Netzgespeiste Materialumschlags- und/oder Baumaschine
Die vorliegende Erfindung betrifft eine netzgespeiste Materialumschlags- und/oder Baumaschine, insbesondere in Form eines Krans wie Turmdrehkrans oder eines anderen Hebezeugs, mit mehreren elektrischen Antrieben zum Antreiben von Arbeitsaggregaten und/oder Strukturteilen der Materialumschlags- und/oder Baumaschine, einer Steuervorrichtung zum Steuern der Antriebe, sowie einer Energieversorgungseinrichtung zum Versorgen der elektrischen Antriebe mit elektrischer Energie, wobei die Energieversorgungseinrichtung einen Netzanschluss zum Anschließen an ein Stromnetz und Speisen der elektrischen Antrieben aus dem Stromnetz aufweist.
Krane wie Turmdrehkrane werden schon seit geraumer Zeit an das am jeweiligen Aufstellungsort verfügbare Stromnetz angeschlossen, um die elektrischen Antriebe des Krans wie beispielsweise dessen Hubwerkantrieb, dessen Drehwerkantrieb, dessen Katzfahrantrieb und ggf. dessen Wippwerkantrieb mit elektrischer Energie zu versorgen. Der Kran besitzt hierzu einen Netzanschluss zum Anschließen an das Stromnetz und Speisen der elektrischen Antriebe aus dem Stromnetz. Diverse andere Baumaschinen wie Betonpumpen oder auch generell Materialumschlagsmaschinen wie Erdbewegungsmaschinen in Form von Baggern oder Hebezeuge beispielsweise in Form von Seilbaggern besitzen auch häufig elektrische Antriebe, die
jedoch dieselelektrisch von einem Generator versorgt werden, der von einem Dieselmotor betrieben wird. Auch für solche mobilen Arbeitsmaschinen, die bislang dieselelektrische Antriebskonzepte besitzen, geht das Bestreben dahin, die elektrischen Antriebe aus einem Netzanschluss zu speisen, um lokal emissionsfrei arbeiten zu können und immer dort, wo ein Netzanschluss zur Verfügung steht, auf den Netzanschluss der Maschine zurückzugreifen.
Eine grundsätzliche Anforderung an eine solche Netzversorgung ist es dabei, den Kran bzw. die Materialumschlags- und/oder Baumaschine möglichst häufig, einfach und sicher elektrisch versorgen zu können, um einen hohen Kundennutzen zu generieren. Die Arbeitsmaschine soll hierzu möglichst nach Art eines Plug-and-Play-Mo- duls an die lokal vorhandene Netzversorgung angeschlossen werden können, ohne die Maschine hierfür jedes Mal umrüsten zu müssen oder größere Vorkehrungen treffen zu müssen.
Ein Problem besteht dabei darin, dass mobile Arbeitsmaschine wie Krane oder andere Materialumschlags- und/oder Baumaschinen an verschiedenen Orten an verschiedene Stromnetze angeschlossen werden, die unterschiedliche Leistungen bereitstellen und lokal unterschiedlich konfiguriert sind. Dies führt insofern zu Problemen, da ein bestimmter Kran nicht aufgestellt werden kann, wenn das lokal verfügbare Stromnetz nicht die notwendige Leistung bereitstellt bzw. die Materialumschlags- und/oder Baumaschine das lokale Stromnetz überfordern würde.
Die Fremdstromversorgung erfordert an sich eine Netzleistung, die mindestens gleichgroß, besser aber größer ist als die maximale Leistungsaufnahme der Materialumschlags- und/oder Baumaschine, um sicherzustellen, dass auch bei Betätigung aller Antriebe der Arbeitsmaschine die Energieversorgung gewährleistet ist und das Stromnetz nicht überfordert wird. Um letzteres zu schützen, werden bisweilen die Anschlüsse des Stromnetzes durch entsprechende Schutzschalter abgesichert, dass zumindest eine Überlastung des Stromnetzes ausgeschlossen ist. Dies ist jedoch aufwendig und beeinträchtigt auch den Betrieb der an das Netz angeschlossenen Maschine.
