LU88744A1 - Vorrichtung zur Anordnung von Gebuehrenmarken an Muellbehaeltern - Google Patents
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Description
Vorrichtung zur Anordnung von Gebührenmarken an Müllbehältern
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Anordnung von Gebührenmarken oder dergleichen an Müllbehältern für Hausmüll oder dergleichen bzw. Müllbehälter oder dergleichen mit einer derartigen Vorrichtung, wobei der Müllbehälter im Querschnitt etwa rechteckig ausgebildet ist, mündungsseitig einen umlaufenden Flanschrand aufweist und einen an einer parallel zu einer Randkante angeordneten Anlenkung schwenkbar angelenkten Deckel aufweist, wobei ferner an mindestens einer der 'Anlenkung benachbarten Wandungen, die parallel zueinander verlaufen, eine Tasche ausgebildet ist, in welche eine vorzugsweise kreisrunde Gebührenmarke oder dergleichen einschiebbar ist und die eine Ent1eeröffnung für die Gebührenmarke aufweist, die vorzugsweise auch die Einschiebeöffnung für letztere ist und die mindestens etwa gleichgerichtet zur Befiill- und Entleeröffnung des Müllbehälters offen ausmündet, wobei ferner die Tasche vorzugsweise außen an der Seitenwandung des Mü11behä 11ers angeordnet ist und insbesondere aus formstabilem, klarsichtigem Kunststoff besteht.
Eine derartige Vorrichtung ist durch die DE 91 07 896 Ul bekannt. Obwohl sich die bekannte Vorrichtung zu den in der oben genannten Druckschrift aufgeführten Zwecken bewährt hat, besteht ein Nachteil darin, daß gegebenenfalls in die Tasche Regenwasser oder dergleichen einfließen kann, was dazu führt, daß die Wertmarke erschwert aus der Entleeröffnung beim Entleeren des Müllbehälters herausgleitet oder gar nicht aus dieser herausgleitet. Hinzu kommt, daß bei der bisher üblichen exakt vertikalen Anordnung der Tasche relativ zum Müllbehälter beim Entleeren des Müllbehälters, wenn dieser mittels maschineller Geräte auf den Kopf gestellt wird, die Wertmarke häufig nicht herausg1eitet , weil in der Überkopflage der Müllbehälter nicht exakt um 180° in eine exakt lotrechte Lage gewendet wird, in der die Öffnung des Müllbehälters waagerecht ausgerichtet ist, sondern der Müllbehälter wird aus der Standposition nur um weniger als 180° gewendet, woraus resultiert, daß die Gebührenmarke häufig in der Tasche hängenb1eiben kann.
Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung gattungsgemäßer Art zu schaffen, bei der in noch besserem Maße als bisher gewährleistet ist, daß die W'ertmarke bei der Entleerung des Mü11behä1ters aus der Tasche herausgleitet und in das Müllfahrzeug mit entleert wird.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird vorgeschlagen, daß die Tasche abweichend von der Vertikaler Streckung der Seitenwandung des Müllbehälters leicht geneigt angeordnet ist, so daß die Mittellängsachse der Tasche mit der vertikalen Eckkante des Müllbehälters, die die Seitenwand mit der die Anlenkung tragenden Rückwand des Müll- behälters verbindet, einen spitzen Winkel, vorzugsweise einen Winkel zwischen 7° und 15°, einschließt.
Die Schmalkante der Tasche ist somit leicht schräg zur Vorderkante des Mü11behä1ters hin geneigt. Aus dieser Positionierung resultiert, daß beim Entleeren des Müllbehälters die häufig kreisrunde Wertmarke an der quasi vorderen Randkante der Tasche abrollt, die in der Entleerposition abfallend geneigt ist, so daß selbst dann, wenn der Müllbehälter nicht vollständig um 180° aus der stehenden in die Entleerungsposition geschwenkt wird, die Wertmarke aus der Tasche herausgleitet oder herausrollt. Es ist somit gewährleistet, daß die Wertmarke auch bei der üblichen Handhabung der Müllbehälter mit in das Müllfahrzeug entleert wird. Innerhalb des angegebenen vorzugweisen Winkelbereiches ist ein Winkelbereich von 9° bis 12° nochmals bevorzugt.
Um eine leichte und insbesondere auch nachträgliche
Anordnung einer solchen Tasche an einen Müllbehälter zu gewährleisten, ist vorzugsweise vorgesehen, daß die Tasche durch ein parallelogrammförmiges Flachteil gebildet ist, das in eine Ausnehmung des Flanschrandes des Müllbehälters einsteckbar ist und sich mit einem Flanschrand an der Außenfläche des Flanschrandes des Mü 11behä11ers abstützt.
