LU88595A1 - Vorrichtung zum automatischen Ankuppeln einer Giesspfanne an eine oder mehrere Gasleitungen - Google Patents
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Description
Vorrichtung zum automatischen Ankuppeln einer Gießpfanne an eine oder mehrere Gasleitungen
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum automatischen Ankuppeln einer Gießpfanne an eine oder mehrere Gasleitungen.
Nach Beendigung des Schmelzvorganges, wird die Metallschmelze aus dem Schmelzgefäß in für den Transport und das Vergießen geeignete metallurgische Gefäße abgestochen. In diesen Gießpfannen findet häufig eine Nachbehandlung der Metallschmelze zur Veränderung der chemischen Zusammensetzung statt. Dabei wird das flüssige Metall mit Gasen gespült, welche durch einen porösen Bereich in dem Boden in die Gießpfanne eingeblasen werden. Die dabei erzeugten Umsetzungsprodukte steigen an die Oberfläche der Schmelze und werden dort von einer Schlacke aufgenommen.
Zu diesem Zweck wird die Gießpfanne in ein Aufnahmevorrichtung eingeführt und dort mit den Gaszuführungen verbunden. Dieses Anschließen der Gaszuführungen sollte möglichst automatisch erfolgen, da angesichts der Umgebung, die Unfallgefahr für einen Arbeiter sehr hoch ist.
Eine automatische Kupplungsvorrichtungen ist zum Beispiel aus dem europäischen Patent EP-A-0 320 841 bekannt. In dieser Patentschrift wird eine Vorrichtung beschrieben, wobei die Gaseinlässe in dem oberen Kupplungsteil in einer konusförmigen Mulde angeordnet sind, während die Gasauslässe in dem unteren Teil in einem Konus mit abgerundeter Spitze sitzen. Diese Art der Kupplung besitzt den Vorteil, daß sie selbstzentrierend ist, sie ist in der Herstellung jedoch recht aufwendig.
Aus der amerikanischen Patent US-A-4 502 670 ist eine Kupplungsvorrichtung bekannt, die in wesentlichen ebene Dichtflächen aufweist. Die untere der beiden Dichtflächen ist dabei mit einer eingedrehten Nut versehen, in welche ein an der oberen Dichtfläche befestigter Abstandhalter aufsetzt wenn die beiden Kupplungsteile zusammengebracht werden. In dieser Nut sammelt sich jedoch bevorzugt Staub und andere Verunreinigungen an, so daß es zu
Undichtigkeit kommen kann, wenn der Abstandhalter, der gleichzeitig als Dichtring fungiert, nicht mehr eben auf dem Boden der Nut aufsetzt.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine automatische Kupplungsvorrichtung zur Verfügung zu stellen, die den Vorteil der einfachen Herstellung bietet und dabei trotzdem eine einwandfreie Abdichtung der Übergänge nach außen gewährleistet.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch eine Kupplungsvorrichtung zum Ankuppeln eines metallurgischen Gefäßes an eine oder mehrere Gasleitungen, die ein erstes und ein zweites Kupplungsteil umfaßt, wobei das erste Kupplungsteil an eine Gasversorgung angeschlossen ist und das zweite Kupplungsteil an der Gießpfanne befestigt ist, und wobei das erste Kupplungsteil eine Abdichtplatte aufweist, in der mindestens ein Gasauslaß ausgeführt ist und das zweite Kupplungsteil eine Dichtplatte umfaßt in der mindestens ein Gaseinlaß so ausgeführt ist, daß bei zusammengekuppelter Vorrichtung, sich jeweils ein Gasauslaß in dem ersten Kupplungsteil und ein Gaseinlaß in dem zweiten Kupplungsteil axial gegenüberliegen, die dadurch gekennzeichnet ist, daß der mindestens eine Gasauslaß konusförmig ausgeführt und durch ein konusförmiges Schließelement formschlüssig verschließbar ist, wobei das konusförmige Schließelement in dem ersten Kupplungsteil axial verschiebbar angeordnet ist und in Schließstellung aus dem konusförmigen Gasauslaß derart herausragt, daß es beim Ankuppeln durch das zweite Kupplungsteil nach innen in das erste Kupplungsteil gedrückt wird.
