Beschreibung
Vorrichtung zur Verminderung der Kurzschlußamplitude eines abschaltbaren, nichteinrastenden, MOS-gesteuerten Leistungs- halbleiters
Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zur Verminderung der Kurzschlußamplitude eines abschaltbaren, nichteinrastenden, MOS-gesteuerten Leistungshalbleiters gemäß Oberbe- griff des Anspruchs 1.
Leistungshalbleiterschalter mit MOS-Steuereingang, die als gemeinsames Merkmal einen rein kapazitiv wirkenden Steuereingang besitzen, werden bevorzugt in Stromrichtern, bei- spielsweise für drehzahlgeregelte Antriebe und unterbrechungsfreie Stromversorgungsanlagen eingesetzt. Diese Bauelemente ermöglichen hohe Schaltfrequenzen und erfordern nur sehr geringe Steuerleistungen, da zum Schalten nur die Eingangskapazität umgeladen wird. Wegen der günstigen Kurz- Schlußeigenschaften solcher Leistungshalbleiterschalter lassen sich einfache Schutzkonzepte verwirklichen die es erlauben, Kurzschlußströme über den Steuereingang abzuschalten.
Im Kurzschlußfall, der z.B. durch einen Kle menkurzschluß am Wechselrichterausgang verursacht sein kann, wird der Leistungshalbleiterschalter mit einer Kurzschlußstromamplitude belastet, die wesentlich von der Verstärkungscharakteristik des Bauelementes und damit von der Höhe der am Steuereingang wirkenden Steuerspannung abhängt. Im Kurzschlußfall kann ohne weiteres das Zehnfache des Bauelemente-Nennstromes erreicht werden.
Aktuelle Entwicklungstendenzen bei den MOS-gesteuerten Leistungshalbleitern gehen in Richtung reduzierter Durchgangs- Spannung durch dafür optimiertes Zellendesign. Der Trench-
IGBT ist dafür ein Beispiel. Durch die feinere Strukturierung des MOS-Anteils des IGBT wird der Durchlaßwiderstand des MOS- FET reduziert und so lassen sich fast diodenähnliche Durchlaßeigenschaften erreichen. Auf der anderen Seite verschlech- tern sich die Kurzschlußeigenschaften dieser auf Durchlaß optimierte Bauelemente, da sich ein wesentlich höherer Kurzschlußstrom einstellt. Dieser bewirkt mit der in diesem Fehlerfall anliegenden Spannung eine höhere Erwärmung des Siliziumchips als bei bisher eingesetzten Bauelementen. Wird kei- ne weitere Vorkehrung getroffen, muß das Bauelement entsprechend zügig aus diesem Fehlerfall wieder abgeschaltet werden. Die maximale Kurzschlußzeit reduziert sich ganz grob um den Faktor, mit dem die Kurzschlußamplitude zugenommen hat. Bei dem Trench-IGBT muß die Dauer des Kurzschlusses also auf ein Drittel bis ein Fünftel der übrigen Zeit reduziert werden. Dies sind in der ungünstigsten Annahme 2 μsec .
Schaltet man jedoch derartige große Kurzschlußströme in gleicher Weise ab wie den betriebsmäßig auftretenden Strom, so wird der Leistungshalbleiter mit sehr hoher Stromsteilheit und wegen parasitären Leitungsinduktivitäten auch mit großer Oberspannungsspitze beansprucht, wodurch eine Zerstörung des Leistungshalbleiterschalters infolge Einrastens, Überhitzung oder Spannungsdurchbruch erfolgen könnte. Mit zunehmendem Stromschaltvermögen der Leistungshalbleiterschalter gewinnt dieses Problem an Bedeutung.
Der Kurzschlußfall wird mittels einer Schutzschaltung, einer sogenannten Entsättigungsüberwachung, ermittelt. Mit einer derartigen Schutzschaltung wird der Leistungshalbleiter auf
Entsättigung überwacht, d.h. es wird geprüft, ob eine Kollektor-Emitter-Spannung den bei gesättigtem Leistungshalbleiter auftretenden Wert übersteigt. Ist der Kurzschlußfall erkannt, so muß mittels eines Steuergliedes die Abschaltung eingelei- tet werden. Dadurch entsteht eine Zeitspanne bzw. ein kri-
tischer Zeitschlitz, bedingt durch die Totzeit der schal- tungstechnischen Sondermaßnahmen, in der bzw. in dem der MOS- gesteuerte Leistungshalbleiter nicht geschützt werden kann.
