EP4357551B1 - Putzprofil - Google Patents
PutzprofilInfo
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- EP4357551B1 EP4357551B1 EP24163151.4A EP24163151A EP4357551B1 EP 4357551 B1 EP4357551 B1 EP 4357551B1 EP 24163151 A EP24163151 A EP 24163151A EP 4357551 B1 EP4357551 B1 EP 4357551B1
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- EP
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- film
- edge
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- E—FIXED CONSTRUCTIONS
- E04—BUILDING
- E04F—FINISHING WORK ON BUILDINGS, e.g. STAIRS, FLOORS
- E04F13/00—Coverings or linings, e.g. for walls or ceilings
- E04F13/02—Coverings or linings, e.g. for walls or ceilings of plastic materials hardening after applying, e.g. plaster
- E04F13/04—Bases for plaster
- E04F13/06—Edge-protecting borders
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- E04F13/00—Coverings or linings, e.g. for walls or ceilings
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- E04F13/04—Bases for plaster
- E04F13/06—Edge-protecting borders
- E04F2013/063—Edge-protecting borders for corners
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- E04F13/02—Coverings or linings, e.g. for walls or ceilings of plastic materials hardening after applying, e.g. plaster
- E04F13/04—Bases for plaster
- E04F13/06—Edge-protecting borders
- E04F2013/065—Edge-protecting borders for lower edges of outer insulation layers
Definitions
- the US 2002/073639 A1 discloses a drywall profile comprising a metallic edge portion with a plasterable strip attached thereto.
- the problem is solved by a plaster profile having the features of claim 1.
- the plaster profile can in particular be an edge profile.
- Edge profiles are used to create clean edges when plastering walls.
- applying plaster can be particularly difficult in the corner area, as a relatively large amount of plaster must adhere to a small surface area. Therefore, a plastic cover is often attached to the corner edge. This protrudes from the corner edge and is covered with little or no plaster. This plastic cover can also provide corrosion protection, but it involves undesirable additional costs.
- a plasterable film is applied to the edge section.
- the plasterable film provides a suitable adhesive substrate, ensuring reliable adhesion of the plaster even in the corner area, even without openings. This advantageously eliminates the need for a plastic cover.
- the edge section is rounded and the plasterable film is not applied directly to the edge section, but to a plastic head which in turn is applied to the edge section.
- the edge section is preferably completely closed. Since the edge section is also designed, at least in some areas, for the application of a plaster layer, it corresponds to the plaster leg of the plaster profiles described below, in particular its completely closed surface section.
- the corner edge can be aligned parallel to the longitudinal direction of the profile body.
- the plasterable film can be glued in particular to the edge section.
- the plasterable film extends over the corner edge. This provides an improved adhesive surface on both sides of the corner edge.
- the plasterable film can be designed as described below. Furthermore, advantageous configurations of the profile body, which are described below in connection with an overhang profile, can also be advantageous for an edge profile.
- the film can at least flat strips or the entire edge section cover the entire surface; at least the said flat strip or the entire edge section is at least substantially smooth; the profile body is in one piece; the profile body is made of stainless steel; the plasterable film is designed as a self-adhesive film; and/or the plasterable film comprises at least one fleece layer.
- the disclosure also relates to a plaster profile, in particular an overhang profile or an edge profile, with an elongated profile body which is provided for fastening to a wall section to be plastered and which has at least one flat section, in particular a plaster leg, which is designed for applying a plaster layer.
- plaster profiles are generally used to create precise plaster finishes or plaster boundaries in construction. They are available in a wide variety of designs, for example as overhang profiles, edge profiles, connection profiles, end profiles, plaster gauges, dimpled sheet profiles, expansion and movement joint profiles, reveal connection profiles or base profiles.
- the plaster leg can be provided with perforations or profiles or be designed as a wire mesh. This allows the plaster to claw into or onto the profile, but is associated with comparatively high production costs.
- a particular problem is the permeability of perforated or wire mesh plaster legs, in that the applied plaster can trickle down or fall off the back of the plaster leg. This problem occurs particularly with horizontally applied overhang profiles where there is a cavity between the plaster leg and the wall.
- a plastic profile or a plastic cover can be attached to the plaster leg, but this increases the production costs and the location of use due to the specified dimensions of the plastic profile or cover.
- the plaster profile comprises an elongated profile body which is provided for fastening to a wall section to be plastered and which has at least one flat plaster leg which is designed for applying a plaster layer, wherein the at least one flat plaster leg has a continuously closed surface section and wherein a plasterable film is applied to the continuously closed surface section.