Der Flanschrand des Mü11behälters weist eine entsprechende Einstecköffnung für die Tasche auf, die entweder werkseitig vorgefertigt ist oder auch nachträglich ausgestanzt oder ausgenommen werden kann. In diese Ausnehmung kann die als Flachteil ausgebildete Tasche eingeschoben werden, bis sich ihr Flanschrand an der Außenfläche des Flanschrandes des Mü11behä1ters abstützt. Damit ist die Sollage definiert. Durch diese Anordnung ist zudem gewährleistet, daß die Öffnung der Tasche durch den Deckel des Müllbehälters mit abgedeckt ist, der den Flanschrand des Müllbehälters im wesentlichen abdeckt insbesondere auch in dem Bereich, f in welchem die Mündung der Tasche angeordnet ist.
um exue üLiieu: uuu exnxacne Lageiuierung zu erreicnen ist zudem vorgesehen, daß das Flachteil in Sollposition am Flanschrand des Müllbehälters verrastbar ist.
Zu diesem Zwecke können an den Außenflächen der Tasche Rastvorsprünge angeordnet sein, die ein Durchstecken durch die Ausnehmung im Flanschrand des Müllbehälters ermöglichen, nach dem Durchstecken aber eine Rastsicherung bilden.
Um das Eindringen von Regenwasser oder dergleichen in die Tasche zu vermeiden ist zudem vorgesehen, daß die Tasche einen die Ent1eeröffnung verschließenden Schwenkdeckel aufweist, dessen Anlenkung vorzugsweise an der Randkante der Stirnseite der Tasche angeordnet ist, die der die Anlenkung des Deckels des Müllbehälters aufweisenden Randkante des Mü11behä1ters abgewandt ist.
Durch diese Anordnung ist gewährleistet, daß bei Normallage des Schwenkdeckels der Tasche die Taschenmündung durch den Schwenkdeckel abgedeckt ist. Beim Umdrehen des Müllbehälters zum Zwecke der Entleerung und beim Öffnen des Deckels des Müllbehälters öffnet sich zwangsweise auch der Schwenkdeckel der Tasche, wobei diese Schwenkbewegung vorzugsweise der Schwenkbewegung des Deckels des Müllbehälters entgegengerichtet ist. Bei dieser Anordnung kann die Mündung der Tasche im Flanschrand des Müllbehälters außerhalb des Bereiches liegen, der von dem Deckel des Mü11behä1ters in Schließlage abgedeckt ist, weil auch in diesem Falle das Eindringen von Regenwasser in die Tasche durch den Schwenkdeckel in Schließlage verhindert ist. Es ist aber auch möglich, die Entnahmeöffnung der Tasche und den Schwenkdeckel in dem Bereich des Flansches anzuordnen, der von dem Deckel des Müllbehälters abgedeckt ist. In an sich bekannter Weise kann zudem vorgesehen sein, daß an den großflächigen SeitenWandungen der Tasche innenseitig zueinander gerichtete Noppen, Vorsprünge oder Rippen ausgebildet sind, deren lichter Abstand voneinander mindestens gering größer ist als der Dicke der Gebührenmarke entspricht. Durch diese Anordnung ist ein Ankleben der Gebührenmarke infolge
Kondensfeuchtigkeit oder dergleichen an den Seitenwandungen der Tasche vermieden, da die Wertmarke lediglich an den Rippen oder Stegen anliegt, also in Linie oder Punktkontakt mit entsprechenden Flächen der Tasche steht, nicht aber in flächigem Kontakt.
Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und in folgendem näher beschrieben.
Es zeig t:
Fig. 1 eine Vorrichtung an einem Müllbehälter in
Seitenansicht ;
Fig. 2 eine Einzelheit ebenfalls in Seitenansicht;
Fig. 3 die Einzelheit in Draufsicht;
Fig. 4 die Einzelheit in Stirnansicht.
in aer leicnnung ist eine »orncntung zur Anoranung von Gebührenmarken 1 oder dergleichen an Müllbehältern 2 für Hausmüll oder dergleichen gezeigt. Der Müllbehälter 2 ist im Querschnitt etwa rechteckig ausgebildet und weist mündungsseitig einen umlaufenden Flanschrand 3 auf. Der Müllbehälter 2 ist mit einem Deckel 4 verschlossen, der mittels einer parallel zu einer Randkante des Behälters angeordneten Anlenkung 5 schwenkbar am Behälter 2 angelenkt ist. An einer der Seitenwände des Mü11behälters 2, die der Rückwand des Müllbehälters benachbart ist, die die Anlenkung 5 am ob-eren Endbereich trägt, ist eine Tasche 6 ausgebildet, in welche die vorzugsweise kreisrunde Gebührenmarke 1 in Zeichnungsfigur 1 und 2 von oben einschiebbar ist. Die Einschuböffnung 7 ist gleichzeitig die Ent1eeröffnung für die Gebührenmarke 1. Die Tasche 6 ist außen an der Seitenwandung des Müllbehälters 2 angeordnet und besteht vorzugsweise aus form-stabilem klarsichtigem Kunststoff, so daß leicht ersichtlich ist, ob eine Wertmarke 1 in der Tasche 6 be findlich ist oder nicht.
