Bioanalytisches Verfahren auf Grundlage der Messung der Abklingzeit der Phosphoreszenz
Beschreibung
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum Nachweis von Wechselwirkungen zwischen zwei oder mehr Molekülen auf Grundlage der Messung der Abklingzeit der Lumineszenz, insbesondere der Phosphoreszenz eines an mindestens eines der Moleküle angebrachten Lumino- phors.
Fluoreszenz und Phosphoreszenz (allgemein: Lumineszenzmethoden) werden in der Bioanalytik eingesetzt, um Wechselwirkungen zwischen zwei Reaktionspartnern nachzuweisen. Wechselwirkungen treten beispielsweise auf, wenn a) ein Antigen mit einem Antikörper reagiert, was zu Zwecken der
Immunanalytik und -diagnostik eingesetzt werden kann; b) ein Oligonukleotid mit seinem Gegenstrang eine Doppelhelix. bildet, was zu Zwecken der Genanalytik und -diagnose eingesetzt werden kann; c) ein Rezeptor einen Liganden bindet, was pharmakologischen
Studien über Wirkungsorte und Bindungsaffinitäten erlaubt, und d) im Drug-Screening, wenn ein so genanntes Prodrug an einen
Rezeptor oder ein Enzym bindet, was zu Zwecken der schnellen Identifikation von potenziellen Medikamenten, unter anderem im high-troughput screening, eingesetzt werden kann.
Diese und andere Wechselwirkungen werden auch oft unter dem Begriff (bio)molekulare Affinität subsummiert.
Die erwähnten Lumineszenzmethoden werden deshalb gerne verwendet, weil sie * eine hohe Empfindlichkeit besitzen (die der von radioanalytischen Verfahren nahe kommt),
* von den Nachteilen des Umganges mit radioanalytischen Materialien frei sind, und
* instrumentell vergleichsweise einfach durchzuführen sind.
In praktisch allen Fällen geht man dabei so vor, dass man den einen der beiden Reaktionspartner der molekularen Wechselwirkung mit einem fluo- reszenten Marker ("Label") markiert, dessen Fluoreszenzintensität, -abkling- zeit, oder -Polarisation sich als Folge der molekularen Wechselwirkung messbar ändert. In einem anderen Verfahren werden sogar beide Re- aktionspartner markiert, und es kommt zum sogenannten Fluoreszenz-Resonanz-Energie-Transfer (FRET), dessen Messung einige Vorteile aufweist, deren Durchführung aber mit einem erheblichen Mehraufwand hinsichtlich der Markierung verbunden ist.
Die Messung Fluoreszenzintensität, -abklmgzeit oder -Polarisation leidet allerdings unter dem gravierenden Nachteil, dass praktisch jegliche Untergrundfluoreszenz ebenfalls miterfasst wird. Zahlreiche Biomoleküle besitzen nämlich eine Eigenfluoreszenz, die von der des Markers oft schwer zu differenzieren ist. Auch die (häufig verwendeten) Mikrotiterplatten aus Plastik fluoreszieren stark. Beide Fluoresenzen bilden ein Untergrundsignal unbekannter Größe. Dies hat zur Folge, dass die gemessene Änderung der Fluoreszenzintensität, -abklingzeit oder -polarisation nicht nur die Anwesenheit (oder Konzentration) eines Antikörpers, eines DNA-Gegenstrangs, eines Liganden oder eines Prodrugs wiederspiegelt, sondern durch einen unbe- kannten Fluoreszenzuntergrund verfälscht wird.
Eine Aufgabe der Erfindung bestand deshalb darin, ein Verfahren bereitzustellen, bei dem das Untergrundsignal weitestgehend ausgeschalten wird.
Diese Aufgabe wird gelöst durch ein Verfahren zum Nachweis einer Wechselwirkung zwischen zwei oder mehr Molekülen, das dadurch gekennzeichnet ist, dass a) zumindest einer der Wechselwirkungspartner mit einem Luminophor
markiert wird, der eine Lumineszenzabklingzeit von mindestens 50 ns besitzt, b) der markierte Wechselwirkungspartner mit seinem potenziellen Wechselwirkungspartner in Kontakt gebracht wird, c) das System mit Licht mit Wellenlängen zwischen 300 und 1000 nm bestrahlt wird, d) nach dem Ende der Lichteinstrahlung eine Verzögerungsphase vorgesehen wird, e) die Abklingzeit des Luminophors bestimmt wird und f) über eine festgestellte Änderung der Abklingzeit als Folge einer
Wechselwirkung zwischen den zwei oder mehr Molekülen eine Wechselwirkung zwischen den zwei oder mehr Molekülen nachgewiesen wird.
