Beschreibung
Antrieb für kraftfahrzeugtechnische Anwendungen
Die Erfindung betrifft einen Antrieb für kraftfahrzeugtechnische Anwendungen, mit einem Elektromotor sowie wenigstens einem vom Elektromotor beaufschlagbaren Stellelement, wobei der Elektromotor zumindest einen Stator und einen hierzu bzw. hiervon beabstandeten Läufer aufweist, und wobei der Startor und der Läufer in voneinander abgegrenzten Bauräumen angeordnet sind.
Antriebe für kraftfahrzeugtechnische Anwendungen werden in vielfältiger Art und Weise an und im Kraftfahrzeug eingesetzt. Beispielsweise kommen solche Antriebe in Verbindung mit einem Fensterheber, einer Sitzverstellung, der Bewegung einer Kraftfahrzeugtür etc. zum Einsatz. Außerdem ist es bekannt, solche Antriebe im Innern eines Kraftfahrzeugschlosses vorzusehen bzw. dem Kraftfahrzeugschloss zuzuordnen. Darüber hinaus werden derartige Antriebe eingesetzt, um beispielsweise bei Elektro- oder Hybridkraftfahrzeugen den Ladestecker einer Ladeinfrastruktur lösbar in einer kraftfahrzeugseitigen Ladesteckdose zu verriegeln.
Der gattungsbildende Stand der Technik nach der EP 2 450 575 A1 beschäftigt sich in diesem Zusammenhang mit einem Antrieb für eine Flüssigkeits- Förderpumpe eines Kraftfahrzeuges. Dazu sind ein elektrisch kommutierter Motorstator und ein permanent erregter Motorrotor vorgesehen. Ebenso ein sogenannter Spalttopf, welcher über einen Nassbereich verfügt. Der Nassbereich ist mit dem Motorrotor und einem Pumpenrotor von einem den Motorstator aufweisenden Trockenbereich getrennt. Dadurch soll eine kostengünstige und einfach zu fertigende Anordnung zur Verfügung gestellt werden.
Der weitere Stand der Technik nach der DE 1 199 157 betrifft ein elektromagnetisch gesteuertes Sperrwerk für Fahrzeugtüren insbesondere von Kraftfahrzeugen. Zu diesem Zweck ist ein Elektromagnet vorgesehen. Außerdem ein mit einer Rückholfeder ausgestatteter Riegel. Der den Elektromagneten durchsetzende Riegel setzt sich aus einem Eisenkern und einem den eigentlichen Riegel bildenden Nichteisenmetallteil zusammen.
Im Rahmen der DE 1 21 1 508 wird ein elektromagnetisch zu betätigender Zentralverschluss vorgestellt. Dabei sind Magnetspulen vorgesehen, mit deren Hilfe ein Türriegel gesteuert werden kann. Außerdem eine Riegelsperre bestehend aus einem Anschlagring und einer Sperrklinke, die koaxial zum Riegel hinter einer Betätigungsmagnetspule angeordnet ist.
Schließlich beschäftigt sich das Gebrauchsmuster DE 20 2016 105 005 LI1 mit einem Kraftfahrzeugschloss mit einem Gesperre und einer Schlossmechanik sowie einer elektrischen Einstellanordnung zur Einstellung unterschiedlicher Schlosszustände der Schlossmechanik. Die Einstellanordnung verfügt über einen Rotor und eine Rotor-Magnetanordnung zur Erzeugung eines Rotor- Magnetfelds. Außerdem ist ein Stator mit einer Stator-Magnetanordnung zur Erzeugung eines Stator-Magnetfeldes realisiert. Die Rotor-Magnetanordnung und die Stator-Magnetanordnung sind ortsfest an einem Schlossgehäuseabschnitt des Kraftfahrzeugschlosses festgelegt. Der Rotor kann gegenüber dem fraglichen Tragabschnitt um eine Rotorachse verschwenkt werden. Auf diese Weise wird insgesamt eine Kostenoptimierung verfolgt.
