"Vorrichtung zur Bestimmung des Höhenprofils eines Objekts"
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Bestimmung des Höhenprofils eines Objekts, umfassend mindestens eine
Lichtquelle zur Erzeugung von Licht, wobei mindestens ein Teilstrahl des Lichts auf eine zu untersuchende Oberfläche des Objekts auftreffen und von dieser zumindest teilweise reflektiert werden kann, sowie Erfassungsmittel, die sowohl den mindestens einen von der zu untersuchenden Oberfläche reflektierten Teilstrahl, als auch mindestens einen weiteren, als Referenzstrahl dienenden Teilstrahl des Lichts erfassen können, wobei aus der Interferenz zwischen reflektiertem Teilstrahl und Referenzstrahl Informationen über das Höhenprofil der zu untersuchenden Oberfläche des Objekts gewonnen werden können.
Vorrichtungen der eingangs genannten Art sind bereits bekannt. Mit ihnen lassen sich die Höhenprofile relativ schwach profilierter Objekte mit ausreichender Genauigkeit bestimmen. Problematisch wird der Einsatz derartiger Vorrichtungen allerdings bei verhältnismäßig stark profilierten Objekten, wie beispielsweise Zylinderlinsen. Die Höhenauflösung der bisher bekannt gewordenen optischen Vorrichtungen reicht oft nicht aus, um die optische Güte von Mikrooptiken, insbesondere die Abweichung eines realen Linsenprofils von einem theoretisch erwarteten Linsenprofil, zuverlässig bestimmen zu können. Bei den bisher bekannt gewordenen Vorrichtungen wird der mindestens eine Teilstrahl stets nahezu parallel zur Oberflächennormalen auf das zu untersuchende Objekt eingestrahlt. Eine derartige Einstrahlrichtung führt jedoch dazu, dass die Reflexion des Teilstrahls gerade bei einer starken Profilierung der Oberfläche des Objekts relativ Undefiniert erfolgt, wodurch die Bestimmung des
Höhenprofils des Objekts nicht im gesamten zu untersuchenden Bereich möglich ist.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art zur Verfügung zu stellen, die auch die Untersuchung verhältnismäßig stark profilierter Objekte ermöglicht.
Diese Aufgabe durch eine Vorrichtung der eingangs genannten Art mit den kennzeichnenden Merkmalen des Hauptanspruchs gelöst.
Erfindungsgemäß wird vorgeschlagen, dass mindestens ein auf die zu untersuchende Oberfläche des Objekts treffender Teilstrahl unter einem Winkel von etwa 5° bis 90° zur Normalen auf der Oberfläche auftrifft. Die erfindungsgemäße Lösung hat den Vorteil, dass bei schräg zur Oberflächennormalen verlaufender Inzidenz des mindestens einen Teilstrahls die Qualität der Höheninformationen, (insbesondere die Höhenauflösung), die sich aus der Interferenz zwischen dem reflektierten Teilstrahl und dem Referenzstrahl ergeben, verbessert wird.
I n einer vorteilhaften Ausführungsform trifft der mindestens eine Teilstrahl unter einem Winkel von 20° bis 89°, vorzugsweise von 50° bis 87°, insbesondere von 70° bis 85° zur Normalen auf der Oberfläche auf. Es hat sich gezeigt, dass eine derartige Inzidenz des mindestens einen Teilstrahls d ie Höhenauflösung weiter verbessert.
Besonders vorteilhaft ist eine Ausführungsform, bei der die Vorrichtung zur Bestimmung des Höhenprofils eines Objekts derart gestaltet ist, dass mindestens ein Interferenzmuster vom auftreffenden Licht auf der Oberfläche des Objekts erzeugt werden kann. Aus dem mindestens einen Interferenzmuster sind
Informationen über die Profilierung der Oberfläche des Objekts ableitbar.
In einer bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, dass die Vorrichtung eine Laservorrichtung zur Erzeugung des kohärenten Lichts aufweist. Mit Hilfe einer Laservorrichtung können der als Referenzstrahl dienende Teilstrahl sowie der mindestens eine mit der zu untersuchenden Oberfläche wechselwirkende Teilstrahl relativ einfach erzeugt werden.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform weist die Vorrichtung Strahlführungsmittel auf, die den mindestens einen von der zu untersuchenden Oberfläche des Objekts reflektierten Teilstrahl und/oder den Referenzstrahl den Erfassungsmitteln zuführen können. Bei diesen Strahlführungsmitteln kann es sich um ein oder mehrere
Linsenmittel und/oder Reflexionsmittel handeln.
