Verfahren zur Erneuerung einer Gleisanlage
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Erneuerung einer Gleisanlage mit einem Unterbau, einer Bettung, insbesondere aus Schotter, und einem darauf verlegten Gleis aus Schienen und Schwellen.
Gleisanlagen müssen von Zeit zu Zeit erneuert werden, da die Schotter- bettung durch die Belastung verändert wird. Insbesondere werden die
Schottersteine durch die Belastung zerkleinert. Dadurch kann ein Abweichen von der vorgesehenen Gleislage auftreten, was ohne kostspielige Erhaltungsmaßnahmen zu einer Gefährdung führen kann.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zur Erneuerung einer Gleisanlage anzugeben, durch welches in vorteilhafter Weise eine zu erneuernde Gleisanlage durch eine moderne Gleisanlage mit großer Lagestabilität ersetzt werden kann.
Erfindungsgemäß umfaßt das Verfahren die folgenden Schritte:
gleisgebundenes Ausbauen der vorhandenen Bettung und Ablegen des Gleises auf dem Unterbau,
- erforderlichenfalls gleisgebundenes Ausbauen des vorhandenen
Unterbaues bis auf eine für den Bau der neuen Gleisanlage erforderliche Tiefe und Ablegen des Gleises auf den erhaltenen Grund,
gegebenenfalls gleisgebundenes Einbauen eines Unterbaues für die neue Gleisanlage,
Einbauen mindestens einer Tragschicht für eine feste Fahrbahn, insbesondere einer ungebundenen oder einer hydraulisch gebundenen Tragschicht,
Rückbauen des vorhandenen Gleises,
- Herstellen der festen Fahrbahn, insbesondere mit einem auf eine
Beton- oder Asphalttragschicht aufgelegten Gleis oder mit einem Gleis mit in eine Betonschicht eingegossenen Schwellen, mit Vorbauen eines neuen Gleises und Richten und Fixieren des neuen Gleises.
Die durch das erfindungsgemäße Verfahren hergestellten festen Fahrbahnen haben den Vorteil besonders hoher Festigkeit und Lagegenauigkeit. Derartige Fahrbahnen können daher insbesondere für hohe Geschwindigkeiten eingesetzt werden. Durch die Kombination der angegebenen Ver- fahrensschritte kann die Erneuerung in günstiger Weise durchgeführt werden. Insbesondere kann durch das gleisgebundene Arbeiten eine Erneuerung auch bei von der Seite her nicht zugänglichen Gleisanlagen erfolgen. An- und Abtransport der Materialien können ebenfalls vorteilhafterweise über Gleis erfolgen.
Nach einer Ausgestaltung der Erfindung erfolgt das Einbauen der Tragschichten ebenfalls gleisgebunden. Auch dieser Arbeitsgang kann dadurch vorteilhaft durchgeführt werden.
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung erfolgt nach dem Einbauen des neuen Unterbaus ein Rückbau der vorhandenen Gleise und ein Verlegen von Lehrschienen, so daß dann das Einbauen der Tragschichten unter Verwendung der Lehrschienen erfolgen kann. Durch die Verwendung von Lehrschienen kann auch nach dem Gleisrückbau das Einbauen der festen Fahrbahn mit hoher Genauigkeit erfolgen.
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung erfolgt nach dem Einbau des neuen Unterbaus ein Rückbau der vorhandenen Gleise und das Einbauen der Tragschichten unter Verwendung eines Bodenfahrwerkes, insbesondere von Raupen. Damit entfällt das Erfordernis des Verlegens von Lehrschienen.
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung wird nach dem Rückbau des alten Gleises und dem Fertigstellen der Tragschichten ein Betontrog aufgebracht, anschließend das neue Gleis im Betontrog vorgebaut, eingerichtet und fixiert, und dann der Betontrog mit Beton verfüllt und der Beton verdichtet. Durch diese Verfahrensschritte wird vorteilhafterweise eine feste Fahrbahn mit eingegossenen Schwellen hergestellt.
