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HK1158601B - Call input device and method for operating a lift system - Google Patents

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Publication number
HK1158601B
HK1158601B HK11112998.4A HK11112998A HK1158601B HK 1158601 B HK1158601 B HK 1158601B HK 11112998 A HK11112998 A HK 11112998A HK 1158601 B HK1158601 B HK 1158601B
Authority
HK
Hong Kong
Prior art keywords
call
signal
input
input device
passenger
Prior art date
Application number
HK11112998.4A
Other languages
English (en)
French (fr)
Chinese (zh)
Other versions
HK1158601A1 (en
Inventor
Lukas Finschi
Original Assignee
Inventio Ag
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Inventio Ag filed Critical Inventio Ag
Priority claimed from PCT/EP2009/062139 external-priority patent/WO2010031850A2/de
Publication of HK1158601A1 publication Critical patent/HK1158601A1/xx
Publication of HK1158601B publication Critical patent/HK1158601B/xx

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Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Betreiben einer Aufzugsanlage gemäss dem Oberbegriff des unabhängigen Patentanspruchs.
Es ist bekannt, dass ein Aufzug mit einer Aufzugskabine Passagiere zwischen Stockwerken eines Gebäudes transportiert. Dazu geben die Passagiere an auf den Stockwerken bzw. in Aufzugskabinen angeordneten Eingabevorrichtungen Stockwerkrufe bzw. Kabinenrufe ein. Im Rahmen der Gleichstellung von Passagieren mit Benachteiligungen schreibt die Europäische Norm 81-70 dazu einen behindertengerechten Druckknopf vor. Durch Drücken des behindertengerechten Druckknopfs wird der Aufzug in einen speziellen Betriebsmodus gebracht. In diesem Betriebsmodus werden Aufzugstüren auf den Stockwerken bzw. der Aufzugskabinen langsamer geöffnet bzw. geschlossen und die Passagiere mit Benachteiligungen erhalten über sichtbare bzw. hörbare Signale eine Rückkopplung bei der Rufeingabe.
EP1864933A1 zeigt einen Aufzug mit einer Rufeingabevorrichtung. Die Kabinenrufeingabevorrichtung weist einen Tastschirm mit einem Rollstuhlschaltknopf auf. Durch Berühren des Rollstuhlschaltknopfes des Tastschirms wechselt der Aufzug in einen speziellen Betriebsmodus. Der Rollstuhlschaltknopf des Tastschirms ist nicht EN81-70 konform, da er weder durch ein Relief von mindestens 0.8mm auf dem Tastschirm fühlbar ist, noch erst durch eine Druckkraft von 2.5N bis 5.0N schaltbar ist.
Das Dokument EP 1864933 A Das Dokument D1 ( EP 1864933 A ) beschreibt einen Tastschirm zur Eingabe eines Rufes beschreibt einen Tastschirm zur Eingabe eines Rufes mit einer Rollstuhl-Taste. Durch diese Rollstuhl-Taste wird die Aufzugsanlage in einem speziellen Betriebsmodus versetzt (Spalte 5, Zeilen 4-9), damit die Aufzugsfahrt für die die Rollstuhl-Taste drückende Person angenehmer ausgeführt werden kann.
Das Dokument JP 2003 261267 A beschreibt eine Rufeingabeeinheit mit einer Behindertentaste. Wird diese Taste simultan mit der Rufeingabetaste gedrückt, so wird die Aufzugsfahrt in einem speziellen Betriebsmodus ausgeführt.
Das Dokument JP 2001 002331 A beschreibt eine Rufeingabeeinheit mit Rufeingabetasten und einem Berührungssensor. Wenn eine Person die Rufeingabeeinheit berührt wird unter der Bedingung, dass eine Rufeingabetaste innerhalb eines Zeitintervalls gedrückt wird, angenommen, dass eine sehbehinderte Person die Ausführung einer Aufzugsfahrt wünscht.
Das Dokument EP 1308409 A beschreibt ein Zielermittlungs- und Zutrittskontrollverfahren für eine Aufzugsanlage. Ein erkannter Identifikationscode, welcher in einer geeigneten Einheit eingegeben wurde, wird einem gespeicherten Benutzerprofil zugeordnet.
Das Dokument EP 1598298 A beschreibt eine Rufeingabeeinheit mit Druckknöpfen und einem darunter befindlichen Tastschirm. Wird ein Druckknopf mechanisch gedrückt, so wirkt der Druckknopf auf den Tastschirm und löst eine Aufzugsfahrt aus.
Als EN81-70 konforme Lösung lehrt EP1598298A1 das Anbringen eines behindertengerechten Druckknopfes auf einem Tastschirm. Eine Oberseite des behindertengerechten Druckknopfes ist für Sehbehinderte durch Braille-Schriftzeichen mit einer Reliefhöhe von mindestens 0.8mm eindeutig erkenntlich. Durch Drücken des behindertengerechten Druckknopfes mit einer Druckkraft von 2.5N bis 5.0N wird ein Bereich des Tastschirms unterhalb des behindertengerechten Druckknopfes betätigt und ein Kabinenruf erzeugt.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, diese Kabinenrufeingabevorrichtung insbesondere ein Verfahren zum Betreiben einer Aufzugsanlage mit dieser Kabinenrufeingabevorrichtung weiterzuentwickeln.
Diese Aufgabe wird durch die Erfindung gemäss dem kennzeichnenden Teil des unabhängigen Patentanspruchs gelöst.
Die Erfindung ein Verfahren für eine Aufzugsanlage mit einer Rufeingabevorrichtung mit mindestens einem Tastschirm zur Eingabe von mindestens einem Ruf für eine AufZugsanlage. Der Tastschirm weist mindestens einen funktionalen Bezeichner auf. Das Berühren eines funktionalen Bezeichners erzeugt mindestens ein Eingabesignal. Die Rufeingabevorrichtung wechselt für eine zeitgerichtete bzw. ortsgerichtete Erzeugung mehrerer Eingabesignale in mindestens einen speziellen Eingabemodus.
Dies hat den Vorteil, dass ein Passagier mit Benachteiligung durch eine zeitgerichtete bzw. ortsgerichtete Erzeugung mehrerer Eingabesignale eine Rufeingabevorrichtung mit Tastschirm in einen speziellen Eingabemodus bringen kann und so benachteiligungsfrei mit der Aufzugsanlage im Gebäude transportiert wird. Der Passagier mit Benachteiligung kann so einfacher am gesellschaftlichen Leben teilnehmen, soziale Kontakte pflegen, sich aus- und fortbilden und eine Erwerbstätigkeit ausüben. Im Unterschied zum Stand der Technik berührt der Passagier mit Benachteiligung nicht einen Rollstuhlschaltknopf eines Tastschirms oder drückt einen behindertengerechten Druckknopfes auf einem Tastschirm, sondern erzeugt mehrere zeitgerichtet bzw. ortsgerichtet miteinander korrelierte Eingabesignale auf dem Tastschirm, was die Rufeingabevorrichtung in einen speziellen Eingabemodus bringt. Erst im speziellen Eingabemodus ist die Rufeingabevorrichtung für Erzeugen mindestens eines ersten Eingabesignals bzw. mindestens eines weiteren Eingabesignals aktiviert, was im normalen Eingabemodus der Rufeingabevorrichtung nicht möglich ist.
Vorteilhafte Weiterbildungen des Verfahrens sind in den dazu abhängigen Ansprüchen beschrieben.
Vorteilhafterweise erzeugt, sobald sich die Rufeingabevorrichtung im speziellen Eingabemodus befindet, das Berühren mindestens eines ersten funktionalen Bezeichners ein erstes Eingabesignal.
Dies hat den Vorteil, dass im speziellen Eingabemodus der Rufeingabevorrichtung ein erster funktionaler Bezeichner aktiviert ist, welchen der Passagier mit Benachteiligung berührt, um ein erstes Eingabesignal zu erzeugen. Im normalen Eingabemodus lässt sich ein solches erstes Eingabesignal nicht erzeugen, was ein unerwünschtes bzw. fehlerhaftes Erzeugen eines ersten Eingabesignals verhindert.
Vorteilhafterweise erzeugt das Berühren mindestens eines weiteren funktionalen Bezeichners ein weiteres Eingabesignal. Vorteilhafterweise ordnet die Rufeingabevorrichtung dem weiteren Eingabesignal mindestens ein Rufsignal zu.
Dies hat den Vorteil, dass der Passagier durch Berühren eines weiteren funktionalen Bezeichners der Rufeingabevorrichtung ein Rufsignal erzeugen kann.