In einer vorteilhaften Ausführungsform ist vorgesehen, dass die Vorrichtung Strahlteilermittel zur Erzeugung mindestens eines ersten und eines zweiten Teilstrahls aufweist, die das Licht beispielsweise in mindestens einen Referenzstrahl und mindestens einen mit der Oberfläche des Objekts wechselwirkenden Strahl aufteilen können.
Eine Weiterbildung der vorliegenden Erfindung sieht vor, dass der erste Teilstrahl und der zweite Teilstrahl aus zwei voneinander verschiedenen, insbesondere im Wesentlichen gegenüberliegenden, Beleuchtungsrichtungen auf das Objekt treffen, so dass dadurch das mindestens eine Interferenzmuster auf der Oberfläche des Objekts erzeugt wird. Das Interferenzmuster, das sich in diesem Fall auf der Oberfläche des Objekts bildet, ist ein Streifenmuster mit der Periode
T = A * λ/sin (α/2). Dabei beträgt der Winkel α etwa 180° und λ bezeichnet die Wellenlänge des eingesetzten kohärenten Lichts.
Vorzugsweise dient hierbei der zweite Teilstrahl als Referenzstrahl, so dass durch den ersten und den zweiten Teilstrahl ein Interferenzmuster auf den Erfassungsmitteln erzeugt wird. Der erste und der zweite Teilstrahl dienen somit gleichzeitig zur Erzeugung von Interferenzmustern auf dem Objekt und auf den Erfassungsmitteln, so dass keine zusätzlichen, nicht von dem Objekt reflektierten Teilstrahlen benötigt werden.
Eine besonders bevorzugte Ausführungsform sieht vor, dass die Strahlführungsmittel und/oder Strahlteilermittel eine interferometrische Anordnung mit mindestens einem Arm bilden. Es hat sich gezeigt, dass eine derartige interferometrische Anordnung die Qualität der Höheninformationen der Oberfläche des Objekts verbessern kann.
Überraschenderweise hat es sich gezeigt, dass eine interferometrische Anordnung mit einem zweiten Arm, dessen Strahlführungsmittel und/oder Strahlteilermittel im Wesentlichen symmetrisch zu denjenigen des ersten Arms angeordnet sind, d ie Höhenauflösung weiter verbessert.
In einer vorteilhaften Ausführungsform ist vorgesehen, dass einer der Arme der interferometrischen Anordnung eine Einrichtung zur Transformation der Wellenfront des Lichts, insbesondere eine Einrichtung zur 180°-Drehung oder zur Spiegelung des Lichts aufweist, wobei die Spiegelung an einer zur untersuchenden Oberfläche des Objektes parallelen Ebene erfolgt. Durch die in diesem Arm des Profilometers durchgeführte Wellenfrontransformation wird die Auflösung der Vorrichtung zur Ermittlung des Höhenprofils eines Objekts weiter verbessert.
Vorzugsweise handelt es sich bei der Einrichtung zur Spiegelung des Laserlichts um ein Porro-Prisma oder ein König-Prisma.
Eine bevorzugte Ausführungsform sieht vor, dass die Erfassungsmittel mindestens ein CCD-Array umfassen. Dieses CCD-Array ist vorzugsweise zweidimensional ausgeführt, so dass Informationen über die Höhenprofilierung unterschiedlicher Bereich der Oberfläche erfasst werden können.
Eine weitere Ausführungsform sieht vor, dass die Vorrichtung
Scannmittel zur Bewegung des Objekts relativ zu dem mindestens einen auf die Oberfläche des Objekts auftreffenden Teilstrahl aufweist. Die Verwendung derartiger Scannmittel erlaubt die ortsaufgelöste Bestimmung der Höhenprofilierung der Oberfläche des Objekts.
Alternativ oder zusätzlich dazu kann die Vorrichtung Scannmittel zur Bewegung der Erfassungsmittel gegenüber dem auf sie auftreffenden Licht aufweisen. Dadurch können auch bei sehr hoch aufgelösten Messungen CCD-Chips mit einer im Vergleich zu der Menge der zu erwartenden Messdaten geringeren Verarbeitungskapazität verwendet werden.