Der Stand der Technik hat sich grundsätzlich bewährt, wenn es darum geht, Antriebe für kraftfahrzeugtechnische Anwendungen zur Verfügung zu stellen, bei denen der Stator und der Läufer in voneinander abgegrenzten Bauräumen angeordnet sind. Allerdings ergeben sich in der Praxis und über die Offenbarung der EP 2 450 575 A1 hinausgehende Anforderungen dahingehend, dass eine insgesamt vor Umwelteinflüssen geschützte Ausführungsform benötigt wird. Tatsächlich sind solche Antriebe für kraftfahrzeugtechnische Anwendungen
oftmals im sogenannten Nassbereich angeordnet, also dort, wo Staub, Regenwasser etc. ins Innere der Kraftfahrzeugkarosserie eindringen kann, beispielsweise im Nassbereich eines Türflügels. Da bei der bekannten Lehre der dortige Pumpenrotor im Nassbereich angeordnet ist, sind Verbesserungen erforderlich. Hier setzt die Erfindung ein.
Der Erfindung liegt das technische Problem zugrunde, einen derartigen Antrieb für kraftfahrzeugtechnische Anwendungen so weiterzuentwickeln, dass eine besonders vor Umwelteinflüssen wie Staub oder Wasser geschützte Ausführungsform zur Verfügung gestellt wird.
Zur Lösung dieser technischen Problemstellung ist ein gattungsgemäßer Antrieb für kraftfahrzeugtechnische Anwendungen im Rahmen der Erfindung dadurch gekennzeichnet, dass der den Stator aufnehmende Bauraum mediendicht ausgebildet ist, während der den Läufer aufnehmende Bauraum wassergeschützt gestaltet ist und insbesondere einen Bestandteil eines Gehäuses darstellt.
Im Rahmen der Erfindung erfahren also sowohl der Stator als auch der Läufer eine geschützte und insbesondere wassergeschützte Anbringung und Anordnung. Dabei kann ganz generell mit wenigstens einem Stator und wenigstens einem Läufer gearbeitet werden. D. h., es sind grundsätzlich auch zwei oder mehr Statoren ebenso wie zwei oder mehr Läufer denkbar. Beispielsweise kann ein Stator mit zwei sich gegenüberliegenden Läufern ausgerüstet werden.
Darüber hinaus und wesentlich ist der den Stator aufnehmende Bauraum zunächst einmal mediendicht bzw. wasserdicht ausgebildet, d. h. es können an dieser Stelle keine Flüssigkeiten und insbesondere Wasser eindringen.
Tatsächlich ist der den Stator aufnehmende Bauraum zunächst einmal mediendicht bzw. wasserdicht ausgebildet, d. h. es können an dieser Stelle keine Flüssigkeiten und insbesondere Wasser eindringen. Ein Gasaustausch bzw.
Luftaustausch ist dagegen überwiegend möglich. Auch der den Läufer aufnehmende Bauraum ist zumindest wassergeschützt gestaltet, d. h. zumindest vor Spritzwasser geschützt. Etwaiger Wasserdampf kann demgegenüber ebenso wie Gas und insbesondere Luft eindringen. Selbstverständlich ist auch eine mediendichte bzw. wasserdichte Auslegung des den Läufer aufnehmenden Bauraumes in vordefiniertem Sinne möglich und denkbar.
Auf diese Weise wird zunächst einmal eine besonders langlebige und dauerhafte Auslegung des Antriebes für kraftfahrzeugtechnische Anwendungen zur Verfügung gestellt und umgesetzt. Denn der den Stator aufnehmende Bauraum ist wenigstens wasserdicht ausgebildet und der den Läufer aufnehmende Bauraum darüber hinaus wassergeschützt und vorteilhaft ebenfalls wasserdicht ausgelegt. Dadurch wird von vornherein in den Elektromotor eindringendes Wasser vermieden und somit die Lebensdauer erheblich gesteigert. Als Folge hiervon kann insbesondere der Stator mit dem ihn aufnehmenden Bauraum in einem sogenannten Nassbereich beispielsweise einer Kraftfahrzeugtür platziert werden, um auf diese Weise beispielhaft eine Fensterscheibe als Fensterheberantrieb zu bewegen, für eine Spiegelverstellung zu sorgen oder auch als Türantrieb für die zugehörige Kraftfahrzeugtür zu fungieren. Das alles lässt sich problemlos und auf einfache Art und Weise sowie dauerhaft umsetzen, wobei die zusätzliche Trennung zwischen Stator und Läufer in den voneinander abgegrenzten Bauräumen für einen verschleißfreien Betrieb sorgt. Hierin sind die wesentlichen Vorteile zu sehen.
