Elektrisches Hochstromkontaktelement
Die Erfindung betrifft ein elektrisches Hochstromkontaktelement für die Hochstromkontaktierung.
Übliche Hochstromkontaktierungen verwenden Verschraubungen oder Lötungen zum Kontaktieren.
Aus der DE 199 44 493 AI ist ein Steckverbinder für Folienleiter bekannt, mit dem normaler Strom übertragen wird. Er weist ein Kontaktelementgehäuse mit einem Kontaktelement und ein Fo- lienträgergehäuse mit einem Folienleiter auf. Das Kontaktelement ist eine metallische Kontaktfeder mit einem C-förmigen Bogenfederarm und in Verlängerung eines Bogenfederarms mit einem Federarmsteg, der eine Noppe aufweist. Am Ende eines Bo- genfederarms und am Ende des zweiten Bogenfederarms bzw. dem Beginn des Federarmsteges befinden sich Kontaktnasen. Der Folienleiter verfügt über eine Noppe. Beim Einstecken des Foli- enleitergehäuses mit Folienleiter in das Kontaktelementgehäuse wird durch die Noppe am Folienleiter und die rampenförmige Noppe am Federarmsteg der C-förmige Bogenfederarm geöffnet, so dass die Kontaktnasen sich nicht berühren und der Folienleiter zwischen die Kontaktnasen am C-förmigen Bogenfederarm eingeführt werden kann. In der weiteren Einsteckbewegung schließt sich der C-förmige Bogenfederarm durch die Federspannung wie- der und die Kontaktnasen stellen den Kontakt mit dem Folienleiter her, weil die Noppe am Folienleiter die Noppe am Federarmsteg nicht mehr betätigt. Führungsnuten und Haltenocken dienen der Führung und Befestigung des Folienträgergehäuses im Kontaktelementgehäuse .
Ein derartiges Kontaktelement ist nicht für Hochstromkontakte geeignet .
Aufgabe der Erfindung ist, ein Hochstromkontaktelement und einen Steckverbinder zu schaffen, die für die Hochstromkontak- tierung geeignet sind und bei geringen erforderlichen Einsteck- und Ausziehkräften eine sichere Kontaktierung sowie eine Arretierung des Steckverbinders in einem Gegensteckverbinder ermöglichen.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale der Ansprüche 1, 17 und 35 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindungen werden in den Unteransprüchen gekennzeichnet .
Im Folgenden wird die Erfindung anhand der Zeichnung beispielhaft erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Hochstromkontaktelements ; Fig. 2 eine perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Steckverbinders ; Fig. 3 eine perspektivische Ansicht mit einer geschnittenen Längshälfte des Steckverbindergehäuses des Steckverbinders nach Fig. 2 mit Hochstromkontaktelement; Fig. 4 eine perspektivische Ansicht des Steckverbindergehäuses des Steckverbinders nach Fig. 2 ohne Hebelarm; Fig. 5 einen Längsschnitt durch einen erfindungsgemäßen
Steckverbinder in einem zweiten Ausführungsbeispiel; Fig. 6 eine perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Gegensteckverbinders mit Hochstromgegenkontaktelement .
Das erfindungsgemäße Hochstromkontaktelement 1, insbesondere zur Übertragung von Strömen z. B. im Bereich von 100 A bis
700 A, wie sie z. B. in Kraftfahrzeugbatterien mit Stromverteilern verteilt werden, besteht im Wesentlichen aus einem Kontaktbereich 2 , einem Übergangsbereich 3 und einem Anschlussbereich 4 (Fig. 1) .
Der Anschlussbereich 4 dient in an sich bekannter Weise zum Anschluss an einen Stromverteiler oder ein Stromkabel oder dergleichen. Seine Raumform ist für die Erfindung nicht relevant, weshalb er nicht näher beschrieben wird.