Aus dem deutschen Patent 39 05 645 ist ein Ansteuerverfahren zur Verbesserung des Überstrom-Abschaltverhaltens von Leistungshalbleiterschaltern mit MOS-Steuereingang bekannt. Gemäß diesem Verfahren wird die Steuerspannung generell am Ende jeder leitenden Phase durch rasche teilweise Entladung der Eingangskapazität des Leistungshalbleiterschalters abgesenkt. Dadurch ist sichergestellt, daß auftretende Kurzschlußströme vor dem eigentlichen Abschalten, nämlich der schnellen Umsteuerung des Leistungshalbleiterschalters vom leitenden in den sperrenden Zustand, zunächst auf einen kleinen, nahe dem betriebsmäßig auftretenden Höchstwert mit geringer Stromsteilheit reduziert werden, bei dem der Leistungshalbleiterschalter dann gefahrlos abgeschaltet werden kann.
Gemäß einer Realisierung einer IGBT-Ansteuerschaltung, mit der eine Absenkung der Steuerspannung an der Gate-Emitter- Strecke eines MOS-gesteuerten Leistungshalbleiterschalters gemäß diesem Verfahren ermöglicht wird, erfolgt die Ansteue- rung des MOS-gesteuerten Leistungshalbleiters mit Hilfsspan- nungsquellen, die mit dem Lastpotential (Emitter des Lei- stungshalbleiters) verbunden sind (FIG 4 dieses deutschen Patents). Dazu sind in üblicher Weise zwei Spannungsquellen vorgesehen, wobei durch Ansteuerung eines Einschalttransi- stors einer Treiberstufe die positive Steuerspannung von der ersten Spannungsquelle zum Einschalten des MOS-gesteuerten Leistungshalbleiters und durch Ansteuerung eines Ausschalt- transistors dieser Treiberstufe die negative Steuerspannung von der zweiten Spannungsquelle zum Abschalten des MOS-gesteuerten Leistungshalbleiters an die Gate-Emitterstrecke gelegt werden.
Zur Absenkung der Steuerspannung ist bei dieser Schaltungs- anordnung zwischen dem Gate-Anschluß und dem Emitter-Anschluß ein Entlade-Netzwerk, bestehend aus einer Zener-Diode und einem Entladetransistor, vorgesehen. Der Entladetransistor wird dazu unmittelbar nach dem Sperren des Ansteuertransistors für kurze Zeit leitend gesteuert, bis sich die Eingangskapazität der Gate-Emitterstrecke über die Zener-Diode auf eine Spannung annähernd der Schwellspannung der Zenerdiode entladen hat. Nach dem Sperren des Entladetransistors wird dann der Abschalttransistor der Treiberstufe zum Abschalten des MOS- gesteuerten Leistungshalbleiters eingeschaltet.
Da die Eingangskapazität des Leistungshalbleiters rasch teilweise entladen wird, müssen die Bauelemente dieses Entlade- Netzwerkes für den hohen Entladestro ausgelegt werden. Außerdem wird dieses Entlade-Netzwerk durch den Wechsel von einer leitenden auf eine sperrende Phase aktiviert. D.h., mittels einer weiteren Schaltung muß zunächst erkannt werden, daß ein Kurzschlußfall eingetreten ist. Danach muß der Ein- schalttransistor der Treiberstufe gesperrt werden. Unmittelbar nach dem Sperren dieses Transistors wird der Entladetransistor des Entlade-Netzwerkes leitend gesteuert, wobei dieser mit einer Verzugszeit leitend wird. Somit kann wegen des auftretenden kritischen Zeitschlitzes ein auf Durchlaß optimier- ter MOS-gesteuerter Leistungshalbleiter nicht geschützt werden.
Aus der europäischen Offenlegungsschrift 0 190 925 ist eine AnSteuereinrichtung für einen MOS-gesteuerten Leistungshalb- leiter bekannt, die eine Treiberstufe, eine Spannungsquelle und eine Schaltung zur Verminderung der Steuerspannung aufweist (FIG 12 dieser Offenlegungsschrift ) . Diese Schaltung zur Verminderung der Steuerspannung weist einen Transistor und einen Widerstand auf, die als Emitterfolger geschaltet sind. Der Eingang dieser Schaltung zur Verminderung der Steu-
erspannung ist mit einem Ausgang einer Schaltung zur Beobachtung der Kollektor-Emitterspannung des MOS-gesteuerten Leistungshalbleiters verbunden. Diese Schaltung weist einen aus zwei Widerständen bestehenden Spannungsteiler und eine Zener- Diode auf, die elektrisch parallel zum zweiten Widerstand geschaltet ist. Mittels dieser Schaltung wird die Kollektor- Emitterspannung auf hohem Potential beobachtet. Bei einer Kollektor-Emitterspannung auf hohem Spannungsniveau entstehen im Sperrzustand des Leistungshalbleiters immer Verluste, die sowohl von der angelegten Spannung am Ventil, sowie vom
Strom, der über die daran angeschlossene Auswerteschaltung nötig ist (je storfester, desto mehr Strom) , bestimmt sind.
