Kartentelefonapparat mit Telefonkarte für Werbezwecke Technisches Gebiet
- Kartentelefonapparate in (vorwiegend) öffentlichen Telefonnetzen, die mit einer Telefonkarte benutzt werden können,
S - Dienstleistungseinheiten (vorwiegend) zur Selbstbedienung mit Kredit-, Park-, Einlaß-, Benutzungs-, Berechtigungs- und ähnlichen Karten.
Stand der Technik
Kartentelefonapparate, die mit einer Telefonkarte (Guthabenkarte) benutzt werden können, welche mit einem Chip, mit einem Magnetstreifen oder mit ei-
10 nem Hologramm für die laufende Abbuchung der Gesprächsgebühr von einem vorher (d.h. im allgemeinen beim Kauf der Telefonkarte) eingezahlten Geldbetrag ausgerüstet sind, sind bekannt und in vielen Ländern gebräuchlich. Diese Kartentelefonapparate können häufig auch mit sog. Telefonkreditkarten (Λbbuchungskarten) benutzt werden, die mit einem Magnetstreifen oder mit ei ff nem Chip für die Abbuchung der Gebühr des gerade geführten bzw. des gerade beendeten Telefongespräches von einem Konto (z.B. einem Bankkonto) oder für die Zuschreibung dieser Gebühr zu einem Fernsprechrechnungskonto versehen sind. Ebenso sind mit einem Magnetstreifen oder mit einem Chip versehene Kredit-, Park-, Einlaß-, Benutzungs-, Berechtigungs- und ähnliche Karten be-
20 kannt und in großer Zahl gebräuchlich, mit denen meist in Selbstbedienung entsprechende Dienstleistuπgs-(Service-)Geräte bzw. -Einrichtungen benutzt werden können.
Der Stand der Technik auf dem Gebiete der Chipkarten ist in folgenden Veröffentlichungen dargestellt:
25 - A. Beutelspacher, A. Kersten, A. Pfau: Chipkarten als Sicherheitswerkzeug Berlin/Heidelberg 1991
- Gert Krings: Intelligente Speicherchips für Chipkarten, Components 31 (1991), Heft 6
- Wolfgang Rankl, Wolfgang Effing: Handbuch der Chipkarten, München/Wien 30 1995.
Über den Stand der Magnetkartentechnik informiert die folgende Veröffentlichung:
- Michael J. G. Gleißner: Magnetkartensysteme, Regensburg-Lappersdorf 1989. Der Stand der Technik bei der Anwendung von Chipkarten als Telefonkarten,
J5 insbesondere in der Bundesrepublik Deutschland, geht aus folgenden Veröffentlichungen hervor:
- W. Ott, R. Westphal, J.Kaufmann, P. Müller, L. Schmitt: Kartenanweπduπgcn im Fernmeldewesen, Der Fernmelde-Ingenieur 3 (1989) Heft 8/9, S. 1 - 75
- Peter Müller: Öffentliches Kartentelefonsystem der Deutschen Bundespost, Unterrichtsblätter der Deutschen Bundespost (Fernmeldewesen) 42 (1989) Nr. 11, S. 391 - 401
- Franz-Peter Köster, Horst Steiner: Öffentliche Kommunikation "ä la carte" und "ä conto", telcom repσrt 13 (1990) Heft 1, S.28 - 31.
Chipkarten zur Tonaufzeichnung und -wiedergäbe sind aus dem US-Patent Nr.
4677657 bekannt. Die gegenwärtig mögliche Speicherkapazität für Chips wird im folgenden Aufsatz behandelt:
- Delano L. Klipstein: Neue Chiptechnologie, Funkschau 22 (1996), S. 44. Entwicklungsvorstellungen für Telefonzellen gibt die folgende Abhandlung:
- Kurt Wurzer: Telefonzelle mit Intelligenz, telcom report 13 (1990) Heft 1, S. 32 - 34.
Telefonkarteπ (Guthabenkarten) werden auch mit aufgedruckten Werbetexten oder mit aufgedruckter Anschrift und Telefonnummer eines Ausgebers (Vertei- lers) verkauft oder verteilt, z.B. als Telefon-Visitenkarte nach OS DE- 4205569 AI. Erfahrungsgemäß werden diese Werbeangaben von den Benutzern solcher Telefonkarten jedoch nicht immer gebührend beachtet. Dazu trägt auch der Umstand bei, daß diese Angaben zusammen mit der sie tragenden Telefonkarte selbst während deren Benutzung im Kartentelefonapparat verschwinden, so daß auch eine (z.B. auf die Telefon-Visitenkarte) aufgedruckte Telefonnummer des Kartenausgebers gerade dann nicht von der Telefonkarte ablesbar ist. wenn der Telefonkartenbenutzer einen Teilnehmer anwählt. Die Anwendung von Chipkarten für Werbezwecke wird in DE 29604012 UI erwähnt. In den US-Patenten Nr. 4811382, 5150399 und 5333186 wird die Ausbreitung von Werbeinformationen innerhalb von Telefonnetzen dargestellt, wobei die Anrufer während der Totzeiten des Fernsprechverbinduπgsaufbaus mit solchen Informationen versorgt werden können, die von zentralen Knotenpunkten aus über die Fernsprechleitungen in die Telefonapparate eingespeist werden. Schließlich ist noch das US-Patent Nr. 5448625 zu erwähnen, bei dem in ei- ner Fernsprechvermittlung angeordnete "Reklameapparate" Werbeinformationen auch während eines Telefongespräches einblenden können.
Darstellung der Erfindung
Ziel der vorliegenden Erfindung ist die Intensivierung der Werbewirkung solcher Telefonkarten, die für Reklamezwecke hergestellt bzw. ausgegeben (also kostenlos verteilt - ähnlich wie die oben erwähnte Telefon-Visitenkarte - oder eventuell zu einem ermäßigten Preis verkauft) werden. Aber auch zum vollen Preis abgegebene Telefonkarten können mit einem für die Benutzer noch gerade erträglichem Maße von Werbeelementen aus der vorliegenden Erfindung ausgestattet werden, insbesondere dann, wenn auf sie schon Werbemittel-
lungen aufgedruckt werden. Reklametexte bzw. Reklameangaben sollen nicht nur auf der Telefonkarte aufgedruckt, d.h. nur dort lesbar sein, sondern auch zumindest teilweise im Display des Kartentelefonapparates erscheinen, und zwar neben den dort üblicherweise gezeigten, bekannten Angaben zur Art des Telefonapparates (z.B. "Kartentelefonapparat") und zu seiner Benutzung (z.B. "Benutzung nur mit Telefonkarte", "Telefonkarte einschieben"), zur Höhe des noch zum Telefonieren verfügbaren Guthabens (bei Guthabenkarten), zur Höhe der aufgelaufenen Gesprächsgebühr (bei Abbuchungskarten), zu der gewählten bzw. vom Telefonkartenspeicher (soweit die Telefonkarte - meistens eine Ab- buchungskarte - über einen solchen Speicher verfügt) abgefragten bzw. abgerufenen Telefonnummer des zu rufenden Telefonapparates sowie zu ähnlichen Angaben, die mit der Bedienung des Kartentelefonapparates bzw. mit der Hauptfunktion der Telefonkarte zusammenhängen (z.B. "Telefonkarte ungültig", "Neue Telefonkarte besorgen" usw.). Die (zusätzlichen) Reklameangaben können eventuell auch in einem besonderen Display, das im oder neben dem Kartentelefonapparat oder an anderer Stelle in der Telefonzelle angeordnet ist, erscheinen, daneben oder auch ausschließlich im Telefonhörer oder in einem besonderen Lautsprecher, der im Kartentelefonapparat oder in dessen Umgebung angebracht sein kann, für den Benutzer des Kartentelefonapparates hörbar ge- macht werden. Dabei brauchen die auditiv wiedergegebenen Reklametexte bzw.
- angaben nicht mit den auf der Telefonkarte aufgedruckten Reklametexten bzw. -angaben und/oder mit den im Display des Kartentelefonapparates (und/oder in einem besonderen Display) visuell gezeigten Reklametexten bzw. -angaben identisch zu sein. In prinzipiell gleicher oder ähnlicher Form wie bei Telefonkarten können (zusätzliche) Werbeinformationen auch auf anderen Servicekarten, wie Kredit-, Park-, Einlaß-, Benutzungs-, Berechtigungskarten, gespeichert und bei deren Benutzung in den betreffenden Dienstleistungs- bzw. Serviceeinheiten, für die sie bestimmt sind, für den Benutzer hör- und/oder sichtbar gemacht wer- den.