- the continuously closed surface section is at least substantially smooth. This allows for simple production because no work steps for roughening or structuring the surface of the plaster leg are required. Furthermore, the plasterable film is easier to apply to a smooth surface.
- the profile body can be made of one piece. This allows for particularly simple and cost-effective production.
- the profile body can be designed as a stamped and bent part, particularly made of sheet metal.
- the profile body is preferably made of stainless steel. This prevents corrosion of the profile body, which is particularly important near the base, where exposure to moisture, snow, and road salt is more likely.
- the profile body could also be made of a metal other than stainless steel, plastic, or another corrosion-resistant material.
- the plasterable film is glued to the plaster leg. This allows for particularly simple installation. Gluing it to a continuous, smooth surface is particularly advantageous.
- the plasterable film can be designed as a self-adhesive film. This means that the plasterable film can include an adhesive layer. This eliminates the need for a separate application of adhesive to the plaster leg during production.
- the profile body has a contact surface for applying the plaster profile to the wall section to be plastered, wherein the at least one flat plaster leg extends in an overhang plane that is offset from the contact surface, in particular offset parallel to it.
- Plaster profiles designed in this way are used, for example, as overhang profiles or metal connection profiles.
- the plaster leg can at least partially cover a wall-side connection sheet, a capping strip, or the like. With horizontally mounted plaster profiles with an overhanging and perforated plaster leg, the problem of plaster seeping through and falling down occurs particularly. Due to the continuously closed surface section, falling plaster is not to be expected with a plaster profile according to the disclosure.
- the overhang plane can be offset from the contact surface by an offset of at least 3 mm and at most 30 mm, preferably by at least 5 mm and at most 15 mm.
- a special variant provides for the plaster profile to include a flat finishing strip, which is arranged adjacent to the plaster leg and extends perpendicular to it. Such a finishing strip creates a precise and visually appealing finish to the plaster surface.
- a plasterable film can also be applied to the finishing strip.
- the finishing strip can be formed by one or more bent sections of the profile body, which makes it particularly easy to manufacture.
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Description
- Die Erfindung betrifft ein Putzprofil mit einem lang gestreckten Profilkörper, der zur Befestigung an einem zu verputzenden Wandabschnitt vorgesehen ist und einen Kantenabschnitt aufweist, der einen flächigen Streifen umfasst, welcher entlang einer Eckkante umgebogen ist und wenigstens bereichsweise für einen Auftrag einer Putzschicht ausgebildet ist.
- Die
US 2002/073639 A1 offenbart ein Trockenbauprofil, das einen metallischen Kantenabschnitt mit einem daran angebrachten überputzbaren Streifen umfasst. - Es ist eine Aufgabe der Erfindung, ein Putzprofil der eingangs genannten Art bereitzustellen, das ein gutes Anhaften von Putz am Putzschenkel oder an einem sonstigen für den Auftrag einer Putzschicht ausgebildeten Abschnitt ermöglicht, mit einfachen Mitteln ein Durchfallen, Herabrinnen oder Herabfallen von Putz vermeidet und vielseitig einsetzbar ist.
- Die Aufgabe wird gelöst durch ein Putzprofil mit den Merkmalen des Anspruchs 1. Bei dem Putzprofil kann es sich insbesondere um ein Kantenprofil handeln.
- Kantenprofile, insbesondere Eckprofile, dienen beim Verputzen von Wänden zum Erzeugen sauberer Kanten. Insbesondere im Bereich der Eckkante kann die Putzauftragung jedoch erschwert sein, da dort vergleichsweise viel Putz an wenig Fläche haften muss. Oftmals wird daher im Bereich der Eckkante eine Kunststoffabdeckung angebracht, die von der Eckkante vorsteht und auf die kein oder nur wenig Putz aufgetragen wird. Die Kunststoffabdeckung kann dabei zugleich dem Korrosionsschutz dienen, ist jedoch mit unerwünschten Mehrkosten verbunden.
- Erfindungsgemäß ist eine überputzbare Folie auf den Kantenabschnitt aufgebracht.
- Die überputzbare Folie stellt einen geeigneten Haftuntergrund bereit, so dass eine zuverlässige Anhaftung des Putzes auch im Bereich der Eckkante selbst bei fehlenden Durchbrechungen gewährleistet ist. Auf eine Kunststoffabdeckung kann dann vorteilhafterweise verzichtet werden.
- Erfindungsgemäß ist der Kantenabschnitt abgerundet und die überputzbare Folie ist nicht direkt auf den Kantenabschnitt aufgebracht, sondern auf einen Kunststoffkopf, der seinerseits auf den Kantenabschnitt aufgebracht ist.
