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HK1079225B - Low polydispersity poly-hema compositions - Google Patents

Low polydispersity poly-hema compositions Download PDF

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HK1079225B
HK1079225B HK05111318.7A HK05111318A HK1079225B HK 1079225 B HK1079225 B HK 1079225B HK 05111318 A HK05111318 A HK 05111318A HK 1079225 B HK1079225 B HK 1079225B
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HK
Hong Kong
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hema
poly
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less
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HK05111318.7A
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Ture Kindt-Larsen
Per Wolff
Jens-Erik Sorensen
Frederik Resen Steenstrup
Hélène ROSSIGNOL
Franck F. Molock
Original Assignee
Johnson & Johnson Vision Care, Inc.
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Priority claimed from US10/367,253 external-priority patent/US6846892B2/en
Application filed by Johnson & Johnson Vision Care, Inc. filed Critical Johnson & Johnson Vision Care, Inc.
Publication of HK1079225A1 publication Critical patent/HK1079225A1/en
Publication of HK1079225B publication Critical patent/HK1079225B/en

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Claims (125)

  1. Zusammensetzung, die Poly-HEMA umfasst, mit einem Peak-Molekulargewicht zwischen 25.000 mit einer Polydispersität von weniger als 2 und einem Peak-Molekulargewicht von etwa 100.000 mit einer Polydispersität von weniger als 3,8.
  2. Zusammensetzung nach Anspruch 1, wobei das Peak-Molekulargewicht zwischen 30.000 mit einer Polydispersität von weniger als 2 und 90.000 mit einer Polydispersität von weniger als 3,5 liegt.
  3. Zusammensetzung nach Anspruch 1, wobei das Peak-Molekulargewicht zwischen 30.000 mit einer Polydispersität von weniger als 2 und 80.000 mit einer Polydispersität von weniger als 3,2 liegt.
  4. Zusammensetzung nach Anspruch 1, wobei das Peak-Molekulargewicht zwischen 25.000 mit einer Polydispersität von weniger als 1,5 und 80.000 mit einer Polydispersität von weniger als 3,5 liegt.
  5. Zusammensetzung nach Anspruch 1, wobei das Peak-Molekulargewicht unter 100.000 liegt und die Polydispersität weniger als 2 beträgt.
  6. Zusammensetzung nach Anspruch 1, wobei die Polydispersität weniger als 1,7 beträgt.
  7. Zusammensetzung nach Anspruch 1, wobei die Polydispersität weniger als 1,5 beträgt.
  8. Zusammensetzung nach Anspruch 1, wobei das Poly-HEMA im Wesentlichen frei von Gelteilchen ist.
  9. Zusammensetzung nach Anspruch 1, wobei das Poly-HEMA ein Copolymer ist, das HEMA und wenigstens ein Comonomer umfasst.
  10. Zusammensetzung nach Anspruch 9, wobei das Comonomer wenigstens ein hydrophiles Monomer umfasst.
  11. Zusammensetzung nach Anspruch 10, wobei das wenigstens eine hydrophile Monomer ausgewählt ist aus vinylhaltigen Monomeren.
  12. Zusammensetzung nach Anspruch 11, wobei das wenigstens eine vinylhaltige Monomer ausgewählt ist aus der Gruppe, bestehend aus N,N-Dimethylacrylamid, Glycerolmethacrylat, 2-Hydroxyethylmethacrylamid, Polyethylenglykolmonomethacrylat, Methacrylsäure, Acrylsäure, N-Vinyllactamen, N-Vinyl-N-methylacetamid, N-Vinyl-N-ethylacetamid, N-Vinyl-N-ethylformamid, N-Vinylformamid, Vinylcarbonat-Monomeren, Vinylcarbamat-Monomeren, Oxazolon-Monomeren und Mischungen davon.
  13. Zusammensetzung nach Anspruch 10, wobei das wenigstens eine hydrophile Monomer ausgewählt ist aus der Gruppe, bestehend aus N,N-Dimethylacrylamid, Glycerolmethacrylat, 2-Hydroxyethylmethacrylamid, N-Vinylpyrrolidon, Polyethylen-glykolmonomethacrylat, Methacrylsäure und Acrylsäure und Mischungen davon.
