Katalysator-Regenerierung mit elementarem Halogen
Beschreibung
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur katalysierten Herstellung von teilhalogenierten fluorhaltigen organischen Verbindungen unter Regenerierung des eingesetzten Katalysators .
Es ist seit langem bekannt, daß fluorhaltige organische Verbindungen durch Halogen-Fluor-Austausch oder Fluorwasserstoff-Anlagerung unter Verwendung von Fluorwasserstoff in Anwesenheit von Katalysatoren hergestellt werden können. Das US-Patent 2,005,710 offenbart die Herstellung vieler Fluor, Chlor und gegebenenfalls Wasserstoff enthaltender Alkane . Antimonhalogenid-Katalysatoren werden als bevorzugt geschildert. Sofern fünfwertiger Katalysator zur dreiwertigen Form reduziert wird, ist es wünschenswert, daß freies Halogen wie Chlor während der Reaktion anwesend ist oder zu beliebiger Zeit zugesetzt wird (siehe Spalte 13, Zeilen 32 bis 37 von US-A 2,005,710). Diese Methode, in Fluorierungsverfahren unter Verwendung von Fluorwasserstoff den Katalysator zu regenerieren, wird im US-Patent 2,510,872 als zu verbessernder Stand der Technik geschildert; das dort beschriebene Verfahren sieht den Einsatz von Antimonpentafluorid vor, aber nicht als Katalysator, sondern als Fluorierungs ittel .
Es konnte festgestellt werden, daß die Anwesenheit von elementarem Halogen wie Chlor zum Zwecke der Regenerierung des reduzierten Katalysators im Reaktor von Nachteil ist, wenn organische Verbindungen vorhanden sind, welche mit dem
Halogen in unerwünschter Weise, z. B. mit elementarem Chlor unter Chlor-Anlagerung reagieren.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein verbessertes Verfahren zur Herstellung von teilhalogenierten fluor- haltigen organischen Verbindungen unter Regenerierung des Katalysators durch Oxidation mit elementarem Halogen, vorzugsweise Chlor anzugeben. Diese Aufgabe wird durch die folgende Erfindung gelöst.
Das erfindungsgemäße Verfahren zur Herstellung von teilhalogenierten fluorhaltigen organischen Verbindungen durch Halogen-Fluor-Austausch oder Fluorwasserstoff-Anlagerung unter Verwendung von Fluorwasserstoff und in Anwesenheit von Katalysatoren, die mit elementarem Halogen regeneriert werden, sieht vor, daß man die Regenerierung so vornimmt, daß das elementare Halogen nicht mit gegenüber Halogen unerwünscht reaktiven Ausgangs- oder Zwischenprodukten in Kontakt kommt .
Für den Fachmann ist klar, daß es oft nicht möglich ist, den Kontakt zwischen Halogen und unerwünscht reaktiven Ausgangs- oder Zwischenprodukten vollkommen zu verhindern. Es reicht aus, die Regenerierung so vorzunehmen, daß das Halogen nicht mit wesentlichen Mengen an unerwünscht reaktiven Ausgangs- oder Zwischenprodukten in Kontakt kommt. "Wesentlich" bezeichnet vorzugsweise solche Mengen, die dazu führen, daß mehr als 10 Gew.-%, vorzugsweise mehr als 5 Gew.-%, insbesondere mehr als 2 Gew.-% der Ausgangsverbindung schließlich zu unerwünschten Nebenprodukten umgesetzt werden.
"Unerwünscht reaktiv" sind solche Verbindungen, die schneller mit dem elementaren Halogen reagieren als die zu regenerierende Antimon (III) -Verbindung, oder welche Nebenprodukte in unerwünschter Menge bilden. Beispielsweise kann es als "unerwünscht reaktiv" angesehen werden, wenn mehr als 10 Gew.-%, vorzugsweise mehr als 5 Gew.-%, insbesondere mehr
als 2 Gew.-% der Ausgangsverbindung zu unerwünschten Nebenprodukten führt .
Es ist bevorzugt, die Regenerierung so vorzunehmen, daß maximal 10 Gew.-%, vorzugsweise maximal 5 Gew.-% und insbesondere max. 2 Gew.-% der Ausgangsverbindung in unerwünschtes Nebenprodukt umgesetzt wird.