- Der Kantenabschnitt ist dabei vorzugsweise durchgehend geschlossen. Da der Kantenabschnitt zudem zumindest bereichsweise für einen Auftrag einer Putzschicht ausgebildet ist, entspricht er insofern dem Putzschenkel der nachstehend beschriebenen Putzprofile, insbesondere dessen durchgehend geschlossenem Flächenabschnitt.
- Die Eckkante kann parallel zur Längsrichtung des Profilkörpers ausgerichtet sein.
- Die überputzbare Folie kann insbesondere auf den Kantenabschnitt aufgeklebt sein.
- Bevorzugt erstreckt sich die überputzbare Folie über die Eckkante hinweg. Somit ist beidseits der Eckkante ein verbesserter Haftuntergrund vorhanden.
- Die überputzbare Folie kann wie nachstehend beschrieben gestaltet sein. Weiterhin können vorteilhafte Ausgestaltungen des Profilkörpers, die nachstehend im Zusammenhang mit einem Überhangprofil beschrieben sind, auch für ein Kantenprofil vorteilhaft sein. Insbesondere kann: die Folie zumindest den genannten flächigen Streifen oder auch den gesamten Kantenabschnitt vollflächig bedecken; zumindest der genannte flächige Streifen oder auch der gesamte Kantenabschnitt zumindest im Wesentlichen glatt sein; der Profilkörper einstückig sein; der Profilkörper aus Edelstahl gefertigt sein; die überputzbare Folie als selbstklebende Folie ausgeführt sein; und/oder die überputzbare Folie wenigstens eine Vlieslage umfassen.
- Die Offenbarung betrifft auch ein Putzprofil, insbesondere Überhangprofil oder ein Kantenprofil, mit einem lang gestreckten Profilkörper, der zur Befestigung an einem zu verputzenden Wandabschnitt vorgesehen ist und der wenigstens einen flächigen Abschnitt, insbesondere Putzschenkel, aufweist, welcher für einen Auftrag einer Putzschicht ausgebildet ist.
- Solche Putzprofile dienen allgemein zum Erzeugen exakter Putzabschlüsse oder Putzabgrenzungen im Bauwesen. Sie sind in vielfältigen Ausführungen bekannt, beispielsweise als Überhangprofile, Kantenprofile, Anschlussprofile, Abschlussprofile, Putzlehren, Noppenbahnprofile, Dehnung- und Bewegungsfugenprofile, Laibungsanschlussprofile oder Sockelprofile. Damit der aufzutragende Putz zuverlässig am Putzschenkel haftet, kann der Putzschenkel mit Durchbrechungen oder Profilierungen versehen sein oder als Drahtgitter ausgeführt sein. Dies ermöglicht eine Verkrallung des Putzes im oder am Profil, ist aber mit vergleichsweise hohen Herstellungskosten verbunden. Ein spezielles Problem ist die Durchlässigkeit von gelochten oder als Drahtgitter ausgeführten Putzschenkeln insofern, als der aufgetragene Putz auf der Rückseite des Putzschenkels herabrinnen oder herabfallen kann. Dieses Problem tritt insbesondere bei horizontal angewendeten Überhangprofilen auf, bei welchen zwischen dem Putzschenkel und der Wand ein Hohlraum besteht. Um herabrinnenden oder herabfallenden Putz aufzufangen, kann ein Kunststoffprofil oder eine Kunststoffabdeckung am Putzschenkel angebracht sein, was jedoch die Fertigungskosten zusätzlich erhöht und den Einsatzort aufgrund der vorgegebenen Abmessungen des Kunststoffprofils oder der Abdeckung einschränkt.
- Offenbarungsgemäß umfasst das Putzprofil einen lang gestreckten Profilkörper, der zur Befestigung an einem zu verputzenden Wandabschnitt vorgesehen ist und der wenigstens einen flächigen Putzschenkel aufweist, welcher für einen Auftrag einer Putzschicht ausgebildet ist, wobei der wenigstens eine flächige Putzschenkel einen durchgehend geschlossenen Flächenabschnitt aufweist und wobei eine überputzbare Folie auf den durchgehend geschlossenen Flächenabschnitt aufgebracht ist.
