HK1245741B - Sealing cap for a container for holding a medical liquid - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft eine Verschlusskappe für ein Behältnis zum Aufnehmen einer medizinischen Flüssigkeit nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Eine derartige Verschlusskappe umfasst einen Kappenkörper, der einen Innenraum begrenzt und zumindest eine Öffnung aufweist. An dem Kappenkörper ist zumindest eine Anschlusseinrichtung angeordnet, an die eine Fördereinrichtung zum Zuführen einer medizinischen Flüssigkeit in das Behältnis hinein oder zum Entnehmen einer medizinischen Flüssigkeit aus dem Behältnis heraus angeschlossen werden kann. Die Anschlusseinrichtung weist ein an dem Kappenkörper angeordnetes Dichtelement auf, das zum dichtenden Verschließen an der Öffnung angeordnet ist. An einer vom Innenraum abgewandten Außenseite des Dichtelements kann eine Fördereinrichtung zum Anschließen der Fördereinrichtung angesetzt werden.
Eine solche Fördereinrichtung kann beispielsweise als Injektionsspritze ausgestaltet sein, die mit einer Injektionskanüle an das Dichtelement angesetzt und in eine Ansetzrichtung in das Dichtelement eingeführt werden kann, so dass das Dichtelement von der Injektionskanüle durchstochen wird. Eine solche Injektionsspritze kommt insbesondere zum Zuführen einer medizinischen Flüssigkeit in das Behältnis zum Einsatz. Zum Entnehmen einer medizinischen Flüssigkeit aus dem Behältnis kann hingegen beispielsweise ein Infusionsbesteck verwendet werden, das mit einem Dorn, der auch als Spike bezeichnet wird, so an das Dichtelement angesetzt wird, dass das Dichtelement von dem Dorn durchstochen und somit ein Zugang zu dem Behältnis geschaffen wird.
Bei einer aus der WO 2006/042579 A1 bekannten Verschlusskappe sind zwei Anschlusseinrichtungen mit jeweils einem Dichtelement vorgesehen. Eine dieser Anschlusseinrichtungen dient zum Zuführen einer medizinischen Flüssigkeit in ein mit der Verschlusskappe verbundenes Behältnis, beispielsweise eine Flasche, während die andere Anschlusseinrichtung zum Entnehmen einer medizinischen Flüssigkeit aus dem Behältnis dient.
Bei einer anderen, aus der WO 2010/066373 A1 bekannten Verschlusskappe sind drei Anschlusseinrichtungen vorgesehen, von denen eine erste zum Zuführen einer medizinischen Flüssigkeit mittels einer Injektionsspritze, eine zweite zum Entnehmen einer medizinischen Flüssigkeit mittels eines einen Dorn aufweisenden Infusionsbestecks und eine dritte zum Bereitstellen eines sogenannten nadelfreien Zugangs dient. Das Dichtelement der dritten Anschlusseinrichtung weist eine Schlitzöffnung auf, die ermöglicht, eine Fördereinrichtung, beispielsweise eine Spritze, mit einem - nadellosen - Anschlussstutzen an das Dichtelement anzusetzen, um das Dichtelement zu öffnen und eine Flüssigkeit auf diese Weise dem Behältnis zuzuführen.
Bei einer aus der US2008011707 A1 bekannten Verschlusskappe gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1, ist ein Dichtelement vorgesehen, das an der Außenseite konvex ausgebildet ist.
Gesetzliche Anforderungen können es erforderlich machen, das Dichtelement an seiner Außenseite vor dem Ansetzen einer Fördereinrichtung, beispielsweise einer Injektionsspritze zum Zuführen einer medizinischen Flüssigkeit oder eines Infusionsbestecks zum Entnehmen einer medizinischen Flüssigkeit, zum Desinfizieren abzuwischen oder abzutupfen.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Verschlusskappe bereitzustellen, in der das Desinfizieren eines daran angeordneten Dichtelements vereinfacht wird.
Diese Aufgabe wird durch einen Gegenstand mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Die erfindungsgemäße Verschlusskappe verschließt einen Zugang zu einem Behältnis. Beispielsweise verschließt die Verschlusskappe die Öffnung im Flaschenhals einer Flasche.
Demnach ist das Dichtelement an seiner Außenseite konvex ausgebildet.
Das Dichtelement steht hierbei mit seiner Außenseite gegenüber einer Oberseite des Kappenkörpers nach außen hin vor.
Weil das Dichtelement an seiner Außenseite konvex ausgebildet ist, kann sichergestellt werden, dass nach dem Abwischen oder Abtupfen keine Desinfektionsflüssigkeit auf dem Dichtelement verbleibt, sondern in zuverlässiger, einfacher Weise durch Abwischen oder Abtupfen entfernt werden kann. Weil das Dichtelement mit seiner Außenseite gegenüber einer Oberseite des Kappenkörpers nach außen hin vorsteht, so kann ohne weiteres auf das Dichtelement zugegriffen werden, indem mit einem geeigneten Desinfektionswerkzeug, beispielsweise einem Tupfer oder einem Wischtuch, an der Oberseite entlang gestrichen wird, um auf diese Weise das Dichtelement an seiner Außenseite abzutupfen oder abzuwischen.