  14. Zusammensetzung nach Anspruch 10, wobei das wenigstens eine hydrophile Monomer N,N-Dimethylacrylamid, Methacrylsäure und Glycerolmethacrylat umfasst.
  15. Zusammensetzung nach Anspruch 10, wobei das wenigstens eine hydrophile Monomer in einer Menge von weniger als 50 Gew.-% vorliegt.
  16. Zusammensetzung nach Anspruch 10, wobei das wenigstens eine hydrophile Monomer in einer Menge zwischen 0,5 und 40 Gew.-% vorliegt.
  17. Zusammensetzung nach Anspruch 10, wobei das hydrophile Monomer Glycerolmethacrylat in Mengen bis zu 50 Gew.-% umfasst.
  18. Zusammensetzung nach Anspruch 10, wobei das hydrophile Monomer Glycerolmethacrylat in Mengen zwischen 25 und 45 Gew.-% umfasst.
  19. Zusammensetzung nach Anspruch 10, wobei das hydrophile Monomer Methacrylsäure in Mengen von weniger als 5 Gew.-% umfasst.
  20. Zusammensetzung nach Anspruch 10, wobei das hydrophile Monomer Methacrylsäure in Mengen zwischen 0,5 und 5,0 Gew.-% umfasst.
  21. Zusammensetzung nach Anspruch 10, wobei das hydrophile Monomer N,N-Dimethylacrylamid in Mengen bis zu 50 Gew.-% umfasst.
  22. Zusammensetzung nach Anspruch 10, wobei das hydrophile Monomer N,N-Dimethylacrylamid in Mengen zwischen 10 und 40 Gew.-% umfasst.
  23. Zusammensetzung nach Anspruch 1, wobei das Poly-HEMA ein Homopolymer ist.
  24. Zusammensetzung nach Anspruch 9, wobei das Copolymer wenigstens ein hydrophobes Monomer umfasst.
  25. Zusammensetzung nach Anspruch 24, wobei das hydrophobe Monomer wenigstens ein silikonhaltiges Monomer oder Makromer mit wenigstens einer polymerisierbaren Vinylgruppe umfasst.
  26. Zusammensetzung nach Anspruch 25, wobei die polymerisierbare Vinylgruppe 2-Methacryloxy umfasst.
  27. Verfahren, umfassend die Schritte des Polymerisierens, über radikalische Polymerisation, von HEMA-Monomer mit weniger als 0,5% Vernetzer und gegebenenfalls wenigstens einem hydrophilen oder hydrophoben Comonomer, um ein Poly-HEMA mit hoher Polydispersität mit einem Peak-Molekulargewicht zwischen 25.000 und 100.000 und einer Polydispersität von mehr als 2,2 bzw. 4 zu bilden, und des Reinigens des Poly-HEMA mit hoher Polydispersität, um ein Poly-HEMA mit niedriger Polydispersität mit einem Peak-Molekulargewicht zwischen 25.000 und 100.000 und einer Polydispersität von weniger als 2 bzw. weniger als 3,8 zu bilden.
  28. Verfahren nach Anspruch 27, wobei die radikalische Polymerisation in einem Lösemittel, das in der Lage ist, das Monomer und das Poly-HEMA während der Polymerisation zu lösen, bei einer Temperatur zwischen 40 und 150°C und für eine Zeit von 2 bis 30 Stunden durchgeführt wird.
  29. Verfahren nach Anspruch 28, wobei das Lösemittel ausgewählt wird aus der Gruppe, bestehend aus Alkoholen, Glykolen, Polyolen, aromatischen Kohlenwasserstoffen, Amiden, Sulfoxiden, Pyrrolidonen, Ethern, Estern, Esteralkoholen, Glykoethern, Ketonen und Mischungen davon.
