Beschreibung
Toilettenschüssel
Die Erfindung bezieht sich auf eine Toilettenschüssel umfassend einen als Urinteil dienenden vorderen Bereich mit einer zu einem ersten Ablauf führenden und gegebenenfalls verschließbaren ersten Öffnung und einen als Fäkalteil dienenden hinteren zu einem zweiten Ablauf führenden zweiten Bereich zum getrennten Abführen von Urin und Fäkalien, wobei der vordere Bereich eine geringere Tiefe als der hintere Bereich aufweist.
Üblicherweise werden aus Toilettenschüsseln bzw. -becken Urin und Fäkalien gemeinsam abgeführt. Hierdurch ist der Nachteil gegeben, dass gegebenenfalls wiederverwertbare Anteile von Toilettenabwässern gemeinsam bzw. vermischt mit nicht verwertbaren Anteilen einer Kanalisation zugeführt werden.
Um diese Nachteile zu vermeiden, ist es bekannt, Toilettenschüsseln oder -becken in zwei Bereiche durch eine Trennwand zu unterteilen und damit räumlich zu trennen, wobei ein hinterer Bereich für Fäkalien und ein vorderer Bereich für Urin bestimmt ist, so dass ein getrenntes Wegführen ermöglicht wird. Entsprechende Trenntoiletten sind z. B. aus der FR 2,674, 881 AI oder der WO 92/190824 bekannt.
Nachteilig bei entsprechenden Trenntoiletten ist die Trennwand, die nicht nur einer häufigen Reinigung bedarf, sondern auch herstellungstechnisch Probleme bereitet. Da die Trennwand zwischen dem Vorder- und Hinterteil in Richtung der Toilettenschüssel- Öffnung hochgezogen verläuft, wird der Abstand zwischen der Tennwand und einer die Toilettenschüssel benutzenden Person relativ gering, so dass ferner eine Gewöhnungs- bedüftigkeit gegeben ist.
Aufgrund der hochgezogenen Trennwand ist die den vorderen Bereich, also den Urinteil begrenzende Fläche der Toilettenschüssel relativ groß, so dass erhebliche Mengen an Reinigungsflüssigkeit benötigt werden, die über den vorderen von dem Urinteil ausgehenden Ablauf abgeführt werden. Um dies zu vermeiden besteht die Möglichkeit, die Trennwand mit einer Durchbrechung zu versehen (FR 2,674,881 AI). Hierdurch ist jedoch ein weiterer Aufwand beim Formenbau für entsprechende Toilettenschüsseln gegeben ist.
Der vorliegenden Erfindung liegt das Problem zu Grunde, eine Toilettenschüssel der eingangs genannten Art so weiterzubilden, dass mit konstruktiv einfachen Maßnahmen eine sichere Trennung zwischen Urin und Fäkalien möglich ist, so dass diese problemlos gesondert voneinander abfuhrbar sind. Ferner soll der Verbrauch an Wasser zum Reinigen des vorderen Bereichs, also des Urinteils reduziert werden können, wobei gegebenenfalls das Wasser zum gleichzeitigen Säubern des hinteren Bereichs, also des Fäkalteils genutzt werden kann.
Zur Lösung des Problems wird erfindungsgemäß im Wesentlichen vorgeschlagen, dass der erste Bereich von einer in Richtung des zweiten Bereichs der Toilettenschüssel geneigt verlaufenden und gewölbten vom Toilettenschüsselrand ausgehenden zur Bodenfläche sich erstreckender Wandfläche begrenzt ist, dass die Bodenfläche trennwandlos in den zweiten Abschnitt übergeht und dass sich in der Bodenfläche die Urin abführende erste Öffnung befindet, die insbesondere in einem ebenen oder im Wesentlichen ebenen Bereich der Bodenfläche verläuft.