Um die erfindungsgemäße Wirkung zu erzielen, bieten sich verschiedene Möglichkeiten der Verfahrensführung an. Beispielsweise kann man batchweise arbeiten und vor Beginn der Einleitung von Halogen zur Regenerierung mindestens die unerwünscht reaktiven organischen Verbindungen abreagieren lassen oder sie aus dem Reaktor entfernen, beispielsweise durch Abdestillieren oder Dekantieren. Natürlich kann man dabei auch unreaktive Verbindungen, beispielsweise unreaktive Verfahrensprodukte abtrennen. Wenn dann allenfalls noch unwesentliche Mengen an reaktiven Verbindungen im Reaktor sind, kann man das Regenerieren durch Halogeneinleitung beginnen.
, Bevorzugt schleust man einen Teil der Reaktionsmischung aus dem Reaktor über eine Schleife aus .
Diese bevorzugte Verfahrensweise zur Herstellung von teilhalogenierten fluorhaltigen organischen Verbindungen durch Halogen-Fluor-Austausch oder Fluorwasserstoff-Anlagerung unter Verwendung von Fluorwasserstoff und in Anwesenheit von Katalysatoren, die mit elementarem Halogen regeneriert werden, sieht vor, daß man einen Teil der Reaktionsmischung aus dem Reaktor ausschleust, man den ausgeschleusten Teil mit Halogen versetzt, um den Katalysator zu regenerieren, und daß man den derart behandelten ausgeschleusten Teil mit dem regenerierten Katalysator in den Reaktor zurückführt . Bevorzugte Halogene sind Chlor und Fluor, insbesondere Chlor.
Man kann so vorgehen, daß man kontinuierlich einen Teil der Reaktionsmischung ausschleust; man kann auch halbkontinu-
ierlich ausschleusen, oder zu bestimmten Zeitpunkten eine bestimmte Teilmenge.
Bevorzugt handelt es sich um ein Herstellungsverfahren, bei welchem ein Brom-Fluor-Austausch oder besonders bevorzugt ein Chlor-Fluor-Austausch vorgesehen ist. Gegebenenfalls kann zusätzlich auch eine HF-Anlagerung vorgesehen sein.
Bevorzugter Katalysator ist Antimonpentachlorid bzw. seine Fluorierungsprodukte oder HF-Addukte. Die Fluorie- rungsprodukte haben die allgemeine Formel SbFxCl5_x, wobei x 0 bis 5 bedeutet.
Das Verfahren ist besonders dann vorteilhaft, wenn die hergestellten teilhalogenierten fluorhaltigen organischen Verbindungen, die Ausgangsverbindungen oder etwaige Zwischenprodukte mit elementarem Chlor in unerwünschter Weise reagieren. Dies gilt besonders dann, wenn Ausgangsverbindungen eingesetzt werden, die ungesättigte Bindungen aufweisen; diese reagieren leicht mit Chlor. Beispiel sind C=C-Doppelbindun- gen . Vorteilhaft ist das Verfahren aber auch, wenn gesättigte Ausgangsverbindungen eingesetzt werden. Halogenaustauschreaktionen erfolgen oft nach einem Eleminations-Additions-Mecha- nismus, oder ein solcher Mechanismus läuft zusätzlich zu einem SN-Mechanismus ab. Auch die bei einer Elemination entstehenden ungesättigten Zwischenprodukte reagieren leichter mit Chlor zu unerwünschten Folgeprodukten. Dieser Erklärungsversuch soll aber die Erfindung nicht einschränken. Besonders bevorzugt wird das Verfahren zur Herstellung aliphatischer Fluorkohlenwasserstoff-Verbindungen oder aliphatischer Fluorchlorkohlenwasserstoff-Verbindungen insbesondere solchen mit 1 bis 10 Kohlenstoffatomen eingesetzt. Ganz besonders bevorzugt stellt man aliphatische Cl-C5-Fluor (chlor) kohlenwasser- stoff-Verbindungen her, insbesondere aliphatische C1-C4- Fluor (chlor) kohlenwasserstoff-Verbindungen.
Im folgenden werden einige Beispiele für herstellbare Verbindungen und ihre AusgangsVerbindungen angegeben:
CF3CH2CHF2 aus CCI3-CH = CHC1 + 5 HF
CF3CH2CH2-CH3 aus CC13-CH2-CC12-CH3 + 5 HF
CF2CHCF CH-ι aus CC13~CH2-CC1 = CH2 + 5 HF
CH2F2 aus CH2C12 + 2HF
CFC12 -CH2C1 aus CC12 = CHCl + HF
CC12F-CHCΪ2 aus CC12 = CC12 + HF
CC1F2-CHC12 aus CC12 = CC12 + 2HF
CFo ~CHC -2 aus CC12 = CC12 + 3 HF
C — CHF aus CC12 = CC12 + 5 HF
CF3CH2F aus CC12 = CHCl + 4 HF
CFC12 - CH3 aus CC12 = CH2 + HF
CHF2-CH3 aus CHF = CH2
CF2C1-CH3 aus CC1 — CH2
CF3-CH3 aus CF2 = CH2
CHC1F2 aus CHCI3 + 2 HF
CHF3 aus CHCI3 + 3 HF
Das erfindungsgemäße Verfahren wird vorzugsweise so durchgeführt, daß im Reaktor eine Flüssigphase vorliegt. Entsprechend werden Druck und Temperatur eingeregelt . Bevorzugt liegt der Druck im Reaktor im Bereich von 1 bis 15 bar, vorzugsweise im Bereich von 10 bis 15 bar. Die Temperatur liegt vorzugsweise im Bereich von 20 bis 200 °C, insbesondere im Bereich von 70 bis 150 °C, ganz besonders bei 90 bis 120 °C.