Auf Telefonkarten wie auch auf anderen Servicekarten können die zusätzlichen Werbeinformationen entweder auf freien Speicherplätzen des betreffenden Datenspeichers, über den diese Karte schon zur Erfüllung ihrer Grundfunktion verfügt (z.B. einem oder mehreren Chips, Magnetstreifen oder anderen magneti- sehen Speichern, Hologrammen, optischen oder sonstigen Datenspeichern), und oder in zusätzlichen Datenspeichern gespeichert werden, wobei im letzteren Falle diese zusätzlich auf der betreffenden Telefon- oder Servicekarte angeordneten Datenspeicher für Reklamedaten auch anderer Art als der für die
Grundfunktion der betreffenden Karte angeordnete Datenspeicher sein können (sogenannte Hybridkarte). Im folgenden Text wird fast ausschließlich die Telefoπkarte behandelt; die für sie gemachten Angaben treffen in vielen Punkten auch auf Servicekarten zu, ohne daß dies jedesmal besonders bemerkt wird.
Während der im Display des Kartentelefonapparates bzw. in einem besonderen Display erscheinende Reklametext (bzw. die dort erscheinenden Reklameangaben) neben den dort üblicherweise erscheinenden, bekannten Angaben über die Art des Telefoπapparates, seine Benutzung, der gewählten Telefonnummer sowie Angaben zum noch zum Telefonieren verfügbaren Guthaben (bei Guthabenkarten) bzw. der aufgelaufenen Gesprächsgebühr (bei Abbuchungskarten) und ähnlichen mit der eigentlichen Funktion der Telefonkarte zusammenhängenden Angaben bzw. im zeitlichen Wechsel mit diesen Angaben während der gesamten Vorberci- tungs- 1) , der eigentlichen Gesprächs- und der Nachbereitungszeit2) für das Telefongespräch (d.h. vo Einschieben der Telefonkarte in den Kartentelefonapparat bis zu ihrer Herausnahme aus diesem) dort (d.h. im Display) angezeigt werden kann, wird der hörbar gemachte Reklametext dem rufenden Kar- tentelefonbenutzer im allgemeinen nur während der Vor- und der Nachbereitungszeit für das Telefongespräch und nur in besonderen Fällen auch während des eigentlichen Telefongespräches vermittelt (im letzteren Falle wäre es möglich, den Reklametext als Hiπtergrundinformation z.B. entweder nur im Hörer des rufenden Telefonapparates bzw. in einem in seiner Umgebung befindlichen besonderen Lautsprecher oder - über die hergestellte Telefonverbindung - auch im Hörer des gerufenen Telefonapparates zu senden). Dabei kann in der Vor- und in der Nachbereituπgszeit für das Telefongespräch der auditive Reklametext entweder neben den von der Fernsprechvermittlungsstelle kommenden Signalen über den aktuellen Zustand des Leitungsweges (z.B. Frei-, Rufoder Besetztzeichen bzw. Wähl-, Ruf- oder Besetztton), also im wesentlichen gleichzeitig mit diesen (wobei auch die eine oder die andere Information
Vorbereitungszeit - Zeit vom Einschieben der Telefonkarte in den Kartentelefonapparat (im allgemeinen genauer: vom Zeitpunkt der Beendigung des Einschiebens der Telefonkarte in den Kartentelefonapparat) oder vom Abnehmen des Hörers des rufenden Telefonapparates bis zum Abnehmen des Hörers des gerufenen Telefonapparates (d.h. bis zum Zustandekommen der Gesprächs- Verbindung).
2)
Nachbereitungszei = Zeit von der Beendigung des Telefongespräches (durch
Auflegen des Hörers des rufenden oder des gerufenen Telefonapparates, je nachdem, welcher von beiden Teilnehmern zuerst auflegt) bis zur Herausnahme der Telefσnkarte aus dem Kartentelefonapparat (im Falle, daß der Hörer des gerufenen Telefonapparates zuerst aufgelegt wurde, auch die Zeit bis zum Auflegen des Hörers des rufenden Telefonapparates).
als Hintergrundinformation zur jeweils anderen erscheinen kann), oder im zeitlichen Wechsel mit diesen gesendet werden kann.
Die Initiierung der Wiedergabe der auf der Telefonkarte gespeicherten Reklamedaten kann z.B. erfolgen ,5 - durch das Abnehmen des Hörers des rufenden Kartentelefonapparates von der Gabel, wenn die Telefonkarte vor dem Abnehmen des Hörers in den Kartenschlitz des Kartentelefonapparates gesteckt wurde (insbesondere bei auditiven Reklamesendungen), oder z.B. - durch das Einführen der Telefonkarte in den Kartenschlitz des Kartentele- 10 fonapparates und das anschließende Aufdrücken der Kontakte des Kartenlesers auf diejenigen der Telefonkarte bzw. des Chips (bei Chipkarten) (im Falle auditiver Reklamesendungen, wenn der Hörer des Kartentelefonapparates vor dem abgenommen wurde oder bei visuellen Reklamesendungen). Schaltimpulse zur eventuellen Ein- und Abschaltung der Wiedergabe von (im 15 allgemeinen auditiven) Reklamesendungen während des Telefongespräches können z.B. von späteren Impulsen für die Abbuchung der Gesprächsgebühr ausgehen oder aber auf andere Weise zeitlich gesteuert werden.
Die Hörbarmachung auditiver Reklamesendungen ist, soweit sie im Hörer des rufenden Telefonapparates erfolgen soll, entweder in der Hörerkapsel (Fern- 0 hörer) des rufenden Telefonapparates oder in einer besonderen Hörerkapsel
(hier als Nahhörer bezeichnet) möglich, wobei die letztere im Telefonhörer neben oder unter der Fernhörerkapsel angeordnet werden kann und mit dieser Anordnung eine vollwertige Hintergrundinformation vermittelt wird. Bei der Wiedergabe auditiver Reklamesendungen in ein und derselben Hörerkapsel (d.h.
25 im Fernhörer) kann die als Hintergrundinformation zur Geltung zu bringende Reklamesendung z.B. in der Lautstärke gegenüber den anderen, üblicherweise im Fernhörer wiedergegebenen Informationen (z.B. Frei-, Ruf- oder Besetztzeichen bzw. Wähl-, Ruf- oder Besetzttoπ oder aber Telefongesprächen) abgesenkt werden.
•30 Telefonkarten der hier vorgeschlagenen Art (d.h. mit gespeicherten Werbeinformationen) können vom jeweiligen Ausgeber (Verteiler) entweder kostenlos als Werbemittel verteilt (insbesondere als Guthabenkarten) oder vom Ausgeber bzw. von Telefon- oder Werbeunternehmen zu einem ermäßigten Tarif (und zwar entweder zu einem ermäßigten Verkaufspreis oder mit der Zusicherung von er-
■35 mäßigten Gebühren für die Gesprächseinheit) verkauft werden. Dadurch entstehen Vorteile sowohl für den Ausgeber (Verteiler) der Telefonkarten als Träger von Uerbemaßnahmen (durch eine neuartige und besonders intensive Werbewirkung) als auch für die betreffenden Telefongesellschaften (durch Werbe-
einnahmen, die zumindest teilweise zur Ermäßigung der Gesprächsgebühren, für einen besseren Telefonservice oder zur Verbesserung technischer Einrichtungen im Telefonnetz verwendet werden können) wie auch für den Telefonkartenbenutzer (ermäßigte Gesprächsgebühren, für ihn u.U. informative Werbe texte, besserer für ihn von der Telefongesellschaft bereitgestellter Service).
In den Figuren 1 bis 19 sind unterschiedliche Ausführungsbeispiele der Erfindung in Form von Prinzipschaltbildern dargestellt. Durch diese Ausführungsbeispiele sollen jedoch die Patentansprüche nicht eingeschränkt werden In diesen Prinzipschaltbildern sind als Datenspeicher für die Gebühreπbu- chung überwiegend Chips (ROM, PROM, EPROM, EEPROM oder RAM) dargestellt, wie in Deutschland z.Zt. üblich. An Stelle von Chips sind für die Gebührenbuchung jedoch auch andere Datenspeicher anwendbar, wie z.B. Magπetstreifen, Hologramme oder optische Speicher. Diese Möglichkeit wurde in den Figuren (Prinzipschaltbildern) nicht besonders zum Ausdruck gebracht.
