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HK1185621B - Clostridium difficile antigens - Google Patents

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Publication number
HK1185621B
HK1185621B HK13112192.6A HK13112192A HK1185621B HK 1185621 B HK1185621 B HK 1185621B HK 13112192 A HK13112192 A HK 13112192A HK 1185621 B HK1185621 B HK 1185621B
Authority
HK
Hong Kong
Prior art keywords
amino acid
toxin
sequence
acid sequence
difficile
Prior art date
Application number
HK13112192.6A
Other languages
English (en)
French (fr)
Chinese (zh)
Other versions
HK1185621A (en
Inventor
Clifford Shone
April Roberts
Helen Ahern
Michael Maynard-Smith
John Landon
Original Assignee
The Secretary Of State For Health
Micropharm Limited
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by The Secretary Of State For Health, Micropharm Limited filed Critical The Secretary Of State For Health
Publication of HK1185621A publication Critical patent/HK1185621A/en
Publication of HK1185621B publication Critical patent/HK1185621B/en

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Claims (19)

  1. Fusionsprotein, bestehend aus einer ersten Aminosäuresequenz und einer zweiten Aminosäuresequenz oder umfassend eine erste Aminosäuresequenz und eine zweite Aminosäuresequenz, wobei:
    a) die erste Aminosäuresequenz von einer Aminosäuresequenz bereitgestellt wird, die eine mindestens 80%ige Sequenzidentität mit einer Aminosäuresequenz aufweist, die aus den Resten 874 bis 1850 von einer C. difficile Toxin A-Sequenz oder Resten 1444 bis 1851 von einer C. difficile Toxin B-Sequenz besteht; und
    b) die zweite Aminosäuresequenz von einer Aminosäuresequenz bereitgestellt wird, die eine mindestens 80%ige Sequenzidentität mit einer Aminosäuresequenz aufweist, die aus einer langen Wiederholungseinheit besteht, die sich in den Aminosäureresten 1851 bis 2710 von einer C. difficile Toxin A-Sequenz oder in den Aminosäureresten 1852 bis 2366 einer C. difficile Toxin B-Sequenz befindet;
    mit der Maßgabe, das das Fusionsprotein kein Polypeptid ist, das die Aminosäurereste 543 bis 2710 von einem C. difficile Toxin A umfasst; mit der Maßgabe, dass das Fusionsprotein kein Polypeptid ist, das die Aminosäurereste 543 bis 2366 von einem C. difficile Toxin B umfasst; und dem Fusionsprotein die Cysteinproteaseaktivität mangelt, wobei ein Teil der oder die gesamte Aminosäuresequenz, welche die genannte Aktivität bereitstellt, nicht vorliegt.
  2. Fusionsprotein nach Anspruch 1, wobei die erste Aminosäuresequenz von einer Aminosäuresequenz bereitgestellt wird, die eine mindestens 80%ige Sequenzidentität mit einer Aminosäuresequenz aufweist, die aus den Resten 770 bis 1850 oder 774 bis 1850 oder 794 bis 1850 oder 814 bis 1850 oder 834 bis 1850 oder 854 bis 1850 von einer C. difficile Toxin A-Sequenz; oder den Resten 1164 bis 1851 oder 1204 bis 1851 oder 1244 bis 1851 oder 1284 bis 1851 oder 1324 bis 1851 oder 1364 bis 1851 von einer C. difficile Toxin B-Sequenz besteht.
  3. Fusionsprotein nach Anspruch 1, wobei die erste Aminosäuresequenz von einer Aminosäuresequenz bereitgestellt wird, die eine mindestens 80%ige Sequenzidentität mit einer Aminosäuresequenz aufweist, die aus den Resten 770 bis 1850 von einer C. difficile Toxin A-Sequenz oder den Resten 767 bis 1851 von einer C. difficile Toxin B-Sequenz besteht.
  4. Fusionsprotein nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei die zweite Aminosäuresequenz von einer Aminosäuresequenz bereitgestellt wird, die eine mindestens 80%ige Sequenzidentität mit einer Aminosäuresequenz aufweist, die aus einer oder mehr der Aminosäuresequenzen 1851 bis 2389 oder 1851 bis 2007 oder 2008 bis 2141 oder 2142 oder 2253 oder 2254 bis 2389 oder 2390 bis 2502 oder 2503 bis 2594 oder 2595 bis 2710 von einer C. difficile Toxin A-Sequenz ausgewählt ist.
  5. Fusionsprotein nach Anspruch 4, wobei die zweite Aminosäuresequenz von einer Aminosäuresequenz bereitgestellt wird, die eine mindestens 80%ige Sequenzidentität mit einer Aminosäuresequenz aufweist, die aus den Aminosäuresequenzen 1851 bis 2007 oder 1851 bis 2141 oder 1851 bis 2253 oder 1851 bis 2389 oder 1851 bis 2502 oder 1851 bis 2594 oder 1851 bis 2710 von einer C. difficile Toxin A-Sequenz ausgewählt ist.