Abweichend vom vorbekannten Stand der Technik verläuft keine sich in Richtung der Toilettenschüsselöffnung erstreckende Trennwand zwischen dem Urinteil und dem Fäkalteil. So geht der erste Bereich der Toilettenschüssel stufenlos in den zweiten Bereich über. Folglich ist die Fläche, die den ersten Bereich begrenzt, relativ klein im Vergleich zu den Trenntoiletten, die eine Trennwand aufweisen. Durch das Fehlen der Trennwand ist des Weiteren der Vorteil gegeben, dass Wasser zum Säubern des vor-
deren Bereichs in den hinteren Bereich fließen kann, um ebenfalls zu Reinigungszwecken genutzt zu werden. In diesem Fall sollte die erste zu dem ersten Ablauf führende Öffnung verschlossen sein. Dies kann automatisch erfolgen, und zwar dann, wenn eine entsprechende Toilettenschüssel nicht benutzt wird bzw. eine Wasserspülung in Betrieb gesetzt wird. Mit anderen Worten kann eine Kopplung zwischen Elementen der Toilettenschüssel wie Sitz oder Spülung und dem die erste Öffnung verschließenden Verschluss erfolgen.
Die Öffnung selbst verläuft in dem sattelförmig zu bezeichnenden Bodenbereich des Urinteils, wobei sichergestellt ist, dass dann, wenn die Öffnung verschlossen ist, im Bodenbereich sich Flüssigkeit nicht ansammeln kann. Vielmehr fließt diese vollständig in den Fäkalteil. Mit anderen Worten sollte der Verschluss der Öffnung bündig zur Bodenfläche verlaufen bzw. in diese übergehen.
Um ein sicheres Führen des Urins zu der ersten Öffnung hin sicherzustellen, ohne dass es einer Senke bzw. ausgeprägten Senke in der Bodenfläche des vorderen Bereichs der Toilettenschüssel bedarf, sieht eine Weiterbildung der Erfindung vor, dass die Boden- fiäche Flüssigkeit in Richtung der ersten Öffnung leitende Strukturierung wie rippen- oder stegartige Erhebungen aufweist, die sich gegebenfalls in der Wandfläche fortsetzen.
Insbesondere ist jedoch vorgesehen, dass die rippen- oder stegartigen Erhebungen von der ersten Öffnung, vorzugsweise beabstandet zu dieser, strahlenförmig ausgehen. So können z.B. fünf strahlenförmig verlaufende Rippen oder Stege ausgebildet sein, von denen zwei sich entlang des Übergangs zu dem hinteren Bereich der Toilettenschüssel, ein Steg oder eine Rippe entlang der Längsschnittsebene der Toilettenschüssel zum vorderen Rand hin und zwei weitere Rippen oder Stege zwischen den zuvor genannten erstrecken. Dabei können die steg- oder rippenförmigen Erhebungen eine Breite b mit insbesondere 10 bis 15 mm oder einer Höhen von insbesondere 1,0 bis 4,0 mm aufweisen, wobei sich die Rippen oder Stege zu ihren Enden hin verjüngen können.
Die Bodenfläche selbst sollte in Längsschnittebene der Toilettenschüssel in Richtung des zweiten Bereichs gleichmäßig stetig abfallend geneigt verlaufen, wobei insbesondere ein Neigungswinkel γ zwischen 5° und 20°, insbesondere 8° bis 10° zu wählen ist. Hierdurch bedingt fließt die in den vorderen Bereich der Toilettenschüssel gelangende Flüssigkeit wie Urin relativ langsam entlang der Bodenfläche, so dass insbesondere durch die Strukturierung der Bodenfläche bedingt ein Strömen zu der ersten Öffnung hin erfolgt, ohne dass die Flüssigkeit wie Urin in den zweiten Bereich gelangt.
