WO2004068875A1 - Verfahren und anordnung zum aufbau einer kommunikationsverbindung mittels eines übertragungsnetzes - Google Patents
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Definitions
- the telecommunications control device TKS checks the identifiers, telephone numbers or addresses for validity of the format of the identifier, validity of the identifier, use of a speed dial identifier, use of an emergency call identifier or other criteria.
- the message is transmitted from the telecommunications control device TKS to the subscriber terminal SP2 by means of the network IPN. There, a call is triggered with the help of the message, so that when it is accepted, a communication connection from the caller-side subscriber terminal SP1 via the network IPN and by means of the telephony Communication control device TKS is set up to the receiver-side subscriber terminal SP2.
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Abstract
Das erfindungsgemäße Verfahren dient zum Aufbau einer Kommunikationsverbindung mittels eines Übertragungsnetzes zwischen mindestens zwei Teilnehmern. Hierbei wird von einem ersten anruferseitigen Teilnehmerendgerät mit einer zugeordneten ersten Kennung zu einem zweiten empfängerseitigen Teilnehmerendgerät mit einer zugeordneten zweiten Kennung eine mittels eines Übertragungsprotokolls übermittelte Nachricht, die mindestens eine Zielkennung und eine Absenderkennung enthält, zu mindestens einer Kommunikationssteuereinrichtung übertragen, die diese Nachricht zum empfängerseitigen Teilnehmerendgerät weiterleitet. Die Kommunikationssteuereinrichtung überprüft die Ziel- und/oder Absenderkennung der Nachricht auf Gültigkeit. Bei Ungültigkeit wird eine Nachricht mit einer geänderten Ziel- und/oder Absenderkennung an das erste anruferseitige Teilnehmerendgerät zurückschickt. Dieses sendet eine neue Nachricht mit der geänderten Ziel- und/oder Absenderkennung ab.
Description
Beschreibung
Verfahren und Anordnung zum Aufbau einer Kommunikationsverbindung mittels eines Übertragungsnetzes
Die Erfindung betrifft ein Verfahren nach dem Oberbegriff des Anspruch 1 und eine Anordnung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 7.
Zur Kommunikation zwischen zwei Teilnehmern steht klassischerweise das Telefonnetz zur Verfügung. Damit können Telefongespräche geführt werden (Sprachkommunikation) , aber auch Daten oder Bilder übertragen werden.
Neben dem Telefonnetz existieren Datennetze. Diese wurden als kostengünstigere Alternative zum Telefonnetz für die, im Vergleich zur Sprachübertragung, anspruchslosere Datenübertragung entwickelt. Ein Beispiel dafür ist das Internet, welches das Internet Protocol, kurz IP, verwendet.
Diese Datennetze, wie das Internet, haben sich im Laufe der Zeit in Bezug auf Bandbreite und Übertragungsgeschwindigkeit zu leistungsfähigen Netzen entwickelt, unter Beibehaltung ihres Kostenvorteils.
Es lag daher nahe, diese Datennetze auch für die Sprach- bzw. Multimediale Kommunikation zu nutzen. Anwendungsfälle sind beispielsweise die Bildtelephonie oder die kombinierte Übertragung von Daten (Dokumente, Bilder, Netmeeting) und Spra- ehe .
Um eine Sprachübertragung über Datennetze zu ermöglichen wurden spezielle Protokolle entwickelt. Beispielsweise das Protokoll H.323 der Internationalen Telegrafie Union, kurz ITU, das Media Gateway Control Protocol, kurz MGCP, oder das Session Initiation Protocol, kurz SIP, der Internet Engineering Taskforce, ' kurz IETF.
Mit dem Session Initiation Protocol, kurz SIP, kann man sowohl innerhalb von Internet Protokoll Netzen, kurz IP-Netzen, als auch von IP-Netzen zu klassischen Telefonnetzen telefo- nieren. Zur Kommunikation wird ein SIP fähiges Teilnehmerendgerät bzw. Telefon, mindestens ein SIP Proxy Server zur Kommunikationssteuerung und ein Gateway, für Verbindungen in das klassische Telefonnetz, verwendet.