Der vorliegenden Erfindung liegt hiervon ausgehend die Aufgabe zugrunde, eine verbesserte Materialumschlags- und/oder Baumaschine zu schaffen, die Nachteile des Standes der Technik vermeidet und letzteren in vorteilhafter Weise weiterbildet. Insbesondere soll eine einfache und sichere elektrische Versorgung der Materialumschlags- und/oder Baumaschine aus verschiedenartig ausgeprägten Stromnetzen ermöglicht werden, die die zur Verfügung stehende Netzleistung beachtet und optimal nutzt, ohne das Netz bzw. die Netzleitung zu überlasten oder hierfür das Netz aufwendig mit Schutzschaltern ausrüsten zu müssen.
Erfindungsgemäß wird die genannte Aufgabe durch eine Materialumschlags- und/oder Baumaschine gemäß Anspruch 1 gelöst. Bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
Es wird also vorgeschlagen, die Leistungsaufnahme des Krans insgesamt zu messen und in Abhängigkeit des Stromnetzes, an das die Materialumschlags- und/oder Baumaschine angeschlossen ist, gezielt zu steuern und an das Stromnetz anzupassen. Erfindungsgemäß besitzt die Materialumschlags- und/oder Baumaschine eine Messeinrichtung zum Messen der gesamten elektrischen Leistungsaufnahme aus dem Stromnetz an dem maschinenseitigen Netzanschluss. Durch eine solche Messeinrichtung ist stets aktuell bekannt, welche Leistung die Maschine tatsächlich direkt an der Einspeisung abgreift, so dass die Belastung des versorgenden Stromnetzes stets aktuell und präzise bekannt ist.
Das Messsignal der genannten Messeinrichtung, das die gesamte Leistungsaufnahme der Maschine an ihrem Netzanschluss angibt, kann in verschiedener Weise vorteilhaft eingesetzt werden. Beispielsweise kann eine Anzeige im Führerstand die aktuelle Leistungsaufnahme anzeigen. Insbesondere kann das Messsignal aber auch der Steuervorrichtung der Materialumschlags- und/oder Baumaschine zur Verfügung gestellt werden, um automatisch oder halbautomatisch Maßnahmen zu ergreifen, die eine Überlastung des Stromnetzes vermeiden. Hierdurch kann die Materialumschlags- und/oder Baumaschine auch an Netzen betrieben werden, die an sich eine geringere Leistung zur Verfügung stellen als die Materialumschlags- und/oder Baumaschine im Normalfall bzw. im Betrieb mit maximaler Leistung benötigt.
Insbesondere kann die Steuervorrichtung dazu ausgebildet sein, die gemessene, gesamte elektrische Leistungsaufnahme mit einer von dem Stromnetz maximal zur Verfügung stellbaren Leistung zu vergleichen und in Abhängigkeit des genannten Vergleichs die Leistungsaufnahme eines oder mehrerer elektrischer Antriebe zu reduzieren. Stellt die Messeinrichtung fest, dass sich die gesamte elektrische Leistungsaufnahme der Materialumschlags- und/oder Baumaschine der maximal vom Stromnetz zur Verfügung stellbaren Leistung annähert oder diese gar erreicht, kann die Steuervorrichtung eine Leistungsreduzierung oder -begrenzung eines oder mehrerer elektrischer Antriebe vorsehen, um zu verhindern, dass die gesamte Leistungsaufnahme der Maschine weiter ansteigt und das jeweils angebundene Stromnetz überlastet.
Eine solche Leistungsreduzierung oder -begrenzung kann von der Steuervorrichtung in verschiedener Weise umgesetzt werden. Beispielsweise kann die Steuervorrichtung die Stellgeschwindigkeit(en) eines oder mehrerer Antriebe reduzieren und/oder begrenzen, um die Leistungsaufnahme an den jeweiligen Antrieben zu reduzieren oder zu begrenzen, wenn sich die gemessene gesamte Leistungsaufnahme der Maschine der zur Verfügung stellbaren Netzleistung annähert oder erreicht oder gar überschreitet.