Vorteilhafterweise erzeugt die Rufeingabevorrichtung für ein andauerndes Berühren eines funktionalen Bezeichners mehrere ortsgerichtete Eingabesignale bzw. erzeugt die Rufeingabevorrichtung für ein Berühren eines funktionalen Bezeichners mit mindestens einer bestimmten Druckkraft von mehrere ortsgerichtete Eingabesignale bzw. erzeugt die Rufeingabevorrichtung für ein zeitnahes Berühren eines funktionalen Bezeichners mehrere ortsgerichtete Eingabesignale bzw. erzeugt die Rufeingabevorrichtung für ein gleichzeitiges Berühren mehrerer funktionaler Bezeichner mehrere zeitgerichtete Eingabesignale bzw. erzeugt die Rufeingabevorrichtung für ein zeitnahes Berühren mehrerer funktionaler Bezeichner mehrere ortsgerichtete Eingabesignale. Vorteilhafterweise erzeugt die Rufeingabevorrichtung für ein Berühren mehrerer weiterer funktionaler Bezeichner in Form mindenstens eines geometrischen Musters ein weiteres Eingabesignal; und die Rufeingabevorrichtung ordnet dem weiteren Eingabesignal mindestens ein Rufsignal zu. Vorteilhafterweise ist das geometrische Muster eine Zahl bzw. ein Buchstabe ist bzw. eine gerade Linie bzw. eine gekrümmte Linie ist bzw. eine Mehrfachlinie.
Dies hat den Vorteil, dass der Passagier mit Benachteiligung durch einfaches Handauflegen auf den Tastschirm, durch Berühren des Tastschirms mit einer bestimmten Druckkraft bzw. durch intuitives Ausführen eines geometrischen Musters mehrere Eingabesignale zeitgerichtet bzw. ortsgerichtet erzeugt. Der Passagier kann somit eine Zahl wie "6" oder "16" auf den Tastschirm zeichnen, welche Zahl von der Rufeingabevorrichtung als weitere Eingabesignale erfasst und als ein Rufsignal für ein sechstes oder sechzehntes Zielstockwerk erkannt wird. Der Passagier kann somit durch Zeichnen eines Buchstaben "B" auf dem Tastschirm seine Benachteiligung bekanntgeben, welcher Buchstabe von der Rufeingabevorrichtung als erstes Eingabesignal erkannt wird, was die Rufeingabevorrichtung in den speziellen Eingabemodus bringt.
Vorteilhafterweise weist die Rufeingabevorrichtung mindestens ein Mikrofon auf; welches Mikrofon für mindestens einen gesprochenen Befehl mindestens ein analoges Sprachsignal erzeugt. Die Rufeingabevorrichtung ordnet dem analogen Sprachsignal mindestens ein Eingabesignal zu.
Dies hat den Vorteil, dass der Passagier durch eine einfache gesprochene Befehlsangabe ein Eingabesignal erzeugen kann.
Vorteilhafterweise weist die Rufeingabevorrichtung mindestens ein Mikrofon auf; welches Mikrofon für mindestens einen gesprochenen Befehl mindestens ein analoges Sprachsignal erzeugt. Die Rufeingabevorrichtung ordnet dem analogen Sprachsignal mindestens ein Eingabesignal zu. Bei Zuordnung mindestens eines ersten Eingabesignals zu mindestens einem ersten analogen Sprachsignal wechselt die Rufeingabevorrichtung in mindestens einen speziellen Eingabemodus.
Dies hat den Vorteil, dass der Passagier mit Benachteiligung durch einfache und direkte Befehlsangabe die Rufeingabevorrichtung in einen speziellen Eingabemodus bringt.
Vorteilhafterweise übermittelt die Rufeingabevorrichtung das erste Eingabesignal an mindestens eine Zielrufsteuerung bzw. Aufzugssteuerung. Die Zielrufsteuerung bzw. die Aufzugssteuerung bringt die Aufzugsanlage für ein empfangenes erstes Eingabesignal in mindestens einen speziellen Betriebsmodus.
Dies hat den Vorteil, dass Passagier mit Benachteiligung durch Berühren eines ersten funktionalen Bezeichners bzw. durch einfache und direkte Befehlsangabe die Aufzugsanlage in einen speziellen Betriebsmodus bringt und so den Passagier mit Benachteiligung benachteiligungsfrei mit der Aufzugsanlage im Gebäude transportiert wird.
Vorteilhafterweise erzeugt das Berühren mindestens eines weiteren funktionalen Bezeichners ein weiteres Eingabesignal. Die Rufeingabevorrichtung ordnet dem weiteren Eingabesignal mindestens ein Rufsignal zu. Vorteilhafterweise weist die Rufeingabevorrichtung mindestens ein Mikrofon auf; welches Mikrofon für mindestens einen gesprochenen Befehl mindestens ein weiteres analoges Sprachsignal erzeugt. Die Rufeingabevorrichtung ordnet dem weiteren analogen Sprachsignal mindestens ein Rufsignal zu. Vorteilhafterweise übermittelt die Rufeingabevorrichtung das weitere Eingabesignal an die Zielrufsteuerung bzw. die Aufzugssteuerung. Die Zielrufsteuerung bzw. Aufzugssteuerung tätigt für ein empfangenes Rufsignal mindestens einen Ruf.
Dies hat den Vorteil, dass ein Passagier mit Benachteiligung durch Berühren einen weiteren funktionalen Bezeichners bzw. durch einen gesprochenen Befehl ein Rufsignal für die Aufzugsanlage erzeugen kann.
Vorteilhafterweise bringt das Berühren mindestens eines ersten funktionalen Bezeichners die Aufzugsanlage für eine vorbestimmte Zeitdauer von fünf Sekunden bis zwanzig Sekunden in einen speziellen Betriebsmodus. Vorteilhafterweise bringen das Berühren mindestens eines ersten funktionalen Bezeichners und das Berühren mindestens eines weiteren funktionalen Bezeichners an ein und derselben Rufeingabevorrichtung die Aufzugsanlage solange in einen speziellen Betriebsmodus, bis der durch das Berühren des weiteren funktionalen Bezeichners getätigte Ruf vollständig bedient ist.
Dies hat den Vorteil, dass nachdem die Aufzugsanlage an einer Rufeingabevorrichtung in den speziellen Betriebsmodus gebracht worden ist, der Passagier mit Benachteiligung einen Ruf erzeugen kann, der von der Aufzugsanlage im speziellen Betriebsmodus bedient wird.
Vorteilhafterweise gibt das erste Eingabesignal an, dass sich ein Passagier nur unter Verwendung mindestens eines behindertenspezifischen Hilfsmittels im Gebäude bewegen bzw. orientieren kann. Vorteilhafterweise gibt das erste Eingabesignal an, dass sich ein Passagier nur unter Verwendung mindestens eines behindertenspezifischen Hilfsmittels im Gebäude bewegen bzw. orientieren kann; welches behindertenspezifische Hilfsmittel ein Rollstuhl bzw. ein Krankenbett auf Rollen bzw. eine Krücke bzw. ein Hörgerät bzw. eine Sehhilfe bzw. ein Blindenstock bzw. ein Blindenhund bzw. ein Begleitpassagier ist.
Dies hat den Vorteil, dass der Passagier mit Benachteiligung angeben kann, dass er sich nur mit einem behindertenspezifischen Hilfsmittel im Gebäude bewegen bzw. orientieren kann.
Vorteilhafterweise gibt das erste Eingabesignal an, dass sich ein Passagier nur unter Verwendung mindestens eines personenschutzspezifischen Hilfsmittels im Gebäude bewegen kann. Vorteilhafterweise gibt das erste Eingabesignal an, dass sich ein Passagier nur unter Verwendung mindestens eines personenschutzspezifischen Hilfsmittels im Gebäude bewegen kann; welches personenschutzspezifische Hilfsmittel eine räumliche Schutzzone bzw. eine zeitliche Schutzzone bzw. ein Personenschützer ist.
Dies hat den Vorteil, dass auch bei der Beförderung eines schutzwürdigen Passagiers, d.h. eines Passagiers mit potentieller Sicherheitsgefährdung mit der Aufzugskabine im Gebäude eine persönliche Sicherheit des Passagiers gegen Angriffe Dritter gewährleistet werden kann.
Vorteilhafterweise wird auf dem Tastschirm bzw. durch mindestens einen Tongeber der Rufeingabevorrichtung mindestens ein Eingabesignal durch mindestens ein Quittierungssignal optisch bzw. akustisch bestätigt.
Dies hat den Vorteil, dass der Passagier auf das Erzeugen eines Eingabesignals hin eine Rückkopplung auf der Rufeingabevorrichtung erhält.
Vorteilhafterweise wird mit dem Quittierungssignal ein Wechsel der Aufzugsanlage in den speziellen Betriebsmodus. Vorteilhafterweise wird mit dem Quittierungssignal ein Wechsel der Aufzugsanlage in den normalen Betriebsmodus bestätigt.