Der Übergangsbereich 3 ist zweckmäßigerweise plattenförmig, vorzugsweise ebenflächig, wobei sich im Übergang vom Anschlussbereich 4 ein Verankerungsbereich 5 und daran ein Anschlagbereich 6 anschließen. Der Anschlagbereich 6 geht in ei- nen plattenförmigen Kontaktarm 7 über.
Der Verankerungsbereich 5 ist breiter als der Anschlagbereich 6 und letzterer breiter als der Kontaktarm 7, wobei jeweils beidseits im Übergang vom Kontaktarm 7 zum Anschlagbereich 6 eine Anschlagkante 8 und im Übergang vom Anschlagbereich 6 zum Verankerunsbereich 5 eine verbreiternde Schräge 9 mit einer weiteren Anschlagkante 8a des Verankerungsbereichs 5 beginnt, die in eine gerade Seitenkante 10 des Verankerungsbereichs 5 übergeht . Der Zweck der Schräge 9 wird weiter unten erläutert (Fig. 1) .
Die gerade Seitenkante 10 geht in eine frei gestanzte Ecke 11 über, an die sich eine rechtwinklig zur Seitenkante 10 verlaufende rückwärtige Kante 12 anschließt, die in einen Anbin- dungssteg 13 übergeht . Der Zweck dieser Ausgestaltung wird weiter unten erläutert .
Der Kontaktarm 7 weist die beiden Längsseitenkanten 14 und die Stirnkante 15 sowie eine Oberseite 16 und eine Unterseite 17
auf. Im Bereich der Stirnkante 15 ist eine sich vorzugsweise von einer Längsseitenkante 14 zur anderen Längsseitenkante 14 erstreckende Querwulst 30 eingeformt, deren Erhöhung sich in der Oberseite 16 und deren Vertiefung sich in der Unterseite 17 befinden (Fig. 1) . Das Hochstromkontaktelement 1 weist somit ein Grundkontaktelement 7a bestehend im Wesentlichen aus dem plattenförmigen Kontaktarm 7 mit Übergangsbereich 3 und Anschlussbereich 4 auf .
Der Kontaktbereich 2 des Grundkontaktelernents 7a ist zweiteilig, wobei der Kontaktarm 7 das eine Teil und eine U-förmige Metall-, insbesondere Stahlfeder 18 das andere Teil bildet.
Die Stahlfeder 18 weist die beiden sich auf Abstand gegenüber- liegenden Federarme 19, 20 und die U-Federarmbasis 21 mit einer Bodenwandung 22 auf.
Die U-Federarmbasis 21 ist breiter als der Kontaktarm 7, wobei in der Bodenwandung 22 ein sich quer zur Längserstreckung der Federarme 19, 20 erstreckendes Langloch 23 eingebracht ist, dessen Länge der Breite des Kontaktarms 7 entspricht und das vom Kontaktarm 7 durchgriffen wird, so dass er sich zwischen den Federarmen 19, 20 befindet.
Die Federarme 19, 20 weisen vorzugsweise die gleiche Breite auf wie der Kontaktarm 7. Die Stahlfeder 18 ist lediglich zum Bereich der Federarmbasis 21 verbreitert, so dass das Langloch 23 in die Bodenwandung 22 eingeformt werden kann. Die Verbreiterung kann stufenförmig sein.
Auf Grund des Langlochs 23 verbleibende Federarmbasisbügel 24 der Federarmbasis 21 sind gegen die Anschlagkante 8 des Grundkontaktelements 7a gesetzt. Die Federarme 19, 20 sind länger ausgebildet als der Kontaktarm 7. Sie weisen die Längsseiten-
kanten 25, 26 und die Stirnkanten 27, 28 auf, die die Stirnkante 15 des Kontaktarms 7 um ein Stück überragen. Im Bereich der Querwulst 30 des Kontaktarms 7 ist in den benachbarten Federarm 20 eine in die Wulst 30 eingreifende, gleichgerichtete Wulst 31 eingebracht. In den Federarm 19 ist der Wulst 30 gegenüberliegend eine Wulst 32 eingeformt, die sich zur Wulst 30 hin erstreckt, wobei sich die Wülste 30, 32 zweckmäßigerweise berühren (Fig. 1) .
