Verfahren und Anlage zur Herstellung einer bedruckten Textilbahn, insbesondere eines Etikettenbandes
Technisches Gebiet Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung einer bedruckten Textilbahn, insbesondere eines Etikettenbandes gemäss Oberbegriff des Anspruches 1 sowie eine Anlage zur Durchführung des Verfahrens gemäss Oberbegriff des Anspruches 7.
Der Begriff Textilbahn sei in breitester Form verstanden und soll Breitbahnen ebenso umfassen wie Schmalbahnen in Form von Bändern sowie Breitbahnen, die durch Längstrennung in Bänder unterteilt sind.
Stand der Technik
Verfahren und Anlagen zur Herstellung bedruckter Textilbahnen, insbesondere von Etikettenbändern sind bekannt. Beim Bedrucken von Textilbahnen ergeben sich wegen der strukturierten Oberfläche der Textilbahn einerseits und den Fliesseigenschaften des Textilmaterials andererseits Schwierigkeiten beim Bedrucken. Insbesondere beim Bedrucken solcher Textilbahnen mit Tintenstrahldruckern bereitet es Schwierigkeiten exakte punktförmige Abbildungen des Tintenstrahls auf der Textil- bahn zu erzielen, da die Tinte in der Textilbahn leicht verfliesst und somit die Abbildung des Tintenstrahls einen grösseren Durchmessers einnimmt als vom Tintenstrahl vorgegeben. Ausserdem ergeben sich ausgefranzte Ränder der Punktabbildung.
Darstellung der Erfindung Aufgabe der Erfindung ist es , ein Verfahren und eine Anlage zur Herstellung einer bedruckten Textilbahn, insbesondere eines Etikettenbandes der eingangs genannten Art zu verbessern.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäss gelöst durch:
a) bei dem Verfahren zur Herstellung einer bedruckten Textilbahn, insbesondere eines Etikettenbandes durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruches
b) bei der Anlage zur Durchführung des Verfahrens durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruches 11.
Durch die Aufbringung eines Mittels auf die Textilbahn können einerseits eine gleich- massigere Oberfläche der Textilbahn erreicht werden und/oder andererseits die Fliesseigenschaften der Textilbahn verringert oder gar beseitigt werden . Dadurch ist es insbesondere bei Tintenstrahldruckern möglich, eine exaktere Abbildung des Tintenstrahls auf der Textilbahn zu erreichen. Auch bei anderen Druckverfahren kann das Mittel eine Verbesserung des Druckes erbringen. Durch das Aufbringen des Mittels online vor dem Drucken, kann jede Textilbahn verwendet werden, ohne dass sie vorgängig in einem gesonderten Arbeitsgang mit dem Mittel behandelt worden ist.
Vorteilhafte Ausführungsbeispiele des Verfahrens sind in den Ansprüchen 2 bis 10 und in der Anlage in den Ansprüchen 12 bis 19 beschrieben.
Gemäss Anspruch 2 kann die ganze Textilbahn mit dem Mittel getränkt werden. Dadurch lassen sich die Fliesseigenschaften der Textilbahn verringern und gegebenenfalls ein gewisser Ausgleich der Struktur der Textilbahn erzielen. Vorteilhaft ist eine Ausgestaltung nach Anspruch 3, da das Aufbringen der Schicht des Mittels eine gleichmässige Oberfläche auf der Textilbahn bewirkt, die einen exakteren Druck ermöglicht.
Es ist grundsätzlich möglich, dass das Mittel eine Tönung oder Färbung enthält, welche die Grundfarbe der Textilbahn überdeckt oder beeinflusst. Vorteilhafter ist es je- doch, wenn nach Anspruch 4 ein klar durchsichtiges Mittel verwendet wird, so dass die Struktur und allenfalls eine Musterung der Textilbahn auch nach dem Beschichten sichtbar ist. Es können verschiedene Mittel zum Behandeln verwendet werden, wobei es wichtig ist, dass das Mittel schnell trocknend beziehungsweise fixierend ist. Nach Anspruch 5 ist es besonders vorteilhaft, ein polymerisierbares Mittel zu verwenden, welches eine sehr rasche Fixierung des Mittels auf der Textilbahn und damit eine unmittelbare Weiterbearbeitung, das heisst ein Bedrucken ermöglicht.
Die Vorteile der Behandlung der Textilbahn mit dem Mittel können sich bei den verschiedensten Druckverfahren wie dem elektrostatischen, dem thermischen oder dem Laser Druckverfahren ergeben. Ganz besondere Vorteile erbringt das Verfahren jedoch gemäss Anspruch 6 beim Bedrucken mittels eines Tintenstrahldruckers. Dem- entsprechend kann auch die der Druckstation nachgeschaltete Fixierstation entsprechend unterschiedlich ausgebildet sein, so beispielsweise als IR-Vorrichtung, chemische Behandlungsstation oder insbesondere als Strahler für elektromagnetische Strahlen, welche eine Polymerisation ermöglichen.
Eine besonders wirtschaftliche Anlage ergibt sich, wenn zur Vorbehandlung und/oder zum Bedrucken und/oder zur Nachbehandlung polymerisierbare Mittel eingesetzt werden, die eine rasche Aufbringung und Fixierung ermöglichen, was für eine Massenfertigung, wie dies bei der Herstellung von Etiketten der Fall ist, von grosser Bedeutung ist. Zum Fixieren durch Polymerisation gemäss Anspruch 7 können sehr verschiedenartige elektromagnetische Strahlen zum Einsatz kommen. So können gemäss Anspruch 8 Infrarotstrahlen verwendet werden. Gemäss Anspruch 10 sind auch elektromagnetische Strahlen im ionisierenden Bereich, insbesondere im Röntgen- oder Gammastrahlenbereich geeingnet. Ganz besonderes bevorzugt sind gemäss Anspruch 9 UV-Strahlen, die eine rasche Fixierung zu günstigen Kosten er- möglichen.