Dies hat den Vorteil, dass der Passagier mit Benachteiligung über Beginn und Ende des speziellen Betriebsmodus informiert wird.
Vorteilhafterweise wird mit dem Quittierungssignal nach mindestens einer Benachteiligung des Passagiers angefragt.
Dies hat den Vorteil, dass für Passagiere mit Benachteiligung zwischen verschiedenen Benachteiligungen unterschieden wird und zum Teil widersprüchliche aufzugsanlagenspezifische Parameter gezielt berücksichtigt werden.
Vorteilhafterweise wird mit dem Quittierungssignal nach mindestens einer vom Passagier gewünschten Kommunikationssprache angefragt.
Dies hat den Vorteil, dass der Passagier seine bevorzugte Kommunikationssprache angeben kann.
Vorteilhafterweise wird mit dem Quittierungssignal mindestens eine Hilfe bereitgestellt.
Dies hat den Vorteil, dass der Passagier eine interaktive Hilfe bei der Benutzung der Rufeingabevorrichtung erhält.
Vorteilhafterweise wird mit dem Quittierungssignal mindestens eine vom Passagier gewünschte Fahrtrichtung ausgegeben. Vorteilhafterweise wird mit dem Quittierungssignal ein vom Passagier gewünschtes Zielstockwerk ausgegeben. Vorteilhafterweise wird mit dem Quittierungssignal mindestens ein Aufzugsschacht bezeichnet, von dem aus ein Ruf bedient werden wird. Vorteilhafterweise wird mit dem Quittierungssignal mindestens eine Aufzugskabine bezeichnet, welche den Ruf bedienen wird. Vorteilhafterweise wird mit dem Quittierungssignal mindestens ein Beginn bzw. mindestens eine Dauer eines Öffnens/Schliessens einer Aufzugstür ausgegeben. Vorteilhafterweise wird mit dem Quittierungssignal mindestens eine Ankunftszeit einer Aufzugskabine auf einem Startstockwerk bzw. auf einem Zielstockwerk ausgegeben.
Dies hat den Vorteil, dass der Passagier vielfältige nützliche und hilfreiche Informationen von der Rufeingabevorrichtung erhält, welche Informationen die Fahrt mit der Aufzugsanlage erleichtern und angenehm gestalten.
Vorteithafterweise wird je nach zeitlicher Dauer eines Berührens mindestens eines Eingabebereichs des Tastschirms einer von mehreren funktionalen Bezeichnern ausgewählt. Vorteilhafterweise wird bei andauerndem Berühren des Eingabebereichs des Tastschirms mindestens ein Quittierungssignal ausgegeben. Bei Ende des andauernden Berührens des Eingabebereichs des Tastschirms wird mindestens ein Eingabesignal ausgewählt. Von der Rufeingabevorrichtung wird das ausgewählte Eingabesignal an die Zielrufsteuerung bzw. die Aufzugssteuerung übermittelt.
Dies hat den Vorteil, dass der Passagier mit Benachteiligung der Rufeingabevorrichtung einfach und intuitiv seine Benachteiligung mitteilen kann.
Die Erfindung betrifft eine Rufeingabevorrichtung zur Durchführung des Verfahrens mit einem Prozessor und mit mindestens einem Tastschirm zur Eingabe von mindestens einem Ruf für eine Aufzugsanlage. Der Tastschirm weist mindestens einen funktionalen Bezeichner auf. Das Berühren eines funktionalen Bezeichners erzeugt mindestens ein Eingabesignal. Der Prozessor setzt die Rufeingabevorrichtung für eine zeitgerichtete bzw. ortsgerichtete Erzeugung mehrerer Eingabesignale in mindestens einen speziellen Eingabemodus.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Rufeingabevorrichtung sind in den dazu abhängigen Ansprüchen beschrieben.
Vorteilhafterweise ist mindestens ein erster funktionaler Bezeichner durch ein Rollstuhlfahrer-Piktogramm gekennzeichnet bzw. ist mindestens ein erster funktionaler Bezeichner durch einen VIP-Schriftzug gekennzeichnet.
Dies hat den Vorteil, dass der erste funktionale Bezeichner für den Passagier mit Benachteiligung klar und eindeutig gekennzeichnet ist.
Vorteilhafterweise ist in mindestens einem Eingabebereich mindestens eines ersten funktionalen Bezeichners auf dem Tastschirm mindestens ein Kennzeichner kraftschlüssig bzw. formschlüssig bzw. stoffschlüssig angebracht bzw. ist in mindestens einem Eingabebereich mindestens eines ersten funktionalen Bezeichners auf dem Tastschirm mindestens ein Kennzeichner mit mindestens einem mindestens 0.8mm hohen Braille-Schriftzeichen angebracht.
Dies hat den Vorteil, dass ein einfach, rasch und reversibel anbringbarer Kennzeichner im Eingabebereich des ersten funktionalen Bezeichners den ersten funktionalen Bezeichner für den Passagier mit Benachteiligung klar und eindeutig kennzeichnet.
Anhand der Figuren werden Ausführungsbeispiele der Erfindung im Detail erläutert. Hierzu zeigt, teilweise schematisiert:
Fig. 1
ein erstes Ausführungsbeispiel einer Aufzugsanlage mit einer Rufeingabevorrichtung gemäss Fig. 3 bis 8;
Fig. 2
ein zweites Ausführungsbeispiel einer Aufzugsanlage mit einer Rufeingabevorrichtung gemäss Fig. 3 bis 8;
Fig. 3
eine Ansicht eines Teils eines ersten Ausführungsbeispiels einer Rufeingabevorrichtung mit funktionalem Bezeichner;
Fig. 4
eine Ansicht eines Teils eines zweiten Ausführungsbeispiels einer Rufeingabevorrichtung mit funktionalem Bezeichner;
Fig. 5
eine Ansicht eines Teils eines dritten Ausführungsbeispiels einer Rufeingabevorrichtung mit funktionalem Bezeichner;
Fig. 6
eine Ansicht eines Teils des ersten Ausführungsbeispiels einer Rufeingabevorrichtung gemäss Fig. 3 mit Quittierungssignal;
Fig. 7
eine Ansicht eines Teils des zweiten Ausführungsbeispiels einer Rufeingabevorrichtung gemäss Fig. 4 mit Quittierungssignal; und
Fig. 8
eine Ansicht eines Teils des dritten Ausführungsbeispiels einer Rufeingabevorrichtung gemäss Fig. 5 mit Quittierungssignal.
Fig. 1 und 2 zeigen zwei Ausführungsbeispiele eine Aufzugsanlage in einem Gebäude. Das Gebäude weist eine grössere Anzahl Stockwerke S1 bis S3 auf, die von mindestens einer Aufzugskabine 6, 6' bedient werden. Auf jedem Stockwerk S1 bis S3 kann ein Passagier über mindestens eine Aufzugstür 11, 11', 12, 12' die Aufzugskabine 6, 6' betreten bzw. verlassen. In mindestens einem Aufzugsschacht S4, S4' ist die Aufzugskabine 6, 6' über mindestens ein Tragmittel 8, 8' mit mindestens einem Gegengewicht 7, 7' verbunden. Zum Verfahren von Aufzugskabine 6, 6' und Gegengewicht 7, 7' wird das Tragmittel 8, 8' von mindestens einem Aufzugsantrieb 10, 10' im Reibschluss in Bewegung gesetzt. Üblicherweise ist mindestens ein Türantrieb 9, 9' an der Aufzugskabine 6, 6' angeordnet und betätigt die Aufzugstür 11, 11', 12, 12'. Bei der Aufzugstür 11, 11', 12, 12' wird zwischen einer auf jedem Stockwerk S1 bis S3 angeordneten Stockwerkstür 11, 11' und einer Kabinentür 12, 12' der Aufzugskabine 6, 6' unterschieden. Während eines Stockwerkshalts ist die Kabinentür 12, 12' mit der Stockwerkstür 11, 11' durch mechanische Kopplung in Wirkverbindung bringbar, derart, dass das Öffnen und Schliessen der Kabinentür 12, 12' und der Stockwerkstür 11, 11' gleichzeitig erfolgt. Gemäss Fig. 1 sind zwei Aufzugskabinen 6, 6' in zwei Aufzugsschächten S4, S4' angeordnet. Gemäss Fig. 2 ist eine Aufzugskabine 6 in einem Aufzugsschacht S4 angeordnet. Bei Kenntnis der vorliegenden Erfindung kann der Fachmann eine Aufzugsanlage mit mehr als drei bedienten Stockwerken S1 bis S3 bzw. mit mehr als einer Aufzugskabine 6, 6' pro Aufzugsschacht S4, S4' bzw. mit einem Hydraulikantrieb bzw. mit einem Aufzugsantrieb auf der Aufzugskabine bzw. auf dem Gegengewicht und natürlich auch eine Aufzugsanlage ohne Gegengewicht realisieren.