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung wird nach dem Rückbau des alten Gleises und dem Fertigstellen der Tragschichten eine Asphaltoder Betontragschicht darauf aufgebracht und anschließend das neue Gleis vorgebaut, eingerichtet und auf der Beton- oder Asphalttragschicht fixiert. Durch diese Verfahrensschritte wird vorteilhafterweise eine feste Fahrbahn mit aufgelegtem Gleisrost hergestellt.
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung erfolgt das Einrichten und Fixieren des neuen Gleises auf der Asphalt- oder Betontragschicht bereits beim Vorbauen des neuen Gleises. Insbesondere werden die. Höhenlage der Asphalt- oder Betontragschicht an den vorgesehenen Aufla- gerstellen der Schwellen sowie die Dicken der Schwellen im Bereich der Auflagerstellen für die Schienen gemessen, aus den gemessenen Werten das Erfordernis eines Höhenausgleichs und dessen Größe bestimmt und geeignete Ausgleichsmittel beim Verlegen des Gleisabschnitts angebracht. Durch das Vermessen der Höhenlage der Auflagerfläche der Tragschicht und der Schwellendicke im Bereich der Schienenauflage während des Verlegevorgangs kann ein notwendiger Höhenausgleich bereits vor dem Aufsetzen der Schwelle auf die Tragschicht und vor dem Einsetzen der Schiene in die Schwelle festgestellt werden. Dadurch können die notwendigen Ausgleichsmittel bereits beim Verlegen des Gleisabschnitts mit ein- gesetzt werden. Ein separater nachgeschalteter Arbeitsschritt entfällt dadurch. Das Verlegen wird dadurch insgesamt beschleunigt und vereinfacht.
Nach einer Ausgestaltung der Erfindung wird zusätzlich die Höhe der Schiene an den Lagerstellen auf den Schwellen gemessen und bei der Bestimmung des Höhenausgleichs mit berücksichtigt. Durch diese Maßnahme können auch die Höhentoleranzen der Schienen ausgeglichen und damit die Abweichungen der Höhenlage des verlegten Gleises von dem Sollwert weiter verringert werden.
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung erfolgt die Messung der Höhenlage der Tragschicht und/ oder der Schienenhöhe beim Verlegen des Gleisabschnitts, insbesondere jeweils unmittelbar vor dem Ablegen einer
Schwelle, wobei die Ausgleichsmittel vor dem Einsetzen der Schiene in die Schwellen angebracht werden. Dies vereinfacht und verbessert die Bestimmung der auszumessenden Auflagerstelle auf der Tragschicht und es auszumessenden Schienenabschnitts. Durch das Anbringen der Aus- gleichsmittel vor dem Einsetzen der Schiene in die Schwellen wird ein Lösen der Schienen von den Schwellen zum Anbringen der Ausgleichsmittel entbehrlich.
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung wird die Schwelle nach dem Absetzen gegen ein Verschieben fixiert. Hierdurch wird sichergestellt, daß die Schiene an dem ausgemessenen Abschnitt der Tragschicht verbleibt und die durch das Anbringen der Ausgleichsmittel erreichte Genauigkeit der Höhenlage erhalten bleibt.
Bevorzugt wird bei der Bestimmung des Höhenausgleichs das Höhenverhältnis zwischen linker und rechter Schiene einer Schwelle, das Höhenlagenverhältnis aufeinander folgender Schwellen und/ oder das Längshöhenverhältnis zwischen zwei in einem vorgegebenen Abstand, beispielsweise fünf Meter, zueinander angeordneten Meßpunkten berücksichtigt. Damit kann allen üblichen Anforderungen an die Lagegenauigkeit Rechnung getragen werden.
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung wird die Lage des Gleisabschnitts in Querrichtung, vorzugsweise ausgehend von der Schwellen- mitte, vor dem Fixieren ausgerichtet. Damit wird vorteilhafterweise nicht nur die Höhenlage sondern auch die Längsrichtung des Gleisabschnittes festgelegt, und es werden die Toleranzen verringert.
Die Bestimmung der Höhen- und Seitenlage des Gleisabschnitts kann nach einer Ausgestaltung der Erfindung mittels auf die Tragschicht aufgebrachter Hilfspunkte erfolgen. Ebenso kann die Bestimmung auch über Laser von Festpunkten aus erfolgen. Diese Methoden zur Bestimmung ha- ben sich als besonders geeignet herausgestellt.