Nach weiterer vorteilhafter Ausgestaltung ist in der Regel zwischen dem Stator und dem Läufer eine flüssigkeits- und/oder gasdichte Trennwand vorgesehen. Bei dieser Trennwand handelt es sich im Regelfall um eine Wand aus Kunststoff. Auch der den Stator aufnehmende Bauraum kann ebenso wie der den Läufer aufnehmende Bauraum jeweils aus einem Kunststoff gefertigt werden, beispielsweise als jeweils Kunststoffspritzgussgehäuse ausgelegt werden.
Darüber hinaus ist der Stator in dem ihn aufnehmenden Gehäuse ganz oder teilweise angeordnet. D. h., der Stator füllt den ihn aufnehmenden Bauraum und damit das Gehäuse ganz oder vollständig aus. Selbstverständlich ist in dem fraglichen Bauraum auch eine etwaige Spannungsversorgung für den Stator untergebracht. Darüber hinaus lassen sich auch ein oder mehrere den Stator überwachende Sensoren in dem fraglichen Bauraum platzieren. Mithilfe dieser Sensoren kann beispielsweise die Bewegung des Läufers erfasst werden. Insofern kann auch dem Läufer wenigstens ein Sensor zugeordnet werden. Mithilfe der Sensoren lassen sich etwaige Start- oder Stoppoperationen ebenso wie Dreh- oder Linearbewegungen erfassen und auch numerisch abzählen.
So oder so ist der den Stator aufnehmende Bauraum überwiegend oder auch lediglich zur Aufnahme des Stators ausgerichtet und ausgelegt. Dadurch können in der Regel in seinem Innern keine weiteren Zusatzelemente (bis auf die angesprochene Spannungsversorgung, den einen oder die mehreren Sensoren oder dergleichen) aufgenommen werden. Hierbei geht die Erfindung von der Erkenntnis aus, dass es sich bei dem Stator überwiegend um eine ortsfeste Spule und insbesondere Magnetspule handelt, bei der es erfindungsgemäß primär auf die mediendichte Auslegung ankommt, sodass weder die Spule noch ein etwaiger zusätzlich vorgesehener Magnet durch eventuell eindringendes Wasser geschädigt werden.
Dabei kann das den Stator ganz oder teilweise aufnehmende Gehäuse insgesamt so ausgebildet sein, dass das fragliche Gehäuse den Läufer zumindest teilweise einhaust. In diesem Fall verfügt das Gehäuse typischerweise über eine Ausnehmung für den Läufer. Dadurch wird eine besonders kompakte Ausführungsform zur Verfügung gestellt. Außerdem stellt diese Ausführungsvariante sicher, dass der Läufer zielgerichtet in das vom Stator erzeugte Magnetfeld auf diese Weise eintauchen kann bzw. ganz generell mit dem Magnetfeld wechselwirken kann.
Im Rahmen einer Alternative kann auch ein den Stator und den Läufer gemeinsam aufnehmendes Gehäuse vorgesehen sein. Dabei findet sich der Stator typischerweise in einem durch die Trennwand abgeschlossenen
Gehäusebereich und ist der Läufer in einem hiervon getrennten weiteren Gehäusebereich angeordnet.
Bei dem Stator handelt es sich im Allgemeinen um einen Elektromagnet. Der Läufer kann ebenfalls als Elektromagnet ausgebildet sein. In der Regel handelt es sich bei dem Läufer jedoch um einen Permanentmagneten bzw. ein magnetisierbares Material. Grundsätzlich kann der Läufer aber auch sowohl aus einem magnetisierbaren Material hergestellt sein als auch zusätzlich einen oder mehrere Permanentmagnete aufweisen. So oder so lässt sich auf diese Weise der Läufer in Bewegungen versetzen, und zwar in Abhängigkeit vom durch den Stator erzeugten Magnetfeld.