Im hier beschriebenen Verfahren werden diese Probleme des Standes der Technik dadurch gelöst, dass man ein zeitauflösendes Messverfahren einsetzt. Die Fluoreszenz vieler Marker klingt - ebenso wie die des Untergrunds - im Nanosekundenbereich ab (typischerweise 1 - 100 ns). Als Abklingzeit bezeichnet man jene Zeit, nach der die Lumineszenzintensität eines Luminophors (Ft) auf den Bruchteil 1/e der anfänglichen Fluo- resenzintensität (F0) gefallen ist; es gilt im einfachsten Fall die Beziehung Ft = F0-e",'τ. Gängige Verfahren (z.B. die Pulsfluorometrie oder die Phasenfluo- rometrie) können aber nicht zwischen Untergrundfluoreszenz und analy- tischem Signal unterscheiden. Erfindungsgemäß wird di es dadurch gelöst, dass man einen Marker verwendet, dessen Abklingzeit vi ei l länger ist als die des Untergrundes, mindestens aber 50 ns, das man bei der Messung eine Verzögerungszeit vorsieht, die bis zu 200 % der natürlichen Abklingzeit τ betragen kann, und dass man anstelle der Messung der Intensität, Abklingzeit oder Polarisation die Änderung der Abklingzeit des Markers als Folge der Liganden-Rezeptor-Wechselwirkung als analytische Information heranzieht.
Erfindungsgemäß wird also die durch Bestimmung der Abklingzeit eines mit einem Luminophor markierten Wechselwirkungspartners und durch die Be-
stimmung der Abklingzeit bei erfolgter Wechselwirkung zwischen diesem markierten Wechselwirkungspartner und einem oder mehreren weiteren Wechselwirkungspartnern eine Änderung festgestellt, die dann als analytische Kenngröße verwendet wird.
Mit dem erfindungsgemäßen Verfahren können Wechselwirkungen zwischen Molekülen umfasst werden, was sowohl einen qualitativen als auch einen quantitativen Nachweis eines zu bestimmenden Analyten erlaubt als auch Aussagen über Bindungsart sowie Bindungskinetik.
Bei der erfindungsgemäß nachgewiesenen Wechselwirkung zwischen zwei oder mehr Molekülen handelt es sich insbesondere um biomolekulare Wechselwirkungen. Als Wechselwirkungspartner können dabei sowohl natürliche als auch synthetische Moleküle Verwendung finden. Das erfindungs- gemäße Verfahren eignet sich beispielsweise insbesondere zum Nachweis von Wechselwirkungen zwischen Rezeptoren und Liganden oder Rezeptoren und potenziellen Medikamenten bzw. deren Vorstufen und besonders bevorzugt zum Nachweis von Wechselwirkungen zwischen Antigen und Antikörper, (Oligo)-Nukleotid und (Oligo)-Nukleotid sowie Polypeptid und Ligand, insbesondere nichl-peptidisches kleines Molekül mit einem Molekulargewicht von < 1000 Da.
Erfindungsgemäß wird zumindest einer der Wechselwirkungspartner mit einem Luminophor markiert. Bei dem Luminophor handelt es sich um einen fluoreszenten oder/und phosphoreszenten, bevorzugt um einen phosphoreszenten Marker. Die Abklingzeit des Luminophors beträgt vorzugsweise mindestens 50 ns, mehr bevorzugt mindestens 100 ns und kann vorzugsweise bis zu 1 Sekunde, mehr bevorzugt bis zu 1 μs betragen. Unter Lumineszenzabklingzeit wird hier die Abklingzeit verstanden, die der Lumino- phor gebunden an den einen Wechselwirkungspartner aufweist, ohne dass der Wechselwirkungspartner eine Wechselwirkung mit einem weiteren Molekül eingeht.
Der markierte Wechselwirkungspartner wird dann mit seinem potenziellen Wechselwirkungspartner in Kontakt, insbesondere in molekularen Kontakt gebracht. Dabei kann, falls der potenzielle Wechselwirkungspartners in der Probe vorhanden ist, eine Wechselwirkung zwischen diesen beiden Wechselwirkungspartnern ausgebildet werden. Durch die Ausbildung der Wechselwirkung ändert sich die Abklingzeit des Luminophors, was in der vorliegenden Erfindung zu Analysezwecken genutzt wird.