Mindestens eine Aufzugssteuerung 5, 5' weist mindestens einen Prozessor und mindestens einen computerlesbaren Datenspeicher auf. Aus dem computerlesbaren Datenspeicher wird mindestens ein Computerprogramm-Mittel in den Prozessor geladen und ausgeführt. Das Computerprogramm-Mittel steuert den Aufzugsantrieb 10, 10' und den Türantrieb 9, 9' an. In mindestens einem Gehäuse der Aufzugssteuerung 5, 5' sind mindestens ein Adapter für mindestens ein Bus-System 2' bzw. mindestens ein Adapter für mindestens eine Signalleitung 14, 14' sowie mindestens eine elektrische Stromversorgung angeordnet.
Mindestens eine Rufeingabevorrichtung 1, 1' ist nahe einer Stockwerkstür 11, 11' bzw. in einer Aufzugskabine 6 angeordnet. Die Rufeingabevorrichtung 1, 1' ist an einer Gebäudewand im Stockwerkstürbereich montiert oder steht isoliert im Stockwerkstürbereich der Stockwerke S1 bis S3. In mindestens einem Gehäuse der Rufeingabevorrichtung 1, 1' sind mindestens ein Adapter für ein Bus-System 2, 2', mindestens ein Eingabe-/Ausgabegerät in Form eines Tastschirms 13, mindestens ein Tongeber 15, mindestens ein Mikrofon 18 und mindestens eine elektrische Stromversorgung angeordnet. Die Rufeingabevorrichtung 1, 1' weist mindestens einen Prozessor und mindestens einen computerlesbaren Datenspeicher auf. Aus dem computerlesbaren Datenspeicher wird mindestens ein Computerprogramm-Mittel in den Prozessor geladen und ausgeführt. In den Prozessor der Rufeingabevorrichtung 1, 1' können mehrere Computerprogramm-Mittel geladen werden, die unabhängig voneinander bzw. zusammen miteinander arbeiten. Das Computerprogramm-Mittel steuert den Adapter bzw. den Tastschirm 13 bzw. den Tongeber 15 bzw. das Mikrofon 18 an.
Mindestens eine Zielrufsteuerung 4 weist mindestens einen Prozessor, mindestens einen computerlesbaren Datenspeicher, mindestens einen Adapter für ein Bus-System 2 und mindestens eine elektrische Stromversorgung auf. Gemäss Fig.1 ist die Zielrufsteuerung 4 eine eigenständige elektronische Einheit in mindestens einem eigenen Gehäuse, die beispielsweise im Stockwerk S3 platziert ist. Die Zielrufsteuerung 4 kann auch ein elektronischer Einschub beispielsweise in Form einer Leiterplatte sein, weiche Leiterplatte im Gehäuse einer Rufeingabevorrichtung 1, 1' bzw. einer Aufzugssteuerung 5, 5' angeordnet ist.
Die Rufeingabevorrichtung 1, 1' und die Zielrufsteuerung 4 bzw. die Aufzugssteuerung 5, 5' kommunizieren bidirektional über ein Bus-System 2, 2' wie ein Universal Serial Bus (USB), Local Operating Network (LON), Modbus, Ethernet, usw. Im Bus-System 2, 2' erfolgt die Kommunikation gemäss einem bekannten Protokoll. Gemäss Fig. 1 sind pro Stockwerk S1 bis S3 jeweils zwei Rufeingabevorrichtungen 1, 1' über das Bus-System 2 mit der Zielrufsteuerung 4 kommunikativ verbunden. Gemäss Fig. 2 ist pro Stockwerk S1 bis S3 jeweils eine Rufeingabevorrichtung 1 über ein Bus-System 2' mit einer Aufzugssteuerung 5 kommunikativ verbunden. Jeder Kommunikationsteilnehmer ist über eine Adresse eines Adapters im Bus-System 2, 2' eindeutig identifizierbar. Die Zielrufsteuerung 4 und die Aufzugssteuerung 5, 5' kommunizieren bidirektional über eine Signalleitung 14, 14'. Gemäss Fig. 1 ist die Zielrufsteuerung 4 über je eine Signalleitung 14, 14' mit einer Aufzugssteuerung 5, 5' kommunikativ verbunden. Die Kommunikationsteilnehmer an den Enden der permanent aktivierten Signalleitungen 14, 14' sind eindeutig identifizierbar. Bei Kenntnis der vorliegenden Erfindung kann der Fachmann die Ausführungsbeispiele einer Aufzugsanlage gemäss Fig. 1 und 2 miteinander kombinieren, beispielsweise derart, dass eine Rufeingabevorrichtung 1, 1' über ein Bus-System 2' mit mehreren Aufzugssteuerungen 5, 5' kommunikativ verbunden ist bzw. dass eine Zielrufsteuerung 4 über eine Signalleitung 14, 14' mit nur einer Aufzugssteuerung 5, 5' kommunikativ verbunden ist.
Gemäss Fig. 1 übermittelt die Rufeingabevorrichtung 1, 1' im Bus-System 2 einen vom Passagier getätigten Ruf als Zielruf an die Zielrufsteuerung 4. Gemäss Fig. 2 übermittelt die Rufeingabevorrichtung 1 im Bus-System 2' einen vom Passagier getätigten Ruf als Stockwerkruf bzw. als Kabinenruf an die Aufzugssteuerung 5. Bei einem Stockwerkruf wird zuerst eine Aufzugskabine 6 auf das Stockwerk der Rufeingabevorrichtung 1 verfahren. Erst nachdem der Passagier die Aufzugskabine 6 betreten hat, wird auf einer Rufeingabevorrichtung 1 der Aufzugskabine 6 ein Kabinenruf auf ein Zielstockwerk getätigt und die Aufzugskabine 6 wird auf dieses Zielstockwerk verfahren. Bei einem Zielruf erfolgt bereits bei der Rufeingabe eine Bezeichnung eines gewünschten Zielstockwerks, so dass kein Kabinenruf mehr nötig ist. Somit kennt die Zielrufsteuerung 4 bereits bei der Rufeingabe das Zielstockwerk und kann daher nicht nur das Anfahren des Rufeingabestockwerks sondern auch dasjenige des Zielstockwerks optimieren. Die Zielrufsteuerung 4 ermittelt für einen Zielruf mindestens eine günstigste Rufzuteilung. Die günstigste Rufzuteilung bezeichnet eine Fahrt mit mindestens einer Aufzugskabine 6, 6' von einem Startstockwerk zu einem Zielstockwerk bei möglichst kurzer Wartezeit bzw. möglichst kurzer Zielzeit. Das Startstockwerk muss nicht mit dem Rufeingabestockwerk übereinstimmen. Auch das Zielstockwerk muss nicht mit dem vom Passagier gemäss Zielruf gewünschten Zielstockwerk übereinstimmen. Bei Zuweisung der günstigsten Rufzuteilung an die Aufzugskabine 6, 6' wird mindestens ein Startrufsignal und mindestens ein Zielrufsignal erzeugt und über die Signalleitung 14, 14' an den Adapter der Aufzugssteuerung 5, 5' dieser Aufzugskabine 6, 6' übermittelt.
Der Tastschirm 13 ist von rechteckigem bzw. kreissymmetrischem Durchmesser. Der Tastschirm 13 weist beispielsweise einen Durchmesser von 5cm und eine Dicke von 2 bis 10mm auf. Die Anzeige ist beispielsweise aus Glas oder schlagfestem Kunststoff wie Polyurethan, Polypropylen, Polyethylen, usw. Eine Vorderseite des Tastschirms 13 ist beispielsweise aus Glas oder schlagfestem Kunststoff wie Polyurethan, Polypropylen, Polyethylen. Die Vorderseite des Tastschirms 13 ist für einen Passagier sichtbar und kann vom Passagier beispielsweise mit einem Finger direkt berührt werden. Mehrere Funktionsprinzipien von Tastschirmen 13 sind bekannt:
  • Bei einem resistiven Tastschirm 13 wird bei Berühren des Tastschirms 13 ein elektrischer Kontakt zwischen zwei vorher elektrisch isolierten elektrisch leitfähigen Schichten hergestellt. Der elektrische Widerstand dieses elektrischen Kontakts ist von mindestens einem Sensor als Eingabesignal mit zweidimensionaler Ortsauflösung über eine Ortskoordinate erfassbar.
  • Bei einem kapazitiven Tastschirm 13 wird bei Berühren des Tastschirms ein an der Anzeige anliegendes elektrisches Feld verändert. Auch diese elektrische Feldänderung ist von mindestens einem Sensor als Eingabesignal mit zweidimensionaler Ortsauflösung über eine Ortskoordinate erfassbar.
