ROHRLEITUNGSSYSTEM ZUR WEITERLEITUNG VON WÄRMETRAGER ITTELN
Die Erfindung betrifft ein zur Weiterleitung von Wärmeträgermitteln, insbesondere Wasser oder Dampf oder Luft dienendes Rohrleitungssystem, das ein Nutzrohr sowie eine zu dessen Wärmeisolierung und dessen Schutz gegen mechamscne Einwirkungen dienende Vorrichtung aufweist.
Bekanntlich ist n αer. Fäller., wenn die zur Wärmeversorgung dienenαe Wärmeenergie nicht an ihrem Herstellungs- oder Förderungsort zur Verwendung gelangt (z.B.Wärmekraftwerke bzw. hermalwasserquellen) , und das Wärmeträgermittel gegebenenfalls auf Ent-, fernungen von mehreren Kilometern zu den dort befindlichen Verbrauchern befördert werden muß, sowohl hinsichtlich der Investitions- als auch der Betriebsaufwendungen mit wesentlichen Mehrkosten zu rechnen. Besonders groß sind die spezifischen Mehraufwendungen bei Systemen, m denen verhältnismäßig niedrige Temperaturen aufweisende Wärmeträgermittel (so z.B. Thermalwasser mit Temperaturen von 70 - 80°C oder das eine Temperatur um 100°C aufweisende Warmwasser eines

durch Fernwärmeleitungen zum Verbraucher weitergeleitet und dann das, z.B. m den Heizkörpern abgekühlte Wasser zur Wiedererwärmung zurückbefördert werden muß, wie dies in der überwiegenden Mehrzahl von Fernheizsystemen unbedingt erforderlich ist.
Zur Verwirklichung von zur Weiterleitung der Warmetragermittel dienenden Rohrleitungssystemen, mit anderen Worten: Fernwärmeleitungen sind verschiedene Ausfuhrungslosungen bekannt. Vom Anfang der 60-ger Jahre an wurden die mit Wärmeisolierung versehenen Rohrleitungspaare, d.h. die das heiße Warmetragermittel fuhrende Vorlaufleitung und die das seine Wärmeenergie bzw. deren Großteil bereits abgegebene Warmetragermittel fuhrende Rucklaufleitung häufig m unter dem Stadtstraßenbelag vorgesehenen Stahlbetonschutz- kanalen verlegt. Die ein U-Profil aufweisende Mulde des einen ziemlich breiten Arbeitsgraben erfordernden Stahlbetonschutzkanals wurde oben mit einer Stahlbetondeckplatte abgeschlossen. Die m der Regel mit. einer Glaswollwärmeisolierung versehenen stählernen Nutzrohre wurden außen mit einer Lederpappumhullung versehen. Die so warmeisolierten Rohrleitungen wurden dann auf Bocken angeordnet. In die Rohrleitungen wurden an gewissen Stellen Kompensatoren, an anderen Stellen hingegen sog. fixe Punkte eingebaut.
Diese Ausfuhrungslosung weist schwerwiegende Nachteile auf und wird deshalb heute praktisch nicht mehr angewandt. So eine Anlage ist außerordentlich kostenaufwendig und hierbei auch außerordentlich storungsanfallig; wenn nämlich m den Schutzkanal z.B. Grundwasser oder zufolge einer Leckage des Nutzrohres usw. Wasser gelangt, durchnäßt dieses die Isolierung, demzufolge sich deren Warmeisolierver- mogen vermindert, andererseits kann die Korrosion das stählerne Nutzrohr wahrend einer verhältnismäßig
kurzen Zeit auch zerstören. Dabei ist das Auswechseln der Rohrleitungen sehr kosten-, arbeits- und materialaufwendig. Ein weiterer Nachteil der mit Schutzkanal erbautenen Anlagen ist, daß wegen der vorerwähnten zusatzlichen Ausrüstungen (Kondensatoren, Fixpunkte usw.) der Ausgleich der wegen der Temperaturanderung der stählernen Nutzrohrleitung eintretenden Langsausdehnung ebenfalls ziemlich kostenaufwendig ist, insbesondere, wenn diese Ausrüstungen auch speziale Konstruktionselemente beinhalten, wobei die Kompensatoren sogar potentielle Fehlerstellen des Systems darstellen. Schließlich ist als schwerer Nachteil der mit Schutzkanalen ausgebauten Anlagen der Umstand zu erwähnen, daß ein Austauschen der schadhaft geworde- . nen - zerstörten - Rohrleitungsabschnitte nur mit dem zur Aufdeckung der Rohrleitung unbedingt erforderlichen Aufreißen der Straßendecke vorgenommen werden kann, was die zusatzlichen Kosten weiter erhöht und zu schweren Störungen des Verkehrs fuhren kann.
