EP3174015B1 - Erkennung von fehlern in einer von einem fahrzeug mitgeführten fahrzeugeinrichtung eines mautsystems - Google Patents
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- EP3174015B1 EP3174015B1 EP15003424.7A EP15003424A EP3174015B1 EP 3174015 B1 EP3174015 B1 EP 3174015B1 EP 15003424 A EP15003424 A EP 15003424A EP 3174015 B1 EP3174015 B1 EP 3174015B1
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- G07B—TICKET-ISSUING APPARATUS; FARE-REGISTERING APPARATUS; FRANKING APPARATUS
- G07B15/00—Arrangements or apparatus for collecting fares, tolls or entrance fees at one or more control points
- G07B15/06—Arrangements for road pricing or congestion charging of vehicles or vehicle users, e.g. automatic toll systems
- G07B15/063—Arrangements for road pricing or congestion charging of vehicles or vehicle users, e.g. automatic toll systems using wireless information transmission between the vehicle and a fixed station
Definitions
- the invention relates to a toll system, a vehicle device and a method for detecting errors in a vehicle device of a toll system carried by a vehicle according to the preambles of the independent claims.
- Vehicle devices used for toll collection and carried in a vehicle for this purpose are accordingly designed to record position data of positions of the vehicle and, depending on several state variables of the vehicle device, to process the position data and/or data derived from the position data for the purpose of collecting a toll fee related to the vehicle, which is to be charged for the use of a traffic area by the vehicle that is identifiable on the basis of the recorded position data.
- either the vehicle device itself can, depending on several state variables of the vehicle device and identifying at least one tollable traffic area used by the vehicle on the basis of the position data and/or data derived from the position data, levy a vehicle-related toll fee for the use of the identified traffic area by the vehicle, or a central data processing device of the toll system, which has received the position data and/or data derived from the position data from the vehicle device as a result of processing the position data and/or data derived from the position data, can levy a vehicle-related toll fee for the use of the identified traffic area by the vehicle on the basis of the recorded position data and/or data derived from the position data.
- the state variables of the vehicle equipment are such that they influence the processing of the position data or the data derived from the position data—for example, they enable or prevent it—in the sense that the result of the processing depends on the state variables.
- a state variable can, for example, be a registered identifier of the vehicle equipment or the vehicle, which is required to assign a toll fee to the vehicle using the toll road.
- Another state variable can be a registered operational readiness state of the vehicle equipment, for which, in the event of a lack of operational readiness, the specific processing of the position data or data derived from the position data is prevented.
- Vehicle devices used to collect tolls typically have a large number of state variables that influence toll collection.
- the values of these state variables are stored in the vehicle device's memory in the form of output data, which are generated based on received or generated input data.
- input data can be supplied to the vehicle device via an interface or generated by the vehicle device itself.
- the vehicle equipment When the vehicle equipment is put into operation, the input data is received, which generates output data that enables the vehicle equipment to operate as intended. Even during operation, the vehicle equipment can receive input data, the processing of which then changes the output data, resulting in a changed value of the affected state variables being stored in the vehicle equipment. Furthermore, the vehicle equipment can, during operation itself, Generate input data, the processing of which then also results in a change in the output data with the result that a changed value of the affected state variables is stored in the vehicle equipment.
- a specific value of a state variable can result in a toll no longer being collected at all, being collected incorrectly, or not being assigned to the correct vehicle. Such a specific value may be correct. However, due to the complex processing of input data, unforeseen conditions that cannot be remedied may result in such a specific value being incorrect.
- Changing the value of a state variable without the necessary prerequisites – as well as maintaining a value of a state variable that has become invalid due to changed boundary conditions or input data – represents an unjustified influence on toll collection – in other words, an error.
- a vehicle device determines a toll fee based on the vehicle's position data and on at least one state variable of the vehicle device in the form of vehicle-specific parameters. Values of the state variables are stored as initial data for the declaration, along with a time point, in a status protocol of the vehicle device known as a logbook.
- EP 1870302 A1 relates to a method, an on-board unit, and a personalization system for personalizing an on-board unit.
- the personalization process takes place decentrally within the on-board unit after personalization software and data relevant for personalization have been provided for the on-board unit. This is carried out by means of data transmission via an additional personalization interface of the on-board unit. Personalization can thus also be performed decentrally by the user and does not require specialist personnel.
- the present invention has set itself the task of detecting such erroneous values of a state variable of a vehicle device of a toll system.
- Feature (g) i) corresponds to a protocol check according to the invention with the search for one or more results in the form of output data in the status log, which are to be expected (i.e. expected) and/or not to be expected (i.e. prohibited) by one or more triggers in the form of the input data to be checked in the event log according to the rule set, and is referred to briefly as "forward search".