Eine optimale Gestaltung der Toilettenschüssel im Bereich des vorderen Bereichs und des damit verbundenen Führens des Urins zu der ersten Öffnung hin ergibt sich dann, wenn sich die Wandfläche des ersten Bereichs aus Abschnitten unterschiedlicher Krümmungsradien zusammensetzt. Dabei kann die Wandfläche entlang der Längsschnittebene der Toilettenschüssel einen randseitig verlaufenden ersten Abschnitt mit einem Krümmungsradius RA und einen in die Bodenfläche übergehenden mittleren Abschnitt mit einem Krümmungsradius R2 aufweisen, wobei R, » R2 ist, insbesondere R, zwischen 250 mm und 300 mm und R2 zwischen 100 mm und 120 mm liegen. In unterschiedlichen Querschnittsebenen der Toilettenschüssel sollten die entsprechenden Radien vom vorderen Bereich der Toilettenschüssel beginnend in Richtung der Öffnung abnehmen, wodurch die "Verlangsamung" der zur Öffnung strömenden Flüssigkeit unterstützt wird.
Die Urin abführende erste Öffnung sollte mit einem Verschluss verschließbar sein und gegebenenfalls zusätzlich einen Geruchsverschluss aufweisen. Letzterer kann aus einem herausnehmbaren vorzugsweise mit einer Sperrflüssigkeit füllbaren Einsatz bestehen.
Der in die erste Öffnung führende erste Ablauf bzw. der Geruchsverschluss kann auf oder alternativ mit einer Absaugeinrichtung verbunden sein, um angesammelte Flüssigkeit hinreichend zu entfernen.
Insbesondere wird vorgeschlagen, dass in der ersten Öffnung ein anheb- bzw. absenkbares Verschlusselement wie -stopfen angeordnet ist, das gegenüber der Toilettenschüssel oder einem Einsatz abdichtbar ist. Dabei sollte der toilettenschüsselseitig verlaufende Rand des Einsatzes bündig in die Bodenfläche des ersten Bereichs übergehen. Das Verschusselement mit einem umlaufenden Rand kann auf dem Einsatz aufliegen oder unmittelbar abdichtend am Rand der ersten Öffnung der Toilettenschüssel anliegen, die innerhalb des ersten Bereichs, also des Urinteils verläuft.
Das eine pilzförmige Geometrie aufweisende Verschlussteil selbst verläuft koaxial innerhalb der ersten Öffnung, wobei zwischen dem Verschlusselement und dem Rand der Öffnung entweder der Einsatz oder ein Dichtelement verläuft, um bei veschlossener Öffnung eine hinreichende Abdichtung zwischen dem Versschlusselement und der Toilettenschüssel sicherzustellen. Hierdurch bedingt kann beim Reinigen des vorderen Bereichs Flüssigkeit nicht über die erste Öffnung in dem entsprechenden Ablauf strömen.
Das Verschlusselement kann radial verlaufende Durchbrechungen wie Bohrungen aufweisen, die in eine in den ersten Ablauf übergehende zentrale Aussparungen wie Sackloch übergehen. Wird das Verschlusselement angehoben, so kann über die radiale Bohrung und dem Sackloch Flüssigkeit wie Urin zu dem ersten Ablauf fließen. Alternativ kann das Verschlusselement mit einem zylindrischen Abschnitt beabstandet zur Innenwandung der ersten Öffnung bzw. eines diese auskleidenden Dichtelements verlaufen, so dass in Folge dessen ebenfalls bei angehobenem Verschlusselement Flüssigkeit abfließen kann.
Erwähntermaßen weist das Verschlusselement vorzugsweise eine pilzförmige Geometrie mit aus der ersten Öffnung vorstehendem Abschnitt konvex verlaufender Oberfläche auf, die bei die erst Öffnung verschließendem Verschlusselement über der Bodenfläche zumindest bereichsweise vorsteht.
Alternativ besteht die Möglichkeit, dass die erste Öffnung, die auch als Urinverschluss zu bezeichnen ist, einen Einsatz in Form eines Sieblochbleches und eine hierzu drehbar gelagerte Lochscheibe aufweist, die in Abhängigkeit ihrer Stellungen zueinander die erste Öffnung freigeben oder verschließen können.