Die Federarme 19, 20 übergreifen somit den Kontaktfederarm 7 und klemmen ihn zwischen den Wülsten 31, 32 ein, wobei die Wülste 30, 32 eine Kontaktstelle in Form einer Kontaktlinie bilden. Durch die rückwärtige Anschlagkante 8 und den Eingriff der Wulst 31 in die Wulst 30 ist die Stahlfeder 18 räumlich am Grundkontaktelement 7a festgelegt.
Zweckmäßigerweise laufen die Arme 7, 19, 20 parallel zueinander, wobei der Kontaktfederarm 7 auf dem Federarm 20 aufliegt. Im Quermittenbereich der Stirnkanten 27, 28 der Federarme 19, 20 ist jeweils eine U-förmige Ausnehmung 27a, 28a eingebracht, deren Zweck weiter unten erläutert wird.
Durch die Wülste 30, 31, 32 wird eine trichtermaulartige Stecköffnung 29 gebildet, durch die eine Kontaktzunge eines Gegenkontaktelements 79 einführbar ist (Fig. 1, 3) .
In einem zweiten Ausführungsbeispiel weist der Kontaktarm 7 die gleiche Länge auf wie der Federarm 19, so dass die Stirnkante 27 des Federarms 19 und die Stirnkante 15 des Kontakt- arms 7 fluchten. Dabei ist der Federarm 20 kürzer ausgebildet als der Federarm 19 und der Kontaktarm 7. Damit überragen der Federarm 19 und der Kontaktarm 7 den Federarm 20 um ein Stück. Der Zweck dieser Ausführungsform wird ebenfalls weiter unten erläutert (Fig. 5) .
Das erfindungsgemäße Kontaktelement 1 gewährleistet durch die Stahlfeder 18 hohe Kontaktkräfte an der Kontaktstelle und eine hohe Leitfähigkeit über den Kontaktarm 7, der aus sehr gut leitendem Metall besteht. Außerdem ermöglicht die Maulausbil- düng die Möglichkeit, die Kontaktstelle vor dem Stecken oder Ziehen des Gegenkontaktelements 79 mit externen Mitteln eines Gegensteckverbinders zu öffnen.
Das erfindungsgemäße Kontaktelement 1 steckt in einem Steck- verbindergehäuse 33, woraus ein Hochstromsteckverbinder 34 resultiert. Nach der Erfindung soll das Steckverbindergehäuse 33 Funktionsteile aufweisen, die beim Stecken eines Hochstromge- gensteckverbinders mit dessen entsprechenden Funktionsteilen eine Steckkraftreduzierung gewährleisten bzw. das Öffnen der Kontaktstelle des Hochstromkontaktelements 1 bewirken.
Das vorzugsweise aus Kunststoff bestehende Steckverbindergehäuse 33 verfügt in seiner Längserstreckung über einen hinteren rechteck-röhrförmigen Gehäuseabschnitt 35 mit einer rück- wärtigen Öffnung 46, einen mittleren U-förmigen Gehäuseabschnitt 36 und einen vorderen plattenförmigen Gehäusebodenabschnitt 37 (Fig. 2, 4). Im rechteck-rohrförmigen Gehäuseabschnitt 35 lagern der Anschlussbereich 4 und der Anbindungsbe- reich 13 des Hochstromkontaktelements 1, im U-förmigen Gehäu- seabschnitt 36 der Übergangsbereich 3, der Anschlagbereich 6 und der Verankerunsbereich 5 sowie ein Teil des Kontaktbereichs 2. Der plattenförmige Gehäusebodenabschnitt 37 stüzt den restlichen Teil des Kontaktbereichs 2 ab (Fig. 3) . Das Steckverbindergehäuse 33 weist eine Bodenwandung 38, zwei Sei- tenwandungen 39, eine Deckenwandung 40 und einen Hebelarm 41 auf. Die Bodenwandung 38 erstreckt sich über alle drei Gehäu- . seabschnitte 35, 36, 37. Der Gehäuseabschnitt 36 verfügt neben der Bodenwandung 38 über die Seitenwandungen 39 und im Gehäuseabschnitt 35 ist zusätzlich die Deckenwandung 40 vorhanden.