Auch an Stelle der in den Figuren 1 bis 19 zur Speicherung von auditiven und visuellen Reklamedaten dargestellten besonderen Datenspeicher (ROM, die auch durch PROM, EPROM, EEPROM oder RAM ersetzt werden können) sind Chips, Magnetstreifen oder andere magnetische Speicher, Hologramme, optische oder sonstige Datenspeicher anwendbar. Diese können entweder auf der Oberseite oder auf der Unterseite der Telefonkarte oder auch auf ihren beiden Seiten angebracht sein, neben den Speichern für die Gebührenbuchung oder ohne solche. Die für die auf der Telefonkarte angeordneten Datenspeicher (für Gebühren- buchung und für Reklamedaten) erforderlichen Kartenleser können mit Kontakten ausgerüstet oder kontaktlos sein. Bei mit Kontakten versehenen Kartenlesern wird dieser im allgemeinen nach dem Einschieben der Telefonkarte in den Kartenschlitz des Kartentelefonapparates auf die am Datenspeicher oder an der Telefonkarte angebrachten Kontakte aufgedrückt. Die Kartenleser kön- nen feststehend angeordnet oder mit motorischem oder einem anderen Antrieb versehen sein (im letzteren Falle mit Bewegung z.B. auf linearer, kreis- oder spiralförmiger Bahn). Auch die Einschiebebewegung der Telefonkarte in den Kartenschlitz des Kartentelefonapparates kann bei feststehendem Kartenleser zur Datenabfrage ausgenutzt werden. Für die Abfrage der gespeicherten Reklamedaten können entweder die für Telefonkartenleser üblichen Kontakte, dort als Reserve vorgehaltene oder zusätzliche Kontakte benutzt werden. Die Abfrage der im Chip (oder anderen Datenspeicher) gespeicherten Reklamedaten kann synchron oder asynchron erfolgen, z.B. nach dem Master-Slave-Verfahren.
Beschreibung der Zeichnungen
Figur Nr. 1 zeigt als Prinzipschaltbild die Hörbarmachung von Rekla- meseπduπgen bzw. -daten, die auf zusätzlichen Speicherplätzen des auf der Telefonkarte (9) angeordneten gemeinsamen (d.h. für GebUhren- buchung und Speicherung von Reklamedaten dienenden) Chips oder ande- ren Datenspeichers (ROM, PROM, EPROM, EEPROM oder RAM) (13) digital gespeichert sind, im Telefonhörer (als Nah- oder Fernhörer (4 bzw. 5)) und/oder in einem besonderen, im Kartentelefonapparat oder in dessen Umgebung angeordneten Lautsprecher (6). Dabei ist der Kartentelefonapparat (1) entweder mit einem üblichen Fernhörer (4) oder mit einem aus einem besonderen Nahhörer (5) und dem Fernhörer (4) bestehenden Hörer ausgerüstet. Der für die GebUhrenbuchuπg und die Ablesung der auditiven Reklamedaten gemeinsam verwendete Kartenleser (19) steht mit der Kontroll- und Buchungseinheit des Kartentelefonapparates (1) über die zum Datenaustausch und zur Stromversorgung des Chips bzw. des anderen Datenspeichers erforderliche Leitung (44) in Verbindung. Die Initiierung der Abfrage der im Chip bzw. anderen Datenspeicher (13) gespeicherten Reklamedaten erfolgt nach dem Einschieben der Telefonkarte in den Kartenschlitz des Kartentelefonapparates und/oder nach Abnahme des Telefonhörers (4 bzw. 4 und 5) von der Gabel entweder vora (Mikro-) Prozessor der Kontroll- und Buchungseinheit des Kartentelefonapparates über die Steuerimpulsleitungen (43) oder von einem besonderen (Mikro-) Prozessor (39), die weitere Abfrage der Reklame- daten kann anschließend z.B. der dafür vorgesehene besondere (Mikro-) Prozessor (39) mit Arbeitsspeicher (40) und Programmspeicher (41) über die von diesem zum Chip bzw. anderen Datenspeicher (13) führenden Steuerimpuls- und Datenaustauschleitungen (43; 44) Übernehmen. (Selbstverständlich ist es auch möglich, diesen besonderen (Mikro-) Prozessor (39) mit den Speichern (40) und (41) einzusparen und die Abfrage der Reklamedaten vom Chip bzw. anderen Datenspeicher (13) vom (Mikro-) Prozessor der Kontroll- und Buchuπgseinheit des Kartentelefonapparates mit ausführen zu lassen.) Der Kartenleser (19) ist im allgemeinen mit Kontakten ausgerüstet, die nach dem Einschieben der Telefonkarte in den Kartenschlitz des Kartentelefonapparates auf die am Chip oder anderen Datenspeicher (13) oder auf der Telefonkarte (9) angebrachten Kontakte aufgedrückt werden. Die Abfrage der Reklamedaten vom Chip
oder anderen Datenspeicher kann entweder in einem für die Wiedergabe von Sprach-, Musik- oder anderen Darbietungen richtigen Zeittakt vorgenommen werden, oder es muß eine Zwischenspeicherung der mit höherer Geschwindigkeit abgefragten Daten, die z.B. Synchronisier- oder Takt- bits enthalten, im Arbeitsspeicher (40) erfolgen mit anschließender taktsynchroner Wiedergabe aus diesem Zwischenspeicher (40). Dazu kann im (Mikro-) Prozessor (39) ein Taktgeπerator (Timer) enthalten sein. Möglich ist z.B. auch eine Taktrückgewinnung aus den abgefragten Daten mittels einer PLL- (Phase Locked Loop-) Schaltung. Soweit eine Zwischenverstärkung der abgefragten Reklamedaten erforderlich ist, kann diese z.B. im Zwischenverstärker (26) erfolgen. Im Codierer (31) werden die Reklaraedaten in eine für die Verarbeitung im (Mikro-) Prozessor (39) und/oder Speicherung im Arbeitsspeicher (40) geeignete Form umgewandelt. Im Decoder (311) erfolgt die Vorbereitung der Daten (z.B. durch Impulsformung, Decodierung, Entschlüsselung und Fehlerkorrektur) für die anschließende Digital-Analog-Umwandlung im D/AWandler (33). Nach Störspitzenbegrenzung und Tiefpaßfilterung in einer Filtereinheit (32), Ausgangsverstärkung im Ausgangsverstärker (27) und Lautstärkekorrektur im automatischen Lautstärkeregler (30) erfolgt die Hörbarmachuπg der Reklamesendungen im Fernhörer (4) oder in einem besonderen, neben oder hinter dem Fernhörer (4) angeordneten Nahhörer (5). Einspeiseraöglichkeiten in den Fernhörerstrorakreis werden in Figur Nr. 19 gezeigt. Außerdem kann ein besonderer Lautsprecher (6) im Kartentelefonapparat (1) oder in dessen Umgebung angebracht werden, in dem die Reklamesen- dungeπ ausschließlich oder zusätzlich zur Wiedergabe im Fernhörer (4) oder Nahhörer (5) hörbar gemacht werden können. Der Zusatzverstärker (28) bewirkt die Anhebung der Lautstärke für die Wiedergabe der Reklamesendungen im Lautsprecher (6). Soweit für die Reklame- daten der besondere- (Mikro-) Prozessor (39) verwendet wird, steht dieser mit dem Kartentelefonapparat (1) bzw. mit dem (Mikro-) Prozessor in dessen Kontroll- und Buchungseiπheit über die Steuerimpuls- und Datenaustauschleituπgen (43; 44) in Verbindung.
In Figur Nr. 2 wird (zum Unterschied von Figur Nr. 1) für die digita- le Speicherung von auditiven Reklamedaten ein besonderer Chip oder
anderer Datenspeicher (ROM, PROM, EPROM, EEPROM oder RAM) (11) verwendet, der auf der Telefoπkarte (9) z.B. neben dem Chip für die Gebührenbuchung (IQ) angebracht ist. Der Kartenleser (16) dient der Gebührεnbuchung, der Kartenleser (17) der Abfrage der Reklamedaten. Alle übrigen Teile und Vorgänge entsprechen denen der Figur Nr. 1.
Figur Nr. 3 zeigt eine Anordnung, bei der die Telefonkarte (9) einen magnetischen Speicher, z.B. einen oder mehrere Magnetstreifen (15), für die Gebührenbuchung und einen weiteren magnetischen Speicher, z. B. einen zweiten oder mehrere Magnetstreifen (151), für die digitale Speicherung von auditiven Reklamedaten enthält. Für den magnetischen Speicher - hier Magnetstreifen - für die Gebührenbuchung (15) ist im Kartentelefonapparat (1) ein Λufπahme-/Wiedergabekopf (21), für den magnetischen Speicher - hier ebenfalls Magnetstreifen - für die Reklamedaten (151) ein besonderer Wiedergabekopf (211) vorgesehen. Alle übrigen Teile und Vorgänge entsprechen denen der Figuren Nr. 1 und 2. Die Au nahme-/ iedergabeköpfe (21) und (211) können feststehend angeordnet oder mit motorischem Antrieb für z.B. eine lineare Bewegung gegenüber der eingeschobenen Telefonkarte versehen sein, wobei im letzteren Falle die Datenablesung während dieser Relativbewegung erfolgen kann. Die Aufnahme-/Wiedergabeköpfe werden vor der bzw. bei Initiierung der Wiedergabe der auf dem magnetischen Speicher gespeicherten Daten an diesen angedrückt. Bei feststehender Anordnung des Wiedergabekopfes für die Reklamedaten (211) können die auf dem magnetischen Speicher (151) gespeicherten Reklamedaten bei der Einschiebe- beweguπg der Telefonkarte in den dafür vorgesehenen Schlitz des Kartentelefonapparates vom Wiedergabekopf (211) gelesen, nach geeigneter Kodierung im Arbeitsspeicher (40) des (Mikro-) Prozessors (39) zwischengespeichert und anschließend taktsynchron über den Decoder (311) ^ den Zwischenverstärker (26), D/A-Wandler (33), Filter (32), Ausgangs- Verstärker (27) und automatischen Lautstärkeregler (30) ähnlich wie in Figur Nr. 1 bzw. 2 hörbar gemacht werden.