Zur Beseitigung der obigen Nachteile wurden die sog. vorhergehend warmeisolierten Fernwarmeleitungs- systeme entwickelt, deren Verlegung keinen Stahlbetonschutzkanal mehr erfordert. Das Nutzrohr ist auch in diesem Falle aus Stahl und wird durch eine aus Kunststoffschaum bestehende Warmeisolierschicht der vorgeschriebenen Starke umgeben, wobei diese von außen mit einem PVC-Rohr ummantelt wird.
Aufgabe des PVC-Rohres ist einerseits die Aufnahme der äußeren Belastungskrafte (Bodenlasten) , andererseits der Schutz gegen die aus äußeren Quellen
kommenden Wasser (Grundwasser, einsickerndes Niederschlagswasser usw. ) Bei den gegenseitigen Anschlüssen der PVC-Rohrelemente gelangen im allgemeinen sogenannte Schrumpffolienverbindungen zur Anwendung. Bei dieser Ausführungslösung ist zwar der Bedarf an Erd- und Straßenaufreißarbeiten geringer und auch die Stahlbetonbauwerke können entfallen, aber das System bleibt noch immer ziemlich kostenaufwendig, die Isolierung ist gegen Durchnassung, das Nutzrohr gegen Korrosion empfindlich, und zur Beseitigung der Ko pensatoren besteht keine Möglichkeit, so daß all die Probleme auch hier in Erscheinung treten, die bei den mit Stahlbetonrohrkanalen erbauten Systemen in diesem Zusammenhang dargelegt wurden.
Da die Nachteile der vorstehend ausführlich beschriebenen Fernwarmeleitungssysteme größtenteils auf die Verwendung der stählernen Nutzrohre zurückzufuhren sind, trat die Untersuchung der Möglichkeit des Einsatzes von Kunststoffröhren als Nutzrohre in den Vordergrund.
Für diesen Zweck wurden verschiedene Kunststoffrohre aus speziellen Werkstoffen entwickelt, deren Herstellungskosten jedoch so hoch sind, daß sie sich in weiterem Kreise nicht durchsetzen konnten.
Aufgabe der Erfindung ist, ein Rohrleitungssystem zur Weiterleitung von Warmetragermitteln zur Verfugung zu stellen, dessen Bau- und Betriebskosten wesentlich niedriger, als die der zur Zeit bekannten Ausfuhrungslosungen ahnlicher Bestimmung sind und die dabei auch in technischer Hinsicht besser und zuver-
lassiger als die ersteren sind und deren Reparatur im Falle einer Schadhaftwerdung. einfacher und preiswerter als die einer herkömmlichen Fernwärmeleitung ist. Die Erfindung beruht auf folgenden Erkenntnissen: Die aus den herkömmlichen Grundstoffen (z.B. Polypropylen oder Polyäthylen ) hergestellten Kunststoffrohre verfugen im Vergleich zu den Stahlrohren in vieler Hinsicht über offensichtliche Vorteile; so ist ihre Korrosionsbeständigkeit viel besser, ihr Gewicht ist gering, sie sind elastisch, biegbar und in dem Falle, wenn die zu befordernden Mittel in den Temperaturbereich von 10-30°C fallen (z.B. Gas- und Trinkwasserleitungen, Abwasserleitungen) , außerordentlich preiswert und leicht zu montieren. Soweit jedoch der- • artige preiswerte Kunststoffrohrleitungen zur Weiterleitung von in einen höheren, einen Temperaturbereich von 70-100°C fallende Temperaturen aufweisenden Warme- tragermitteln eingesetzt werden sollen, fallt deren Lebensdauer steil zurück, und in Abhängigkeit von dem jeweils zur Anwendung gelangenden Betriebsdruck sind die Rohrhersteller die Lebensdauer der Rot rleitungen höchstens für eine Dauer von einem bis drei Jahren zu garantieren bereit. Nach Ablauf dieser Zeit verandern sich die Festigkeitseigenschaften der vorerwähnten üblichen Kunststoffe bei den genannten Temperaturen von 70-100°C derartig, daß an den Rohren unter Einwirkung des inneren Druckes Ausbeulungen entstehen und darauffolgend in deren Ergebnis Undichtwerdungen in Erscheinung treten und die Rohrleitung unbrauchbar wird.