  30. Verfahren nach Anspruch 28, wobei das Lösemittel ausgewählt wird aus der Gruppe, bestehend aus Methanol, Ethanol, Isopropanol, 1-Propanol, Methyllactat, Ethyllactat, Isopropyllactat, Ethoxypropanol, Glykolethern, DMF, DMSO, NMP und Cyclohexanon.
  31. Verfahren nach Anspruch 27, wobei die radikalische Polymerisation bei etwa Umgebungsdruck bei einer Temperatur zwischen 60 und 90°C durchgeführt wird.
  32. Verfahren nach Anspruch 27, wobei die radikalische Polymerisation über thermische Initiation unter Verwendung wenigstens eines thermischen Initiators initiiert wird.
  33. Verfahren nach Anspruch 32, wobei der thermische Initiator ausgewählt wird aus der Gruppe, bestehend aus Laurylperoxid, Benzoylperoxid, Isopropylpercarbonat, Azobisisobutyronitril, 2,2-Azobisisobutyronitril, 2,2-Azobis-2-methylbutyronnitril und Mischungen davon.
  34. Verfahren nach Anspruch 32, wobei der thermische Initiator 2,2-Azobis-2-methylbutyronitril, 2,2-Azobisisobutyronitril und Mischungen davon umfasst.
  35. Verfahren nach Anspruch 27, wobei der Reinigungsschritt über Temperatursteuerung und/oder Lösemittel/Nicht-Lösemittel-Fraktionierung unter Verwendung von Hansen-Löslichkeitsparametern durchgeführt wird.
  36. Verfahren nach Anspruch 35, wobei der Reinigungsschritt über Temperatursteuerung durchgeführt wird, umfassend die Schritte
    (a) Lösen des Poly-HEMA in einem Lösemittel mit Hansen-Löslichkeitsparametern innerhalb der Löslichkeitssphäre des Poly-HEMA, um eine Trennlösung zu bilden;
    (b) Abkühlen der Trennlösung auf eine Temperatur unterhalb der Ts, so dass sich wenigstens eine untere Phase, die Poly-HEMA mit hohem Molekulargewicht umfasst, und eine obere Phase bildet; und
    (c) Entfernen der unteren Phase.
  37. Verfahren nach Anspruch 36, das weiter den Schritt umfasst, dass die obere Phase einer weiteren Reinigung unterzogen wird, indem die Schritte (a) bis (c) wiederholt werden; oder zur oberen Phase ein Nicht-Lösemittel, das wenigstens einen Löslichkeitsparameter der Trennmischung senkt, in Mengen zugegeben wird, die ausreichend sind, um das Poly-HEMA mit niedriger Polydispersität aus der Trennmischung auszufällen.
  38. Verfahren nach Anspruch 35, wobei der Reinigungsschritt über Lösemittel/Nicht-Lösemittel-Fraktionierung durchgeführt wird, umfassend:
    (a) Lösen des Poly-HEMA in einem Lösemittel mit Hansen-Löslichkeitsparametem δD von 13 bis 20, δP von 5 bis 18 und δH von 10 bis 25, um eine Trennlösung zu bilden;
    (b) Zugeben, zur Trennmischung, eines Nicht-Lösemittels, das wenigstens einen Löslichkeitsparameter der Trennlösung senkt, in Mengen, die ausreichend sind, um Poly-HEMA mit hohem Molekulargewicht aus der Trennlösung auszufällen; und
    (c) Entfernen des Poly-HEMA mit hohem Molekulargewicht.
  39. Verfahren nach Anspruch 38, das weiter den Schritt umfasst, dass die Trennlösung weiterer Reinigung unterzogen wird, indem die Schritte (a) bis (c) wiederholt werden; oder die Trennlösung auf eine Temperatur unterhalb Ts abgekühlt wird, so dass sich wenigstens eine untere Phase, die Poly-HEMA mit hohem Molekulargewicht umfasst, und eine obere Phase bildet; und die untere Phase entfernt wird.
  40. Verfahren nach Anspruch 38, wobei der wenigstens eine Löslichkeitsparameter den δH-Parameter umfasst.
  41. Verfahren nach Anspruch 38, wobei das Absenken wenigstens eines Löslichkeitsparameters zwischen etwa 2 und etwa 5 Einheiten beträgt.