In Fieur Nr. 4 erfolgt die Gebührenbuchuπg mittels eines auf der Telefonkarte (9) angebrachten Chips oder anderen Datenspeichers (ROM, PROM, EPROM, EEPROM oder RAM) (10) wie bei Figur Nr. 2, während für
die Speicheruπg von auditiven Reklamedaten auf der Telefoπkarte (9) ähnlich wie in Figur Nr. 3 ein magnetischer Speicher (z.B. ein oder mehrere Magnetstreifen) (151) angeordnet ist. Zum Unterschied von Figur Nr. 3 sind auf diesem magnetischen Speicher die Reklamedaten aber in analoger Form gespeichert. Um bei fest angeordnetem Wiedergabekopf (211) die auf dem magnetischen Speicher (151) gespeicherten Reklamedaten bei der Einschiebebewegung der Telefoπkarte in den dafür vorgesehenen Schlitz des Kartentelefonapparates ablesen zu können, ist für eine taktsynchrone Wiedergabe ähnlich wie in Figur Nr. 3 eine Zwischen- speicherung im Arbeitsspeicher (40) des (Mikro-) Prozessors (39) notwendig, die zuvor eine Umwandlung der Daten in digitale Form erfordert Diese erfolgt nach eventuell notwendiger Vorverstärkung im Eingangsverstärker (25) und Filterung (z.B. in Tiefpaßfiltern) in der Filtereinheit (32) im A/D-Wandler (331), woran sich eine Codierung im Codie- rer (311) anschließt. Danach können die nunmehr in digitaler Form vorliegenden Reklamedateπ im Arbeitsspeicher (40) gespeichert und von diesem taktsyπchron wie in Figur Nr. 3 dargestellt und wie zu dieser Figur beschrieben hörbar gemacht werden. Es ist jedoch auch hier möglich, den Wiedergabekopf (211) motorisch angetrieben gegenüber der eingescho- benen Telefonkarte zu verschieben und dabei die Ablesung der Reklaraedaten vorzunehmen.
In Figur Nr. 5 wird für die Gebührenbuchung wie in den Figuren 2 und 4 ein Chip oder anderer Datenspeicher (ROM, PROM, EPROM, EEPROM oder RAM) (10) benutzt, während die auditiven Reklamedaten auf einer Magnetschei be (14), die z.B. auf der Unterseite der Telefonkarte (9) angebracht ist, in analoger Form gespeichert sind. Die Ablesung der Reklamedaten erfolgt hier nach dem Einschieben der Telefonkarte in den dafür vorgesehenen Schlitz des Kartentelefonapparates mit einem Wiedergabekopf (20), der z.B. auf einem Drehteller (22) angebracht ist; dieser wird von einem motorischen Antrieb (23) in Drehung versetzt bei gleichzeitigem Andrücken des Wiedergabekopfes (20) an die Magπetscheibe (14), wobei die Ablesung der gespeicherten Reklamedaten erfolgt. Die abgelesenen Daten werden über den Eingangsverstärker (25), den Selector (321) den Lautstärkeregler (29), die Höhenanhebung (35), die Pegeljustage (36), den Wiedergabe-Entzerrer- und Ausgangsverstärker (37) und den
automatischen Lautstärkeregler (30) wie in Figur Nr. 1 zum Fernhörer (4) oder zu einem besonderen Nahhörer (5) geleitet und dort hörbar gemacht. Das z.B. von der Kontroll- und Buchungseinheit des Kartentelefonapparates (1) über die Steuerimpulsleituπg (42) steuerbare Schalt- organ (24) dient zur Unterbrechung der Wiedergabe der Rekla esenduπg beim Zustandekommen der Fernsprechverbindung. Alle übrigen Einrichtungen und Vorgänge entsprechen denen der Figur Nr. 1. Die Magnetscheibe (14) kann z.B. auch auf der Oberseite der Telefonkarte (9) - z.B. neben dem Chip oder anderen Datenspeicher für die GebUhrenbuchung (10) - angeordnet sein.
Bei der Speicheruπg von Seklamedaten auf einem magnetischen Speicher (z.B. einem oder mehreren Magnetstreifen wie in Figur Nr. 3 oder auf einer Magnetscheibe wie in Figur Kr. 4) können auf diesem mehrere Speicherspuren nebeneinander vorgesehen werden; der Wiedergabekopf kann dann z.B. aus mehreren nebeneiπanderliegenden Wiedergabeköpfen bestehen, von denen jeder jeweils eine Spur überstreicht. Soweit auf den einzelnen Spuren unterschiedliche Reklametexte gespeichert sind, kann die Auswahl unter diesen Spuren bzw. Wiedergabeköpfen z.B. durch einen Zufallsgenerator erfolgen.
Figur tNr. 6 zeigt eine Anordnung, bei der auf freien Speicherplätzen des auf der Telefonkarte (9) angeordneten gemeinsamen (d.h. für GebUhrenbuchung und Speicherung von Reklamedaten dienenden) Chips oder anderen Datenspeichers (ROM, PROM, EPROM, EEPROM oder RAM) (13) in digitaler Form gespeicherte visuelle Reklamedaten im Display (7) des Kar- tentelefonapparates (1) und/oder in einem besonderen, im Kartentelefonapparat (1) oder in seiner Umgebung angeordneten besonderen Display (8) sichtbar gemacht werden können. Der für GebUhrenbuchung und visuelle Reklamedaten gemeinsam verwendete Kartenleser (19) steht mit der Kontroll- und Buchungseinheit des Kartentelefonapparates (1) über die zum Datenaustausch und zur Stromversorgung des Chips oder anderen Datenspeichers (13) erforderliche Leitung (44) in Verbindung. Die Initiierung der Abfrage der im Chip oder anderen Datenspeicher (13) gespeicherten Reklamedaten erfolgt nach dem Einschieben der Telefonkarte in den dafür vorgesehenen Schlitz des Kartentelefonapparates
entweder vom (Mikro-) Prozessor der Koπtroll- und Buchungseinheit des Kartentelefonapparates über eine Steuerimpulsleitung (43) oder vom besonderen (Mikro-) Prozessor (39), die weitere Abfrage der Reklamedaten kann z.B. anschließend der dafür vorgesehene besondere (Mikro-) Prozessor (39) mit Arbeitsspeicher (40) und Programmspeicher (41) vornehmen. Selbstverständlich ist es auch möglich, diesen besonderen (Mikro-) Prozessor (39) mit seinen Speichern (40) und (41) einzusparen und die Abfrage der Reklamedaten vom Chip oder anderen Datenspeicher (13) vom (Wikro-) Prozessor der Kontroll- und Buchungseinheit des Kar- tentelefonapparates ausführen zu lassen. Der Kartenleser (19) ist im allgemeinen mit Kontakten ausgerüstet, die nach dem Einschieben der Telefonkarte in den Kartenschlitz des Kartentelefonapparates auf die am Chip, anderen Datenspeicher (13) oder auf der Telefon'.carte (9) angebrachten Kontakte aufgedrückt werden. Die Abfrage der im Chip oder anderen Datenspeicher (13) gespeicherten Reklamedaten kann synchron oder asynchron erfolgen, im allgemeinen nach dem Master-slave-Verfah- ren. Eine evtl. notwendige Zwischenspeicherung der abgefragten Reklamedaten kann im Arbeitsspeicher (40) nach geeigneter Codierung der Daten im Codierer (31) erfolgen. Im Decoder (311) kann die Codierung der Reklamedaten nach der Speicherung wieder rückgängig gemacht werden.
Soweit für die Reklamedaten der besondere (rUkro-) Prozessor (39) verwendet wird, steht dieser mit dem Kartentelefonapparat (1) bzw. mit dem (Mikro-) Prozessor in dessen Kontroll- und Buchungseinhe.it über Steuerimpuls- und Datenaustauschleitungen (43; 44) in Verbindung.