  6. Fusionsprotein nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei die zweite Aminosäuresequenz von einer Aminosäuresequenz bereitgestellt wird, die eine mindestens 80%ige Sequenzidentität mit einer Aminosäuresequenz aufweist, die aus den Aminosäuresequenzen 1852 bis 2007 oder 2008 bis 2139 oder 2140 bis 2273 oder 2274 bis 2366 von einer C. difficile Toxin B-Sequenz ausgewählt ist.
  7. Fusionsprotein nach Anspruch 6, wobei die zweite Aminosäuresequenz von einer Aminosäuresequenz bereitgestellt wird, die eine mindestens 80%ige Sequenzidentität mit einer Aminosäuresequenz aufweist, die aus den Aminosäuresequenzen 1852 bis 2007 oder 1852 bis 2139 oder 1852 bis 2273 oder 1852 bis 2366 von einer C. difficile Toxin B-Sequenz ausgewählt ist.
  8. Fusionsprotein nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei die erste Aminosäuresequenz von einer Aminosäuresequenz bereitgestellt wird, die eine mindestens 80%ige Sequenzidentität mit einer Aminosäuresequenz aufweist, die aus den Resten 767 bis 1850 von einer C. difficile Toxin A-Sequenz oder den Resten 767 bis 1851 von einer C. difficile Toxin B-Sequenz besteht, und wobei die zweite Aminosäuresequenz von einer Aminosäuresequenz bereitgestellt wird, die eine mindestens 80%ige Sequenzidentität mit einer Aminosäuresequenz aufweist, die aus den Resten 1851 bis 2710 von einer C. difficile Toxin A-Sequenz oder den Resten 1852 bis 2366 von einer C. difficile Toxin B-Sequenz besteht; oder wobei das Fusionsprotein eine Aminosäuresequenz umfasst oder aus einer Aminosäuresequenz besteht, die eine mindestens 80%ige Sequenzidentität mit einer Aminosäuresequenz aufweist, die aus den Resten 770 bis 2710 oder 770 bis 2389 von einer C. difficile Toxin A-Sequenz besteht.
  9. Fusionsprotein nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei außer den vorstehend definierten Toxin A- und/oder Toxin B-Aminosäuresequenzen, das genannte Fusionsprotein nicht irgendeine zusätzliche Toxin A- und/oder Toxin B-Aminosäuresequenz einschließt.
  10. Fusionsprotein nach einem der vorangehenden Ansprüche, zur Verwendung als ein Antigen in einem Verfahren zum Generieren eines Antikörpers, der an ein C. difficile Toxin A und/oder an ein C. difficile Toxin B bindet.
  11. In-vitro-Verfahren zum Isolieren von Antikörpern, die an C. difficile Toxin A und/oder an C. difficile Toxin B binden, wobei das genannte Verfahren Folgendes umfasst:
    a) Immobilisieren auf einer Oberfläche (zum Beispiel auf einer Matrix in einer Säule) ein oder mehr C. difficile-Fusionsprotein(e) nach einem der Ansprüche 1 bis 9;
    b) Inkontaktbringen des immobilisierten Fusionsproteins/der immobilisierten Fusionsproteine mit einer Lösung, enthaltend Antikörper, die an C. difficile Toxin A und/oder Toxin B binden;
    c) Zulassen, dass die genannten Antikörper an das/die genannte(n) Fusionsprotein(e) binden, wobei auf diese Weise ein gebundener Komplex aus Antikörper und Fusionsprotein(en) gebildet wird;
    d) Wegspülen von jedwedem ungebundenen Antikörper oder Protein; und
    e) Eluieren der gebundenen Antikörper aus der Oberfläche, wodurch auf diese Weise affinitätsgereinigte Antikörper bereitgestellt werden.
  12. Polyklonale Antikörper, die an ein C. difficile Toxin A und/oder ein C. difficile Toxin B binden und einC. difficile Toxin A und/oder ein C. difficile Toxin B neutralisieren, wobei die genannten Antikörper durch ein Verfahren nach Anspruch 10 oder Anspruch 11 gewinnbar sind und wobei die genannten polyklonalen Antikörper Antikörper umfassen, die im Wesentlichen nicht an die Effektordomäne und/oder an die Cysteinproteasedomäne von einem C. difficile Toxin A oder Toxin B binden; und wobei die genannten Antikörper an ein durch die Reste 1500 bis 1850 von einem C. difficile Toxin A und/oder durch die Reste 1500 bis 1851 von einem C. difficile Toxin B dargestelltes Epitop binden.
  13. Antikörper nach Anspruch 12, wobei die genannten Antikörper ganze IgG-, Fab-Antikörper oder F(ab')2-Antikörper umfassen.
