Sanitäre Wasserarmatur
B e s c h r e i b u n g
Die Erfindung bezieht sich auf eine sanitäre Wasserarmatur mit einem Schwenkausflußstutzen, dessen eines Ende in eine Lagerhülse übergeht, die einen feststehenden Armaturenkörper umgibt und an diesem mittels wenigstens eines Lagerringes drehbar gelagert ist und mit dem Armaturenkörper einen umlaufenden Wasserkanal bildet, der durch Ringdichtungen abgeschlossen ist, wobei auf dem Armaturenkörper eine Ventilsteuereinheit angeordnet ist, welche mit den Wasserzuflußkanälen des Armaturenkörpers in Verbindung steht und über einen Wasserabflußkanal desselben an den zum Arm des Schwenkausflußstutzeπs führenden umlaufenden Wasserkanal angeschlossen ist, der durch Umlaufkragen begrenzt ist, deren einander abgewandte Flächen gleichzeitig einen Teil der Wandung einer Umlaufnut zur Aufnahme der Ringdichtungen bilden .
Eine sanitäre Wasserarmatur mit den vorgenannten Merkmalen ist aus der DE 40 17 328 Cl bekannt. Bei dieser bekannten Wasserarmatur ist zur Drehlagerung des
SchwenkauslaufStutzens an dem Armaturenkörper in deren äußeren Überlappungsbereichen jeweils ein oberer und unterer Lagerring angeordnet, welche Lagerringe vorzugsweise aus einem gleitfähigen, verschleißarmen Kunststoff bestehen. In seinem mittleren zwischen den Lagerringen gelegenen Bereich liegt der Schwenkauslaufstutzen unmittelbar gegen die Ringdichtungen an.
Ein Nachteil bei einer derartigen Ausführung der entsprechenden sanitären Wasserarmatur ist darin zu sehen, daß sich in Abhängigkeit von der jeweils gegebenen Wasserqualität, und insbesondere den herrschenden Wasserhärten, schon nach mehr oder weniger kurzer Betriebsdauer Kalkablagerungen im Bereich der im Inneren der Armatur bestehenden Wasserwege bilden können, was insbesondere im Bereich der Ringdichtungen zur Schwergängig- keit des SchwenkauslaufStutzens gegenüber dem Armaturenkörper führt; weiterhin können bei einer entsprechend gewaltsamen Verdrehung des
SchwenkauslaufStutzens Beschädigungen an den Ringdichtungen auftreten mit der Folge von Undichtigkeiten im Bereich der Wasserwege .
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, den vorgenannten Nachteil zu beseitigen und eine sanitäre Wasserarmatur der eingangs genannten Art zu schaffen, die einfach in der Ausführung und sicher in der Wirkungsweise ist.
Die Lösung dieser Aufgabe ergibt sich einschließlich vorteilhafter Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung aus dem Inhalt der Patentansprüche, welche dieser Beschreibung nachgestellt sind.
Die Erfindung sieht in ihrem Grundgedanken vor, daß die in der Umlaufnut angeordneten Ringdichtungen mittels gesonderter Dichtgestaltungen gegen den umlaufenden Wasserkanal oder die Lagerhülse abgeschirmt sind. Mit der Erfindung ist der Vorteil verbunden, daß die Strömungswege in dem umlaufenden Wasserkanal und zum Schwenkausflußstutzen hin derart eingestellt sind, daß die Bildung von Kalkablagerungen im Bereich der Ringdichtungen auch nach relativ langer Betriebsdauer erheblich eingeschränkt, wenn nicht sogar unterbunden ist. Da das Wasser nicht mehr zwischen die sich gegeneinander bewegenden Teile eindringen kann, kann es in diesem sensiblen Bereich nicht mehr zu Kalkablagerungen in dem bedenklichen Maß kommen.
In einer ersten Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, daß die Umlaufkragen von Ringen umgeben sind, die den Raum zwischen den Umlaufkragen und der Lagerhülse des Schwenkauslaufes ausfüllen und damit die Ringdichtungen gegenüber dem umlaufenden Wasserkanal abschirmen. Es ist festgestellt worden, daß bei der vorgenannten Ausführung der sanitären Wasserarmatur die Bildung von Kalkablagerungen im Bereich der Ringdichtungen auch nach relativ langer Betriebsdauer erheblich eingeschränkt, wenn nicht sogar unterbunden ist. Als Grund hierfür ist anzunehmen, daß im Bereich der Abschirmung der Ringdichtungeπ gegenüber dem umlaufenden Wasserkanal Zonen relativ beruhigten Wassers permanent vorhanden sind, da die
Ringdichtungen im wesentlichen weder direkt noch voll angeströmt werden, so daß es im Bereich der durch die Ringe verwirklichten Abschirmung nur zu einem relativ geringfügigen Wasseraustausch und damit auch nur zu einer entsprechend unbedenklichen Kalkzufuhr kommen kann.