In Figur Nr. 7 wird (zum Unterschied von Figur Nr. 6) für die digitale Speicheruπg von visuellen Reklamedaten ein besonderer Chip oder anderer Datenspeicher (ROM, PROM, EPROM, EEPROM oder RAM) (12) verwendet, der auf der Telefonkarte (9) z.B. neben dem Chip oder anderen Datenspeicher für die Gebührenbuchung (10) angeordnet ist. Der Kartenleser (16) dient der Gebührenbuchung, der Kartenleser (18) der Abfrage der Reklamedaten. Alle übrigen Teile und Vorgänge entsprechen denen der Figur Nr. 6.
Figur Nr. 8 zeigt eine solche Anordnung, bei der die Telefonkarte (9) einen magnetischen Speicher (z.B. einen oder mehrere iagnetstreifeπ
(15)) für die Gebührenbuchung und einen weiteren magnetischen Speicher (z.B. einen zweiten oder mehrere Magnetstreifen (151)) für die Spei- cheruπg von visuellen Reklamedaten in digitaler Form enthält. Für den magnetischen Speicher (hier: Magnetstreifen (15)) für die Gebührenbu- chung ist im Kartentelefonapparat (1) ein Aufnahme-/Wiedergabekopf
(21), für den magnetischen Speicher (hier: Magπetstreifen (151)) für die Reklamedaten ein besonderer Wiedergabekopf (211) vorgesehen. Die Λufnahme-/Wiedergabeköpfe (21) und (211) können feststehend angeordnet oder mit motorischem Antrieb für eine lineare Bewegung gegenüber der eingeschobenen Telefonkarte (9) versehen sein, wobei im letzteren Falle die Datenablesung auch während dieser Bewegung erfolgen kann. Bei feststehender Anordnung des Wiedergabekopfes für die Reklamedaten (211) können die auf dem magnetischen Speicher (151) gespeicherten Reklamedaten bei der Einschiebebewegung der Telefoπkarte in den dafür vorgesehenen Schlitz des Kartentelefonapparates vom Wiedergabekopf
(211) abgelesen, nach geeigneter Codierung im Arbeitsspeicher (40) des (Mikro-) Prozessors (39) eventuell zwischengespeichert und danach über den Decoder (311) ähnlich wie in Figur Nr. 6 bzw. 7 sichtbar gemacht werden. Alle übrigen Teile und Vorgänge entsprechen denen der Figuren 6 und 7.
In Figur Nr. 9 erfolgt die GebUhrenbuchung mittels eines auf der Telefonkarte (9) angebrachten Chips oder anderen Datenspeichers (ROM, PROM, EPROM, EEPROM oder RAM) (10) wie bei Figur Nr. 7, während für die Speicherung von visuellen Reklamedaten auf der Telefoπkarte (9) ähnlich wie in Figur Nr. 8 ein magnetischer Speicher (z.B. ein oder mehrere Magnetstreifen (151)) angeordnet ist. Bei fest angeordnetem Wiedergabekopf (211) können die auf dem magnetischen Speicher (151) gespeicherten Reklamedaten bei der Einschiebebeweguπg der Telefonkarte (9) in den dafür vorgesehenen Schlitz des Kartentelefonapparates abge- lesen werden; ihre Verarbeitung kann z.B. wie zu Figur Nr. 8 beschrieben erfolgen. Es ist jedoch auch möglich, den Wiedergabekopf (211) mit motorischem Antrieb für eine z.B. lineare Bewegung gegenüber der eingeschobenen Telefonkarte (9) zu versehen, wobei die Dateπablesuπg während dieser Bewegung erfolgen kann. Alle übrigen Einrichtungen und Vor- g nge entsprechen denen der Figur 7 bzw. 8.
Aus den in den Figuren Nr. 1 bis 9 beispielhaft dargestellten Ausfüh- ruπgsmöglichkeiten der Erfindung (die keine Einschränkung der Allgemeinheit darstellen sollen) können beliebige Kombinationen zur gleichzeitigen bzw. ungefähr gleichzeitigen Hör- und Sichtbarmachung von Re- klamesenduπgen, Reklametexten oder anderen Reklamedarbietungen, die auf Telefonkarte gespeichert sind, gebildet werden. Dabei kann es sich auch um unterschiedliche Reklamesendungen, -texte bzw. andere Reklamedarbietungen für die Hörbarmachuπg und für die Sichtbarmachung handeln. Beispiele für solche Kombinationsmöglichkeiten sind in den Figuren Nr. 10 bis 18 dargestellt.
Figur Nr. 10 zeigt eine Kombination für die Hör- und Sichtbarmachung von auf einem gemeinsamen Chip oder anderen Datenspeicher (ROM, PROM, EPROM, EEPROM oder RAM) (13) zusammen mit den Daten für die GebUhrenbuchung digital gespeicherten Feklamedaten, also eine Korabination aus den in Figur Nr. 1 bzw. 2 und Figur Nr. 6 bzw. 7 dargestellten Ausfüh- rungsbeispielen. Die Ablesung sowohl der Daten für die Gebührenbuchung als auch der Reklamedaten erfolgt mit dem gemeinsamen Kartenleser (19) Alle übrigen Teile und Vorgänge entsprechen denen der Figuren Nr. 1 bzw. 2 und 6 bzw. 7.
Figur Nr. 11 stellt die gleiche Kombination wie in Figur Nr. 10 dar, jedoch sind hier auf der Telefoπkarte (9) getrennte Chips oder andere Datenspeicher (ROM, PROM, EPROM, EEPROM oder RAM) für GebUhrenbuchung (10) einerseits und für digital gespeicherte auditive und visuelle "Re- klamedaten (11 + 12) andererseits angebracht, die von ebenfalls ge- trennten Kartenlesern für die GebUhrenbuchung (16) und für die auditiven und visuellen Reklamedaten (174- 18) gelesen werden. Alle übrigen Teile und Vorgänge entsprechen denen der Figuren Nr. 1 bzw. 2 und 6 bzw. 7.
Figur Mr.12 zeigt die gleiche Kombination wie Figur Nr. 10 bzw. 11, jedoch sind hier auf der Telefoπkarte (9) drei getrennte Chips oder an dere Datenspeicher (ROM, PROM, EPROM, EEPROM oder RAH) für Gebührenbuchung (10), für digital gespeicherte auditive Reklamedaten (11) und für digital gespeicherte visuelle Reklaπtedaten (12) angebracht, die von
ebenfalls getrennten Kartenlesern für die GebUhrenbuchung (15), für die auditiven Reklamedaten (17) und für die visuellen Reklamedaten (18) gelesen werden. Alle übrigen Teile und Vorgänge entsprechen denen der Figuren Nr. 1 bzw. 2 und 6 bzw. 7.
Figur Nr. 13 stellt eine Korabination für die Hör- und Sichtbarmachung in digitaler Form gespeicherter Reklamedaten dar, wobei neben einem Chip oder anderem Datensoeicher (ROM, PROM, EPROM, EEPROM oder RAM) (10) für die GebUhrenbuchung mit zugehörigem Kartenleser (16) für die sichtbar zu machenden Reklametexte ein zweiter Chio oder anderer Datenspeicher (ROM, PROM, EPROM, EEPROH oder RAH) (12) auf der Telefonkarte (9) angeordnet ist (zugehöriger Kartenleser für den zweiten Chip oder anderen Datenspeicher ist (18)), während die hörbar zu machenden Reklametexte auf einem magnetischen Speicher (z.B. einem oder mehreren Wagnetstreifen (151)) gespeichert sind, der an anderer Stelle auf der Telefonkarte (9) angebracht ist. Der oder die Magnetstreifen
(151) können während des Einschiebens der Telefoπkarte (9) in den Kartenschlitz des Kartentelefonapparates vo Wiedergabekopf (211) gelesen und im Arbeitsspeicher (40) bis zur taktsynchronen Wiedergabe zwi- scheπgespeichert werden. Es ist jedoch auch möglich, den Wiedergabe- köpf (211) mit motorischem Antrieb für z.B. eine Linearbewegung gegenüber der eingeschobenen Telefonkarte zu versehen und die Datenablesuπg während dieser Bewegung (mit oder ohne Zwischenspeicherung der abgelesenen Daten im Arbeitsspeicher (40)) vorzunehmen. Der oder die Magnetstreifen (151) können auch auf der Oberseite der Telefonkarte (9) ne- ben den Chips oder anderen Datenspeichern (10) und (12) angeordnet werden. Alle übrigen Teile und Vorgänge entsprechen denen der Figuren Nr. 3 und 7.