Es besteht erfindungsgemäß die Möglichkeit, dass die Vorrichtung Mittel zur Phasenverzögerung in einem der Arme der interferometrischen Anordnung aufweist. Das kann beispielsweise dadurch realisiert werden, dass die Mittel zur Phasenverzögerung mindestens ein verdrehbares Halbwellenlängenplättchen oder mindestens einen beispielsweise durch ein Piezoelement verschiebbaren Spiegel umfassen. Durch eine derartige, beispielsweise in mehreren aufeinanderfolgenden Messungen
schrittweise durchgeführte Phasenverzögerung kann die Auflösung deutlich, beispielsweise um einen Faktor 100 gesteigert werden.
Weitere Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden deutlich anhand der nachfolgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die beiliegende Abbildung. Darin zeigt
Fig. 1 eine Prinzipskizze einer Vorrichtung zur Ermittlung des
Höhenprofils eines Objekts gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
I n Fig. 1 ist eine schematisierte Ansicht der erfindungsgemäßen
Vorrichtung zur Ermittlung des Höhenprofils eines Objekts 2 gezeigt, die im folgenden auch kurz als Profilometer bezeichnet werden soll.
Mit Hilfe einer derartigen Vorrichtung können Höhenprofile profilierter Objekte experimentell bestimmt werden. Die erfindungsgemäße
Vorrichtung eignet sich unter anderem dazu, die Höhenprofile profilierter Mikrooptiken, beispielsweise Linsen zu untersuchen und die durch den Herstellungsprozess auftretenden Abweichungen des realen Linsenprofils von einem theoretisch erwarteteten Linsenprofil zu ermitteln.
Dem Profilometer liegt eine interferometrische Anordnung der optischen Komponenten zugrunde, die zunächst überblicksartig beschrieben werden soll.
Das Profilometer weist eine Laservorrichtung 1 zur Erzeugung eines kohärenten monochromatischen Laserstrahls 8a auf. Anstelle einer Laseranordnung 1 kann erfindungsgemäß auch eine andere Lichtquelle, insbesondere eine Weißlichtquelle verwendet werden. Bezogen auf die Oberfläche des zu untersuchenden Objekts 2 wird der Laserstrahl 8a in der vorliegenden Ausführungsform in einem verhältnismäßig großen Winkel (nämlich größer als 70° aber kleiner
als 90°) relativ zur Oberflächennormalen abgestrahlt. Gegebenenfalls können auch zusätzliche Mittel zur Ablenkung des Laserstrahls 8a vorgesehen sein, so dass die Ausrichtung der Laservorrichtung 1 bezüglich der Oberflächennormalen des Objekts 2 auch anders gewählt sein kann.
Die interferometrische Anordnung des Profilometers umfasst in dieser Ausführungsform ferner drei Strahlteilerelemente 4a, 4b, 4c, vier Linsenmittel 5a, 5b, 5c, 5d, sowie sechs Reflexionsmittel 6a, 6b, 6c, 6d , 6e, 6f. Zur Lichtdetektion ist in diesem Ausführungsbeispiel ein zweid imensionales als Erfassungsmittel 3 dienendes CCD-Array vorgesehen.
Gegebenenfalls kann die interferometrische Anordnung darüber hinaus eine Einrichtung 7 zur 180°-Drehung des Laserlichts aufweisen, auf deren Funktionsweise später noch näher eingegangen werden soll.
Aus Fig. 1 wird deutlich, dass die interferometrische Anordnung des Profilometers zwei sogenannte Arme besitzt, deren optische Elemente im Wesentlichen symmetrisch zueinander angeordnet sind. Dabei wird der erste (in Fig. 1 der linke) Arm vom Strahlteilerelement 4b, den Linsenmitteln 5a und 5c sowie den Reflexionsmitteln 6a, 6c und 6e gebildet. Entsprechend wird der zweite (in Fig. 1 der rechte) Arm aus dem Strahlteilerelement 4c, den Linsenmitteln 5b und 5d sowie den
Reflexionsmitteln 6b, 6d , 6f und gegebenenfalls der bereits erwähnten Einrichtung 7 zur 180°-Drehung des Laserlichts gebildet.