Wird jedoch das aus Kunstoff gefertigte Nutzrohr in einem dasselbe mit einem verhältnismäßig geringen Abstand umgebenden, d.h. einen größeren Innendurchmesser, als der Außendurchmesser des Nutzrohres, aufweisenden Mantelrohr angeordnet, so beschrankt dieses die vorerwähnte Deformation des Nutzrohres sowie das Ausmaß der Ausbeulungen und beseitigt praktisch die Gefahr des Undichtwerdens . Sollte das eine höhere, eine Temperatur von 80-100°C aufweisende Mittel fordernde Kunststoffrohr trotzdem leck werden und das Warmetragermittel aus demselben zu sickern beginnen, übernimmt das äußere Mantelrohr die Funktion des Nutzrohres, funtioniert als Rohrleitung und sichert die weitere Brauchbarkeit des Systems und dies umso mehr, < da die auf den Werkstoff des Mantelrohres einwirkende Warmebelastung bereits geringer ist (die Warmeiso- lierfahigkeit des inneren Nutzrohres bleibt trotz des Sickerns praktisch unverändert) und auch die das Mantelrohr von außen umgebende Bodenschicht mindert die Warmebelastung des Mantelrohres. So erhöht sich die Lebensdauer des erfmdungsgemaßen Systems im Vergleich zu der einfachen Rohrleitung auf das Vielfache und kann die im Falle der öffentlichen Werke (Wasser- und Gaswerke sowie Kanalisation) übliche Lebensdauer erreichen.
Weiterhin wurde erkannt, daß m dem erfmdungs- gemaß vorgeschlagenen System drei Isolierschichten vorhanden sind, namentlich zwei Kunststoffrohrwande und der zwischen denselben befindliche Luft- oder Vakuumraum, was zumindest mit der, bei den Eingangs
erwähnten "voπsolierten" Fernwärmeleitungen an dem Stahlrohr durch den Kunststoffschäum oder eine Kunststoffdecke gebildeten Ausfuhrungslosung gleichwertig ist. Schließlich ist es eine wichtige Erkenntnis, daß bei der erfmdungsgemaß vorgeschlagenen Ausfuhrungslosung sich die herkömmlich verwendeten, zum Ausgleich der Wärmedehnung dienenden Kompensatoren erübrigen und so auch die daraus resultierenden Kosten entfallen. Bei den erwähnten vorisolierten Rohrleitungen bedingt nämlich der Umstand Probleme, daß die Wärmedehnzahl des Kunststoffmantelrohres das Sechs- bis Achtfache der des Stahlnutzrohres betragt, was z.B. bei einer 100 m langen, Thermalwasser mit einer Temperatur von 90°C fordernden Leitung auch 350- ' 400 mm ausmachen kann. Wenn hingegen das voneinander durch einen Luftspalt getrennt angeordnete Nutz- und das Mantelrohr aus Kunststoff gefertigt ist, und die Kunststoffröhre m bestimmten Langsabstanden z.B. durch Schweißen aneinander befestigt sind, entstehen an diesen Befestigungstellen gewissermaßen Fixpunkte, und zwischen zwei solchen Fixpunkten kann eine wärmebedingte Dehnung des inneren Kunststoffnutzrohres nicht eintreten, da das äußere Mantelrohr, das sinngemäß nicht der auf das Nutzrohr einwirkenden Warme ausgesetzt ist, dies nicht zulaßt. Das Nutzrohr kann aber die sich aus der Wärmedehnung ergebende axiale Spannung m seiner fixierten Lage ohne jeden Schaden aufnehmen (als Analogie kann man sich auf das Beispiel von geschweißten Bahnschienen beziehen) .
Aufgrund der obigen Erkenntnisse wurde die
gestellte Aufgabe im Sinne der Erfindung durch ein zur Weiterleitung von Warmetragermitteln dienendes Rohrleitungssystem gelost, das ein Nutzrohr sowie eine zu dessen Wärmeisolierung und zu dessen Schutz gegen mechanische Einwirkungen dienende Vorrichtung besitzt, und für das kennzeichnend ist, daß das Nutzrohr aus Kunststoff, vorzugsweise aus Polyäthylen oder Polypropylen besteht und in einem den äußeren Durchmesser des Nutzrohres überschreitenden inneren Durchmesser aufweisenden Mantelrohr angeordnet ist, und der Spalt zwischen den Rohren mit Luft ausgefüllt oder als Vakuumraum ausgebildet ist. Soweit es die Umstände (z.B. Unterfuhrung unter einem Fluß) erfordern, können auch mehrere Mantelrohre, als eines verwendet werden.
Nach einem Ausfuhrungsbeispiel ist das Mantelrohr aus Kunststoff, vorzugsweise aus Polypropylen oder Polyäthylen oder Asbestzement hergestellt.