Dabei kann insgesamt und weitergehend so vorgegangen werden, dass der Stator ein rotierendes Magnetfeld für den dann als Rotor ausgebildeten Läufer erzeugt. Dabei ist es sogar problemlos möglich, die Rotationsrichtung des Magnetfeldes, beispielsweise im Uhrzeigersinn oder im Gegenuhrzeigersinn zu ändern. Auch ein gepulster Betrieb oder ein schrittweiser Betrieb ist möglich. Dadurch lassen sich ganz unterschiedliche Stellbewegungen im Zusammenhang mit kraftfahrzeugtechnischen Anwendungen realisieren, die insgesamt auf eine Rotationsbewegung zurückgreifen. Beispiele hierfür sind ein Servoantrieb im Innern eines Kraftfahrzeugschlosses, um beispielsweise eine Sperrklinke von ihrem rastenden Eingriff mit der Drehfalle abzuheben. Ebenfalls lässt sich ein solcher rotativ arbeitender Antrieb nutzen, um beispielsweise eine Spiegelverstellung oder eine Sitzverstellung vorzunehmen. Auch andere Stellbewegungen beispielsweise zum Zuziehen einer Kraftfahrzeugtür und insbesondere Kraftfahrzeugheckklappe sind denkbar.
Im Rahmen einer Alternative kann der Stator anstelle eines rotierenden Magnetfeldes für den als Rotor ausgebildeten Läufer aber auch ein lineares Magnetfeld erzeugen. In diesem Fall ist der Läufer als Linearläufer ausgelegt und wird durch das seitens des Stators erzeugte lineare Magnetfeld zu entsprechenden linearen Stellbewegungen veranlasst. Dabei lassen sich erneut
wenigstens zwei unterschiedliche Richtungen der linearen Stellbewegungen im Sinne einer Hin-und-Her-Bewegung realisieren. Auch ist ein gepulster Betrieb problemlos möglich.
Solche linearen Stellbewegungen sind beispielsweise dann erforderlich, wenn der Antrieb als Verriegelungsaktuator im Zusammenhang mit einer elektrischen Ladevorrichtung bei einem Elektro- oder Hybridkraftfahrzeug zum Einsatz kommt. Tatsächlich beaufschlagt ein solcher Verriegelungsaktuator meistens ein lineares Riegelelement, mit dessen Hilfe ein Ladestecker als Bestandteil einer Ladeinfrastruktur lösbar in einer kraftfahrzeugseitigen Ladesteckdose verriegelt wird oder verriegelt werden kann. Selbstverständlich sind auch andere Anwendungsmöglichkeiten denkbar, beispielsweise dergestalt, dass mit Hilfe des linearen Antriebes eine Kraftfahrzeugtür ausgestellt wird. Ebenso ist es denkbar, einen solchen linear arbeiteten Antrieb als Fensterheber einzusetzen.
Ganz besonders bevorzugt stellt eine Variante der Erfindung auf eine Schließeinrichtung und insbesondere ein Kraftfahrzeugschloss sowie vorzugsweise ein Kraftfahrzeugtürschloss ab, welches mit dem vorgenannten Antrieb für kraftfahrzeugtechnische Anwendungen ausgerüstet ist. In diesem Fall kann beispielsweise mit Hilfe des rotativ arbeitenden Antriebes eine Servoöffnung herbeigeführt werden, indem der rotativ arbeitende Antrieb direkt oder indirekt auf eine in Raststellung befindliche Sperrklinke arbeitet und diese von ihrem Eingriff mit der Drehfalle abhebt. Als Folge hiervon kann dann das zugehörige Gesperre aus Drehfalle und Sperrklinke öffnen. Grundsätzlich kann mit Hilfe des beschriebenen Antriebes aber auch ein Verriegelungsantrieb im Sinne einer Zentralverriegelung realisiert und umgesetzt werden. Auch ein Türantrieb oder Zuziehantrieb lässt sich hiermit umsetzen. Das gilt natürlich auch dann, wenn anstelle des rotativen Antriebes ein linearer Antrieb zum Einsatz kommt.