Wie eingangs ausgeführt ist die erste Öffnung des vorderen Teils, also der Urinteils verschlossen, wenn eine Benutzung der Toilettenschüssel nicht erfolgt bzw. eine Spülung in Gang gesetzt ist. Dabei befindet sich fehlender Körpergewichtsbeaufschlagung eines den Toilettenschüsselrand abdeckenden Sitzes und/oder bei Betätigung einer Spüleinrichtung das Verschlusselement in einer die erste Öffnung verschließenden Position. Hierzu kann das Verschlusselement zum Anheben bzw. Absenken z. B. mechanisch über z. B. ein Gestänge oder einen Seilzug mit dem Sitz bzw. der Spüleinrichtung verbunden sein. Des Weiteren kann die Wasserspülung so ausgelegt werden, dass der Wassereintrag im hinteren Bereich, also dem Fäkalteil benutzungsbedingt konitinuierlich und im vorderen Bereich, also dem Urinteil nicht oder periodisch erfolgt.
Diese Kopplung zwischen Spüleinrichtung und Verschlusselement kann ergänzend derart ausgebildet werden, dass bei angehobenem Verschlusselement erstere nicht betätigbar ist.
Weitere Einzelheiten, Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich nicht nur aus den Ansprüchen, den diesen zu entnehmenden Merkmalen - für sich und/oder in Kombination -, sondern auch aus der nachfolgenden Beschreibung von der Zeichnung zu entnehmenden bevorzugten Ausführungsbeispielen.
Es zeigen:
Fig. 1 einen Längsschnitt durch eine erfindungsgemäße Toilettenschüssel mit
Sitz- und Verschlussdeckelelement,
Fig. 2 die Toilettenschüssel nach Fig. 1 in Draufsicht, jedoch ohne Sitz- und
Verschlussdeckelelement,
Fig. 3 einen Ausschnitt der Toilettenschüssel im Bereich eines Mittelstegs in
Fig. 2,
Fig. 4 einen Ausschnitt eines Seitenstegs der Toilettenschüssel gemäß Fig. 2,
Fig. 5 einen Ausschnitt der Toilettenschüssel nach den Fig. 1 und 2 mit einem eine Öffnung verschließenden Verschlusselement,
Fig. 6 einen Geruchsverschluss bestimmt für die Toilettenschüssel nach Fig. 1 und 2,
Fig. 7 eine weitere Darstellung einer Toilettenschüssel im Längsschnitt,
Fig. 8 ein Detail "A" der Fig. 7 in unterschiedlichen Positionen,
Fig. 9 eine Draufsicht der Toilettenschüssel entsprechend Fig. 2,
Fig. 10 einen Längsschnitt der Toilettenschüssel gemäß Fig. 9,
Fig. 11 einen Schnitt entlang der Linie A-A in Fig. 9 und
Fig. 12 einen Schnitt entlang der Linie B-B in Fig. 9.
In den Fig. ist rein prinzipiell eine erfindungsgemäß ausgebildete Toilettenschüssel 10 dargestellt, die die Funktion einer Trenntoilette ausübt, in der folglich Urin und Fäkalien voneinander getrennt abgeführt werden. Hierzu weist die Toilettenschüssel bzw. das
Toilettenschüssεlbecken 10 einen vorderen Bereich 12 und einen hinteren Bereich 14 auf. Der vordere Bereich der Toilettenschüssel 10 dient zum Sammeln von Urin und kann folglich als Urinteil bezeichnet werden und im hinteren Bereich werden Fäkalien gesammelt und abgeführt, und zwar über einen als Syphon ausgebildeten Geruchsverschluss 16, der in einen Ablauf übergeht.