Im allgemeinen überschreitet der Innendurchmesser des Mantelrohres den Außendurchmesser des Nuzrohres um 10-30%.
Einem weiteren Erfindungsmerkmal entsprechend ist die Leitung durch vorzugsweise alle 50,0-250 m vorgenommenes Abschließen des Luftspaltes zwischen dem Nutzrohr und dem Mantelrohr m Längsrichtung und die Befestigung des Nutzrohres an das Mantelrohr an diesen Stellen m Abschnitte geteilt, wobei die Befestigungen für das Nutzrohr die warmebedingten axialen Dehnungsspannungen kompensierende Fixpunkte bilden; im Falle der Verwendung von zwei Kunststoffrohren ist es zweckdienlich, wenn die Befestigungen
als Kunststoffschweißnahte ausgeführt werden. Was die Anschlüsse sowohl der Rohre der Mantelrohrleitung als auch die der Nutzrohrleitung betrifft, ist es zweckmäßig, wenn die Rohranschlusse als Gewinde- oder Schweißverbindungen ausgeführt werden.
Die Erfindung wird im weiteren aufgrund der beigelegten Zeichnung ausführlich beschrieben, die ein vorteilhaftes Ausfuhrungsbeispiel derselben enthalt. Die Zeichnung zeigt m
Fig.l eine Ausfuhrungsform des Rohrleitungs- systems im Schnitt entlang der Linie B-B m Fig.2;
Fig.2 einen Schnitt des Rohrleitungssystems entlang der Linie A-A m Fig. 1
Sowohl das den Innendurchmesser d aufweisende Nutzrohr 1, als auch das den Innendurchmesser D aufweisende Mantelrohr 2 des m Fig.l und 2 dargestellten Rohrleitungssystems sind aus Kunststoff, z.b. Polyäthylen oder Polypropylen hergestellt. Der Außendurchmesser d_ des Nutzrohres 1 ist um 10- 30% kleiner, als der Innendurchmesser D a t. Mantelrohres 2, so daß zwischen den beiden Rohren - da das Nutzrohr 1 auf der Innenflache des Mantelrohres 2, entlang deren untersten Erzeugenden aufliegt - ein eine veränderliche Breite e aufweisender Spalt 4, d.h. ein freier, durch Material nicht ausgefüllter Raum vorliegt. Die geometrische Langsmittelachse y des Nutzrohres 1 und die geometrische Langsmittelachse x des Mantelrohres 2 verlaufen parallel zueinander, aber fallen nicht zusammen. Der Durchmesser, die Wand-
starke und die Werkstoffqualitat der Rohre sind m Abhängigkeit von der jeweiligen Aufgabe auszuwählen; m dem System nach Fig.l sowie 2 kann als Nutzrohr 1 ein Kunststoffrohr 0160 b, Qualität P10, d.h. eines mit dem Durchmesser d = 160 mm, und als diesem zweckdienlich annähernd die gleiche oder die gleiche Drυckstufe aufweisendes Mantelrohr 2 ein Kunststoffrohr 0200b, Qualität P6, mit dem Durchmesser D=200 mm verwendet werden. Die Wandstarke (vl, v2) der Rohre kann zwischen 6 - 20 mm variieren. Die Breite e des Spaltes 4 verändert sich zwischen 0 und 38 mm.
Der Spalt 4, d.h. der Luftraum oder Vakuumraum des nach den obigen durch die beiden Rohre gebildeten - also eigentlich doppelwandigen - Rohrleitungssystems wird m Längsrichtung alle 50-250 m mittels * der in Fig.l dargestellten umlaufenden Schweißnaht 3, mit anderen Worten der Endabschlußnaht m Abschnitte geteilt, und jeder einzelne derartige Abschnitt gilt als selbständige Teilemheit des Rohrleitungssystems. Die Schweißnahte 3 funktionieren auch als Fixpunkte des Systems. In Fig. 1 st demgemäß eine Abschnittsstelle des erfmdungsgemaßen Rohrleitungssystems zu sehen.
In dem Systen nach Fig.l und 2 wirkt also - wie darauf bereits früher hingewiesen wurde - das eine Temperatur von 80-100°C aufweisende Warmetragermittel unmittelbar auf das Nutzrohr 1 ein, dessen warme- bedmgte lokale Deformationen und Ausbeulungen aber durch das Mantelrohr 2 begrenzt und die Undicht- werdungen des Werkstoffes des Nutzrohres verhindert werden. Sollten trotzdem Undichtigkeiten auftreten,
wurde auch das Mantelrohr 2 als Leitungsrohr funktionieren und den weiteren störungsfreien Betrieb des Rohrleitungssystems gewährleisten, was auch durch den Umstand gefordert wird, daß die auf das Mantelrohr 2 einwirkende Wärmebelastung - wie dies bereits zuvor dargelegt wurde - rückgängig ist.