Im Ergebnis wird ein Antrieb für kraftfahrzeugtechnische Anwendungen zur Verfügung gestellt, welcher besonders langlebig arbeitet und darüber hinaus
praktisch verschleißfrei funktioniert. Das lässt sich zunächst einmal auf die örtliche Trennung zwischen Stator und Läufer zurückführen. Hinzu kommt, dass der Stator in einem mediendichten Bauraum aufgenommen wird, folglich insbesondere vor eindringendem Wasser und Feuchtigkeit geschützt ist. Vergleichbares gilt für den Läufer, welcher in dem wassergeschützten Bauraum und getrennt hiervon platziert wird. Bei diesem Bauraum handelt es sich meistens um ein ohnehin vorgesehenes oder zu realisierendes Gehäuse. Im Falle einer Schließeinrichtung und insbesondere eines Kraftfahrzeugschlosses kann es sich bei dem den Läufer aufnehmenden Bauraum um das ohnehin erforderliche und obligatorische Schlossgehäuse handeln, während der Stator praktisch außenseitig an dieses Schlossgehäuse in seinem eigenen Gehäuse respektive mediendicht abgeschlossenen Bauraum gleichsam "angeflanscht" ist.
Ähnlich mag bei der Variante als Verriegelungsaktuator vorgegangen werden. In diesem Fall ist der den Stator aufnehmende Bauraum gleichsam an eine elektrische Ladevorrichtung angeschlossen, welche ihrerseits ein Gehäuse für den in diesem Fall als Linearläufer ausgebildeten Läufer zur Verfügung stellt. D. h., der den Läufer aufnehmende Bauraum steht in der Regel ohnehin zur Verfügung bzw. wird benötigt und ist meistens darüber hinaus obligatorisch wassergeschützt ausgelegt. Damit reduziert sich der durch die Erfindung zu leistende Aufwand auf ein Minimum, weil lediglich und zusätzlich der den Stator aufnehmende Bauraum in Gestalt beispielsweise eines den Stator einhausenden Kunststoffgehäuses zusätzlich vorgesehen und an das ohnehin vorhandene Gehäuse angeschlossen werden muss. Hierin sind die wesentlichen Vorteile zu sehen.
Im Folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung näher erläutert; es zeigen:
Fig. 1 einen Antrieb für kraftfahrzeugtechnische Anwendungen in rotativer Auslegung schematisch,
Fig. 2 den Antrieb für kraftfahrzeugtechnische Anwendungen in linearer Auslegung ebenfalls schematisch,
Fig. 3 ein Anwendungsbeispiel für den rotativen Antrieb nach der Fig. 1 und
Fig. 4 ein alternatives Anwendungsbeispiel für den linearen Antrieb nach der Fig. 2.
In den Figuren ist ein Antrieb für kraftfahrzeugtechnische Anwendungen dargestellt. Bei den kraftfahrzeugtechnischen Anwendungen handelt es sich im Rahmen des Beispiels nach der Fig. 3 um eine Anwendung in Verbindung mit einer Schließeinrichtung und insbesondere eines Kraftfahrzeugschlosses, vorzugsweise eines Kraftfahrzeugtürschlosses. Der Antrieb arbeitet in diesem Fall rotativ. Tatsächlich dient hier der Antrieb als Servoantrieb bzw. Servomotor, um eine Sperrklinke 2 als Bestandteil eines Gesperres 1 , 2 von ihrem Eingriff mit der Drehfalle 1 abzuheben. Dazu erzeugt der nachfolgend noch näher zu beschreibende Antrieb eine in der Fig. 3 zu erkennende Rotationsbewegung im Uhrzeigersinn, die auf die Sperrklinke 2 übertragen wird, um diese von ihrem Eingriff mit der Drehfalle 1 abzuheben.
Ein anderer Anwendungsfall des nachfolgend noch näher im Detail zu beschreibenden Antriebes ist in der Fig. 4 dargestellt. In diesem Fall arbeitet der Antrieb linear und beaufschlagt ein Linearbewegungen entlang des dort eingezeichneten Doppelpfeils ausführendes Riegelelement 4 dergestalt, dass das Riegelelement 4 lösbar in einen Ladestecker 5 eingreift, der wiederum seinerseits in eine kraftfahrzeugseitige Ladesteckdose 6 eingesteckt wird. Der Ladestecker 5 stellt einen Bestandteil einer Ladeinfrastruktur dar.
In den Figuren 1 und 2 ist nun der Detailaufbau des Antriebes für kraftfahrzeugtechnische Anwendungen dargestellt. Dabei korrespondiert die Fig. 1 zum rotativen Antrieb mit dem bereits geschilderten Anwendungsfall als Servoantrieb
in der Fig. 3. Die Fig. 2 stellt demgegenüber einen linearen Antrieb dar, welcher im Anwendungsfall als Verriegelungsaktuator in der Fig. 4 bereits angesprochen und behandelt worden ist.
