Beschreibung
Beeinflussunqsvorrichtunq zur therapeutischen Beeinflussung wenigstens von
Teilbereichen eines Lebewesens
Die Erfindung betrifft eine Beeinflussungsvorrichtung zur therapeutischen Beeinflussung wenigstens von Teilbereichen eines Lebewesens nach dem Ober- begriff des Anspruchs 1.
In Versuchen wurde festgestellt, dass es elektromagnetische Strahlung in Zellen gibt. Diese Strahlung war in nahezu allen untersuchten pflanzlichen und tierischen Geweben nachzuweisen, auch im menschlichen Gewebe. Es wird davon ausgegangen, dass diese Strahlung unter anderem zur Kommunikation zwischen den Zellen dient und auch das Wachstum reguliert. Ein Hinweis darauf ist die starke Änderung in der Intensität und im Spektrum der Strahlung von Krebsgewebe.
Ausgehend von solchen Beobachtungen sind zu Therapiezwecken eingesetzte Bestrahlungsvorrichtungen, die mit elektromagnetischen Wellen arbeiten, bereits bekannt. In einer bekannten, gattungsgemäßen Bestrahlungsvorrichtung (EP 0 136 530 B1 ) zur Behandlung von lebendem Gewebe mit elektromagnetischen Wellen ist eine Hochfrequenzoszillatorstufe vorgesehen, die in einem einstellbaren Frequenzbereich von 100 bis 200 MHz arbeitet. Diese Frequenz wird mit einer von 1 Hz bis 1.000 Hz einstellbaren Niederfrequenz moduliert und einem Endverstärker zugeführt, an den eine Sendeantenne angeschlossen ist. Der energiereiche Hochfrequenzanteil der modulierten Schwingung dient im wesentlichen als Trägerfrequenz, die ein Eindringen in das lebende Gewebe ermöglicht. Im Abstrahlbereich der Sendeantenne wird das zu behandelnde Gewebe angebracht oder eine Person positioniert. Die Antenne kann
auch in das zu bestrahlende Gewebe implantiert sein. Als Besonderheit wird zudem hier der modulierte Wellenzug mittels eines Taktgenerators zerhackt.
Die vorstehend beschriebene Bestrahlungsvorrichtung wurde bereits in einer Vielzahl von Geräten hergestellt und angewendet. Dabei hat sich gezeigt, dass eine Bestrahlung mit der hochfrequenten Grundfrequenz als Trägerfrequenz, welche mit der Niederfrequenz moduliert ist, ein guter therapeutischer Effekt erzielbar ist, der die Gesundheit fördern und wiederbringen sowie das Immunsystem stärken kann. Dazu sind vorteilhaft nur elektromagnetische Wellen mit einer sehr geringen Leistung im Miiliwatt- bis ca. 10 Watt-Bereich erforderlich, die die angeführten biologischen Wirkungen bereits hervorrufen, so dass eine Strahlungsschädigung des Patienten im gesunden Gewebe praktisch ausgeschlossen ist.
Aufgabe der Erfindung ist es eine gattungsgemäße Beeinflussungsvorrichtung in der Art einer Bestrahlungsvorrichtung so weiterzubilden, dass die therapeutische Beeinflussung gefördert und gesteigert wird insbesondere zur Erhöhung eines körperlichen Wohlbefindens im Sinne einer „Wellness".
Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Gemäß Anspruch 1 ist die Frequenz der Niederfrequenzoszillatorstufe in einem Frequenzbereich von 0,5 Hz bis 40 Hz einstellbar. Es hat sich gezeigt, dass für eine gesundheitsfördernde merkliche Beeinflussung dieser relativ enge Niederfrequenzbereich voll ausreicht. Innerhalb dieses Niederfrequenzbereichs kann eine feste Frequenzvorgabe oder eine personenspezifische Einstellung und Anpassung durchgeführt werden, wie dies weiter unten in einer Weiterbildung der Beeinflussungsvorrichtung dargelegt ist.