Beispielsweise kann die Steuervorrichtung dazu ausgebildet sein, Steuerbefehle zum Steuern der elektrischen Antriebe, die von einem Maschinenführer über Eingabemittel wie Joysticks, Schieber, Regler oder Drehknöpfe eingegeben werden oder von einer automatischen Verfahrsteuerung vorgegeben werden, in Abhängigkeit des genannten Vergleichs der gemessenen Leistungsaufnahme am Netzanschluss mit der zur Verfügung stellbaren Netzleistung zu skalieren bzw. umzuskalieren und/oder auf einen vorbestimmten, gegenüber dem maximalen möglichen Steuerbefehlswert reduzierten Wert zu begrenzen. Gibt beispielsweise der Maschinenführer beispielsweise durch Verkippen des Joysticks einen Stellbewegungswunsch mit maximaler Geschwindigkeit ein, beispielsweise an einem Kran das Anheben des Lasthakens mit maximaler Hubgeschwindigkeit vor, kann die Steuervorrichtung dazu ausgebildet
sein, den besagten Steuerbefehl „Verfahren bzw. Heben mit maximaler Stellgeschwindigkeit“ auf einen niedrigeren Steuerbefehl von beispielsweise 75% der maximalen Stellgeschwindigkeit zu reduzieren und sozusagen den vom Maschinenführer oder dem automatisierten Steuerungsmodul vorgegebenen Steuerbefehl zu übersteuern, so dass an den elektrischen Antrieb nur ein reduziertes Steuersignal gegeben wird.
Die Steuervorrichtung kann dabei dazu ausgebildet sein, eine Leistungsreduzierung gleichmäßig für alle vorhandenen oder alle aktuell betriebenen elektrischen Antriebe vorzusehen, beispielsweise alle elektrischen Antriebe hinsichtlich ihrer Stellgeschwindigkeit auf einen vorbestimmten Bruchteil ihrer maximalen Stellgeschwindigkeit zu begrenzen, wenn die von der Messeinrichtung gemessene, gesamte Leistungsaufnahme am Netzanschluss die zur Verfügung stellbare Netzleistung erreicht oder sich dieser annähert oder gar überschreitet. Alternativ zu einer solchen gleichmäßigen Leistungsreduzierung aller Antriebe kann die Steuervorrichtung aber auch dazu ausgebildet sein, für verschiedene Antriebe verschiedene leistungsreduzierende Maßnahmen vorzusehen, beispielsweise das Hubwerk eines Krans auf 75 % der maximalen Stellgeschwindigkeit zu reduzieren und für das Drehwerk des Krans und/oder das Katzfahrwerk des Krans keine oder eine geringere oder ggf. auch eine stärkere Geschwindigkeitsbegrenzung oder -reduzierung vorzusehen. Beispielsweise kann die Steuervorrichtung eine stärkere Leistungsreduzierung oder -begren- zung für einen Antrieb vorsehen, der eine hohe Leistungsaufnahme besitzt, und eine geringere oder keine Leistungsreduzierung oder -begrenzung für einen anderen Antrieb vorsehen, der eine vergleichsweise geringere Leistungsaufnahme besitzt.
Alternativ oder zusätzlich zu einer Leistungsreduzierung oder -begrenzung eines o- der mehrerer Antriebe kann die Steuervorrichtung in Abhängigkeit des Vergleichs zwischen gemessener Leistungsaufnahme am maschinenseitigen Netzanschluss und zur Verfügung stellbarer Netzleistung auch einen Energieversorgungsspeicher zuschalten und/oder die Leistungsentnahme aus dem Energieversorgungsspeicher zum Versorgen der elektrischen Antriebe erhöhen. Beispielsweise kann die Materialumschlags- und/oder Baumaschine einen oder mehrere Akkus oder andere Ener-
giespeicher zum Einspeichern von elektrischer Energie wie beispielsweise Kondensatoren aufweisen, die zusätzlich zum Netzanschluss elektrische Energie für die Antriebe bereitstellen können. Nähert sich die gemessene tatsächliche gesamte Leistungsaufnahme der Maschine der zur Verfügung stellbaren Netzleistung an oder erreicht diese oder überschreitet diese gar, kann die Steuervorrichtung den Energiespeicher der Maschine zuschalten oder die Leistungsaufnahme daraus erhöhen, um die Belastung des Stromnetzes zu reduzieren oder zu begrenzen.