Der vordere Bereich 12 hat eine geringere Tiefe Tυ als der hintere Bereich 14 mit einer Tiefe TF. Vorderer Bereich 12 und hinterer Bereich 14 werden abweichend von bekannten Trenntoiletten nicht durch eine Trennwand oder Stufe getrennt. Vielmehr geht der vordere Bereich 12 unmittelbar über eine Kante 18 in den hinteren Bereich 14 über.
Der vordere Bereich 12 umfasst eine ebene bzw. eine weitgehend ebene Bodenfläche 20, die stetig in eine Wandfläche 22 übergeht, die ihrerseits im Rand 24 der Toilettenschüssel 10 endet. Dabei weist entsprechend der Darstellung der Fig. 7 die Innenwandfläche 22 der Toilettenschüssel 10 Abschnitte unterschiedlicher Krümmungsradien aus. Die Fig. 7 stellt dabei einen Längsschnitt der Toilettenschüssel 10 dar.
Grob eingeteilt umfasst die Wandfläche 22 - betrachtet in der Längsschnittebene der Toilettenschüssel - also im Bereich der Linie 27 in Fig. 9 - einen in die Bodenfläche 20 übergehenden mittleren Abschnitt 25 mit einem Krümmungsradius R2, der insbesondere zwischen 100 mm und 120 mm liegt. Im vertikal verlaufenden Randbereich 24 weist die Wandfläche 22 einen Krümmungsradius R[ zwischen 250 und 300 mm auf, der in den mittleren Abschnitt 25 übergeht.
Die Bodenfläche 20 verläuft stetig oder im Wesentlichen stetig abfallend geneigt zu dem zweiten Bereich 14, wobei ein zur Horizontalen geneigt verlaufender Neigungswinkel γ zwischen 5° und 20°, insbesondere zwischen 8° und 10° gewählt ist. Dieser liegt in der Längsschnittebene der Toilettenschüssel 10.
BERICHTIGTES BLATT (REGEL 91) ISA / EP
Die Wandfläche 22 des vorderen Bereichs (Urinteil 12) der Toilettenschüssel 10 entlang der Schnittlinien A-A und B-B in den Fig. 9, 11 und 12 weist vom Randbereich 31 ausgehend jeweils eine weitgehend gleichmäßige Krümmung auf, wobei in verschiedenen Schnittebenen die Krümmungsradien in Richtung der Öffnung 26 abnehmen. So beläuft sich der Krümmungsradius RA der Wandung 22 im Bereich 33 der Schnittlinie A-A auf in etwa 170 bis 210 mm und der Krümmungsradius RB der Wandung 22 im Bereich 35 der Schnittlinie B-B auf in etwa 130 bis 160 mm. Ferner erkennt man aus einem Vergleich zwischen den Schnittdarstellungen der Fig. 10 bis 12, dass die Wandung 22 zumindest außerhalb der Längsschnittebene (Linie 27) in einen zum Toiletten- schüsselinnenbereich offenen Ringraum 37 übergeht, über den Spülwasser zugeführt wird.
Wie die Draufsicht gemäß Fig. 2 verdeutlicht, weist der vordere Bereich 12 bzw. der Urinteil eine Öffnung 26 auf, die über ein Verschlusselement 28 verschlossen werden kann. Unabhängig hiervon gehen von der Öffnung 26 strahlenförmig rippen- bzw. stegförmige Erhebungen 30, 32, 34, 36, 38 aus, die bis zum oberen Randbereich der Wandfläche 22 verlaufen können. Die ensprechenden Stege bzw. Rippen 30, 32, 34, 36, 38 führen in den vorderen Teil 12 gelangende Flüssigkeit zu der Öffnung 26, um diese über einen Ablauf 14 abzuleiten, der mit einer Absaugeinrichtung wie Vakuumabsaugeinrichtung verbunden sein kann.