Beim Zusammenkuppeln der Vorrichtung wird der mindestens eine Gasauslaß automatisch geöffnet. Dies passiert bevor sich die Dichtplatte des zweiten Kupplungsteiles auf die Abdichtplatte des ersten Kupplungsteiles aufgesetzt hat. Das aus dem Gasauslaß strömende Gas strömt radial von dem Gasauslaß in alle Richtungen nach außen ab. Da die Gaszuleitungen unter hohem Druck stehen, und der Spalt zwischen den beiden Kupplungselementen beim öffnen des Schließelementes recht klein ist, ist die Geschwindigkeit des Gasstromes entsprechend groß, so daß Verunreinigungen, welche sich auf der Oberfläche der Abdichtplatte abgesetzt haben, von der Kupplungsoberfläche weggeblasen werden. Da dies mit jedem Ankuppeln einer Gießpfanne geschieht, also in so kurzen Abständen, daß es nicht zu Verkrustung der Ablagerungen kommt, bleiben diese rieselfähig und werden von dem Gasstrom mitgerissen. Hierdurch werden dauerhafte Ablagerungen vermieden, die ein dichtes Aufeinandersetzen der beiden Kupplungselemente verhindern können.
Die Konusform des Gasauslasses und des Schließelementes bewirkt zusätzlich, daß bei entkuppelter Vorrichtung, der Gasauslaß formschlüssig verschlossen ist. Es bilden sich an der Grenzlinie zwischen der Abdichtplatte des ersten Kupplungsteiles und der Oberfläche des Schließelementes keine tiefen Rillen, in welche sich Verunreinigungen bevorzugt festsetzen. Dadurch wird Eindringen von Verunreinigungen in den Gasauslaß verhindert.
Darüber hinaus bewirkt die konische Form der beiden Elemente, daß bei Hineindrücken des Schließelementes in das erste Kupplungsteil, der Spalt zwischen Schließelement und Gasauslaß größer wird, je weiter das Schließelement in das Kupplungsteil hineingedrückt wird. Dadurch können sich Verunreinigungen, welche beim öffnen des Gaseinlasses in den sich bildenden Spalt eindringen, sich hier nicht festsetzen, sondern werden von der einsetzenden Gasströmung aus dem Gaseinlaß hinausbefördert.
ln einer möglichen Ausführung ist die Abdichtplatte des ersten Kupplungsteiles kupplungsseitig konvex ausgeführt während die Dichtplatte des zweiten Kupplungsteiles kupplungsseitig konkav ausgeführt ist.
Dies bewirkt eine Selbstzentrierung der beiden Kupplungsteile beim Zusammenkuppeln der Vorrichtung, so daß die Gasaus- und die Gaseinlässe sich axial gegenüberliegen.
Das Schließelement ist bevorzugt in dem Gasauslaß gegen elastische Mittel, zum Beispiel eine Schraubenfeder, axial verschiebbar, wobei die elastischen Mittel das Schließelement bei entkuppelter Vorrichtung dichtend gegen den konusförmigen Gasauslaß pressen.
Vorzugsweise weist das konusförmige Schließelement eine ringförmige Schulterfläche auf, in der eine ringförmige Weichdichtung derart angebracht ist, daß die ringförmige Weichdichtung auf einer ringförmigen Sitzfläche, welche den konusförmigen Gasauslaß umgibt, dichtend aufliegt, wenn das konusförmige Schließelement formschlüssig in dem konusförmigen Gasauslaß sitzt.
Dadurch erreicht man eine doppelte Abdichtung der Gaseinlässe. Diese sind durch die formschlüssige Abdichtung und durch die Abdichtung mittels der Ringdichtung bei entkuppelter Vorrichtung zuverlässig abgedichtet, was eine weitere Absperrvorrichtung für die Gasleitungen überflüssig macht.