Die Beeinflussungsvorrichtung umfasst weiter eine Beschallungsvorrichtung zur gleichzeitigen zusätzlichen akustischen Beeinflussung mit der eine in einer
Niederfrequenzoszillatorstufe erzeugbare und über einen Verstärker verstärkbare sowie in ihrer Frequenz einstellbare Niederfrequenz wenigstens einem Lautsprecher als Schallquelle zuführbar ist. Von diesem ist ein entsprechendes akustisches Signal auf das zu behandelnde Gewebe bzw. eine Person ab- strahlbar. Wesentlich dabei ist, dass die Frequenz dieses akustischen Signals der aktuell eingestellten niederfrequenten Modulationsfrequenz oder einem ganzzahligen Vielfachen davon entspricht.
Es ist bekannt, dass durch Töne bestimmter, meist relativ niedriger Frequen- zen eine Beeinflussung zur Gesundheitsförderung und Verbesserung des Wohlbefindens möglich ist. Beispielsweise ist dies aus Meditationsgesängen und Meditationslauten fernöstlicher Meditationspraktiken bekannt. Es hat sich jedoch gezeigt, dass die erfindungsgemäße gleichzeitige Beeinflussung mit der elektromagnetischen Bestrahlung und der akustischen Beschallung in Verbin- düng mit der angegebenen Frequenzkopplung einen weit über die Einzelbeeinflussungen hinausgehenden synergistischen Effekt ergibt. Dieser Effekt kann bei Krankheiten zur Wiederherstellung der Gesundheit verwendet werden. Vorzugsweise kann dieser Effekt aber im Sinne der Verbesserung der sogenannten „Wellness" zur Gesundheitsförderung und Verbesserung des all- gemeinen Wohlbefindens verwendet werden, wobei hervorragende Ergebnisse erzielbar sind.
In einer bevorzugten Weiterbildung nach Anspruch 2 wird die Niederfrequenzoszillatorstufe der Bestrahlungsvorrichtung zugleich auch als Niederfrequenz- stufe ggf. mit nachgeschaltetem Frequenzveπ/ielfacher für die Beschallungsvorrichtung verwendet, so dass eine selbsttätige Kopplung der elektromagnetischen Modulationsfrequenz und der akustischen Signalfrequenz erfolgt. Zudem wird hier auch eine Phasenkopplung erreicht, durch die ein gesundheitsfördernder Effekt noch weiter steigerbar ist.
In einer Ausgestaltung nach Anspruch 3 wird vorgeschlagen, dass die akustische niederfrequente Signalfrequenz eine durch die Zusammenwirkung wenigstens zweier mit höherer jedoch untereinander mit unterschiedlicher Frequenz schwingende Schallquellen entstehende Schwebungsfrequenz ist. Auch diese Schwebungsfrequenz ist entsprechend den vorstehenden Angaben an die Niederfrequenz der Bestrahlungsvorrichtung anzupassen. Bei einer Anordnung mit Schwebungsfrequenz liegt somit ein höherfrequenter Dauerton vor, wobei selbstverständlich hierzu ein als angenehm empfundener Ton zu wählen ist. Es bieten sich zur Erzeugung von Schwebungsfrequenzen insbesondere Frequenzbereiche um ca. 440 Hz bis max. ca. 3000 Hz gemäß Anspruch 4 an. Die angegebenen Tonfrequenzen betreffen insbesondere die Grundfrequenzen, wobei angenehm empfundene Obertöne zulässig sind.
Die neurophysiologisch relevanten elektromagnetischen Modulationsfrequen- zen für die Bestrahlungsvorrichtung liegen zwischen 0,5 bis 40 Hz. Besonders ausgezeichnet ist dabei eine Frequenz von 8 Hz, die beispielsweise der Resonanzfrequenz der Erde oder der Frequenz von Gehirnströmen beim Übergang Schlaf-A/Vachzustand entspricht. Eine 8-Hz-Schwingung ist prinzipiell auch für die akustische Beeinflussung verwendbar jedoch vom menschlichen Ohr als zu tiefer Ton nicht hörbar. Eine besonders bevorzugte und therapeutisch hochwirksame akustische Frequenz liegt bei einer achtfachen Vervielfachung nämlich bei der relativ tiefen Tonfrequenz von 64 Hz. Es hat sich gezeigt, dass gerade mit dieser Frequenz und in diesem Frequenzbereich die DNA stimulierbar ist.
