Modular aufgebaute Funktionswand
Anwendungsgebiet der Erfindung
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine modular aufgebaute Funktionswand für eine Arbeitsstation, vorzugsweise mehrere PC-Arbeitsstationen, die sich auf einer oder auf beiden Seiten der Funktionswand mit angeordneten tischplattenförmigen Arbeitstablaren einrichten lassen. In der Funktionswand werden Strom- und Kommunikationkabel herangeführt. Aufgestellt im Raum oder in den Raum hineinragend, kann die Funktionswand zugleich einen Raumteiler bilden. Modular aufgebaute Funktionswände bieten den Vorteil, dass sie sich variabel und effizient an die jeweiligen räumlichen Verhältnisse und die speziellen Arbeitsplatzerfordernisse, d.h. bezüglich Anordnung der Funktionseinheiten und Raumteilung, anpassen lassen.
Stand der Technik Die DE 27 00 947 A1 befasst sich mit einem Trennwandsystem einfachster Art mit zwei vertikalen Säulen, die zuunterst mit auf dem Boden aufsetzenden Fü- ssen versehen sind. Zwischen die beabstandeten Säulen ist eine umrahmte Wandplatte eingefügt, wobei die Umrahmung auf der Vorder- und der Rückseite vertikale Schlitzraster aufweist, so dass sich auf beiden Seiten von Konsolen getragene Tablare oder Boxen einhängen lassen. Bei diesem Trennwandsystem gibt es weder die Möglichkeit der Verkabelung, noch ist die modulare Variabilität für verschiedene Grossen und Aufstellungskonzepte vorhanden.
In der GB 1 591 572 wird eine Wandkonstruktion offenbart, wo die einzelnen Wandfelder allseits von einem Rahmen aus C-Profil umgeben sind. Die so gebildeten Rahmen werden mit Paneelteilen ausgekleidet. In die untere, bodennahe Rahmenstrebe ist die Zuleitung von Versorgungskabeln vorgesehen. Diese Wand dient ausschliesslich als Raumteiler, das Anbringen von Trägern zur Halterung von Funktionseinheiten ist nicht vorgesehen. Überdies müssen sowohl die vertikalen und horizontalen Rahmenstreben in ihrer Länge als auch die Paneelteile, entsprechend der gewünschten Höhe und Breite des einzelnen Wandfeldes, zugeschnitten werden.
Aus der DE 24 42 479 A1 ist eine Bürowand mit Vertikalsäulen bekannt, an die seitlich schwenkbare Wandfelder ansetzbar sind. An die Vertikalsäulen lassen sich schwenkbare Ausleger für Beleuchtungskörper oder Telefonapparate an- bringen. Vor die Wandfelder können Regalelemente angebaut werden. Diese Bürowand ermöglicht bereits neben der Elektrifizierung auch das Anbringen verschiedener Funktionseinheiten, jedoch besteht hierbei durch die Benutzung der Vertikalsäulen wenig Variabilität. Ferner verlangt auch hier die Anpassung an die jeweiligen Raum- und Benutzerbedingungen einen individuellen Zuschnitt der Vertikalsäulen und der Auskleidung der einzelnen Wandfelder.
Im DE 78 14 500 U1 wird bei einem Stellwandsystem die Zuführung von Versorgungsleitungen für Strom und Telefon über die vertikal angeordneten Stützsäulen beschrieben, zwischen denen Paneelelemente oder eine Stoffbespan- nung eingefügt sind.
Die DE 27 42 504 A1 hat ein variables System zur Raumteilung zum Gegenstand, welches aus einem an der Raumdecke gebildeten Gitter, vertikalen Stützen und zwischen den Stützen eingefügten Paneel-, Fenster- oder Türfeldern besteht. Die vertikalen Stützen erstrecken sich vom Deckengitter zum Boden und sind vom Sockelleisten umkleidet. Das Deckengitter wird aus Längs- und Querprofilen gebildet, über welche Versorgungsleitungen herangeführt werden. Dieses System bedarf zur Fixierung der Paneel-, Fenster- oder Türfelder ein Deckengitter und ist insgesamt eher für den Messestandsbau geeignet, weniger aber für Büros.