In einer bevorzugten Ausführung ist die Abdichtplatte des ersten Kupplungsteiles in einem Gehäuse axial verschiebbar gelagert ist, und elastische Mittel, z.B. eine Schraubenfeder, vorgesehen sind, um die Abdichtplatte nach unten an einem das Gehäuse verschließenden Deckel abzustützen, so daß bei entkuppelter Vorrichtung die obere Kante der Abdichtplatte über die obere Kante des Gehäuses heraussteht, und beim Zusammenkuppeln der Vorrichtung die Abdichtplatte gegen die Federkraft der elastischen Mittel in das Gehäuse hineingedrückt wird, so daß die Abdichtplatte durch die Federkraft der Mittel gegen die Ringdichtungen gepreßt wird.
Durch die Vorspannung der federnden Mittel wird die Abdichtplatte beim Ankuppeln an das zweite Kupplungsteil zunächst mit der Federkraft der elastischen Mittel gegen die Dichtfläche des zweiten Kupplungsteiles gepreßt. Dann verschiebt sich die Abdichtplatte axial in das Gehäuse hinein. Im Gegensatz zu einer einteiligen Ausführung des ersten Kupplungsteiles, wird hierdurch der Schlag beim Aufeinandersetzen der beiden Kupplungsteile abgefedert, wodurch die gesamte Vorrichtung vor Stößen geschützt wird.
Der Gaseinlaß ist vorzugsweise in einer Mulde ausgebildet, welche in der Dichtplatte des zweiten Kupplungsteiles ausgeführt ist.
In dieser Mulde wird in der, Säuberungsphase der Gasstrom aus dem geöffneten Gasauslaß umgelenkt und radial nach allen Richtungen abgelenkt.
Darüber hinaus ermöglicht es die Mulde, beim Zusammenkuppeln der beiden Kupplungsteile, kleine Ungenauigkeiten in der horizontalen Ausrichtung des zweiten Kupplungsteiles über dem ersten Kupplungsteil auszugleichen.
In einer bevorzugten Ausführung besteht ein Gaseinlaß aus mehreren ringförmig angeordneten Bohrungen, welche kreisförmig um den Anstoßpunkt des entsprechenden Schließelementes angeordnet sind.
Somit wird der Anstoßpunkt für das Schließelement durch die Fläche zwischen den einzelnen Bohrungen gebildet, was verhindert, daß der Gaseinlaß durch die Spitze des Schließelementes verschlossen wird.
Zur Abdichtung der Übergänge zwischen einem Gasauslaß in dem ersten Kupplungsteil und einem Gaseinlaß in dem zweiten Kupplungsteil bei zusammengekuppelter Vorrichtung, ist um jeden Gaseinlaß mindestens eine ringförmige Dichtung angebracht.
Im folgenden wird eine bevorzugte Ausführung der Erfindung anhand der Figuren beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1: einen senkrechten Schnitt durch eine erfindungsgemäße Kupplungsvorrichtung für das Ankuppeln einer Gießpfanne an eine Gasleitung, wobei die beiden Kupplungsteile in ihrer nicht zusammengekuppelten Position gezeigt sind,
Fig.2: einen senkrechten Schnitt durch die Kupplungsvorrichtung der Fig. 1, wobei die beiden Kupplungsteile in ihrer zusammengekuppelten Position gezeigt sind,
Fig.3: eine Ansicht von unten auf die untere Platte des oberen Kupplungsteiles.
Fig. 1 und Fig.2 zeigen eine erfindungsgemäße Kupplungsvorrichtung, mit der eine Gießpfanne an eine Gaszuführung angeschlossen werden kann. Die Vorrichtung besteht aus einem ersten Kupplungsteil 10, das an eine Gaszuführung 12 angeschlossen ist, und einem zweiten Kupplungsteil 14, das an der Gießpfanne 16 befestigt ist.
Das zweite Kupplungsteil 14 umfaßt eine erste Platte 18, die an der Gießpfanne 16 befestigt ist. Diese Platte 18 ist mit einer Bohrung 20 versehen, die als Gasdurchlaß fungiert, und an die sich oben eine Rohrleitung 22 anschließt, die das Gas zu dem porösen Bereich der Gießpfanne leitet.
