Solareinheit
Die Erfindung bezieht sich auf eine Solareinheit nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Eine solche Solareinheit ist aus der Praxis bekannt. Dabei sind einzelne Solareinheiten, welche zu einem Photovoltaik- Modul, auch Solarmodul genannt, auf übliche Weise miteinander verbunden sein können, derart zum Sonnenlicht aufgestellt, dass das Licht etwa senkrecht auf die transparente Fläche der Solarzelle trifft.
Aus der WO 00/02256 sind beispielsweise Rahmen aus Profilen bekannt, mit welchen plattenartige Elemente und insbesondere auch Solarmodule oder Solarzellen seitlich gefasst und gestützt werden können. Eine solche Anordnung von plattenartigen Elementen und Rahmen aus Profilen soll unter anderem die Verwendung als Dachelemente erlauben.
Aus der DE-Al-43 23 103 ist ein trichterförmiger Reflektor zur Konzentration der Sonnenstrahlen auf Solarzellen oder Sonnenkollektoren bekannt. Dabei wird die Reflexion des Lichtes durch aufgeklebte Aluminiumfolie oder andere spiegelnde Folien erreicht, wobei die Strahlen nur einmal umgelenkt werden.
Aus der EP-A3-0 255 900 ist eine Abdeckung für Photovoltaik- Zellen bekannt, wobei Prismen auf der äusseren Oberfläche der Abdeckung derart ausgebildet sind, dass das einfallende Sonnenlicht durch die Prismen hauptsächlich auf die aktive Zellfläche gebrochen wird.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Solareinheit der eingangs angegebenen Art zu schaffen, welche wirtschaftlicher, insbesondere platzsparender, betreibbar ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäss durch eine Solareinheit mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst.
Vorteilhafte Weiterbildungen sind Gegenstand der Unteransprüche .
Erfindungsgemäss ist die wenigstens eine Solarzelle von ihrer transparenten Seite her mit einer Platte aus lichtleitendem Material verbunden, welche Platte derart angeordnet und ausgebildet ist, dass das Licht über wenigstens eine ihrer Schmalseiten in die Platte eintretend zur transparenten Seite der wenigstens einen Solarzelle geleitet wird. Im Gegensatz zu herkömmlichen Solareinheiten bedeutet dies, dass die Solarzelle etwa parallel und nicht wie bisher senkrecht zum eintretenden oder auftreffenden Licht angeordnet ist. Daraus folgt ferner, dass die Solareinheit gewissermassen aufrecht steht und dadurch nur eine geringe Standfläche einnimmt, so dass pro für das Aufstellen von Solareinheiten zu Verfügung stehender, vorgegebener Grundfläche eine sehr viel grössere Solarzellenfläche untergebracht werden kann, wodurch die Wirtschaftlichkeit deutlich verbessert werden kann. Umgekehrt bedeutet dies, dass für eine bestimmte, zu erreichende Leistung der Solareinheit eine sehr viel geringere Grundfläche als bislang benötigt wird. Dies ist, wie zuvor erwähnt, darauf zurückzuführen, dass die einzelnen Solarzellen nicht flach auf der zu Verfügung stehenden Grundfläche aufliegen, sondern sozusagen auf der Grundfläche aufstehend angeordnet sind. Auf diese Weise ist es möglich, pro zu Verfügung stehender Einheit der Grundfläche eine beträchtlich grössere Solarzellenfläche unterzubringen und damit eine deutlich gesteigerte Leistungsfähigkeit der Solareinheit zu erreichen.
Ge äss einer vorteilhaften Weiterbildung sind wenigstens zwei Solarzellen in Form eines Photovoltaik-Moduls von ihrer jeweiligen transparenten Seite her mit der Platte aus lichtleitendem Material verbunden, wobei vorzugsweise sowohl in Lichteinfallsrichtung als auch q er dazu mehrere Solarzellen
hinter- bzw. nebeneinander auf derselben Platte angeordnet sind. Ein solcher Photovoltaik-Modul, auch Solarmodul genannt, hat eine spezifische Leistung, welche durch die serielle und/oder parallele Verschaltung der einzelnen Solarzellen exakt eingestellt werden kann.