Dadurch steigt mit der Stόrfestigkeit die Verlustleistung der Ansteuereinrichtung. Außerdem kann mit dieser Schaltungsanordnung die Kurzschlußamplitude eines auf Durchlaß optimierten MOS-gesteuerten Leistungshalbleiterschalter nicht schnell vermindert werden, da die Kollektor-Emitterspannung auf hohem Potential beobachtet wird. D.h., sobald erkannt wird, daß in Abhängigkeit der Kollektor-Emitterspannung ein Überlast- bzw. Kurzschlußfall vorliegt, hat die Kurzschlußamplitude einen Wert erreicht, bei dem eine Verminderung nichts mehr erreichen würde in Hinblick auf Schutzwirkung.
Eine Vorrichtung zur Verminderung der Kurzschlußamplitude eines abschaltbaren, nichteinrastenden, MOS-gesteuerten Leistungshalbleiters gemäß Oberbegriff des Anspruchs 1 ist aus der EP 0 467 682 A2 bekannt. Diese bekannte Vorrichtung ist näherungsweise in der Fig. 1 dargestellt und wird im folgen- den beschrieben:
Diese bekannte Vorrichtung weist gemäß FIG 1 eine Begren- zungsschaltung 6 und eine Kollektor-Emitter-Überwachung 8 auf. Diese Vorrichtung ist in einer dem MOS-gesteuerten Lei- stungshalbleiter TLI zugeordneten Ansteuereinheit angeordnet,
von der der Übersichtlichkeit halber nur eine Treiberstufe 10 und zwei Steuerspannungsquellen UH1 und UH2 dargestellt sind. Die Kollektor-Emitter-Überwachung 8 ist eingangsseitig über eine Entkopplungsdiode Dl mit dem Kollektor-Anschluß C des abschaltbaren, nichteinrastenden, MOS-gesteuerten Leistungshalbleiters TLI verknüpft. Anodenseitig ist diese Entkopplungsdiode Dl mittels eines Widerstandes Rl mit einem positiven Anschluß der ersten Steuerspannungsquelle UH1 verbunden. Der negative Anschluß dieser Steuerspannungsquelle UH1 ist mit dem Emitter-Anschluß E des Leistungshalbleiters TLI verknüpft, wobei das Emitterpotential das Bezugspotential M der Ansteuerschaltung für die Steuerspannung Usc bildet. Die zweite Steuerspannungsquelle UH2 ist mit seinem positiven Anschluß mit dem Emitter-Anschluß E des Leistungshalbleiters TLI verbunden, wobei sein negativer Anschluß ein negatives
Bezugspotential "-" bildet gegenüber dem positiven Bezugspotential "+", das vom positiven Anschluß der ersten Spannungsquelle UHl gebildet wird. Zwischen diesen beiden Bezugspotentialen "+" und "-" der Ansteuereinheit ist die Treiberstufe 10, die komplementäre Transistoren T2 und T3 aufweist, geschaltet. Der Transistor T2 ist ein npn-Transistor, der angesteuert wird, wenn der Leistungshalbleiter TLI eingeschaltet wird. Der Transistor T3 ist ein pnp-Transistor, der angesteuert wird, wenn der Leistungshalbleiter TLI ausgeschaltet wird. Der gemeinsame Basisanschluß 12 dieser beiden komplementären Transistoren T2 , T3 bilden den Steueranschluß 14 der Treiberstufe 10, wobei ein Basiswiderstand R4 zur Basisstro - einstellung zwischen diesem Steueranschluß 14 und dem gemeinsamen Basisanschluß 12 der komplementären Transistoren T2 , T3 geschaltet ist. Am Steuereingang dieser Treiberstufe 10 steht eine Steuerspannung Ust bezogen auf das Bezugspotential M der Ansteuereinheit an. Ausgangsseitig ist die Treiberstufe 10 über einen Widerstand RG mit dem Gate-Anschluß G des MOS- gesteuerten Leistungshalbleiters TLI elektrisch leitend ver- bunden. Dieser Widerstand wird auch als Steuerkreiswiderstand
bzw. als Gate-Widerstand bezeichnet. Mittels diesem Widerstand RG wird bei der Spannungssteuerung die Höhe der beim Ein- und Ausschalten auftretenden Steuerstromimpulse bestimmt in Abhängigkeit des Spannungswertes der Steuerspannungs- quellen UH1 und UH2. Der Spannungswert der ersten Spannungsquelle UH1 liegt beispielsweise zwischen 15 bis 20 V, wogegen der Spannungswert der zweiten Steuerspannungsquelle UH2 beispielsweise bei 0 bis 15 V liegt.
