Verfahren zur Herstellung von α-Fluor-malonsäuredialkylestern
Die Erfindung betrifft ein neues, vorteilhaftes Verfahren zur Herstellung von α- Fluor-malonsäuredialkylestern.
α-Fluor-malonsäuredialkylester sind Zwischenprodukte, die beispielsweise für die Herstellung von α-Fluor-acrylsäureestern (vgl. EP-A-203 462) verwendet werden können. Ausgehend von α-Fluor-acrylsäurestern werden hochmolekulare, nichtkristalline Polymere hergestellt, die transparent sind und Erweichungstemperaturen über 10°C aufweisen.
Es ist bereits bekannt geworden, dass man α-Fluor-ß-ketoester ausgehend von Ethyl- bromfluoracetat erhalten kann. Dazu wird Ethyl-bromfluoracetat in einem ersten Reaktionsschritt mit tri-n-Butylphoshin zum entsprechenden Phosphoniumsalz umgesetzt, das anschließend durch Reaktion mit n-Butyllithium bei -78°C in das entsprechende Ylen überführt wird. Nach Acylierung und Verseifung werden α- Fluor-ß-keto-ester erhalten (vgl. J. Org. Chem. 56, 273-277 (1991)). Ein wesentlicher Nachteil dieses Verfahrens ist die schwierige Zugänglichkeit der Ausgangsprodukte, die Mehrstufigkeit des Verfahrens und die notwendige aufwendige Arbeitsweise z.B. bei der Handhabung von Phosphinen und n-Butyllithium, die besondere sicherheitstechnische Maßnahmen und die Durchführung der Reaktion bei tiefen Temperaturen erfordern. Aus diesem Grund ist dieses Verfahren großtechnisch nicht anwendbar.
Kim (vgl. O.Y. Kim, Synthetic Communications 2000, 30 (7), 1205-1212) beschreibt die Herstellung von α-Fluor-ß-ketoestern ausgehend 2-Fluor-2-phosphonyl-l,3- dicarbonylverbindungen durch Spaltung der Phosphorkohlenstoffbindungen auf nassem Kieselgel. Dieses Verfahren ist jedoch ebenfalls für großtechnische Verfahren ungeeignet, da die Ausgangsverbindungen teuer sind und da zur Isolation der Produkte große Mengen Kieselgel abfiltriert werden müssen.
In einem anderen Verfahren (vgl. DE-A-42 37 882) erfolgt die Darstellung von α- Fluor-ß-dicarbonylverbindungen der Formel (B) ausgehend von Dicarbonylverbin- dungen der Formel (A) durch Reaktion mit einem Anlagerungsprodukt von Fluorwasserstoff an ein Trialkylamin bei Temperaturen von 20°C bis 100°C.
(A) (B)
Nachteilig bei diesem Verfahren sind die langen Reaktionszeiten, die zwischen 24 Stunden und 72 Stunden betragen. Ein weiterer Nachteil ist, dass das Produkt nur in Ausbeuten von 60 % bis 70 % erhalten wird.
Es wurde nun gefunden, dass man α-Fluor-malonsäuredialkylester der allgemeinen Formel (I),
R1 für Alkoxy mit 1 bis 6 Kohlenstoffatomen steht und
R2 für Wasserstoff oder Fluor steht,
erhält, wenn man eine Dicarbonylverbindung der allgemeinen Formel (II),
in welcher
R
1 die oben angegebene Bedeutung hat und
R3 für Wasserstoff, Fluor oder Chlor steht,
mit einem Anlagerungsprodukt von Fluorwasserstoff an ein Trialkylamin bei Temperaturen von 103°C bis 130°C unter Druck umsetzt.
In den Verbindungen der Formel (II) steht R1 insbesondere für Methoxy oder Ethoxy.
In den Verbindungen der Formel (II) steht R1 besonders bevorzugt für Ethoxy.
In den Verbindungen der Formel (I) steht R insbesondere für Wasserstoff.
Die oben aufgeführten oder in Vorzugsbereichen angegebenen Restedefinitionen gelten sowohl für die Ausgangverbindungen der Formel (II) als auch entsprechend für die Endprodukte der Formel (I).