- Der geschlossene Flächenabschnitt des Putzschenkels weist also keine Durchbrechungen oder Ausnehmungen auf. Daher kann der aufgetragene Putz nicht durch den Putzschenkel hindurchtreten und auf ein anderes Bauteil oder zu Boden rinnen. Demgemäß kann auf ein Kunststoffprofil oder eine Kunststoffabdeckung zum Auffangen des Putzes verzichtet werden, wodurch eine flexiblere Anwendung des Putzprofils in Kombination mit unterschiedlichen Zusatzkomponenten wie Kappleisten und Anschlussblechen ermöglicht wird. Unter einer überputzbaren Folie im Sinne der vorliegenden Offenbarung ist eine Folie zu verstehen, die speziell für einen Putzauftrag ausgebildet ist, also als Haftuntergrund für Putz ausgelegt ist. Eine zuverlässige Anhaftung des Putzes ist somit trotz der fehlenden Durchbrechungen gewährleistet, weil die überputzbare Folie einen geeigneten Haftuntergrund bereitstellt. Bei der überputzbaren Folie kann es sich um eine Putzträgerfolie handeln, wie sie zum Beispiel zum Abdichten von Anschlussfugen verwendet wird.
- Die überputzbare Folie kann den Putzschenkel zumindest im Wesentlichen vollflächig bedecken, um einen möglichst großflächigen Haftuntergrund bereitzustellen.
- Vorzugsweise ist der durchgehend geschlossene Flächenabschnitt zumindest im Wesentlichen glatt. Dies ermöglicht eine einfache Herstellung, weil keine Arbeitsschritte zur Aufrauhung oder Strukturierung der Oberfläche des Putzschenkels erforderlich sind. Ferner ist die überputzbare Folie auf einer glatten Oberfläche leichter aufzubringen.
- Der Profilkörper kann einstückig sein. Dies ermöglicht eine besonders einfache und kostengünstige Fertigung. Beispielsweise kann der Profilkörper als Stanz-Biegeteil, insbesondere aus Blech, ausgeführt sein.
- Der Profilkörper ist bevorzugt aus Edelstahl gefertigt. Dadurch wird einer Korrosion des Profilkörpers entgegengewirkt, was insbesondere in Sockelnähe von Bedeutung ist, weil dort vermehrt mit Einwirkungen durch Feuchtigkeit, Schnee und Streusalz zu rechnen ist. Grundsätzlich könnte der Profilkörper auch aus einem anderen Metall als Edelstahl, aus Kunststoff oder aus einem anderen korrosionsbeständigen Werkstoff gefertigt sein.
- Gemäß einer Variante ist die überputzbare Folie auf den Putzschenkel aufgeklebt. Dies ermöglicht eine besonders einfache Herstellung. Besonders günstig ist ein Aufkleben auf einer durchgehenden und glatten Oberfläche.
- Die überputzbare Folie kann als selbstklebende Folie ausgeführt sein. Das heißt die überputzbare Folie kann eine Klebeschicht umfassen. Bei der Herstellung ist dann kein separates Auftragen von Klebstoff auf den Putzschenkel notwendig.
- Gemäß einer Variante umfasst die überputzbare Folie wenigstens eine Vlieslage. Die in der Vlieslage enthaltenen Fasern stellen eine große und unregelmäßige Oberfläche bereit und erleichtern die Anhaftung von Putz. Die überputzbare Folie kann grundsätzlich einen Faserwerkstoff, ein Gewebe, ein Gestrick oder dergleichen umfassen.
- Gemäß einer Variante weist der Profilkörper eine Anlagefläche zum Anlegen des Putzprofils an den zu verputzenden Wandabschnitt auf, wobei sich der wenigstens eine flächige Putzschenkel in einer Überhangebene erstreckt, die zu der Anlagefläche versetzt ist, insbesondere parallel versetzt ist. Derart gestaltete Putzprofile werden beispielsweise als Überhangprofile oder Metallanschlussprofile verwendet. Der Putzschenkel kann dabei ein wandseitiges Anschlussblech, eine Kappleiste oder dergleichen wenigstens teilweise überdecken. Bei horizontal montierten Putzprofilen mit überhängendem und gelochtem Putzschenkel tritt das Problem hindurchtretenden und herabfallenden Putzes in besonderer Weise auf. Aufgrund des durchgehend geschlossenen Flächenabschnitts ist bei einem offenbarungsgemä-ßen Putzprofil dagegen nicht mit herabfallendem Putz zu rechnen. Die Überhangebene kann zu der Anlagefläche um einen Versatz von wenigstens 3 mm und höchstens 30 mm, vorzugsweise von wenigstens 5 mm und höchstens 15 mm, versetzt sein.