Die Kollektor-Emitter-Überwachung 8 besteht aus einer Zener- Diode D2 und einem Widerstand R2 , die elektrisch in Reihe geschaltet sind. Der Verbindungspunkt dieser beiden Bauelemente D2 und R2 bilden den Ausgang 16 der Kollektor-Emitter- Überwachung 8. In Abhängigkeit der Zener-Spannung der Zener- Diode D2 und des Spannungswertes der zweiten Steuerspannungsquelle UH2 wird die Referenzspannung Ucεref der Kollektor- EmitterSpannung UCE des MOS-gesteuerten Leistungshalbleiters TLI eingestellt.
Die Begrenzungsschaltung 6, die zwischen dem Basis-Anschluß 12 der Treiberstufe 10 und dem negativen Bezugεpotential "-" angeordnet ist, besteht aus einem Transistor T4 und einer Zener-Diode D3 , die elektrisch in Reihe geschaltet sind. Der Basis-Anschluß des Transistors T4 bildet den Eingang der Be- grenzungsschaltung 6, der mit dem Ausgang der Kollektor- Emitter-Überwachung 8 verknüpft ist. Mittels der Zener-Spannung der Zener-Diode D3 wird der Wert der Steuerspannung Ust bei der Absenkung bestimmt.
Die Funktionsweise dieser ersten Ausführungsform mit der dargestellten Treiberstufe 10 der Ansteuereinheit wird im folgenden erläutert:
Es wird vorausgesetzt, daß beim Einschalten des abschaltba- ren, nichteinrastenden, MOS-gesteuerten Leistungshalbleiters
TLI kein Kurzschluß vorhanden ist, sondern erst während der leitenden Phase dieses Leistungshalbleiters TLI auftritt. Ein solcher Betriebszustand wird mit Kurzschluß II bezeichnet.
Sobald die Steuerspannung USt von Low nach High wechselt, wird der Gate-Anschluß G des MOS-gesteuerten Leistungshalbleiters TLI mittels des Transistors T2 mit dem positiven Be- zugspotential "+" verbunden, so daß in Abhängigkeit des Spannungswertes der ersten Steuerspannungsquelle UH1 und des Steuerwiderstandes RQ die Höhe des Stromimpulses bestimmt wird. Da der Kollektor-Anschluß C des MOS-gesteuerten Leistungshalbleiters TLI mit der Zwischenkreisschiene 2 verbunden ist, ist der Spannungswert der Kollektor-Emitterspannung UCE gleich dem Wert der Zwischenkreisspannung +UZ, d.h. beim Einschalten ist die Kollektor-Emitterspannung UCE größer als seine Referenzspannung Ucεref • Dies wird von der Kollektor- Emitter-Überwachung 8 erkannt und die Begrenzungsschaltung 6 eingeschaltet . Dadurch wird die Steuerspannung Ust auf einen durch die Zener-Diode D3 bestimmten Wert abgesenkt und der Leistungshalbleiter TLI mit vermindertem Ladestrom eingeschaltet. Sobald die Kollektor-Emitterspannung UCE unterhalb seines Referenzwertes UCEref abgesunken ist, liegt kein Kurzschluß vor. D.h., das Ausgangssignal der Kollektor-Emitter- Überwachung 8 wechselt seinen Pegel, wodurch die Begrenzungs- Schaltung 6 abgeschaltet wird. Dem Gate G des MOS-gesteuerten Leistungshalbleiters TLI wird nun die volle Spannung angelegt, um die Durchflußverluste zu senken.
