Beschreibung
Verfahren zur Geschwindigkeitsführung eines Schienenfahrzeugs
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Geschwindig- keitsführung eines Schienenfahrzeugs. Dabei wird unter Geschwindigkeitsführung die Vorgabe oder Empfehlung einer im Hinblick auf Sicherheitsaspekte und den Energieverbrauch besonders günstige Geschwindigkeit verstanden.
Beim Führen eines Schienenfahrzeugs wird dessen Geschwindigkeit üblicherweise einerseits nach der fahrplanmäßig und fahrwegmäßig zulässigen Zuggeschwindigkeit und andererseits nach einer vorgegebenen fahrwegseitigen Signalisierung ausge- richtet. Darüber hinaus berücksichtigt ein dem Schienenfahrzeug vorgegebenes Fahrprofil eine energiesparende Fahrweise. Weitere Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs bestehen in einer Minimierung von Energieverlusten entlang des Energieübertragungsweges vom Kraftwerk bis zum Radantrieb des Schienenfahrzeugs sowie in einer Gewichts- und Luftwiderstandsreduzierung .
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zur Geschwindigkeitsführung eines Schienenfahrzeugs anzugeben, mit dem eine weitere Reduzierung des Energieverbrauchs möglich ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch die Merkmale des Anspruchs 1. Dabei wird anhand des aktuellen 7Λbstands zwischen dem Schienenfahrzeug und einem fahrwegseitigen Signal sowie dem frühesten Zeitpunkt für ein Fahrt zeigendes Signal eine zulässige Fahrgeschwindigkeit ermittelt. Wird diese im Hinblick auf den Energieverbrauch optimierte Fahrgeschwindigkeit als Richtgeschwindigkeit herangezogen, wird eine erhebliche Energieeinsparung erzielt.
Die Erfindung geht dabei von der Überlegung aus, daß während einer Zugfahrt zwischen zwei Haltepunkten üblicherweise vier Phasen durchlaufen werden, von denen eine Anfahr- oder Be- schleunigungsphase und eine Geschwindigkeitshaltephase eine Energieaufnahme erfordern, während in einer Auslaufphase und in einer Bremsphase kein Energieverbrauch erfolgt. Wird nun frühzeitig dem Schienenfahrzeug eine reduzierte Geschwindigkeit vorgegeben oder empfohlen und frühzeitig eine Auslauf- phase eingeleitet, so kann eine Beschleunigungsphase aufgrund eines vermiedenen Fahrzeughalts oder -Stillstands aus einem Mindestgeschwindigkeitsniveau heraus erfolgen. Dadurch kann die Beschleunigungsphase verkürzt und somit der Energieverbrauch reduziert werden.
Ein Verfahren zur Geschwindigkeitsführung eines Schienenfahrzeuges vor einem Signal ist aus der deutschen Offen- legungsschrift DE 30 47 637 AI bekannt; bei diesem Verfahren wird das Schienenfahrzeug vor dem Signal stets gemäß einem vorgegebenen Sollgeschwindigkeitsverlauf auf eine konstante Freigabegeschwindigkeit abgebremst; eine energieoptimierte Fahrgeschwindigkeit wird nicht ermittelt.
Zur Ermittlung oder Berechnung der zulässigen Fahrgeschwin- digkeit wird zweckmäßigerweise zusätzlich die aktuelle Geschwindigkeit des Schienenfahrzeugs herangezogen. Alternativ kann eine empfohlene Fahrgeschwindigkeit zusätzlich auch über eine zyklische Auswertung des Zug- oder Fahrzeugstandortes eingeregelt werden. Die Berücksichtigung der aktuellen Ge- schwindigkeit hat demgegenüber jedoch den Vorteil, daß die oder jede Auslaufphase des Schienenfahrzeugs in die Berechnung direkt algorithmisch mit einbezogen werden kann.
Die Ermittlung der Fahrgeschwindigkeit erfolgt zweckmäßiger- weise fahrwegseitig in einer Dispositionszentrale. Diese gibt
dem Schienenfahrzeug rechtzeitig eine reduzierte Geschwindigkeit unter der Voraussetzung vor, daß kein Fahrzeugstillstand folgen muß. Diese von der Dispositions- oder Leitzentrale empfohlene Geschwindigkeit wird zweckmäßiger- weise dem Führerstand des Schienenfahrzeugs signalisiert. Dabei gibt nach wie vor eine Sicherheitstechnik die maximal erlaubte Geschwindigkeit vor und leitet bei einem Fehlverhalten automatisch eine Bremsung ein. Die zusätzlich von der Leittechnik empfohlene Geschwindigkeit wird unter dem Ge- sichtspunkt des Energieverbrauchs ermittelt. Dazu werden der Standort des Schienenfahrzeugs und die Abstände zu den folgenden Signalen sowie diejenigen Zeiten, zu denen die Signale einen Fahrtbegriff anzeigen können, und eventuell die aktuelle Geschwindigkeit des Schienenfahrzeugs berücksich- tigt.