Der von der Laservorrichtung 1 emittierte Laserstrahl 8a trifft zunächst auf ein Strahlteilerelement 4a, so dass der Laserstrahl 8a teilweise transmittiert und teilweise reflektiert und somit in zwei Teilstrahlen 8b und 8c zerlegt wird.
Der vom Strahlteilerelement 4a reflektierte Teilstrahl 8c tritt seinerseits mit dem Strahlteilerelement 4b in Wechselwirkung, so dass wiederum ein Teilstrahl 8f des Strahls 8c transmittiert und ein Teilstrahl 8g des Strahls 8c reflektiert wird . Dabei breitet sich der reflektierte Teilstrahl 8g in Richtung auf die Oberfläche des zu untersuchenden Objekts 2 aus. Der vom Strahlteilerelement 4b transmittierte Teilstrahl 8f, der aus dem von der Oberfläche des Objekts 2 reflektierten Teilstrahl 8e hervorgegangen ist, durchläuft auf seinem weiteren Weg durch den ersten Arm der interferometrischen Anordnung zunächst das Linsenmittel 5a und trifft anschließend auf das Reflexionsmittel 6a, das so orientiert ist, dass der Strahl in Richtung des Linsenmittels 5c und des nachfolgend im Strahlengang angeordneten Reflexionsmittels 6c reflektiert wird. Nach dem Durchtritt durch das Linsenmittel 5c und nach der Reflexion am Reflexionsmittel 6c trifft der Strahl auf das Reflexionsmittel 6e, das so orientiert ist, dass der dort reflektierte Strahl auf das zweidimensionale CCD-Array trifft und dort detektiert wird.
Auf diese Weise wird ein erster Teilstrahl auf das CCD-Array abgebildet, der mit dem Objekt 2 in Wechselwirkung getreten ist.
Ein zweiter als Referenzstrahl dienender Teilstrahl wird ganz analog zum ersten Teilstrahl durch den zweiten Arm der interferometrischen Anordnung, der durch das Strahlteilerelement 4c, die Linsenmittel 5b und 5d, die Reflexionsmittel 6b, 6d und 6f sowie gegebenenfalls durch die Einrichtung 7 zur 180°-Drehung des Laserlichts gebildet wird, auf das CCD-Array abgebildet. Dabei wird der vom Strahlteilerelement 4a transmittierte Teilstrahl 8b vom Strahlteilerelement 4c teilweise in Richtung der Oberfläche des Objekts 2 reflektiert (Teilstrahl 8e). Der aus dem an der Oberfläche des Objekts 2 reflektierten Teilstrahl 8g hervorgegangene transmittierte Teilstrahl 8d durchläuft die übrigen
optischen Elemente des zweiten Arms der interferometrischen Anordnung und wird schließlich auf das CCD-Array abgebildet.
Der vom Strahlteilerelement 4c reflektierte Teilstrahl 8e wird seinerseits nach der Wechselwirkung mit der Oberfläche des Objekts
2 reflektiert und durchläuft als erster Teilstrahl den ersten Arm der interferometrischen Anordnung bis zum CCD-Array in der oben beschriebenen Weise.
Gleiches gilt für den vom Strahlteilerelement 4b in Richtung der
Oberfläche reflektierten Lichtstrahl 8g, der nach der Reflexion an der Oberfläche des Objekts 2 als zweiter Teilstrahl den zweiten Arm der interferometrischen Anordnung bis zum CCD-Array durchläuft.
Die auf das Objekt 2 treffenden kohärenten Teilstrahlen 8e und 8g erzeugen Interferenzmuster auf der Oberfläche des Objekts 2, die stark von der Profilierung der Oberfläche abhängen und folglich zur Ermittlung des Höhenprofils des Objekts 2 geeignet sind. Diese Interferenzmuster werden nach dem Durchgang durch den ersten bzw. zweiten Arm der interferometrischen Anordnung auf das CCD-Array abgebildet und treten dort miteinander in Wechselwirkung.
Die auf das CCD-Array abgebildeten Interferenzmuster enthalten Höheninformationen und damit Informationen über die Profilierung der Oberfläche des Objektes 2, die mittels einer hier nicht dargestellten
Verarbeitungseinrichtung ausgewertet werden können.
Mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung wird also ein Interferenzmuster der Oberfläche des Objekts 2 direkt auf das CCD- Array oder alternativ auf einen anderen lichtempfindlichen Detektor abgebildet. Daraus ergeben sich über die Verbiegungen und
Verzerrungen des Bildes Informationen über die Profilierung des Objekts 2.
