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HK1061005B - Cigarette packet - Google Patents

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Info

Publication number
HK1061005B
HK1061005B HK04104011.3A HK04104011A HK1061005B HK 1061005 B HK1061005 B HK 1061005B HK 04104011 A HK04104011 A HK 04104011A HK 1061005 B HK1061005 B HK 1061005B
Authority
HK
Hong Kong
Prior art keywords
front wall
inner part
section
cigarette packet
packet according
Prior art date
Application number
HK04104011.3A
Other languages
English (en)
French (fr)
Chinese (zh)
Other versions
HK1061005A1 (en
Inventor
Bartels Jochen
Schulte Birte
Hausen Volker
Original Assignee
Reemtsma Cigarettenfabriken Gmbh
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Priority claimed from DE10115935A external-priority patent/DE10115935C2/de
Application filed by Reemtsma Cigarettenfabriken Gmbh filed Critical Reemtsma Cigarettenfabriken Gmbh
Publication of HK1061005A1 publication Critical patent/HK1061005A1/xx
Publication of HK1061005B publication Critical patent/HK1061005B/xx

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Description

Die Erfindung betrifft eine Cigarettenpackung mit einem Außenteil aus einem prismatischen Grundkörper und einer daran angelenkten Kappe zum öffnen und Schließen der Packung und mit einem Innenteil, das den Cigarettenblock dampf- und/oder aromadicht umhüllt und eine Vorderwand, eine Rückwand, Vorderwand-Seitenlappen, Rückwand-Seitenlappen sowie eine Entnahmeöffnung aufweist, die durch eine wiederversiegelbare Klebelasche verschließbar ist.
Eine derartige Cigarettenpackung ist beispielsweise aus der US-A- 6,164,444 bekannt. Sie offenbart eine im Querschnitt rechteckige Kappenfaltschachtel, die eine aus Barrierematerial bestehende Cigarettenumhüllung als Innenwicklung enthält. Diese kompakte und gesiegelte Innenwickluag besitzt eine Entnahmeöffnung für die Cigaretten, die durch ein separates Etikett verschlossen wird. Das Barrierematerial ist weich und benötigt zum Versiegeln der Nähte einen stützenden Innenrahmen, der gleichzeitig die innenliegenden Cigaretten vor mechanischer Beschädigung und vor thermischer Beanspruchung beim Siegelvorgang schützt. Ferner liefert der Innenrahmen eine Unterstützung im Kappenbereich für ein Wiederverschließen des Etiketts nach einer Cigarettenentnahme, die bei dieser vorbekannten Cigarettenpackung dadurch erreicht wird, dass das Innenteil oder der Kragen im Bereich der oberen Enden seiner Seitenwände Lappen aufweist, die Unterstützungsflächen bilden und damit den Druck beim Wiederverschließen der Klebelasche aufnehmen. Alternativ schlägt diese Druckschrift vor, das Innenteil mit einem U-förmigen Kragen zu versehen, der bei betriebsbereit gefaltetem Innenteil die Entnahmeöffnung U-förmig umgibt und aufgrund seiner Befestigung mit der Vorderwand des Innenteils eine Unterstützungsfläche für die Klebelasche des Barrierematerials bildet.
Diese bekannte Cigarettenpackung hat aber einige Nachteile. So sind bei der hermetischen Cigarettenumhüllung drei separate Materialien beteiligt, die im Verpackungsprozess einzeln geführt und positionsgenau platziert werden müssen. Vorteilhaft wäre hier ein einstückiges Material, das den gleichen Zweck erfüllt, aber einfach und zuverlässiger zu verarbeiten ist.
Ein weiterer Nachteil der US-A-6,164,444 besteht darin, daß ein aus Kartonmaterial bestehender Innenrahmen in direktem Kontakt mit den umhüllten Cigaretten steht. Denn es ist bekannt, daß Tabakprodukte und insbesondere Cigaretten bei direktem Kontakt Fremdgerüche aus Kartonagen aufnehmen können, die dann beim Rauchen zu einer Veränderung des Rauchgeschmacks führen. Aus diesem Grund wird es vielfach versucht, den direkten Kontakt der Cigaretten mit dem Karton durch Einbringen einer weiteren Schicht zu vermeiden. Derartige zusätzliche Aromabarriereschichten sind beispielsweise kaschierte Aluminiumfolie, metallisiertes Papier oder ähnliche Materialien.