Beim Verbindungsaufbau wählt ein Anrufer mit einem anrufer- seitigen Teilnehmerendgerät und einer zugeordneten Kennung bzw. Nummer die Kennung eines anzurufenden Teilnehmerendgerä- tes . Das anruferseitige Teilnehmerendgerät sendet eine Nachricht mit der Absender- und der Zielkennung an den SIP Proxy Server, der diese Nachricht an das anzurufende Teilnehmerendgerät weiterleitet.
Muss die Ziel- oder Absenderkennung geändert werden, weil beispielsweise eine Service-, Kurzwahl- oder Notrufkennung durch eine konkrete Anschlussrufnummer ersetzt oder eine nationale Kennung in ein internationales Format umgesetzt werden muss, so ist dies auf Grund von Sicherheitsmaßnahmen nicht erlaubt. Beim SIP-Standard werden die Kennungen im kompletten Rufverlauf zur eindeutigen Identifikation des SIP- Rufes verwendet. Eine nachträgliche Änderung würde zum Auslösen der Verbindung führen.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist, eine Möglichkeit zum Ändern der Ziel- oder Absenderkennung einer Nachricht eines Protokolls zu finden, bei denen eine Kennungsänderung nicht vorgesehen oder nicht erlaubt ist.
Diese Aufgabe wird bezüglich des Verfahrens durch die Merkmale des Anspruchs 1 und bezüglich der Anordnung durch die Merkmale des Anspruchs 7 gelöst.
Der Vorteil der Erfindung besteht darin, dass Ziel- und Absenderkennungen von Nachrichten im Nachhinein geändert bzw. korrigiert werden können. Dies wird dadurch erreicht, dass eine in der Kommunikationssteuereinrichtung, im Beispiel dem SIP Proxy Server, eingehende Nachricht auf Gültigkeit der
Ziel- und Absenderkennungen überprüft wird und im Fehlerfalle nicht nur eine Fehlermeldung, sondern eine korrekte Ziel- und/oder Absenderkennung an das anruferseitige Teilnehmerendgerät zurückgeschickt wird, so dass nun ein neuer Anruf bzw. eine neue Nachricht mit einer gültigen Ziel- und Absenderkennung abgesendet werden kann.
Dies erfolgt durch ein im SIP-Standard definiertes sogenanntes „redirect" Verfahren. Die Kommunikationssteuereinrichtung sendet die geänderte Information zum Teilnehmerendgerät zurück, das nun den Ruf mit den korrigierten Einträgen erneut aufbaut .
Das erfindungsgemäße Verfahren bzw. die Anordnung kann dazu verwendet werden
• um Notrufnummern wie beispielsweise 110 durch eine konkrete Nummer einer Polizeidienststelle zu ersetzen,
• um Anrufe in das Ausland von einem nationalen Format in ein internationales Format zu wandeln, wie beispielsweise: Absenderkennung: 00 49 89 12345
Zielkennung: 00 44 171 12345 nach
Absenderkennung: +49 89 12345
Zielkennung: +44 171 12345 oder
Absenderkennung: 01 4711
Zielkennung: 01 49 30 98765 nach
Absenderkennung: +1 4711 Zielkennung: +49 30 98765, dies ist beispielsweise erforderlich wenn das Teilnehmerendgerät kein "+" Symbol unterstützt, oder
• um Kurzwahlnummern durch konkrete Rufnummern zu ersetzen, wie beispielsweise die Kurzwahl 99 12345 durch 030 0815 12345 zu ersetzen.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und werden im folgenden näher beschrieben.
Dabei zeigen:
Figur 1: den prinzipiellen Aufbau einer Anordnung zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens
Figur 2 : eine weiteres Beispiel für eine Anordnung zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens
Figur 1 zeigt zwei Teilnehmerendgeräte SP1, SP2 , im Beispiel SIP fähige Telefone oder Computer mit SIP-Telefon-
Erweiterung, die mit einem Netz IPN mit Internet Protocol verbunden sind. Das Netz IPN besteht aus mehreren Schaltstellen S, beispielsweise Router, Switches, Add-Drop-Multiplexer, Cross-Connects oder andere Netzelemente, die miteinander ver- bunden sind, beispielsweise über Lichtwellenleiter, Koaxialoder Zweidrahtleitungen. An dem Netz ist beispielhaft eine Telekommunikationssteuerungseinrichtung TKS angeschlossen, wie ein SIP-Proxy Server oder ähnlich. An dem Netz IPN ist weiterhin ein Gateway GW angeschlossen, das andererseits mit dem klassischen Telefonnetz POT verbunden ist. Am Telefonnetz
POT ist beispielhaft ein Telefon Tl angeschlossen.