Der Hebelarm 41 erstreckt sich als Fortsetzung der Deckenwandung 40 in die Gehäuseabschnitte 36, 37.
Die Bodenwandung 38 weist im Gehäusebodenabschnitt 37 eine Stirnkante 42 und zwei Längsseitenkanten 43 auf. Auf der Oberseite der Bodenwandung 38 ist stirnkantenseitig in Querrichtung eine im Querschnitt L-fδrmig einwärts gerichtete Stirnwandung 44 angeordnet. Längsseitig befinden sich die Wandungsstege 45, die die Höhe der Stirnwandung 44 aufweisen und die von der jeweiligen Längsseitenkante 43 seitlich einwärts beabstandet angeordnet sind. Auf Grund der L-Form der Stirnwandung
44 ergibt sich mit der Bodenwandung 38 eine Nut 47, die nach hinten geöffnet ist (Fig. 3) . In der Nut 47 ist quermittig ein Steg 47a vorgesehen. An der Stirnkante 42 auf der Oberseite der Bodenwandung 38 im Eckbereich zwischen den WandungsStegen
45 und der Längsseitenkante 43 befinden sich Führungsnoppen 48, wobei eine vorderseitige Schräge 49 in eine abfallende steilere hintere Schräge 50 übergeht.
An den beiden Seitenwandungen 39 im Gehäuseabschnitt 36 ist außenseitig jeweils ein U-förmiger Steg 51 mit der Öffnung zur Vorderseite ausgeformt, so dass eine Führungsnut 52 sich parallel zur Längserstreckung des Gehäuses 33 erstreckend gebildet wird.
Zudem ist ein sich ebenfalls parallel zur Längserstreckung des Gehäuses 33 erstreckender Einrastschlitz 53 in Verlängerung des unteren U-Schenkels des Stegs 51 in jeder Seitenwandung 39 vorhanden.
Die Unterseite der Bodenwandung 38 verfügt über drei sich in Längsrichtung des Gehäuses 33 erstreckende Führungsschienen 54 im Bereich des Gehäuseabschnitts 35 sowie in einem hinteren Teil des Gehäuseabschnitts 36. Zwei Führungsschienen 54 sind
vorzugsweise in Verlängerung der Seitenwandung 39 nach unten und eine zentrisch an der Unterseite positioniert (nicht sichtbar) . Die Führungsschienen 54 verfügen über Rampen 54a am jeweiligen Ende (Fig. 2, 4) .
In geringem Abstand oberhalb der Bodenwandung 38 ist in den Seitenwandungen 39 in Längsrichtung an der Innenseite der Seitenwandungen 39 je ein Steg 56 einstückig angeformt, der im rechteck-rohrförmigen Gehäuseabschnitt 35 in etwa der Dicke des unteren Federarmes 20 des Hochstromkontaktelements 1 entspricht. Der Steg 56 bildet eine breitere Au lagefäche für die Führungsnuten 55, welche in den Seitenwandungen 39 von der Stecköffnung 46 bis in den zweiten Gehäuseabschnitt 36 reichen. Die Führungsnuten 55, die in ihrem Übergangsbereich zum U-förmigen Gehäuseabschnitt 36 eine Schräge 55a aufweisen, bilden beim Übergang in die Einrastschlitze 53 Rastkanten 55b. In Verlängerung der Führungsnuten 55 nach vorne ist der Steg 56 im Gehäuseabschnitt 36 an jeder der Seitenwandungen 39 stufenförmig verdickt als Steg 56a ausgeführt. Das Ende des Stegs 56a an der Führungsnut 55 ist nicht sprunghaft rechtwinklig, sondern teilweise in Form einer Abschrägung ausgebildet (Fig. 4) .