Die Außenseite des Dichtelements entspricht der Seite des Dichtelements, die von außen sichtbar ist und an die eine Fördereinrichtung, beispielsweise eine Injektionsspritze oder ein Infusionsbesteck oder auch eine andere Fördereinrichtung, angesetzt werden kann. Die Außenseite ist somit von außen zugänglich, um eine Fördereinrichtung an die Verschlusskappe anzuschließen. In einer Ausführungsform besitzt das Dichtelement eine zentrale Dicke von 2 mm bis 8 mm und/oder einen Gesamtdurchmesser von 4 mm bis 14 mm.
Die nach außen vorstehende Außenseite ist in einer anderen Lösung Bestandteil eines Dichtkopfs des Dichtelements, der sich durch die Öffnung hindurcherstreckt. Das Dichtelement liegt mit seinem Dichtkopf in der Öffnung ein und verschließt auf diese Weise die Öffnung, wobei die an dem Dichtkopf ausgebildete Außenseite nach außen weist und somit dem Innenraum der Verschlusskappe abgewandt ist. In einer Ausführungsform besitzt der Dichtkopf einen Durchmesser von 2 mm bis 10 mm. Vorzugsweise besitzt der zentrale Bereich des Dichtkopfs zur Bereitstellung der konvexen Außenseite eine um 0,1 bis 1 mm größere Dicke als der Randbereich des Dichtkopfs. Vorzugsweise liegt ein Zentrum der konvexen Außenseite des Dichtelements 0,1 bis 1 mm, vorzugsweise 0,3 mm bis 0,7 mm, oberhalb einer äußeren oberen Kante eines Dichtkopfs des Dichtelements. Dadurch wird die Zugänglichkeit zur Außenseite des Dichtelements verbessert.
In einem Ausgangszustand ist ein Abbrechstück derart mit dem Kappenkörper verbunden, dass das Dichtelement nach außen hin vollständig abgedeckt ist. Das Abbrechstück umschließt hierbei die Außenseite des Dichtelements und schließt die Außenseite somit nach außen hin ab, so dass kein Schmutz in Form von festen oder flüssigen Verunreinigungen auf die Außenseite gelangen kann.
Das Abbrechstück ist in dem Ausgangszustand integral, also einstückig, mit der Verschlusskappe verbunden. Die Verschlusskappe kann hierbei beispielsweise zusammen mit dem Abbrechstück als Kunststoffformteil, beispielsweise mittels Kunststoffspritzgießen, hergestellt sein. Das Abbrechstück ist über eine Sollbruchstelle mit dem Kappenkörper verbunden derart, dass das Abbrechstück entlang der Sollbruchstelle von dem Kappenkörper getrennt, insbesondere abgebrochen werden kann, um das Abbrechstück von dem Kappenkörper zu entfernen.
Die Sollbruchstelle läuft in einer vorteilhaften Ausgestaltung um die Öffnung um, so dass das Abbrechstück entlang einer um die Öffnung umlaufenden Verbindungslinie mit dem Kappenkörper verbunden ist und entlang dieser Verbindungslinie von dem Kappenkörper getrennt werden kann, um das Dichtelement freizugeben und eine Fördereinrichtung an die Außenseite des Dichtelements ansetzen zu können.
In einer Ausführungsform wird ein Innenraum oder Raum zwischen dem Abbrechstück und der Außenseite des Dichtelements steril bereitgestellt. Somit ist die Außenseite des Dichtelements bereits in dem Zustand, in dem das Abbrechstück noch mit der Verschlusskappe verbunden ist, steril. Ein Desinfizieren der Außenseite des Dichtelements nach dem Entfernen des Abbrechstücks und vor dem Ansetzen einer Fördereinrichtung, insbesondere mittels Abwischen oder Abtupfen, ist in diesem Fall nicht mehr erforderlich. Wenn aber beispielsweise gesetzliche Anforderungen ein solches Desinfizieren erforderlich machen, kann dieses zusätzliche Desinfizieren insbesondere durch die konvexe Außenseite des Dichtelements einfacher durchgeführt werden.
Die Verschlusskappe kann, in einer konkreten Ausgestaltung, beispielsweise eine erste Anschlusseinrichtung zum Entnehmen einer medizinischen Flüssigkeit und eine zweite Anschlusseinrichtung zum Zuführen einer medizinischen Flüssigkeit aufweisen. An der Verschlusskappe sind somit zwei Anschlusseinrichtungen vorgesehen, von denen eine insbesondere zum Entnehmen einer medizinischen Flüssigkeit und von denen die andere insbesondere zum Zuführen einer medizinischen Flüssigkeit ausgestaltet ist.
Die Anschlusseinrichtungen können hierbei unterschiedlich ausgebildet sein, um das Anschließen unterschiedlicher Fördereinrichtungen, beispielsweise einer Injektionsspritze oder eines Infusionsbestecks, zu ermöglichen. Denkbar und möglich ist aber auch, die Anschlusseinrichtungen konstruktiv gleich auszugestalten und insbesondere gleiche Dichtelemente an den Anschlusseinrichtungen zu verwenden.
In einer ersten Variante kann jede Anschlusseinrichtung ein Dichtelement aufweisen, wobei die Dichtelemente der Anschlusseinrichtungen identisch ausgebildet sind. An den Anschlusseinrichtungen werden somit gleiche Dichtelemente verwendet, wobei an den Anschlusseinrichtungen baugleiche Halteeinrichtungen, beispielsweise in Form von an der Verschlusskappe vorgesehenen Aussparungen zur Aufnahme der Dichtelemente, vorgesehen sein können. Dies vereinfacht die Bauform der Verschlusskappe insgesamt, weil gleiche Teile zur Herstellung der Anschlusseinrichtungen verwendet werden können.