Die Behandlungsstation zur Aufbringung des Mittels kann sehr unterschiedlich ausgestaltet sein. So ist gemäss Anspruch 12 eine Ausbildung als Tauchbad mit einem Quetschwerk möglich. In Anspruch 13 ist eine Auftragswalze zur Aufbringung des Mittels vorgesehen. Gemäss Anspruch 14 kann das Mittel mittels einer Sprühvorrichtung aufgetragen werden.
Kurze Beschreibung der Zeichnungen
Schematische Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend anhand der Zeichnungen näher beschrieben, dabei zeigen:
Figur 1 eine erste Anlage mit einer als Tauchbad ausgebildeten Behandlungsstation;
Figur 2 eine zweite Anlage mit einer als Sprühvorrichtung ausgestalteten Behandlungsstation; sowie
Figur 3 eine dritte Anlage mit einer eine Auftragswalze aufweisenden Behandlungsstation für die Textilbahn.
Wege zur Ausführung der Erfindung
Die Figur 1 zeigt eine erste Anlage zur Herstellung einer bedruckten Textilbahn 2. Eine unbedruckte Textilbahn 4 wird einer Behandlungsstation 6 zum Aufbringen eines Mittels 8 zugeführt. Die so behandelte Textilbahn gelangt zu einer ersten Fixierstation 10, in der das Mittel 8 auf der Textilbahn 4 fixiert wird. Dieser folgt eine Druckstation 12, die vorzugsweise einen nicht näher dargestellten Tintenstrahldrucker beinhaltet. Der Druckstation 12 ist eine zweite Fixierstation 14 nachgeschaltet, in welcher der Druck der bedruckten Textilbahn 2 fixiert wird. Im Beispiel der Figur 1 umfasst die Anlage eine Abzugsvorrichtung 16, der ein Querschneider 18 nachgeschaltet ist, um von der bedruckten Textilbahn 2 Etiketten 20 vorbestimmter Länge abzuschneiden und in einer Stapelvorrichtung 22 abzulegen.
Die Behandlungsstation 6 weist ein Tauchbad 24 auf, welches das Behandlungs- Mittel 8 enthält und durch das die Textilbahn 4 mittels Umlenkrollen 26,28 geführt wird. Die aus dem Tauchbad kommende Textilbahn 4 wird durch ein Quetschwerk 30 geführt, dessen Quetschwalzen 32,34 so eingestellt sind, dass eine vorbestimmte Menge des Mittels 18 auf der Textilbahn 4 verbleibt.
Die Figur 2 zeigt eine zweite Anlage zur Herstellung einer bedruckten Textilbahn 2, bei der die Behandlungsstation 6a das Behandlungsmittel 8 mittels einer Sprühdüse 36 auf die Textilbahn 4 aufbringt. Ein Schaber 38 dient zum Ausgleichen des Behandlungs-Mittels auf der Textilbahn 4 und zum Abschaben zuviel aufgetragenen Mittels 8, der Ueberschuss wird in einem Auffangbehälter 40 aufgefangen. Die bedruckte Textilbahn 2 wird auf einer Vorratsrolle 42 aufgewickelt.
Die erste Fixierstation 10, die Druckstation 12 und die zweite Fixierstation 14 entsprechen im vorliegenden Beispiel jenen des vorgängigen Beispieles.
Die Figur 3 zeigt eine weitere Anlage zur Herstellung einer bedruckten Textilbahn, bei der die Behandlungsstation 6b das Mittel 8 mittels einer Auftragswalze 44 auf die Textilbahn 4 aufträgt. Hierzu wird die Textilbahn 4 über eine Gegenwalze 46 an der Auftragswalze 44 gehalten. Die Auftragswalze 44 wirkt mit einer Tauchwalze 48 zusammen, welche das Mittel 8 aus einem Bad 50 aufnimmt und an die Auftragswalze 44 abgibt. Durch eine nicht näher dargestellte Einstellung der Tauchtiefe der Tauch- walze 48 im Bad 50 und entsprechender Spiele zwischen der Tauchwalze.48 und der Auftragswalze 44 einerseits und der Auftragswalze 44 und der Gegenwalze 46 andererseits kann die Menge des aufzutragenden Mittels auf die Textilbahn 4 eingestellt werden.
Die erste Fixierstation 10, die Druckstation 12 und die zweite Fixierstation 14 entsprechen im vorliegenden Beispiel wiederum jenen der vorgängigen Beispiele.
Zur Steuerung der Anlagen dient in allen Ausführungsbeispielen eine nicht näher dargestellte elektronische Steuervorrichtung, die insbesondere die Druckstation steuert und auch die übrigen Stationen der Anlage aufeinander abstimmt.
Bezugszeichenliste
2 bedruckte Textilbahn
4 Textilbahn 6 Behandlungsstation
6a Behandlungsstation
6b Behandlungsstation
8 Mittel
10 erste Fixierstation 12 Druckstation
14 zweite Fixierstation
16 Abzugsvorrichtung
18 Querschneider 0 Etikette 2 Stapelvorrichtung 4 Tauchbad 6 Umlenkrolle 8 Umlenkrolle 0 Quetschwerk 2 Quetschwalze 4 Quetschwalze 6 Sprühdüse 8 Schaber 0 Auffangbehälter 2 Vorratsrolle 4 Auftragswalze 6 Gegenwalze 8 Tauchwalze 0 Bad