Den Ausschnitten der Toilettenschüsselwand gemäß Fig. 3 und 4 ist zu entnehmen, dass sowohl die sich entlang der Längsmittelebene verlaufende Erhebung 34 als auch die Rippen 30, 32, 34, 36, 38 eine Höhe h von in etwa 2 bis 3 mm, insbesondere von in etwa 2,5 mm, und eine Breite b von in etwa 10 bis 15 mm, insbesondere 12 in etwa 12 mm, aufweisen. Ferner sind zumindest die Erhebungen 30, 32, 36, 38, die als Seitenstege bezeichnet werden können, in ihren jeweiligen Enden verjüngt ausgebildet, wie die Draufsicht in Fig. 2 belegt.
Zu erwähnen ist des Weiteren, dass die fäkalteilseitigen Erhebungen 30, 38 sich entlang des fäkalteilseitigen Randes 18 der Bodenfläche 20 erstrecken.
Erwähntermaßen wird insbesondere einerseits durch die Innengeometrie des vorderen Bereichs 12 und andererseits durch Strukturierung des vorderen Teils in Form von z.B. Rippen oder Stegen 30, 32, 34, 36, 38 gewährleistet, dass der in dem vorderen Bereich 12 anfallende Urin zu der Öffnung 26 und damit zum Ablauf 40 gelangt.
Fäkalteilseitig geht die Bodenfläche 20 stetig in den den Geruchsverschluss 16 begrenzenden Bereich des hinteren Bereichs 14 über, ohne dass es einer Trennwand oder eine Stufe oder ähnliches bedarf.
Die Bodenfläche 20 weist im Bereich der Öffnung 26 einen ebenen oder leicht konkaven Verlauf auf, wobei die Öffnung 26 selbst eine erwähntermaßen vorzugsweise verschließbare Senke bildet. Ist die Öffnung 26 verschlossen, sollte sich auf der Bodenfläche 20 Flüssigkeit nicht ansammeln, so dass ein problemloses Ausspülen möglich ist.
Eine Ausführungsform eines die Öffnung 26 verschließenden Verschusselementes 42 ist in der Fig. 5 dargestellt. Ergänzend oder alternativ kann sich in der Öffnung 26 ein Geruchsverschlusseinsatz 44 erstrecken, wie dieser der Fig. 6 zu entnehmen ist.
Der Geruchsverschlusseinsatz 44 ist herausnehmbar in der Öffnung 26 integriert und weist syphonartig kommunizierende Ringkammern 46, 48 auf, von denen die innere Kammer 48 mit der Öffnung 28 bzw. dem Ablauf 40 verbunden ist und die äußere Kammer 46 unmittelbar in den vorderen Bereich 12 der Toilettenschüssel 10, d.h. der Bodenfläche 20 übergeht. In dem Geruchsverschluss 44 befindet sich des Weiteren eine mit dem Bezugszeichen 50 versehene Sperrflüssigkeit wie Spezialöl, die leichter als der über den Geruchsverschluss 44 abfließende Urin ist. Dieses ist toilettenschüsselseitig von der Sperrflüssigkeit 50 bedeckt, so dass eine Geruchssperre gegeben ist. Mit anderen Worten wird mittels der ein geringeres spezifisches Gewicht als Urin oder
Wasser aufweisenden Sperrflüssigkeit wie Spezialöl 50 sichergestellt, dass es durch in dem Geruchsverschluss 44 angesammeltes Urin zu einer Geruchsbelästigung nicht führen kann.
Alternativ kann ein entsprechend ausgebildeter Geruchsverschluss 44 auch ohne Sperrflüssigkeit 50 benutzt werden, in dem eine Verbindung mit z.B. einer Absaugvorrichtung besteht. Da die Absaugung des Urins nach der Benutzung der Toilette ein zeitlich vorgeordneter Abiaufschritt gegenüber dem Spülen ist, bedarf es beim Spülen nur einer geringen Wassermenge, die notwendig ist, den Syphonteil des Geruchsverschlusses 44 erneut zu befallen.