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung werden die gemessenen Werte, die vorgenommenen Ausgleichsmaßnahmen und die endgültige Gleislage dokumentiert. Damit ist jederzeit abrufbar, welche Ausgangslage gegeben war und mit welchen Maßnahmen welcher Endstand erreicht wurde.
Zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens wird bevorzugt eine Verlegevorrichtung verwendet, auf welcher alle zur Durchführung des Verfahrens notwendigen Mittel vorhanden sind. Damit kann das Verlegen mit einer einzigen Vorrichtung erfolgen.
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung umfaßt der Vorbau eines neuen Gleises mit in eine Betonschicht als obere Tragschicht einge- gossenen Schwellen, die auf eine untere Tragschicht aufgebracht werden, die Schritte:
Herstellen eines Gleisabschnittes mit Schienen und daran in einem vorgegebenen Abstand zueinander befestigten Schwellen,
Anordnen und Halten des Gleisabschnitts mit Abstand oberhalb der unteren Tragschicht,
Richten der Seiten- und Höhenlage des Gleisabschnitts,
Abstützen des Gleisabschnitts über mindestens einen Teil der Schwellen auf der unteren Tragschicht,
Einbringen von Fixierelementen, insbesondere Bolzen, in die untere Tragschicht, insbesondere in der Fahrbahnmitte, im Bereich mindestens eines Teils der Schwellen mit jeweils einem bis zur zugehörigen Schwelle ragenden freien Ende,
Fixieren der Schwellen an den zugehörigen Fixierelementen gegen Seitenverschiebung, und
Gießen der oberen Tragschicht, insbesondere unter Verwendung ei- ner zuvor angebrachten Verschalung.
Bei diesem Verfahren wird vollständig auf einen Trog verzichtet. Stattdessen wird der Gleisabschnitt direkt auf der unteren Tragschicht abgestützt. Nach Ausrichten der Seitenlage des Gleisabschnitts wird diese durch Fi- xierelemente fixiert, die in die untere Tragschicht eingebracht und an jeweils einer Schwelle befestigt werden. Hierfür werden insbesondere Bolzen verwendet. Das Ausrichten des Gleisabschnitts erfolgt bei dem erfindungsgemäßen Verfahren durch eine separate Vorrichtung. Die Abstüt- zung der Schwellen kann wie bei dem herkömmlichen Verfahren bei- spielsweise über Spindeln erfolgen, die in entsprechende Hülsen eingedreht werden, die herstellerseitig in den Schwellen vorgesehen werden. Wegen des Wegfalls des Troges und der direkten Abstützung auf der unteren Tragschicht sind entsprechend gefertigte Spindeln und Hülsen erfor-
derlich. Damit können alle bekannten oder neuen Schwellenarten ausgerüstet werden.
Wie bei bekannten Verfahren mit Trog reicht es außerdem aus, wenn nur ein Teil der Schwellen auf der unteren Tragschicht abgestützt und über einen Bolzen gegen seitliche Verschiebung fixiert wird. Dennoch ist es herstellungstechnisch vorteilhaft, alle Schwellen für die Abstützung und Fixierung vorzubereiten. Dies eröffnet auch die Möglichkeit, bei festgestellter Abweichung der Gleislage von der Sollage zusätzliche Abstützun- gen und/oder Fixierungen vorzusehen.
Ein Vorteil des erfindungsgemäßen Verfahrens besteht darin, daß kein Trog mehr erforderlich ist. Damit entfällt der für das Herstellen des Troges erforderliche Aufwand. Besonders vorteilhaft ist außerdem, daß damit die Fuge zwischen der gegossenen oberen Tragschicht und dem Trog wegfällt, die aufgrund ihrer fortlaufenden Erstreckung bei Eindringen von Wasser eine besondere Gefahr darstellt.