Das erfmdungsgemäße, m den Fig. 1 und 2 dargestellte Rohrleitungssystem enthalt im wesentlichen drei Warmeisolierschichten, namentlich die beiden Kunststoffröhre und den den Luftspalt zwischen letzteren ausfüllenden Luftraum. Das Warmeisoliervermogen des Systems kann durch Entfernen - Auspumpen - der Luft aus dem Spalt 4 weiter erhöht werden, da ein Vakuumraum die effektivste Wärmeisolierung sichert; dazu bietet das bereits vorhergehend beschriebene . abschnittsweise alle 50-250 m erfolgende Abschließen des Rohrleitungssystems gute Möglichkeit.
Früher wurde ebenfalls auch darauf hingewiesen, daß m dem erfmdungemaßen System auch keine Kom- pensatoren zum Ausgleich der Wärmedehnung benotigt werden, da das Nutzrohr an den Abschnittsstellen (Fig.l) an das Mantelrohr 2 befestigt st, und diese Befestigung gleichsam als Fixpunkt des Nutzrohres funktioniert. Zwischen zwei derartigen fixen Punkten kann keine Dehnung des Kunststoffmaterials des Nutzrohres 1 stattfinden, da dies das Mantelrohr 2 nicht zulaßt; d e dehnungsbedingten axialen Spannungen werden durch das Nutzrohr 1 selbst ohne jeden Schaden aufgenommen. In diesem Zusammenhang wurde folgender Versuch durchgeführt:
Ein 70,0 m langes, aus Polypropylen hergestelltes
Nutzrohr mit einem Durchmesser von 100 mm (NW) , das mit einem Mantelrohr ebenfalls aus Polypropylen, Durchmesser 160 mm (NW) umgeben und an dieses durch Schweißnahte (Fixpunkte) befestigt worden war, wurde mit Wasser mit einer Temperatur von 90°C aufgefüllt bzw. aufgeheizt. Hiernach trat bei dem Mantelrohr nur eine minimales Ausmaß aufweisende axiale Dehnung m Erscheinung, als hingegen das Mantelrohr durchgeschnitten wurde, trat eine Verlängerung (Ausdehnung) des Nutzrohres um etwa 80 mm ein, d.h. die darin befindliche axiale Spannung entspannte sich.
An dieser Stelle ist zu bemerken, daß das erfmdungsgemaße Rohrleitungssystem ohne jede zusatzliche Vorkehrung (Schutzkanal bzw. eine besondere« äußere Warmeisoiierschicht) m Graben verlegt und nach Zuruckfullung der Erde m Betrieb gesetzt werden kann.
Die mit der Erfindung verbundenen vorteilhaften Wirkungen können wie folgt zusammengefaßt werden: die Lebendauer des Rohrleitungssystems st lang; obwohl das System Warmetragermittel hoher Temperatur fordert, kann das Nutzrohr aus normal üblichem Polypropylen oder Polyäthylen mit einer bei den öffentlichen Werken üblichen Wandstarke hergestellt werden. Die Warmeisolierfahigkeit ist vorzuglich. Das System erfordert keinen Einbau von Dehnungen ausgleichenden Kompensatoren. Bei einem eventuellen Schadhaftwerden kann der fehlerbehaftete Abschnitt des Nutzrohres aus dem Mantelrohr einfach herausgezogen und durch ein fehlerloses Rohrstuck ersetzt werden.
So kann das Aufreißen des Straßenbelags vermieden werden, was im Falle von verkehrsreichen Straßen und Straßenkreuzungen von großer Wichtigkeit ist. Einen Vorteil bedeutet auch die einfache Montierbarkeit des Rohrleitungssystems: die Wichte von Kunststoffröhren ist ziemlich niedrig, ihr Matarial ist elastisch, die Rohrstucke sind leicht beweglich und verlegbar. Auch allen diesen Faktoren ist zu verdanken, daß das erfmdungsgemaße Rohrleitungssystem, im Vergleicr zu den Ausfuhrungsklosungen ahnlicher Bestimmung, für besonders wirtschaftlich anzusehen ist.
Die Erfindung beschrankt sich natürlich keineswegs auf das im vorstehenden detailliert beschriebene Ausfuhrungsbeispiel, sondern kann inner- . halb des durch die Ansprüche definierten Schutz- umfanges auf vielerlei Art verwirklicht werden.