  • Bei einem optischen Tastschirm 13 wird bei Berühren des Tastschirms 13 ein Lichtstrahl unterbrochen. Die Position der Lichtstrahl-Unterbrechung ist von mindestens einem Sensor als Eingabesignal mit zweidimensionaler Ortsauflösung über eine Ortskoordinate erfassbar.
  • Bei einem Oberflächenwellen Tastschirm 13 werden bei Berühren des Tastschirms 13 horizontale und vertikale Ultraschallwellen reflektiert. Auch diese Ultraschallwellen-Reflektion ist von mindestens einem Sensor als Eingabesignal mit zweidimensionaler Ortsauflösung über eine Ortskoordinate erfassbar.
Das Mikrofon 18 empfängt mindestens einen vom Passagier gesprochenen Befehl und erzeugt dafür mindestens ein analoges Sprachsignal. Der Befehl ist eine Zahl bzw. ein Buchstabe bzw. ein Wort. Die analogen Sprachsignale werden in Frequenzfolgen zerlegt und von mindestens einem Analog-Digital-Wandler digitalisiert. Aus digitalisierten Sprachsignalen wird mittels Fourier-Transformation mindestens ein Frequenzspektrum erzeugt. Das Frequenzspektrum wird mit mindestens einem Referenzspektrum verglichen. Jedem Referenzspektrum ist mindestens ein Eingabesignal zugeordnet. Referenzspektrum und Eingabesignal sind im computerlesbaren Datenspeicher der Rufeingabevorrichtung 1, 1' gespeichert. Ein dem Frequenzspektrum ähnlichstes Referenzspektrum wird ausgewählt und das dem Referenzspektrum zugeordnete Eingabesignal ausgelesen. Auf diese Art und Weise wird vom Computerprogramm-Mittel der Rufeingabevorrichtung 1, 1' eine Spracherkennung eines Befehls durchgeführt. Beispielsweise spricht der Passagier mindestens eine Zahl bzw. Zahlenfolge bestehend aus Zahlen "0" bis "9" zur Stockwerkseingabe aus. Beispielsweise spricht der Passagier mindestens einen Ortsbezeichner wie "Lobby", "Bibliothek", usw. bzw. mindestens eine Namensbezeichner wie "Familie Schmidt", "Firma Meier", usw. aus. Beispielsweise spricht der Passagier mindestens einen Funktionsbezeichner wie "Hilfe", "Alarm", " Benachteiligung", "Behinderung", "VIP" (Very Important Person), usw. aus. Mindestens ein erstes analoges Sprachsignal ist als erstes Eingabesignal gekennzeichnet abgelegt. Beispielsweise ist ein Funktionsbezeichner wie "Benachteiligung", "Behinderung", "VIP" als erstes Eingabesignal gekennzeichnet. Mindestens ein weiteres analoges Sprachsignal ist als weiteres Eingabesignal gekennzeichnet abgelegt. Beispielsweise ist eine Zahl bzw. Zahlenfolge wie "1", "3" bzw. ein Ortsbezeichner wie "Lobby", "Bibliothek" als weiteres Eingabesignal gekennzeichnet.
Die für den Passagier sichtbare Oberfläche des Tastschirms 13 weist mindestens einen funktionalen Bezeichner 16, 16' auf. Die funktionalen Bezeichner 16, 16' sind Piktogramme bzw. alphanumerische Zeichenfolgen. Die funktionalen Bezeichner 16, 16' werden durch mindestens ein Leuchtelement wie ein Liquid Crystal Display (LCD), Light Emitting Display (LED) bzw. Organic Light Emitting Display (OLED), usw. erzeugt. Jedes Leuchtelement ist vom Computerprogramm-Mittel ansteuerbar und Anzahl, Grösse, Farbe und Form der funktionalen Bezeichner 16, 16' ist frei programmierbar. Der funktionale Bezeichner 16, 16' kann auch ein "leerer Bereich" des Tastschirms 13 sein, d.h. ein uniformer Bereich des Tastschirms 13, der gerade nicht besonders gekennzeichnet ist. Gemäss Fig. 3 ist ein erster funktionaler Bezeichner 16 an einem unteren Randbereich des Tastschirms 13 angeordnet und zwölf weitere funktionale Bezeichner 16' sind darüber in einem Mittenbereich des Tastschirms 13 angeordnet. Gemäss Fig. 4 sind zwei erste funktionale Bezeichner 16 an linken und rechten oberen Eckbereichen des Tastschirms 13 angeordnet und zwei weitere funktionale Bezeichner 16' sind in einem Mittenbereich des Tastschirms 13 angeordnet. Gemäss Fig. 5 ist ein erster funktionaler Bezeichner 16 an einem oberen Randbereich des Tastschirms 13 angeordnet und zwölf weitere funktionale Bezeichner 16' sind darunter in einem Mittenbereich des Tastschirms 13 angeordnet.
Der erste funktionale Bezeichner 16 kann speziell gekennzeichnet sein. Beispielsweise ist der erste funktionale Bezeichner 16 durch ein Rollstuhlfahrer-Piktogramm gekennzeichnet. Beispielsweise ist auf dem Tastschirm 13 gemäss Fig. 5 und 8 im Eingabebereich des ersten funktionalen Bezeichners 16 mindestens ein Kennzeichner 3 mit mindestens einem mindestens 0.8mm hohen Braille-Schriftzeichen angebracht. Beispielsweise ist der erste funktionale Bezeichner 16 durch einen VIP-Schriftzug gekennzeichnet. Die weiteren funktionalen Bezeichner 16' sind beispielsweise Zahlen "0" bis "9" zur Stockwerkseingabe sowie ein "Glocke-Zeichen" für einen Alarm bzw. mindestens ein Ortsbezeichner wie "Lobby", "Bibliothek", usw. bzw. mindestens ein Namensbezeichner wie "Familie Schmidt", "Firma Meier", usw.
Durch Berühren eines funktionalen Bezeichners 16, 16' wird ein Eingabesignal erzeugt. Für eine zeitgerichtete bzw. ortsgerichtete Erzeugung mehrerer Eingabesignale wechselt die Rufeingabevorrichtung 1, 1' in mindestens einen speziellen Eingabemodus. Mehrere Arten der zeitgerichteten bzw. ortsgerichteten Erzeugung mehrerer Eingabesignale sind möglich:
  • Für ein andauerndes Berühren eines funktionalen Bezeichners 16, 16' werden mehrere ortsgerichtete Eingabesignale erzeugt. Beispielsweise berührt ein Passagier einen funktionalen Bezeichner 16, 16' auf dem Tastschirm 13 für mehrere Sekunden, vorzugsweise drei Sekunden, vorzugsweise fünf Sekunden.
  • Für ein Berühren eines funktionalen Bezeichner 16, 16' mit einer bestimmten Druckkraft werden mehrere ortsgerichtete Eingabesignale erzeugt. Beispielsweise berührt ein Passagier einen funktionalen Bezeichner 16, 16' auf dem Tastschirm 13 mit einer Druckkraft von 2.5N bis 5.0N.
  • Für ein gleichzeitiges Berühren mehrerer funktionaler Bezeichner 16, 16' werden mehrere zeitgerichtete Eingabesignale erzeugt. Beispielsweise berührt ein Passagier gemäss Fig. 4 die zwei ersten funktionalen Bezeichner 16 auf dem Tastschirm 13 gleichzeitig. Beispielsweise legt der Passagier eine Handfläche auf den Tastschirm 13 und berührt so mehrere funktionale Bezeichner 16, 16' gleichzeitig. Beispielsweise berührt der Passagier den ganzen Tastschirm 13 und berührt so mehrere funktionale Bezeichner 16, 16' gleichzeitig.
  • Für ein zeitnahes Berühren eines funktionalen Bezeichners 16, 16' werden mehrere ortsgerichtete Eingabesignale erzeugt. Beispielsweise berührt ein Passagier einen funktionalen Bezeichner 16, 16' auf dem Tastschirm 13 mehrmals innerhalb von einigen Sekunden, vorzugsweise drei Mal innerhalb von drei Sekunden, vorzugsweise fünf Mal innerhalb von fünf Sekunden. Das zeitnahe Berühren kann auch mit einem bestimmten Rhythmus bzw. mit einer bestimmten rhytmischen Gestaltung erfolgen. So kann der Passagier eine Erkennungsmelodie, eine Morsezeichenfolge, usw. verwenden.