Unter der Platte 18 ist eine Dichtplatte 24 angebracht, die aus fertigungstechnischen Gründen bevorzugt kreisrund ist. Diese Dichtplatte 24 ist in ihrem Zentrum ebenfalls mit einer Bohrung 26 versehen, die auf der Unterseite durch Ausdrehen aufgeweitet ist. Die Dichtplatte ist derart unter der Platte 18 angebracht, daß die Achse der Bohrung 20 und die Achse der Bohrung 26, die gleichzeitig auch die Achse der Ausdrehung ist, aufeinanderliegen.
In die Ausdrehung ist ein Einsatz 28 eingepaßt, dessen Oberseite eben und dessen Unterseite konkav ausgeführt ist. In dem Einsatz 28 sind in einer Ringfläche um die Achse mehrere Bohrungen 30 ausgeführt (siehe auch Fig.3). Koaxial zu dem Einsatz sind in der Dichtplatte 24 zwei Ringdichtungen 32 eingesetzt, die bei zusammengekuppelter Vorrichtung, den Raum der sich zwischen der konkaven Unterseite der Einsatzes 28 dem ersten Kupplungsteil 10 bildet, nach außen hin abdichten.
Das erste Kupplungsteil 10 umfaßt ein rohrförmiges Gehäuse 34, das unten mit einem Deckel 36 abgeschlossen ist. In diesem Deckel 36 ist zentral eine Öffnung ausgeführt, in der eine Gasdurchführung axial verschiebbar angeordnet ist.
Die Gasdurchführung umfaßt eine in der Öffnung des Deckels 36 geführte Hülse 38, auf der oben eine Abdichtplatte 40 angebracht ist. Der Durchmesser der Abdichtplatte 40 ist dabei so gewählt, daß die Dichtplatte 40 in das rohrförmige Gehäuse 34 des ersten Kupplungsteiles so mit Spiel hineinpaßt, daß sie in jede Richtung um einige Grad aus der horizontalen Lage verkippt werden kann. An dem unteren Ende der Hülse 38 ist eine Anschlagplatte 42 befestigt, die verhindert, daß sich die Gasdurchführung so weit durch die Öffnung des Deckels 36 verschiebt, daß die Abdichtplatte 40 ganz aus dem
Gehäuse hervortritt. An die Anschlagplatte 42, die in der Mitte mit einer Bohrung versehen ist, schließt sich unten die Gastzuführung 12 an.
Koaxial zu der Hülse 38 ist in dem Gehäuse 34 eine Schraubenfeder 44 montiert, die sich nach unten gegen den Deckel 36 abstützt. Oben auf der Schraubenfeder 44 liegt die Abdichtplatte 40 auf, wobei die Anschlagplatte 42 eine Vorspannung der Schraubenfeder bewirkt. Dabei wird, bei entkuppelter Vorrichtung, die Gasdurchführung so weit nach oben geschoben, daß die Anschlagplatte 42 unten an dem Deckel 36 anliegt, und die obere Kante der Abdichtplatte 40 über die Kante des Gehäuses 34 heraussteht.
In der Gasdurchführung ist oben ein konusförmiger Gasauslaß 46 (siehe Fig.2) ausgeführt, der durch ein automatisch öffnendes Schließelement 48 formschlüssig zu verschließen ist. Dieses Schließelement 48 ist kegelstumpfförmig ausgeführt und weist nach unten hin eine ringförmige Schulter 50 auf, in der eine ringförmige Weichdichtung 52 in einer Schwalbenschwanznut angebracht ist. Diese Dichtung 52 sitzt auf einer ringförmigen Sitzfläche 54, welche den konusförmigen Gasauslaß 46 umgibt, auf und dichtet den Gasauslaß zusätzlich ab, wenn das konusförmige Schließelement 48 formschlüssig in dem konusförmigen Gasauslaß 46 sitzt.
Nach unten hin ist das Schließelement 48 durch ein Führungselement 56 verlängert, das einen kreuzförmigen waagerechten Querschnitt aufweist und das die Ventileanordnung verkippungsfrei in einer zweiten Hülse 58 führt, die unten in die Hülse 38 eingeschoben ist. Koaxial zu dem Führungselement 48 ist eine zweite Schraubenfeder 60 in der Hülse 38 angebracht, die sich nach unten gegen die zweite Hülse 58 abstützt und auf der oben das Schließelement 48 aufliegt, wodurch dieses in ausgekuppeltem Zustand dichtend gegen den Gasauslaß 46 gedrückt wird.