Der zweiarmige plattenfδrmige Hebel 41 weist den vorderen He- beiarm 64 und den hinteren Hebelarm 65 auf und erstreckt sich in den Abschnitten 36, 37 (Fig. 2, 3) . Der Hebel 41 ist im Übergangsbereich zwischen dem Gehäuseabschnitt 36 und dem Gehäusebodenabschnitt 37 wippenartig an einer auf der Bodenwandung 38 stehenden kurzen Querstütze 58 und einer am Hebel 41 angeordneten Gegenquerstutze 59 gelagert. Die Stützen 58,59 sind miteinander verbunden. Die Verbindungsstelle kann die gleiche Materialdicke aufweisen wie die Stützen 58, 59 (Fig. 2) , sie kann aber auch eine Verengung aufweisen (nicht dargestellt) . Zwischen dem Wandungssteg 45 und der Stütze 58 ist
ein Spalt vorhanden. So kann eine Schaukelbewegung des Hebels 41, beispielsweise durch Kraftaufbringung auf das hintere Ende 65 des Hebels 41, erreicht werden. Der Hebel 41 ist im Querschnitt U-förmig mit einer durchgehenden Deckenwandung 60, zwei SeitenwandungsStegen 61 und einer vorderen Stirnwandung 62. In dem im Querschnitt C-förmigen Stirnwandungsbereich der Stirnwandung 62 ist eine Quernut 63 mit einem quermittigen Steg ausgebildet (Fig. 3) . Die Seitenwandungsstege 61 weisen im Übergang vom hinteren Hebelarm 65 zum vorderen Hebelarm 64 des Hebels 41 einen Sprung zur Innenseite auf (nicht sichtbar) . Im vorderen Hebelarm 64 ist außenseitig in der Seitenwandung 61 der Rampe 48 spiegelbildlich gegenüberliegend eine rechteckförmige Ausnehmung 61a und eine rampenförmige Führungsnoppe bzw. Rampe 61b vorgesehen (Fig. 2) mit einer der Schräge 49 entsprechenden vorderen abfallenden Auflaufschräge 61c und einer hinteren vertikalen Kante 61d.
Zur Bestückung des Steckverbinders 34 ist das Hochstromkontaktelement 1 von hinten in das Steckverbindergehäuse 33 ein- zuführen. Hierzu ist vorher zur Montage des Hochstromkontakte- lements 1 die Stirnkante 15 des Kontaktarms 7 in das Langloch 23 der Stahlfeder 18 einzuschieben, bis die Wulst 30 auf der Wulst 31 des Federarms 20 aufliegt. Bedingt durch die Federkraft wird die Wulst 30 von der Wulst 32 am Federarm 19 auf die Wulst 31 des Federarms 20 gedrückt (Fig. 1, 3) . Im Weiteren ist das Hochstromkontaktelement 1 mit den Stirnkanten 27, 28 voraus in die rückwärtige Stecköffnung 46 des Steckverbindergehäuses 33 einzuführen (Fig. 3) . Hierbei wird das Hochstromkontaktelement 1 nach dem Einschieben des Kontaktarms 7 durch die gerade Seitenkante 10 an den Seitenwandungen 39 ab- gestüzt und geführt, indem diese in die Führungsnuten 55 in den Seitenwandungen 39 eingreift (Fig. 3) . Die Einführung erfolgt soweit bis die Stirnkante 28 des Federarms 20 oder die Stirnkante 15 des Kontaktarmes 7 im zweiten Ausführungsbei-
spiel (Fig. 5) in die Quernut 47 an der Stirnwandung 44 der Bodenwandung 38 des ersten Gehäuseabschnitts 37 eingreift. Auf Grund der Ausnehmung 28a an der Stirnseite 28 des Federarms 20 oder einer analogen Ausnehmung im zweiten Ausführungsbeispiel ist eine vollständige Einschubbewegung in die Quernut 47 möglich, indem der Steg 47a in der Quernut 47 in die Ausnehmung 28a eingreift. Analog wird der Federarm 19 in die Quernut 63 an der Stirnwandung 62 des Hebels 41 eingeführt, wobei auch hier ein Steg 63a in der Quernut 63 in die Ausnehmung 27a ein- greift (Fig. 3, 5) .