Figur Nr. 14 zeigt eine Kombination für die Hör- und Sichtbarmachung in digitaler Form gespeicherter Reklamedaten, wobei die Daten für die Gebührenbuchung auf einem magnetischen Datenspeicher (z.B. einem oder mehreren Magπetstreifen (15)), der im Beispiel auf der Oberseite der Telefonkarte (9) angeordnet ist, gespeichert sind (zugehöriger Aufnahme- und Wiedergabekopf ist (21)), während die Reklamedaten auf einem zweiten magnetischen Datenspeicher (z.B. einem oder mehreren Hagπet- streifen (151)) z.B. auf der Unterseite der Telefonkarte (9) gespei-
chert sind (zugehöriger Wiedergabekopf für die Reklamedaten ist (211)). Die Hagnetstreifen für Gebührenbuchung und für Reklamedaten können auch nebeneinander auf derselben Seite der Telefonkarte (9) angebracht sein. Soweit es mehrere Magnetstreifeπ (15) bzw. (151) gibt, sind im allgemeinen auch mehrere Aufnahme- und Wiedergabeköpfe für die Gebührenbuchung (21) bzw. mehrere Wiedergabeköpfe für die Reklamedaten (211) erforderlich, sofern man diese nicht auch mit einem (motorischen Antrieb für eine Querverschiebuπg versieht. Falls auf der Telefonkarte (9) nur ein Magnetstreifen (151) für die gemeinsame Speicherung der auditiven und der visuellen Reklamedaten angeordnet ist, können diese z.B. auf unterschiedlichen Spuren dieses Magnetstreifens gespeichert werden. Die Möglichkeit der Ablesung der auf dem bzw. auf den ∑lagnet- streifen (151) gespeicherten auditiven bzw. visuellen Reklamedateπ während des Einschiebens der Telefoπkarte in den Kartenschlitz des Kartentelefonapparates mit Zwischenspeichεrung der abgelesenen Daten im Arbeitsspeicher (40) besteht - ähnlich wie zu Figur Nr. 13 beschrieben - auch hier, ebenso die dort gleichfalls beschriebene Möglichkeit der (motorischen) Verschiebung des Wiedergabekopfes bzw. der Wiedergabeköpfe (211) mit Ablesung der gespeicherten Daten während dieser Verschiebung. Alle übrigen Teile und Vorgänge entsprechen denen der Figuren Nr. 3 und 8.
Figur Nr. 15 stellt eine Kombination für die Hör- und Sichtbarmachung γon Reklamedaten dar, wobei auf der Oberseite der Telefonkarte (9) neben einem Chip oder anderem Datenspeicher (ROM, PROM, EPROM, EEPROM oder RAM) (10) für die Gebührenbuchung (zugehöriger Kartenleser ist (16)) ein magnetischer Datenspeicher (z.B. ein oder mehrere Magnetstreifen (151)) für in digitaler Form gespeicherte visuelle Reklamedaten (zugehöriger Wiedergabekopf ist (211 oben)) angebracht sind, während auf der Unterseite der Telefoπkarte (9) ein magnetischer Daten- Speicher (z.B. ein oder mehrere Magnetstreifen (151) für die analoge Speicherung auditiver Reklamedaten (zugehöriger Wiedergabekopf ist (211 unten)) angeordnet sind. Die magnetischen Datenspeicher (z.B. Magnetstreifeπ (151)) für auditive bzw. visuelle Reklamedateπ können auch nebeneinander auf derselben Seite der Telefoπkarte (9) angebracht sein. Soweit es mehrere Magnetstreifen (151) gibt, die einen Datenspeicher bilden,
sind im allgemeinen auch mehrere Wiedergabeköpfe (211) erforderlich. Die Möglichkeit der Ablesung der auf dem bzw. auf den Magnetstreifen (151) gespeicherten auditiven bzw. visuellen Reklamedaten während des Einschiebens der Telefonkarte in den Kartenschlitz des Karteπtelefon- apparates mit Zwischenspeicherung der abgelesenen Daten im Arbeitsspeicher (40) besteht - ähnlich wie zu Figur Kr. 13 beschrieben - auch hier, ebenso die dort gleichfalls beschriebene Möglichkeit der (motorischen) Verschiebung des Wiedergabekopfes bzw. der Wiedergabeköpfe (211) mit Ablesung der gespeicherten Daten während dieser Verschiebung. Alle übrigen Teile und Vorgänge entsσrechen denen der Figuren Nr. und 9.
Figur J Γ. 16 zeigt eine Kombination für die Hör- und Sichtbarmachung von Reklamedateπ, wobei auf der Oberseite der Telefonkarte (9) zwei getrennte Chips oder andere Datenspeicher (ROM, PROM, EPROM, EEPROM oder RAM) für Gebührenbuchung (10) bzw. in digitaler Form erfolgende Spei- cherung visueller Reklamedaten (12) angeordnet sind, dagegen auf ihrer Unterseite ein magnetischer Datenspeicher (z.B. ein oder mehrere Mag- netstreifen (151)) für die in analoger Form erfolgende Speicherung auditiver Reklamedatεn. Die zugehörigen Kartenleser für Gebührenbuchung und visuelle Reklamedaten sind (16) bzw. (18), Wiedergabekopf für die auditiven Reklamedaten ist (211). Alle übrigen Teile und Vorgänge entsprechen denen der Figuren Nr. 4 und 7. Der magnetische Datenspeicher (z.B. Magπetstreifen (151)) kann auch auf der Oberseite der Telefonkarte (9) neben den Chips oder anderen Datenspeichern (10) und (12) an geordnet werden. Die bei Figur Nr. 13 bis 15 beschriebenen Möglichkei- ten für eine Ablesung der auf dem magnetischen Speicher (z.B. Magnetstreifen (151)) gespeicherten Reklamedaten während des Einschiebens der Telefonkarte (9) in den Kartenschlitz des Kartentelefonapparates sowie für eine (/notorische) Verschiebung des Wiedergabekopfes bzw. der Wiedergabeköpfe (211) mit Ablesung der gespeicherten Daten während die- ser Verschiebung bestehen auch hier.
Figur Nr. 17 stellt eine Kombination für die Hör- und Sichtbarmachung von Reklamedaten dar, wobei auf der Oberseite der Telefonkarte (9) ein Chip oder anderer Datenspeicher (ROM, PROM, EPROM, EEPROM oder RAM) für die Gebührenbuchung (10) und ein magnetischer Datenspeicher (z.B.
ein oder mehrere Magnetstreifen (151) für die in digitaler Form erfolgende Speicheruπg visueller Reklamedaten, auf ihrer Unterseite hingegen ein Chip oder anderer Datenspeicher (ROM,PROM, EPROM, EEPROM oder RAM) für die in digitaler Form erfolgende Speicherung auditiver Rekla- medaten (11) angebracht sind. Zugehörige Kartenleser sind (16) für die Gebührenbuchung und (17) für die auditiven Reklamedaten; (211) ist der Wiedergabekopf für den magnetischen Datenspeicher (z.B. Magnetstreifen (151). Alle übrigen Teile und Vorgänge entsprechen denen der Figuren Nr. 2 und 4. Der Chip oder andere Datenspeicher für die auditiven Re- klamedaten (11) kann auch auf der Oberseite der Telefonkarte (9) neben dem Chip oder anderen Datenspeicher für die GebUhrenbuchung (10) und dem magnetischen Datenspeicher (z.5. Magnetstreifen (151)) für die visuellen Reklamedaten angebracht werden. Die bei Figur .Nr. 13 bis 15 beschriebenen Möglichkeiten für eine Ablesung der auf dem magnetischen Datenspeicher (z.B. Magnetstreifen (151)) gespeicherten Reklamedaten während des Einschiebens der Telefonkarte (9) in den Karteπschlitz des Kartentelefonapparates sowie für eine (motorische) Verschiebung des Wiedergabekopfes bzw. der Wiedergabeköpfe (211) mit Ablesung der gespeicherten Daten während dieser Verschiebung bestehen auch hier.
Figur Nr. 18 zeigt eine Kombination für die Hör- und Sichtbarmachung von Reklamedaten, wobei auf der Oberseite der Telefonkarte (9) je ein Chip oder anderer Datenspeicher (ROM, PROM, EPROM, EEPROM oder RAM) für die Gebührenbuchung (10) und für die in digitaler Form erfolgende Speicherung visueller Reklamedaten (12), auf ihrer Unterseite hingegen eine Magnetscheibe für die in analoger Form erfolgende Speicherung auditiver Reklamedaten (14) angeordnet sind. Zugehörige Kartenleser sind für die Chips oder anderen Datenspeicher: (16) für die GebUhrenbuchung und (18) für die visuellen Reklamedaten; für die Magnetscheibe ist der Wiedergabekopf (20) auf dem Drehteller (22) mit dem Antrieb (23) vorge- sehen. Alle übrigen Teile und Vorgänge entsprechen denen der Figuren
Nr. 5 und 7. Die Magnetscheibe (14) kann auch auf der Oberseite der Telefonkarte (9) neben den Chips oder anderen Datenspeichern (10) und (12) angebracht werden.