Zur Anregung der Lumineszenz wird das System mit Licht bestrahlt, ins- besondere mit Licht mit Wellenlängen zwischen 300 und 1000 nm. Die Einstrahlung kann dabei monochromatisch, beispielsweise mittels eines Lasers erfolgen. Es ist auch möglich, Licht mit einem breiten Wellenlängenspektrum einzustrahlen, beispielsweise mittels einer Glühlampe. Besonders bevorzugt erfolgt die Einstrahlung für eine vorbestimmte Zeitdauer und noch mehr bevorzugt kurz, beispielsweise für < 1 s, mehr bevorzugt < 100 μs, noch mehr bevorzugt < 10 μs, am meisten bevorzugt < 1 μs und noch mehr bevorzugt für < 100 ns. Nach dem Ende der Lichteinstrahlung, welche für die Zwecke der vorliegenden Erfindung gleichgesetzt wird mit dem Abschalten des Lichtpulses, wird erfindungsgemäß eine Verzögerungsphase vorgese- hen. Während dieser Verzögerungsphase kann störende Untergrundfluo- reszenz abklingen. Besonders bevorzugt beträgt die Verzögerungsphase mindestens 10 ns, mehr bevorzugt mindestens 30 ns und noch mehr bevorzugt mindestens 50 ns. Die Verzögerungsphase wird weiterhin so eingestellt, dass sie vorzugsweise bis zu maximal 200 % der Lumineszenzabkling- zeit, mehr bevorzugt bis zu 50 % der Lumineszenzabklingzeit beträgt. Nach der Verzögerungsphase wird die Abklingzeit des Luminophors ermittelt, was nach bekannten Methoden erfolgen kann. Über eine festgestellte Änderung der Abklingzeit als Folge einer Wechselwirkung zwischen den zwei oder mehr Molekülen kann dann erfindungsgemäß das Vorliegen eines Wechsel- Wirkungspartners qualitativ oder/und quantitativ bestimmt werden bzw. Wirkungsart und Bindeaffinität der Wechselwirkungspartner festgestellt werden.
ln einer besonders bevorzugten Ausführungsform betrifft das erfindungsgemäße Verfahren ein Verfahren zum Nachweis einer biomolekularen Wechselwirkung zwischen natürlichen oder synthetischen Molekülen, zwischen Rezeptoren und Liganden oder Rezeptoren und potenziellen Medi- kamenten bzw. deren Vorstufen, welches dadurch gekennzeichnet ist, dass a) zumindest einer der beiden betroffenen Wechselwirkungspartner bzw. Bindungspartner mit einem phosphoreszenten Marker markiert wird, der eine Lumineszenzabklingzeit zwischen 50 ns und 1 s besitzt, b) der so markierte Bindungspartner mit seinem potenziellen Wechsel- Wirkungspartner in molekularen Kontakt gebracht wird, c) das System kurz mit Licht der Wellenlänge zwischen 300 und 1000 nm bestrahlt wird, d) nach dem Abschalten des Lichtpulses eine Verzögerungsphase von bis zu 200 % der natürlichen Abklingzeit des Luminophors vorgesehen wird, während der eine störende Untergrundfluoreszenz abklingen kann, e) die Abklingzeit des Luminophors nach einer bekannten Methode ermittelt wird, und f) über eine eingetretene Änderung der Abklingzeit eine moleku- lare Wechselwirkung der Bindungspartner nachgewiesen wird bzw. anhand vorab erstellter quantitativer Beziehungen zwischen der Änderung der Abklingzeit und der Konzentration eines Reaktionspartners dessen Konzentration quantitativ ermittelt wird.
Beim erfindungsgemäßen Verfahren kann der Luminophor oder fluoreszierende bzw. phosphoreszierende Marker kovalent oder nicht-kovalent an einen der Bindungspartner gebunden vorliegen. Geeignete phospho- reszente Marker sind beispielsweise Metall-Ligandenkomplexe, General Protein Stains, DNA- oder RNA-Interkalatoren sowie andere Verbindungen, welche eine Lumineszenz aufweisen.
Eine besonders bevorzugte Ausführungsform der Erfindung besteht darin, dass man
(1) einen der beiden Bindungspartner mit einem Marker markiert, der eine Lumineszenzabklingzeit zwischen 50 ns und 10 s besitzt,
(2) den Bindungspartner eine molekulare Wechselwirkung mit seinem Gegenstück eingehen lässt, (3) das Produkt dieser molekularen Wechselwirkung mit einem Puls von Licht (300 bis 1000 nm) bestrahlt,
(4) danach eine Verzögerungsphase von bis zu 50 % der Abklingzeit des Luminophors vorsieht,
(5) danach die Abklingcharakteristik des Luminophors ermittelt, und (6) aus der so ermittelten Änderung der Abklingcharakteristik das
Eintreten der Wechselwirkung nachweist, bzw. anhand vorab ermittelter quantitativer Beziehungen zwischen Änderung der Abklingzeit und der Konzentration eines der Reaktionspartners auf dessen Anwesenheit schließt bzw. Konzentration berechnet.