Wenn während der leitenden Phase des MOS-gesteuerten Lei- stungshalbleiters TLI nun ein Kurzschlußfall eintritt, z.B. durch einen Klemmenkurzschluß am Wechselstromanschluß 4 verursacht, wird der Leistungshalbleiters TLI mit einer Kurzschlußamplitude belastet, die wesentlich von der Verstärkungscharakteristik des Leistungshalbleiters TLI und damit von der Höhe der am Gate-Anschluß G wirkenden Steuerspannung
Ust abhängt. Werden keine Maßnahmen getroffen, um die Kurz- schlußstromamplitude zu begrenzen bzw. den Leistungshalblei- ter TLI abzuschalten, kann die Kurzschlußamplitude das Zehnfache des Nennstromes des Leistungshalbleiters TLI erreichen. Eine derartige Überlastung können jedoch moderne Leistungs- - halbleiters, insbesondere auf Durchlaß optimierte Leistungs- . halbleiter, nur kurze Zeit (2 μεec) aushalten. Diese Zeit ist bei auf Durchlaß optimierte Leistungshalbleiterschalter derart kurz, daß Abschaltmaßnahmen nicht rechtzeitig greifen können.
Die Kurzschlußamplitude steigt mit einer von der Schaltung abhängigen Stromanstiegsgeschwindigkeit an. Mit diesem Stromanstieg steigt auch der Wert der Kollektor-Emitterspannung UCE des MOS-gesteuerten Leistungshalbleiters TLI an. Sobald die Kollektor-Emitterspannung UCE gleich seiner Referenzspannung UcEref ist, wird sprungförmig die Steuerspannung Usc auf die von der Zener-Diode D3 festgelegten Spannung abgesenkt, so daß auch die Gatespannung dementsprechend abgesenkt wird. Dadurch kann die Kurzschlußamplitude nicht mehr auf etwa dem Zehnfachen des Nennstromes des Leistungshalbleiters TLI ansteigen, sondern wird auf etwa das zwei- bis vierfache des Nennstromes begrenzt.
Bei der dargestellten Treiberstufe 10, die als Spannungssteuerung ausgeführt ist, ist die Begrenzungsschaltung 6 beim Einschaltvorgang tätig, bis die Kollektor-Emitterspannung UCE gleich seiner Referenzspannung UcEref ist. Soll die Schaltgeschwindigkeit des Leistungshalbleiters TLI sich nicht ändern, so muß der Steuerkreiswiderstand RG entsprechend der Spannungsreduzierung verringert werden. Damit die Begrenzungs- schaltung 6 beim Einschaltvorgang noch nicht aktiv ist, ist bei der Vorrichtung gemäß EP 0 467 682 A2 ein Kondensator vorgesehen, der zusammen mit dem Widerstand R2 eine Verzöge- rungszeit festlegt. Diese Verzögerungszeit ist derart ge-
wählt, daß die Begrenzungsschaltung 6 erst dann aktiv werden kann, wenn der Leistungshalbleiter TLI eingeschaltet ist. Diese Maßnahme weist einige Nachteile auf, die in dieser europäischen Veröffentlichung genannt und behoben werden.
Der Erfindung liegt nunmehr die Aufgabe zugrunde, diese Vorrichtung zur Verminderung der Kurzschlußamplitude eines abschaltbaren, nicht einrastenden MOS-gesteuerten Leistungshalbleiters derart weiter zu bilden, daß die zuvor genannten Nachteile nicht mehr auftreten.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst mit den Merkmalen des Anspruchs 1 bzw. des Anspruchs 2 bzw. des Anspruchs 3.
Der Nachteil der ändernden Schaltgeschwindigkeit tritt bei einer Treiberstufe, die für den Schaltvorgang als Stromquelle ausgeführt ist, nicht auf. Damit sich die Wirkungsweise einer Stromquelle während des Einschaltens ergibt, ist ein zusätzlicher Transistor und ein Widerstand vorgesehen, die gemäß dem kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 beim einschaltenden Transistor der Treiberstufe angeordnet sind. Außerdem wird beim Einschaltvorgang der Steuerkreiswiderstand mittels einer Diode überbrückt .
Bei einer zweiten erfindungsgemäßen Vorrichtung weist die Begrenzungsschaltung einen zweiten Transistor auf, der mit einem Ausgang einer Gate-Emitter-Überwachung verbunden ist, die eingangsseitig über einen Widerstand mit dem Gate-Anschluß des Leistungshalbleiters verknüpft ist. Somit wird nicht nur das Verhalten der Kollektor-Emitterspannung, sondern auch das Verhalten der Gate-Emitterspannung für die Verminderung der Kurzschlußamplitude ausgewertet. Dabei besteht hier die Möglichkeit, jeweils einen Grenzwert für die Kollektor-Emitterspannung und für die Gate-Emitterspannung getrennt einstellen zu können. Mit der Gate-Emitter-Überwachung wird der Arbeits-
bereich der Begrenzungsschaltung eingeschränkt. Dadurch ist die Begrenzungsschaltung nicht wahrend des Einschaltvorgangs aktiv, so daß die Schaltgeschw digkeit des Leistungshalbleiters ohne Reduzierung des Steuerkreiswiderstands sich nicht ändert .