Der Verschluss 42 der Fig. 5 weist demgegenüber ein anheb- und absenkbares Verschlusselement 52 wie Verschlussstopfen pilzförmiger Geometrie auf, das axial in einem Einsatz 54 verstellbar ist, der in der Öffnung 26 des vorderen Bereichs 12 der Toilettenschüssel 10 eingesetzt ist. Der Einsatz 54, der auch als Aufnahmeteil bezeichnet wird, setzt sich aus einem den Verschlussstopfen 52 aufnehmenden Oberteil und einem mit diesem verbundenen Unterteil zur Aufnahme eines Betätigungsorgans 56 zum Betätigen des Verschlussstopfens 52, also zu dessen Anheben und Absenken zusammen. Dieses Betätigungsorgan 56 kann entsprechend der Fig. 1 über ein Gestänge 58 mit einem Auslöseelement 60 verbunden sein, der im Rand der Toilettenschüssel 10 angeordnet und über eine den Rand der Toilettenschüssel 10 abdeckenden Sitz 62 betätigbar ist. Nicht nur mechanische, sondern auch pneumatische oder elektromechanische Baugruppen können genutzt werden, um das Verschlusselement 42 zu betätigen, und zwar dann, wenn auf dem Sitz 62 kein Gewicht lastet, wie dieses durch eine Person hervorgerufen wird. In diesem Fall wird das Verschlusselement 42 abgesenkt und somit die Öffnung 26 verschlossen.
Um das Gestänge 58 zum Toilettendeckel bzw. -sitz 62 zu führen, ist im Stirnbereich der Toilettenschüssel 10 eine Durchbrechung 57, und zwar im horizontal verlaufenden Bereich 59 des umlaufenden Toilettenschüsselrandes 61 vorgesehen.
Das Verschlusselement bzw. der pilzförmige Abschnitt 52 weist einen äußeren nach außen konvex verlaufenden Abschnitt 62 mit umlaufendem Rand 64 auf, wobei der Durchmesser gleich oder größer als der der Öffnung 26 ist. Insbesondere ist der umlaufende Rand 64 derart dimensioniert, dass er außenseitig auf dem Einsatz 54 bzw. auf dem angrenzenden Bereich der Bodenfläche 20 der Toilettenschüssel 10 aufliegt. Hierdurch ist ein sicheres und wirksames Verschließen der Öffnung 26 gewährleistet, so dass Fremdstoffe nicht über die Öffnung 26 in den Ablauf 40 gelangen können. Gleichzeitig sollte der Verschluss in seiner Geometrie derart der Bodenfläche 20 angepasst sein, dass sich auf dieser Flüssigkeit nicht ansammeln kann.
Der pilzförmige Abschnitt 52 des Verschlussteils 42 weist des Weiteren radial verlaufende Bohrungen 66, 68 auf, die in eine zur Öffnung 26 hin sich erstreckenden Aussparung 70 wie Sackloch übergehen, um über die Bohrungen 66, 68 strömende Flüssigkeit wie Urin ableiten zu können.
Die Öffnung 26 kann auch durch einen Siebblecheinsatz und einer zu diesem drehbaren Lochscheibe verschlossen werden. Durch Drehen des Lochbleches kann der Siebblecheinsatz geöffnet oder verschlossen sein.
Eine andere Ausführungsform eines Verschlusselementes 72 ist den Fig. 7 und 8 zu entnehmen. Dabei ersteckt sich innerhalb der Öffnung 26 ebenfalls ein pilzförmiger Körper 74 mit konvex ausgebildeter Außenfläche 76 und umlaufendem Rand 78, der dichtend am Boden 20 der Toilettenschlüssel 10 anlegbar (linke Darstellung der Fig. 8) oder zu diesem beabstandet ist, um Flüssigkeit abfließen zu lassen. Das Verschlusselement 72 erstreckt sich dabei mit einem zylindrischen Abschnitt 80 innerhalb der Öffnung 26 bzw. des in diese übergehenden Ablaufs 40. Der zylindrische Abschnitt 80 wirkt mit einem Betätigungsorgan.
