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HK1213451B - System for preparing a brewed product - Google Patents

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Publication number
HK1213451B
HK1213451B HK16101457.6A HK16101457A HK1213451B HK 1213451 B HK1213451 B HK 1213451B HK 16101457 A HK16101457 A HK 16101457A HK 1213451 B HK1213451 B HK 1213451B
Authority
HK
Hong Kong
Prior art keywords
extraction
portion capsule
capsule
spike
injection device
Prior art date
Application number
HK16101457.6A
Other languages
English (en)
French (fr)
Chinese (zh)
Other versions
HK1213451A1 (zh
Inventor
L.德博
R.特尼泰
Original Assignee
Qbo咖啡有限责任公司
Filing date
Publication date
Priority claimed from EP14154110.2A external-priority patent/EP2904951B1/de
Application filed by Qbo咖啡有限责任公司 filed Critical Qbo咖啡有限责任公司
Publication of HK1213451A1 publication Critical patent/HK1213451A1/zh
Publication of HK1213451B publication Critical patent/HK1213451B/xx

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Description

Die Erfindung betrifft ein System zur Zubereitung eines Brüherzeugnisses mit einer ein Extraktionsgut enthaltenden Portionskapsel und einem Extraktionsgerät zur Zubereitung des Brüherzeugnisses aus dem in der Portionskapsel enthaltenen Extraktionsgut, wobei das Extraktionsgerät eine Injektionseinrichtung zum Einleiten einer Brühflüssigkeit in die Portionskapsel und eine Extraktionseinrichtung zum Ausleiten eines Extraktionsprodukts aus der Portionskapsel umfasst, wobei die Injektionseinrichtung und die Extraktionseinrichtung zwischen sich einen Aufnahmeraum für die Portionskapsel definieren und zum Einsetzen der Kapsel in den Aufnahmeraum relativ auseinander bewegbar und zum Fixieren der Kapsel relativ aufeinander zu bewegbar sind.
Ein derartiges System ist grundsätzlich bekannt, beispielsweise aus der EP 2 647 317 A1 , und wird insbesondere zur Zubereitung von Kaffee verwendet. Auch die WO 2009/013777 A1 , die EP 2 452 894 A1 und die WO 2010/149496 A1 zeigen solche Systeme.
Die EP 2 196 407 A1 lehrt eine Portionskapsel mit einem flexibel ausgestalteten Boden, welcher durch einen Stempel der Extraktionseinrichtung nach innen gedrückt wird.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein System zu schaffen, welches die Zubereitung eines besseren Brüherzeugnisses ermöglicht und insbesondere zu einem Kaffee höherer Qualität in der Tasse führt.
Die Aufgabe wird durch ein System mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Der Erfindung liegt der allgemeine Gedanke zugrunde, die Portionskapsel vor der Durchführung des eigentlichen Brühvorgangs zu komprimieren und das darin enthaltene Extraktionsgut zu kompaktieren. Eine zweite Kompression der Portionskapsel kann zusätzlich während des Brühvorgangs erfolgen, wenn die Portionskapsel injektionsseitig mit unter Druck stehender Brühflüssigkeit beaufschlagt wird. Die Kompaktierung des Extraktionsguts vor dem Brühvorgang, welche bei Siebträgermaschinen zur Kaffeezubereitung gemeinhin als "Tampern" bezeichnet wird, resultiert bekanntermaßen in einer deutlich verbesserten Qualität des Brüherzeugnisses. Das kompaktierte Kaffeemehl bietet dem Wasser einen über das gesamte Kapselvolumen hinweg gleichmäßigen, hohen Widerstand, so dass alle Bereiche der Kapsel gleichmäßig durchströmt werden, und sich die Durchflussrate des Wassers im Gegensatz zu einem nicht komprimierten Kaffee verringert, während der Druck sich erhöht. Dadurch erhält man zum einen eine verbesserte Extraktion der Aromen, zum anderen aufgrund