Bei einer dritten erf dungsgemäßen Vorrichtung ist die Entkopplungsdiode anodenseitig über den Widerstand mit der ersten Steuerspannungsquelle mit dem Gate-Anschluß des ab- schaltbaren, nichteinrastenden, MOS-gesteuerten Leistungshalbleiters verbunden. Dadurch wird ebenfalls die Gate- EmitterSpannung für die Verminderung der Kurzschlußamplitude ausgewertet. Bei dieser Ausführungsform wird ein Grenzwert für die Kollektor-Emitterspannung und für die Gate-Emitter- Spannung gemeinsam verwendet. Dadurch erhalt man gegenüber der zweiten Ausführungsform der erfmdungsgemäßen Vorrichtung eine besonders einfache Ausführungsform der erfmdungsgemäßen Vorrichtung .
Bei einer vorteilhaften Ausführungsform der erfmdungsgemäßen Vorrichtungen ist ein Kondensator zwischen dem Ausgang der Kollektor-Emitter-Überwachung und dem Kollektor des Transistors der Begrenzungsschaltung oder zwischen Basis und Emitter des Transistors der Begrenzungsschaltung vorgesehen. Da- durch wird erreicht, daß bei einem Kurzschluß, der wahrend der leitenden Phase des MOS-gesteuerten Leistungshalbleiters entsteht (Kurzschlußfall II), die Begrenzungsschaltung nicht sprunghaft die Steuerspannung verringert, sondern m Abhängigkeit einer stetigen Funktion. Die Zeitverzogerung dieser stetigen Funktion wird mittels diesem Kondensator eingestellt. Die Plazierung des Kondensators in der Begrenzungsschaltung bestimmt die stetige Funktion, die eine Gerade mit negativer Steigung oder eine Hyperbel se n kann.
Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtungen ist ein Widerstand zwischen dem Ausgang der Kollektor-Emitter-Überwachung und der ersten Steuerspannungsquelle vorgesehen. Dadurch bildet dieser Wi- derstand zusammen mit einem Widerstand der Kollektor-Emitter- Überwachung einen Spannungsteiler, der die Spannung der Steuerspannungsquelle so herabsetzt, daß der Transistor der Begrenzungsschaltung gerade noch nicht aufgesteuert wird. Somit wird die unerwünschte Verzugszeit des Transistors der Begren- ∑ungsschaltung eliminiert und die Verminderung der Steuerspannung setzt sofort ein.
Zur weiteren Erläuterung der Erfindung wird auf die Zeichnung Bezug genommen, in der mehrere Ausführungsformen der Vorrich- tungen gemäß der Erfindung schematisch veranschaulicht sind.
FIG 1 zeigt eine bekannte Ausführungsform, die
FIG 2 bis 4 zeigen jeweils eine erfindungsgemäße Vorrichtung, die FIG 5 und 6 zeigen jeweils eine vorteilhafte Ausführungsform der ersten und dritten erfindungsgemäßen Vorrichtung, wogegen die
FIG 7 und 8 jeweils eine Variante einer vorteilhaf en Ausführungsform der dritten erfindungsgemäßen Vor- richtung darstellen und in den
FIG 9 und 10 sind jeweils eine Variante einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der dritten erfindungsgemäßen Vorrichtung dargestellt.
In den FIG 1 bis 10 ist jeweils der abschaltbare, nichteinra- stende, MOS-gesteuerte Leistungshalbleiter TLI, der mit seinem Kollektor-Anschluß C an eine positive Zwischenkreis- schiene 2 angeschlossen ist, die eine positive Zwischen- kreisspannung +U2 führt und dessen Emitter-Anschluß E einer- seits mit einem Wechselstromanschluß 4 und andererseits mit
einem Kollektor-Anschluß eines weiteren Leistungshalbleiters, der aus Übersichtlichkeitsgrunden nicht näher dargestellt ist, zur besseren Kennzeichnung mit einer breiteren Strichstärke gezeichnet. Damit soll gezeigt werden, daß jeweils dieser Teil der Darstellungen der FIG 1 bis 10 den Leistungs- teil darstellt.