Aus der WO 98/49072 ist eine "Slide and Shell"-Packung (also keine Kappenschachtel) für Cigaretten oder dergleichen bekannt, bei der die Cigaretten von einer Innenumhüllung zur Feuchtigkeits- und Aromaerhaltung umschlossen sind. Die Innenumhüllung wird von einer Materialbahn aus einem weichen, mehrschichtigem Laminat gebildet, das um den Cigarettenblock gelegt und dann verschweißt wird.
Schließlich offenbart die WO 99/28212 eine steife Cigarettenpackung, die von einem Barrierematerial in Form eines Kunststoff-Folienlaminats oder einer metallisierten Folie umhüllt ist.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Cigarettenpackung der genannten Art derart zu verbessern, daß sie auf einfachere und dennoch den Cigarettenblock schonende Weise herstellbar ist. Zur Lösung dieser Aufgabe dient die Cigarettenpackung der eingangs genannten Art mit den kennzeichnenden Merkmalen des Patentanspruchs 1.
Das erfindungsgemäße Innenteil lässt sich als ebener Zuschnitt aus dampfdichtem und aromadichtem Material stanzen, beispielsweise aus Karton, der auf wenigstens einer Seite mit einem Barrierematerial wie Kunststoff oder Metall beschichtet ist, oder aus einer anderen geeigneten Folie.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert; es zeigen:
Figur 1
ein erstes Ausführungsbeispiel in perspektivischer Darstellung mit Packung und Innenteil;
Figur 2
das Innenteil aus Figur 1 in abgewickelter Form als Zuschnitt;
Figur 3
eine schematische Querschnittsansicht eines Ausführungsbeispiels mit rechteckiger Packung und rechteckigem Innenteil;
Figur 3a
eine schematische Querschnittsansicht eines Ausführungsbeispiels mit rechteckiger Packung und achteckigem Innenteil;
Figur 3b
eine schematische Querschnittsansicht eines Ausführungsbeispiels mit rechteckiger Packung und rechteckigem Innenteil mit abgerundeten Kanten;
Figur 3c
eine schematische Querschnittsansicht eines Ausführungsbeispiels mit rechteckiger Packung und ovalem Innenteil;
Figur 4
eine schematische Querschnittsansicht eines Ausführungsbeispiels mit achteckiger Packung und achteckigem Innenteil;
Figur 4a
eine schematische Querschnittsansicht eines Ausführungsbeispiels mit achteckiger Packung und rechteckigem Innenteil;
Figur 4b
eine schematische Querschnittsansicht eines Ausführungsbeispiels mit achteckiger Packung und rechteckigem Innenteil mit abgerundeten Kanten;
Figur 4c
eine schematische Querschnittsansicht eines Ausführungsbeispiels mit achteckiger Packung und ovalem Innenteil;
Figur 5
eine schematische Querschnittsansicht mit rechteckiger Packung mit abgerundeten Kanten und mit rechteckigem Innenteil;
Figur 5a
eine schematische Querschnittsansicht mit rechteckiger Packung mit abgerundeten Kanten und mit achteckigem Innenteil;
Figur 5b
eine schematische Querschnittsansicht mit rechteckiger Packung mit abgerundeten Kanten und mit rechteckigem Innenteil mit ebenfalls abgerundeten Kanten;
Figur 5c
eine schematische Querschnittsansicht mit rechteckiger Packung mit abgerundeten Kanten und mit ovalem Innenteil;
Figur 6
eine schematische Querschnittsansicht eines Ausführungsbeispiels mit ovaler Packung und achteckigem Innenteil;
Figur 6a
eine schematische Querschnittsansicht eines Ausführungsbeispiels mit ovaler Packung und rechteckigem Innenteil;
Figur 6b
eine schematische Querschnittsansicht eines Ausführungsbeispiels mit ovaler Packung und rechteckigem Innenteil mit abgerundeten Kanten; und
Figur 6c
eine schematische Querschnittsansicht eines Ausführungsbeispiels mit ovaler Packung und ovalem Innenteil.