- Die Anlagefläche kann an einem flächigen Basisschenkel des Putzprofils ausgebildet sein, der mit Durchbrechungen versehen ist. Der flächige Basisschenkel kann selbst zum Einputzen vorgesehen sein und an einem Baukörper wie zum Beispiel einer Wand angeschraubt oder mittels Mörtel befestigt werden. Da hierbei im Allgemeinen kein Herabrinnen oder Herabfallen von Putz zu befürchten ist, sind die Durchbrechungen für eine verbesserte Verkrallung des Putzes vorgesehen.
- Eine spezielle Variante sieht vor, dass das Putzprofil einen flächigen Abschlusssteg umfasst, der an den Putzschenkel anschließend angeordnet ist und sich quer zu diesem erstreckt. Ein solcher Abschlusssteg erzeugt einen exakten und optisch ansprechenden Abschluss der Putzfläche. Auf den Abschlusssteg kann ebenfalls eine überputzbare Folie aufgebracht sein. Der Abschlusssteg kann durch einen oder mehrere umgebogene Abschnitte des Profilkörpers gebildet sein, wodurch sich eine besonders einfache Herstellung ergibt.
- Vorzugsweise ist der Abschlusssteg durchgehend geschlossen. Auf diese Weise kann ein Hindurchtreten von Putz durch den Abschlusssteg vermieden werden, ohne dass der Abschlusssteg dafür mit einer Kunststoffabdeckung versehen werden müsste.
- Ferner kann gemäß einer weiteren Variante vorgesehen sein, dass der Abschlusssteg zwei durch jeweiliges Umbiegen gebildete Lagen umfasst. Um dabei durchgehend geschlossen zu sein, kann es ausreichen, wenn eine Überlagerung der beiden Lagen durchgehend geschlossen ist. Vorzugsweise ist zumindest eine der Lagen durchgehend geschlossen, während die andere Lage Durchbrechungen aufweisen kann. Insbesondere kann diejenige Lage, welche der aufzutragenden Putzschicht zugewandt ist, mit einer Lochung versehen sein. Eine solche Lochung kann einer zusätzlichen Verkrallung des Putzes im Profil dienen. Die andere Lage ist dann vorzugsweise durchgehend geschlossen.
- Weiterbildungen der Erfindung sind auch den abhängigen Ansprüchen, der Beschreibung sowie der beigefügten Zeichnung zu entnehmen.
- Die Erfindung wird nachfolgend beispielhaft unter Bezugnahme auf die Zeichnung beschrieben.
- Fig. 1
- zeigt ein nicht zur Erfindung gehörendes Putzprofil mit einem Putzschenkel, auf den eine überputzbare Folie aufgebracht ist.
- Fig. 2
- zeigt das Putzprofil gemäß
Fig. 1 ohne die überputzbare Folie. - Fig. 3
- ist eine Seitenansicht des in
Fig. 2 gezeigten Putzprofils in einem an einer Wand befestigten und eingeputzten Zustand. - Fig. 4
- ist eine Querschnittsansicht eines weiteren nicht zur Erfindung gehörenden Putzprofils.
- Fig. 5
- ist eine Querschnittsansicht eines nochmals weiteren nicht zur Erfindung gehörenden Putzprofils.
- Fig. 6
- ist eine Querschnittsansicht eines gemäß einer Ausführungsform der Erfindung gestalteten Putzprofils.