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung werden die Bolzen in zuvor in die untere Tragschicht eingebrachte Ausnehmungen eingebracht. Die Ausnehmungen können, insbesondere lasergesteuert, sehr genau positioniert werden, womit sich auch eine genaue Positionierung der Bolzen ergibt. Die notwendigen Verschiebungen der Schwellen relativ zu den Bolzen beim Ausrichten sind dadurch verhältnismäßig gering.
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung werden die Schwellen in der Höhe verschiebbar an den Bolzen befestigt. Dies hat den Vorteil, daß die Schwellen nach Lösen ihrer Abstützung auf der unteren Tragschicht einem Schwinden des oberen Tragschichtmaterials folgen können.
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung werden die Schwellen nach dem Abstützen der Schwellen auf der unteren Tragschicht von den Schienen gelöst. Dadurch wird vermieden, daß Verschiebungen, insbe- sondere Wärmedehnungen und -kontraktionen der Schienen während des Abbindens der oberen Tragschicht auf die Schwellen übertragen werden.
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung wird der Bolzen in der Mitte der Schwelle an dieser befestigt. Die bei der Herstellung der Schwel- len auftretenden Toleranzen werden dadurch halbiert.
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung wird unter den Schwellen eine mehrere Schwellen überdeckende und insbesondere mit diesen verbundene Armierung vorgesehen, welche in die obere Tragschicht mit eingegossen wird. Die Armierung wird mit der Schwellenarmierung verbunden. Dadurch werden die auf die Schwellen wirkenden Kräfte, insbesondere Schiebekräfte bei Wärmedehnungen und -kontraktionen der Schienen, auf mehrere Schwellen verteilt und können so besser aufgefangen werden.
Nach einer Ausgestaltung der Erfindung werden die Ausnehmungen in die untere Tragschicht als Bohrungen eingebracht. Diese können vorteilhafterweise mit besonders hoher Genauigkeit eingebracht werden. Eine andere Möglichkeit besteht darin, die Ausnehmung als sich in Fahrbahnlängs- richtung fortlaufend erstreckenden Schlitz einzubringen.
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung erfolgt die Ausrichtung der Seiten- und/ oder Höhenlage des Gleisabschnittes in zwei oder mehr Schritten. Dies hat sich als besonders vorteilhaft herausgestellt.
Ebenso hat es sich als vorteilhaft herausgestellt, die Gleislage nach der Fixierung und Abstützung der Schwellen zu kontrollieren und, falls erforderlich, nochmals zu korrigieren. Auch ist es vorteilhaft, die Gleislage nach dem Fixieren der Schwellen zu dokumentieren.
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung wird zum Gießen der oberen Tragschicht eine Schalung mit Schalungselementen verwendet, die an dem Gleis verankert werden. Insbesondere werden die Schalungselemente über einen oberen Schalungshalter am Schienenfuß und einen unteren Schalungshalter an der Armierung verankert. Dabei wird der untere Schalungshalter bevorzugt mit eingegossen. Damit kann mit einfachen Mitteln eine Verschalung für das Gießen der oberen Tragschicht angebracht werden. Die Schalung kann bis auf den unteren Schalungshalter wiederverwendet werden. Grundsätzlich ist es aber auch möglich, einen Schalungswagen herkömmlicher Art zu verwenden.
Als Schwellen können nach einer Ausgestaltung der Erfindung einteilige Schwellen mit einem senkrechten Langloch in der Schwellenmitte oder seitlich an den Schwellen angebrachten Aufnahmen zum Hindurchführen des Bolzens für die seitliche Fixierung der Schwelle verwendet werden. In diesem Fall werden geeignete Stell- und Fixiermittel in dem Langloch oder der Aufnahme vorgesehen, durch welche der Bolzen hindurchführbar und nach Ausrichtung des Gleisabschnittes gegen Seitenverschiebung relativ zur Schwelle bzw. umgekehrt fixierbar ist.
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung werden zweiteilige Schwellen mit zwei über Verbindungseisen verbundenen, jeweils eine Schiene tragenden Teilen verwendet. Die Verwendung zweiteiliger Schwellen hat den Vorteil, daß die Länge der Fugen zwischen der Schwelle und
der gegossenen oberen Tragschicht und das Gewicht der Schwelle verringert ist.