Figur 1 zeigt im rechten Teil eine achteckige Packung 1 als Cigarettenpackung in Form einer Kappenfaltschachtel mit einem Grundkörper 5 und einer daran über eine Faltlinie angelenkten schwenkbaren Kappe 6. In den Grundkörper 5 ist ein Innenteil 2 eingesetzt, das in der dargestellten Ausführungsform eine andere Querschnittsform als der Grundkörper 5 hat, nämlich rechteckig ist. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass der Querschnitt des Innenteils 2 auch achteckig sein kann, wie dies Figur 4 zeigt, wobei dort die Packung 1 im Querschnitt rechteckig sein soll. Selbstverständlich können aber auch Packung 1 und Innenteil 2 die gleiche Querschnittsform haben, also beide rechteckig, beide achteckig oder beide oval sein. Ferner können bei rechteckigen Querschnitten die Ecken abgerundet sein, oder es können die Seitenwände überhaupt halbrund ausgebildet werden, wie es bei der in der PCT/EP98/04131 offenbarten Cigarettenpackung der Fall ist.
Das Innenteil 2 weist eine Entnahmeöffnung 3 zum Entnehmen von Cigaretten auf, wenn die Kappe 6 in der in Figur 1 gezeigten Weise nach hinten geklappt und eine Klebelasche 4 in der ebenfalls dargestellten Weise vom Innenteil 2 abgelöst ist. Man erkennt in Figur 2, dass die Klebelasche 4 an einer Rückwand 12 des Innenteils 2 hängt und mit einem Siegelungs- oder Kleberand 44 aus Klebstoff auf den Kragenabschnitten 19, 19' des Innenteils 2 haften kann, um das Innenteil 2 wie eine Barriereschicht dampfdicht und aromadicht zu verschließen.
Figur 2 zeigt das Innenteil 2 allein in abgewickelter Darstellung als Zuschnitt eines Barrierematerials. Als Material für den Zuschnitt kommen metallisierter oder mit Kunststoff beschichteter Karton, Kunststofffolie o.ä. in Frage. In einer ersten Ausführungsform ist das Innenteil 2 aus einem Kartonzuschnitt aus Barrierematerial gestanzt oder geschnitten, in einer anderen Ausführungsform aus Kunststofffolie hergestellt, so dass es im gefalteten Zustand einen als Dampf- oder Aromasperre wirkenden Behälter mit einer Vorderwand 10, einer Rückwand 12, mit Seitenwänden 14 und 14' und einem Boden 16 bildet.
Der Zuschnitt für das Innenteil 2 weist in Figur 2 von rechts nach links folgende Teile auf, die in gerader Folge miteinander verbunden und nur durch Falzlinien getrennt sind: Die Vorderwand 10, einen Boden 16, die Rückwand 12 und die Klebelasche 4. An die Vorderwand 10 schließen oben und unten und damit an beiden Seiten Vorderwand-Seitenlappen 11, 11', an den Boden 16 schließen zu beiden Seiten Boden-Seitenlappen 15, 15' und an die Rückwand 12 schließen wieder oben und unten und damit an beiden Seiten Rückwand-Seitenlappen 13, 13' an. Bei gefaltetem Zuschnitt werden die Rückwand-Seitenlappen 13, 13' von den Vorderwand-Seitenlappen 11, 11' überdeckt und sind mit diesen verklebt oder versiegelt und bilden dadurch die in Figur 1 erkennbaren Seitenwände 14, 14'. Dabei sind außerdem die Boden-Seitenlappen 15, 15' mit den Rückwand-Seitenlappen 13, 13' verklebt oder versiegelt und stabilisieren dadurch Boden 16 und Rückwand 12 des Innenteils 2. Die Seitenlappen 11, 11', 13, 13' und 15, 15' sind durch die Falzlinien 20, 20' von der Vorderwand 10, der Rückwand 12 und dem Boden 16 getrennt.
Die Vorderwand 10 des Innenteils 2 weist ferner an ihrem rechten Rand von Figur 2, der bei gemäß Figur 1 gefaltetem Innenteil 2 ein oberer Rand 18 ist, einen U-förmigen Ausschnitt 21 auf, der sich vom oberen Rand 18 parallel zu den Seitenwänden 14, 14' nach unten erstreckt und in einem Abstand von 0,5 bis 3 cm endet. Auf diese Weise ist eine Entnahmeöffnung 3 für das Entnehmen von Cigaretten gebildet. Außerdem schließt im Bereich neben dem Ausschnitt 21 an die Vorderwand 10 je ein Vorderwand-Kragenlappen 23, 23' an, der jeweils in gefaltetem Zustand gemäß Figur 1 unter einem Kragenabschnitt 19, 19' zu liegen kommt und mit diesem verklebt oder versiegelt wird. Zu diesem Zweck sind die Kragenabschnitte 19, 19' neben den Vorderwand-Kragenlappen 23, 23' angeordnet, jedoch nicht mit diesen verbunden, sondern hängen an den Vorderwand-Seitenlappen 11, 11', mit denen sie über eine Falzlinie am oberen Rand 18 des Innenteils 2 verbunden sind.