  42. Verfahren, das die Schritte des Bindens wenigstens einer vernetzbaren funktionellen Gruppe an Poly-HEMA mit einem Peak-Molekulargewicht zwischen 25.000 und 100.000 und einer Polydispersität von weniger als 2 bzw. weniger als 3,8 unter Bedingungen umfasst, die ausreichend sind, um die vernetzbare funktionelle Gruppe kovalent an die Poly-HEMA-Kette zu binden, um ein vernetzbares Präpolymer zu bilden.
  43. Verfahren nach Anspruch 42, wobei die vernetzbare funktionelle Gruppe in einer Menge zwischen 1 und 20% auf einer stöchiometrischen Basis vorliegt, bezogen auf die Menge verfügbarer Hydroxylgruppen im Poly-HEMA.
  44. Verfahren nach Anspruch 42, wobei die vernetzbare funktionelle Gruppe in einer Menge zwischen 1,5 und 10% auf einer stöchiometrischen Basis vorliegt, bezogen auf die Menge verfügbarer Hydroxylgruppen im Poly-HEMA.
  45. Verfahren nach Anspruch 42, wobei die vernetzbare funktionelle Gruppe abgeleitet ist von einem Reaktanten mit der Struktur A-S-F, worin A eine Bindungsgruppe ist, die eine kovalente Bindung mit einer Hydroxylgruppe im Poly-HEMA bilden kann; S ein Spacer ist und F eine funktionelle Gruppe ist, die eine ethylenisch ungesättigte Einheit umfasst.
  46. Verfahren nach Anspruch 45, wobei A ausgewählt ist aus der Gruppe, bestehend aus Chlorid, Isocyanaten, Säuren, Säureanhydriden, Säurechloriden, Epoxyverbindungen, Azalactonen und Kombinationen davon.
  47. Verfahren nach Anspruch 45, wobei A wenigstens ein Säureanhydrid umfasst.
  48. Verfahren nach Anspruch 45, wobei S ausgewählt ist aus der Gruppe, bestehend aus einer direkten Bindung und gerader, verzweigter oder cyclischer Alkyl- oder Arylgruppe mit 1 bis 8 Kohlenstoffatomen und Polyethern der Formel -(CH2-CH2-O)n-, worin n zwischen 1 und 8 liegt.
  49. Verfahren nach Anspruch 45, wobei S ausgewählt ist aus der Gruppe, bestehend aus einer direkten Bindung, gerader, verzweigter oder cyclischer Alkylgruppe mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen und Polyethern der Formel -(CH2-CH2-O)n-, worin n zwischen 1 und 4 liegt.
  50. Verfahren nach Anspruch 45, wobei F die Formel -C(R10)=CR11R12 besitzt und R10, R11 und R12 unabhängig ausgewählt sind aus der Gruppe, bestehend aus Wasserstoff und Methyl.
  51. Verfahren nach Anspruch 45, wobei der Reaktant ausgewählt wird aus der Gruppe, bestehend aus Methacrylsäurechlorid, 2-Isocyanatoethylacrylat, Isocyanatoethylmethacrylat, Glycidylmethacrylat, Zimtsäurechlorid, Methacrylsäureanhydrid, Acrylsäureanhydrid und 2-Vinyl-4-dimethylazalacton.
  52. Verfahren nach Anspruch 42, wobei wenigstens eine funktionelle Gruppe, die eine von der Vernetzung unterschiedliche zusätzliche Funktionalität bereitstellt, an das vernetzbare Präpolymer gebunden ist.
  53. Verfahren nach Anspruch 44, das weiter den Schritt des Reinigens des vemetzbaren Präpolymers durch Waschen des Präpolymers mit Wasser umfasst, um im Wesentlichen alle unerwünschten Bestandteile und Nebenprodukte, die aus Schritten zur Herstellung des vemetzbaren Präpolymers zurückgeblieben sind, zu entfernen.