Die Stirnkantenbereiche der Stirnkanten 27, 28 der Federarme 19, 20 sind damit von den Quernuten 47, 63 umschlossen, wobei die Stirnwandungen 44, 62 als Einschubbegrenzungen dienen kön- nen. Als weitere Einschubbegrenzung fungieren die Anschlagkanten 8a am Übergangsbereich 3. Diese stoßen an den Steg 56a, wobei die verbreiternde Schräge 9 komplementär zu einer Abschrägung 55a zwischen dem Steg 56 und der Führungsnut 55 geformt ist . Der Übergangsbereich 3 im Bereich der Seitenkante 10 und Schräge 9 liegt auf der Auflagefläche 57 und in der Führungsnut 55 auf. Die Seitenkante 10 greift in den Einrastschlitz 53 der Seitenwandungen 39 zur Fixierung bzw. Arretierung ein. Der Abstand zwischen der Führungsnut 55 und der Bodenwandung 38 entspricht der Dicke des unteren Federarms 20, weil der Kontaktarm 7 in konstantem Abstand von der Bodenwandung 38 gelagert ist und sich zwischen Kontaktarm 7 und Bodenwandung 38 der Federarm 20 befindet (Fig. 3) .
In einer zweiten Ausführungsform greift der verlängerte Kon- taktarm 7 mit der Stirnkante 15 in die Quernut 47 an der Stirnwandung 44 ein, wobei der Federarm 20 verkürzt ist, d. h. kein Abstand zwischen der Wulst 31 und der Stirnkante 28 am Federarm 20 vorhanden ist. An der Stirnkante 15 des Kontakt-
arms 7 ist eine entsprechende Ausnehmung für den Steg 47a in der Quernut 47 vorhanden (Fig. 3) .
Das Hochstromgegensteckverbindergehäuse 66 ist vorzugsweise im Querschnitt U-förmig und besteht vorzugsweise aus Kunststoff. Es verfügt über eine Bodenwandung 67, zwei Seitenwandungen 68 und eine Rückwandung 69 sowie eine Einschuböffnung 73 (Fig. 5) . Die Seitenwandungen 68 verfügen im mittleren Bereich ihrer Längserstreckung über eine einwärts gerichtete von oben nach unten verlaufende Stufe 70. Hierbei entspricht die lichte Weite zwischen den Seitenwandungen 68 im hinteren Bereich 72 hinter der Stufe 70 der Breite der Bodenwandung 38 im Gehäusebodenabschnitt 37 des Steckverbindergehäuses 33 und die lichte Weite zwischen den Seitenwandungen 68 im vorderen Bereich 71 vor der Stufe 70 der Breite des Steckverbindergehäuses 33 an den Seitenwandungen 39. In der Rückwandung 69 ist ein Steckschlitz 74 in Querrichtung ausgebildet.
In der Bodenwandung 67 sind im Bereich der Einstecköffnung 73 zwischen den beiden Seitenwandungen 68 drei Führungsnuten 75 in Längsrichtung ungefähr im ersten Viertel des vorderen Bereichs 71 vorhanden, wobei zwei Führungsnuten 75 jeweils an den beiden Seitenwandungen 68 sind und eine weitere Fuhrungsnut 75 beispielsweise mittig zwischen den beiden Seitenwandun- gen 68 positioniert ist.