Zur seitlichen Festlegung der zweiteiligen Schwellen an den Bolzen wird bevorzugt ein längs der Verbindungseisen verschiebbares und an diesem festlegbares Blech mit einer Durchtrittsöffnung für den Bolzen verwendet. Bevorzugt ist dabei das Blech zweiteilig ausgebildet, mit zwei, jeweils eine Hälfte der Durchtrittsöffnung aufweisenden Teilen. Über das Blech kann die Schwelle in einfacher Weise an dem Bolzen gegen Seitienverschiebung fixiert werden. Die zweiteilige Ausgestaltung hat den Vorteil, daß der Bolzen bereits vor vollständiger seitlicher Ausrichtung der Schwelle eingebracht werden kann, indem die beiden Teile ausreichend weit auseinander geschoben und erst nach Einbringen des Bolzens zusammengefügt werden.
Eine bevorzugt für das erfindungsgemäße Verfahren verwendbare Hebevorrichtung zum Anheben eines Gleisabschnitts mit Schienen und daran befestigten Schwellen umfaßt mindestens einen, die Fahrbahn überspannenden Rahmen, an dem insbesondere an den Schienen angreifende Greifer und Hubmittel zum Anheben des Gleisabschnitts angebracht sind. Hierbei wird der Rahmen längs der Fahrbahn verfahrbar ausgebildet. Durch ein solches Hebegerät kann das Einrichten des Gleisabschnitts kontinuierlich erfolgen, ohne daß eine Vielzahl von Hebevorrichtungen benötigt wird. Die erfindungsgemäße Hebevorrichtung wird mit dem Ar- beitsfortschritt vorwärts bewegt und für den gesamten Einrichtvorgang eingesetzt.
Nach einer Ausgestaltung der Erfindung sind am Rahmen zusätzlich Mittel zum Ausrichten der Seiten- und/ oder Höhenlage des Gleisabschnitts
vorgesehen. Die Hebevorrichtung kann dadurch vorteilhafterweise zugleich zum Ausrichten des Gleisabschnitts verwendet werden, so daß eine separate Vorrichtung entbehrlich ist.
Bevorzugt sind mindestens drei Rahmen vorgesehen, von denen mindestens der erste ein Boden-, insbesondere Raupenfahrwerk, aufweist. Auf diese Weise kann mit einer Vorrichtung ein Anheben und Ausrichten des Gleisabschnittes in mehreren Schritten durchgeführt werden. Insbesondere wird mit dem ersten Rahmen eine Grobausrichtung, mit dem zweiten Rahmen eine Feinausrichtung, und mit dem dritten oder einem weiteren Rahmen eine Feinstausrichtung mit endgültiger Fixierung der Schwellen ausgeführt.
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung weisen die weiteren Rahmen jeweils ein Schienenfahrwerk auf, wobei alle Rahmen über Verbindungsstangen miteinander verbunden sind, die bevorzugt zugleich Versorgungsleitungen tragen. Ein Bodenfahrwerk wird dadurch nur für den ersten Rahmen benötigt, während die weiteren Rahmen auf den bereits vorausgerichteten Schienen verfahren werden können. Für den Hebe- und Richtvorgang stützen sich diese Rahmen auf der Fahrfläche des Bodenfahrwerks, also der unteren Tragschicht ab.
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung sind alle Rahmen auf einem gemeinsamen Boden-, insbesondere Raupenfahrwerk, angeordnet. Damit wird eine Komplettvorrichtung gebildet, mit der der Gleisabschnitt angehoben, ausgerichtet und fixiert werden kann.
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung weisen die Rahmen Rollenzangen zum Anheben und Richtrollen zum Ausrichten des Gleisab-
Schnitts auf, die auf den Schienen abrollen. Hiermit wird ein kontinuierliches Anheben und Ausrichten des Gleisabschnitts ermöglicht.
Bevorzugt weisen die Rahmen außerdem zusätzlich auf den Schienen ab- rollbare Auflastrollen auf, durch welche die Schienen niedergehalten werden. Auch dies hat sich für die fahrbare Hebe- und Ausrichtvorrichtung als besonders vorteilhaft herausgestellt.