- Das in
Fig. 1-3 gezeigte Putzprofil 11 umfasst einen einteiligen Profilkörper 12, der sich in einer Längsrichtung 13 erstreckt. InFig. 1 und2 ist das Putzprofil 11 zur besseren Übersichtlichkeit verkürzt dargestellt. Tatsächlich kann ein offenbarungsgemäßes Putzprofil 11 ein wesentlich größeres Verhältnis von Länge zu Breite aufweisen. Der Profilkörper 12 weist einen Basisschenkel 17 und einen Putzschenkel 19 auf, welche jeweils flächig ausgebildet sind und sich in der Längsrichtung 13 erstrecken. Durch die der begrifflichen Unterscheidung der Schenkel dienenden Bezeichnungen "Basisschenkel" und "Putzschenkel" soll dabei nicht ausgeschlossen werden, dass auch der Basisschenkel 17 eingeputzt wird und hierfür in geeigneter Weise ausgebildet ist (vgl. nachstehend). - Der Profilkörper 12 ist durch Biegen, Kanten Stanzen und gegebenenfalls Strecken aus einem flächenhaften Metallband gefertigt, das vorzugsweise aus Edelstahl besteht. Beispielsweise kann das Metallband 0,5 mm dick sein. Der Basisschenkel 17 und der Putzschenkel 19 sind jeweils einlagig und eben. Der Basisschenkel 17 ist zur Befestigung an einem Baukörper vorgesehen. Die in
Fig. 1 vom Betrachter weg weisende Rückseite des Basisschenkels 17 bildet zu diesem Zweck eine ebene Anlagefläche 21. Wie gezeigt ist der einzuputzende Basisschenkel 17 für eine Putzverkrallung mit Durchbrechungen 22 versehen. - Das gezeigte Putzprofil 11 ist als Überhangprofil ausgeführt. Dementsprechend erstreckt sich der Putzschenkel 19 wie insbesondere in
Fig. 3 erkennbar in einer Überhangebene 23, die parallel zu der Anlagefläche 21 verläuft und zu dieser versetzt ist. Die Überhangebene 23 könnte aber auch nicht parallel zur Anlagefläche 21 verlaufen. In einer vom Basisschenkel 17 weg weisenden Richtung schließt sich ein erster Abschlusssteg 25 an den Putzschenkel 19 an. Der erste Abschlusssteg 25 ist zweilagig, wobei die dem Basisschenkel 17 zugewandte Steglage 27 mit einer Lochung 29 versehen ist, während die andere Steglage 30 einen durchgehend geschlossenen Flächenabschnitt bildet. Der erste Abschlusssteg 25 weist eine Putzkante 26 auf, die in grundsätzlich bekannter Weise beim Putzauftrag zum Abziehen verwendet werden kann. - In einer vom Putzschenkel 19 weg weisenden Richtung schließt sich ein zweiter Abschlusssteg 31 an den Basisschenkel 17 an. Ferner erstreckt sich zwischen dem Basisschenkel 17 und dem Putzschenkel 19 ein Verbindungssteg 33, durch welchen der Versatz zwischen der Anlagefläche 21 und der Überhangebene 23 zustande kommt.
- Wie in
Fig. 2 erkennbar ist, bildet der Putzschenkel 19 einen durchgehend geschlossenen Flächenabschnitt 35, weist also keine Durchbrechungen oder dergleichen auf. InFig. 1 ist eine überputzbare Folie 37 des Putzprofils 11 dargestellt, die im Wesentlichen vollflächig auf den durchgehend geschlossenen Flächenabschnitt 35 des Putzschenkels 19 aufgebracht ist, vorzugsweise durch Kleben. Insbesondere kann die überputzbare Folie 37 selbstklebend sein, also eine Klebeschicht umfassen, was in den Figuren jedoch nicht sichtbar ist. Weiterhin umfasst die überputzbare Folie 37 in dem vorliegenden Beispiel eine ebenfalls nicht im einzelnen erkennbare Vlieslage, z. B. aus einem Fasermaterial. Es kommen aber auch andere Materialien in Betracht. Die Dicke der überputzbaren Folie 37 kann beispielsweise etwa 3 mm betragen. -
Fig. 3 zeigt ein Putzprofil 11 in einem montierten und eingeputzten Zustand. Der Basisschenkel 17 ist mittels Schrauben 40 an der Wand 39 eines Gebäudes befestigt. Zwischen dem Putzschenkel 19 und der Wand 39 besteht dagegen ein Luftspalt oder Hohlraum 45. Das heißt der Putzschenkel 19 bildet einen Überhangschenkel. In den Hohlraum 45 ragt wie gezeigt eine an der Wand 39 befestigte Schutzkomponente 47 wie eine Kappleiste, ein Anschlussblech, eine Noppenbahn oder dergleichen hinein. - Der Basisschenkel 17 und der Putzschenkel 19 des Putzprofils 11 sind mit einer Putzschicht 51 überputzt, die am ersten Abschlusssteg 25 endet. Die Putzschicht 51 umfasst im Idealfall eine gewebearmierte Putzlage 53. Es hat sich gezeigt, dass durch das Vorsehen der zusätzlichen gewebearmierten Putzlage 53 die Putzlage insgesamt stabilisiert wird und die Gefahr von Rissbildungen in der Putzschicht 51 bei Krafteinwirkung auf das Putzprofil 11 minimiert wird. Grundsätzlich kann die Putzschicht 51 mehrere Einzelschichten umfassen.
- Obwohl am Putzschenkel 19 keine Löcher für eine Verkrallung des Putzes vorgesehen sind, haftet die Putzschicht 51 gut am Putzschenkel 19, weil die überputzbare Folie 37 einen günstigen Haftuntergrund bereitstellt. Das Fehlen jeglicher Durchbrechungen im Putzschenkel 19 verhindert ein unerwünschtes Herabfallen von Putz durch den Hohlraum 45.