Gemäss einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind die Solarzellen auf gegenüberliegenden Seiten derselben Platte angeordnet. Dadurch kann ein und dieselbe Platte auf ihren beiden Seiten Solarzellen aufnehmen, wodurch die Wirtschaftlichkeit der erfindungsgemässen Solareinheit weiter gesteigert werden kann.
Gemäss einer anderen Weiterbildung der Erfindung sind mehrere Platten zusammen mit der oder den jeweils zugeordneten Solarzellen parallel zueinander ausgerichtet zu einem Modulpaket miteinander verbunden. Ein solches Modulpaket ist äusserst kompakt aufgebaut und bietet dem Verwender pro zu Verfügung stehender Grundfläche eine hohe Leistungsfähigkeit.
Bei einer besonders vorteilhaften Weiterbildung sind die zwischen zwei Platten befindlichen Solarzellen Rücken an Rücken mit einer dazwischen vorgesehenen Isolationsschicht angeordnet. Dadurch wird die Leistungsfähigkeit eines Modulpakets nochmals gesteigert, so dass die zu Verfügung stehende Grundfläche in hohem Masse zur Stromgewinnung ausgenutzt werden kann.
Gemäss einer anderen Weiterbildung der Erfindung sind die anderen Schmalseiten der jeweiligen Platte mit einer lichtreflektierenden Schicht, vorzugsweise einer Spiegelschicht, versehen. Damit kann das Licht an diesen Schmalseiten nicht wieder austreten, sondern wird in den Innenraum der Platte zurückgeworfen, so dass es für die vorhandenen Solarzellen nutzbar ist.
Vorteilhaf erweise ist die jeweilige Platte aus Glas oder Ac- rylglas, vorzugsweise aus Plexiglas, gefertigt. Acrylglas hat eine hohe Lichtdurchlässigkeit, Transparenz und Kratzfestig- keit. Die Lichtdurchlässigkeit von Plexiglas (dieser Begriff ist eine eingetragene Marke) liegt bei etwa 93 %. Zudem ist Plexiglas verformbar, sofern es auf etwa 140 bis 160 °c erwärmt wird, polierbar, schneidbar, schleifbar. Es ist auch möglich, Plexiglas zu sägen, zu stanzen, zu feilen und zu bohren. Es kann auch mit bestimmten Klebstoffen, nämlich Po- lyacrylat- und Polymethacrylat-Klebstoffen verklebt werden. Damit ist Plexiglas gut verarbeitbar und für die erfindungs- gemässe Solareinheit einsetzbar.
Gemäss einer anderen Weiterbildung der Erfindung ist die jeweilige Platte derart strukturiert, dass das Licht gleichmäs- sig derart zur transparenten Seite der wenigstens einen Solarzelle geleitet wird, dass das eintretende Licht mit grös- serer Eindringtiefe auch in solche Bereiche jeder transparenten Seite gelangt, die von der wenigstens einen Schmalseite der jeweiligen Platte, durch die das Licht eintritt, abgelegen sind. Eine derart aufgebaute Platte leitet das Licht damit auch in grössere Eindringtiefen, so dass auch die Bereiche der transparenten Seite jeder Solarzelle oder Solarzellen, die von der Schmalseite der Platte, durch die das Licht eintritt, weiter abgelegen sind, gut mit Licht versorgt werden. Damit haben auch letztere Bereiche oder letztgenannte Solarzellen einen guten oder zumindest angemessenen Wirkungsgrad.
Vorteilhafterweise ist ein Kollektor vorgesehen, welcher oberhalb der Solareinheit angeordnet ist, das eintreffende Licht sammelt und dann gebündelt zur wenigstens einen Schmalseite der jeweiligen Platte aus lichtleitendem Material weiterleitet. Mit einem solchen Kollektor lässt sich die Ener- gieausbeute und damit der Wirkungsgrad der erfindungsgemässen Solareinheit nochmals deutlich steigern. Letztlich kann damit
die Sonnenenergie von einer grösseren Fläche eingefangen werden.
