes zu einem Zwischenbunker in vertikalem Längsschnitt;
Fig. 5 in aufgeschnittener Draufsicht und
Fig. 6 im Querschnitt gemäß Linie VI - VI nach Fig. 5;
Fig. 7 schematisch den Verlauf einer oberirdischen Hängebahn zum
Transport des Abfalls zu einem Zwischenbunker in Draufsicht,
Fig. 8 im vertikalen Längsschnitt und
Fig. 9 im Schnitt gemäß Linie IX - IX nach Fig. 8;
Fig. 10 schematisch in Draufsicht die zentrale Anordnung einer Müllverwertungsanlage gemäß der Erfindung innerhalb einer zu planenden Stadt einschl. Flughafen, Bahnhof und im Kreis fahrender Restaurantbahn;
Fig. 11 die zentrale Müllverwertungsanlage vergrößert in Detail im Draufsicht sowie
Fig. 12 in Seitenansicht;
Fig. 13 vergrößert im vertikalen Schnitt die Müllverwertungsanlage, bei der auch Sondermüllverbrennung (Krankenhausmüll, Chemikalien usw.) möglich bzw. vorgesehen ist;
Fig. 14 die zusätzliche Stromversorgung bzw. Notstromversorgung eines
Hochhauses mittels Windrädern in Seitenansicht sowie
Fig. 15 in Draufsicht;
Fig. 16 eine abgewandelte Ausführungsform der Anordnung von Tandemwindrädern auf einem Hochhaus in Seitenansicht sowie
Fig. 17 in Draufsicht und
Fig. 18 die Anordnung von Tandemwindrädern an einem Mast;
Fig. 19 schematisch im Querschnitt den Transport des Abfalls mittels Magnetbahnloren in einer unterirdisch verlegten Transportröhre und
Fig. 20 in einer oberirdisch verlaufenden Transportröhre;
Fig. 21 im Querschnitt eine horizontal mittig geteilte Transportröhre mit ü- bereinander angeordneten Magnetbahnloren und
Fig. 22 eine als Halbschale ausgeführte Transportröhre mit nebeneinander verlaufenden Magnetbahnloren.
Wie aus Fig. 1 der Zeichnung ersichtlich, sind in Wohngebieten an mehreren se- paraten Orten kleine Abfallsammelstellen 1 eingerichtet, die von einem oder mehreren Betreuern überwacht werden können. Diese kleinen Sammelstellen 1 dienen der Aufnahme von in Müllsäcken gesammeltem Hausmüll, von Sperrmüll, Kunst- stoffabfällen und sonstigem Unrat bzw. Abfall.
Neben diesen Sammelstellen 1 sind größere überdachte Abfallsammeihallen 2 angeordnet, welche große Container, Muldenkipper und andere Fahrzeuge aufnehmen können. Diese Abfallsammelhallen 2 sind in Wohngebieten an mehreren Stellen aufgestellt, um den anfallenden Abfall zentral zu sammeln. Dieser Abfall wird dann von entsprechenden Fahrzeugen zu einer zentralen Müllverbrennungs- anläge transportiert, so daß nicht nur für eine saubere Umwelt gesorgt ist, sondern auch der Straßenverkehr nicht behindert ist, da das Rangieren der Fahrzeuge auf dem Gelände der Sammelhalle 2 stattfindet.
Aus Fig. 2 in Verbindung mit den weiteren Figuren 3 - 9 ist im einzelnen der Auf- bau und die Anlage eines Transportsystems ersichtlich, um bei der dargestellten Ausführungsform den in Hochhäusern 3 eines Wohngebietes anfallenden Abfall in geschlossenen Transportbehältern über gesonderte Transportwege, beisp. Transportbänder, zu einer zentralen Verwertungsanlage zu befördern.