In der WO 00/24981 wird eine moduar aufgebaute Funktionswand offenbart, die zellenartig strukturiert ist. Diese Funktionswand hat mindestens ein Wandfeld mit Zeilen, die jeweils von einer oberen und einer unteren Profilschiene be- grenzt sind. Innerhalb einer Zeile werden durch Stützrahmen abgeteilte Zellen gebildet. Über den Stützrahmen einer Zeile stehen jeweils die Stützrahmen der darüber befindlichen Zeile und schliessen hierbei die zugehörige Profilschiene ein. Die Stützrahmen haben Durchbrüche und die Profilschienen besitzen
Durchbrüche, so dass Elektrokabel durch die Zellen geführt werden können. In zumindest einer Zelle ist eine Kabelanschlusseinheit untergebracht. Die Zellen sind, falls nicht anders belegt, von beiden Seiten der Funktionswand mit Abdecktafeln abgedeckt, erlauben aber das Einhängen von Trägern in die Profil- schienen zur Stützung von verschieden konfigurierten Tablaren. Diese Funktionswand ist recht materialintensiv und erfordert zum Aufbau einen erheblichen Montageaufwand.
Aufgabe der Erfindung Angesichts der Unvollkommenheiten der bis dato bekannten Funktionswände liegt der Erfindung ausgehend von der in der WO 00/24981 beschriebenen Funktionswand die folgende Aufgabe zugrunde: Zu schaffen ist eine modular aufgebaute Wand, die sich individuell in Höhe, Länge und Grundriss auf die gewünschte Ausstattung einer oder mehrerer Arbeitsstationen und zugleich auf eine konzipierte Raumaufteilung in effizienter Weise anpassen lässt. Besonders kommt es darauf an, die benötigten Funktionseinheiten ergonomisch anordnen zu können sowie wahlweise positionierte Anschlüsse für Stromversorgung und Kommunikation einzurichten und deren Kabelführung innerhalb der Funktionswand vorzusehen. Damit sollen freiliegende Kabel vermieden werden. Schliess- lieh muss sich die zu schaffende Funktionswand auf rationelle Weise herstellen, im zerlegten Zustand transportieren und lagern sowie montieren und erforderlichenfalls abändern lassen. Neben den technischen Erfordernissen soll die Funktionswand gleichfalls moderne, anspruchsvolle Gestaltungsaspekte erfüllen und auch dadurch der Arbeitsatmosphäre förderlich sein.
Übersicht über die Erfindung
Das Wesen der Erfindung ist in Anspruch 1 definiert, während sich vorteilhafte
Ausführungsvarianten aus den abhängigen Ansprüchen ergeben.
Die besonderen Vorteile der erfindungsgemässen Funktionswand resultieren aus der Erfüllung der obigen Aufgabenstellung, d.h. den erreichten funktionalen und wirtschaftlichen Verbesserungen für den Anwender sowie den konstruktiven und ökonomischen Effekten für den Hersteller bzw. Lieferanten.