Es ist als ausgesprochen überraschend zu bezeichnen, dass beim erfindungsgemäßen Verfahren, das unter Druck durchgeführt wird, α-Fluor-malonsäuredialkylester in höheren Ausbeuten und höherer Reinheit erhalten werden als bei den im Stand der Technik beschriebenen Verfahren, die unter Normaldruck durchgeführt werden, da der Fachmann unter Druck eine partielle Zersetzung und folglich niedrigere Ausbeuten erwartet.
Das erfinduiigsgemäße Verfahren weist eine Reihe von Vorteilen auf. So werden α- Fluor-malonsäuredialkyl-ester schon nach der Hälfte der Reaktionszeit erhalten, die bei bekannten Verfahren üblich ist. Nach dem erfindungsgemäßen Verfahren beträgt die Reaktionszeit 12 Stunden während bei bekannten Verfahren 24 bis 72 Stunden Reaktionszeit erforderlich sind (vgl. DE-A 42 37 892). Ein weiterer Vorteil sind die im Vergleich zu herkömmlichen Verfahren um mindestens 15 % höheren Ausbeuten.
Daher ist das neue Verfahren insbesondere für die großtechnische Anwendung gut geeignet.
Die Dicarbonylverbindungen der allgemeinen Formel (II) und alle anderen Aus- gangsverbindungen sind gängige Handelsprodukte oder können durch einfache Verfahren aus diesen hergestellt werden.
Zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens werden im Allgemeinen Anlagerungsprodukte von Fluorwasserstoff an Trialkylamine verwendet, die pro Mol Trialkylamin 1 bis 3 Mole Fluorwasserstoff enthalten, vorzugsweise liegt dieses
Verhältnis bei 1 : 1 bis 2, besonders bevorzugt bei 1 : 1.
Als Trialkylamine kommen beispielsweise solche in Frage, die gleiche oder verschiedene Alkylgruppen mit je 1 bis 6 Kohlenstoffatomen enthalten. Bevorzugt sind Trialkylamine mit drei gleichen Alkylgruppen. Besonders bevorzugt ist Triethyl- a in.
Die Anlagerungsprodukte von Fluorwasserstoff an Trialkylamin können in situ durch Zudosieren von Triethylamin zu flüssigem Fluorwasserstoff hergestellt werden. Alternativ können die Anlagerungsprodukte von Fluorwasserstoff an Trialkylamin in situ durch Zudosieren von Fluorwasserstoff zu Triethylamin erhalten werden.
Die Reaktionstemperaturen können bei der Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens in einem größeren Bereich variiert werden. Im Allgemeinen arbeitet man bei Temperaturen von 103°C bis 130°C, vorzugsweise bei Temperaturen von 104°C bis 110°C, besonders bevorzugt bei Temperaturen von 104°C bis 107°C.
Das erfindungsgemäße Verfahren wird im Allgemeinen unter erhöhtem Druck (Eigendruck) durchgeführt. Im Allgemeinen arbeitet man bei Drücken von 1,3 bis 9 bar, bevorzugt bei Drücken von 1 ,3 bis 4 bar.
Zur Ditrchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens zur Herstellung der α-Fluor- malonsäuredialkylester der allgemeinen Formel (I) setzt man pro Mol Dicarbonyl- verbindungen der Formel (II) im Allgemeinen pro Mol der Verbindungen der Formel (II) 1 bis 4 Mole des Anlagerungsproduktes, vorzugsweise 3 Mole ein.
Zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens geht man im Allgemeinen wie folgt vor: In einem druckdichten Reaktionsbehälter wird das Anlagerungsprodukt von Fluorwasserstoff an Trialkylamin vorgelegt. Der Reaktionsbehälter wird druckdicht verschlossen und das Reaktionsgemisch auf 103°C bis 130°C erhitzt. Zu diesem werden die Dicarbonylverbindungen der allgemeinen Formel (II) dosiert. Das dabei erhaltene Reaktionsgemisch wird nach erfolgter Zugabe nachgerührt. Es stellt sich ein Druck von 1,3 bis 9 bar ein. Anschließend wird abgekühlt, das Reaktionsgemisch wird entspannt und mit Wasser versetzt. Die organische Phase wird abgetrennt, sauer gewaschen und gegebenenfalls destilliert.