Beispielsweise kann jedes Dichtelement in dieser Variante einen Dichtkopf, der die Außenseite ausbildet, und einen an den Dichtkopf anschließenden Dichtkörper aufweisen. Der Dichtkörper kann über einen umfänglich umlaufenden Flansch mit einem Ringbund verbunden sein, wobei über diesen Ringbund eine klemmende Verbindung mit der Verschlusskappe hergestellt wird. Beispielsweise kann der Ringbund in einer zugeordneten Aussparung der Verschlusskappe einliegen und dort klemmend gehalten werden, so dass über den Ringbund das Dichtelement mit der Verschlusskappe verbunden ist. Vorzugsweise wird das Dichtelement über einen Bördelrand klemmend gehalten.
Zum Anschließen einer Fördereinrichtung kann eine Injektionskanüle oder ein Dorn der Fördereinrichtung an die Außenseite des Dichtelements angesetzt werden, um das Dichtelement zu durchstechen. Hierbei wird das Dichtelement beiseite gedrängt, wobei der Ringbund an der zugeordneten Halteeinrichtung der Verschlusskappe verbleibt und somit das Dichtelement an der Verschlusskappe in Position gehalten wird. Wird die Fördereinrichtung wiederum von der Verschlusskappe entnommen, so schließt sich das Dichtelement selbsttätig, so dass die Öffnung der Verschlusskappe wiederum gegen einen Flüssigkeitsdurchtritt, insbesondere ein Auslaufen von Flüssigkeit aus dem Behältnis heraus, abgedichtet ist. Das Dichtelement ist in einer bevorzugten Ausführungsform ein wiederverschließbares Dichtelement. Gegebenenfalls kann das Dichtelement, insbesondere das Dichtelement zum Anschließen eines Dorns, zumindest abschnittweise oder durchgehend geschlitzt sein.
In einer zweiten Variante können die Dichtelemente der Anschlusseinrichtungen auch unterschiedlich ausgebildet sein. Ein Dichtelement kann hierbei insbesondere zum Ansetzen einer Injektionsspritze ausgebildet sein, während das andere Dichtelement insbesondere für ein Ansetzen eines Dorns eines Infusionsbestecks oder dergleichen ausgebildet ist. Die Dichtelemente können somit in besonderer Weise beispielsweise hinsichtlich ihrer zu durchstechenden Dicke angepasst sein, um ein günstiges Anschließen einer Injektionsspritze oder eines Infusionsbestecks oder dergleichen zu ermöglichen.
Das Dichtelement der ersten Anschlusseinrichtung, die beispielsweise zum Entnehmen einer medizinischen Flüssigkeit mittels eines Infusionsbestecks dient, kann hierbei wie oben für die erste Variante beschrieben ausgestaltet sein und insbesondere einen Dichtkopf, der die Außenseite ausbildet, und einen an den Dichtkopf anschließenden Dichtkörper aufweisen. Der Dichtkörper ist über einen umfänglich umlaufenden Flansch mit einem Ringbund verbunden und über den Ringbund an einer ersten Halteeinrichtung des Kappenkörpers gehalten. Über den Ringbund wird somit eine Verbindung des Dichtelements mit dem Kappenkörper hergestellt, so dass über den Ringbund das Dichtelement an der Öffnung des Kappenkörpers in Position gehalten wird. Der Dichtkörper ist beispielsweise von einem Dorn einer Fördereinrichtung zu durchstechen, wobei bei Ansetzen und Einstechen des Dorns der Dichtkörper beiseite gedrängt wird, das Dichtelement insgesamt über dem Ringbund aber in Position an dem Kappenkörper der Verschlusskappe gehalten wird.
Das Dichtelement der zweiten Anschlusseinrichtung kann demgegenüber einen Dichtkopf, der die Außenseite ausbildet, und einen an den Dichtkopf anschließenden Dichtkörper aufweisen. Der Dichtkörper ist hierbei nicht über einen umlaufenden, über einen Flansch angebundenen Ringbund an einer Halteeinrichtung des Kappenkörpers festgelegt, sondern wird unmittelbar über einen Randabschnitt an einer zweiten Halteeinrichtung des Kappenkörpers gehalten. Auf diese Weise kann dieses zweite Dichtelement insbesondere zum Durchstechen mittels einer Injektionskanüle ausgestaltet sein. Weil eine solche Injektionskanüle einen vergleichsweise kleinen Querschnitt aufweist, kommt es beim Einstechen der Injektionskanüle zu einer geringeren Verformung an dem Dichtelement im Vergleich zum Einstechen eines Dorn beispielsweise eines Infusionsbestecks.