Bei den Figuren Nr. 1 bis 18 sind auch andere räumliche Anordnungen der
einzelnen Datenspeicher für Gebührenbuchung sowie für auditive und visuelle Reklamedaten auf der Telefonkarte möglich als in den Figuren Nr. 1 bis 13 gezeichnet oder in den zugehörigen Beschreibungen beschrieben.
Mit den in den Figuren Nr. 1 bis 13 dargestellten beispielsweisen Aus- führungsforraen der Erfindung können auf Telefoπkartenspeichern gespeicherte Reklamedaten nach ihrer Ablesuπβ durch die betreffenden Kartenleser auch über die Dauer des gerade geführten Telefongespräches hinaus z.B. im Arbeitsspeicher (40) des (Mikro-) Prozessors (39) oder in einem anderen Speicher (der z.B. auch in der Kontroll- und Buchungseinheit des Kartentelefonapparates vorhanden sein kann) für eine bestimmte oder unbestimmte Dauer gespeichert und vor und/oder nach anschließend bzw. später geführten Telefongesprächen hör- und/oder sieht bar gemacht werden, für die solche Telefonkarten benutzt werden, die keine gespeicherten Reklamedaten enthalten.
Schließlich sind die in den Figuren Nr. 1 bis 18 gezeigten Ausführungsr beisplele der Erfindung in etwas abgewandelter Form auch im Zusammenhang mit Kredit-, Park-, Einlaß- und ähnlichen Karten und ihren Funktionseinheiten zur Erfüllung der geforderten Funktion (z.B. Geldaus- Zahlung, bargeldlose Zahlung, Abbuchung von Geldbeträgen von einem Konto - z.B. Bank-, Giro-, Kontokorrent- oder anderem Guthabenkonto -, Zuschreibung eines Geld- oder anderen Betrages zu einem .Rechnungsoder Kreditkonto, Einlaß in Parkhäuser, auf Parkflächen, in bestimmte Häuser und/oder Grundstücke, in bestimmte Räume, Benutzung von bestimm- ten Maschinen, Geräten, Vor- oder Einrichtungen usw.) anwendbar, indem z.B. für die Hörbarmachung von auf solchen Karten in gleicher Weise wie im Vorstehenden für Telefonkarten aufgezeigt gespeicherten Reklamedaten in einem Lautsprecher (6), die Sichtbarmachung solcher Reklamedaten dagegen ähnlich wie bei Kartentelefonapparaten in einem be- reits vorhandenen Display (7) und/oder in einem zusätzlichen Display
(8) erfolgt. Zu diesem Zweck braucht in den Figuren Nr. 1 bis 18 ledigr lieh der Kartentelefonapparat (1) durch die betreffende Funktionsein¬ heit (z.B. Geldautomat, Buchungseinheit bzw. -automat, Einlaßeinheit bzw. -automat, Parkautomat, Benutzungseinheit bzw. -automat usw.) und
die Telefonkarte (9) durch die betreffende Funktionskarte (z.B. Kredit-, Park-, Einlaß- oder ähnliche Karte) ersetzt zu werden; der Hörer (Fernhörer) (4) und der Nahhörer (5) entfallen im allgemeinen, so daß in diesem Falle eine Hörbarmachung von Reklamedateπ nur im Laut- Sprecher (6) möglich ist.
In Figur Nr. 19 sind beispielhaft unterschiedliche Schaltungsraöglich- keiten dargestellt, mit denen hörbar zu machende Reklaraesendungen, Reklametexte und Rεklamedaten in normale Telefonschaltungen eingespeist werden können, soweit kein aus Fern- und Nahhörer bestehender (Dop- pel-) Hörer verwendet wird. Figur Nr. 19 zeigt beispielhaft den in Figur Nr. 2 dargestellten Fall der Speicherung von auditiven Reklamedaten in digitaler Form in einem auf der Telefoπkarte (9) angebrachten Chip (ROM, PROM; EPROM, EEPROM oder RAM) (11). Die dort angegebenen Teilnummern entsprechen denen der Figur Nr. 2 und der zu Figur Nr. 2 gehörenden Beschreibung. Weitere Teilπummerπ in Figur Nr. 19: (2) ist die Kontroll- und Buchungseinheit des Kartentelefonapparates, (3) das Mikrofon, (42) stellt die Steuerimpulsleituπg zur Freigabe der Telefonleitung für den Telefonbeπutzer nach Einschieben der Telefonkarte
(9) in den Kartenschlitz des Kartentelefonapparates dar.
Figur Nr. 20 stellt eine Möglichkeit für die Initiieruπg der Wiedergabe von auf der Telefonkarte gespeicherten Reklamedaten am Beispiel einer klassischen (Kartentelefon-) Schaltung in beispielhafter Verbindung mit digitaler Speicherung von Reklamedaten auf einem Chip oder anderen Datenspeicher (ROM, PROM, EPROM, EEPROM oder RAM) (11) dar, wobei diese Wiedergabe erst dann beginnt (mit dem Schließen des Schaltorgans (24)), wenn sowohl der Hörer des rufenden (Karten-) Telefonapparates abgenommen (mit Wirkung auf das mit dem Gabelumschalter (50) gekoppelte Schaltorgan (51)) als auch die Telefonkarte in den Kartenschlitz des Kartentelefonapparates eingesteckt wurde (mit Kontaktgabe bei vollständig eingeschobener Telefonkarte (9) z.B. am Chip oder anderem Datenspeicher (ROM, P£0M, EPROM, EEPROM oder RAM) (11) und/oder
(10) oder an einem besonderen, an der Telefoπkarte (9) angebrachten Kontakt (52)). Auditive Reklaraesendungen müssen im allgemeinen unterbrochen werden, sobald das eigentliche Telefongespräch durch Abnahme
des Hörers des gerufenen Telefoπapparates zustande kommt; dieses Ende der Wiedergabe kann z.B. ausgelöst werden
- durch den ersten Abbuchungsimpuls (60) für die Telefoπgesprächs- gebühr, sofern dieser sofort bei Zustandekommen des Gespräches zur ersten Abbuchung führt und/oder
- durch ein anderes geeignetes Signal (z.B. durch die Spanπungsfüh- rung der b-Ader während des zustande gekommenen Telefongespräches).
Figur Nr. 21 zeigt prinzipiell dieselben Verhältnisse wie in Figur Hr. 20 in noch weitergehend schematisierter Darstellung, wobei hier die Einwirkung der vom Gabelumschalter (50), von der eingeschobenen Telefonkarte (9) (z.B. über Kontaktgabe am Chip oder anderen Datenspeicher (ROM, PROM, EPROM, EEPROM oder RAM) (10) und/oder (11) und/oder dem besonderen, an der Telefonkarte (9) angebrachten Kontakt (52)) und/oder dem ersten Abbuchungsimpuls (60) für die Telefoπgesprächsgebühr bzw. dem Leitungssignal (Schaltkeπnzeichen; z.B . Spanπuπgsführung der b- Ader währendder Gesprächsdauer) (61) kommenden Signale zur Zu- bzw. Abschaltung der Wiedergabe von auditiven Reklamesendungen vor dem bzw. bei Zustandekommen des eigentlichen Telefongespräches entweder auf das Schaltorgan (24) oder auf den (Mikro-) Prozessor (39) oder auf beide erfolgen kann. Bei der Wiedergabe visueller Reklamedaten gilt dasselbe mit der Abweichung, daß die Abschaltung dieser Wiedergabe bei Zustandekommen des eigentlichen Telefongespräches (beim Abnehmen des Hörers des gerufenen Telefonapparates) entfallen kann.
Figur Nr. 22 zeigt Möglichkeiten für eine LautstärkeVerringerung, Aus- blendung bzw. Unterbrechung der Wiedergabe auditiver Reklamesendungen in der Vorbereitungszeit für ein Telefongespräch beim Eintreffen eines Signales über den Zustand des Leitungsweges (z.B.
Frei-, Ruf- bzw. Besetztzeichen bzw. Wähl-, Ruf- bzw. Besetztton) von der Fernsprechvermittlung bzw. Zentrale. Dabei kann das an geeigneter Stelle der (Karten-) Telefonschaltung abgegriffene Signal (wofür in Figur Nr. 22 mehrere Beispiele angegeben sind) entweder auf das Schaltorgan (24), den (Mikro-) Prozessor (39) (soweit vorhanden), den (Mikro-) Prozessor der Kontroll- und Büchungseinheit des Kartentelefon-
apparates und/oder den Lautstärkeregler (30) und/oder auf ein anderes Bauteil wirken. (In der Figur Nr. 22 ist beispielhaft eine Speicherung auditiver Reklamesendungen in digitaler Form auf einem Chip oder anderen Datenspeicher (ROM, PROM, EPROM, EEPROM oder RAM) (11) gezeigt). Dabei kann die Einwirkung der von der Fernsprechvermittlung bzw. Zentrale kommenden Signale entweder bei jedem einzelnen Signalton für sich erfolgen oder aber z.B. nur beim ersten ankommenden Signalton, worauf durch geeignete Programmierung der betreffenden Reklameseπduπg und Zeittaktung bei den weiteren ankommenden Signaltönen die Lautstär- keverringeruπg, Λusblenduπg oder Unterbrechung der Reklameseπduπg pro- grammtechπisch bzw. durch eine geeignete Programmgestaltung (Ablaufoder Regiegestaltung) erfolgen kann.