  • Für ein zeitnahes Berühren mehrerer funktionaler Bezeichner 16, 16' werden mehrere ortsgerichtete Eingabesignale erzeugt. Beispielsweise berührt ein Passagier eine Reihe funktionaler Bezeichner 16, 16' auf dem Tastschirm 13 gemäss mindestens einem geometrischen Muster. Das geometrische Muster ist eine Zahl bzw. ein Buchstabe bzw. eine gerade Linie bzw. eine gekrümmte Linie bzw. eine Mehrfachlinie. Die Zahl ist beispielsweise eine "6" bzw. eine "22" bzw. eine "0", usw. Die Rufeingabevorrichtung 1, 1' erkennt diese Zahl "6" bzw. "22" bzw. "0" und ordnet der erkannten Zahl "6" bzw. "22" bzw. "0" ein Rufsignal auf ein sechstes bzw. zweiundzwanzigstes bzw. nulltes Zielstockwerk zu. Der Buchstabe ist beispielsweise ein "A" bzw. ein "C", bzw. ein "Garage" bzw. ein "Büro", usw. Die Rufeingabevorrichtung 1, 1' erkennt diesen Buchstaben "A" bzw. "C" bzw. "Garage" bzw. "Büro" und ordnet dem erkannten Buchstaben "A" bzw. "C" bzw. "Garage" bzw. "Büro" ein Rufsignal auf ein entsprechendes Zielstockwerk zu. Die gerade Linie ist beispielsweise eine "nach oben" oder "nach unten" gerichtete Gerade auf dem Tastschirm 13 bzw. eine Diagonale über den Tastschirm 13 bzw. ein Halbkreis bzw. ein Kreis auf dem Tastschirm 13. Die Rufeingabevorrichtung 1, 1' erkennt diese gerade Linie und ordnet ihr eine Funktion zu. Beispielsweise ordnet die Rufeingabevorrichtung 1, 1' einer "nach oben" gerichteten Gerade ein Rufsignal in "Aufwärtsrichtung zu bzw. ordnet die Rufeingabevorrichtung 1, 1' einer "nach unten" gerichteten Gerade ein Rufsignal in "Abwärtsrichtung zu. Beispielsweise skrollt der Passagier durch ein Menü mit mehreren funktionalen Bezeichnern 16, 16'. Mit einer nach oben gerichteten Gerade skrollt der Passagier in Aufwärtsrichtung durch das Menü bzw. mit einer nach unten gerichteten Gerade skrollt der Passagier in Aufwärtsrichtung durch das Menü. Die Mehrfachlinie wird beispielsweise durch zeitnahes Berühren von einem bzw. mehreren Fingern des Passagiers auf dem Tastschirm 13 erzeugt. Beispielsweise berührt der Passagier den Tastschirm mit Zeigefinger und Ringfinger gleichzeitig und bewegt dann die Fingerkuppen dieser beiden Finger relativ zueinander unter Aufrechterhaltung der Berührung auf dem Tastschirm 13. Auf diese Weise kann der Passagier Finger aufspreizen, so dass sich die Fingerkuppen voneinander auf dem Tastschirm entfernen bzw. er kann Finger zusammenführen, so dass sich Fingerkuppen nähern. Die Mehrfachlinie ist beispielsweise eine sich aus einem Zentrum in zwei oder drei Extremitäten erstreckende Mehrfachlinie bzw. eine von mehreren Extremitäten in einem Zentrum sich treffende Mehrfachlinie. Die Rufeingabevorrichtung 1, 1' erkennt diese Mehrfachlinie und ordnet ihr eine Funktion zu. Beispielsweise skrollt der Passagier durch ein Menü mit mehreren funktionalen Bezeichnern 16, 16'. Mit einer sich aus einem Zentrum in mehrere Extremitäten erstreckende Mehrfachlinie öffnet der Passagier ein Menü; mit einer sich aus mehreren Extremitäten in einem Zentrum treffenden Mehrfachlinie schliesst der Passagier ein Menü.
Alternativ bzw. zusätzlich dazu wechselt die Rufeingabevorrichtung 1, 1' bei Zuordnung mindestens eines ersten Eingabesignals in mindestens einen speziellen Eingabemodus. Beispielsweise spricht der Passagier einen Befehl "Benachteiligung" in das Mikrofon 18. Das Mikrofon 18 erzeugt für den Befehl ein analoges Sprachsignal, welches analogen Sprachsignal von der Rufeingabevorrichtung 1, 1' ein erstes Eingabesignal "Benachteiligung" zugeordnet wird.
Bei Kenntnis der vorliegenden Erfindung lassen sich diese Arten der zeitgerichteten bzw. ortsgerichteten Erzeugung mehrerer Eingabesignale miteinander kombinieren. Beispielsweise kann ein Passagier eine Handfläche auf den Tastschirm 13 legen und berührt so mehrere funktionale Bezeichner 16, 16' gleichzeitig für mehrere Sekunden. Auch lässt sich die zeitgerichtete bzw. ortsgerichtete Erzeugung von Eingabesignalen mit der Zuordnung eines ersten Eingabesignals kombinieren. Beispielsweise streicht ein Passagier über eine diagonale Reihe funktionaler Bezeichner 16, 16' auf dem Tastschirm 13 und spricht den Befehl "Benachteiligung" aus.
Durch Berühren eines ersten funktionalen Bezeichners 16 im speziellen Eingabemodus wird ein erstes Eingabesignal erzeugt. Alternativ bzw. zusätzlich dazu wird bei Zuordnung eines ersten Eingabesignals ein erstes Eingabesignal erzeugt. Die Rufeingabevorrichtung 1, 1' übermittelt das erste Eingabesignal an die Zielrufsteuerung 4 bzw. Aufzugssteuerung 5, 5'. Die Zielrufsteuerung 4 bzw. Aufzugssteuerung 5, 5' bringt die Aufzugsanlage für ein empfangenes erstes Eingabesignal in mindestens einen speziellen Betriebsmodus. Beispielsweise wird die Aufzugsanlage durch Berühren des ersten funktionalen Bezeichners 16 bzw. durch Zuordnung eines ersten Eingabesignals "Benachteiligung" für eine vorbestimmte Zeitdauer von fünf Sekunden bis zwanzig Sekunden in einen speziellen Betriebsmodus gebracht.
Durch Berühren eines weiteren funktionalen Bezeichners 16' im wird ein weiteres Eingabesignal erzeugt. Beispielsweise wird vom Passagier ein Zielstockwerk gewünscht, welches Zielstockwerk dem Stockwerk S3 entspricht. Sobald der Passagier mit einem Finger den weiteren funktionalen Bezeichner 16' in Form einer "3" berührt, wird ein weiteres Eingabesignal erzeugt. Alternativ bzw. zusätzlich dazu wird bei Zuordnung eines weiteren Eingabesignals ein weiteres Eingabesignal erzeugt. Beispielsweise spricht der Passagier den Befehl "3" in das Mikrofon 18. Das Mikrofon 18 erzeugt für den Befehl "3" ein analoges Sprachsignal, welchem analogen Sprachsignal von der Rufeingabevorrichtung 1, 1' ein weiteres Eingabesignal "3" zugeordnet wird und für welches weitere Eingabesignal "3" ein weiteres Eingabesignal erzeugt wird. Die Rufeingabevorrichtung 1, 1' ordnet dem weiteren Eingabesignal mindestens ein Rufsignal zu. Die Rufeingabevorrichtung 1, 1' übermittelt das Rufsignal an die Zielrufsteuerung 4 bzw. Aufzugssteuerung 5, 5'. Die Zielrufsteuerung 4 bzw. die Aufzugssteuerung 5, 5' tätigt für das übermittelte Rufsignal mindestens einen Ruf. Beispielsweise tätigt die Zielrufsteuerung 4 bzw. die Aufzugssteuerung 5, 5' einen Ruf auf das vom Passagier gewünschte Zielstockwerk.
Das Berühren des ersten funktionalen Bezeichners 16 sowie das Berühren des weiteren funktionalen Bezeichners 16' an ein und derselben Rufeingabevorrichtung 1, 1' bringt die Aufzugsanlage solange in einen speziellen Betriebsmodus, bis der durch das Berühren des weiteren funktionalen Bezeichners 16' getätigte Ruf vollständig bedient ist. Ein Stockwerkruf ist vollständig bedient, wenn der Passagier eine Aufzugskabine 6, 6' im Startstockwerk betreten hat; ein Kabinenruf bzw. Zielruf ist vollständig bedient, wenn sich die Aufzugstür 11, 11', 12, 12' im Zielstockwerk vollständig geöffnet hat. Wenn also an ein und derselben Rufeingabevorrichtung 1, 1' ein erster funktionaler Bezeichner 16 berührt wird und daraufhin während des speziellen Betriebsmodus ein weiterer funktionaler Bezeichner 16' berührt wird, wird der so getätigte Ruf im speziellen Betriebsmodus bedient.
Im speziellen Betriebsmodus wird ein Passagier durch die Aufzugsanlage benachteiligungsfrei im Gebäude transportiert. Bei der Benachteiligung kann es sich um eine Behinderung des Passagiers bzw. um eine potentielle Sicherheitsgefährdung des Passagiers handeln. Im einfachsten Fall gibt das erste Eingabesignal binär an, ob der Passagier behindert ist oder nicht bzw. ob der Passagier sicherheitsgefährdet ist oder nicht.