Kurzbeschreibung der beigefügten Zeichnungen Es zeigen:
Figur 1 : ein Aufstellungsbeispiel der Funktionswand mit differenzierter Höhe und variierten Einbauten; die üblicherweise angebauten oder herangeschobenen Arbeitstische sind nicht dargestellt;
Figur 2A: ein unverkleidetes Feld der Funktionswand mit zwei eingebauten Technikleisten und einem Kabelkanal; Figur 2B: eine separate Kabelführung;
Figur 3A: zwei benachbarte, unverkleidete Felder der Funktionswand mit unten eingebauten Technikleisten und in mittlerer Höhe eingebauten Technikplatten; sowie verschiedene Ausführungen von Gestellfüs- sen;
Figur 3B: ein unverkleidetes Feld der Funktionswand in der Ausstattung gemäss Figur 3A mit zwei Steckdoseneinheiten;
Figur 4A: der Aufbau gemäss Figur 3A mit einer in einem Feld eingehängten offenen Box;
Figur 4B: der Aufbau gemäss Figur 3A mit einer über zwei Felder eingehängten offenen Box; Figur 4C: der Aufbau gemäss Figur 3A mit einer in einem Feld eingehängten geschlossenen Box; Figur 4D: die geschlossene Box mit abgenommenem Deckel;
Figur 5A: eine Technikleiste von vorn;
Figur 5B: die Technikleiste gemäss Figur 5A von hinten;
Figur 6A: eine Technikplatte von vorn;
Figur 6B: die Technikplatte gemäss Figur 6A von hinten; Figur 6C: eine Abdeckung für die Vorderseite der Technikplatte gemäss Figur 6A;
Figur 7A: . ein zwischen zwei Aufbaustützen eingehängtes Paneelelement erster Ausführungsform und eine darunter in Scharnieren aufgehängte Klappe;
Figur 7B: die Scharnieranordnung in Detail, vor dem Aufstecken; Figur 7C: die Scharnieranordnung in Detail, auf einen Flügel einer Kabelführung aufgesteckt;
Figur 7D: ein zwischen zwei Aufbaustützen eingehängtes Paneelelement mit dem Detail der Einhängung;
Figur 8A: drei offene Felder der Funktionswand mit angefügtem Arbeitstablar;
Figur 8B: die Stützung eines Arbeitstablars mit Rahmenstreben und einem Brückenteil erster Ausführungsform;
Figur 8C: die Stützung gemäss Figur 8B mit aufgesetztem Arbeitstablar;
Figur 8D: die Stützung mit des Arbeitstablars durch Tablarkonsolen und Stütz- füssen an einem Brückenteil zweiter Ausführungsform;
Figur 8E: ein von Tablarkonsolen getragenes Arbeitstablar ohne Stützfüsse;
Figur 8F: ein von Tablarkonsolen mit Fussadaptem getragenes Arbeitstablar mit Stützfüssen;
Figur 8G: ein von Tablarkonsolen getragenes Arbeitstablar und direkt am Ar- beitstablar angeordneten Stützfüssen;
Figur 9A: eine zwischen zwei Aufbaustützen vorgesehene Bespannung; Figur 9B: die Befestigung der Bespannung gemäss Figur 9A;
Figur 10A: die äussere Aufbaustütze eines Feldes gemäss Figur 2A mit angenäherter Seitenabdeckung erster Ausführungsform; Figur 10B: die Anordnung gemäss Figur 10A mit auf die äussere Aufbaustütze aufgerastete Seitenabdeckung; Figur 10C: die Befestigung der Seitenabdeckung an der äusseren Aufbau- stütze im Detail;
Figur 11 A: die Befestigung eines Paneelelements zweiter Ausführungsform zwischen zwei Aufbaustützen eines Feldes; Figur 11 B: die Befestigung einer Seitenabdeckung zweiter Ausführungsforman der äusseren Aufbaustütze; und
Figur 11C: die Befestigung der oberen Abdeckung über den Aufbaustützen.
Ausführungsbeispiele
Anhand der beigefügten Zeichnungen erfolgt nachstehend die detaillierte Be- Schreibung eines Ausführungsbeispiels der erfindungsgemässen Funktionswand mit dem modifizierten Zubehör.
Für die gesamte weitere Beschreibung gilt folgende Festlegung: Sind in einer Figur zum Zweck zeichnerischer Eindeutigkeit Bezugsziffern enthalten, aber im unmittelbar zugehörigen Beschreibungstext nicht erläutert, so wird auf deren Erwähnung in vorangehenden oder nachfolgenden Figurenbeschreibungen Bezug genommen. Im Interesse der Übersichtlichkeit wird auf die wiederholte Bezeichnung von Bauteilen in weiteren Figuren zumeist verzichtet, sofern zeichnerisch eindeutig erkennbar ist, dass es sich um "wiederkehrende" Bauteile handelt.