Die Dichtelemente der unterschiedlichen Anschlusseinrichtungen können bei dieser Variante insbesondere in ihrer Dicke unterschiedlich sein, um die Anschlusseinrichtungen den unterschiedlichen Fördereinrichtung anzupassen. Das zweite Dichtelement, das zum Ansetzen einer Injektionskanüle einer Injektionsspritze dienen kann, kann insbesondere eine größere Dicke als das erste Dichtelement aufweisen, das beispielsweise zum Ansetzen eines Dorns eines Infusionsbestecks angepasst ist. Vorzugsweise besitzt das erste Dichtelement eine zentrale Dicke von 2 mm bis 8 mm, bevorzugt von 3 mm bis 6 mm. Vorzugsweise besitzt das zweite Dichtelement eine zentrale Dicke von 2 mm bis 8 mm, bevorzugt von 3 mm bis 7 mm.
Die Dichtelemente können eine zumindest näherungsweise rotationssymmetrische Form aufweisen. Beispielsweise können der Dichtkopf und der Dichtkörper jeweils zumindest näherungsweise zylindrisch ausgebildet sein, wobei die Außenseite des Dichtkopfes, die nach außen hin weist, konvex ausgebildet ist.
In einer Ausführungsform ist die Unterseite des ersten und/oder des zweiten Dichtelements, welche die Innenseite bereitstellt, im Wesentlichen eben. In dem ersten Dichtelement liegt die Oberseite des Ringbunds tiefer als die Oberseite des Dichtkopfs und/oder liegt die Unterseite des Ringbunds tiefer als die Unterseite des Dichtkörpers. Vorzugsweise besitzt das erste Dichtelement einen Gesamtdurchmesser von 8 mm bis 14 mm, bevorzugt von 10 mm bis 12 mm. Vorzugsweise besitzt das zweite Dichtelement einen Gesamtdurchmesser von 4 mm bis 11 mm, bevorzugt von 6 mm bis 9 mm. In einer Ausführungsform besitzt der Dichtkopf des ersten Dichtelements einen Durchmesser von 4 mm bis 10 mm, bevorzugt von 6 mm bis 8 mm und/oder der Dichtkopf des zweiten Dichtelements einen Durchmesser von 2 mm bis 8 mm, bevorzugt von 3 mm bis 6 mm.
Weiterhin liegt im Bereich der Erfindung auch eine Flasche, welche eine vorstehend beschriebene erfindungsgemäße Verschlusskappe umfasst. Die Flasche kann zum Beispiel mittels SBM (Stretch-Blow-Moulding) oder BFS (Blow-Fill-Seal) hergestellt sein. Die Flasche und die Verschlusskappe können insbesondere mittels Klemmen, Kleben und/oder Schweißen miteinander verbunden sein. Vorzugsweise ist die Flasche befüllt mit einer Infusionslösung.
Der der Erfindung zugrunde liegende Gedanke soll nachfolgend anhand der in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiele näher erläutert werden. Es zeigen:
- Fig. 1A
- eine perspektivische Ansicht einer Verschlusskappe an einem - schematisch dargestellten - Behältnis;
- Fig. 1B
- eine Teilschnittansicht der Verschlusskappe gemäß Fig. 1A;
- Fig. 1C
- eine Seitenansicht der Anordnung gemäß Fig. 1B;
- Fig. 2A
- eine perspektivische Ansicht der Verschlusskappe, mit entfernten Abbrechstücken;
- Fig. 2B
- eine Teilschnittansicht der Verschlusskappe gemäß Fig. 2A;
- Fig. 2C
- eine Seitenansicht der Anordnung gemäß Fig. 2B;
- Fig. 3A
- die Ansicht gemäß Fig. 2C, mit einer an ein Dichtelement angesetzten Fördereinrichtung in Form einer Injektionsspritze;
- Fig. 3B
- die Ansicht gemäß Fig. 2C, mit einer an ein anderes Dichtelement angesetzten Fördereinrichtung in Form eines Infusionsbestecks;
- Fig. 4A
- eine perspektivische Ansicht eines ersten Dichtelements;
- Fig. 4B
- eine Seitenansicht des Dichtelements;
- Fig. 4C
- eine Teilschnittansicht des Dichtelements;
- Fig. 4D
- eine Schnittansicht durch das Dichtelement;
- Fig. 5A
- eine perspektivische Ansicht eines zweiten Dichtelements;
- Fig. 5B
- eine Seitenansicht des Dichtelements;
- Fig. 5C
- eine Teilschnittansicht des Dichtelements;
- Fig. 5D
- eine Schnittansicht durch das Dichtelement;
- Fig. 6A
- eine perspektivische Ansicht eines zweiten Ausführungsbeispiels einer Verschlusskappe;
- Fig. 6B
- eine Teilschnittansicht der Verschlusskappe gemäß Fig. 6A;
- Fig. 6C
- eine Seitenansicht der Anordnung gemäß Fig. 6B;
- Fig. 7A
- eine perspektivische Ansicht der Verschlusskappe gemäß Fig. 6A, bei entfernten Abbrechstücken;
- Fig. 7B
- eine Teilschnittansicht der Anordnung gemäß Fig. 7A; und
- Fig. 7C
- eine Seitenansicht der Anordnung gemäß Fig. 7B.
Die Verschlusskappe 2 ist an einen Behältniskörper 10 des Behältnisses 1 angesetzt und in dichtender Weise mit dem Behältniskörper 10 verbunden, beispielsweise verschweißt oder verklebt.