- Feature (g) ii) corresponds to a protocol check according to the invention for one or more triggers in the form of input data in the event log, which cause one or more results to be expected according to the rule set in the form of the output data to be checked in the status log according to the rule set (and are thus to be expected for the existence of the output data to be checked) or are not likely to cause one or more results (and are thus prohibited if the output data to be checked is present), and is referred to briefly as "backward search".
- Expected input or output data can be both required input or output data of a single event message or status information that must occur according to the rules, as well as permissible input or output data of multiple event messages or status information, of which input or output data of at least one event message or status message is required input or output data.
- Feature (d) describes the desired state of the vehicle device according to the invention.
- the feature (h) describes, with the result that can result from the forward and/or backward search, the reportable faulty actual state of the vehicle device according to the invention.
- a predefined time range (short: time range) around the respective time value of the event message or status information to be checked does not necessarily require that the respective time value of the event message or status information to be checked must be contained within the predefined time range (this condition only applies to the time value of the status information(s) or event message(s) that are searched for within the scope of the test).
- time ranges for searching for forbidden input or output data may be different from the time ranges for searching for expected input or output data.
- the time range for the search for prohibited input or output data can be arranged after the respective time value of the status information or event message to be checked because, based on the event messages or status information to be checked, certain subsequent event messages or status information should not occur, and the time range for the search for expected input or output data can be arranged before the respective time value of the status information or event message to be checked because the existence of the status information or event messages to be checked requires the presence of certain input or output data of preceding event messages or status information.
- the time range for searching for prohibited input or output data can also be arranged before the respective time value of the status information or event message to be checked, because, based on the event messages or status information to be checked, certain preceding event messages or status information must not occur, whose prohibited input data would have generated different output data than that of the status information to be checked, or whose prohibited output data would have generated different input data than that of the event message to be checked.
- the time range for searching for expected input or output data can be arranged after the respective time value of the status information or event message to be checked, because, based on the event messages or status information to be checked, certain subsequent event messages or status information should occur.
- the temporal subordination or precedence of the time range does not exclude the possibility that the respective time value of the status information or event message to be checked forms a lower or upper limit of the relevant time range.
- the toll system can be designed to (g) determine, based on at least one set of rules stored in the toll system, whether i) for at least one event message of the event protocol to be checked in the status protocol, expected and/or prohibited output data are contained in at least one item of status information according to at least one set of rules stored in the toll system, the status time value of which lies within a predetermined time interval after the event time value of the event message to be checked, and/or whether ii) for at least one item of status information of the status protocol to be checked in the event protocol, expected and/or prohibited input data are contained in at least one item of status information according to at least one set of rules stored in the toll system, the event time value of which lies within a predetermined time interval before the status time value of the status information to be checked, and (h) upon detection of a lack of output data and/or input data to be expected according to the at least one set of rules and/or upon detection of the presence of output data and/or input data prohibited according to the at least one set of
- the set of rules comprises a database in which input data of one or more event messages are linked to output data of one or more status information items, wherein for a forward search, the output data linked to the input data of one or more event messages to be checked are expected output data and for a backward search, the input data linked to the output data of one or more status information to be checked are expected input data.
- Such a database provides combinations of compatible input and output data.
- input data of one or more event messages are linked to output data of one or more status information items, wherein for a forward search, the output data linked to the input data of one or more event messages to be checked are forbidden output data and for a backward search, the input data linked to the output data of one or more status information to be checked are forbidden input data.
- Such a database provides combinations of incompatible input and output data.
- the duration of said time range or said time interval is one hour or less than one hour. More preferably, the duration of said time range or said time interval is less than one minute.
- the duration of said time range or said time interval can depend on the status information to be checked or the event message(s) to be checked.
- the duration of said time range or said time interval can also be dependent on a status time value of status information other than that of the status information to be checked or, in addition to the status time value of the status information to be checked, also on the status time value of status information other than that of the status information to be checked.
- the toll system can be designed to select from the status protocol a first status information item and a second status information item entered directly thereafter in the status protocol with regard to one and the same status variables, first output data of the first status information item and second output data of the second To check status information for a change in the value of the state variable, to determine whether the event log contains input data of at least one event message to be expected according to at least one set of rules stored in the toll system, the processing of which according to the processing instructions would trigger a corresponding change in the value of the state variable and whose event time value lies between the first status time value of the first status information and the second status time value of the second status information and to generate the error message if it is determined that no input data to be expected according to the set of rules is contained in the event log.
- This form of backward search determines whether the input data relevant for a specific change in the value of a state variable from a first value to a second value is present.
- the vehicle device can be configured to generate output data from input data at predetermined intervals or upon receipt of a corresponding instruction and to write this and/or previously generated output data to a status log.
- This status log may have already been stored in the vehicle device prior to the writing act, so that status information written to the status log is added to the status information already present in the status log or replaces it with respect to the same status variables. In the latter case, previous values of state variables in the status log are lost.