  54. Verfahren nach Anspruch 53, wobei der Reinigungsschritt die Schritte des Bereitstellens eines großen Oberfläche-zu-Volumen-Verhältnisses des vernetzbaren Präpolymers, des Waschens des vemetzbaren Präpolymers mit entionisiertem Wasser bei oder oberhalb Raumtemperatur umfasst.
  55. Verfahren nach Anspruch 42, das weiter den Schritt des Mischens des gereinigten vernetzbaren Präpolymers mit einem Verdünnungsmittel umfasst, um eine viskose Lösung mit einer Viskosität von 50.000 cps bis 1 x 107 cps bei 25°C zu bilden.
  56. Verfahren nach Anspruch 55, wobei das Verdünnungsmittel biokompatibel ist, eine niedrige Tg, niedrigen Dampfdruck besitzt und, bei oder unterhalb 65°C, zwischen 30 Gew.-% und 60 Gew.-% vemetzbares Präpolymer, bezogen auf das Gesamtgewicht der viskosen Lösung, lösen wird.
  57. Verfahren nach Anspruch 56, wobei die Verdünnungsmittel ausgewählt werden aus der Gruppe, bestehend aus Polyethylenglykolen, Glycerol, Propylenglykol, Dipropylenglykol und Mischungen davon.
  58. Verfahren nach Anspruch 57, wobei die Verdünnungsmittel Polyethylenglykole mit Molekulargewichten zwischen 200 und 600 umfassen.
  59. Verfahren nach Anspruch 56, wobei das Verdünnungsmittel polar ist und einen Siedepunkt von weniger als 150°C umfasst.
  60. Verfahren nach Anspruch 59, wobei das Verdünnungsmittel ausgewählt wird aus der Gruppe, bestehend aus Alkoholen, Ethern, Estern, Glykolen und Mischungen davon.
  61. Verfahren nach Anspruch 59, wobei die Verdünnungsmittel ausgewählt werden aus der Gruppe, bestehend aus Alkoholen, Etheralkoholen und Mischungen davon.
  62. Verfahren nach Anspruch 59, wobei die Verdünnungsmittel ausgewählt werden aus der Gruppe, bestehend aus 3-Methoxy-1-butanol, Methyllactat, 1-Methoxy-2-propanol, 1-Ethoxy-2-propanol, Ethyllactat, Isopropyllactat und Mischungen davon.
  63. Verfahren nach Anspruch 59, das weiter den Schritt des Verdampfens des Verdünnungsmittels aus der viskosen Lösung umfasst, nachdem ein Gegenstand ausgeformt und ausgehärtet ist.
  64. Verfahren nach Anspruch 55, wobei die viskose Lösung weiter wenigstens einen Initiator umfasst.
  65. Verfahren nach Anspruch 64, wobei der Initiator wenigstens einen Photoinitiator, thermisch aktivierten Initiator und Mischungen davon umfasst.
  66. Verfahren nach Anspruch 64, wobei der Initiator ausgewählt wird aus der Gruppe, bestehend aus Bis(2,6-dimethoxybenzoyl)-2,4,4-trimethylpentylphosphinoxid und Diketon, 1 -Hydroxycyclohexylphenylketon.
  67. Verfahren nach Anspruch 55, wobei die viskose Lösung weiter wenigstens einen Zusatzstoff umfasst, der, in einem Gegenstand, der aus der viskosen Lösung hergestellt wird, einen gewünschten Vorteil verstärkt oder bereitstellt oder ein unerwünschtes Merkmal verringert oder eliminiert.
  68. Verfahren nach Anspruch 67, wobei der Zusatzstoff ausgewählt wird aus der Gruppe, bestehend aus ultraviolette Strahlung absorbierenden Verbindungen, reaktiven Farbstoffen, organischen oder anorganischen Pigmenten, photochromischen Verbindungen, Trennmitteln, Formschmiermitteln, antimikrobiellen Verbindungen, pharmazeutischen Verbindungen, Benetzungsmitteln, Zusatzstoffen, die wünschenswert sind, um eine konsistente Produktspezifikation aufrechtzuerhalten, und Kombinationen davon.