Die Verschlusskappe 2 weist einen Kappenkörper 20 auf, der an einer Oberseite 21 zwei Anschlusseinrichtungen 3, 4 zum Anschließen unterschiedlicher Fördereinrichtungen 5, 6 (siehe Fig. 3A und 3B ) aufweist. Die Anschlusseinrichtungen 3, 4 weisen jeweils ein Dichtelement 31, 41 auf, das in einer Halteeinrichtung 32, 42 in Form einer formschlüssigen Aufnahme am Kappenkörper 20 aufgenommen ist und klemmend an der Halteeinrichtung 32, 42 gehalten ist. Insbesondere sind die Halteinrichtungen 32 und 42 jeweils als ein, vorzugsweise ringförmiger, Bördelrand ausgebildet. Die Dichtelemente 31, 41 dienen dazu, Öffnungen 321, 421 an der Oberseite 21 des Kappenkörpers 20 nach außen hin zu verschließen, wobei hierzu jeweils ein Dichtkopf 310, 410 des Dichtelements 31, 41 in die zugeordnete Öffnung 321, 421 hineinragt und diese dichtend abschließt. Die Dichtelemente 31, 41 werden bei zunächst nicht umgebogenen Halteeinrichtungen 32 und 42 in die Öffnungen 321, 421 eingesetzt. Zum Fixierung der Dichtelemente 31 und 42 werden die Halteeinrichtungen 32 und 42 dann, wie z.B. in Figur 1C dargestellt, umgebogen.
Die Anschlusseinrichtungen 3, 4 sind in einem Ausgangszustand, dargestellt in Fig. 1A-1C , jeweils über ein Abbrechstück 30, 40 abgedeckt und derart nach außen hin verschlossen, dass die Öffnungen 321, 421 mit den darin angeordneten Dichtelementen 31, 41 von außen nicht zugänglich und gegen Verschmutzung geschützt sind. Vorzugsweise ist der durch das Abbrechstück 30, 40 gebildete Innenraum steril.
Eine erste Anschlusseinrichtung 3 dient zum Entnehmen einer medizinischen Flüssigkeit aus dem Behältnis 1. Eine andere, zweite Anschlusseinrichtung 4 dient demgegenüber zum Zuführen einer medizinischen Flüssigkeit in das Behältnis 1. Das Entnehmen einer medizinischen Flüssigkeit erfolgt, wie in Fig. 3B dargestellt, über eine Fördereinrichtung 6 in Form einer beispielsweise durch ein Infusionsbesteck ausgebildeten Entnahmeeinrichtung, die einen Dorn 61 mit vergleichsweise großem Querschnitt aufweist und mit dem Dorn 61 an das Dichtelement 31 der zugeordneten Anschlusseinrichtung 3 angesetzt werden kann. Das Zuführen einer medizinischen Flüssigkeit erfolgt demgegenüber über eine Fördereinrichtung 5 in Form einer Injektionsspritze, dargestellt in Fig. 3A , die mit einer Injektionskanüle 51 an das Dichtelement 41 der zugeordneten, zweiten Anschlusseinrichtung 4 angesetzt werden kann, um das Dichtelement 41 zu durchstechen.
Weil der Dorn 61 der Entnahmeeinrichtung 6 einen vergleichsweise großen Querschnitt aufweist, ist auch die zugeordnete Öffnung 321 der Anschlusseinrichtung 3 vergleichsweise groß, und entsprechend weist das in seiner Grundform rotationssymmetrische Dichtelement 31 einen Dichtkopf 310 mit vergleichsweise großem Durchmesser auf. Vorzugsweise besitzt der Dichtkopf 310 des ersten Dichtelements 31 einen Durchmesser von bevorzugt von 5 mm bis 9 mm und/oder der Dichtkopf 410 des zweiten Dichtelements 41 einen Durchmesser von 3 mm bis 6 mm.
Demgegenüber ist die Öffnung 421 der anderen, zweiten Anschlusseinrichtung 4 kleiner, und entsprechend weist der in die Öffnung hinein erstreckte Dichtkopf 410 des zweiten Dichtelements 41 einen vergleichsweise kleinen Durchmesser auf.
Detaillierte, gesonderte Abbildungen der Dichtelemente 31, 41 sind in Fig. 4A-4D und Fig. 5A-5D dargestellt.
Das erste Dichtelement 31 weist einen Dichtkopf 310 mit einer nach außen weisenden, konvexen Außenseite 311 auf. An den Dichtkopf 310 schließt - rückwärtig der Außenseite 311 - ein Dichtkörper 312 an, der über einen umlaufenden Flansch 313 mit einem ebenfalls umfänglich umlaufenden Ringbund 314 verbunden ist. Über den Ringbund 314 liegt das Dichtelement 31 in einer Öffnung 320 der Halteeinrichtung 32 ein und wird darüber klemmend an der Halteeinrichtung 32 gehalten. Eine Unterseite 315 des Dichtelements 31 weist hin in einen Innenraum 20 der Verschlusskappe 2 (siehe z.B. Fig. 3A ). Die Unterseite 31 des ersten Dichtelements 31 ist hier im Wesentlichen eben. In dem ersten Dichtelement 31 liegt die Oberseite des Ringbunds 314 tiefer als die Außen- oder Oberseite 311 des Dichtkopfs 310. Zudem liegt die Unterseite des Ringbunds 314 tiefer als die Innen- oder Unterseite 315 des ersten Dichtkörpers 31. Der Ringbund 314 erstreckt sich somit über die Unterseite 315 hinaus.