- Prinzipiell kann der Basisschenkel 17 auch mittels Ansetzmörtel an der Wand 39 befestigt sein. Ein paralleler Versatz des Putzschenkels 19 relativ zum Basisschenkel 17 ist in diesem Fall nicht notwendig, weil der Hohlraum 45 durch den Ansetzmörtel erzeugt wird. Ferner könnte auch am Basisschenkel 17 und/oder am ersten Abschlusssteg 25 eine überputzbare Folie vorgesehen sein.
- Das in
Fig. 4 gezeigte Putzprofil 11' umfasst wie das zuvor beschriebene Putzprofil 11 einen einteiligen lang gestreckten Profilkörper 12', bevorzugt aus Edelstahl. - Die Längsrichtung 13 verläuft senkrecht zur Blattebene. Im Unterschied zu dem in den
Fig. 1 bis 3 gezeigten Überhangprofil ist das inFig. 4 dargestellte Putzprofil 11' als Kantenprofil ausgeführt. Dementsprechend weist der Profilkörper 12' einen Kantenabschnitt 61 auf. Dieser ist dadurch gebildet, dass ein flächiger Streifen 63 entlang einer parallel zur Längsrichtung 13 verlaufenden Eckkante 65 umgebogen ist, bei dem dargestellten Beispiel um 90°, es sind aber auch andere Winkel möglich. - Eine überputzbare Folie 37 ist auf den Kantenabschnitt 61 aufgebracht, vorzugsweise durch Kleben. Die überputzbare Folie 37 kann eine Klebeschicht und wenigstens eine Vlieslage umfassen. Wie gezeigt erstreckt sich die überputzbare Folie 37 über die Eckkante 65 hinweg.
- Aufgrund der überputzbaren Folie 37 ist das Einputzen des Putzprofils 11' erleichtert. Es ist nicht notwendig, den Kantenabschnitt 61 mit Durchbrechungen zu versehen. Dementsprechend bildet der Kantenabschnitt 61 vorzugsweise einen durchgehend geschlossenen Flächenabschnitt. Die überputzbare Folie 37 wirkt außerdem als Korrosionsschutz.
- Das in
Fig. 5 gezeigte Putzprofil 11" ist wie das inFig. 4 dargestellte Putzprofil 11' als Kantenprofil ausgeführt. Der einen durchgehend geschlossenen Flächenabschnitt bildende Kantenabschnitt 61 ist hier jedoch als dachartiger Profilkopf ausgebildet, an welchen sich zwei Schenkel 67 anschließen. Dadurch steht die Ecckante 65 vergleichsweise weiter vor. Die überputzbare Folie 37 ist wie gezeigt auf den als dachartigen Profilkopf ausgebildeten Kantenabschnitt 61 aufgebracht. Somit führt der hohe Metallanteil des dachartigen Profilkopfs nicht zu Haftungsproblemen. Die überputzbare Folie 37 muss sich dabei nicht auf den Kantenabschnitt 61 beschränken, sondern kann sich von dort auch auf zumindest einen Teil eines oder beider Schenkel 67 erstrecken, um auch deren jeweilige Überputzbarkeit zumindest bereichsweise zu verbessern. Für eine verbesserte Überputzbarkeit können die Schenkel 67 außerdem zumindest bereichsweise durchbrochen, z.B. als Streckgitter ausgebildet, sein. Das inFig. 5 dargestellte Putzprofil 11" ist insbesondere für den Außenputz einsetzbar. - In
Fig. 6 ist ein weiteres als Kantenprofil ausgeführtes Putzprofil 11‴ gezeigt, das gemäß einer Ausführungsform der Erfindung gestaltet ist. Dieses weist ähnlich wie das Putzprofil 11" gemäßFig. 5 einen vorstehenden Kantenabschnitt 61 auf. Im Unterschied dazu ist der Kantenabschnitt 61 aber abgerundet. Bei dieser Ausführungsform weist die Eckkante 65 somit einen vergleichsweise großen Krümmungsradius auf. Weiterhin ist die überputzbare Folie 37 nicht direkt auf den Kantenabschnitt 61 aufgebracht, sondern auf einen Kunststoffkopf 68, der seinerseits auf den Kantenabschnitt 61 aufgebracht ist. Die überputzbare Folie 37 ist hier also indirekt auf den Kantenabschnitt 61 des mehrkomponentigen Profilkörpers 12' aufgebracht. Der Kunststoffkopf 68 ist als Kunststoffleiste ausgebildet, die sich in die Längsrichtung 13 erstreckt und auf den Kantenabschnitt 61 insbesondere aufgesteckt sein kann. Vorzugsweise ist der Kunststoffkopf 68 aus Polyvinylchlorid gefertigt. - Eine überputzbare Folie kann im Übrigen bei vielen Arten von Putzprofilen vorteilhaft sein. Bei einem Überhangprofil oder einem Kantenprofil wie in den Figuren dargestellt kommen die Vorteile der Erfindung jedoch besonders zur Geltung.