Das Schließelement 48 ist derart ausgeführt, daß seine Spitze bei entkuppelten Kupplungsteilen, d.h. wenn das Schließelement 48 gegen den Gasauslaß 46 gepreßt wird, aus der Oberfläche der Abdichtplatte 40 des unteren Kupplungs-teiles herausragt.
Wenn die Gießpfanne nun in die Aufnahmevorrichtung herabgelassen wird, nähern sich die Dichtplatte 24 und die Abdichtplatte 40 einander, bis die Spitze des Schließelementes 48 an die gewölbte Oberfläche des Einsatzes 28 anstößt. Das Schließelement 48 wird gegen die Federkraft der Schraubenfeder 60 hinuntergedrückt und öffnet sich bevor die Ringdichtungen 32 auf der Abdichtplatte 40 aufliegen, wobei das Gas mit hohem Druck durch den zwischen dem Schließelement 48 und dem Gasauslaß 46 entstehenden Spalt entweicht. Das Gas strömt mit großer Geschwindigkeit gegen die gewölbte Oberfläche des Einsatzes 28, wird dort zum Teil umgelenkt und entweicht radial in alle Richtungen. Dabei werden Staub und andere Verunreinigungen die sich auf der Abdichtplatte 40 befinden nach außen weggeblasen, wodurch ein Verstopfen der Bohrungen 30 und des Spaltes zwischen dem Schließelement 48 und dem Gasauslaß 46 verhindert wird.
Ein Verstopfen dieses Spaltes wird weiterhin durch die Form des Schließelementes 48 erschwert. In der Tat wird, im Gegensatz zu einem zylindrischen Schließelement, bei einem konischen Schließelement der Spalt zwischen dem Schließelement und seinem Sitz größer, je weiter das Schließelement nach innen gedrückt wird. Dadurch können sich Verunreinigungen nicht in dem Spalt festsetzen und diesen folglich nicht verstopfen.
Wird die Gießpfanne weiter hinabgelassen, legt sich die obere Dichtplatte 24 auf die untere Abdichtplatte 40 auf, und die Ringdichtungen 32 dichten den Raum, der sich zwischen der konkaven Unterseite der Einsatzes 28 und der ebenen Oberfläche der Abdichtplatte 40 bildet, nach außen hin ab, wodurch das aus dem Gasauslaß 46 ausströmende Gas durch die Bohrungen 30 in die Rohrleitung 22 geleitet wird, und von hier in die Gießpfanne gelangt. Die Gießpfanne wird nun soweit hinabgelassen, daß die obere Dichtplatte 24 auf der oberen Kante des Gehäuses 34 aufliegt. Dabei wird die Abdichtplatte 40 gegen die Federkraft der Schraubenfeder 44 in das Gehäuse 34 hineingedrückt, wodurch sich im Gegenzug eine Anpreßkraft mit gleichem Betrag aufbaut, welche die Abdichtplatte 40 gegen die Ringdichtungen 32 drückt.
Nach der Behandlung wird die Gießpfanne aus der Aufnahmevorrichtung herausgehoben, wobei das Schließelement 48 den Gasauslaß 46 selbständig unter der Federkraft der Schraubenfeder 60 verschließt und abdichtet.
Die erfindungsgemäße Kupplungsvorrichtung ist selbstverständlich nicht auf eine Ausführung mit einem Gaseinlaß resp. -auslaß beschränkt. Es können ebensogut zwei oder mehr Einsätze mit Einlässen und entsprechend viele Gasauslässe vorgesehen sein, wobei diese beispielsweise in einer Ringfläche um die Achse der Abdichtplatte anzuordnen sind.
