HK1023551B - Crane - Google Patents
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Claims (41)
- Verfahren des Betriebes eines Kranes (14), wobei das Verfahren das Bewegen von Gütern bzw. Waren in einer Vielzahl von Lasten umfasst, in welchem: jede Last von einem jeweiligen Wagen befördert wird, der sich hin und her bezüglich des Kranes (14) entlang einer jeweiligen Bahn bewegt, um die Last weiterzugeben und für eine weitere Last zurückzukehren; die Wagen aneinander vorbeilaufen, wenn sie sich entlang ihrer jeweiligen Bahnen hin- und herbewegen; und mindestens ein Wagen die Anordnung ändert, um die Kollision mit dem anderen Wagen bzw. seiner Last zu vermeiden, wenn die Wagen aneinander vorbeilaufen, dadurch gekennzeichnet, dass die Änderung der Anordnung, um die Kollision zu vermeiden, einen Wagen einschließt, der innerhalb des anderen Wagens vorbeiläuft.
- Verfahren nach Anspruch 1, in welchem jeder Wagen eine Fahrwinde, Aufhängevorrichtungen für das Aufhängen einer Last von der Winde und Lasteingriffsvorrichtungen für das Eingreifen einer Last umfasst.
- Verfahren nach Anspruch 2, in welchem die Lasteingriffsvorrichtungen ein Hebezeug (23, 24), ein Greifer bzw. Vorrichtungen für das Eingreifen eines Containers sind.
- Verfahren nach Anspruch 2, in welchem sich die Aufhängevorrichtungen in der Länge ändern, um die Anordnung eines Wagens zu verändern.
- Verfahren nach Anspruch 4, in welchem sich die Anordnung eines Wagens während der Kollisionsvermeidung durch die Aufhängevorrichtungen durch Heben bzw. Senken der Lasteingriffsvorrichtungen ändert.
- Verfahren nach Anspruch 5, in welchem die Aufhängevorrichtungen einen ersten und einen zweiten Strang umfassen, einen auf jeder Seite der Lasteingriffsvorrichtungen, und beide Stränge zusammen verlängert bzw. verkürzt werden, um die Last zu heben bzw. zu senken.
- Verfahren nach Anspruch 4, in welchem der Wagen die Anordnung während der Kollisionsvermeidung ändert, wenn die Aufhängevorrichtungen die Lasteingriffsvorrichtungen quer bezüglich der üblichen Fahrtrichtung des Wagens bewegen.
- Verfahren nach jedem vorangegangenen Anspruch, in welchem sich die Wagen unabhängig voneinander bewegen.
- Verfahren nach jedem vorangegangenen Anspruch, in welchem sich die Wagen in einem Bewegungsbereich hin- und herbewegen, der im Wesentlichen größer als die Lasten ist, die befördert werden.
- Verfahren nach jedem vorangegangenen Anspruch, in welchem die Anordnung der Wagen zur Kollisionsvermeidung unter automatischer Steuerung ist, und die Anordnung einem gespeicherten vordefinierten Muster folgt, wenn sich die Wagen hin- und herbewegen.
- Verfahren nach jedem vorangegangenen Anspruch, in welchem die Steuerung der Anordnung der Wagen zur Kollisionsvermeidung automatisch die Überwachung des Zwischenraumes zwischen den vorbeilaufenden Wagen umfasst, einschließlich aller Lasten, die sie befördern.
- Verfahren nach jedem vorangegangenen Anspruch, in welchem die Lasten von ihren jeweiligen Wagen durch den ganzen Bewegungsbereich der Wagen befördert werden.
- Kran (14), der geeignet ist, um Güter bzw. Waren in einer Vielzahl von Lasten zu transportieren, wobei der Kran (14) umfasst eine Vielzahl von Wagen, von denen jeder hin und her bezüglich des Kranes (14) entlang einer jeweiligen Bahn bewegbar ist, um eine Last weiterzugeben und für eine weitere Last zurückzukehren, wobei die Wagen aneinander vorbeilaufen, wenn sie sich entlang ihrer jeweiligen Bahnen hin- und herbewegen; und Vorrichtungen zur Änderung der Anordnung von mindestens einem Wagen, um die Kollision mit dem anderen Wagen bzw. seiner Last zu vermeiden, wenn die Wagen aneinander vorbeilaufen, dadurch gekennzeichnet, dass die Änderung der Anordnung, um die Kollision zu vermeiden, einen Wagen einschließt, der innerhalb des anderen Wagens vorbeiläuft.
- Kran (14) nach Anspruch 13, in welchem jeder Wagen eine Fahrwinde, Aufhängevorrichtungen für das Aufhängen einer Last von der Winde und Lasteingriffsvorrichtungen für das Eingreifen einer Last umfasst.
- Kran (14) nach Anspruch 14, der Vorrichtungen zur Änderung der Länge der Aufhängevorrichtungen einschließt, um die Anordnung eines Wagens zu ändern.
- Kran (14) nach Anspruch 15, in welchem die Aufhängevorrichtungen einen ersten und einen zweiten Strang umfassen, einen auf jeder Seite der Lasteingriffsvorrichtungen.
- Kran (14) nach Anspruch 16, der Vorrichtungen zur Änderung der Länge des ersten und des zweiten Stranges übereinstimmend mit einem anderen umfasst.
- Kran (14) nach Anspruch 16, der Vorrichtungen zur Änderung der relativen Längen des ersten und des zweiten Stranges umfasst.
- Kran (14) nach jedem der Ansprüche 13 bis 18, in welchem die Lasteingriffsvorrichtungen ein Hebezeug (23, 24), ein Greifer bzw. Vorrichtungen für das Eingreifen eines Containers sind.