Das andere, zweite Dichtelement 41 weist ebenfalls eine rotationssymmetrische Form auf und besteht aus einem Dichtkopf 410, an den rückwärtig einer konvex gekrümmten Außenseite 411 ein zylindrischer Dichtkörper 412 anschließt. Über diesen zylindrischen Dichtkörper 412 ist das Dichtelement 41 unmittelbar in einer Öffnung 420 der zugeordneten, zweiten Halteeinrichtung 42 festgelegt, indem ein Randabschnitt 413 des Dichtelements 41 klemmend in der Öffnung 420 der Halteeinrichtung 42 gehalten ist. Eine Unterseite 414 des Dichtelements 41 weist hin zum Innenraum 200 der Verschlusskappe 2. Die Unterseite 414 des zweiten Dichtelements 41 ist hier im Wesentlichen eben.
Die maximale Dicke - betrachtet entlang einer Ansetzrichtung A, in die eine Fördereinrichtung 5, 6 an ein jeweils zugeordnetes Dichtelement 31, 41 anzusetzen ist (siehe Fig. 3A und 3B ) - des ersten Dichtelements 31, gemessen zwischen der Außenseite 311 und der Innenseite 315, ist kleiner als die maximale Dicke des anderen, zweiten Dichtelements 41, wiederum gemessen zwischen der Außenseite 411 und der Innenseite 414. Die unterschiedliche Formgebung in Durchmesser und Dicke ist dadurch bedingt, dass bei Ansetzen eines Dorn 61, wie in Fig. 3B dargestellt, das zugeordnete, erste Dichtelement 31 in wesentlich stärkerem Maße beiseite zu drängen ist als bei Ansetzen einer Injektionskanüle 51 an das zugeordnete, zweite Dichtelement 41. Das erste Dichtelement 31 kann somit bei Ansetzen eines Dorns in günstiger Weise durchstochen und verdrängt werden. Gleiches gilt für das zweite Dichtelement 41 bei Ansetzen einer Injektionskanüle 51.
Beide Dichtelemente 31, 41 verschließen sich selbsttätig wieder, wenn die jeweils zugeordnete Fördereinrichtung 5,6 wiederum von der Anschlusseinrichtung 3,4 entnommen wird.
Weil die Dichtelemente 31, 41 an ihren Außenseiten 311, 411 konvex gekrümmt sind und zudem über die Oberseite 21 des Kappenkörpers 20 nach außen hin vorstehen, können die Dichtelement 31, 41 in günstiger Weise zum Zwecke der Desinfektion abgetupft oder abgewischt werden, wie dies gegebenenfalls durch gesetzliche Anforderungen vorgegeben sein kann. Insbesondere kann aufgrund der Formgebung der Dichtelemente 31, 41 an ihren Außenseiten 311, 411 gewährleistet werden, dass die Außenseiten 311, 411 durch ein geeignetes Desinfektionswerkzeug, beispielsweise einen Tupfer oder ein Wischtuch, erreicht werden können, wobei zusätzlich aufgrund der konvexen Krümmung sichergestellt ist, dass eine Desinfektionsflüssigkeit oder andere Rückstände nach dem Abtupfen oder Abwischen nicht auf der Außenseite 311, 411 verbleibt, sondern die Dichtelement 31, 41 in günstiger Weise abgewischt werden können. Vorzugsweise besitzt der zentrale Bereich des Dichtkopfs 310 eine um 0,1 bis 1 mm, größere Dicke als der Randbereich des Dichtkopfs 310. Das Zentrum des konvexen Bereichs (siehe dazu die Figuren 4B und 5B ) liegt um 0,1 bis 1 mm, bevorzugt um 0,3 mm bis 0,7 mm, oberhalb der äußeren Kante.
Zum Ansetzen einer Fördereinrichtung 5, 6 an eine zugeordnete Anschlusseinrichtung 3, 4 wird grundsätzlich wie folgt vorgegangen.
In einem Ausgangszustand liegt die mit dem Behältnis 1 verbundene Verschlusskappe 2 mit fix daran angeordneten Abbrechstücken 30, 40 vor. Die Abbrechstücke 30, 40 sind integral mit dem Kappenkörper 20 ausgebildet und über umlaufende Sollbruchstellen 300, 400 derart mit dem Kappenkörper 20 verbunden, dass die Außenseiten 311, 411 der Dichtelemente 31, 41 nach außen hin abgedeckt sind.
Soll eine Fördereinrichtung 5, 6 an eine zugeordnete Anschlusseinrichtung 3, 4 angesetzt werden, so wird das jeweilige Abbrechstück 30, 40 von dem Kappenkörper 20 entfernt, indem ein Nutzer das Abbrechstück 30, 40 zwischen seinen Fingern greift und von dem Kappenkörper 20 entlang der Sollbruchstelle 300, 400 abbricht. Auf diese Weise wird das jeweilige Dichtelement 31, 41 frei gelegt, so dass die Fördereinrichtung 5, 6 an die Außenseite 311, 411 des Dichtelements 31, 41 angesetzt werden kann (siehe Fig. 2A bis 2C ).
Mittels eines geeigneten Einstechwerkzeugs wird nunmehr das Dichtelement 31, 41 durchstochen, so dass eine Strömungsverbindung zwischen einem Körper 50, 60 der jeweiligen Fördereinrichtung 5, 6 und dem Inneren des Behältnisses 1 geschaffen wird, so dass eine medizinische Flüssigkeit in das Behältnis 1 eingefüllt oder aus dem Behältnis 1 entnommen werden kann.