Ein Anruf vom Teilnehmerendgerät SP1, mit zugeordneter erster Kennung, Rufnummer oder Adresse, zum Teilnehmerendgerät SP2 , , mit zugeordneter zweiter Kennung, Rufnummer oder Adresse, erfolgt durch eine Nachricht. Diese Nachricht kann ein Datenpaket, eine Protokoll Data Unit, kurz PDU, oder eine andere
Message sein, wie bspw. SIP:INVITE des Session Initiation Protocols, in die vom Teilnehmerendgerät SPl die Zielkennung, also die Kennung des Teilnehmerendgerätes SP2, und die Absenderkennung, also die Kennung des Teilnehmerendgerätes SPl, eingetragen wird. Die Nachricht wird vom Teilnehmerendgerät SPl mit Hilfe des Netzes IPN, beispielsweise dem Internet, zur Telekommunikationssteuerungseinrichtung TKS, dem SIP- Proxy Server, gesendet.
Die Telekommunikationssteuerungseinrichtung TKS überprüft die Kennungen, Rufnummern oder Adressen auf Gültigkeit des Formats der Kennung, Gültigkeit der Kennung, Verwendung einer Kurzwahlkennung, Verwendung einer Notrufkennung oder andere Kriterien.
Die Kennungen werden durch eine Datenbank und eine Vergleichseinrichtung überprüft. Die Kennungen werden mit zugeordneten Daten der Datenbank verglichen. Bei Ungültigkeit der ursprünglichen Ziel- und/oder Absenderkennung wird mit einer Nachrichtensendeeinheit eine geänderte Ziel- und/oder Absenderkennung an das anruferseitige Teilnehmerendgerät SPl gesendet und mittels des Netzes IPN dorthin übertragen. Diese Nachricht kann beispielsweise eine Redirect Nachricht des SIP-Protokolls sein.
Das anruferseitige Teilnehmerendgerät SPl wertet diese Nachricht aus und sendet eine neue Nachricht mit den geänderten Ziel- und AbSenderkennungen an die Telekommunikationssteue- rungseinrichtung TKS.
Im Falle gültiger Kennungen wird die Nachricht von der Tele- kommunikationssteuerungseinrichtung TKS mittels des Netzes IPN an das Teilnehmerendgerät SP2 übermittelt. Dort wird mit Hilfe der Nachricht ein Ruf ausgelöst, so dass bei dessen An- nähme eine Kommunikationsverbindung vom anruferseitigen Teilnehmerendgerät SPl über das Netz IPN und mittels der Tele-
koinmunikationssteuerungseinrichtung TKS zum empfangerseitigen Teilnehmerendgerät SP2 aufgebaut wird.
Mittels der Datenbank wird zu einer Kurzwahl- oder Notrufken- nung die zugeordnete vollständige Kennung, Nummer oder Adresse ermittelt werden und analog zum anruferseitigen Teilnehmerendgerät übertragen.
Mittels der Vergleichseinrichtung bzw. der Datenbank wird das Format der Kennung auf Gültigkeit überprüft. So wird bei einem Verbindungswunsch in das Ausland, beispielsweise von Deutschland nach Großbritannien, eine Zielkennung, die mit 00 44 beginnt durch +44 ersetzt. Analog wird eine Auswahl aus der USA nach Deutschland, bei der als Zielkennung 01 49 ge- wählt wurde, durch +49 ersetzt. In analoger Weise wird die Absenderkennung geändert.
Figur 2 zeigt drei Teilnehmerendgeräte TES1, TES2 , TES3 , zum Beispiel SIP-Telefone mit zugeordneten Kennungen 1234, 0815 und 4711, wobei das erste Teilnehmerendgerät TES1 mittels einer ersten Verbindung VI und das zweite Teilnehmerendgerät TES2 über eine zweite Verbindung V2 mit einer ersten Telekom- munikationssteuerungseinrichtung TKSl verbunden sind während das dritte Teilnehmerendgerät TES3 über eine dritte Verbindung V3 mit einer zweiten Telekommunikationssteuerungsein- richtung TKS2 verbunden ist.