Beide Antriebsvarianten nach den Figuren 1 und 2 verfügen zunächst einmal über einen Elektromotor 7, 8 sowie wenigstens ein vom Elektromotor 7, 8 beaufschlagbares Stellelement 4 respektive 9. Bei dem Stellelement 4 handelt es sich um das zuvor bereits angesprochene Riegelelement 4 in Verbindung mit dem linearen Aktuator bzw. dem Verriegelungsaktuator nach der Fig. 4. Demgegenüber ist das Stellelement 9 als Hebel 9 ausgebildet, welcher zur rotativen Beaufschlagung der Sperrklinke 2 im Rahmen der Variante nach der Fig. 3 dient.
Der in den Figuren 1 und 2 dargestellte Elektromotor 7, 8 verfügt über zumindest einen Stator 7 und einen hiervon beabstandeten Läufer 8. Dabei sind der Stator 7 und der Läufer 8 in voneinander abgegrenzten Bauräumen 10, 11 angeordnet. Erfindungsgemäß ist der den Stator 7 aufnehmende Bauraum 10 mediendicht und insbesondere wasserdicht ausgebildet. Demgegenüber verfügt der den Läufer 8 aufnehmende Bauraum 11 über eine wassergeschützte Gestaltung, lässt also prinzipiell beispielsweise Wasserdampf eindringen, ist jedoch vor Spritzwasser geschützt. Selbstverständlich kann der den Läufer 8 aufnehmende Bauraum 1 1 ebenfalls mediendicht und vorzugsweise wasserdicht ausgebildet werden.
Der den Läufer 8 aufnehmende Bauraum 1 1 stellt darüber hinaus einen Bestandteil eines Gehäuses 1 1 dar. Tatsächlich ist die Auslegung erfindungsgemäß so getroffen, dass der den Stator 7 aufnehmende Bauraum 10 nach dem Ausführungsbeispiel als den Stator 7 praktisch vollständig umschließendes Ringgehäuse 10 ausgebildet, welches nach dem Ausführungsbeispiel als geschlossenes Kunststoffgehäuse und insbesondere Kunststoffspritzgussgehäuse ausgelegt ist. Man erkennt, dass im Rahmen der Variante nach der Fig. 3 das den Stator 7 aufnehmende Gehäuse 10 an ein dortiges und ohnehin
vorhandenes sowie erforderliches Schlossgehäuse 1 1 angeschlossen ist. Tatsächlich dient das Schlossgehäuse 1 1 zur Aufnahme und Einhausung des dortigen Gesperres 1 , 2 sowie weiterer Bauteile. An dieses Schlossgehäuse 1 1 ist nun im Beispielfall das Gehäuse 10 für den Stator 7 außenseitig angeflanscht respektive angeschlossen. Das kann im Sinne eines einstückigen Fertigungsverfahrens erfolgen.
Vergleichbar wird bei der Variante nach der Fig. 4 vorgegangen. In diesem Fall ist erneut das den Stator 7 aufnehmende Gehäuse 10 an das Gehäuse 11 angeschlossen, beispielsweise angeflanscht oder einstückig mit diesem verbunden. Bei dem Gehäuse 1 1 handelt es sich in diesem Fall um das Gehäuse einer elektrischen Ladevorrichtung, welches unter anderem die kraftfahrzeugseitige Ladesteckdose 6 aufweist, in die der Ladestecker 5 lösbar verriegelnd eingreift.
Das Gehäuse 10 zur Aufnahme der Stators 7 kann dabei den Läufer 8 zumindest teilweise einhausen, wie dies in der Fig. 1 dargestellt ist. Dazu ist eine Ausnehmung 10a in dem Gehäuse 10 zur Aufnahme des Läufers 8 vorgesehen und realisiert. Eine solche Variante ist strichpunktiert auch in der Fig. 4 dargestellt. In diesem Fall sind der Stator 7 und der Läufer 8 in einem gemeinsamen Gehäuse 10, 1 1 angeordnet, welches einen durch eine Trennwand 12 abgeschlossenen Gehäusebereich zur Aufnahme der Stators 7 aufweist.