Zweckmäßig liegt das Molverhältnis von Fluorwasserstoff zu Katalysator im Bereich von 1:1 bis 30:1, vorzugsweise im Bereich von 8:1 bis 15:1.
Das Molverhältnis von Katalysator zur organischen Ausgangsverbindung liegt zweckmäßig im Bereich von 0,1:1 bis 20:1, vorzugsweise im Bereich von 1:1 bis 3:1.
Bei kontinuierlicher Ausschleusung geht man so vor, daß immer 5 bis 20 Mol.-% des Katalysators ausgeschleust sind, ebenso bei halbkontinuierlicher oder batchweiser Durchführung.
Vorteil des Verfahrens ist, daß das Chlor (bzw. Halogen) nicht unmittelbar in den Fluorierungsreaktor eingeleitet wird und dort zu Nebenreaktionen mit Ausgangs-, Zwischen- oder Endprodukten führen kann.
Prinzipiell kann man das Verfahren für beliebige Fluo- rierungsreaktionen anwenden. Es kann auch bei Fluorierungs- reaktionen eingesetzt werden, bei welchem aromatische Verbindungen (die hier als " eilhalogeniert " angesehen werden) beteiligt sind. Besonders bevorzugt setzt man es ein zur Herstellung von gesättigten oder ungesättigten aliphatischen Fluorkohlenwasserstoffverbindungen oder ChlorfluorkohlenwasserstoffVerbindungen mit 1 bis 10, vorzugsweise 1 bis 5 Koh- lenstoffatomen. Die Vorteile des erfindungsgemäßen Verfahrens treten besonders dann zutage, wenn man Ausgangsverbindungen einsetzt, die sehr leicht mit elementarem Halogen, besonders Chlor, reagieren, wie dies beispielsweise bei ungesättigten Ausgangsverbindungen (halogenierte Ethene, Propene, Butene ...) der Fall ist. Hierzu trägt man dafür Sorge, daß im ausgeschleusten Teil während der Chlorzugabe der Gehalt an mit Chlor reagierenden Ausgangs- oder Zwischenverbindungen sehr gering ist, oder daß solche Verbindungen gar nicht enthalten sind. Hierfür bieten sich zwei bevorzugte Maßnahmen an. Zum einen ist es möglich, immer dann einen Teil des Reaktors auszuschleusen, wenn die mit Chlor leicht reagierende Ausgangs oder Zwischenverbindung zu weniger empfindlichen Verbindungen umgesetzt ist. Es handelt sich dann um ein halbkontinuierliches Verfahren, bei welchem intermittierend die unerwünscht mit Chlor reagierende Ausgangsverbindung immer dann zugesetzt wird, wenn die Regenerierung des Katalysators beendet ist, und wobei die Regenerierung des Katalysators immer dann vor-
genommen wird, wenn die betreffende Ausgangsverbindung abreagiert ist.
Eine andere Maßnahme sieht vor, daß man den ausgeschleusten Teil entspannt, beispielsweise auf einen Druck von maximal 5 bar oder gar maximal 2 bar oder noch weniger. Flüchtige organische und anorganische Verbindungen, und dazu gehört dann auch die mit Chlor unerwünscht reagierende Ausgangsverbindung, werden gasförmig oder dampfförmig aus dem ausgeschleusten Teil entfernt. Erst dann wird die Regenerierung des Katalysators begonnen. Die kann auch so durchgeführt werden, daß man eine Isolierung des Produkts durchführt, beispielsweise in einer Destillationsapparatur. Das fluorierte Produkt ist üblicherweise leichter flüchtig als die Ausgangsverbindungen. Man kann es von HCl oder HF gemäß üblichen Methoden trennen. Sodann wird auch vorhandenes Ausgangsmaterial abgetrennt, besonders wenn es sich um ungesättigte Verbindungen handelt. Der verbleibende "Sumpf", der den Katalysator enthält, wird dann mit Chlor (bzw. Halogen) versetzt und so der Katalysator regeneriert.