Figur 1
Die beispielhaft errichtete Funktionswand besteht aus mehreren Feldern F1 ,F2,F3,F4 die oben und unten oder durchgängig mit Abdeckelementen als Paneel 9 oder als Bespannung 90 aus verschiedenen Materialien verschlossen werden können. Seitlich und an der Oberkante sind ebenfalls Abdeckelemente 17,18,19 aufgesetzt. Im Bereich normaler Tischhöhe ist jeweils eine Technikplatte 5 in die Feldern F2,F3,F4 eingefügt. In Bodennähe sind die Felder F2,F3,F4 mit einer schmaleren Technikleiste 2 bestückt. Das Feld F1 z.B. besitzt sowohl in Bodennähe als auch in Tischhöhe je eine Technikleiste 2, jedoch keine Technikplatte 5. Vor die Technikplatten 5 lassen sich nicht gezeigte Arbeitstablare verschiedener Geometrie angeordnen. Die Technikleiste 2 hingegen dient als Traverse zur Verbindung innerhalb des Gestellaufbaus, zur Kabelführung oder zur Aufnahme einer Steckdoseneinheit. In die Funktionswand lassen sich ein oder mehrere Felder F1 ,F2,F3,F4 überspannend, verschieden konfigurierte Behältnisse 4, z.B. offene 40 oder geschlossene Boxen 41 einbauen. Die gesamte Funktionswand ruht auf den Boden aufsetzenden Gestellfüssen 100 verschiedener Konfiguration.
Figuren 2A und 2B
Ein Wandfeld F1 spannt sich zwischen zwei vertikal aufgestellten Aufbaustützen 1 auf. Zwischen den Aufbaustützen 1 erstrecken sich in Tischhöhe und in Bodennähe je eine Technikleiste 2, in der Kabel geführt werden können oder die Stromversorgung untergebracht ist. Unter der mittleren Technikleiste 2 ist ein optioneil vorhandener Kabelkanal 29 gezeigt, in dem Kabel durchgeführt werden können. Die Aufbaustützen 1 sind aus Hohlprofil von quadratischem Querschnitt, dessen Diagonale in der Ebene der Funktionswand liegt. An den Aufbaustützen 1 sind Lochraster 10 für die verschiedenen Zwecke angebracht. Für das Einhängen von vorbeigeführten Kabeln und zum Einhängen von Paneelen 9 sind Kabelführungen 80 vorgesehen, die aus einer Grundplatte 81 sowie mehreren davon nach oben winklig abgehen, in Etagen angeordneten, Flügeln 82. Die Grundplatten 81 der Kabelführungen 80 sind auf die Aufbaustützen 1 aufgesetzt, vorzugsweise aufgeschraubt.
Figuren 3A und 3B
Hier sind die Felder F1 ,F2 unten mit einer Technikleiste 2 und mittig mit einer Technikplatte 5 ausgestattet. Gegen die nach vorn weisenden Technikleisten 2 bzw. Technikplatten 5 lassen sich diese Bauteile rückseitig gegenbauen. Der Zwischenraum zwischen zwei rückseitig zueinander gewandten Technikplatte 5 kann für das Einfügen einer Steckdoseneinheit 8 genutzt werden. In den von der Technikleiste 2 gebildeten Kanal kann man ebenfalls eine Steckdoseneinheit 8 einbauen, die für den Benutzer dann frontal zugänglich sein könnte.
Figuren 4A bis 4P
Je nach den funktionalen Bedürfnissen, kann man in ein Feld F1 , zwischen zwei Aufbaustützen 1 , eine offene Box 40 einhängen (Figur 4A), die sich auch über zwei Felder F1.F2 erstrecken kann (Figur 4B). Diese Box 40 dient z.B. zum Einstellen von Büchern oder Unterlagen und wird in der Regel zur ergonomischen Erreichbarkeit oben an den Aufbaustützen 1 angeordnet sein. Als alternatives Behältnis steht eine geschlossene Box 41 mit einem hochklappbaren Deckel 410 zur Verfügung, der im geöffneten Zustand von einem Federelement, vorzugsweise eine Gasfeder 411 , gehalten wird.