Bei dem Stator 7 handelt es sich im Rahmen der Darstellung um einen Elektromagneten 7a, 7b, welcher sich im Wesentlichen aus einer Spule 7a und einem Magneten bzw. einem magnetisierbaren Material 7b zusammensetzt. Die Spule 7a kann dabei auf einer nicht ausdrücklich dargestellten Leiterplatte angeordnet sein. Außerdem ist es denkbar, dass die Spule 7a einen Bestandteil einer ebenfalls nicht ausdrücklich dargestellten Steuereinheit darstellt. Der Stator 7 bzw. Elektromagnet 7a, 7b kann dabei eine U-förmige Gestaltung entsprechend der Darstellung in der Fig. 1 mit dort angedeutetem Nord- und
Südpol aufweisen, die durch die entsprechende Bestromung der Spule 7a entstehen. Der Stator 7 bzw. Elektromagnet 7a, 7b kann dabei eine U-förmige Gestaltung entsprechend der Darstellung in der Fig. 1 mit dort angedeutetem Nord- und Südpol aufweisen, die durch die entsprechende Bestromung der Spule 7a entstehen. Dabei lässt sich grundsätzlich auch ein drehendes Magnetfeld erzeugen, sodass der in diesem Fall einen Permanentmagneten 8a aufweisende Läufer 8 in Rotationen versetzt wird, wie dies ein Doppelpfeil in der Fig. 1 andeutet. Dazu ist der Läufer 8 vollständig als Permanentmagnet 8a ausgebildet oder stellt der Permanentmagnet 8a einen Bestandteil des Läufers 8 dar, wie insbesondere die Variante nach der Fig. 4 deutlich macht.
In dieser Variante nach der Fig. 4 erzeugt der Stator 7 ein lineares Magnetfeld, setzt sich zu diesem Zweck erneut aus einer Spule 7a und einem Magneten 7b bzw. einem magnetisierbaren Material 7b zusammen. Dadurch kann wiederum ein Magnetfeld bzw. ein magnetischer Pol erzeugt werden, der je nach seiner Ausprägung den Gegenpol des Permanentmagneten 8a anzieht oder abstößt, wie dies durch den Doppelpfeil in der Fig. 4 angedeutet ist. Als Folge hiervon lassen sich auf diese Weise lineare Stellbewegungen auf den dann als Linearläufer ausgebildeten Läufer 8 und folglich des beide angeschlossene Riegelelement 4 übertragen.
In den Figuren 3 und 4 sind nun verschiedene Anwendungsfälle des beschriebenen Antriebes dargestellt, wie dies zuvor bereits erläutert wurde. Tatsächlich greift die Variante nach der Fig. 3 auf den rotativen Antrieb der Fig.
1 zurück, indem der dortige und als Rotor ausgebildete Läufer 8 den Hebel 9 direkt oder indirekt antreibt, welcher seinerseits für das Abheben der Sperrklinke
2 von ihrem Eingriff mit der Drehfalle 1 und damit das Öffnen des Gesperres 1 , 2 im Sinne eines Servoantriebes sorgt. Demgegenüber fungiert der Antrieb bei der Variante nach der Fig. 4 als Verriegelungsaktuator. Tatsächlich vollführt in diesem Fall der Läufer 8 lineare Stellbewegungen und ist folglich als Linearläufer ausgebildet. Diese linearen Stellbewegungen werden auf das angeschlossene Riegelelement 4 übertragen, welches seinerseits dafür sorgt, dass der in die
Ladesteckdose 6 eingesteckte Ladestecker 5 hierin lösbar verriegelt werden kann.
Bezugszeichenliste:
1 Drehfalle
1 , 2 Gesperre
2 Sperrklinke
4 Riegelelement, Stellelement
5 Ladestecker
6 Ladesteckdose
7 Stator
7a Spule 7a
7a, 7b Elektromagnet
7b magnetisierbares Material
7, 8 Elektromotor
8 Läufer
8a Permanentmagnet
9 Stellelement, Hebel
10 Bauraum, Ringgehäuse
10a Ausnehmung
10, 11 Bauräume
11 Bauraum, Gehäuse, Schlossgehäuse
12 Trennwand