Mit dem ersten Eingabesignal kann die Art der Behinderung wie Gehbehinderung, Sehbehinderung, Hörbehinderung, usw. detailliert angegeben werden. Die Behinderung kann eine körperliche Behinderung bzw. eine geistige Behinderung sein. So kann sich der Passagier nur unter Verwendung mindestens eines behindertenspezifischen Hilfsmittels im Gebäude bewegen bzw. orientieren. Ein behindertenspezifisches Hilfsmittel ist beispielsweise ein Rollstuhl, ein Krankenbett auf Rollen, eine Krücke, ein Hörgerät, eine Sehhilfe, ein Blindenstock, ein Blindenhund, usw. Auch kann es sein, dass sich ein stark behinderter Passagier nur mit Hilfe mindestens eines Begleitpassagiers fortbewegen kann. Beispielsweise schiebt ein Begleitpassagier den Rollstuhl des stark behinderten Passagiers tätigt eine Rufeingabe für den stark behinderten Passagier.
Auch ist es möglich, mit dem ersten Eingabesignal anzugeben, ob der Passagier mit Benachteiligung passiven Personenschutz bzw. aktiven Personenschutz benötigt. So kann sich der Passagier nur unter Verwendung mindestens eines personenschutzspezifischen Hilfsmittels im Gebäude bewegen. Ein personenschutzspezifisches Hilfsmittel ist beispielsweise eine räumliche Schutzzone bzw. eine zeitliche Schutzzone bzw. ein Personenschützer. Beispielsweise wird für den Passagier mit Benachteiligung eine räumliche Schutzzone bzw. eine zeitliche Schutzzone mit möglichst wenigen weiteren Passagieren in der Aufzugskabine 6, 6' erzeugt. Dazu können weitere Passagiere zu früheren bzw. späteren Zeitpunkten von der Aufzugskabine 6, 6' transportiert werden. Auch kann es sein, dass sich ein akut sicherheitsgefährdeter Passagier von mindestens einem Personenschützer in der Aufzugskabine 6, 6' begleitet wird.
Demgemäss wird im speziellen Betriebsmodus die Rufeingabevorrichtung 1, 1' bzw. die Aufzugstür 11, 11', 12, 12' bzw. die Aufzugskabine 6, 6' wie folgt angesteuert:
  • Für einen Passagier mit behindertenspezifischem Hilfsmittel wird die Aufzugstür 11, 11', 12, 12' mit einer besonders grossen Verzögerung geschlossen und sie wird besonders langsam geschlossen. Während im normalen Betriebsmodus eine Aufzugstür 11, 11', 12, 12' nach einer Verzögerung von zwei bis zwanzig Sekunden schliesst und die Aufzugstür 11, 11', 12, 12' für den Schliessvorgang rund zwei Sekunden benötigt, betragen die Verzögerung und der Schliessvorgang für einen Passagier mit behindertenspezifischem Hilfsmittel 10% bis 50% mehr.
  • Für einen Passagier mit behindertenspezifischem Hilfsmittel wird die Aufzugskabine 6, 6' mit einer besonderen Genauigkeit im Stockwerk S1 bis S3 angehalten. Während im normalen Betriebsmodus die Höhendifferenz zwischen einem Boden der Aufzugskabine 6, 6' und einer Schwelle der Stockwerkstür 11, 11' mehr als 10mm betragen kann, ist für einen Passagier mit behindertenspezifischem Hilfsmittel gemäss EN81-70 eine maximale Höhendifferenz zwischen dem Boden der Aufzugskabine 6, 6' und der Schwelle der Stockwerkstür 11, 11' von +/-10mm vorgeschrieben.
  • Einem Passagier mit behindertenspezifischem bzw. personenschutzspezifischem Hilfsmittel wird besonders viel Platz in einer Aufzugskabine 6, 6' zugewiesen. Während im normalen Betriebsmodus eine Aufzugskabine 6, 6' von 450kg Nutzlast bis zu sechs Passagiere aufnehmen kann, wird dieser Aufzugskabine 6, 6' von 450kg Nutzlast einem einzigen Passagier mit behindertenspezifischem bzw. personenschutzspezifischem Hilfsmittel zugewiesen. In Analogie wird einer Aufzugskabine 6, 6' von 630kg Nutzlast, die im normalen Betriebsmodus bis zu acht Passagiere aufnehmen kann, ein Passagier mit behindertenspezifischem Hilfsmittel sowie ein Begleitpassagier bzw. ein sicherheitsgefährdeter Passagier sowie ein Personenschützer zugewiesen.
  • Ein Passagier mit personenschutzspezifischem Hilfsmittel wird von der Aufzugskabine 6, 6' vom Rufeingabestockwerk direkt in das Zielstockwerk transportiert. Während die Aufzugskabine 6, 6' im normalen Betriebsmodus einen oder mehrere Zwischenhalte bzw. Umsteigehalte einlegt, wird ein Passagier mit personenschutzspezifischem Hilfsmittel ohne Zwischenhalte bzw. Umsteigehalte vom Rufeingabestockwerk in das gewünschte Zielstockwerk transportiert.
Auf dem Tastschirm 13 bzw. durch den Tongeber 15 wird jedes Eingabesignal durch mindestens ein Quittierungssignal 17 optisch bzw. akustisch bestätigt. Der Passagier erhält so eine optische bzw. akustische Quittierung der Berührung eines funktionalen Bezeichners 16, 16' des Tastschirms 13. Das Quittierungssignal 17 auf dem Tastschirm 13 ist ein Piktogramme bzw. alphanumerische Zeichenfolgen und wird durch mindestens ein Leuchtelement wie ein Liquid Crystal Display (LCD), Light Emitting Display (LED) bzw. Organic Light Emitting Display (OLED), usw. erzeugt. Jedes Leuchtelement ist vom Computerprogramm-Mittel ansteuerbar und Anzahl, Grösse, Farbe und Form des Quittierungssignals 17 auf dem Tastschirm 13 ist frei programmierbar. Gemäss Fig. 6 bis 8 sind mehrere Quittierungssignale 17 in einem Mittenbereich des Tastschirms 13 angeordnet. Das Quittierungssignal 17 durch den Tongeber 15 ist beispielsweise eine Tonfolge bzw. Melodie bzw. eine synthetische Sprachausgabe. Jedes Quittierungssignal 17 quittiert in eindeutiger Art und Weise ein mit einem funktionalen Bezeichner 16, 16' korreliertes Eingabesignal. Bei Kenntnis der vorliegenden Erfindung kann das Quittierungssignal natürlich auch auf einer anderen, von der Rufeingabevorrichtung 1, 1' räumlich separierten Ausgabevorrichtung der Aufzugsanlage ausgegeben werden. Eine solche andere Ausgabevorrichtung ist beispielsweise eine Kabinenstandsanzeige oberhalb der Stockwerkstür 11, 11' bzw. eine Stockwerksanzeige innerhalb der Aufzugskabine 6, 6'. Mehrere Quittierungssignale 17 sind auf dem Tastschirm 13 bzw. Tongeber 15 ausgebbar:
  • Bestätigung des Wechsels der Aufzugsanlage in den speziellen Betriebsmodus. Dem Passagier wird auf dem Tastschirm 13 als Quittierungssignal 17 ein Rollstuhlfahrer-Piktogramm und durch den Tongeber 15 ein Ton von beispielsweise 600Hz ausgegeben. Auch ist es möglich, im speziellen Betriebsmodus grössere bzw. hellerere bzw. kontrastreichere alphanumerische Zeichenfolgen auf dem Tastschirm 13 auszugeben. Während beispielsweise im normalen Betriebsmodus alphanumerische Zeichenfolgen auch eine Höhe von kleiner als 15mm haben können, sind sie im speziellen Betriebsmodus mindestens 15mm hoch, vorzugsweise mindestens 18mm hoch.
  • Bestätigung des Wechsels der Aufzugsanlage in den normalen Betriebsmodus. Dem Passagier wird auf dem Tastschirm 13 als Quittierungssignal 17 ein Passagier-Piktogramm und durch den Tongeber 15 ein Ton von beispielsweise 400Hz ausgegeben.
  • Bestätigung der Rufeingabe durch den Passagier. Dem Passagier wird auf dem Tastschirm 13 als Quittierungssignal 17 ein "OK" und durch den Tongeber 15 ein Ton von beispielsweise 500Hz ausgegeben.
  • Anfrage nach der vom Passagier gewünschten Kommunikationssprache. Auf dem Tastschirm 13 werden als Quittierungssignal 17 mehrere Nationalflaggen wie jene von England für Englisch, jene der USA für US-amerikanisch, jene von Deutschland für Deutsch, jene von Frankreich für Französisch, jene von China für Chinesisch, usw. ausgegeben. Gleichzeitig erfolgt durch den Tongeber 15 eine entsprechende synthetische Sprachausgabe in der jeweiligen Sprache.