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung werden vor dem Her- stellen des Troges oder vor dem Erstellen der Asphalt- oder Betontragschicht oder vor dem Vorbauen des neuen Gleises oder vor dem Einrichten und Fixieren des neuen Gleises Lehrschienen verlegt, und erfolgt das Herstellen des Troges und/ oder das Erstellen der Asphalt- oder Betontragschicht und/ oder das Vorbauen des neuen Gleises und/ oder das Ein- richten und Fixieren des neuen Gleises unter Verwendung der Lehrschienen. Durch die Verwendung von Lehrschienen können die beschriebenen Arbeiten wieder mit hoher Genauigkeit durchgeführt werden.
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung erfolgt das Herstellen des Troges und/ oder das Erstellen der Asphalt- oder Betontragschicht und/ oder das Vorbauen des neuen Gleises und/ oder das Einrichten und Fixieren des neuen Gleises unter Verwendung eines Bodenfahrwerkes, insbesondere von Raupen. Ein Verlegen von Lehrschienen ist damit nicht erforderlich.
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung erfolgen der Gleisrückbau und/ oder der Gleisvorbau gleisgebunden. Dies hat wiederum den Vorteil, daß die Materialien einfach an- und abgeführt werden können.
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung erfolgt das Einrichten und Fixieren des neuen Gleises gleisgebunden. Etwa hierfür benötigte Materialien können wieder einfach antransportiert werden.
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung werden in einem ersten Arbeitsgang alle Verfahrens schritte bis zum Gleisrückbau, in einem zweiten Arbeitsgang der Gleisrückbau und gegebenenfalls das Einbauen von Tragschichten und in mindestens einem weiteren Arbeitsgang der Gleis- vorbau und die Herstellung der festen Fahrbahn durchgeführt. Ein Vorgehen in derartigen Arbeitsgängen hat sich als besonders vorteilhaft herausgestellt. Die Erneuerung der Gleisanlage kann dadurch günstig und schnell durchgeführt werden.
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung werden in einem dritten Arbeitsgang die Herstellung einer Asphalt- oder Betontragschicht und in mindestens einem weiteren Arbeitsgang der Gleisvorbau, die Einrichtung und die Fixierung des Gleises durchgeführt. Dieses Vorgehen hat sich für die Herstellung einer festen Fahrbahn mit aufgelegtem Gleisrost als vor- teilhaft herausgestellt.
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung werden in einem dritten Arbeitsgang der Gleisvorbau und in einem vierten Arbeitsgang die Einrichtung und Fixierung des Gleises sowie das Eingießen der Schwellen in eine Betonschicht durchgeführt. Dieses Vorgehen hat sich für die Herstellung einer festen Fahrbahn mit eingegossenen Schwellen ohne Verwendung eines Betontroges als vorteilhaft herausgestellt.
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung werden in einem dritten Arbeitsgang die Herstellung eines Betontroges und in mindestens einem weiteren Arbeitsgang der Gleisvorbau, das Einrichten und Fixieren des Gleises sowie das Eingießen der Schwellen im Trog durchgeführt. Dieses Vorgehen hat sich für die Herstellung einer festen Fahrbahn mit eingegossenen Schwellen unter Verwendung des Betontroges als vorteilhaft herausgestellt.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird nachfolgend beschrieben. Es zeigen, jeweils in schematischer Darstellung,
Figur 1 einen Querschnitt durch eine alte und eine neue Gleisanlage und
Figur 2 einen Teil der erfindungsgemäßen Verfahrensschritte zur Erneuerung einer Gleisanlage.
Auf der rechten Seite der Trennlinie I in Figur 1 ist eine alte Gleisanlage dargestellt, mit einem durch zwei Schienen 1 und Schwellen 2 gebildeten Gleis 3, welches in einer Schotterbettung 4 verlegt ist. Die Schotterbettung 4 ist auf eine Frostschutzschicht 5 und diese wiederum auf den Untergrund 6 aufgebracht. Zusätzlich oder anstelle der Frostschutzschicht 5 kann auch eine Planumsschutzschicht vorgesehen sein.