- a comparison in the sense of the previously described backward search remains possible if a first status protocol written at a first point in time, each containing first status information relating to a state variable, is first sent by the vehicle device via a mobile radio communication device included in the vehicle device to a central data processing device arranged outside - in particular away from - the vehicle, and later a second status protocol written at a second point in time, each containing second status information relating to a state variable, is sent by the vehicle device via the mobile radio communication device included in the vehicle device to the central data processing device, which prevents a possible overwriting of the first status protocol by the second.
- the vehicle device can be designed to simultaneously store a plurality of status protocols that were generated at different times with respect to the same state variable.
- the toll system can be designed to select a first item of status information from a first status log written at a first point in time and a second item of status information from a second status log written at a second point in time relating to one and the same status variable as the first status information, to check first output data of the first status information and second output data of the second status information for a change in the value of the state variable, to determine whether the event log contains input data of at least one event message which are to be expected according to at least one set of rules stored in the toll system, the processing of which according to the processing instructions would trigger a corresponding change in the value of the state variable and whose event time value lies between the first status time value of the first status information and the second status time value of the second status information, and to generate the error message if it is determined that no input data which are to be expected according to the set of rules is contained in the event log.
- the toll system can also be designed to select input data of a first event message and input data of a second event message from the event log, to determine whether in the status log according to at least output data to be expected from a set of rules stored in the toll system are contained in at least one item of status information which would result from the consecutive processing of the input data of the first event message and the input data of the second event message by the vehicle device and whose status time value lies within a predetermined time interval after the event time value of the second event message, and upon determination that no output data to be expected according to the set of rules is contained in the event protocol, to generate the error message.
- This form of forward search determines whether, for a specific pair of events, the output data expected from the processing of their input data is present in a status information of the status protocol.
- a corresponding backward search for the input data of two event messages is possible in an analogous manner starting from a status information to be checked.
- the toll system can also be designed to select input data of an event message to be checked from the event log, to determine whether the status log contains expected output data of at least one first status information item and expected output data of at least one second status information item according to at least one set of rules stored in the toll system, which would result from the consecutive processing of the input data of the event message to be checked by the vehicle device and whose status time value is in each case within a predetermined time interval after the event time value of the second event message to be checked, and to generate the error message if it is determined that no output data to be expected according to the set of rules is contained in the event log.
- This form of forward search determines whether expected output data from several status information resulting from the processing of their input data are present in the status log for a specific event.
- a corresponding backward search for the input data of an event message is possible in an analogous manner based on several status information items to be checked.
- the toll system is designed to collect a toll fee related to the vehicle for the use of the identified traffic area by the vehicle, depending on several state variables of the vehicle device and identifying at least one toll-paying traffic area used by the vehicle on the basis of the recorded position data.
- the toll system comprises a central data processing device arranged outside the vehicle and the vehicle device comprises a wireless communication device at least for sending data to the central data processing device.
- the central data processing device is located away from the vehicle.
- the vehicle device can thus send position data to the central data processing device, which can be designed to receive the position data and, by identifying at least one toll-paying traffic area used by the vehicle on the basis of the recorded position data, to collect a toll fee related to the vehicle for the use of the identified traffic area by the vehicle.
- the central data processing device can be designed to receive the position data and, by identifying at least one toll-paying traffic area used by the vehicle on the basis of the recorded position data, to collect a toll fee related to the vehicle for the use of the identified traffic area by the vehicle.
- the vehicle device can transmit data derived from the position data - for example, the identifier of a traffic area identified by the vehicle device on the basis of the position data or the identifier of a toll fee related to the vehicle, which the vehicle device has determined by identifying at least one toll-paying traffic area used by the vehicle on the basis of the recorded position data - to the central Send data processing device. If an identifier of an identified traffic area is transmitted, the central data processing device determines a toll fee based on the identifier of the identified traffic area.
- the toll fee received by the central data processing device or alternatively/optionally determined is assigned by the central data processing device to a user account, for which the central data processing device sends a request to debit the toll fee and credit it to a toll operator's account to an account management data processing device.
- the vehicle device sends an identifier of the vehicle device, the vehicle, or the user together with the position data and/or the data derived from the position data to the central data processing device.
- the identifier of the vehicle device or the vehicle serves the central data processing device to relate the collected toll fee to the vehicle from which the position data originated in order to charge a toll fee to the user who actually drove through the identified traffic area.
- the identifier of the vehicle device, the vehicle, or the user is stored in the central data processing device in linkage with the user's account data.
- the central data processing device can assign the position data, the identifier of the identified traffic area, and/or the toll fee to the user account.
- the identifier of the vehicle device, the vehicle, or the user is a possible state variable of the vehicle device.