des höheren Drucks eine bessere Crema, wie sie insbesondere bei Espresso-artigen Kaffeegetränken erwünscht ist. Bei einem horizontalen Brühprozess, bei dem eine Portionskapsel nicht von oben nach unten, sondern in horizontaler Richtung durchströmt wird, dient das erfindungsgemässe Komprimieren der Kapsel und des darin liegenden Extraktionsgutes zudem dazu, durch die Schwerkraft bedingte Unregelmäßigkeiten in der Verteilung des Extraktionsgutes in der Kapsel auszugleichen. Es wird insbesondere vermieden, dass sich oben in der Kapsel ein geringerer Strömungswiderstand einstellt, weil das Extraktionsgut sich unten in der Kapsel ansammelt. Dieser Effekt ist ein bekanntes Problem bei der Portionskapsel, die in dem erfindungsgemäßen System verwendet wird, da diese einen gewölbten Deckel aufweist, in dem sich kein Extraktionsgut befindet, das heißt die Kapsel ist nicht vollständig gefüllt, sondern weist einen Leerraum auf. Dadurch, dass die Kompression der Portionskapsel erfindungsgemäß von der Extraktionsseite her erfolgt, lässt sich die Kompaktierung des Extraktionsguts unabhängig von der Injektion der Brühflüssigkeit in die Portionskapsel einstellen, das heißt die Kompaktierung des Extraktionsguts einerseits und die Injektion der Brühflüssigkeit andererseits lassen sich getrennt voneinander optimieren, wodurch letztlich eine bestmögliche Qualität des Brüherzeugnisses erreicht werden kann.
Vorteilhafte Ausbildungen der Erfindung sind den Unteransprüchen, der Beschreibung und der Zeichnung zu entnehmen.
Gemäß einer Ausführungsform ist das Druckmittel ein passives Bauteil, welches die Wand der Portionskapsel eindrückt, wenn die Injektionseinrichtung und die Extraktionseinrichtung zum Fixieren der Kapsel aufeinander zu bewegt werden. Das Druckmittel braucht also nicht separat angesteuert zu werden, sondern es wirkt selbsttätig bzw. automatisch, wenn die Portionskapsel in dem Aufnahmeraum fixiert wird.
Insbesondere umfasst das Druckmittel wenigstens einen Extraktionsdorn der Extraktionseinrichtung. Der Extraktionsdorn erfüllt eine Doppelfunktion, indem er einerseits die Portionskapsel komprimiert und das darin enthaltene Extraktionsgut kompaktiert und andererseits für eine Ausleitung des Extraktionsprodukts aus der Portionskapsel sorgt. Diese Doppelfunktion des Extraktionsdorns trägt zu einer einfacheren und kostengünstigeren Bauform des Extraktionsgeräts bei.
Der Extraktionsdorn kann beispielsweise eine pyramiden- oder kegelförmige Grundform besitzen und eine Mantelfläche aufweisen, die sich von einem Basiselement zu einer der Injektionseinrichtung zugewandten Spitze des Extraktionsdorns erstreckt.
Bevorzugt weist der Extraktionsdorn eine Verbreiterung, insbesondere eine Schulter, im Bereich seiner Spitze auf. Die Verbreiterung trägt dazu bei, dass der Extraktionsdorn nicht einfach nur die der Extraktionseinrichtung zugewandte Wand der Portionskapsel durchsticht und glatt in die Portionskapsel eindringt, sondern sich mit der Verbreiterung vielmehr an der Wand der Portionskapsel abstützt, um diese um ein gewünschtes Maß nach innen zu versetzen, d.h. also zur Kompaktierung des Extraktionsguts einzudrücken.
Beispielsweise kann der Extraktionsdorn mindestens eine vorspringende Rippe aufweisen, die sich von dem Basiselement aus entlang der Mantelfläche in Richtung der Spitze erstreckt, wobei bevorzugt mindestens drei solcher Rippen um die Mantelfläche herum gleich verteilt angeordnet sind. Vorteilhafterweise endet die oder jede Rippe in einem Abstand zu der Spitze.