  69. Verfahren nach Anspruch 55, wobei die viskose Lösung eine Entspannungszeit von weniger als 10 Sekunden besitzt.
  70. Verfahren nach Anspruch 55, wobei die viskose Lösung eine Entspannungszeit von weniger als 5 Sekunden besitzt.
  71. Verfahren nach Anspruch 55, wobei die viskose Lösung eine Entspannungszeit von weniger als 1 Sekunde besitzt.
  72. Verfahren nach Anspruch 42, wobei das Poly-HEMA über ein Polymerisationsverfahren gebildet wird, das direkt niedrige Polydispersität ergibt.
  73. Verfahren nach Anspruch 72, wobei das Polymerisationsverfahren über radikalische Living-Polymerisation durchgeführt wird.
  74. Verfahren, das die Schritte des Bindens wenigstens einer vemetzbaren funktionellen Gruppe an Poly-HEMA mit einem Peak-Molekulargewicht zwischen 25.000 und 100.000 und einer Polydispersität von mehr als 2,2 bzw. mehr als 4 unter Bedingungen, die ausreichend sind, um die vernetzbare funktionelle Gruppe an die Poly-HEMA-Kette kovalent zu binden, um ein vemetzbares Präpolymer zu bilden, und des Behandelns des vernetzbaren Präpolymers umfasst, um ein vemetzbares Präpolymer mit einer Polydispersität von weniger als 2 zu bilden, wobei weniger als 10% des vemetzbaren Präpolymers ein Molekulargewicht von weniger als 15.000 besitzen.
  75. Zusammensetzung, die wenigstens ein vernetzbares Präpolymer umfasst, das Poly-HEMA mit einem Peak-Molekulargewicht zwischen 25.000 und 1.000.000 und einer Polydispersität von weniger als 2 bzw. 3,8 und kovalent daran gebunden wenigstens eine vernetzbare funktionelle Gruppe umfasst.
  76. Zusammensetzung nach Anspruch 75, wobei die vernetzbare funktionelle Gruppe in einer Menge zwischen 1 und 20% auf einer stöchiometrischen Basis vorliegt, bezogen auf die Menge verfügbarer Hydroxylgruppen im Poly-HEMA.
  77. Zusammensetzung nach Anspruch 75, wobei die vernetzbare funktionelle Gruppe in einer Menge zwischen 1,5 und 10 Gew.-% auf einer stöchiometrischen Basis vorliegt, bezogen auf die Menge verfügbarer Hydroxylgruppen im Poly-HEMA.
  78. Zusammensetzung nach Anspruch 75, wobei die vernetzbare funktionelle Gruppe abgeleitet ist von einem Reaktanten mit der Struktur A-S-F, wobei A eine Bindungsgruppe ist, die eine kovalente Bindung mit einer Hydroxylgruppe im Poly-HEMA bilden kann; S ein Spacer ist und F eine funktionelle Gruppe ist, die eine ethylenisch ungesättigte Einheit umfasst.
  79. Zusammensetzung nach Anspruch 78, wobei A ausgewählt ist aus der Gruppe, bestehend aus Cl, Isocyanaten, Säuren, Säureanhydriden, Säurechloriden, Epoxyverbindungen, Azalactonen und Kombinationen davon.
  80. Zusammensetzung nach Anspruch 78, wobei A wenigstens ein Säureanhydrid umfasst.
  81. Zusammensetzung nach Anspruch 78, wobei S ausgewählt ist aus der Gruppe, bestehend aus einer direkten Bindung, geraden, verzweigten oder cyclischen Alkyl- oder Arylgruppen mit 1 bis 8 Kohlenstoffatomen und Polyethern der Formel -(CH2-CH2-O)n-, worin n zwischen 1 und 8 liegt.
  82. Zusammensetzung nach Anspruch 78, wobei S ausgewählt ist aus der Gruppe, bestehend aus einer direkten Bindung, geraden, verzweigten oder cyclischen Alkylgruppen mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen und Polyethern der Formel -(CH2CH2-O)n-, worin n zwischen 1 und 4 liegt.