Die Verschlusskappe 2 kann mit ihrem Kappenkörper 20 vorzugsweise aus Kunststoff beispielsweise mittels Kunststoffspritzgießen hergestellt sein. Die Abbrechstück 30, 40 der Anschlusseinrichtungen 3, 4 werden hierbei zunächst einstückig mit dem Kappenkörper geformt und können zum Zugreifen auf eins der Dichtelemente 31, 41 vom Kappenkörper 20 abgebrochen werden.
Während der Kappenkörper 20 aus einem vergleichsweise steifen Kunststoffmaterial gefertigt ist, sind die Dichtelemente 31, 41 aus einem vergleichsweise weichen, elastischen Material, beispielsweise Polyisopren oder einem thermoplastischen Elastomer, gefertigt.
Bei einem in Fig. 6A-6C und 7A-7C dargestellten Ausführungsbeispiel einer Verschlusskappe 2 weisen die Anschlusseinrichtungen 3, 4 identische Dichtelemente 31, 41 auf, die in zueinander baugleichen Halteeinrichtungen 32, 42 klemmend angeordnet sind. Die Form der Dichtelemente 31, 41 entspricht hierbei der in Fig. 4A-4D dargestellten Ausführung.
Wiederum dient eine Anschlusseinrichtung 3 zum Entnehmen einer medizinischen Flüssigkeit aus einem mit der Verschlusskappe 2 verbundenen Behältnis 1, während die andere Anschlusseinrichtung 4 zum Einfüllen einer medizinischen Flüssigkeit dient.
Sowohl zum Entnehmen als auch zum Einfüllen kann hierbei eine Fördereinrichtung 5 in Form einer Injektionsspritze mit einer Injektionskanüle oder eine Fördereinrichtung mit einem Dorn verwendet werden.
Ansonsten ist das Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 6A-6C und Fig. 7A-7C identisch dem vorangehend beschriebenen Ausführungsbeispiel, so dass auf die obigen Ausführungen verwiesen werden soll.
Der der Erfindung zugrunde liegende Gedanke ist nicht auf die vorangehend geschilderten Ausführungsbeispiele beschränkt, sondern lässt sich grundsätzlich auch in gänzlich anders gearteten Ausführungsformen verwirklichen.
Dadurch, dass die nach außen weisende Außenseite der Dichtelemente konvex ausgebildet ist und über eine Vorderseite des Kappenkörpers der Verschlusskappe nach außen hin vorsteht (wenn die Abbrechstücke der Anschlusseinrichtungen entfernt sind), können die Dichtelemente an ihren Außenseiten in leichter, effektiver Weise zum Zwecke der Desinfektion abgewischt oder abgetupft werden.
Grundsätzlich kann eine Verschlusskappe auch nur eine Anschlusseinrichtung mit einem Dichtelement oder mehr als zwei Anschlusseinrichtungen mit jeweils einem Dichtelement aufweisen.
Ebenso ist grundsätzlich denkbar, dass nur ein Dichtelement von mehreren Dichtelementen mehrerer Anschlussrichtungen an seiner Außenseite konvex gekrümmt ausgebildet ist.
- 1
- Behältnis
- 10
- Behältniskörper
- 2
- Verschlusskappe
- 20
- Kappenkörper
- 200
- Innenraum
- 21
- Oberseite
- 3
- Anschlusseinrichtung
- 30
- Abbrechstück
- 300
- Sollbruchstelle
- 31
- Dichtelement
- 310
- Dichtkopf
- 311
- Außenseite
- 312
- Dichtkörper
- 313
- Flansch
- 314
- Ringbund
- 315
- Innenseite
- 32
- Halteeinrichtung
- 320
- Öffnung
- 321
- Öffnung
- 4
- Anschlusseinrichtung
- 40
- Abbrechstück
- 400
- Sollbruchstelle
- 41
- Dichtelement
- 410
- Dichtkopf
- 411
- Außenseite
- 412
- Dichtkörper
- 413
- Randabschnitt
- 414
- Innenseite
- 42
- Halteeinrichtung
- 420
- Öffnung
- 421
- Öffnung
- 5
- Injektionseinrichtung
- 50
- Körper
- 51
- Injektionsnadel
- 6
- Entnahmeeinrichtung
- 60
- Körper
- 61
- Dorn
- A
- Ansetzrichtung
Claims (12)
- Verschlusskappe (2) für ein Behältnis (1) zum Aufnehmen einer medizinischen Flüssigkeit, mit- einem Kappenkörper (20), der einen Innenraum (200) begrenzt und zumindest eine Öffnung (321, 421) aufweist, und- zumindest einer an dem Kappenkörper (20) angeordneten Anschlusseinrichtung (3, 4), an die eine Fördereinrichtung (5, 6) zum Zuführen einer medizinischen Flüssigkeit in das Behältnis (1) hinein oder zum Entnehmen einer medizinischen Flüssigkeit aus dem Behältnis (1) heraus anschließbar ist, wobei die Anschlusseinrichtung (3, 4) ein an dem Kappenkörper (20) angeordnetes Dichtelement (31, 41) aufweist, das zum dichtenden Verschließen an der Öffnung (321, 421) angeordnet ist und eine vom Innenraum (200) abgewandte Außenseite (311, 411) aufweist, an die die Fördereinrichtung (5, 6) zum Anschließen der Fördereinrichtung (5, 6) in eine Ansetzrichtung (A) ansetzbar ist,- wobei das Dichtelement (31, 41) an der Außenseite (311, 411) konvex ausgebildet ist,- wobei die zumindest eine Anschlusseinrichtung (3, 4) ein Abbrechstück (30, 40) aufweist, das in einem Ausgangszustand fest mit dem Kappenkörper (20) verbunden ist und die Außenseite (311, 411) des Dichtelements (31, 41) nach außen hin abdeckt und- das Abbrechstück (30, 40) über eine Sollbruchstelle (300, 400) mit dem Kappenkörper (20) derart verbunden ist, dass das Abbrechstück (30, 40) entlang der Sollbruchstelle (300, 400) von dem Kappenkörper (20) lösbar ist.dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtelement (31, 41) mit seiner Außenseite (311, 411) gegenüber einer Oberseite (21) des Kappenkörpers (20) nach außen hin vorsteht und/oder dass ein Dichtkopf (310, 410) des Dichtelements (31, 41) sich durch die Öffnung (321, 421) hindurch erstreckt und die gegenüber einer Oberseite des Kappenkörpers nach außen hin vorstehende Außenseite (311, 411) ausbildet.