Die Tasche 6 ist abweichend von der Vertikalerstreckung der Seitenwandung des Mül1behälters 2 leicht geneigt angeordnet, so daß die Mittellängsachse der Tasche 6 mit der vertikalen Eckkante 9 des Müllbehälters 2, die die Seitenwand mit der die Anlenkung 5 tragenden Rückwand des Müllbehälters verbindet, einen spitzen Winkelet, von etwa 9° einschließt. Die Tasche 6 ist durch ein parallelogrammförmiges Flachteil gebildet, das in eine Ausnehmung des Flanschrandes 3 des Mü11 behälters 2 einsteckbar ist und sich mit einem Flanschrand 10 an der Außenfläche des Flanschrandes 3 des Müllbehälters abstützt. Gegebenenfalls kann der Flanschrand 3 des Müllbehälters auch eine Einsenkung zur bündigen Aufnahme des Flanschrandes 10 der Tasche 6 aufweisen.
Das Flachteil (Tasche 6) ist in Sollposition am Flanschrand 3 des Müllbehälters 2 verrastbar, wozu die Tasche 6 an ihren großen Seitenflächen Rastvorsprünge 11 aufweist.
Die Tasche 6 weist zusätzlich einen ihre Entleeröff- / nung 7 verschließbaren Schwenkdeckel 12 auf, dessen Anlenkung 13 vorzugsweise an der Randkante der Stirnseite der Tasche 6 angeordnet ist, die der die Anlenkung 5 des Deckels 4 des Müllbehälters 2 aufweisenden Randkante des Müllbehälters 2 abgewandt ist.
Durch die angegebene Vorrichtung ist es in einfacher Weise möglich, eine Wertmarke 1 an einen Müllbehälter unterzubringen, die bei der Entleerung des Müllbehälters selbstständig aus der entsprechenden Aufnahmetasche 6 heraus-gleitet und in die Aufnahmeöffnung des Müllfahrzeuges oder dergleichen gleitet, wobei durch die erfindungsgemäße Anordnung und Ausbildung sichergestellt ist, daß die Wertmarke bei der Entleerung des Müllbehälters auch mit Sicherheit aus der Tasche entleert wird.
Die Erfindung ist nicht auf das Ausführungsbeispiel beschränkt, sondern im Rahmen der Offenbarung vielfach variabel .
Alle neuen, in der Beschreibung und/oder Zeichnung offenbarten Einzel- und Kombinationsmerkmale werden als erfindungswesentlich angesehen.
Claims (4)
1. Vorrichtung zur Anordnung von Gebührenmarken oder dergleichen an Mü11behä1tern für Hausmüll oder dergleichen bzw. Müllbehälter oder dergleichen mit einer derartigen Vorrichtung, wobei der Müllbehälter im Querschnitt etwa rechteckig ausgebildet ist, mündungsseitig einen umlaufenden Flanschrand aufweist und einen an einer parallel zu einer Randkante angeordneten Anlenkung schwenkbar angelenkten Deckel aufweist, wobei ferner an mindestens einer der An lenkung benachbarten Wandungen, die parallel zueinander verlaufen, eine Tasche ausgebildet ist in welche eine vorzugsweise kreisrunde Gebührenmarke oder dergleichen einschiebbar ist und die eine Entleeröffnung für die Gebührenmarke aufweist, die vorzugsweise auch die Einschiebeöffnung für letztere ist und die mindestens etwa gleichgerichtet zur B e -füll- und En11eeröffnung des Mü11behä 11ers offen ausmündet, wobei ferner die Tasche vorzugsweise außen an der Seitenwandung des Müllbehälters ange ordnet ist und insbesondere aus formstabilem, klarsichtigem Kunststoff besteht, dadurch gekennzeichnet, daß die Tasche (6) abweichend von der Vertikalerstreckung der Seitenwandung des Müllbehälters (2) leicht geneigt angeordnet ist, so daß die Mittellängsachse (8) der Tasche (6) mit der vertikalen Eckkante (9) des Müllbehälters (2), die die Seitenwand mit der die Anlenkung (5) tragenden Rückwand des Mü11behälters (2) verbindet, einen spitzen Winkel (ct), vorzugsweise einen Winkel zwischen 7° und 15°, einschließt.
2, Verrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Tasche (6) durch ein parallelogrammförmiges Flachteil gebildet ist, das in eine Ausnehmung des Flanschrandes (3) des Müllbehälters (2) einsteckbar ist und sich mit einem Flanschrand (10) an der Außenfläche des Flanschrandes (3) des Müllbehälters (2) abstützt.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Flachteil in Sollposition am Flanschrand (3) des Müllbehälters (2) verrastbar ist.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Tasche (6) einen die Ent1eeröffnung verschließenden Schwenkdeckel (12) aufweist, dessen Anlenkung (13) vorzugsweise an der Randkante der Stirnseite der Tasche (6) angeordnet ist, die der die Anlenkung (5) des Deckels (4) des Müllbehälters (2) aufweisenden Randkante des Müll behälters (2)· abgewandt ist.
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