  • Anfrage nach der Art der Benachteiligung des Passagiers. Auf dem Tastschirm 13 werden als Quittierungssignal 17 mehrere mögliche Arten der Benachteiligungen des Passagiers ausgegeben. Beispielsweise wird angefragt, ob sich der Passagier nur unter Verwendung mindestens eines behindertenspezifischen Hilfsmittels im Gebäude bewegen bzw. orientieren kann bzw. ob sich der Passagier nur unter Verwendung mindestens eines personenschutzspezifischen Hilfsmittels im Gebäude bewegen kann. Gleichzeitig erfolgt durch den Tongeber 15 eine entsprechende synthetische Sprachausgabe.
  • Bereitstellung mindestens einer Hilfe. Auf dem Tastschirm 13 wird als Quittierungssignal 17 mindestens ein Hilfetext bzw. durch den Tongeber 15 wird als Quittierungssignal 17 mindestens eine synthetische Hilfeansprache ausgegeben.
  • Bezeichnung der vom Passagier gewünschten Fahrtrichtung. Dem Passagier wird auf dem Tastschirm 13 als Quittierungssignal 17 ein "nach oben" bzw. "nach unten" gerichteter Pfeil ausgegeben. Der Pfeil bzw. der Hintergrund des Pfeils kann blinken. Für eine Fahrtrichtung "nach oben" wird dem Passagier durch den Tongeber 15 ein hoher Ton von beispielsweise 550Hz ausgegeben, für eine Fahrtrichtung "nach unten" wird dem Passagier durch den Tongeber 15 ein tiefer Ton von beispielsweise 450Hz ausgegeben.
  • Bezeichnung des vom Passagier gewünschten Zielstockwerks. Für ein vom Passagier gewünschtes Zielstockwerk, welches Zielstockwerk dem Stockwerk S3 entspricht, wird dem Passagier auf dem Tastschirm 13 als Quittierungssignal 17 eine "3" und durch den Tongeber 15 eine Tonfolge von beispielsweise drei Tönen von 490Hz, 500Hz und 510Hz ausgegeben.
  • Bezeichnung des Aufzugsschachts S4, S4' an, von dem aus ein Ruf bedient werden wird. Der Aufzugsschacht S4, S4' der den Ruf des Passagiers bedienenden Aufzugskabine 6, 6' wird auf dem Tastschirm 13 als Quittierungssignal 17 in Form eines Buchstabens "B" und durch einen Ton von 400Hz des Tongebers 15 ausgegeben. Der Buchstaben "B" bzw. der Hintergrund kann blinken.
  • Bezeichnung der Aufzugskabine 6, 6', welche den Ruf bedienen wird. Falls mehrere Aufzugskabinen 6, 6' in einem Aufzugsschacht S4, S4' verkehren, beispielsweise eine obere und eine unteren Aufzugskabine 6, 6' eines Doppeldecker-Aufzugs, so wird die den Ruf des Passagiers bedienende Aufzugskabine 6, 6' auf dem Tastschirm 13 als Quittierungssignal 17 in Form eines Buchstabens "2" und durch eine Melodie ausgegeben. Der Buchstaben "2" bzw. der Hintergrund kann blinken. Dem Passagier wird so kommuniziert, dass er die zweite Aufzugskabine 6, 6' besteigen soll.
  • Ausgabe des Beginn und der Dauer des Öffnens/Schliessens der Aufzugstür 11, 11', 12, 12'. Durch ein Blinken des Tastschirms 13 und einen im Blinkrhythmus vom Tongeber 15 ausgegebenen Ton von 500Hz wird der Passagier über den Beginn und die Dauer des Öffnens/Schliessens der Aufzugstür 11, 11', 12, 12' gewarnt.
  • Ausgabe der Ankunftszeit der Aufzugskabine 6, 6' im Startstockwerk bzw. Zielstockwerk. Auf dem Tastschirm 13 wird eine Ankunftszeit der Aufzugskabine 6, 6' in digitaler Form beispielsweise im Sekundentakt rückwärts zählend als Zahlenfolge "14 Sek.", "13 Sek.", usw. angezeigt. Gleichzeitig erfolgt durch den Tongeber 15 eine entsprechende synthetische Sprachausgabe.
Mindestens ein Eingabebereich des Tastschirms 13 ist mehrfach belegt, so dass der Passagier über die zeitliche Dauer der Berührung des Eingabebereichs des Tastschirms 13 einen von mehreren funktionalen Bezeichnern 16, 16' auswählen kann. Bei andauernder Berührung des Eingabebereichs des Tastschirms 13 werden mehrere Eingabesignale erzeugt. Bei Ende der Berührung wird das zuletzt erzeugte Eingabesignal ausgewählt. Die Rufeingabevorrichtung 1, 1' übermittelt nur das ausgewählte weitere Eingabesignal an die Zielrufsteuerung 4 bzw. Aufzugssteuerung 5, 5'.
Im Verständnis der vorliegenden Erfindung wird die Konjunktion "bzw." im Sinne von "und/oder" verwendet.

Claims (9)

  1. Verfahren zum Betreiben einer Aufzugsanlage umfassend eine Rufeingabevorrichtung (1, 1') mit mindestens einem Tastschirm (13) zur Eingabe von mindestens einem Ruf für eine Aufzugsanlage, wobei durch ein Berühren mindestens eines funktionalen Bezeichners (16, 16') des Tastschirms (13) mindestens ein Eingabesignal erzeugt wird; dadurch gekennzeichnet, dass die Rufeingabevorrichtung (1, 1') für eine zeitgerichtete bzw. ortsgerichtete Erzeugung mehrerer Eingabesignale in mindestens einen speziellen Eingabemodus gewechselt wird.
  2. Verfahren gemäss Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass durch ein Berühren mehrerer weiterer funktionaler Bezeichner (16') in Form mindestens eines geometrischen Musters ein weiteres Eingabesignal erzeugt wird und dass durch die Rufeingabevorrichtung (1, 1') dem weiteren Eingabesignal mindestens ein Rufsignal zugeordnet wird.
  3. Verfahren gemäss Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass als geometrisches Muster eine Zahl, ein Buchstabe, eine gerade Linie, eine gekrümmte Linie und/oder eine Mehrfachlinie verwendet werden.
  4. Verfahren gemäss Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Rufeingabevorrichtung (1, 1') mindestens ein Mikrofon (18) aufweist; dass durch das Mikrofon (18) für mindestens einen gesprochenen Befehl mindestens ein analoges Sprachsignal erzeugt wird; und dass durch die Rufeingabevorrichtung (1, 1') dem analogen Sprachsignal mindestens ein Eingabesignal zuordnet wird.
  5. Verfahren gemäss Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass durch das Mikrofon (18) für mindestens einen gesprochenen Befehl mindestens ein weiteres analoges Sprachsignal erzeugt wird; und dass durch die Rufeingabevorrichtung (1, 1') dem weiteren analogen Sprachsignal mindestens ein Rufsignal zugeordnet wird.
  6. Verfahren nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Eingabesignal durch mindestens ein Quittierungssignal (17) auf dem Tastschirm (13) der Rufeingabevorrichtung (1, 1') optisch und/oder durch mindestens einen Tongeber (15) der Rufeingabevorrichtung (1, 1') akustisch bestätigt wird.
  7. Verfahren nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass je nach zeitlicher Dauer eines Berührens mindestens eines Eingabebereichs des Tastschirms (13) einer von mehreren funktionalen Bezeichnern (16, 16') ausgewählt wird.
  8. Rufeingabevorrichtung (1, 1') zum Durchführen des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 7 mit einem Prozessor und mit mindestens einem Tastschirm (13) zur Eingabe von mindestens einem Ruf für eine Aufzugsanlage, wobei der Tastschirm (13) mindestens einen funktionalen Bezeichner (16, 16') aufweist, dass das Berühren mindestens eines funktionalen Bezeichners (16, 16') mindestens ein Eingabesignal erzeugt; dadurch gekennzeichnet, dass der Prozessor die Rufeingabevorrichtung (1, 1') für eine zeitgerichtete bzw. ortsgerichtete Erzeugung mehrerer Eingabesignale in mindestens einen speziellen Eingabemodus setzt.
  9. Rufeingabevorrichtung (1, 1') gemäss Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Rufeingabevorrichtung (1, 1') mindestens ein Mikrofon (18) aufweist; dass das Mikrofon (18) für mindestens einen gesprochenen Befehl mindestens ein analoges Sprachsignal erzeugt; und dass die Rufeingabevorrichtung (1, 1') dem analogen Sprachsignal mindestens ein Eingabesignal zuordnet.
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