Wie hierbei im einzelnen aus Fig. 2 ersichtlich, erfolgt die Sammlung des Abfalls in Hochhäusern 3 über senkrechte Fallschächte 4. Hierbei ist erfindungsgemäß unterhalb dieser Fallschächte 4 jeweils ein Verbindungstransportband 5 angeordnet, das den Abfall über „Stich"-Transportbänder 6 zu einem Hauptband 7 führt.
Wie ersichtlich, können somit mehrere Hochhäuser 3 über deren Fallschächte 4 sowie die verschiedenen Bänder 5, 6 an das Haupttransportband 7 angeschlossen werden. In diesem Fall kann die Steuerung und Überwachung der Abfalltransporte von einem nicht näher dargestellten Steuerpult mit Fernsehkameras überwacht werden.
Der im übrigen auf den Straßen anfallende Müll wird mittels Straßenkehrmaschinen aufgesammelt und an bestimmten Einlaßstellen 8, die in der Straße vorgesehen sind, auf das darunter unterirdisch laufende Hauptband 7 abgelassen. Der über das Hauptband 7 zu einem Zwischenbunker 9 oder einem Hauptbunker erfolgende Transport des Abfalls kann gemäß der Erfindung oberirdisch oder unterirdisch erfolgen. Zu diesem Zweck sind, wie aus Fig. 3 - 9 ersichtlich, verschiedene Ausführungsformen möglich.
So ist in Fig. 3a der Transport von Abfall mittels geschlossener Behälter 10 vorgesehen, die in Form einer unterirdischen Hängebahn 11 senkrecht übereinander geordnet (Fig. 3a) oder in Form anders gestalteter, gleichfalls geschlossener Behälter 12 parallel nebeneinander (Fig. 3b) verlaufen. Demgegenüber ist bei der Ausführungsform gemäß Fig. 3c zum Transport des Abfalls ebenfalls eine unterir- dische Hängebahn 11 , jedoch mit wiederum anders ausgestalteten Behältern 13 vorgesehen, die senkrecht übereinander verlaufen.
Demgegenüber zeigen die Ausführungsformen gemäß Fig. 3d und 3e eine oberirdische Hängebahn 14 mit parallel nebeneinander angeordneten Behältern (Fig. 3d) sowie eine oberirdische Hängebahn 15 mit senkrecht übereinander verlaufenden Behältern.
Schließlich ist aus Fig. 3f eine unterirdische Transportbahn 16 mit parallel nebeneinander laufenden Abfallwagen 17 sowie aus Fig. 3g eine unterirdische Trans- portbahn 18 mit übereinander angeordneten Transportbändern 19 ersichtlich.
Wie in Fig. 4 - 6 dargestellt, ist das bei dieser Ausführungsform vorgesehene unterirdisch verlaufende Haupttransportband 7 in Abhängigkeit von der jeweiligen Entfernung zu dem Zwischen- bzw. Hauptmüllbunker 9 unterteilt und mit einer Ü-
bergabestelle 20 zur Übergabe des Abfalls an das jeweils nächste Transportband 19 versehen.
Wie aus Fig. 5 und 6 im einzelnen ersichtlich, ist aufgrund entsprechender Aus- gestaltung von Anschluß- bzw. Abzweigstellen die seitliche Beschickung des Haupttransportbandes 7 über die Stich-Transportbänder 6 gewährleistet.
Aus Fig. 4 ist erkennbar, daß in bestimmten Abständen innerhalb des das Transportband 7 umschließenden Raumes Be- und Entlüftungsstellen 42 vorgesehen sind.
Wie weiterhin in Fig. 4 und 5 dargestellt, ist der jeweils letzte Abschnitt 21 des Transportbandes 7 bzw. 19 derart ausgebildet, daß er in vier Richtungen verschwenkbar bzw. verschiebbar ist, d.h. also sowohl nach vorn und zurück ver- schiebbar als auch nach links und rechts verschwenkbar. Hierdurch wird eine gleichmäßige Beschickung des Müllbunkers 9 erreicht.