Die Steuervorrichtung kann dabei vorrangig eine Leistungsentnahme über den Netzanschluss aus dem Stromnetz vorsehen und den Energiespeicher nur dann zuschalten oder die Leistungsentnahme hieraus nur soweit erhöhen, dass die Leistungsent- nehme aus dem Netz dessen zur Verfügung stellbare Netzleistung nicht überschreitet oder im Vergleich dazu ein vorbestimmtes Niveau nicht überschreitet. Alternativ oder zusätzlich kann die Steuervorrichtung aber auch den Speicherzustand des Energieversorgungsspeichers berücksichtigen, um den Stromverbrauch aus dem Stromnetz zu reduzieren und/oder eine effiziente Nutzung der eingespeicherten Energie sicherzustellen. Besitzt beispielsweise der Energiespeicher ein vorbestimmtes Ladungsniveau oder überschreitet das Ladungsniveau einen bestimmten Schwellwert, kann die Steuervorrichtung den Energiespeicher zuschalten bzw. die Leistungsentnahme hieraus erhöhen auch dann, wenn die gesamte Leistungsaufnahme der Maschine an sich noch nicht die zur Verfügung stellbare maximale Netzleistung erreicht oder sich dieser annähert. Eine solche vorrangige Leistungsentnahme aus dem Energieversorgungsspeicher kann beispielsweise dann sinnvoll sein, wenn eine in einem Kondensator rückgespeicherte Energiemenge ein vorbestimmtes Niveau erreicht, die eine Wiederverwertung der gespeicherten Energie sinnvoll erscheinen lässt.
Um das Anschließen der Maschine an verschiedene Stromnetze einfach zu gestalten, kann die Steuervorrichtung in Weiterbildung der Erfindung eine Eingabeschnittstelle besitzen, über die die vom jeweils anzuschließenden Stromnetz maximal zur Verfügung stellbare Leistung eingebbar ist. Die über die Eingabeschnittstelle zur Ver-
fügung gestellte maximale Netzleistung kann die Steuervorrichtung dann für den genannten Vergleich mit dem Messsignal der Messeinrichtung verwenden, das die tatsächliche, gesamte Leistungsaufnahme der Maschine angibt.
Die genannte Eingabeschnittstelle kann mit einem manuellen Eingabemittel wie beispielsweise einem Touchscreen oder auch einem Spracherkennungssystem verbunden sein, über das ein Maschinenführer bzw. ein Rüstmonteur die Netzleistung des jeweils anzuschließenden Stromnetzes manuell eingeben kann.
Alternativ oder zusätzlich kann aber auch eine automatisierte Eingabe erfolgen, wenn das Stromnetz eine Kennung bereitstellt, die die maximale Netzleistung angibt. In diesem Fall kann die Steuervorrichtung der Maschine die genannte Kennung einlesen und dem Vergleich des Messsignals der Messeinrichtung zugrundelegen.
Um für das Anschließen der Materialumschlags- und/oder Baumaschine an das Stromnetz keine besonderen Sicherungsmaßnahmen auf der Stromnetzseite vorsehen zu müssen, kann nach einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung an dem maschinenseitigen Netzanschluss ein auf das anzuschließende Stromnetz abgestimmter Schutzschalter vorgesehen sein, der dazu ausgelegt ist, den Anschluss zum Stromnetz zu unterbrechen, wenn die gesamte Leistungsaufnahme der Maschine die maximal zur Verfügung stellbare Leistung des Stromnetzes bzw. ein bestimmtes, darauf abgestimmtes Niveau erreicht. Insbesondere ist der genannte Schutzschalter hinsichtlich seines Bemessungs-Fehlerstroms, bei dem der Schutzschalter abschaltet, an das Stromnetz angepasst, insbesondere dessen maximal zur Verfügung stellbaren Leistung.
Der genannte Schutzschalter kann insbesondere einen allstromsensitiven Fehlerstrom-Schutzschalter umfassen, der im Bereich des Netzanschlusses der Maschine verbaut ist derart, dass die gesamte, über den Netzanschluss bezogene Leistung der Maschine über den genannten allstromsensitiven Fehlerstrom-Schutzschalter geht. Erreicht die tatsächliche, gesamte Leistungsaufnahme der Maschine das Niveau des Bemessungs-Fehlerstroms des allstromsensitiven Fehlerstrom-Schutzschalters, schaltet letzterer ab und trennt die Maschine vom Stromnetz.