  83. Zusammensetzung nach Anspruch 78, wobei F die Formel -C(R10)=CR11R12 besitzt, wobei R10, R11 und R12 unabhängig ausgewählt sind aus der Gruppe, bestehend aus Wasserstoff und Methyl.
  84. Zusammensetzung nach Anspruch 78, wobei der Reaktant ausgewählt ist aus der Gruppe, bestehend aus Methacrylsäurechlorid, Methacrylsäureanhydrid, Acrylsäureanhydrid, 2-Isocyanatoethylacrylat, Isocyanatoethylmethacrylat, Glycidylmethacrylat, Zimtsäurechlorid und 2-Vinyl-4-dimethylazalacton.
  85. Zusammensetzung nach Anspruch 78, wobei der Reaktant Methacrylsäureanhydrid umfasst.
  86. Zusammensetzung nach Anspruch 78, wobei wenigstens eine kovalent gebundene funktionelle Gruppe, die eine von der Vernetzung unterschiedliche zusätzliche Funktionalität bereitstellt, an das vernetzbare Präpolymer gebunden ist.
  87. Viskose Lösung, die das vernetzbare Präpolymer nach Anspruch 75 und ein Verdünnungsmittel in einer Menge umfasst, die ausreichend ist, um die viskose Lösung mit einer Viskosität von 50.000 cps bis 1 x107 cps bei 25°C bereitzustellen.
  88. Viskose Lösung nach Anspruch 87, wobei das Verdünnungsmittel biokompatibel ist, eine niedrige Tg, niedrigen Dampfdruck besitzt und, bei oder unterhalb 65°C, zwischen 30 Gew.-% und 60 Gew.-% vemetzbares Präpolymer, bezogen auf das Gesamtgewicht der viskosen Lösung, lösen wird.
  89. Viskose Lösung nach Anspruch 88, wobei die Verdünnungsmittel ausgewählt sind aus der Gruppe, bestehend aus Polyethylenglykolen, Glycerol, Propylenglykol, Dipropylenglykol und Mischungen davon.
  90. Viskose Lösung nach Anspruch 89, wobei die Verdünnungsmittel Polyethylenglykole mit Molekulargewichten zwischen 200 und 600 umfassen.
  91. Viskose Lösung nach Anspruch 87, wobei das Verdünnungsmittel polar ist und einen Siedepunkt von weniger als 150°C umfasst.
  92. Viskose Lösung nach Anspruch 91, wobei die Verdünnungsmittel ausgewählt sind aus der Gruppe, bestehend aus Alkoholen, Etheralkoholen und Mischungen davon.
  93. Viskose Lösung nach Anspruch 91, wobei die Verdünnungsmittel ausgewählt sind aus der Gruppe, bestehend aus 3-Methoxy-1-butanol, Methyllactat, 1-Methoxy-2-propanol, 1-Ethoxy-2-propanol, Ethyllactat, Isopropyllactat und Mischungen davon.
  94. Viskose Lösung nach Anspruch 87, die weiter wenigstens einen Initiator umfasst.
  95. Viskose Lösung nach Anspruch 94, wobei der Initiator wenigstens einen Photoinitiator, thermisch aktivierten Initiator und Mischungen davon umfasst.
  96. Viskose Lösung nach Anspruch 95, wobei der Initiator ausgewählt ist aus der Gruppe, bestehend aus Bis(2,6-dimethoxybenzoyl)-2,4,4-trimethylpentylphosphinoxid und Diketon, 1-Hydroxycyclohexylphenylketon.
  97. Viskose Lösung nach Anspruch 87, wobei die viskose Lösung eine Entspannungszeit von weniger als 10 Sekunden besitzt.
  98. Viskose Lösung nach Anspruch 87, wobei die viskose Lösung eine Entspannungszeit von weniger als 5 Sekunden besitzt.
  99. Viskose Lösung nach Anspruch 87, wobei die viskose Lösung eine Entspannungszeit von weniger als 1 Sekunde besitzt.
  100. Zusammensetzung nach Anspruch 75, wobei das vernetzbare Präpolymer eine bimodale Molekulargewichtsverteilung umfasst.