Gemäss einer Weiterbildung der Erfindung weist der Kollektor einen- äusseren, umfangsseitigen, grossen Reflektor und einen inneren, zentralen, kleinen Reflektor auf und wird das Licht vorzugsweise über den grossen Reflektor zum kleinen Reflektor und von dort zur wenigstens einen Schmalseite der jeweiligen Platte geleitet. Ein solcher Kollektor ist kompakt aufgebaut und in der Lage, das Licht gebündelt zu den jeweiligen Schmalseiten der einzelnen Platten zu leiten, so dass diese in gesteigertem Masse mit Licht versorgt werden.
Ausführungsbeispiele des Erfindungsgegenstandes werden nachfolgend an hand der Zeichnung näher erläutert, wobei alle beschriebenen und/oder bildlich dargestellten Merkmale für sich oder in beliebiger Kombination den Gegenstand der vorliegenden Erfindung insbesondere unabhängig von ihrer Zusammenfassung in den Ansprüchen oder deren Rückbeziehung bilden. Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische, perspektivische, leicht auseinandergezogene Darstellung einer Solareinheit in Form eines Photovoltaik-Moduls;
Fig. 2 eine perspektivische, schematische Darstellung eines auf einen Photovoltaik-Modul gesetzten Kollektors; und
Fig. 3 einen schematischen Querschnitt durch einen Teil des Photovoltaik-Moduls .
Eine Solareinheit 1 in Form eines Photovoltaik-Moduls 2 ist in einer perspektivischen, leicht auseinandergezogenen Darstellung schematisch in Fig. 1 gezeigt.
Gemäss einer einfachen, nicht näher gezeigten Ausführungsform weist die Solareinheit 1 wenigstens eine Solarzelle 3 auf,
die von ihrer transparenten Seite 4 (siehe Fig. 3) her mit einer Platte 5 aus nichtleitendem Material verbunden ist. Die Platte 5 aus nichtleitendem Material ist erfindungsgemäss derart angeordnet und ausgebildet, dass das Licht (siehe Pfeile A in Fig. 1 und 3) über wenigstens eine ihrer Schmalseiten 6 in die Platte 5 eintretend zur transparenten Seite 4 der wenigstens einen Solarzelle 3 geleitet wird.
Gemäss einer anderen Ausführungsform sind mehrere Solarzellen 3 in Form eines Photovoltaik-Moduls von ihrer jeweiligen transparenten Seite 4 her mit der Platte 5 aus lichtleitendem Material verbunden. Dabei können, wie dies auf der dem Betrachter zugewandten Vorderseite des Moduls der Fig. 1 gezeigt ist, sowohl in Lichteinfallsrichtung gemäss den Pfeilen A als auch quer dazu mehrere Solarzellen 3 hinter- bzw. nebeneinander auf derselben Platte 5 angeordnet sein. In der Darstellung gemäss Fig. 1 sind auf der dem Betrachter zugewandten ersten Platte 5 in Einfallsrichtung gemäss den Pfeilen A drei Solarzellen 3 hinter- oder untereinander und quer zur Lichteinfallsrichtung fünf Solarzellen 3 nebeneinander angeordnet, so dass auf der ersten Platte 5 insgesamt fünfzehn Solarzellen 3 jeweils mit ihrer transparenten Seite 4 zur Platte hin auf' dieser aufliegen.
Wie in Fig. 1 lediglich im Bereich der linken Ecke 7 oder im Bereich der rechten Ecke 8 des Photovoltaik-Moduls 2 zu sehen, genauer aber in Fig. 3 gezeigt, sind die Solarzellen 3 auf gegenüberliegenden Seiten 9, 10 derselben Platte 5 angeordnet. Dies bedeutet, dass nicht nur auf der Vorderseite 9 in Fig. 1 fünfzehn Solarzellen 3, sondern auch auf der Rückseite 10 derselben Platte 5 fünfzehn Solarzellen 3 angeordnet sind. Damit trägt jede Platte 5 in der Ausführungsform gemäss der Fig. 1 auf jeder ihrer Seiten 9, 10 fünfzehn Solarzellen, insgesamt also dreissig Solarzellen 3.