In einer Weiterbildung der Beeinflussungsvorrichtung nach Anspruch 6 wird zudem eine Beleuchtungsvorrichtung zur gleichzeitigen und zusätzlichen optischen Beeinflussung vorgeschlagen, mit der ein in einem Lichtfrequenzgenerator erzeugbarer und über ein Leuchtmittel abstrahlbarer Lichtstrahl bestimmter Lichtfrequenz auf das zu behandelnde Gewebe bzw. eine Person abstrahlbar ist. Die Lichtfrequenz soll dabei ähnlich wie bei der akustischen
Beeinflussung einem ganzzahligen Vielfachen der niederfrequenten Modulationsfrequenz der Bestrahlungsvorrichtung entsprechen. Auch hier kann nach Anspruch 7 die Lichtfrequenz von der Niederfrequenzoszillatorstufe der Bestrahlungsvorrichtung über einen nachgeschalteten Frequenzven/ielfacher ab- geleitet werden. Für besonders günstige Ergebnisse zu einer synergistischen Steigerung eines Wellness-Effekts soll die Lichtfrequenz gemäß Anspruch 8 einem Farbbereich im Orange-Rot-Bereich entsprechen.
Eine wesentliche zusätzliche Steigerung der gesundheitsfördernden Wirkung ergibt sich nach Anspruch 9, wenn der Lichtstrahl mittels einer Taktgebereinheit mit einer Frequenz von 8 Hz unterbrochen wird, wobei unabhängig von den anderen Frequenzkopplungen hier 8 Hz für die Unterbrechung einzuhalten sind. Eine solche 8 Hz-Taktung übt entsprechend der vorstehenden Ausführungen eine positive Beeinflussung auch im sichtbaren Bereich aus.
In einer Weiterbildung der Beeinflussungsvorrichtung zur weiteren Steigerung der erzielbaren therapeutischen Effekte wird mit Anspruch 10 vorgeschlagen für eine gleichzeitige und zusätzliche Beeinflussung eine Wechselstromanschlussvorrichtung vorzusehen mit an einem Wechselstromgenerator ange- schlossenen Elektroden, welche an das zu behandelnde Gewebe oder an Extremitäten einer Person anlegbar sind. Dabei soll mit einer Frequenz von ebenfalls 8 Hz ein Wechselstrom mit geringer Leistung von 50 mA bis 100 mA aufgebracht werden. Günstig hat sich gemäß Anspruch 10 eine Beeinflussung in der Art von Pulsen erwiesen. Grundsätzlich können jedoch auch Rechteck- Schwingungen oder Sinusschwingungen mit einer Frequenz von 8 Hz verwendet werden, wobei sich auch damit eine merkliche therapeutische Wirkung zeigt.
Aus den vorstehend angegebenen Gründen ist eine Moduiationsfrequenz von 8 Hz in der Regel besonders wirksam und ausreichend, so dass für einfachere Vorrichtungen davon abweichende, variierbare Einstellungen dieser Niederfre-
quenz entbehrlich sind. Es können jedoch auch bei der erfindungsgemäßen
Beeinflussungsvorrichtung die aus der gattungsgemäßen Bestrahlungsvorrichtung bereits bekannte Regelungseinrichtungen für eine patientenange- passte Variation dieser Niederfrequenz eingesetzt werden. Dazu werden über einen oder mehrere Sensoren Reaktionen eines Patienten erfasst, wobei ein Niederfrequenzbereich selbsttätig durchfahren wird. Wenn eine merkliche Reaktion und damit ein Ansprechen einer Person auf eine bestimmte aktuelle Niederfrequenz festgestellt wird, kann diese Niederfrequenz für einen Beeinflussungszyklus entsprechend Anspruch 12 beibehalten werden. Geeignete Sensoren werden mit Anspruch 13 angegeben. Gemäß Anspruch 14 können in an sich bekannter Weise mehrere Frequenzdurchläufe nacheinander durchgeführt werden.