  101. Hydrogel, das ein Poly-HEMA-Netzwerk umfasst, das aus der Zusammensetzung nach Anspruch 75 gebildet ist.
  102. Hydrogel nach Anspruch 101, wobei das Hydrogel einen Modul von wenigstens 138 kPa (20 psi) besitzt.
  103. Hydrogel nach Anspruch 101, wobei der Modul zwischen 138 und 621 kPa (20 und 90 psi) liegt.
  104. Hydrogel nach Anspruch 101, wobei das Hydrogel eine Verlängerung bei Bruch von mehr als 100% besitzt.
  105. Hydrogel nach Anspruch 101, wobei das Hydrogel eine Verlängerung bei Bruch von mehr 120% besitzt.
  106. Gegenstand, der das Hydrogel nach Anspruch 101 umfasst.
  107. Gegenstand nach Anspruch 106, wobei der Gegenstand eine biomedizinische Einrichtung umfasst.
  108. Gegenstand nach Anspruch 106, wobei der Gegenstand eine ophthalmische Einrichtung ist.
  109. Gegenstand nach Anspruch 108, wobei die ophthalmische Einrichtung eine weiche Kontaktlinse ist.
  110. Gegenstand, der ein Polymer-Netzwerk umfasst, das aus der Zusammensetzung nach Anspruch 75 gebildet ist.
  111. Verfahren, umfassend
    (a) Ausformen einer einen Gegenstand bildenden Menge einer viskosen Lösung zu einer Gegenstandsform; und
    (b) Aushärten der Gegenstandsform unter Bedingungen, die ausreichend sind, um ein Polymer-Netzwerk zu bilden.
  112. Verfahren nach Anspruch 111, das weiter den Schritt umfasst, dass die ausgeformte Form vor dem Aushärten für eine Zeit entspannen gelassen wird, die ausreichend ist, um Spannungen zu eliminieren, die durch das Ausformen induziert worden sind.
  113. Verfahren nach Anspruch 111, das weiter den Schritt umfasst, dass die ausgeformte viskose Lösung vor dem Aushärten ruhen gelassen wird.
  114. Verfahren nach Anspruch 111, wobei die ausgeformte Form für einen Zeitraum ruhen gelassen wird, der die zwei- bis dreifache Entspannungszeit für die viskose Lösung ist.
  115. Verfahren nach Anspruch 114, wobei der Zeitraum weniger als 30 Sekunden beträgt.
  116. Verfahren nach Anspruch 114, wobei der Zeitraum weniger als 10 Sekunden beträgt.
  117. Verfahren nach Anspruch 114, wobei der Zeitraum weniger als 5 Sekunden beträgt.
  118. Verfahren nach Anspruch 111, wobei die viskose Lösung bei der Bildung des Gegenstandes eine Schrumpfung von weniger als 2% zeigt.
  119. Verfahren nach Anspruch 111, wobei die viskose Lösung bei der Ausbildung des Gegenstandes eine Schrumpfung von weniger als 1 % zeigt.
  120. Verfahren nach Anspruch 111, wobei der Gegenstand eine biomedizinische Einrichtung umfasst.
  121. Verfahren nach Anspruch 111, wobei das Ausformen über direktes Ausformen durchgeführt wird und der Gegenstand eine ophthalmische Einrichtung ist.
  122. Verfahren nach Anspruch 111, wobei die ophthalmische Einrichtung eine weiche Kontaktlinse ist.
  123. Verfahren nach Anspruch 9, wobei wenigstens ein Comonomer ein angefärbtes Monomer ist, das Licht im sichtbaren und/oder ultravioletten Bereich absorbiert.
  124. Verfahren nach Anspruch 56, wobei das Verdünnungsmittel weiter Wasser umfasst.
  125. Zusammensetzung, die Poly-HEMA umfasst, das weniger als 10% Polymermoleküle mit einem Peak-Molekulargewicht von weniger als 15.000 aufweist.
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US367253 2003-02-14
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