Beide Telekommunikationseinrichtungen TKSl und TKS2 stehen über eine Verbindung V4 miteinander in Kontakt.
Die erste Telekommunikationssteuerungseinrichtung TKSl ist mit den angeschlossenen ersten beiden Teilnehmerendgeräten TES1, TES2 einer ersten Domain +49 zugeordnet. Dies kann beispielsweise ein Landesnetz sein. Die zweite Telekommunikati- onssteuerungseinrichtung TKS2 ist mit dem angeschlossenen dritten Teilnehmerendgerät TES3 einer zweiten Domain +1 zugeordnet, dies kann beispielsweise ein anderes Landesnetz sein.
Des weiteren ist eine dritte Domain 00 dargestellt, die als Synonym für ein nicht vermittelbares Ziel fungieren soll und über eine virtuelle Verbindung V5 an die Telekommunikations- steuerungseinrichtung TKSl angeschlossen ist.
Die Telekommunikationssteuerungseinrichtung TKSl besteht aus einer klassischen Steuerungseinrichtung KSE, beispielsweise einem SIP Proxy-Server und einer erfindungsgemäßen Überprü- fungs- bzw. Wandlereinheit UE, die in der Telekommunikations- steuerungseinrichtung über eine Verbindung V6 miteinander verbunden sind.
Im Beispiel ist das erste Teilnehmerendgerät TESl mit der Überprüfungseinheit UE verbunden und das zweite Teilnehmer- endgerät TES 2 nur mit der Steuereinrichtung KSE der Telekommunikationssteuereinrichtung TKSl .
Bei einem Verbindungswunsch bzw. Anruf vom ersten Teilnehmerendgerät TESl mit der Kennung 1234 zum dritten Teilnehmerend- gerät TES3 mit der Kennung 4711 wird eine Nachricht, beispielsweise eine SIP:INVITE Nachricht des Session Initiation Protocol, mit dem Inhalt:
(1) dial (001 4711) from (1234)
bzw.
(la) Wähle (001 4711) Anruf von (1234)
vom Teilnehmerendgerät TESl an die Überprüfungseinheit UE der Telekommunikationssteuerungseinrichtung TKSl gesendet bzw. übermittelt. Die Überprüfungseinheit UE überprüft das Format dieser Nachricht und sendet daraufhin eine neue Nachricht, beispielsweise ein SIP:REDIRECT, mit dem Inhalt:
(2) dial (+1 4711) from (+49 1234)
bzw.
(2a) Wähle (+1 4711) Anruf von (+49 1234)
an das Teilnehmerendgerät TESl. Dieses sendet daraufhin einen neuen Verbindungswunsch mit dem erhaltenen Inhalt:
(3) dial (+1 4711) from (+49 1234)
bzw.
(3a) Wähle (+1 4711) Anruf von (+49 1234)
an die Überprüfungseinheit UE der Telekommunikationssteue- rungseinrichtung TKSl, die diese gültige Nachricht über die Verbindung V6 an die Steuerungseinrichtung KSE übermittelt. Letztere sendet die Nachricht mittels der Verbindung V4 an die zweite Telekommunikationssteuerungseinrichtung TKS2 der Domain +1, welche die Nachricht über die Verbindung V3 an das dritte Teilnehmerendgerät TES3 mit der Kennung 4711 weiterleitet. Mittels dieser Nachricht wird ein Verbindungswunsch am dritten Teilnehmerendgerät TES3 signalisiert. Bei Annahme des Verbindungswunsches erfolgt ein Verbindungsaufbau mittels bekannter Protokolle, wie dem Session Initiation Protocol.
In analoger Weise kann so eine Sonderkennung, wie 110, durch die Überprüfungseinheit UE in eine konkrete Teilnehmerendge- rätekennung umgewandelt werden. Für diesen Zweck ist in der Überprüfungseinheit UE eine Speichereinrichtung, wie eine Datenbank, eine Vergleichseinrichtung und eine Nachrichtensendeeinheit vorgesehen, um mittels letzterer die ermittelte (n)
bzw. korrigierte (n) Kennung (en) zum anruferseitigen Teilnehmerendgerät abzusenden.