Wie in Fig. 1 angedeutet, sind mehrere Platten 5, im gezeig¬ ten Ausführungsbeispiel sieben Platten zusammen mit den je-
weils zugeordneten Solarzellen 3 parallel zueinander ausgerichtet zu einem Modulpaket 11 miteinander verbunden, wobei diese Verbindung je nach Wunsch des Verwenders eine serielle und/oder parallele Verschaltung der einzelnen Solarzellen aber auch der Platten untereinander hat. Da nun, wie zuvor erwähnt, jede Platte auf ihrer Vorder- und Rückseite Solarzellen aufweist, sind die zwischen zwei Platten 5 befindlichen Solarzellen gewissentlassen Rücken an Rücken angeordnet und mit einer dazwischenliegenden Isolationsschicht 12 versehen. Diese ist in Fig. 1 der besseren Übersicht halber weggelassen und lediglich in der Teilansicht gemäss Fig. 3 angedeutet.
Gemäss einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind die anderen Schmalseiten 13, d.h. diejenigen Schmalseiten, durch die das Licht nicht in die jeweilige Platte 5 eintritt, mit einer lichtreflektierenden Schicht 14, vorzugsweise einer Spiegelschicht, versehen, so dass das Licht an diesen Stellen nicht vom Inneren der jeweiligen Platte nach aussen dringen kann, sondern vielmehr in die Platte zurückgeworfen wird. Die reflektierende Schicht 14 ist in Fig. 1 der besseren Übersicht halber lediglich im Bereich der hinteren Platte 5 an deren linker, oberer Ecke angedeutet. Es ist klar, dass die reflektierende Schicht sich auf der gesamten Schmalseite und insbesondere auch auf den anderen Schmalseiten, durch die das Licht nicht in die Platte dringt, das sind in Fig. 1 die jeweilige rechte Schmalseite und die untere Schmalseite, befindet.
Jede Platte 5 ist aus Glas oder Acrylglas, vorzugsweise aus Plexiglas, gefertigt. Plexiglas ist ein Polymethylmethacrylat (PMMA) , wobei die Bezeichnung Acrylclas ein Sammelbegriff für organische Kunstgläser aus Polymethacrylaten ist, die durch Substanz- oder Perlpolymerisation und nachträgliches Extrudieren bzw. Spritzgiessen beispielsweise in Form von Tafeln oder Blöcken hergestellt werden.
Gemäss einer anderen, nicht näher gezeigten Ausführungsform der Erfindung ist jede Platte 5 derart strukturiert, dass das Licht relativ gleichmässig zur transparenten Seite 4 jeder Solarzelle 3 geleitet wird. Das bedeutet, dass das gemäss den Pfeilen A eintretende Licht mit grösserer Eindringtiefe, d.h. mit grösserem Abstand von der oberen Schmalseite 6 jeder Platte auch in solche Bereiche jeder Solarzelle gelangt, die von der oberen Schmalseite 6 der jeweiligen Platte 5 abgelegen sind. Bei dieser Ausführungsform ist es daher möglich, beispielsweise Prismen so vorzusehen, dass das Licht möglichst gleichmässig auf die fünfzehn Module jeder Plattenseite 9, 10 aufgeteilt wird. Eine solche Anordnung kann beispielsweise mit Hilfe sogenannter Katzenaugen erfolgen, wobei die einzelnen Prismen anders als bei im Strassenverkehr verwendeten Katzenaugen so angeordnet sind, dass das Licht nicht wieder in Einfallsrichtung zurückgeworfen, sondern in andere Bereiche umgelenkt wird.