Die Rippen erfüllen ihrerseits eine Doppelfunktion, indem sie nicht nur die voranstehend erwähnte Verbreiterung des Extraktionsdorns bilden, welche zu einer verbesserten Kompaktierung des Extraktionsguts führt, sondern darüber hinaus auch für eine verbesserte Ausleitung des Extraktionsprodukts aus der Portionskapsel sorgen. Während des Brühvorgangs baut sich durch die Injektion von Brühflüssigkeit in die Portionskapsel nämlich ein Überdruck in der Portionskapsel auf, durch welchen die der Extraktionseinrichtung zugewandte Kapselwand in Richtung der Extraktionseinrichtung gedrängt wird und sich an die Mantelfläche des Extraktionsdorns anschmiegt. Die Rippen des Extraktionsdorns tragen in dieser Situation dazu bei, dass kleine Ausleitöffnungen in der Kapselwand erhalten bleiben, durch welche das Extraktionsprodukt aus der Portionskapsel ausgeleitet werden kann.
Zum Abführen des Extraktionsprodukts ist vorteilhafterweise im Bereich der oder jeder Rippe eine Durchleitöffnung in dem Basiselement vorgesehen. Beispielsweise kann auch beidseitig der oder jeder Rippe jeweils eine Durchleitöffnung vorgesehen sein.
Die Ausleitung des Extraktionsprodukts aus der Portionskapsel lässt sich darüber hinaus noch weiter verbessern, wenn ein in eine Durchleitöffnung mündender Kanal, z.B. in Form einer Rille, entlang der oder jeder Rippe verläuft, durch welchen das Extraktionsgut kontrolliert abfließen kann. Vorteilhafterweise verläuft beidseitig der oder jeder Rippe jeweils ein in eine Durchleitöffnung mündender Kanal.
Um die Kompaktierung des in der Portionskapsel enthaltenen Extraktionsguts und die Ausleitung des Extraktionsprodukts während des Brühvorgangs gleichermaßen zu optimieren, umfasst das Druckmittel bevorzugt fünf Extraktionsdorne. Beispielsweise können vier dieser Extraktionsdorne in den Ecken eines Quadrats angeordnet sein, während ein fünfter im Zentrum des Quadrats platziert ist. Ein derart ausgebildetes Druckmittel eignet sich besonders gut zum Eindrücken der Wand einer würfel- oder quaderförmigen Portionskapsel. Bevorzugt weist eine passende Portionskapsel deshalb eine im Wesentlichen kubische oder quaderförmige Grundform auf. Unabhängig von der Geometrie der Kapsel ist ein in Bezug auf die Kapsel mittig angeordnetes Druckmittel, wie beispielsweise ein in etwa im Zentrum platzierter Extraktionsdorn oder eine Gruppe von im Zentrum platzierten Extraktionsdornen, besonders gut geeignet, um ein effizientes Eindrücken der Kapsel und Kompaktieren des Extraktionsgutes zu erreichen.
Dabei ist es von Vorteil, wenn die Anordnung der Extraktionsdorne an die Größe der Portionskapsel angepasst ist, insbesondere derart, dass die Diagonalen des durch die Extraktionsdorne aufgespannten Quadrats kürzer sind als eine maximale Diagonale oder ein maximaler Durchmesser der zur Extraktionseinrichtung weisenden Wand der Portionskapsel.
Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist zumindest die der Extraktionseinrichtung zugewandte Wand der Portionskapsel aus einem Kunststoffmaterial gebildet. Das Kunststoffmaterial der der Extraktionseinrichtung zugewandten Wand sollte dabei so beschaffen sein, dass es von den Extraktionsdornen zwar durchstochen werden kann, dabei aber nicht einreißt, sondern den Extraktionsdornen genügend Widerstand bietet, dass die zur Extraktionseinrichtung weisende Kapselwand zur Kompaktierung des in der Portionskapsel enthaltenen Extraktionsguts ausreichend eingedrückt werden kann.