Bei einer Treiberstufe 10, die für den Einschaltvorgang als Stromquelle ausgeführt ist, macht sich dieser Nachteil nicht mehr bemerkbar. Eine derartige Treiberstufe 10 ist der
FIG 2 dargestellt. Damit sich die Wirkung einer Stromquelle während des E schaltens ergibt, ist ein zusätzlicher Transistor T5 und ein Widerstand R5 vorgesehen. Der zusätzliche Transistor T5 ist mit seiner Kollektor-Emitterstrecke elek- trisch parallel zur Basis-Emitterstrecke des komplementären Transistors T2 geschaltet. Der Widerstand R5 ist zwischen Basis und dem Emitter des zusätzlichen Transistors T5 geschaltet. Mittels diesem zusätzlichen Transistor T5 und dem Widerstand R5 wird der MOS-gesteuerte Leistungshalbleiters TLI mittels einer Stromquelle eingeschaltet. Deshalb wird für den Einschaltvorgang kein Steuerkreiswiderstand RG mehr benotigt. Aus diesem Grund ist der Widerstand RG derart durch eine Diode D4 für den Einschaltvorgang überbrückt, daß dieser Widerstand RG nur f r den Ausschaltvorgang wirksam wird. An der Begrenzungsschaltung 6 und der Kollektor-Emitter-Überwachung 8 hat sich gegenüber der Ausführung gemäß FIG 1 nichts geändert.
In der FIG 3 ist eine zweite erfmdungsgemaße Vorrichtung mit einer Ansteuereinheit gemäß FIG 1 dargestellt. Bei dieser zweiten Vorrichtung zur Verminderung der Kurzschlußamplitude eines abschaltbaren, nichteinrastenden, MOS-gesteuerten Leistungshalbleiters TLI weist die Begrenzungsschaltung 6 einen zweiten Transistor T8 auf, der mit seinem Basisanschluß mit einem Ausgang 18 einer Gate-Emitter-Uberwachung 20 verbunden
ist. Diese Gate-Emitter-Überwachung 20 ist eingangsseitig mittels eines Widerstandes R8 mit dem Gate-Anschluß G des MOS-gesteuerten Leistungshalbleiters TLI verknüpft. Diese Gate-Emitter-Überwachung 20 besteht aus einer Reihenschaltung einer Zener-Diode D5 und einem Widerstand R9. Der Verbindungspunkt dieser beiden Bauelemente D5 und R9 bilden den Ausgang 18 der Gate-Emitter-Überwachung 20. Mit dieser Zener- Diode D5 in Verbindung mit der zweiten Steuerspannungsquelle UH2 kann die Referenzspannung UGEref für die Gate-Emitter- Spannung UGE eingestellt werden. Der zweite Transistor T8 der Begrenzungsschaltung 6 ist elektrisch in Reihe mit dem Transistor T4 dieser Schaltung 6 geschaltet.
Gegenüber der bekannten Vorrichtung gemäß FIG 1 wird hier auch noch die Gate-Emitterspannung UGE ausgewertet. Dadurch wird die Begrenzungsschaltung 6 erst dann aktiviert, wenn die Kollektor-Emitterspannung UCE gleich seiner Referenzspannung Ucεref und die Gate-Emitterspannung UGE gleich seiner Referenzspannung UcEre ist. Somit wird beim Einschaltvorgang die Be- grenzungsschaltung 6 nicht aktiviert, wie bei der ersten Ausführungsform gemäß FIG 1, sondern erst dann, wenn ein Kurzschlußfall eingetreten ist. Dadurch entfällt hier die Reduzierung des Wertes des Steuerkreiswiderstandes RQ.
Die FIG 4 zeigt eine dritte erfindungsgemäße Vorrichtung, die sich von der bekannten Vorrichtung gemäß FIG 1 dadurch unterscheidet, daß die Entkopplungsdiode Dl anodenseitig über den Widerstand Rl anstelle mit der ersten Steuerspannungsquelle UH1 nun mit dem Gate-Anschluß G des MOS-gesteuerten Lei- stungshalbleiters TLI verbunden ist. Dadurch wird erreicht, daß die Begrenzungsschaltung 6 erst dann aktiviert wird, wenn die Gate-Emitterspannung UGE und die Kollektor-Emitterspannung UCE jeweils gleich einer Referenzspannung ist. Gegenüber der Ausführungsform gemäß FIG 3 werden keine zusätz-
liehen Bauelemente benötigt, um die Gate-Emitterspannung UGE auszuwerten.