Gemäss der in Fig. 2 gezeigten Ausführungsform ist oberhalb des Modulpakets 11 in Form des Photovoltaik-Moduls 2 ein Kollektor 15 angeordnet. Dieser sammelt das gemäss den Strahlen 16 eintreffende Licht und leitet dieses dann gebündelt zur Schmalseite 6 jeder Platte 5 aus lichtleitendem Material weiter. Wie in Fig. 2 gezeigt, weist der Kollektor 15 einen äus- seren, umfangsseitigen, grossen Reflektor 17 und einen inneren, zentralen, kleinen Reflektor 18 auf, wobei das Licht, wie gemäss den Strahlen 16 veranschaulicht, über den grossen Reflektor 17 zum kleinen Refletor 18 und von dort zur jeweiligen oberen Schmalseite jeder Platte geleitet wird. Die Reflektoren 17, 18 können derart ausgestaltet sein, dass das Licht möglichst gleichmässig über die Länge der oberen Schmalseite 6 jeder Platte verteilt in diese eingeleitet wird.
Es ist klar, dass der Kollektor 15 an die Abmessungen und die Form des darunter befindlichen Photovoltaikmoduls 2 angepasst ist, zumindest aber angepasst sein kann. In dem in Fig. 2
dargestellten Modulpaket 11 ist die jeweilige Platte der Einfachheit halber nicht näher eingezeichnet; vielmehr sind rein schematisch lediglich die Solarzellen 3 in dieser Darstellung angedeutet .
Ferner kann der Kollektor 15 zum Schutz der Reflektoren 17 bzw. 18 mit einem Schutzglas 19 abgedeckt sein.
Es ist klar, dass ein Kollektor auch auf kleineren Solareinheiten, falls gewünscht auch auf einer Solareinheit bestehend lediglich aus einer auf eine Platte aufgebrachten Solarzelle, angeordnet sein kann.
Eine Solarzelle 3 hat beispielsweise eine Dicke von 0,5 mm, eine Höhe oder Länge in Lichteinfallsrichtung ΛIOΏ. 100 mm und eine Breite quer zur Lichteinfallsrichtung von beispielsweise 50 mm. Eine Platte 5 hat beispielsweise eine Dicke von 2 mm und ebenfalls eine Länge parallel zur Lichteinfallsrichtung von 100 mm und eine Breite quer zur Lichteinfallsrichtung von 50 mm. Auf diese Art und Weise können nun beipsielsweise 36 Solarzellen und 18 Platten miteinander zu einem Modulpaket verbunden werden. Das Modulpaket wird sozusagen stehend der Sonne derart ausgesetzt, dass das Licht auf die obere Schmalseite jeder Platte trifft und dann durch die Platten zu den transparenten Seiten jeder Solarzelle und damit zur Absorberschicht jeder Solarzelle gelangt.
Mit einem derartigen Modulpaket könnten auf einem Quadratmeter Grundfläche beipsielsweise 200 Modulpakete mit etwa rund 7.000 Solarzellen untergebracht werden. Die daraus resultierende Leistung liegt beträchtlich über derjenigen, welche mit üblichen Solarmodulen erreicht werden kann. Die Herstellungskosten einer erfindungsgemässen Solareinheit liegen etwa bei einem Drittel derjenigen einer bekannten Solareinheit gleicher Leistung.
Die erfindungsge ässe Solareinheit ist sehr platzsparend einsetzbar. Beispielsweise benötigt eine herkömmliche Solareinheit zum Erreichen einer bestimmten Leistung 20 m2. Eine er- findungsgemässe Solareinheit benötigt bei gleicher Leistung lediglich etwa 400 cm2 und darüber hinaus auch lediglich ein Gehäuse mit Kollektor, wohingegen bei der herkömmlichen Solareinheit zahlreiche Gehäuse zu verwenden sind. Daraus folgt, dass letztlich der Herstellungspreis einer erfindungsgemässen Solareinheit, wie zuvor erwähnt, deutlich niedriger als derjenige herkömmlicher Solareinheiten angesetzt werden kann.
Die erfindungsgemässe Solareinheit ist daher relativ preiswert herstellbar und arbeitet darüber hinaus wirtschaftlicher als herkömmliche Solareinheiten.