Eine besonders einfache und kostengünstige Herstellung der Portionskapsel lässt sich außerdem erreichen, wenn alle Wände der Portionskapsel aus einem und bevorzugt aus demselben Kunststoffmaterial gebildet sind. Ein geeignetes Kunststoffmaterial ist beispielsweise Polypropylen, z.B. mit einer Wandstärke im Bereich von 0,1 mm bis 0,7 mm.
Vorzugsweise weist das Kunststoffmaterial eine Sperrschicht auf, welche als Sauerstoffbarriere dient, und damit einen Aromaschutz für den Inhalt der Kapsel gewährleistet. Als Material für eine solche Sperrschicht kommt beispielsweise ein Ethylen-Vinylalkohol-Copolymer (EVOH) in Frage.
Eine solche Portionskapsel lässt sich beispielsweise herstellen, indem ein fünfseitiger, an einer sechsten Seite offener Polyeder-Grundkörper durch Tiefziehen gebildet wird, der Grundkörper mit Extraktionsgut befüllt wird und anschließend die offene sechste Seite durch einen Deckel verschlossen wird, welcher mit dem Grundkörper beispielsweise verschweißt oder verklebt wird. Alternativ kann ein solcher Polyeder-Grundkörper auch in einem Spritzgussverfahren hergestellt werden.
Der Deckel kann entweder in einem Spritzgussverfahren, oder in einem Tiefziehverfahren hergestellt werden, wobei sich das Tiefziehverfahren aufgrund der geringen Tiefe des Deckels dann einem Prägeverfahren annähert.
Insbesondere für die der Extraktionseinrichtung zugewandte Wand, d.h. den Deckel bei dem gerade beschriebenen Aufbau, werden die Ausgangsmaterialien und die Prozessparameter derart gewählt, dass das oben beschriebene gewünschte Anstechverhalten erzielt wird.
Weiterer Gegenstand der Erfindung ist ein Extraktionsgerät mit den Merkmalen des Anspruchs 13, durch welches sich die voranstehend genannten Vorteile entsprechend erreichen lassen. Bevorzugte Ausführungsformen des Extraktionsgeräts wurden anhand des erfindungsgemäßen Systems voranstehend bereits erläutert.
Noch ein weiterer Gegenstand der Erfindung ist ferner ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 14, durch welches sich die voranstehend genannten Vorteile ebenfalls erreichen lassen.
Nachfolgend wird die Erfindung rein beispielhaft anhand einer möglichen Ausführungsform unter Bezugnahme auf die beigefügte Zeichnung beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 a, b
Schnitte durch ein Brühmodul eines erfindungsgemäßen Extraktionsgeräts mit darin aufgenommener Portionskapsel vor der Durchführung eines Brühvorgangs, und zwar (a) in einer durch den Mittelpunkt der Portionskapsel verlaufenden Ebene und (b) in einer dazu parallelen, aber weiter außerhalb liegenden Ebene;
Fig. 2 a - c
verschiedene Ansichten einer Anordnung von Extraktionsdornen einer Extraktionseinrichtung des Brühmoduls von Fig. 1; und
Fig. 3 a, b
die Schnitte von Fig. 1 nach der Durchführung eines Brühvorgangs.
In Fig. 1 ist ein Brühmodul eines Extraktionsgeräts dargestellt, im vorliegenden Ausführungsbeispiel einer Kaffeemaschine, in welchem eine ein Extraktionsgut, hier Kaffeepulver, enthaltende Portionskapsel 10 aufgenommen ist.
Die Portionskapsel 10 weist eine zumindest annähernd kubische Grundform auf und umfasst sechs Kapselwände 12, die aus einem Kunststoffmaterial gebildet sind, hier Polypropylen, und jeweils eine Wandstärke im Bereich von 0,1 mm bis 0,7 mm besitzen. Vor dem Einsetzen der Portionskapsel 10 in das Brühmodul sind die einzelnen Kapselwände 12 zumindest annähernd plan. Aufgrund ihrer geringen Wandstärke und ihrer Ausbildung aus Kunststoffmaterial lassen sich die Kapselwände 12 unter Druck leicht verformen.