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Claims (11)
1. Kupplungsvorrichtung zum Ankuppeln eines metallurgischen Gefäßes an eine oder mehrere Gasleitungen (12), die ein erstes (10) und ein zweites (14) Kupplungsteil umfaßt, wobei das erste Kupplungsteil (10) an eine Gasversorgung (12) angeschlossen ist und das zweite Kupplungsteil (14) an der Gießpfanne (16) befestigt ist, und wobei das erste Kupplungsteil (10) eine Abdichtplatte (40) aufweist, in der mindestens ein Gasauslaß (46) ausgeführt ist und das zweite Kupplungsteil (14) eine Dichtplatte (24) umfaßt in der mindestens ein Gaseinlaß (26) so ausgeführt ist, daß bei zusammengekuppelter Vorrichtung, sich jeweils ein Gasauslaß (46) in dem ersten Kupplungsteil (10) und ein Gaseinlaß (26) in dem zweiten Kupplungsteil (14) axial gegenüberliegen, dadurch gekennzeichnet, daß der mindestens eine Gasauslaß (46) konusförmig ausgeführt und durch ein konusförmiges Schließelement (48) formschlüssig verschließbar ist, wobei das konusförmige Schließelement (48) in dem ersten Kupplungsteil (10) axial verschiebbar angeordnet ist und in Schließstellung aus dem konusförmigen Gasauslaß (46) derart herausragt, daß es beim Ankuppeln durch das zweite Kupplungsteil (14) nach innen in das erste Kupplungsteil (10) gedrückt wird.
2. Vorrichtung zum Ankuppeln nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdichtplatte (40) des ersten Kupplungsteiles (10) kupplungsseitig konvex ausgeführt ist, und daß die Dichtplatte (24) des zweiten Kupplungsteiles kupplungsseitig konkav ausgeführt ist.
3. Vorrichtung zum Ankuppeln einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das konusförmige Schließelement (48) in dem konus-förmigen Gasauslaß (46) gegen elastische Mittel (60) axial verschiebbar ist, welche das Schließelement (48) bei entkuppelter Vorrichtung dichtend gegen den konusförmigen Gasauslaß (46) preßt.
4. Vorrichtung zum Ankuppeln· nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die elastischen Mittel (60) eine Schraubenfeder umfassen.
5. Vorrichtung zum Ankuppeln nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das konusförmige Schließelement (48) eine ringförmige Schulterfläche (50) aufweist in der eine ringförmige Weichdichtung (52) derart angebracht ist, daß die ringförmige Weichdichtung (52) auf einer ringförmigen Sitzfläche (54), welche den konusförmigen Gasauslaß (46) umgibt, dichtend aufliegt, wenn das konusförmige Schließelement (48) formschlüssig in dem konusförmigen Gasauslaß (46) sitzt.
6. Vorrichtung zum Ankuppeln nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdichtplatte (40) des ersten Kupplungsteiles (10) in einem Gehäuse (34) axial verschiebbar gelagert ist, daß elastische Mittel (44) vorgesehen sind, um die Abdichtplatte (40) nach unten an einem das Gehäuse (34) verschließenden Deckel (36) abzustützen, so daß bei entkuppelter Vorrichtung die obere Kante der Abdichtplatte (40) über die obere Kante des Gehäuses (34) heraussteht, und beim Zusammenkuppeln der Vorrichtung die Abdichtplatte (40) gegen die Federkraft der elastischen Mittel (44) in das Gehäuse (34) hineingedrückt wird, so daß die Abdichtplatte (40) durch die· Federkraft der Mittel (44) gegen die Ringdichtungen (32) gepreßt wird.
7. Vorrichtung zum Ankuppeln nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdichtplatte (40) derart in das Gehäuse (34) eingepaßt ist, daß sie in jede Richtung um einige Grad aus der horizontalen Lage verkippt werden kann.
8. Vorrichtung zum Ankuppeln nach einem der Ansprüche 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß die elastischen Mittel (44) eine Schraubenfeder umfassen.
9. Vorrichtung zum Ankuppeln nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Gaseinlaß in einer Mulde ausgebildet ist, welche in der Dichtplatte (24) des zweiten Kupplungsteiles (14) ausgeführt ist.
10. Vorrichtung zum Ankuppeln nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß ein Gaseinlaß aus mehreren ringförmig angeordneten Bohrungen (30) besteht, wobei die Fläche innerhalb der Bohrungen als Anstoßpunkt für das konusförmige Schließelement (48) dient.
11. Vorrichtung zum Ankuppeln nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Gaseinlaß von mindestens einer ringförmigen Dichtung (32) umgeben ist.
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