Die in Figur 1 nicht dargestellten Cigaretten werden somit teilweise von den Kragenabschnitten 19, 19' gehalten, die sich über die gesamte Breite der Seitenwände 14, 14' und über einen Teil der Vorderwand 10 erstrecken und an den Rändern der Entnahmeöffnung 3 enden.
Figur 2 zeigt ferner die in Verbindung mit Figur 1 bereits erwähnte Klebelasche 4 aus dampfdichtem und aromadichtem Material. Sie hat etwa eine Form, die der Form der Entnahmeöffnung 3 in der Vorderwand 10 entspricht, jedoch um die Breite eines Klebe- oder Siegelungsrandes 44 größer als die Breite der Entnahmeöffnung 3 ist. In einer Ausführungsform wird der Klebeoder Siegelungsrand 44 dadurch gebildet, dass eine Schutzfolie 43 auf die Klebelasche 4 aufgeklebt ist, die nur einen so breiten Kleberand freilässt, wie dies der Breite der Kragenabschnitte 19, 19' des Innenteils 2 entspricht. In einer anderen Ausführungsform hat der Klebe- oder Siegelungsrand 44 die Form eines Streifens von überall etwa gleicher Breite. Dabei bildet der Klebe- oder Siegelungsrand 44 eine offene, etwa U-förmige Kurve, wie dies der Zeichnung ohne weiteres zu entnehmen ist. Eine Falzlinie 42 verläuft quer über die Klebelasche 4 und damit auch quer über die Schutzfolie 43 und setzt sich über den Klebe- oder Siegelungsrand 44 fort, so daß bei über die Entnahmeöffnung 3 gefalteter und an der Vorderwand 10 und auf den Kragenabschnitten 19, 19' haftender Klebelasche 4 die Falzlinie 42 mit dem oberen Rand 18 des Innenteils 2 fluchtet.
In der dargestellten Ausführungsform reichen die Kragenabschnitte 19, 19' von den Seitenwänden 14, 14' bis zum Rand der Entnahmeöffnung 3. Außerdem verläuft ihr freier Rand 119 parallel zu den Seitenwänden 14, 14'. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass der freie Rand 119 der Kragenabschnitte 19, 19' aber auch einen anderen Verlauf als geradlinig haben kann, also beispielsweise konkav oder konvex oder ähnlich geformt sein könnte.
In einer weiteren Ausführungsform besteht die Klebelasche aus einem Stück und aus dem gleichen Material wie der restliche Zuschnitt des Innenteils 2, wobei im Konterdruck entsprechender Klebstoff auf den Klebe- oder Siegelungsrand 44 aufgebracht ist.
Schließlich zeigen die Figuren 3 bis 6 noch, dass in eine rechteckige, achteckige oder ovale Packung 1 ein rechteckiges, achteckiges oder ovales Innenteil 2 eingesetzt sein kann.
Im einzelnen zeigt Figur 3 eine rechteckige Packung 1' in die ein rechteckiges Innenteil 2 eingesetzt ist.
Figur 3a zeigt eine rechteckige Packung 1', in die ein achteckiges Innenteil 2' eingesetzt ist.
Figur 3b zeigt eine rechteckige Packung 1', in die ein ebenfalls rechteckiges Innenteil 2" eingesetzt ist, das jedoch abgerundete Kanten 20 hat. Die abgerundeten Kanten erstrecken sich über die gesamte Höhe des Innenteils 2", also vom Boden 16 bis zum oberen Rand 18.
Figur 3c zeigt wiederum eine rechteckige Packung 1', in die ein ovales Innenteil 2''' eingesetzt ist.
Die Figuren 4 bis 4c, 5 bis 5c und 6 bis 6c zeigen ähnliche Darstellungen, wobei wiederum gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen versehen sind.
Wie man ohne weiteres erkennt, ist bei den nachfolgenden Ausführungsformen nach den Figuren 4, 5 und 6 jeweils die Querschnittform der Packung 1 gleich, während die Querschnittsform des eingesetzten Innenteils 2 abgewandelt ist.