Das Brühmodul umfasst eine Injektionseinrichtung 14 zur Einleitung heißer Brühflüssigkeit in die Portionskapsel 10 sowie eine Extraktionseinrichtung 16 zum Ausleiten eines Extraktionsprodukts aus der Portionskapsel 10 während eines Brühvorgangs. Die Injektionseinrichtung 14 und die Extraktionseinrichtung 16 definieren zwischen sich einen Aufnahmeraum 18 für die Portionskapsel 10. Zum Einsetzen einer frischen Portionskapsel 10 in den Aufnahmeraum 18 bzw. zur Entfernung einer verbrauchten Portionskapsel 10 aus dem Aufnahmeraum 18 lassen sich das Brühmodul öffnen und die Injektionseinrichtung 14 und die Extraktionseinrichtung 16 relativ auseinander bewegen, wobei es vorstellbar ist, dass beide Einrichtungen 14, 16 beweglich gelagert sind und tatsächlich bewegt werden oder nur eine der Einrichtungen 14, 16 beweglich gelagert ist und bewegt wird, während die jeweils andere Einrichtung 16, 14 fest verbaut und unbeweglich ist.
Die Injektionseinrichtung 14 umfasst einen zentral angeordneten Zuleitungskanal 20, durch welchen während eines Brühvorgangs Brühflüssigkeit in den Aufnahmeraum 18 eingeleitet wird, sowie mehrere Injektionsdorne 22 zum Einstechen einer der Injektionseinrichtung 14 zugewandten Kapselwand 12a der in dem Aufnahmeraum 18 aufgenommenen Portionskapsel 10, damit die während des Brühvorgangs durch die Injektionseinrichtung 14 zugeführte Brühflüssigkeit in die Portionskapsel 10 eindringen kann.
Entsprechend umfasst die Extraktionseinrichtung 16 mehrere Extraktionsdorne 24 zum Einstechen einer der Extraktionseinrichtung 16 zugewandten Kapselwand 12b der Portionskapsel 10, damit während des Brühvorgangs ein Extraktionsprodukt, hier Kaffee, aus der Portionskapsel 10 austreten und durch einen Ableitungskanal 26 der Extraktionseinrichtung 16 abfließen kann.
Wie Fig. 2 zeigt, weist die Extraktionseinrichtung 16 fünf Extraktionsdorne 24 auf, von denen vier ein Quadrat aufspannen, in dessen Zentrum der fünfte Extraktionsdorn 24 angeordnet ist. Die Extraktionsdorne 24 gehen aus einem plattenförmigen Basiselement 28 hervor und weisen jeweils eine pyramidale Grundform auf, hier in Form einer vierseitigen Pyramide. Entlang jeder Pyramidenseite 30 erstreckt sich ausgehend von dem Basiselement 28 eine vorspringende Rippe 32 in Richtung der Spitze des Extraktionsdorns 24. Jede Rippe 32 besitzt einen viereckigen Querschnitt, wobei das dem Basiselement 28 abgewandte Ende jeder Rippe 32 spitz zu läuft und in einem Abstand zu der Spitze des Extraktionsdorns 24 endet. Beidseitig jeder Rippe 32 verläuft eine Rille 34, welche in eine Durchleitöffnung 36 mündet, die am Fuße der Rippe 32 in dem Basiselement 28 vorgesehen ist und mit dem Ableitungskanal 26 der Extraktionseinrichtung 16 verbunden ist.
Die Injektionsdorne 22 und die Extraktionsdorne 24 sind derart angeordnet, dass sie eine in den Aufnahmeraum 18 eingesetzte Portionskapsel 10 injektionsseitig bzw. extraktionsseitig einstechen, wenn das Brühmodul geschlossen wird und die Injektionseinrichtung 14 und die Extraktionseinrichtung 16 aufeinander zu bewegt werden. Mit anderen Worten ist ein minimaler Abstand zwischen den Injektionsdornen 22 und den Extraktionsdornen 24 kleiner als der Abstand zwischen den zur Injektionseinrichtung 14 bzw. Extraktionseinrichtung 16 weisenden Kapselwänden 12a, 12b einer frischen, unkomprimierten Portionskapsel 10.