  14. Fusionsprotein nach einem der Ansprüche 1 bis 9 und/oder polyklonale Antikörper nach Anspruch 12 oder Anspruch 13, zur Verwendung bei der Prävention, Behandlung oder Suppression einer CDI; bevorzugt zur Verwendung bei der Prävention, Behandlung oder Suppression einer CDI bei einem Menschen.
  15. Therapeutisch wirksame Menge eines Fusionsproteins nach einem der Ansprüche 1 bis 9 und/oder polyklonaler Antikörper nach Anspruch 12 oder Anspruch 13, zur Verwendung in einem Verfahren zur Prävention, Behandlung oder Suppression einer CDI bei einem Menschen, wobei das genannte Verfahren die Verabreichung der genannten therapeutisch wirksamen Menge von einem Fusionsprotein und/oder polyklonalen Antikörpern an einen Menschen umfasst.
  16. Therapeutisch wirksame Menge eines Fusionsproteins zur Verwendung nach Anspruch 15, wobei das genannte Verfahren die Verabreichung der genannten therapeutisch wirksamen Menge des genannten Fusionsproteins als Teil einer Kombinationstherapie mit einem oder mehr zusätzlichen Antigen(en) umfasst, ausgewählt aus einem C. difficile Nicht-Toxin-Antigen, einem inaktivierten oder abgeschwächten ganzzelligen C. difficile-Bakterium und einem C. difficile-Zellextrakt; und
    a) gegebenenfalls einem oder mehr Antigen(en), ausgewählt aus 1) einem Antigen von einem Bakterium, das eine nosokomiale Infektion verursacht, und 2) einem inaktivierten oder abgeschwächten ganzzelligen Bakterium, das eine nosokomiale Infektion verursacht; und
    b) gegebenenfalls einem Antibiotikum oder mehr Antibiotika, wie zum Beispiel ein Antibiotikum, das gegen ein Bakterium wirksam ist, das eine nosokomiale Infektion verursacht.
  17. Therapeutisch wirksame Menge von polyklonalen Antikörpern zur Verwendung nach Anspruch 15, wobei das genannte Verfahren die Verabreichung der genannten therapeutisch wirksamen Menge der genannten polyklonalen Antikörper als Teil einer Kombinationstherapie mit einem oder mehr zusätzlichen Antikörper(n) umfasst, ausgewählt aus einem Antikörper, der an ein C. difficile Nicht-Toxin-Antigen bindet, und einem Antikörper, der an ein ganzzelliges C. difficile-Bakterium bindet; und
    a) gegebenenfalls einem oder mehr Antikörper(n), ausgewählt aus l) einem Antikörper, der an Antigen von einem Bakterium bindet, das eine nosokomiale Infektion verursacht und 2) einem Antikörper der an ein ganzzelliges Bakterium bindet, das eine nosokomiale Infektion verursacht; und
    b) gegebenenfalls einem Antibiotikum oder mehr Antibiotika, wie zum Beispiel einem Antibiotikum, das gegen ein Bakterium wirksam ist, das eine nosokomiale Infektion verursacht.
  18. Verwendung polyklonaler Antikörper nach Anspruch 12 oder Anspruch 13 in einem In-vitro-Immunoassayverfahren zur Bestätigung des Vor- oder Nichtvorliegens einer C. difficile-Infektion in einer Patientenprobe, wobei das Vorliegen einer C. difficile-Infektion durch Nachweis der Bindung des in der genannten Probe vorliegenden genannten Antikörpers an ein C. difficile Toxin A und/oder Toxin B bestätigt wird, und wobei das Misslingen des Nachweises der in der genannten Probe vorliegenden Bindung des genannten Antikörpers an ein C. difficile Toxin A und/oder Toxin B das Nichtvorliegen einer C. difficile-Infektion bestätigt.
  19. Verwendung eines Fusionsproteins nach einem der Ansprüche 1 bis 10 in einem In-vitro-Immunoassayverfahren zur Bestätigung des Vor- oder Nichtvorliegens einer C. difficile-Infektion in einer Patientenprobe, wobei das Vorliegen einer C. difficile-Infektion durch Nachweis der Bindung des genannten Fusionsproteins an einen in der genannten Probe vorliegenden Antikörper bestätigt wird, und wobei das Misslingen des Nachweises der Bindung des genannten Fusionsproteins an einen in der genannten Probe vorliegenden Antikörper das Nichtvorliegen einer C. difficile-Infektion bestätigt.
HK13112192.6A 2010-10-05 2011-10-05 Clostridium difficile antigens HK1185621B (en)

Applications Claiming Priority (1)

Application Number Priority Date Filing Date Title
GB201016742 2010-10-05

Publications (2)

Publication Number Publication Date
HK1185621A HK1185621A (en) 2014-02-21
HK1185621B true HK1185621B (en) 2018-09-14

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