Um insbesondere die Höhenauflösung des Profilometers zu verbessern, kann in einem Arm der interferometrischen Anordnung eine Einrichtung 7 zur 180°-Drehung oder auch zur Spiegelung des Laserlichts vorgesehen sein. Bei der Einrichtung zur Spiegelung kann es sich beispielsweise um ein Porro-Prisma oder ein König-Prisma handeln. Mit Hilfe dieser Einrichtung zur Spiegelung des Laserlichts wird in dem betreffenden Arm der interferometrischen Anordnung eine
Wellenfronttransformation durchgeführt, die einer Spiegelung des Laserstrahls an einer zur untersuchenden Oberfläche des Objekts parallelen Ebene entspricht, so dass das Interferenzmuster von der Oberfläche des Objekts 2 so auf das CCD-Array abgebildet wird, als ob es aus einem Bereich unterhalb der Oberfläche des Objekts 2 betrachtet werden würde. Ähnlich gilt für die Einrichtung 7 zur 180°- Drehung des Lichts.
Alternativ oder zusätzlich kann auch der Winkel der Lichtstrahlen, die auf das CCD-Array treffen, willkürlich verändert werden, wodurch die
Auflösung und darüber hinaus auch das Sichtfeld besser angepasst werden können.
Wie oben bereits erwähnt, kann die erfindungsgemäße Vorrichtung beispielsweise zur Vermessung von Linsenoberflächen eingesetzt werden, um die Abweichung des realen Linsenprofils von einer theoretischen Kurve zu bestimmen. Bei der Herstellung von Linsen treten aufgrund von Prozessungenauigkeiten Abweichungen von der theoretisch berechneten Linsenkurve auf. In der Praxis ist es für die Beurteilung der Linsengüte sehr wichtig, Profilabweichungen in der
Größenordnung von 10 nm experimentell nachweisen zu können.
Diese Höhenauflösung kann mit der hier vorgestellten Vorrichtung erreicht werden.
Die Verwendung von reflektiertem Laserlicht hat darüber hinaus den Vorteil, dass das Problem des sogenannten Speckle-Rauschens, das insbesondere bei gestreutem kohärenten Licht auftritt, umgangen werden kann.
Das erfindungsgemäße Profilometer kann auch so ausgeführt sein, dass die Oberfläche des Objekts 2 mit kohärenten Laserstrahlen aus zwei zueinander entgegengesetzten Richtungen (Teilstrahlen 8e und 8g) beleuchtet wird , wobei der Winkel zwischen den beiden Beleuchtungsrichtungen beinahe 180° beträgt. Das Interferenzmuster, das sich auf der Oberfläche des Objekts 2 bildet, ist in diesem Fall ein Streifenmuster mit der Periode 1 = Yz * λ/sin (α/2), wobei der
Winkel α etwa 180° beträgt und λ die Wellenlänge des eingesetzten Laserlichts bezeichnet. Wird das Objekts 2 in dieser Weise aus zwei beinahe zueinander entgegengesetzten Richtungen beleuchtet, wird mittels der oben beschriebenen Anordnung das Interferenzmuster der Oberfläche zweimal auf das CCD-Array abgebildet. Vorzugsweise weist dabei einer der Arme der interferometrischen Anordnung des Profilometers zur Verbesserung der Höhenauflösung die bereits erwähnte Einrichtung 7 zur 180°-Drehung des Laserlichts auf, damit eine der beiden Abbildungen spiegelverkehrt auf das CCD-Array erfolgt.
Die interferometrische Anordnung des Profilometers kann in einer alternativen Ausführungsform lediglich einen Arm aufweisen. Werden beispielsweise, abgesehen vom Strahlteilerelement 4c, sämtliche optischen Elemente des zweiten (in Fig. 1 des rechten) Arms des
Profilometers weggelassen, ergeben sich die Informationen über die Profilierung des Objekts 2 aus einem unter Umständen nicht von der
Oberfläche reflektierten Referenzstrahl und dem vom Teilstrahl 8e erzeugten Interferenzmusters der Oberfläche des Objekts 2, die jeweils den ersten (in Fig. 1 den linken) Arm der interferometrischen Anordnung des Profilometers durchlaufen und auf das CCD-Array abgebildet werden.