Darüber hinaus ist der minimale Abstand zwischen den Injektionsdornen 22 und den Extraktionsdornen 24 derart bemessen, dass die zur Extraktionseinrichtung 16 weisende Kapselwand 12b nicht nur eingestochen, sondern zusätzlich um ein gewisses Maß in Richtung Kapselinneres eingedrückt wird, wie in Fig. 1 zu erkennen ist. Diese Kompression der Portionskapsel 10 vor der Durchführung des Brühvorgangs bewirkt eine Kompaktierung des in der Portionskapsel 10 enthaltenen Extraktionsguts und führt zu einer spürbaren Verbesserung der Qualität des Brüherzeugnisses, d.h. also des Kaffees, in der Tasse.
Zur Durchführung des Brühvorgangs wird Brühflüssigkeit, z.B. heißes Wasser, unter Druck durch den Zuleitungskanal 20 in den Aufnahmeraum 18 eingeleitet, wodurch es injektionsseitig zu einer zusätzlichen Kompression der Portionskapsel 10 kommt.
Ist der Druck in dem durch die Injektionseinrichtung 14 einerseits und die der Injektionseinrichtung 14 zugewandte Kapselwand 12a andererseits begrenzten Zwischenraum 38 ausreichend groß, dringt die Brühflüssigkeit an den durch die Injektionsdorne 44 geschaffenen Einstichstellen in die Portionskapsel 10 ein. Aufgrund der eindringenden Brühflüssigkeit steigt der Druck in der Portionskapsel 10, und die Portionskapsel 10 dehnt sich aus, bis die seitlichen Kapselwände 12 und die der Extraktionseinrichtung 16 zugewandte Kapselwand 12b an den Aufnahmeraum 18 begrenzenden Wandflächen des Brühmoduls anliegen.
Wie Fig. 3 zeigt, wird dabei insbesondere die der Extraktionseinrichtung 16 zugewandte, zuvor eingedrückte Kapselwand 12b wieder nach außen gedrückt, d.h. also in Richtung der Extraktionseinrichtung 16. Dabei dringen die Extraktionsdorne 24 immer weiter in die Portionskapsel 10 ein, bis die Kapselwand 12b an dem Basiselement 28 der Extraktionseinrichtung 16 anliegt. Das währenddessen durch die Extraktionsdorne 24 verdrängte Material der Kapselwand 12b legt sich dabei an die Pyramidenseiten 30 der Extraktionsdorne 24 an, wodurch die durch die Extraktionsdorne 24 verursachten Einstechöffnungen weitgehend abgedichtet werden.
Lediglich die an den Pyramidenseiten 30 vorgesehenen Rippen 32 sorgen dafür, dass beidseitig jeder Rippe 32 ein gewisser Abstand zwischen Kapselwand 12b und Extraktionsdorn 24 verbleibt. Diese Abstände bilden zusammen mit den entlang den Rippen 32 verlaufenden Rillen 34 Ausleitöffnungen, durch welche das Extraktionsprodukt aus der Portionskapsel 10 austreten kann, wenn der Druck in der Portionskapsel 10 ausreichend stark angestiegen ist. Das aus der Portionskapsel 10 austretende Extraktionsprodukt fließt durch die Rillen 34 an den Extraktionsdornen 24 ab und durch die Durchleitöffnungen 36 des Basiselements 28 in den Ableitungskanal 26 der Extraktionseinrichtung 16 hinein, durch welchen es einer Tasse zugeführt wird.
Werden nach Beendigung des Brühvorgangs das Brühmodul wieder geöffnet und die Injektionseinrichtung 14 und die Extraktionseinrichtung 16 relativ auseinander bewegt, so werden die Injektionsdorne 22 und die Extraktionsdorne 24 aus der Portionskapsel 10 herausgezogen, und die Portionskapsel 10 kann in einen hierfür vorgesehenen Auffangbehälter fallen, um den Aufnahmeraum 18 für eine frische Portionskapsel 10 frei zu machen.