Claims (10)

  1. Cigarettenpackung mit einem Außenteil aus einem prismatischen Grundkörper (5) und einer daran angelenkten Kappe (6) zum Öffnen und Schließen der Packung (1) und mit einem Innenteil (2), das den Cigarettenblock dampf- und/oder aromadicht umhüllt und eine Vorderwand (10), eine Rückwand (12), Vorderwand-Seitenlappen (11, 11'), Rückwand-Seitenlappen (13, 13') sowie eine Entnahmeöffnung (3) aufweist, die durch eine wiederversiegelbare Klebelasche (4) verschließbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Innenteil (2) aus einem einzigen Zuschnitt aus steifem, faltbarem Material besteht; dass die Klebelasche (4) an der Rückwand (12) angelenkt ist und die Entnahmeöffnung (3) überdeckt, die durch einen vom oberen Rand (18) der Vorderwand (10) in diese hinein sich erstreckenden Ausschnit (21) gebildet ist; und dass an der Vorderwand (10) neben dem Ausschnitt (21) je ein Vorderwand-Kragen-lappen (23, 23') und an jedem Vorderwand-Seitenlappen (11, 11') neben den vorderwand-Kragenlappen (23, 23') jeweils ein Kragenabschnitt (19, 19') angelenkt ist.
  2. Cigarettenpackung nach Anspurch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Innenteil (2) aus metallisiertem oder mit Kunststoff beschichtetem Karton oder aus Kunststofffolie o.ä. besteht.
  3. Cigarettenpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass auf die Klebelasche (4) ein umlaufender Kleberand als Siegelungsrand (44) aufgebracht ist.
  4. Cigarettenpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass auf die Klebelasche (4) eine Schutzfolie (43) aufgebracht ist, die von der Klebeschicht nur einen Siegelungsrand (44) freilässt.
  5. Cigarettenpackung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Siegelungsrand (44) einen U-förmigen Klebestreifen bildet.
  6. Cigarettenpackung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die zwei Kragenabschnitte (19') mit den beiden Vorderwand-Kragenlappen (23, 23') verbunden sind.
  7. Cigarettenpackung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Packung (1) im Querschnitt achteckig und das Innenteil (2) im Querschnitt rechteckig ist.
  8. Cigarettenpackung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Packung (1) und das Innenteil (2) im Querschnitt rechteckig sind.
  9. Cigarettenpackung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Packung (1) und das Innenteil (2) im Querschnitt achteckig sind.
  10. Cigarettenpackung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Packung (1') im Querschnitt rechteckig und das Innenteil (2') im Querschnitt achteckig ist.
HK04104011.3A 2001-03-30 2002-02-12 Cigarette packet HK1061005B (en)

Applications Claiming Priority (3)

Application Number Priority Date Filing Date Title
DE10115935A DE10115935C2 (de) 2001-03-30 2001-03-30 Cigarettenpackung
DE10115935 2001-03-30
PCT/EP2002/001446 WO2002079052A1 (de) 2001-03-30 2002-02-12 Cigarettenpackung

Publications (2)

Publication Number Publication Date
HK1061005A1 HK1061005A1 (en) 2004-09-03
HK1061005B true HK1061005B (en) 2005-03-04

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