Nach einem Ausführungsbeispiel der Erfindung ist vorgesehen, daß die Ringe über Stege miteinander verbunden sind, so daß ein einzelner, in die Wasserarmatur einzusetzender Doppe\- Ringkörper nach Art eines Rhönrades gebildet ist. Dabei Kann nach einem Ausführungsbeispiel der Erfindung der Doppel- Ringkörper aus Kunststoff bestehen und zur Herstellung der beiden den Wasserweg abschirmenden Ringe geschlitzt ausgeführt sein.
Nach einem anderen Ausführungsbeispiel der Erfindung ist vorgesehen, daß die Ringe aus einem elastischen Material gebildet und auf die Umlaufkragen aufziehbar sind, so daß insoweit der Armaturenkörper vorfertigbar ist.
Schließlich kann vorgesehen sein, daß die Ringe in Umlaufnuten der Lagerhülse gehalten und festgelegt sind.
In einer alternativen Ausführungsform sieht die Erfindung vor, daß der zwischen dem Armaturenkörper und der Lagerhülse als Gleitlager angeordnete Lagerring die Umlaufnut zur Aufnahme der Ringdichtungen gegen die Lagerhülse abdichtet und selbst über eine äußere, an dem Lagerring angeordnete Dichtung gegen die Lagerhϋlse abgedichtet ist und in seiner axialen Erstreckung die zwischen dem umlaufenden Wasserkaπal und dem Schwenkausflußstutzen bestehende Durchtrittsöffnung begrenzt .
Nach einem Ausführungsbeispiel der Erfindung ist vorgesehen, daß die Lagerung des Schwenkausflußstutzens an dem Armaturenkörper über zwei jeweils gleich ausgebildete und symmetrisch zum umlaufenden Wasserkanal angeordnete Teilringe erfolgt. Diese Teilringe können entweder zu einem einstückigen Ringkörper verbunden sein, oder es können auch zwei getrennt voneinander angeordnete und bei der Montage einzusetzende Lagerringe vorgesehen sein.
Schließlich kann nach einem Ausführungsbeispiel der Erfindung vorgesehen sein, daß die die Durchtrittsöffnung begrenzende Kante des Lagerrings an ihrer den umlaufenden Wasserkanal begrenzenden Fläche eine in die Durchtrittsöffnuπg sowie nach außen zum
Schwenkausflußstutzen gerichtete Abschrägung aufweist. Die Ausbildung der entsprechenden Kante dient dabei der Einstellung der gewünschten Wasserwege, ohne daß das Wasser im Turbulenzbereich die Ringdichtungen anströmt.
In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele der Erfindung wiedergegeben, welche nachstehend beschrieben sind. Es zeigen :
Fig eine sanitäre Wasserarmatur in Seitenansicht, teilweise geschnitten;
Fig. 2 den Armaturenbereich mit Wasserkanälen in einer vergrößerten Schnittdarstellung,
Fig, einen in die Wasserkanäle einsetzbaren Riπgkörper in einer Einzeldarstellung,
Fig ein anderes Ausführungsbeispiel einer sanitären Wasserarmatur in der Darstellung gemäß Figur 1,
Fig. 5 den Armaturenbereich mit Wasserkanälen gemäß Figur 4 in einer vergrößerten Schnittdarstellung.
Wie Figur 1 zu entnehmen ist, hat die sanitäre Wasserarmatur ein Armaturengehäuse 10, auf welchem ein Schwenkhebel zur Mengen- und Temperaturregelung sitzt. Die Armatur hat einen Schwenkauslauf 12, der an einer Lagerhülse 13 sitzt, die um einen feststehenden Armaturenkörper 14 schwenkbar ist, wobei die Lagerhülse 13 über Lagerringe 15 an dem Armaturengehäuse 10 beziehungsweise dem Armaturenkörper 14 drehbar gelagert ist.
Der Armaturenkörper 14 und damit die sanitäre Wasserarmatur ist über einen Stehbolzen 16 montierbar, wobei von unten her Wasserzuläufe 17 in den Armaturenkörper 14 eintreten und bis zu einer im Armaturengehäuse 10 angeordneten Kartusche 18 führen, mit welcher der Schwenkhebel 11 zur Mengen- und Temperaturregelung funktioneil verbunden ist.