Bezugszeichenliste
10
Portionskapsel
12
Kapselwand
14
Injektionseinrichtung
16
Extraktionseinrichtung
18
Aufnahmeraum
20
Zuleitungskanal
22
Injektionsdorn
24
Extraktionsdorn
26
Ableitungskanal
28
Basiselement
30
Pyramidenseite
32
Rippe
34
Rille
36
Durchleitöffnung
38
Zwischenraum

Claims (14)

  1. System zur Zubereitung eines Brüherzeugnisses mit
    einer ein Extraktionsgut enthaltenden Portionskapsel (10) und einem Extraktionsgerät zur Zubereitung des Brüherzeugnisses aus dem in der Portionskapsel (10) enthaltenen Extraktionsgut, wobei das Extraktionsgerät eine Injektionseinrichtung (14) zum Einleiten einer Brühflüssigkeit in die Portionskapsel (10) und eine Extraktionseinrichtung (16) zum Ausleiten eines Extraktionsprodukts aus der Portionskapsel (10) umfasst, wobei die Injektionseinrichtung (14) und die Extraktionseinrichtung (16) zwischen sich einen Aufnahmeraum (18) für die Portionskapsel (10) definieren und zum Einsetzen der Portionskapsel (10) in den Aufnahmeraum (18) relativ auseinander bewegbar und zum Fixieren der Portionskapsel (10) relativ aufeinander zu bewegbar sind,
    wobei
    die Extraktionseinrichtung (16) ein Druckmittel aufweist, durch welches eine der Extraktionseinrichtung (16) zugewandte Wand (12b) der in den Aufnahmeraum (18) eingesetzten Portionskapsel (10) zur Kompaktierung des in der Portionskapsel enthaltenen Extraktionsguts in Richtung Kapselinneres eindrückbar ist, bevor die Injektionseinrichtung (14) Brühflüssigkeit in die Portionskapsel (10) einleitet, dadurch gekennzeichnet, dass das Druckmittel wenigstens einen Extraktionsdorn (24) der Extraktionseinrichtung (16) umfasst.
  2. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Druckmittel ein passives Bauteil ist, welches die Wand der Portionskapsel (10) eindrückt, wenn die Injektionseinrichtung (14) und die Extraktionseinrichtung (16) zum Fixieren der Portionskapsel (10) aufeinander zu bewegt werden.
  3. System nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Extraktionsdorn (24) eine pyramiden- oder kegelförmige Grundform besitzt und eine Mantelfläche aufweist, die sich von einem Basiselement (28) zu einer der Injektionseinrichtung (14) zugewandten Spitze des Extraktionsdorns (24) erstreckt.
  4. System nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Extraktionsdorn (24) eine Verbreiterung, insbesondere eine Schulter, im Bereich seiner Spitze aufweist.
  5. System nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Extraktionsdorn (24) mindestens eine vorspringende Rippe (32) aufweist, die sich von dem Basiselement (28) aus entlang der Mantelfläche in Richtung der Spitze erstreckt, und bevorzugt mindestens drei solcher Rippen (32) um die Mantelfläche herum gleich verteilt angeordnet sind.
  6. System nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die oder jede Rippe (32) in einem Abstand zu der Spitze endet.
  7. System nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dassim Bereich der oder jeder Rippe (32) eine Durchleitöffnung (36) in dem Basiselement (28) vorgesehen ist und insbesondere beidseitig der Rippe (32) jeweils eine Durchleitöffnung (36) vorgesehen ist.
  8. System nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass ein in eine Durchleitöffnung (36) mündender Kanal (34) entlang der Rippe (32) verläuft und insbesondere beidseitig der Rippe (32) jeweils ein in eine Durchleitöffnung (36) mündender Kanal (34) verläuft.
  9. System nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Druckmittel fünf Extraktionsdorne (24) umfasst, insbesondere von denen vier in den Ecken eines Quadrats angeordnet sind und ein fünfter im Zentrum des Quadrats angeordnet ist.