- Kran (14) nach jedem der Ansprüche 13 bis 19, in welchem die Wagen entlang der jeweiligen Bahnen bewegbar sind, die in verschachtelter Beziehung sind.
- Kran (14) nach Anspruch 20, in welchem die Wagen entlang der jeweiligen Bahnen bewegbar sind, die in etagenförmiger Beziehung sind.
- Kran (14) nach jedem der Ansprüche 13 bis 21, der Vorrichtungen zur Kollisionsvermeidung unter automatischer Steuerung umfasst, die mit Speichervorrichtungen zur Speicherung eines vordefinierten Musters der Wagenanordnung verbunden sind.
- Kran (14) nach jedem der Ansprüche 13 bis 22, der automatische Überwachungsvorrichtungen zur Überwachung des Zwischenraumes zwischen den vorbeilaufenden Wagen umfasst, einschließlich aller Lasten, die sie befördern.
- Kran (14) nach jedem der Ansprüche 13 bis 23, der Kollisionsverhütungsvorrichtungen umfasst, die geeignet sind, um sicherzustellen, dass die Anordnung eines Wagens geändert wird, um die Kollision zu vermeiden, wenn dieser Wagen einen Mindestabstand von dem anderen herannahenden Wagen erreicht.
- Kran (14) nach jedem der Ansprüche 13 bis 24, der einen obenliegenden verlängerten Ausleger bzw. Portal (15) umfasst, das sich horizontal in freitragender Form von einem Stützgerüst erstreckt, das zu einem Ende hin versetzt ist.
- Kran (14) nach Anspruch 25, in welchem der Ausleger bzw. das Portal (15) eine Rahmenkonstruktion aus Konstruktionselementen ist, einschließlich der oberen (17) und der unteren (18) Schiene, wobei die Schienen die obere und untere Bahn definieren, die in etagenförmiger Beziehung angeordnet sind, und ein Wagen entlang jeder jeweiligen Bahn bewegbar ist.
- Kran (14) nach Anspruch 25 oder Anspruch 26, in welchem die Schienen parallele Längsteile sind, die an ihren Enden durch Querteile (25) verbunden sind.
- Kran (14) nach jedem der Ansprüche 25 bis 27, in welchem das Gerüst an den Schienen befestigt ist, die äußerst angeordnet sind.
- Kran (14) nach jedem der Ansprüche 13 bis 28, in welchem die Bahnen abstützen und jede überspannt ist von einer jeweiligen Fahrwinde, einer oberen Bahn, welche eine relativ breite obere Krankatze (19) darauf aufweist, und einer unteren Bahn, welche eine relativ schmale untere Krankatze (20) darauf aufweist.
- Kran (14) nach Anspruch 29, in welchem die untere Bahn und die untere Winde innerhalb der Aufhängevorrichtungen vorbeilaufen, die von der oberen Winde abhängen.
- Kran (14) nach jedem der Ansprüche 13 bis 30, der ein Paar von Laufkatzen (28) umfasst, die auf einem Paar äußerer Schienen, die außerhalb angeordnet sind, und jeweils einer Seite einer inneren Bahn laufen, wobei jede Laufkatze (28) auf einer jeweiligen äußeren Schiene läuft.
- Kran (14) nach Anspruch 31, der Vorrichtungen zum Bewegen der Laufkatzen (28) in Übereinstimmung zueinander umfasst.
- Kran (14) nach Anspruch 31 oder Anspruch 32, in welchem die innere Bahn mindestens eine Schiene einschließt, die von oben in jedem bzw. allen Punkten entlang ihrer Arbeitslänge abgestützt ist.
- Kran (14) nach jedem der Ansprüche 13 bis 33, der für den Einsatz mit vereinheitlichten Elementen von Standardabmessungen geeignet ist.
- Kran (14) nach Anspruch 34, in welchem die vereinheitlichten Elemente Regel-Container sind.
- Kran (14) nach Anspruch 35, in welchem die Lasteingriffsvorrichtungen zum Herablassen in den Raum zwischen benachbarten gestapelten Containern bzw. Zellgängen fähig sind, der im wesentlichen so breit wie ein Container selbst ist.
- Kran (14) nach Anspruch 36, in welchem eine Reduziervorrichtung auf Aufhängevorrichtungen arbeitet, die die Lasteingriffsvorrichtungen aufhängt.
- Kran (14) nach jedem der Ansprüche 13 bis 37, der eine Kabine des Fahrers umfasst, die befestigt ist an bzw. anders mit jedem jeweiligen Wagen verbunden ist, um der Bewegung dieses Wagens zu folgen.
- Kran (14) nach Anspruch 38, in welchem die Kabinen von den Wagen getrennt sind, und auf vorgesehenen Bahnen laufen.
- Kran (14) nach Anspruch 39, der Vorrichtungen zum Synchronisieren der Bewegung einer Kabine mit der Bewegung eines Wagens umfasst, der von der Kabine gesteuert wird.
- Kran (14) nach jedem der Ansprüche 13 bis 40, der drei oder mehr Hebezeuge umfasst, die in einer verschachtelten Anordnung arbeiten.
Applications Claiming Priority (3)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| GB9700637.3 | 1997-01-14 | ||
| GB9700637A GB2321047A (en) | 1997-01-14 | 1997-01-14 | Multiple Action Gantry Crane |
| PCT/GB1998/000071 WO1998030485A1 (en) | 1997-01-14 | 1998-01-12 | Crane |
Publications (2)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| HK1023551A1 HK1023551A1 (en) | 2000-09-15 |
| HK1023551B true HK1023551B (en) | 2003-05-02 |
Family
ID=
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