Bei der abgewandelten Ausführungsform einer Transportanlage für Abfall gemäß Fig. 7 - 9 ist eine oberirdische Hängebahn 14 in der Ausgestaltung gemäß Fig. 3d mit nebeneinander angeordneten Behältern 10 vorgesehen. Hierbei erfolgt die Entleerung der geschlossenen Behälter 10, wie dargestellt, automatisch im Müllbunker 9. Dieser Müllbunker 9 kann oberirdisch oder unterirdisch ausgeführt sein, wobei dessen Entleerung mittels üblicher Greifer 22 erfolgt.
Wie weiterhin aus Fig. 10 - 13 ersichtlich, erfolgt der Transport des gesammelten Abfalls in der bereits erwähnten Weise über die verschiedenen Beförderanlagen zu der zentralen Müllverwertung 23. Diese ist bei der Städteplanung derart gewählt, daß sie als zentrale Müll- bzw. Sondermüllverbrennungsanlage 23 ausgestaltet ist und daß Industriegebiete 24 in Form eines Gürtels um sie herum ange- ordnet sind. Dadurch sind die Anfahrtswege zur zentralen Müllverbrennungsanlage 23 sehr kurz, und es erfolgt keine Behinderung des Straßenverkehrs.
Wie aus Fig. 10 ersichtlich, sind in konzentrischer Anordnung um die Industriebetriebe 24 die Wohngebiete 25 vorgesehen, so daß die Arbeitswege ebenfalls sehr
kurz sind. Innerhalb des Industriegebietes 24 ist schließlich kreisförmig um die Müllverbrennungsanlage 23 herum ein See 26 vorgesehen.
Sämtliche Straßen 27 sind derart angeordnet, daß sie ohne Behinderung zur zent- ralen Müllverbrennungsanlage 23 verlaufen (Fig. 10). Wie ersichtlich, kann hierbei die Anordnung eines Achtecks gewählt sein, wobei gerade Straßen mit abgerundeten Straßenecken 28 vorgesehen sind. Zwischen See 26 und Industriegebiet 24 kann schließlich eine Bahn 29 (s. Fig. 11) in Form eines Zuges vorgesehen sein, der sich beispielsweise mit 3 - 4 m/min dreht und in dem ein Restaurant unterge- bracht sein kann.
Auf der zentralen Insel 30, die von dem See 26 umgeben ist und welche die zentrale Müllverbrennungsanlage 23 aufnimmt, ist außerdem die Sortier- und Kompostieranlage vorgesehen. Diese ist jedoch nicht näher dargestellt.
Wie im einzelnen aus Fig. 12 und insbesondere 13 ersichtlich, ist die zentrale Müllverbrennungsanlage 23 mit einer vertikalen Brennkammer 31 , nachgeschalteten Heizflächen, einer Rauchgasreinigung und einem hohen Kamin 32 (ca. 300 m) ausgerüstet. Die gesamte Müllverbrennungsanlage 23 ist mit einem kegelförmigen Dach 33 versehen, an dessen oberem Ende sich ein Steuerraum 34 mit Meßwarte befindet. Dieser ist mittels Aufzügen 35 erreichbar.
Wie im übrigen noch aus Fig. 10 ersichtlich, sind außerhalb des Wohngebietes 25 der geplanten Stadt ein Bahnhof 36 sowie ein Flughafen 37 vorgesehen.
Wie bekannt, wird in der zentralen Müllverbrennungsanlage 23 mittels des verbrannten Abfalls über die hierbei erzeugte Wärme Wasser erhitzt, so daß mittels des damit gebildeten Hochdruckwasserdampfes über eine Kombination aus Dampfturbine-Generator in der üblichen Weise Strom erzeugt werden kann. Diese Turbinen-Generator-Kombination ist gleichfalls unter dem Dach 33 der zentralen Müllverbrennungsanlage 23 angeordnet.