Die Wechselwirkung zwischen einem Liganden und einem Rezeptor kann über eine Änderung der Abklingzeit der Lumineszenz eines Markers nachgewiesen werden. Dabei wirkt sich nachteilig aus, dass die Eigenlumineszenz des biologischen Untersuchungsmaterials bzw. der eingesetzten Komponenten, insbesondere der Mikrotiterplatten, einen nicht unwesentlichen Untergrundbeitrag zur Lumineszenz liefert. Um dieses Problem zu lösen, wird zum einen vorgeschlagen, dass man Markerfarbstoffe verwendet, die eine Abklingzeit τ von > 50 ns besitzen und zum anderen, dass die
Messung zeitaufgelöst vorgenommen wird. Die Zeitauflösung besteht darin, dass die zu untersuchende Probe einem kurzen Puls von Licht ausgesetzt wird, und dass die Abklingzeit τ erst nach Ablauf einer kurzen Verzögerungszeit (ti) bestimmt wird, während der die sehr kurzlebige (< 10 ns) Hintergrundlumineszenz abklingt, sodass nach der Verzögerungszeit die Lumineszenz des Markers sehr selektiv gemessen werden kann. Die Änderung der Abklingzeit erlaubt vor allem den qualitativen Nachweis des Eintretens einer Wechselwirkung zwischen einem beliebigen Rezeptor und einem beliebigen Liganden (z.B. zwischen Antigen und Antikörper, zwischen zwei Strängen eines Polynukleotids, zwischen natürlichen Rezeptoren und syn-
thetischen Liganden und dgl.). Sie kann aber auch zur quantitativen Bestimmung eines der beiden wechselwirkenden Partner herangezogen werden.
Die Erfindung wird durch die beigefügten Figuren und die folgenden Bei- spiele weiter erläutert.
Figur 1 veranschaulicht die Erfindung. Das biologische System wird nach der Wechselwirkung zur Lumineszenz angeregt. Nach Abschalten des Anregungslichtes wird bis zur Zeit ti gewartet, wonach der Untergrund (grau dargestellt) abgeklungen ist. Danach wir dder Fotodetektor geöffnet und die Abklingzeit nach einer beliebigen Methode gemessen, z.B. nach der in der Figuren angeführten rapid-lifetime-detection-Mei ode durch Ermittlung der Flachen At und A2, die über die angegebene Gleichung in definierter Beziehung zur Abklingzeit τ stehen. Diese Abklingzeit ist ein direktes Maß da- für, ob eine biomolekulare Wechselwirkung eingetreten ist oder nicht. Aus Gründen der Übersichtlichkeit ist die Abklingkurve nach der eingetretenen Wechselwirkung zwischen Ligand und Rezeptor nicht eingetragen.
Figur 2 zeigt einen Lifetimeassay von mit 55 DC-Ruthenium mar- kiertem HSA und unmarkiertem Anti-HSA.
Beispiel 1
Im Folgenden wird ein typisches experimentelles Ergebnis dargestellt. Humanserumalbumin (HSA) wurde in an sich bekannter Weise mit dem Fluo- reszenzmarker Ruthenium-tris-bipyridyl (RuDCC) markiert (siehe den Artikel: Polarization Immunoassays Using Reactive Ruthenium Metal-Ligand Complexes as Luminescent Labels, A. Dürkop, F. Lehmann, O.S. Wolfbeis, Anal. Bioanal. Chem. 372 (2002) 688-694). Die Abklingzeit des HSA wurde als Funktion der zugegebenen Menge an Antikörper (anti-HSA) ermittelt. Es stellt sich heraus, dass die Abklingzeit aus zwei Komponenten besteht. Die eine (ca. 100 ns) ist analytisch nützlich, die andere (ca. 17 ns) bleibt konstant und ist somit ohne Aussagekraft. Die folgende Tabelle gibt die Messwerte wieder:
Tabelle 1. Änderungen der Abklingzeit bei der Wechselwirkung eines mit 55DC-Ruthenium-markiertem HSA mit unmarkiertem Anti-HSA (bei 20 °C).
Die Daten sind in Figur 2 grafisch dargestellt. Man erkennt daraus, dass
(a) die eingetretene Wechselwirkung zwischen Antigen (USA) und dem Antikörper sich in einer Änderung der Abklingzeit äußert und somit über deren Messung nachweisbar ist;
(b) die gemessene Abklingzeit mit der Konzentration an Antikörper korreliert;
(c) die Änderung der Abklingzeit ca. 130 ns beträgt, was messtechnisch viel leichter erfassbar ist als es z.B. Änderungen sind, die im Sub- Nanosekundenbereich liegen.