Dementsprechend wird zu einer Kurzwahlkennung eine konkrete Anschlusskennung ermittelt und zum Teilnehmerendgerät für einen gültigen Verbindungswunsch übermittelt .
Wird durch die Überprüfungseinheit UE keine gültige Kennung ermittelt, übermittelt die Nachrichtensendeeinheit eine Feh- lermeldung an das anruferseitige Teilnehmerendgerät.
Claims
1. Verfahren zum Aufbau einer Kommunikationsverbindung mit- tels eines Übertragungsnetzes zwischen mindestens zwei Teilnehmern, bei dem von einem ersten anruferseitigen Teilnehmerendgerät mit einer zugeordneten ersten Kennung zu einem zwei-
' ten empfangerseitigen Teilnehmerendgerät mit einer zugeordneten zweiten Kennung eine mittels eines Übertragungsprotokolls übermittelte Nachricht, die mindestens eine Zielkennung und eine Absenderkennung enthält, zu mindestens einer Kommunikationssteuereinrichtung übertragen wird, die diese Nachricht zum empfangerseitigen Teilnehmerendgerät weiterleitet, d a du r c h g e k e nn z e i c hn e t, dass die Kommunikationssteuereinrichtung die Ziel- und/oder Absenderkennung der Nachricht auf Gültigkeit überprüft und bei Ungültigkeit eine Nachricht mit einer geänderten Ziel- und/oder Absenderkennung an das erste anruferseitige Teilnehmerendgerät zurückschickt und dieses eine neue Nachricht mit der geänderten Ziel- und/oder Absenderkennung absendet.
2. Verfahren nach Anspruch 1 , d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t, dass als Übertragungsprotokoll das Session Initiation Proto- col verwendet wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2 , d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t, dass im Falle einer in der Kommunikationssteuereinrichtung festgestellten Ungültigkeit eine Fehlermeldung zum anruferseitigen Teilnehmerendgerät gesendet wird.
4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, d a d u r c h g e k e nn z e i c h n e t, dass als Übertragungsnetz ein Daten- und/oder Paket-Netz verwendet wird.
5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t, dass als Übertragungsnetz das Internet und/oder ein Netz mit Internet Protocol verwendet wird.
6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t, dass die Nachricht eine SIP:INVITE Nachricht ist.
7. Anordnung für ein Übertragungsnetz mit mehreren jeweils eine Kennung aufweisenden Teilnehmerendgeräten und wenigstens einer zwischen einem anruferseitigen Teilnehmerendgerät und einem empfangerseitigen Teilnehmerendgerät vorgesehenen Kom- munikationssteueremrichtung, über die ein Verbindungsaufbau zwischen den Teilnehmerendgeräten mittels einer anruferseitigen Nachricht, die eine Ziel- und Absenderkennung enthält, herstellbar ist, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t, dass die Kommunikationssteuereinrichtung eine Einrichtung zur Überprüfung der Gültigkeit der Ziel- und Absenderkennung einer anruferseitigen Nachricht aufweist und dass die Kommunikationssteuereinrichtung derart ausgebildet und steuerbar ist, dass bei Ungültigkeit der anruferseitigen Ziel- und/oder Absenderkennung eine geänderte Ziel- und/oder Absenderkennung zur Auslösung eines gültigen Anrufs an das anruferseitige Teilnehmerendgerät zurückgesendet wird.
8. Anordnung nach Anspruch 7 d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t, dass die Kommunikationssteuereinrichtung eine Speichereinrichtung bzw. eine Datenbank, eine Vergleichseinrichtung zum Vergleich der Ziel- und/oder Absenderkennung mit zugeordneten Daten der Speichereinrichtung und einen Nachrichtensendeein- heit aufweist, über die bei Ungültigkeit der ursprünglichen
Ziel- und/oder Absenderkennung eine Nachricht mit einer geän- derten Ziel- und/oder Absenderkennung an das anruferseitige Teilnehmerendgerät übertragbar ist.
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| WO2000076158A1 (en) * | 1999-06-08 | 2000-12-14 | The Trustees Of Columbia University In The City Of New York | Network telephony appliance and system for inter/intranet telephony |
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2003
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Also Published As
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