Ein weiterer Aspekt der Erfindung betrifft die Steuerung der Fluorierungsreaktion zu mehr oder weniger fluorierten Produkten. Es hat sich gezeigt, daß der Anteil an Sb'(III) , bezogen auf das gesamte Sb(V) /Sb (III) -System, Einfluß auf die katalytischen Eigenschaften des Antimon-Katalysators nimmt. Je höher der Anteil an Sb (V) , desto größer die Wirkung bezüglich der Bildung höher fluorierter Produkte. Den Anteil an Sb(III) kann man beim erfindungsgemäßen Verfahren z. .B. dadurch beeinflussen, daß man die ausgeschleuste Teilmenge verringert oder die Chlorzugabe zur angeschleusten Teilmenge verringert, so daß ein vorbestimmter Anteil an Sb(III) im Reaktor vorliegt. Dadurch wird die Bildung geringer fluorierter Produkte gefördert . Um die Bildung höher fluorierter Produkte zu fördern, erhöht man die ausgeschleuste Teilmenge bzw. erhöht den Chlorzusatz.
Die folgenden Beispiele sollen die Erfindung weiter erläutern, ohne sie in ihrem Umfang einzuschränken.
Beispiel 1:
Herstellung von Dichlortrifluorethan (HCFC-123)
In einem kontinuierlich fahrbaren Autoklaven wurde Penta- chlorethan, Antimonpentafluorid und HF eingeleitet. Das Molverhältnis von HF zu SbF5 betrug etwa 12:1, das Molverhältnis von SbF5 zum Edukt betrug 5:1. Der Autoklav wurde dann auf eine Temperatur von 100 °C und einen Druck von 15 bar gebracht. Ein Teil des Reaktorinhalts (etwa 15 Mol.-% des Katalysators) wurde kontinuierlich aus dem Reaktor (Autoklaven) abgezogen und in eine Stripperkolonne überführt. Organische Bestandteile (insbesondere HCFC-121, HCFC-122 und HFC-123, sowie Pentachlorethan) wurden zusammen mit HF und HC1 unter Druckverminderung abgetrennt und in den Autoklaven rückgeführt. Der übrigbleibende Teilstrom der Stripperkolonne wurde im Gegenstrom mit elementarem Chlor zwecks Katalysatorregenerierung versetzt.
Ein Vorteil einer niedrigen Reaktortemperatur (90 - 120 °C) ist die stark verringerte Neigung des Sb(v) zur Bildung von Sb(III) .
Beispiel 2;
Herstellung von Dichlortrifluorethan mit Chlorierung nach Abreaktion des Perchlorethylens
Das Perchlorethylen [0,05 ol] wurde in einen mit Teflon- Inliner ausgestatteten Autoklaven vorgelegt und langsam mit dem Antimonpentafluorid [0,1 mol] und dem Fluorwasserstoff [0,88 mol] versetzt. Der Autoklave wurde verschlossen und für eine Stunde unter Rühren in ein auf 120 °C vorgeheiztes Ölbad
gestellt. Dabei setzte sich das Perchlorethylen vollständig um.
Nachdem der Autoklave auf Raumtemperatur abgekühlt war, wurde die Gasphase abgespannt. Es wurde nun 5,4 g Chlorgas [0,08 Mol, 80 Mol-% bezogen auf Antimon] in den Autoklaven gefüllt (Druck: 4,9 bar) . Nach 5 Minuten unter Rühren war der Druck auf 3,9 bar abgefallen. Der Druck blieb weitere 3 Stunden stabil. Nun wurde der Autoklave in Eis abgekühlt, die Gasphase abgespannt und danach geöffnet. Der Ansatz wurde in einer Eis/Weinsäuremischung hydrolisiert . Die Organik wurde von der wäßrigen Phase getrennt und beide wurden analysiert.
Analyse der Organik: 00,01 area % 124a Kat.-Analyse: 55,93 m % SbF5
57,15 area % 123 34,27 % HF
00,72 area % 113 09,80 m % HCI
41,97 area % 122 es war kein SbF3 nachweisbar
00,15 area % sonst.
Isomeren 99,87 area % 123
00,13 area % 123a
Umsatz Perchlorethylen: 100 %, Selektivität zu 123, 122, 121:99,13 %
Das Beispiel belegt die Vorteilhaftigkeit der Vorgehensweise, erst nach Abreaktion des Perchlorethylens die Aufchlorierung vorzunehmen. Es zeigt auch, daß die gesättigten Endprodukte nicht "unerwünschte reaktiv" sind.