  10. System nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Diagonalen des durch die Extraktionsdorne (24) aufgespannten Quadrats kürzer sind als eine maximale Diagonale oder ein maximaler Durchmesser der zur Extraktionseinrichtung (16) weisenden Wand (12b) der Portionskapsel (10).
  11. System nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Portionskapsel (10) eine im Wesentlichen kubische oder quaderförmige Grundform aufweist.
  12. System nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest die der Extraktionseinrichtung (16) zugewandte Wand (12b) der Portionskapsel (10) aus einem Kunststoffmaterial gebildet ist und insbesondere alle Wände (12) der Portionskapsel (10) aus einem und bevorzugt demselben Kunststoffmaterial gebildet sind.
  13. Extraktionsgerät zur Zubereitung eines Brüherzeugnisses aus einem in einer Portionskapsel (10) enthaltenen Extraktionsgut, umfassend eine Injektionseinrichtung (14) zum Einleiten einer Brühflüssigkeit in die Portionskapsel (10) und eine Extraktionseinrichtung (16) zum Ausleiten eines Extraktionsprodukts aus der Portionskapsel (10), wobei die Injektionseinrichtung (14) und die Extraktionseinrichtung (16) zwischen sich einen Aufnahmeraum (18) für die Portionskapsel (10) definieren und zum Einsetzen der Portionskapsel (10) in den Aufnahmeraum (18) relativ auseinander bewegbar und zum Fixieren der Portionskapsel (10) relativ aufeinander zu bewegbar sind,
    wobei
    die Extraktionseinrichtung (16) ein Druckmittel aufweist, durch welches eine der Extraktionseinrichtung (16) zugewandte Wand (12b) der in den Aufnahmeraum (18) eingesetzten Portionskapsel (10) zur Kompaktierung des in der Portionskapsel (10) enthaltenen Extraktionsguts in Richtung Kapselinneres eindrückbar ist, bevor die Injektionseinrichtung (14) Brühflüssigkeit in die Portionskapsel (10) einleitet, dadurch gekennzeichnet, dass das Druckmittel wenigstens einen Extraktionsdorn (24) der Extraktionseinrichtung (16) umfasst, welcher eine pyramiden- oder kegelförmige Grundform besitzt und eine Mantelfläche aufweist, die sich von einem Basiselement (28) zu einer der Injektionseinrichtung (14) zugewandten Spitze des Extraktionsdorns (24) erstreckt, wobei der Extraktionsdorn ferner eine Verbreiterung, insbesondere eine Schulter, im Bereich seiner Spitze, aufweist.
  14. Verfahren zum Zubereiten eines Brüherzeugnisses aus einem Extraktionsgut, bei dem eine das Extraktionsgut enthaltende Portionskapsel (10) in einen Aufnahmeraum (18) eines Extraktionsgeräts eingesetzt wird, welcher zwischen einer Injektionseinrichtung (14) und einer Extraktionseinrichtung (16) des Extraktionsgeräts definiert wird, wobei eine der Extraktionseinrichtung (16) zugewandte Wand (12b) der in den Aufnahmeraum (18) eingesetzten Portionskapsel (10) zur Kompaktierung des in der Portionskapsel (10) enthaltenen Extraktionsguts durch ein Druckmittel der Extraktionseinrichtung (16) in Richtung Kapselinneres eingedrückt wird, bevor durch die Injektionseinrichtung (14) Brühflüssigkeit in die Portionskapsel (10) eingeleitet wird, dadurch gekennzeichnet, dass das Druckmittel wenigstens einen Extraktionsdorn (24) der Extraktionseinrichtung (16) umfasst.
HK16101457.6A 2016-02-05 System for preparing a brewed product HK1213451B (en)

Applications Claiming Priority (1)

Application Number Priority Date Filing Date Title
EP14154110.2A EP2904951B1 (de) 2014-02-06 2014-02-06 System zur Zubereitung eines Brüherzeugnisses

Publications (2)

Publication Number Publication Date
HK1213451A1 HK1213451A1 (zh) 2016-07-08
HK1213451B true HK1213451B (en) 2017-12-08

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