-
- 11, 11', 11", 11‴
- Putzprofil
- 12, 12'
- Profilkörper
- 13
- Längsrichtung
- 17
- Basisschenkel
- 19
- Putzschenkel
- 21
- Anlagefläche
- 22
- Durchbrechung
- 23
- Überhangebene
- 25
- erster Abschlusssteg
- 27
- Steglage
- 29
- Lochung
- 30
- Steglage
- 31
- zweiter Abschlusssteg
- 33
- Verbindungssteg
- 35
- durchgehend geschlossener Flächenabschnitt
- 37
- überputzbare Folie
- 39
- Wand
- 40
- Schraube
- 45
- Hohlraum
- 47
- Schutzkomponente
- 51
- Putzschicht
- 53
- gewebearmierte Putzlage
- 61
- Kantenabschnitt
- 63
- flächiger Streifen
- 65
- Eckkante
- 67
- Schenkel
- 68
- Kunststoffkopf
Claims (13)
- Putzprofil (11', 11", 11‴), insbesondere Kantenprofil, mit einem lang gestreckten Profilkörper (12'), der zur Befestigung an einem zu verputzenden Wandabschnitt (39) vorgesehen ist und einen, vorzugsweise durchgehend geschlossenen, Kantenabschnitt (61) aufweist, der einen flächigen Streifen (63) umfasst, welcher entlang einer Eckkante (65) umgebogen ist und wenigstens bereichsweise für einen Auftrag einer Putzschicht (51) ausgebildet ist,wobei eine überputzbare Folie (37) auf den Kantenabschnitt (61) aufgebracht, insbesondere aufgeklebt, ist, wobei der Kantenabschnitt (61) abgerundet ist,dadurch gekennzeichnet, dassdie überputzbare Folie (37) nicht direkt auf den Kantenabschnitt (61) aufgebracht ist, sondern auf einen Kunststoffkopf (68), der seinerseits auf den Kantenabschnitt (61) aufgebracht ist.
- Putzprofil nach Anspruch 1,
wobei sich die überputzbare Folie (37) über die Eckkante (65) hinweg erstreckt. - Putzprofil nach Anspruch 1 oder 2,
wobei die überputzbare Folie (37) zumindest den flächigen Streifen (63), vorzugsweise den gesamten Kantenabschnitt (61), vollflächig bedeckt. - Putzprofil nach einem der vorstehenden Ansprüche,
wobei zumindest der flächige Streifen (37), vorzugsweise der gesamte Kantenabschnitt (61), zumindest im Wesentlichen glatt ist. - Putzprofil nach einem der vorstehenden Ansprüche,
wobei die Eckkante (65) parallel zur Längsrichtung (13) des Profilkörpers (12') ausgerichtet ist. - Putzprofil nach einem der vorstehenden Ansprüche,
wobei die überputzbare Folie (37) als selbstklebende Folie ausgeführt ist. - Putzprofil nach einem der vorstehenden Ansprüche,
wobei die überputzbare Folie (37) wenigstens eine Vlieslage umfasst. - Putzprofil nach einem der vorstehenden Ansprüche,
wobei der Profilkörper (12') aus Edelstahl gefertigt ist. - Putzprofil nach einem der vorstehenden Ansprüche,
wobei der Profilkörper (12') einstückig ist. - Putzprofil nach einem der vorstehenden Ansprüche,
wobei der Kantenabschnitt (61) einen durchgehend geschlossenen Flächenabschnitt bildet und als dachartiger Profilkopf ausgebildet ist, an welchen sich zwei Schenkel (67) anschließen. - Putzprofil nach einem der vorstehenden Ansprüche,
wobei der Kunststoffkopf (68) als Kunststoffleiste ausgebildet ist, die sich in die Längsrichtung (13) erstreckt. - Putzprofil nach Anspruch 11,
wobei die Kunststoffleiste auf den Kantenabschnitt (61) aufgesteckt ist. - Putzprofil nach einem der vorstehenden Ansprüche,
wobei der Kunststoffkopf (68) aus Polyvinylchlorid gefertigt ist.
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