Mit diesem erzeugten Strom werden die Häuser bzw. Hochhäuser 3 der Wohngebiete 25 sowie der Industriegebiete 24 versorgt. Sollte diese aus der Abfall-
Verbrennung gewonnene Stromerzeugung nicht ausreichen, werden die Städte von einem Kraftwerk mittels Überlandleitung mit Strom versorgt.
Falls hierbei auf die eine oder andere Weise die Stromerzeugung ausfällt, ist erfindungsgemäß in der aus Fig. 14 - 18 ersichtlichen Weise eine eigene Stromversorgung vorgesehen, und zwar mittels installierter Windräder 38. Diese sind je nach Art des Hauses 3 auf einer, mehreren oder sämtlichen Seiten des Hochhauses installiert, wie aus Fig. 15 ersichtlich. Dadurch arbeiten in vorteilhafter Weise jeweils nur diejenigen Windräder 38, die dem Wind zugekehrt sind.
Bei der abgewandelten Ausführungsform gemäß Fig. 16 und 17 sind die Windräder 38 in einer sog. Tandemanordnung vorgesehen, wodurch eine erheblich größere Menge an Strom erzeugt werden kann.
Dieser erzeugte Strom wird in Akkumulatoren 39, die in einem Raum unterhalb der Windräder 38 untergebracht sind, gespeichert. Hierbei ist dann unterhalb des die Akkumulatoren 39 aufnehmenden Raums ein Verteiler- und Steuerraum 40 vorgesehen.
Bei der weiterhin abgewandelten Ausführungsform gemäß Fig. 18 ist die Anordnung derart getroffen, daß die Windräder 38 in Tandemanordnung auf einem Mast 41 vorgesehen sind, der frei drehbar im Gelände angeordnet ist.
Wie schließlich aus Fig. 19 bis 22 ersichtlich, wird bei der dort dargestellten abge- wandelten Ausführungsform der Abfall mittels Magnetbahnloren 43 in Transportröhren 44 zu der zentralen Müllverwertungsanlage transportiert. Hierbei ist die jeweilige Magnetbahnlore 43 in der Transportröhre 44 entweder derart positionierbar, daß sie unterhalb des Fallschachtes 4 eines Hauses 3 mit dem Abfall befüll- bar ist, oder aber sie kann innerhalb einer gesondert vorgesehenen Befüllstation 45 (s. linke Seite von Fig. 19) mit dem Abfall befüllt werden. Zu diesem Zweck ist die mit einer Verkleidung 46 versehene Befüllstation 45, die an einer geeigneten Stelle auf der Straße, an einer Sammelstelle oder dgl. angeordnet ist, mit einer Kippvorrichtung 47 versehen, mittels welcher der beispielsweise über Mülleimer 48 herantransportierte Abfall in die Befüllstation 45 eingekippt werden kann. Die
Befüllstation 45, die außerdem mit einem gesicherten Schaltkasten 49 sowie mit einem Schaufenster 50 versehen ist, weist einen geteilten Boden 51 auf, dessen beide Bodenhälften schwenkbar sind, so daß der über die Kippvorrichtung 47 eingeleitete Abfall über die geteilten Bodenhälften 51 der Befüllstation 45 in die jewei- lige darunter angeordnete Magnetbahnlore 43 einfüllbar ist.
Die die Magnetbahnloren 43 aufnehmenden Transportröhren 44 sind beim Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 19 unterirdisch verlegt, während sie beim Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 20 oberirdisch verlaufen.
Bei der Ausführungsform gemäß Fig. 21 ist die jeweilige Transportröhre 44 in der dargestellten Weise horizontal mittig geteilt, während sie in der Ausführungsform gemäß Fig. 22 als Halbschale ausgeführt ist. Jede Transportröhre 44 weist außerdem seitliche Öffnungen 52 auf, die der Luftzufuhr bzw. Luftabfuhr oder Luftab- saugung dienen.
Hinsichtlich vorstehend nicht im einzelnen erläuterter Merkmale der Erfindung wird im übrigen ausdrücklich auf die Ansprüche sowie die Zeichnung verwiesen.