Vorteilhafterweise kann der Schutzschalter hinsichtlich seines Bemessungs-Fehlerstroms, bei dessen Erreichen der Schutzschalter abschaltet, einstellbar ausgebildet sein, um beim Anschließen der Maschine an verschiedene Stromnetze an das jeweils anzuschließende Stromnetz angepasst werden zu können. Beispielsweise kann der Bemessungs-Fehlerstrom in Abhängigkeit der über die vorgenannte Eingabeschnittstelle eingegebene maximale Netzleistung angepasst werden, vorzugsweise über die genannte Steuervorrichtung der Maschine, der die maximale Netzleistung des anzuschließenden Stromnetzes für den beschriebenen Vergleich mit der gemessenen tatsächlichen Leistungsaufnahme zur Verfügung gestellt wird.
Alternativ oder zusätzlich kann aber auch einfach ein alternativ konfigurierter Schutzschalter am Netzanschluss der Maschine montiert werden, der jeweils an das anzuschließende Stromnetz angepasst ist, was seinen Bemessungs-Fehlerstrom angeht.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels und zugehörigen Zeichnungen näher erläutert. In den Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 : eine Materialumschlags- und/oder Baumaschine in Form eines Turmdrehkrans nach einer vorteilhaften Ausführung der Erfindung, die über einen Netzanschluss an ein auf einer Baustelle vorhandenes Stromnetz angeschlossen werden kann, und
Fig. 2: einen Schaltplan des Netzanschlusses der Materialumschlags- und/oder Baumaschine aus Fig. 1 , die die am Netzanschluss vorgesehene Messeinrichtung und den dort vorgesehenen allstromsensitiven Fehlerstromschutzschalter zeigt.
Wie Fig. 1 zeigt, kann die Materialumschlags- und/oder Baumaschine 1 als Kran, insbesondere Turmdrehkran ausgebildet sein, die als Strukturbauteile einen Turm 2 und einen davon getragenen Ausleger 3 umfasst, der von einer Abspannung gehalten und über ein Ballastgewicht an einem Gegenausleger ausbalanciert werden kann.
Die Materialumschlags- und/oder Baumaschine 1 umfasst mehrere elektrische Antriebe 11 , 12 und 13, wobei dies im Falle eines Krans ein Drehwerksantrieb 11 , ein Katzfahrantrieb 12 und ein Hubwerksantrieb 13 sein kann. Wie Fig. 1 zeigt, kann an dem genannten Ausleger 3 eine Laufkatze 4 verfahrbar gelagert sein, die durch den genannten Katzfahrantrieb 12 entlang des Auslegers 3 verfahren werden kann, wobei der Katzfahrantrieb 12 einen Elektromotor umfassen kann, der ein Katzfahrseil auf einer Winde auf- und abspulen oder nach Art einer Spillwinde umtreiben kann.
Von der genannten Laufkatze 4 kann ein Hubseil 6 ablaufen, welches ein Lastaufnahmemittel wie beispielsweise einen Lasthaken 7 trägt. Der Hubwerksantrieb 13 kann das besagte Hubseil 6 auf einer Winde auf- und abspulen und einen Elektromotor zum Antreiben der Winde umfassen.
Der Ausleger 3 kann ferner durch den Drehwerksantrieb 11 um eine aufrechte Achse, insbesondere die Turmlängsachse rotatorisch angetrieben werden. Bei Ausbildung als Obendreher kann der Ausleger 3 gegenüber dem Turm 2 verdreht werden, während bei einem Untendreher der Ausleger 3 zusammen mit dem Turm 2 um die genannte aufrechte Achse 4 verdreht wird.
Die genannten elektrischen Antriebe in Form der Drehwerks-, Katzfahr- und Hubwerksantriebe 11 , 12 und 13 werden von einer Steuervorrichtung 8 angesteuert, wobei die Steuervorrichtung 8 elektronisch ausgebildet sein und einen Mikroprozessor sowie einen daran angeschlossenen Programmspeicher aufweisen kann. Die Steuervorrichtung 8 kann insbesondere Steuerbefehle umsetzen, die ein Kranführer im Führerstand 9 über geeignete Eingabemittel wie Joysticks und dergleichen eingeben kann.
Eine Energieversorgungseinrichtung 10 zum Versorgen der genannten elektrischen Antriebe 11 , 12, 13 mit elektrischer Energie umfasst einen Netzanschluss 14, durch den die Materialumschlags- und/oder Baumaschine 1 elektrische Energie aus einem
Stromnetz 15 beziehen kann, welches den räumlichen Bereich einer jeweiligen Baustelle bzw. eines jeweiligen Aufstellorts bzw. Betriebsorts versorgt und beispielsweise das Versorgungsnetz des jeweiligen Versorgungsunternehmens sein kann.