Figuren 5A und 5B
Die Technikleiste 2 besitzt einen horizontalen Kanal 21 zum Einbauen einer
Steckdoseneinheit 8. Ferner hat die Technikleiste 2 eine Oberkante 22 über die Kabel durchgeführt werden können. Auf die Oberkante 22 wird z.B. eine Bürstenleiste aufgesetzt, um den vorhandenen Spalt optisch abzudichten. An den Aussenflanken weist die Technikleiste 2 zwei zueinander parallele vorstehende Keilkonturen 24 auf, die sich montiert an die im Prinzip um 45° gedreht stehenden Aufbaustützen 1 anfügen. Somit lässt sich an eine Technikleiste 2, auf gleicher Höhe und fluchtend eine benachbarte Technikleiste 2 anbauen, die mit ihren Keilkonturen 24 dazwischen die Aufbaustütze 1 einschliessen. Auch kann man dadurch zwei Technikleisten 2 rückseitig aneinander montieren. Die Keilkonturen 24 werden zum Befestigen an der Aufbaustütze 1 von Schraubenlöchern 25 durchdrungen.
Figuren 6A bis 6C
Die Technikplatte 5 besitzt das zweireihige, vertikale Raster von Gewindebohrungen 50 zur Aufnahme von Konsolenbolzen sowie einen horizontalen Kanal 51 zum Einbauen einer Steckdoseneinheit 8. Ferner hat die Technikplatte 5 eine Oberkante 52 und einen Zentraldurchgang 53, die für die Kabeldurchführung nutzbar sind. Auf die Oberkante 52 wird z.B. eine Bürstenleiste aufgesetzt, um den vorhandenen Spalt optisch abzudichten. An den Aussenflanken weist die Technikplatte 5 zwei zueinander parallele vorstehende Keilkonturen 54 auf, die sich montiert an die im Prinzip um 45° gedreht stehenden Aufbaustützen 1 anfügen. Für die Überdeckung der Vorderseite der Technikplatte 5 ist eine plattenförmige Abdeckung 58 vorgesehen, an der komplementär zu den Gewindebohrungen 50 und dem Zentraldurchgang 53 Sollbruchstellen 59 vorhanden sind, wo sich das Material je nach Bedarf herausbrechen lässt. Die Keilkonturen 54 werden zum Befestigen an der Aufbaustütze 1 von Schraubenlöchern 55 durchdrungen. Durch die Keilkonturen 54 erhält man die gleichen Anbau- und Kombinationsmöglichkeiten um eine Aufbaustütze 1 herum, wie zuvor bei den Technikleisten 2 beschrieben.
Figuren 7A bis 7D
Anstelle mit einem aufgerasteten Paneel 9 oder einer flexiblen Bespannung 90, lässt sich in ein Feld F1 der Funktionswand oder mehrere Felder F1.F2 überspannend, ein schwenkbarer Deckel 96 einsetzen, der den Zugang in das In- nere der Funktionswand erleichtert. Der Deckel 96 weist innerlich zwei Scharnierbolzen 97 auf, die in Scharniere 98 einhängbar sind. Die Scharniere 98 werden zunächst auf die Scharnierbolzen 97 von der Seite aufgesteckt und dann auf einen der nach oben weisenden Flügel 82 der Kabelführung 80 aufgerastet. Hierbei untergreift eine Widerhakenkontur 99 am Scharnier 98 den Flügel 82. Zum Einhängen von Paneelen 9 auf den Flügeln 82 der Kabelführung 80 weisen die Paneele 9 rückseitige Aussparungen 91 auf, in welche die Flügel 82 eingreifen. Die Kabelführung 80 ist mit ihrer Grundplatte 81 an der Aufbaustütze 1 befestigt.