Bei visueller Wiedergabe von Reklametexten bzw. -daten z.B. im Display des Kartentelefonapparates kann diese Wiedergabe im vollständigen odei teilweisen Wechsel mit anderen in diesem Display erscheinenden, mit der Hauptfunktion des Kartentelefonapparates bzw. der Telefonkarte zu-* saπtmenhängendeπ Angaben (vgl. hierzu die Seiten 1 und 2 dieser Beschreibung) erfolgen. Dies kann z.B. durch eine entsprechende Programmierung z.B. in Verbindung mit einem im (Mikro-) Prozessor der Kon- troll- und Buchungseinheit des Kartentelefonapparates oder im besonderen (Mikro-) Prozessor (39) enthaltenen Zeittaktgeber (Timer) oder durch eine zeitlich gesteuerte Umschaltuπg mittels eines dafür geeigneten Umschalters oder auch durch eine Zufallsumschaltuπg bewirkt werden. in den Figuren Nr. 23 bis 27 sind mehrere Möglichkeiten dargestellt, wie auf Telefon- oder Servicekarten (letztere gemäss Patentanspruch Nr. 4) gespeicherte Reklamedaten gegen andere (z.B. neuere) ausgetauscht werden können. Figur Nr. 23 zeigt in einem Prinzipschaltbild diesen Vorgang, soweit er nicht innerhalb eines Kartentelefonapparates oder einer Dienstleistungs- (Service-) Einrichtung bei deren Benutzung vorgenommen werden soll. Eine
ZentralSteuerung (bzw. (Mikro-) Computer) (39) kann nach dem Einschieben der betreffenden Karte in den Kartenschlitz einer Apparatur über den Kartenleser (19) mit Hilfe geeigneter, spezifischer Kennungen der gespeicherten Daten ermitteln, um welche Kartenart (z.B. hinsichtlich des Ausgebers der Karte) es sich handelt und welche Reklamedaten im Datenspeicher (13) der Karte (9)
gespeichert sind (ebenfalls mit Benutzung geeigneter Kennungen), und entweder alle oder nur einige dieser gespeicherten Reklamedaten löschen (nachdem sie evtl. zur Kontrolle im Reklamedatenspeicher (70) abgespeichert worden sind. Danach kann die entsprechend programmierte Zentralsteuerung (39) 5 andere (evtl. neuere) Reklamedaten (im allgemeinen desselben Kartenausgebers) an Hand geeigneter Kennungen vom Reklamedatenspeicher (70) abfragen und im Kartenspeicher (13) speichern. In Figur Nr. 24 ist zusätzlich eine zentrale Stelle (80) vorhanden, von der über eine besondere Leitung oder über eine Telefonleitung (90) der Zentralsteuerung (39) bzw. dem Reklame- iO datenspeicher (70) neue Reklameprogramme übermittelt-werden können, auch besteht die Möglichkeit der Direktabfrage der Zentralsteuerung (39) in der zentralen Stelle (80). Die Zentralsteuerung (39) kann auch nach entsprechender Programmierung die Löschung nicht mehr erforderlicher Reklamedaten im Reklamedatenspeicher (70) veranlassen, evtl. auch nach Intervention
X5" durch die zentrale Stelle (80). Figur Nr. 25 zeigt denselben Vorgang des
Austausches von auf Telefon- oder Servicekarten (9) gespeicherten Reklame— daten wie in Figur Nr. 23 (entsprechend den Erläuterungen zu Figur Nr.23), während diese Karte im Kartentelefonapparat (1) oder in der entspre*- chenden Dienstleistungs-(Service-)Einrichtung benutzt wird. Figur Nr. 26 ß zeigt denselben Vorgang wie Figur Nr.25, jedoch ist hier eine ähnliche
Verbindung (90) zu einer zentralen Stelle (80) vorhanden, wie in Figur Nr. 24 gezeigt (entsprechend den Erläuterungen zu Figur Nr. 24). Figur Nr. 27 entspricht grundsätzlich der Figur Nr. 26, jedoch erfolgt hier die Verbindung der Zentralsteuerung (39) zu einer zentralen Stelle 5 (in diesem Falle einer Knotenstelle des Fernsprechnetzes) (81) über die
Anschluß- (Telefon-) Leitung des Kartentelefonapparates (91) und die Verzweigungseinrichtung (Weiche) (82), über die der Zentralsteueruπg (39) bzwi dem Reklamedatenspeicher (70) neue Reklamedaten zugeleitet werden können. Diese Datenübermittlung kann entweder in solchen Zeiten erfolgen, zu denen
30 die (Telefon-) Anschlußleitung (91) nicht für den Fernsprechverkehr benutzt wird, oder auch während einer Benutzung für den Fernsprechverkehr, wo-1 bei dann die Übermittlung von Reklamedaten mit einem Mehrfachbelegungsver- fahren für die Telefonleitung (91) (z.B. einem Multiplexverfahren) erfolgt. In den Figuren Nr. 25 bis 27 sind die in den Figuren Nr. 1 bis 22 außer- s35 halb des Kartentelefonapparates (1) bzw. der entsprechenden Dienstleistungseinrichtung gezeichneten Vorrichtungen für die Hör- und Sichtbarmachung von auf der entsprechenden Karte (9) gespeicherten Reklamedaten nich*- besonders dargestellt, d.h. in den Kartentelefonapparat (1) bzw. das ent-
sprechende Dienstleistungsaggragat verlegt" zu denken), so daß auch mit eingeführter Telefon- bzw. Servicekarte eine Hör- und/oder Sichtbarmachung der auf der Karte gespeicherten alten (bisher gespeicherten) oder neuen (ausgetauschten) Reklamedaten weitgehend unabhängig vom Reklamedatenaus- tausch erfolgen kann (und zwar vor, nach oder gleichzeitig mit dem Reklamedatenaustausch) .
Die in den Figuren Nr. 23 bis 27 dargestellten gemeinsamen Kartenspeicher für Gebührenbuchung und Reklamedaten (13) können auch aus mehreren getrennten Speichereinheiten mit den entsprechenden Kartenlesern (ähnlich wie in den Figuren Nr. 2, 3, 4, 5, 7, 8, 9, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19,
20, 21 und 22 gezeigt) bestehen. Die Art des Speichers unterliegt keiner Einschränkung (Chip, Magnetstreifen oder anderer magnetischer Speicher, Hologramm, optischer oder sonstiger Datenspeicher, auch gemischt bei Hybridkarten) .
Für alle gezeigten Beispiele (gemäß den Figuren Nr. 1 bis 27) gilt, daß die für die Hör- und/oder Sichtbarmachung dargestellten Einrichtungen, soweit möglich, auch mit den im Kartentelefonapparat bzw. in der entsprechenden Dienstleistungseinheit vorhandenen gleichartigen Apparaturen (z.B. Zentralsteuerung, (Mikro-) Prozessor, Datenspeicher usw vereinigt werden können.
Bester Weg zur Ausführung der Erfindung
Der beste Weg zur Ausführung der vorliegenden Erfindung hängt naturgemäß von dem in dem betreffenden Telefonnetz bzw. bei den betreffenden Dienstleistungseinheiten verwendeten Datenspeichersystem ab, das die Hauptfunk- tion der Telefon- bzw. Servicekarte ermöglicht. Soweit hierfür Chips verwendet werden, ist es natürlich zweckmäßig, die Speicherung von Reklamedaten entweder auf freien Speicherplätzen der für die Hauptfunktion der Karte benutzten Chips oder, falls deren noch freie Speicherkapazität nicht ausreicht, in Chips mit vergrößerter Speicherkapazität bzw. in einem zwei- ten auf der Karte anzubringenden Chip vorzunehmen. Kleinere Mengen von Reklamedaten können evtl. auch auf Magnetstreifen gespeichert werden, insbesondere dann, wenn für die Hauptfunktion der Karte schon Magnetstreifen angewendet werden.
Gewerbliche Anwendbarkeit Eine gewerbliche Anwendbarkeit der vorliegenden Erfindung ist überall ohne weiteres möglich, wo Telefon- oder Servicekarten verwendet werden.