Der genannte Netzanschluss 14 kann insbesondere einen mehrpoligen Netzstecker umfassen, der mit einer Steckbuchse bzw. einem komplementären Steckverbinder des Stromnetzes 15 verbunden werden kann.
An dem Netzanschluss 14 bzw. einem Punkt des maschinenseitigen Stromkreises, durch den die gesamte Leistungsaufnahme der Materialumschlags- und/oder Baumaschine 1 vom Netzanschluss 14 her durchfließt, besitzt die Material- und/oder Baumaschine 1 eine Messeinrichtung 16 zum Messen der gesamten elektrischen Leistungsaufnahme aus dem Stromnetz 15, vgl. Fig. 1 und Fig. 2. Bei der üblicherweise mehrpoligen, beispielsweise vierpoligen Ausbildung der Netzanschlussleitung 17 kann die Messeinrichtung 16 an die Adem der Versorgungsleitung 17 angebunden sein, vgl. Fig. 2 und den gesamten Stromfluss durch die Netzversorgungsleitung 7 messen. Die Messeinrichtung 16 kann die Leistungsaufnahme in verschiedener Weise messen, beispielsweise den Stromfluss und/oder die Spannung messen und hierfür geeignete Messbausteine umfassen, vgl. Fig. 2.
Ferner ist am Netzanschluss 14 der Materialumschlags- und/oder Baumaschine 1 bzw. an der Messeinrichtung 16 und/oder einem Punkt des maschinenseitigen Stromnetzes, durch den die gesamte Leistungsaufnahme hindurchgeht, ein Schutzschalter 18 vorgesehen, der einen allstromsensitiven Fehlerstromschutzschalter umfassen kann. Ein solcher allstromsensitiver Fehlerstromschutzschalter 18 kann beispielsweise vierpolig ausgebildet sein, vgl. Fig. 2, um an die vierpolige Netzversorgungsleitung 17 angeschlossen werden zu können, und ggf. umrichterfest ausgebildet sein.
Das Messsignal der Messeinrichtung 16, welches die gesamte aktuelle Leistungsaufnahme der Maschine 1 angibt, wird vorteilhafterweise der Steuervorrichtung 8 bereitgestellt, welche die gesamte Leistungsaufnahme mit einem Grenzwert vergleichen kann, der in Abhängigkeit der maximal zur Verfügung stellbaren Leistung des
jeweiligen Stromnetzes 15 bestimmt werden kann, beispielsweise mit der maximal zur Verfügung stehenden Netzleistung gleichgesetzt oder auf einen vorbestimmten Bruchteil hiervon eingestellt werden kann. Der genannte Grenzwert in Abhängigkeit der maximal zur Verfügung stellbaren Leistung des Stromnetzes 15 kann vorteilhafterweise über eine Eingabeschnittstelle der Steuervorrichtung 8 bereitgestellt werden.
Die Steuervorrichtung 8 ist vorteilhafterweise dazu ausgebildet, die aktuelle tatsächliche, gemessene Leistungsaufnahme der Maschine 1 mit der maximal zur Verfügung stellbaren Leistung bzw. dem genannten Grenzwert, der über die Eingabeschnittstelle eingegeben wurde, zu vergleichen, um ggf. in der eingangs beschriebenen Weise eine Leistungsreduzierung für die elektrischen Antriebe 11 , 12, 13 vorzusehen.
Alternativ oder zusätzlich kann die Steuervorrichtung 8 auch einen Energieversorgungsspeicher 19 der Energieversorgungseinrichtung 10 zuschalten und/oder die Leistungsentnahme aus einem solchen Speicher erhöhen, um eine Überlastung des Stromnetzes 15 zu verhindern. Ein solcher Energieversorgungsspeicher 19 kann eine Batteriezelle und/oder einen Kondensator oder mehrere Gruppen oder Mischformen hiervon umfassen, wobei der Energiespeicher 19 unabhängig hiervon an der Materialumschlags- und/oder Baumaschine 1 vorgesehen sein kann. Gegebenenfalls kann auch ein separater Energieversorgungsspeicher, beispielsweise in Form eines Speichercontainers am Aufstellort der Maschine bereitgestellt und mit der Maschine verbunden werden.