Figuren 8A bis 8C
Hier wird der Unterbau eines grösseren und höher belastbaren Arbeitstablars 7 - mit Gestalt einer Tischplatte - gezeigt. In der Technikplatte 5 ist das zweireihiges, vertikale Raster von Gewindebohrungen 50 vorgesehen, wobei je nach gewählter Höhe in ein Bohrungspaar an einer Technikplatte 5 oder von benach- barten Technikplatten 5 Konsolenbolzen 6 eingeschraubt werden. Auf die Konsolenbolzen 6 wird je ein Rahmenadapter 64 aufgeschoben, an den eine verlängernde Rahmenstrebe 65 ansetzt. Zuvorderst werden die beiden Rahmenstreben 65 mit einem Brückenteil 66 verbunden. Unter das Brückenteil 66 lassen sich Stützfüsse 63 anordnen. Auf das so errichtete Untergestell wird das vorgesehene Arbeitstablar 7 aufgesetzt.
Figuren 8D bis 8G
Alternativ werden auf die in die Technikplatte 5 eingeschraubten Konsolenbolzen 6 Tablarkonsolen 61 aufgeschoben und fixiert. Bei grösserer Dimension des Arbeitstablars 7 und höherer Belastung wird das Arbeitstablar 7 von auf den Boden aufsetzenden Stützfüssen 63 getragen, die an einem unter dem Arbeitstablar 7 befestigten Brückenteil 66 fixiert sein können (Figur 8D). Ohne Brückenteil 66 sind die Stützfüsse 63 an den Tablarkonsolen 61 (Figur 8F) oder
direkt an der Unterseite des Arbeitstablars 7 befestigt (Figur 8G). Bei geringerer Dimension und Belastung des Arbeitstablars 7 wird dieses ohne Vorhandensein von Stützfüssen 63 nur von den Tablarkonsolen 61 getragen (Figur 8E).
Figuren 9A und 9B
Für die Befestigung einer flexiblen Bespannung 90 im einem Feld F1 ist vertikal an den Aufbaustützen 1 sowie horizontal zwischen diesen überspannend ein Winkelprofil 11 angebracht. Um die flexible Bespannung 90 ist als Aussensaum ein im Querschnitt klarnmerförmiges Kunststoff profil 12 aufgebracht, z.B. aufge- näht. Das die flexible Bespannung 90 umrahmende Kunststoff profil 12 wird auf das Winkelprofil 11 aufgesteckt.
Figuren I QA bis 10C
Die äusseren Aufbaustütze 1 lässt ich mit einem kanalförmigen Profil 13 abde- cken, dass zur Aufbaustütze 1 gewandte Aussparungen 14 aufweist, in die Zungen 15 eines Laschenblechs 16 eingreifen, das seitlich an der Aufbaustütze 1 befestigt ist.
Figuren 11A bis 11C Für die weitere Verkleidung der Rahmenkonstruktion einer errichteten Funktionswand sind seitliche Abdeckungen 17 mit einer komplementären Ge- genhalterung 17' vorgesehen, die an der Aufbaustütze 1 befestigt sind. Für den oberen Abschluss sind Abdeckplatten 18 und eine Schlussplatte 19 vorhanden, die auf der Unterseite eine Rippung 180,190 formschlüssig zum Seitenprofil der Aufbaustütze 1 aufweisen, wobei die Rippung 180,190 an der Aufbaustütze 1 zum Anliegen kommt. Schliesslich ist eine weitere Ausführungsform eines Paneels 9', z.B. semitransparent, vorgesehen, das dem Überspannen zwischen zwei Aufbaustützen 1 dient. Hierfür ist eine Halteleiste 110 mit Haken 111 vorhanden, die an der Aufbaustütze 1 anmontiert wird, wobei die Haken zum Eingriff in Aussparungen 90' im Paneel 9' bestimmt sind.