Zwischen der Öffnung 26 und dem Verschlusselement 74 bzw. dem zylindrischen Abschnitt 80 ist ein eine Dichtung ausübender Einsatz 82 vorgesehen, der über z.B.
einen Dichtungskitt 84 mit einem nach innen zurückgezogenem Abschnitt 86 des die Öffnung 26 umgebenden Toilettenschüsselbodens verbunden ist.
Aus zuvor wiedergegebenen Erläuterungen ergibt sich, dass die Öffnung 26, über die Urin abfließt, mit einem Geruchsverschlusseinsatz 44 oder Verschlusselementen 42, 72 versehen sein kann, wobei eine Kombination dieser gleichfalls möglich ist.
Der Funktionsablauf der erfindungsgemäßen Trenntoilette mit dem vorderen als Urinteil zu bezeichnenden Bereich 12 und dem hinteren als Fäkalteil zu bezeichnenden Bereich 14 ist wie folgt. Wirkt auf den Sitz 62 ein Gewicht wie das einer Person, wird über den Auslöser 60 die Öffnung 26 durch Anheben eines Verschlussteils 28 freigegeben. Somit kann Urin über die Öffnung 26 zu dem Ablauf 40 gelangen. Feststoffe und Fäkalien selbst gelangen in den hinteren Bereich 14. Sobald der Sitz 62 entlastet ist, wird über den Auslöser 60 das Verschlussteil 28 abgesenkt und somit die Öffnung 26 verschlossen. Dieses Schließen kann z.B. mechanisch, durch Schwerkraft, Federkraft, pneumatisch oder durch sonstige geeignete Mittel erfolgen. Ist die Öffnung 26 verschlossen, kann ein Spülvorgang ausgelöst werden, um das gesamte Innere der Toilettenschüssel 10 auszuspülen. Dabei spült die Spülflüssigkeit auch den vorderen Bereich 12, also den Urinteil aus. Da jedoch die Öffnung 26 verschlossen ist, kann keine Flüssigkeit in den Urin führenden Ablauf 40 gelangen. Da erwähntermaßen ein Spülen allein bei geschlossener Öffnung 26 möglich ist, kann ein Vermischen von Spülwasser und Urin nicht erfolgen. Gleichzeitig ist durch die Geometrie des Verschlussteils 28 und dessen bündigem Übergang in die Bodenfläche 20 des Urinteils 12 sichergestellt, dass sich Flüssigkeit nicht ansammeln kann.
Die Auslösung für die Spülung selbst kann hinter dem Sitz 62 angeordnet sein, so dass ein Auslösen nur dann möglich ist, wenn ein von dem Sitz 62 ausgehender Deckel 88 die Toilettenschüssel 10 abdeckt.
Eine andere Möglichkeit bietet sich durch die Verbindung des Deckels 88 mit einem Schwimmerventil eines Spülkastens an, wodurch ein Auslösen der Spülung automatisch beim Schließen des Deckels 88 erfolgt.
Sofern die Öffnung 26 des vorderen Bereichs 12 nicht von einem anheb- bzw. absenkbaren Verschlusselement 42, 72 verschließbar ist, sondern nur einen Geruchsverschlusseinsatz 44 aufweist, ist die Spülung der Toilettenschüssel 10 derart ausgelegt, dass allein der hintere Bereich, als der Fäkalteil kontinuierlich durchspült werden kann. Der vordere Teil kann dagegen nur perodisch zu Reinigungszwecken mit Wasser beaufschlagt werden. Weist der Geruchsverschluss keine Sperrflüssigkeit entsprechend dem Aus- führungsbeispiel der Fig. 6 auf, so werden beim Absaugen der Öffnung 26 geringe Mengen an Spülflüssigkeit mitgenommen. Diese sind jedoch im Vergleich mit Spülmengen bekannter Toiletten vernachlässigbar.