Auf der Innenseite der Seitenwandungen 68 ist etwa auf halber Höhe von der Stufe 70 bis nahe der Einstecköffnung 73 ein sich parallel zur Bodenwandung 67 sich erstreckender Führungssteg 76 mit konstanter Dicke ausgebildet (Fig. 6) . Im Anschluss an den schmalen Führungssteg 76 nach hinten, also hinter der Stufe 70, ist auf der Innenseite der Seitenwandungen 68 im hinteren Bereich 72 ein sich nach hinten erweiternder Öffnungskeil 77 angeordnet (Fig. 6) .
Die abgebildete Kontaktzunge 79 ist das Hochstromgegenkontaktelement des Ausführungsbeispiels. Sie ist Teil eines Sicherungselements 78 zwischen den beiden Kontaktplatten (Fig.6). Die Kontaktzunge 79 durchgreift den Steckschlitz 74 und er- streckt sich bis in den Bereich der Stufe 70.
In die Einschuböffnung 73 des Gegensteckverbindergehäuses 66 wird das Steckverbindergehäuse 33 mit Hochstromkontaktelement 1 eingeführt .
Für die Herstellung der Steckverbindung ist die Unterseite der Bodenwandung 38 im Bereich des Gehäusebodenabschnitts 37 des Steckverbindergehäuses 33 auf die Bodenwandung 67 des Gegensteckverbindergehäuses 66 zwischen den beiden Seitenwandungen 68 aufzulegen und in Richtung der Rückwandung 69 einzuschieben. Mit der Einschubbewegung werden die drei Führungsschienen 54 an der Unterseite der Bodenwandung 38 des Steckverbindergehäuses 33 in die drei Führungsnuten 75 in der Bodenwandung 67 des Gegensteckverbindergehäuses 66 zwischen den Seitenwandun- gen 68 im vorderen Bereich 71 eingeführt, was der Führung des Steckverbindergehäuses 33 im Gegensteckverbindergehäuse 66 dient. Hierbei ist die Höhe der Führungsschienen 54 größer als die Tiefe der Führungsnuten 75, so dass in der Einschubbewegung mit dem Eingreifen der Führungsschienen 54 in die Füh- rungsnuten 75 das Steckverbindergehäuse 33 kontinuierlich auf Grund der zusätzlich vorhandenen Rampen 54a angehoben wird. Mit diesem Anhebvorgang wird das Steckverbindergehäuse 33 in die entsprechende Höhe gebracht, damit die Führungsstege 76 an den Seitenwandungen 68 in die Führungsnut 52 des U-förmigen Steges 51 an den Seitenwandungen 39 des Steckverbindergehäuses 33 eingreifen können. In der weiteren Einschubbewegung gleiten die beiden Führungskeile 77 an den Seitenwandungen 68 des Gegensteckverbindergehäuses 66 in den Zwischenraum zwischen den Führungsnoppen 48 an der Bodenwandung 38 des Steckverbinderge-
häuses 33 und den Führungsnoppen 61b am Hebelarm 41. Während der Einschubbewegung wird auf die Führungsnoppen 48, 61b, insbesondere die Führungsnoppe 61b am Hebelarm 64, Kraft ausgeübt, so dass der Hebelarm 64 entgegen der Federkraft der Stahlfeder 18 verschwenkt wird. Die Gegenkraft des Federarms 20 wird insbesondere von der Führungsnoppe 48 aufgenommen, die am Führungskeil 77 aufliegt. Damit wird der Federarm 19 der Stahlfeder 18 angehoben. Es öffnet sich ein Steckschlitz zwischen der Wulst 31 des Kontaktarms 7 und der Wulst 32 des Fe- derarms 19, durch welchen die Kontaktplatte 79 ohne Widerstand gleitet. Auf Grund der geringen Steigung des Führungskeils 77 ist vorteilhafterweise nur eine geringe Einschubkraft