- Verschlusskappe (2) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein Innenraum zwischen dem Abbrechstück (30, 40) und der Außenseite (311, 411) des Dichtelements (31, 41) steril bereitgestellt ist.
- Verschlusskappe (2) nach einem der Ansprüche 1 bis 2, dadurch gekennzeichnet, dass ein Zentrum der konvexen Außenseite (311, 411) des Dichtelements (31, 41) 0,1 bis 1 mm, vorzugsweise 0,3 mm bis 0,7 mm, oberhalb einer äußeren oberen Kante eines Dichtkopfs (310, 410) des Dichtelements (31, 41) liegt.
- Verschlusskappe (2) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Sollbruchstelle (300, 400) um die Öffnung (321, 421) umläuft.
- Verschlusskappe (2) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschlusskappe (2) eine erste Anschlusseinrichtung (3) zum Entnehmen einer medizinischen Flüssigkeit und eine zweite Anschlusseinrichtung (4) zum Zuführen einer medizinischen Flüssigkeit aufweist.
- Verschlusskappe (2) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass jede Anschlusseinrichtung (3, 4) ein Dichtelement (31, 41) aufweist, wobei die Dichtelemente (31, 41) identisch ausgebildet sind.
- Verschlusskappe (2) nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass jedes Dichtelement (31, 41) einen Dichtkopf (310, 410), der die Außenseite (311, 411) ausbildet, und einen an den Dichtkopf (310, 410) anschießenden Dichtkörper (312, 412) aufweist, wobei der Dichtkörper (312, 412) über einen um die Ansetzrichtung (A) umlaufenden, über einen Flansch (313) mit dem Dichtkörper (312) verbundenen Ringbund (314) an einer Halteeinrichtung (32, 42) des Kappenkörpers (20) gehalten ist.
- Verschlusskappe (2) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass jede Anschlusseinrichtung (3, 4) ein Dichtelement (31, 41) aufweist, wobei die Dichtelemente (31, 41) unterschiedlich ausgebildet sind.
- Verschlusskappe (2) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtelement (31) der ersten Anschlusseinrichtung (3) einen Dichtkopf (310), der die Außenseite (311) ausbildet, und einen an den Dichtkopf (310) anschießenden Dichtkörper (312) aufweist, wobei der Dichtkörper (312) über einen um die Ansetzrichtung (A) umlaufenden, über einen Flansch (313) mit dem Dichtkörper (312) verbundenen Ringbund (314) an einer ersten Halteeinrichtung (32) des Kappenkörpers (20) gehalten ist.
- Verschlusskappe (2) nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtelement (41) der zweiten Anschlusseinrichtung (4) einen Dichtkopf (410), der die Außenseite (411) ausbildet, und einen an den Dichtkopf (410) anschießenden Dichtkörper (412) aufweist, wobei der Dichtkörper (412) über einen um die Ansetzrichtung (A) umlaufenden Randabschnitt (413) an einer zweiten Halteeinrichtung (42) des Kappenkörpers (20) gehalten ist.
- Verschlusskappe (2) nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtelemente (31, 41), betrachtet entlang der Ansetzrichtung (A), eine unterschiedliche, von der Fördereinrichtung (5, 6) zu durchstechende Dicke aufweisen.
- Flasche, vorzugsweise befüllt mit einer Infusionslösung, umfassend eine Verschlusskappe nach einem der vorstehenden Ansprüche 1 bis 11.
Applications Claiming Priority (3)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| EP15161249 | 2015-03-27 | ||
| EP15161249.6 | 2015-03-27 | ||
| PCT/EP2016/056633 WO2016156242A1 (de) | 2015-03-27 | 2016-03-24 | Verschlusskappe für ein behältnis zum aufnehmen einer medizinischen flüssigkeit |
Publications (2)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| HK1245741A1 HK1245741A1 (zh) | 2018-08-31 |
| HK1245741B true HK1245741B (en) | 2020-12-31 |
Family
ID=
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