Bei der neuen Gleisanlage ist das Gleis 3 mit Schienen 1 und Schwellen 2 auf eine Beton- oder Asphalttragschicht 7, die auch mehrschichtig ausgebildet sein kann, aufgelegt und auf dieser befestigt. Die Beton- oder As-
phalttragschicht 7 ist auf einer unteren Tragschicht 8, insbesondere einer hydraulisch gebundenen Tragschicht oder auch einer ungebundenen Tragschicht aufgebracht, die ihrerseits auf einer Frostschutzschicht 9 angeordnet ist. Die Frostschutzschicht 9 liegt auf dem Untergrund 6 auf und kann wiederum durch eine Planumsschutzschicht ersetzt oder ergänzt sein.
Anstelle der dargestellten neuen Gleisanlage mit einer festen Fahrbahn, bei welcher das Gleis 3 auf eine Beton- oder Asphaltschicht aufgelegt und fixiert ist, kann die neue Gleisanlage auch mit einer festen Fahrbahn gebildet sein, bei der die Schwellen 2 des Gleises 3 in eine Betonschicht eingegossen sind. Besonders bevorzugt ist dabei die Herstellung der festen Fahrbahn ohne Verwendung eines Betontroges, indem die Schwellen 2 direkt auf der unteren Tragschicht 8 abgestützt und an dieser gegen seitli- ches Verschieben fixiert werden, bevor die Schwellen 2 in den Beton eingegossen werden.
Gemäß Figur 2 wird zur Erneuerung einer Gleisanlage mit Schotterbettung erfindungsgemäß zunächst die Schotterbettung 4, wie mit Linie 10 angedeutet, abgetragen, sodann gemäß Linie 11 die Frostschutzschicht 5 und/ oder gegebenenfalls eine Planumsschutzschicht. Dann wird erforderlichenfalls der Untergrund 6 gemäß Linie 12 so weit abgetragen, wie es zum Aufbau der neuen Gleisanlage erforderlich ist, um die Höhenlage des Gleises 3 beizubehalten oder gewünschtenfalls eine neue Höhenlage zu erreichen.
Auf die so erhaltene Oberfläche des Untergrundes 6 wird dann erforderlichenfalls eine neue Frostschutz- und/ oder Planumsschutzschicht 9 auf-
gebracht, auf diese eine untere Tragschicht 8, insbesondere eine hydraulisch gebundene Tragschicht, eventuell aber auch eine ungebundene Tragschicht. Auf die untere Tragschicht 8 wird anschließend bei festen Fahrbahnen mit aufgelegtem Gleis 3 eine Beton- oder Asphalttragschicht 7 aufgebracht, die auch mehrschichtig ausgebildet sein kann. Dann wird das Gleis 3 aufgelegt, gerichtet und fixiert. Bei festen Fahrbahnen mit eingegossenen Schwellen 2 wird auf die untere Tragschicht 8 entweder ein Betontrog aufgebracht, in dem dann das Gleis 1 vorgebaut, gerichtet und fixiert wird, oder das Gleis 3 wird direkt auf der unteren Tragschicht 8 vorgebaut, gerichtet und fixiert. Anschließend werden die Schwellen 2, gegebenenfalls unter Verwendung einer Schalung, in Beton eingegossen.
Bis zur Herstellung der unteren Tragschicht 8 können alle beschriebenen Verfahrensschritte der Erneuerung einer Gleisanlage in einem Arbeitsgang durchgeführt werden. Die Durchführung kann dabei entweder gleisgebunden, mittels Lehrschienen oder mittels Bodenfahrwerken erfolgen. In jedem Fall ist die Erneuerung der Gleisanlage mit den erfindungsgemäßen Schritten vorteilhaft und hat als Ergebnis eine feste Fahrbahn, die hohen Genauigkeitsanforderungen genügt und daher insbesondere für hohe Ge- schwindigkeiten geeignet ist.
Bezugszeichenliste
Schiene
Schwelle
Gleis
Schotterbettung
Frostschutzschicht
Untergrund obere Tragschicht untere Tragschicht
Frostschutzschicht
Linie
Linie
Linie
Trennlinie