Die Dosierzeit der Dicarbonylverbindungen der allgemeinen Formel (II) beträgt im Allgemeinen drei bis neun Stunden, insbesondere fünf bis sieben Stunden, besonders bevorzugt 6 Stunden.
Nach der Dosierung wird das Reaktionsgemisch im Allgemeinen weitere drei bis neun Stunden, insbesondere fünf bis sieben Stunden, besonders bevorzugt weitere sechs Stunden gerührt.
Das erfindungsgemäße Verfahren wird beispielsweise zur Herstellung von α-Fluor- malonsäuredimethylester verwendet, der beispielsweise als Zwischenprodukt für die
Herstellung von α-Fluor-acrylsäureestern (vgl. EP-A-203 462) verwendet werden kann. Ausgehend von α-Fluor-acrylsäurestern werden hochmolekulare, nichtkristalline Polymere hergestellt, die transparent sind und Erweichungstemperaturen über 10°C aufweisen. Außerdem können α-Fluor-malonsäurediethylester zur Herstellung von Fluor-substituierten Heterocyclen verwendet werden, die beispielsweise
biologisch aktiv oder als Zwischenprodukte für Pflanzenschutzmittel von Interesse sind (vgl. N. Ishikawa, J. Fluorine Chem. 1984, 25, 203, oder EP-A 970057).
Die nachfolgenden Beispiele dienen zur Erläuterung der Erfindung. Die Erfindung ist jedoch nicht auf die Beispiele limitiert.
Herstellungsbeispiele
Beispiel 1 Fluormalonsäurediethylester
(unter Verwendung von 3 Äquivalenten Triethylamin Hydrofluorid pro Äquivalent
Chlormalonester)
CH3CH2O— C— CH-COCH2CH3
In einem druckfesten Reaktionsbehälter werden 455 g (3,2 mol) des Additionsproduktes von 3,2 mol Triethylamin mit 6,4 mol Fluorwasserstoff vorgelegt und mit weiteren 326 g (3,2 mol) Triethylamin versetzt. Der Reaktionsbehälter wird druckdicht verschlossen und das Reaktionsgemisch auf 105°C erhitzt, innerhalb von 6 Stunden werden 541 g Chlormalonsäurediethylester (Reinheit 77 %; 2,1 mol) bei 105°C über eine Pumpe zudosiert. Nach beendeter Zugabe wird das Reaktionsgemisch weitere 6 Stunden bei 105°C gerührt. Dann wird auf 40°C abgekühlt, der Reaktionsbehälter entspannt und 750 g Wasser zugegeben. Die organische Phase wird mit 150 g 15 %iger Schwefelsäure gewaschen. Man erhält 423 g einer Flüssigkeit, die 73 % (GC-Fl.) Fluormalonsäurediethylester enthält (Ausbeute: 81 %).
Beispiel 2 Fluormalonsäurediethylester
(unter Verwendung von 2 Äquivalenten Triethylamin Hydrofluorid pro Äquivalent
Chlormalonester)
In einem druckfesten Reaktionsbehälter werden 142 g des Additionsproduktes aus 1 mol Triethylamin mit 2 mol Fluorwasserstoff vorgelegt und mit weiteren 102 g (1 mol) Triethylamin versetzt. Der Reaktionsbehälter wird druckdicht verschlossen und das Reaktionsgemisch auf 105°C erhitzt. Innerhalb von 6 Stunden werden 253 g
Chlormalonsäurediethylester (Reinheit 77 %; 1 mol) bei 105°C über eine Pumpe zudosiert. Nach beendeter Zugabe wird das Reaktionsgemisch weitere 6 Stunden bei 105°C gerührt. Dann wird auf 40°C abgekühlt, der Reaktionsbehälter entspannt und 600 g Wasser zugegeben. Die organische Phase wird mit 100 g 15 %iger Schwefelsäure gewaschen. Man erhält 223 g einer dunklen Flüssigkeit, die 74 %
(GC-ISTD) Fluormalonsäurediethylester enthält (Ausbeute: 92 %).