Von der Kartusche 18 führt ein Wasserabgang 19 zu einem in dem Armaturenkörper 14 ausgebildeten umlaufenden Wasserkanal 20, der über eine Öffnung 28 mit dem Schwenkauslauf 12 der sanitären Wasserarmatur in Verbindung steht, so daß das von der Kartusche 18 kommende Mischwasser hier abströmen kann. Der umlaufende Wasserkanal 20 wird in dem Armaturenkörper 14 durch Umlaufkragen 21 begrenzt, deren einander abgewandte Flächen gleichzeitig einen Teil der Wandung einer Umlaufnut 29 bilden, in welcher den umlaufenden Wasserkanal 20 abdichtende Ringdichtuπgen 22 angeordnet sind. Der umlaufende Wasserkanal 20 wird außen durch die Lagerhülse 13 begrenzt und abgedichtet.
Zum Schutz der Ringdichtungen 22 vor Kalkablagerungen aus dem in dem umlaufenden Wasserkanal 20 strömenden Wasser ist der Zwischenraum zwischen der Stirnseite der Umlaufkragen 21 und der Innenseite der Lagerhülse 13 durch einen oberen Ring 24 beziehungsweise einen unteren Ring 25 ausgefüllt, so daß durch die Ringe 24, 25 eine Abdichtung des umlaufenden Wasserkanals 20 gegenüber den Ringdichtungen 22 gegeben ist und das Wasser mit den Ringdichtungen 22 nicht unmittelbar in Berührung kommt.
Wie sich aus Figur 3 im einzelnen entnehmen läßt, sind der obere Ring 24 und der untere Ring 25 durch die Ringe 24, 25 verbindende Stege 26 zu einem einheitlichen Doppel-Ring¬ körper 23 zusammengefaßt, der dadurch etwa das Aussehen eines Rhönrades erhält; zwischen den Stegen 26 und den Ringen 24, 25 sind danach Strömungsfenster 27 ausgebildet, so daß das Wasser ungehindert strömen kann.
Der aus Figur 3 ersichtliche Doppel-Riπgkörper 23 hat Montagevorteile, denn er ist als solcher bei der Konfektionierung der sanitären Armatur in diese einsetzbar; wie nicht weiter dargestellt, können aber die Ringe 24, 25 auch einzeln ausgebildet und auf die Stirnseite der Umlaufkragen 21 aufziehbar beziehungsweise unter Vorspannung aufstülpbar sein, so daß insoweit eine Vorfertigung des Armaturenkörpers 14 mit entsprechenden Ringen 24, 25 möglich ist. Schließlich ist in einer nicht dargestellten Weise auch gegeben, die Ringe 24, 25 als Einzelteile in an der Innenseite der Lagerhülse 13 noch ausgebildeten gesonderten Nuten anzubringen.
In den Figuren 4 und 5 ist eine alternative Ausführungsform der Erfindung dargestellt, die auf einen gleichen Aufbau der sanitären Wasserarmatur zurückgeht; bei dieser Ausführungsform sind zwischen dem Armaturenkörper 14 und der Lagerhülse 13 zur Verwirklichung der Drehlagerung des Schwenkausflußstutzens 12 an dem Armaturenkörper 14 jeweils ein oberer und ein unterer Lagerring 15 angeordnet, wobei jeder Lagerring 15 einerseits die Umlaufnut 29 und damit die darin angeordnete Ringdichtung 22 jeweils abschließt, wobei andererseits jeder Lagerring 15 selbst mittels einer in einer umlaufenden Nut 30 angeordneten Dichtung 31 gegen die Lagerhülse 13 abgedichtet ist. Die beiden Lagerringe 15 begrenzen in ihrer axialen Erstreckung mit einer stirnseitigen Kante 32 jeweils die Durchtrittsöffnung 28 zwischen dem umlaufenden Wasserkanal 20 und dem Schwenkausflußstutzen 12. Zur Einstellung günstiger Strömungsverhältnisse ist dazu die entsprechende Fläche der beiden Lagerringe 15 jeweils mit einer in die Durchtrittsöffnung 28 sowie nach außen zum Schwenkausflußstutzen 12 gerichteten Abschrägung 33 versehen. Damit wird erreicht, daß das durch die Durchtrittsöffnung 28 strömende Wasser von der verbleibenden Kontaktfläche mit der Ringdichtung 22 zwischen dem Umlaufkragen 21 und dem Lagerring 15 ferngehalten beziehungsweise davon abgelenkt ist. Da eine Dichtung sowohl zwischen dem Armaturenkörper 14 und dem Lagerring 15 als auch zwischen dem Lagerring 15 und der Lagerhülse 13 besteht, kann das Wasser nicht zwischen die sich gegeneinander drehenden Bauteile gelangen, so daß keine störende Kalkablagerung entstehen kann.
Die in der vorstehenden Beschreibung, den Patentansprüchen der Zusammenfassung und der Zeichnung offenbarten Merkmale des Gegenstandes dieser Unterlagen können einzeln als auch in beliebigen Kombinationen untereinander für die Verwirklichung der Erfindung in ihren verschiedenen Ausführungsformen wesentlich sein.