Hochfrequenzen als Trägerfrequenzen sind unter 130 MHz und über 170 MHz für eine praktische Verwertung in Verbindung mit der erfindungsgemäßen Beeinflussungsvorrichtung ohne Bedeutung. Ein besonders bevorzugter Frequenzbereich, der eine wesentliche Beeinflussung mit der angegebenen Bestrahlung ermöglicht liegt gemäß Anspruch 15 zwischen 148 und 153 Hz, wobei hier ein Zusammenhang zu einer entspiralisierten DNA-Länge besteht. Für eine konkrete Geräteausführung eignet sich somit bevorzugt eine fest eingestellte Frequenz von 150 MHz.
Für eine kompakte Anordnung wird mit Anspruch 16 vorgeschlagen die Beeinflussungsvorrichtung zumindest mit ihren wesentlichen Teilen in einer Liege zu integrieren. Eine oder mehrere solcher Liegen können in einem Wellness- Center eingesetzt werden, wobei insbesondere eine Schall- und/oder Licht- Beeinflussung auch für mehrere Liegen ggf. aus jeweils einer gemeinsamen Zentraleinheit durchführbar sind.
Obwohl die erfindungsgemäße Beeinflussungsvorrichtung auch im Heilbereich einsetzbar ist, liegt ihre bevorzugte Anwendung nach Anspruch 17 darin das
Wohlbefinden und die Leistungsfähigkeit von an sich gesunden Menschen zu verbessern.
Anhand einer Zeichnung wird die Erfindung näher erläutert:
Die einzige Figur zeigt schematisch eine erfindungsgemäße Beeinflussungsvorrichtung 1 zur therapeutischen Beeinflussung wenigstens von Teilbereichen eines Lebewesens, insbesondere als Beeinflussungsvorrichtung zur Steigerung des Wohlbefindens und der Leistungsfähigkeit von Menschen.
Diese Beeinflussungsvorrichtung 1 umfasst eine Bestrahlungsvorrichtung 2 zur Bestrahlung mit elektromagnetischen Wellen, die eine Hochfrequenzoszillatorstufe 3 zur Erzeugung eines Hochfrequenzwellenzuges aufweist, die eine im Bereich von 130 MHz bis 170 MHz einstellbare Frequenz erzeugt.
Ferner umfasst diese Bestrahlungsvorrichtung 2 eine Niederfrequenzoszillatorstufe 4, die eine einstellbare Frequenz als Modulationsfrequenz erzeugt, wobei die Frequenz der Niederfrequenzoszillatorstufe 4 in einem Frequenzbereich von 0,5 Hz bis 40 Hz einstellbar ist.
In der Darstellung der Fig. 1 erzeugt die Hochfrequenzoszillatorstufe 3 beispielsweise eine Frequenz von 148 bis 153 MHz, während die Niederfrequenzoszillatorstufe 4 eine Frequenz von 8 Hz erzeugt. Der Ausgang 5 der Hochfrequenzoszillatorstufe 3 ist ebenso wie ein erster Ausgang 6 der Nieder- frequenzoszillatorstufe 4 einer Modulationseinheit 7 zugeführt, wodurch ein modulierter Wellenzug entsteht, der einem Endverstärker 8, an den eine Sendeantenne 9 angeschlossen ist, zugeführt wird. Im Abstrahlbereich 10 dieser Sendeantenne 9 kann ein zu behandelndes Gewebe bzw. eine zu bestrahlende Person angeordnet sein, was hier beispielsweise durch die schematisch dargestellte und auf einer Liege 11 liegende Person 12 dargestellt ist.
Die Beeinflussungsvorrichtung 1 umfasst weiter eine Beschallungsvorrichtung 13 zur gleichzeitigen und zusätzlichen akustischen Beeinflussung der Person 12. Für eine selbsttätige Kopplung der elektromagnetischen Modulationsfrequenz und der akustischen Signalfrequenz wird ein zweiter Ausgang 14 der Niederfrequenzosziilatorstufe 4 auch als Niederfrequenzstufe für die Beschallungsvorrichtung verwendet. Die in der Niederfrequenzosziilatorstufe 4 erzeugte Niederfrequenz wird durch den zweiten Ausgang 14 einem Frequenzvervielfacher als Multiplikator 15 zugeführt, der die akustische Signalfrequenz hier beispielsweise auf den 8-fachen Wert, nämlich 64 Hz vervielfacht. Diese vervielfachte akustische Signalfrequenz wird über einen Endverstärker 16 einem Lautsprecher 17 als Schallquelle zugeführt und von diesem als akustisches Signal auf die Person 12 abgestrahlt.