für das Steckverbindergehäuse 33 in das Gegensteckverbindergehäuse 66 erforderlich. Mit dem weiteren Einschubvorgang und dem Hoch- schwenken des vorderen Hebelarms 64 wird die Kulimination der Führungsnoppe 61b und das hintere Ende des Führungskeils 77 erreicht . Nach dem Überschreiten des Führungskeils 77 durch die Führungsnoppe 61b steht der Führungskeil 77 nicht mehr den Führungsnoppen 48, 61b entgegen. Dadurch wird keine Gegenkraft auf die Führungsnoppen 48, 61b ausgeübt und die Federkraft der Stahlfeder 18 bewirkt das Zusammenschnappen des vorderen Hebelarms 64. Damit ist das Gegenkontaktelement 79 zwischen der Wulst 32 des Federarms 19 und der Wulst 31 des Kontaktarms 7 eingespannt. Der elektrische Kontakt ist somit in Form einer Kontaktlinie zwischen dem Kontaktarm 7 und dem Gegenkontaktelement 79 hergestellt. Am Hebelarm 41 ist die Ausnehmung 61a nach der Führungsnoppe 61b angeordnet, wobei der Übergang zwischen der Führungsnoppe 61b und der Ausnehmung 61a nicht abgeschrägt ist, d. h. rechtwinklig erfolgt mit der vertikalen Kante βld. In diese Ausnehmung 61a greift das Ende des Führungskeils 77 ein und ein Herausziehen des Steckverbindergehäuses 33 im Gegensteckverbindergehäuse 66 ist ausgeschlossen. Das ist möglich, weil die Ausnehmung 61a rechteckig ausgeformt ist, so dass der Führungskeil 77 auf eine vertikale Kante 61d
als Begrenzungswandung trifft. Die Federbelastung des Hebels 41 durch die Stahlfeder 18 und die Bodenwandung 38 entspricht einer wäscheklammerartigen Anordnung. Die Stahlfeder 18 hat einen Synergistischen Effekt: sie stellt die Kontaktkraft zwi- sehen den Wülsten 31, 32 zur Verfügung und belastet den Hebel 41 zum Eingreifen des Führungskeils 77 in die Ausnehmung 61a zur Arretierung.
Zum Aufheben der erfindungsgemäßen elektrischen Steckverbin- düng ist auf die Oberseite des hinteren Hebelarms 65 zu drük- ken, so dass der Hebelarm 64 entgegen der Federkraft der Stahlfeder 18 angehoben wird. Dabei wird die Ausnehmung 61a aus dem Führungskeil 77 herausgehoben, die Arretierung somit gelöst und das Steckverbindergehäuse 33 kann aus dem Gegen- steckverbindergehäuse 66 herausgezogen werden. Durch das Anheben des Hebelarms 64 wird die Kontaktzunge 79 freigegeben, so dass das Herausziehen der Kontaktzunge 79 keine Kraft erfordert .
Die vorliegende erfindungsgemäße elektrische Steckverbindung erlaubt es, auf einfache Art und Weise beim Einfügen des Steckverbindergehäuses in das Gegensteckverbindergehäuse einen elektrischen Kontakt für eine Hochstromkontaktierung zwischen dem Hochstromkontaktelement im Steckverbindergehäuse und dem Hochstromgegenkontaktelement im Gegensteckverbindergehäuse herzustellen, wobei nur sehr geringe Einsteckkräfte erforderlich sind.
Nach dem Einsteckvorgang erfolgt eine automatische Arretierung des Steckverbindergehäuses im Gegensteckverbindergehäuse. Das Lösen dieser Arretierung geschieht einfach durch das Aufbringen einer Druckkraft auf den hinteren Hebelarm des Steckverbindergehäuses. Das Gegensteckverbindergehäuse kann auch geschlossen sein und eine Deckenwandung aufweisen.