In manchen Fällen reicht die Stromverstärkung eines Transi- stors T2 bzw. T3 der Treiberstufe 10 nicht aus, um einen MOS- gesteuerten Leistungshalbleiter TLI einschalten zu können. In diesem Fall kann man den Transistor T2 bzw. T3 einem Emitter- folger vorschalten. Man kann die so entstehende Darlington- Schaltung als einen Transistor auffassen. Man kann aber auch zwei komplementäre Transistoren T6 und T2 bzw. T7 und T3 zu einer Darlington-Schaltung verbinden, wie dies in FIG 5 dargestellt ist. Bei dieser Komplementär-Darlington-Schaltung T6, T2 bzw. T7, T3 bestimmt der Transistor T6 bzw. T7 im wesentlichen die Funktion, während der Transistor T2 bzw. T3 lediglich den Strom verstärkt. Damit der Transistor T6 bzw. T7 zum Emitterfolger wird, ist ein Widerstand R6 bzw. R7 gemäß der FIG 5 vorgesehen. Gegenüber der Ausführungsform gemäß FIG 2 ist die Treiberstufe 10 anstelle mit komplementären Transistoren T2 und T3 mit Komplementär-Darlington- Schaltungen T6,R6,T2 und T , R7 , T3 versehen.
In der FIG 6 ist die dritte erfindungsgemäße Vorrichtung mit einer Ansteuereinheit mit einer Treiberstufe 10 gemäß FIG 5 näher dargestellt.
In FIG 7 ist eine erste Variante einer vorteilhaften Ausfüh- rungsform der dritten erfindungsgemäßen Vorrichtung gemäß der FIG 4 dargestellt, wobei in der FIG 8 eine zweite Variante dieser vorteilhaften Ausführungsform der dritten erfindungs- gemäßen Vorrichtung dargestellt ist. Diese erste Variante der vorteilhaften Ausführungsform unterscheidet sich von der Ausführungsform gemäß FIG 4 dadurch, daß ein Kondensator Cl zwischen dem Ausgang 16 der Kollektor-Emitter-Überwachung 8 und dem Kollektor des Transistors T4 der Begrenzungsschaltung 6 vorgesehen ist. Bei der zweiten Variante ist der Kondensator
Cl zwischen Basis und Emitter des Transistors T4 der Begrenzungsschaltung 6 vorgesehen (FIG 8). Dieser Kondensator Cl bildet zusammen mit den Widerstanden Rl und R2 ein Zeitglied, dessen Zeitkonstante die Änderung der Verminderung der Steu- erspannung Ust angibt. Bei der ersten Variante wird die Steuerspannung Ust entlang einer Geraden mit negativer Steigung vermindert, wobei die Zeitkonstante die negative Steigung angibt. Bei der zweiten Variante wird die Steuerspannung USt entlang einer Hyperbel abgesenkt. D.h., mit dieser Beschal- tung des Transistors T4 der Begrenzungsschaltung T6 wird eine Zeitfunktion der Kollektor-Ξmitterspannung dieses Transistors T4 erreicht, wodurch eine Sof -Einschaltung der Begrenzungsschaltung 6 erreicht wird, die keine sprungformige Änderung der Gate-Emitterspannung zur Folge hat, wodurch die auftre- tende Überspannung beim Abschalten des Kurzschlußstromes begrenzt wird.
In den FIG 9 und 10 ist jeweils eine erste und zweite Variante einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der dritten erfindungsgemaßen Vorrichtung gemäß FIG 4 dargestellt. Die Ausführungsform gemäß FIG 9 bzw. 10 unterscheidet sich von der Ausführungsform gemäß FIG 7 bzw. 8 dadurch, daß ein Widerstand Rll zwischen dem Ausgang 16 der Kollektor-Emitter- Überwachung 8 und dem positiven Bezugspotential "+" der An- Steuereinheit vorgesehen ist. Dieser Widerstand Rll bildet mit dem Widerstand R2 der Kollektor-Emitter-Überwachung 8 einen Spannungsteiler. Dieser Spannungsteiler wird so dimensioniert, daß der Transistor T4 der Begrenzungsschaltung 6 gerade noch nicht aufgesteuert wird. Dadurch wird vermieden, daß unnötig viel Zeit vergeht, bis die Steuerspannung des Transistors T4 den Schwellenwert erreicht hat, bei dem dieser einschaltet, also die gewünschte Wirkung der Begrenzungsschaltung 6 eintritt.
Bei den dargestellten Ausführungsformen gemäß den FIG 2 bis
10 sind die Kollektor-Emitter-Überwachung 8 und die Begrenzungsschaltung 6 auf das negative Bezugspotential "-" der AnSteuereinheit bezogen. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, diese Einheiten 8 und 6 der Vorrichtung auf das Bezugspotential M der Ansteuereinheit zu beziehen, ohne daß sich die Wirkungsweise verändert.