Die Beeinflussungsvorrichtung 1 umfasst weiter eine Beleuchtungsvorrichtung 18 zur gleichzeitigen und zusätzlichen optischen Beeinflussung der auf der Liege 11 liegenden Person 12. Dazu wird über einen dritten Ausgang 19 der Niederfrequenzosziilatorstufe 4 eine Niederfrequenz über einen Multiplikator 20 und einen Endverstärker 21 einer Leuchte 22 als Leuchtmittel zugeführt. Diese Leuchte 22 strahlt mit einer Lichtfrequenz in vorzugsweise einem Farb- bereich im Orange-Rot-Bereich auf die Person 12 ab. Die Lichtfrequenz entspricht dabei vorzugsweise einem ganzzahligen Vielfachen der niederfrequenten Modulationsfrequenz der Bestrahlungsvorrichtung 2.
Der Lichtstrahl kann dabei ferner mittels einer hier nicht dargestellten Taktge- bereinheit mit einer Frequenz von 8 Hz unterbrochen werden.
Wie es der einzigen Figur weiter entnommen werden kann, umfasst die Beeinflussungsvorrichtung 1 ferner eine Wechselstromanschlussvorrichtung 23, die einen Wechselstromgenerator 24 aufweist, der hier beispielhaft über die Nie- derfrequenzoszillatorstufe 4 mit einer Frequenz von 8 Hz beaufschlagbar ist. An dem Wechselstromgenerator 24 sind ferner Elektroden 25, 26, 27, 28 an-
geschlossen, wobei die Elektroden 25, 26 an den Armen 29, 30 und die
Elektroden 27, 28 an den Beinen 31 , 32 der Person 12 angelegt sind was hier lediglich äußerst schematisch dargestellt ist. Die Elektroden 25, 26, 27, 28 sind vorzugsweise mittels einer Wechselstromleistung von 50 mA bis 100 mA akti- vierbar.
Wie dies in der Darstellung der Figur 1 lediglich strichliert eingezeichnet ist, kann die Niederfrequenzosziilatorstufe 4 zudem einen Eingang 33 aufweisen, über den die Modulationsfrequenz der Strahlungsvorrichtung 2 selbsttätig ein- gestellt werden kann. Dazu können über z. B. als EEG-Sensoren, EKG-Sensoren oder Hautwiderstands-Sensoren ausgebildete Sensoren patienteneigene Schwingungen nach Frequenz und Amplitude erfassen, die dann einem nachgeschalteten Signalanalysator zugeführt werden, mit dem eine Bewertung der patienteneigenen Schwingungen erfolgt, wobei insbesondere z. B. die Ände- rungen dieser Schwingungen erfasst werden können, was hier allerdings nicht dargestellt ist.
Der hier nicht dargestellte Signalanalysator ist mit einer Steuereinheit verbunden und gibt bei einer festgestellten Änderung der Schwingungen, was einem Ansprechen der Patienten auf eine bestimmte, gerade abgestrahlte Frequenz im Frequenzdurchiauf entspricht, ein Haltesignal an die Steuereinheit ab. Die Steuereinheit stoppt nach Empfang des Haltesignals einen nach Start der Bestrahlungsvorrichtung ausgeführten Frequenzdurchlauf, so dass die gerade anliegend Frequenz für den weiteren Bestrahlungsvorgang beibehalten wird. Die optimale Ansprechfrequenz des Patienten kann dabei z. B. durch mehrere Frequenzdurchläufe ermittelt werden, wobei mögliche Veränderungen in der optimalen Ansprechfrequenz des Patienten während des Bestrahlungsvorgangs berücksichtigt und automatisch nachreguliert werden können.