Als zusätzliche Funktionalität eines auf dem Schienenfahrzeug vorgesehenen Fahrzeuggeräts wird zweckmäßigerweise eine empfohlene Fahrgeschwindigkeit angezeigt, welche die Sicher- heitsgeschwindigkeit nicht überschreitet. Ausgehend von der aktuellen Geschwindigkeit wird zur Ermittlung der Fahrgeschwindigkeit darüber hinaus eine maximal mögliche Länge einer Auslaufphase berücksichtigt. Auch kann eine besonders günstige Länge einer Geschwindigkeitshaltephase bei der Er- mittlung der Fahrgeschwindigkeit berücksichtigt werden.
Die mit der Erfindung erzielten Vorteile bestehen insbesondere darin, daß durch Vorgabe einer den Energieverbrauch reduzierenden Fahrgeschwindigkeit und somit durch ein voraus- schauendes Fahren eine erhebliche Energieeinsparung erzielt wird. Durch Vorgabe der Fahrgeschwindigkeit können unnötige Fahrzeugstillstände vermieden werden, so daß zumindest ein Teil der ansonsten erforderlichen Beschleunigungsphasen eingespart wird. Eine weitere Energieeinsparung kann durch eine frühzeitige Reduzierung der Geschwindigkeit erzielt werden,
da deren Höhe den Energieverbrauch ebenfalls wesentlich beeinflußt .
Das vorausschauende Fahren aufgrund der Vorgabe einer Fahrge- schwindigkeit verbessert den Energieverbrauch unter beiden Gesichtspunkten. Die dadurch bedingte gleichmäßige Fahrweise vermindert darüber hinaus die Abnutzung des Fahrzeugs und verbessert das Wohlbefinden der Fahrgäste. Die Einleitung einer Beschleunigungsphase aus einem vergleichsweise hohen Geschwindigkeitsniveau heraus ergibt zudem einen erhöhten Durchsatz .
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird anhand einer Zeichnung näher erläutert. Darin zeigen:
FIG 1 schematisch ein mit einer Leitzentrale zur Ermittlung einer Fahrgeschwindigkeit in Verbindung stehendes Schienenfahrzeug und FIG 2 in einem Geschwindigkeits/Energie-Weg-Diagramm eine Fahrkurve bei vorausschauendem Fahren.
Das Schienenfahrzeug 1 gemäß FIG 1 steht über eine Funkstrek- ke mit einer Leit- oder Dispositionszentrale 2 in Verbindung. Auf dem Schienenfahrzeug 1 ist ein Fahrzeuggerät 3 vorgese- hen. Die Funktionalität des Fahrzeuggeräts 3 umfaßt zusätzlich zur Funkkommunikation mit der Zentrale 2 und/oder dem Fahrweg sowie der Identität oder Zugnummer des Schienenfahrzeugs 1 und der Ortung des Zugstandorts x1 die Anzeige einer im Hinblick auf den Energieverbrauch ermittelten Fahrge- schwindigkeit v' .
Zur Ermittlung der Fahrgeschwindigkeit v' ist in der Dispositionszentrale 2 zusätzlich ein Modul 4 zur Geschwindigkeitsberechnung vorgesehen. Dem Modul 4 werden als Eingangs- daten der /Abstand d zwischen dem Schienenfahrzeug 1 und einem
projektierten Signalstandort x2 sowie ein frühester Zeitpunkt t für ein Fahrt anzeigendes oder eine Fahrtfreigabe zeigendes Signal 5 und zweckmäßigerweise zusätzlich die aktuelle Geschwindigkeit v des Schienenfahrzeugs 1 zugeführt. Die aktuelle Geschwindigkeit v wird der Dispositionszentrale 2 über einen Funkkanal 6 übermittelt. In dem Modul 4 erfolgt eine Geschwindigkeitsberechnung unter Berücksichtigung einer Auslaufphase Δx (FIG 2), ausgehend von der aktuellen Geschwindigkeit v. Die aus diesen Daten d, t, v ermittelte Fahrgeschwindigkeit v' wird dem Schienenfahrzeug 1 über den Funkkanal 6 übermittelt.
FIG 2 zeigt eine Fahrkurve FK unter Berücksichtigung eines energieoptimierten und damit vorausschauenden Fahrens. Dar- gestellt sind die Geschwindigkeit v und die Energie E entlang eines Fahrweges x. Dabei setzt sich die Fahrkurve FK zusammen aus einer Auslaufphase A und einer sich daran anschließenden Geschwindigkeitshaltephase H sowie einer Beschleunigungsphase B und einer sich daran anschließenden weiteren Geschwin- digkeitshaltephase H' . Gestrichelt dargestellt ist die in den jeweiligen Phasen A, H, B, H' vom Schienenfahrzeug 1 aufgenommene Energie E. Dabei ist deutlich zu erkennen, daß während der Auslaufphase A keine Energie vom Schienenfahrzeug 1 aufgenommen wird, während innerhalb der Beschleunigungspha- se B der Energieverbrauch besonders hoch ist. Durch die Ermittlung einer energieoptimierten Fahrgeschwindigkeit v' wird insbesondere die Länge Δx der Auslaufphase A optimiert, so daß eine Beschleunigung in der Beschleunigungsphase B aus einem Mindestgeschwindigkeitsniveau heraus erfolgt. Dadurch wird die Beschleunigungsphase B verkürzt, was zu einer Energieeinsparung führt.