- the position data processing process with which the vehicle device processes the position data and/or data derived from the position data for the purpose of collecting a vehicle-related toll fee to be levied for the use of a traffic area by the vehicle that is identifiable based on the recorded position data, is dependent on the identifier of the vehicle device, the vehicle, or the user, in that the position data processing involves linking the position data and/or the data derived from the position data with the identifier of the vehicle device, the vehicle, or the user.
- the vehicle device is designed to process the position data and/or data derived from the position data in a position data processing process only when the vehicle device is ready for operation for the purpose of collecting a toll fee related to the vehicle, which is to be collected for the use of a traffic area by the vehicle that is identifiable on the basis of the recorded position data.
- a value of an operational readiness state which, incidentally, forms a state variable of the vehicle device—is stored in the vehicle device, which can correspond to one of at least two values: a given operational readiness and a lack of operational readiness.
- the vehicle device is designed to monitor its operational readiness state and, following a change in the value of the operational readiness state from "given" to "lacking,” to discontinue the position data processing process, i.e., to no longer perform it even if position data is still being acquired.
- the vehicle device can alternatively or optionally be designed to acquire position data of vehicle positions only when the vehicle device is in operational readiness, which implies that if operational readiness is lacking, the position data processing process is also discontinued.
- the toll system according to the invention is characterized in that a first state variable of the vehicle device is a registered identifier of the vehicle device, the vehicle or a user of the vehicle and a second state variable of the vehicle device is a registered operational readiness state of the vehicle device.
- the vehicle device is preferably designed to process the position data and/or data derived from the position data, depending on at least the identification of the vehicle device, the vehicle or the user and the registered operational readiness state, for the purpose of collecting a vehicle-related toll fee to be charged for the use of a traffic area by the vehicle that is identifiable on the basis of the recorded position data.
- the toll system preferably comprises a central data processing device arranged outside the vehicle, and the vehicle device comprises a wireless communication device in the form of a mobile radio communication device at least for sending position data and/or data derived from the position data together with the identification of the vehicle device, the vehicle, or the user to the central data processing device.
- the vehicle device is designed to send the position data and/or the data derived from the position data together with the identification of the vehicle device, the vehicle, or the user to the central data processing device by means of the mobile radio communication device as part of the position data processing process of processing the position data and/or the data derived from the position data for the purpose of collecting a toll fee related to the vehicle.
- the central data processing device is preferably designed to link the received data derived from the position data and/or data derived from the received position data, for example a toll fee, with a user account that is stored in the central data processing device in a manner linked to the identification of the vehicle device, the vehicle or the user.
- An example of an in-vehicle equipment identifier is a serial number of the in-vehicle equipment.
- Another example of an in-vehicle equipment identifier is the mobile phone number (e.g., MSISDN, "Mobile Subscriber Integrated Services Digital Network Number") of the in-vehicle equipment's mobile communications device.
- An example of a vehicle identifier is the vehicle registration number (VIN) of the license plate attached to the front and rear of the vehicle (colloquially known as the "license plate").
- VIN vehicle registration number
- Another example of a vehicle identifier is the vehicle identification number (colloquially known as the "chassis number") of the vehicle's official registration certificate.
- An example of a user identifier is a user ID assigned by the toll operator or chosen by the user, which can consist of a user name and a password.
- Further status variables of the vehicle equipment can be: a registered vehicle class of the vehicle, a registered determination of the use or non-use of a toll road area by the vehicle, a registered toll-obligation or toll-exempt status of the vehicle, a registered availability status of a specific service of the vehicle equipment.
- the vehicle class examples are a weight class, a length class, an axle class and an emissions class.
- the amount of the toll as data derived from the position data is in this case dependent on the vehicle class or possibly on several different types of vehicle classes.
- the vehicle class is also an inventive state variable of the vehicle device because the position data processing process, regardless of whether the vehicle device determines the amount of the toll (first case) or the central data processing device determines the amount of the toll from the position data transmitted by the vehicle device or data derived from the position data (second case), depends on the value of the vehicle class, which in the second case is sent by the vehicle device to the central data processing device together with the position data or the data derived from the position data as part of the position data processing.
- the registered determination of the use or non-use of a toll road area by the vehicle may affect the way in which the position data and/or data derived from the position data are processed by the vehicle equipment, so that the result of the position data processing depends on whether the vehicle is on a toll road area or not.
- Whether the vehicle equipment is required to process position data at all depends on the registered toll-paying or toll-exempt status. If the vehicle has been declared toll-exempt in the vehicle equipment, toll collection by the vehicle equipment must be excluded.
- the registered availability status of a specific service of the vehicle equipment may determine whether and, if so, when the vehicle equipment sends position data or data derived from position data to a central data processing device and/or, if applicable, to which of several central data processing devices.
- the vehicle equipment can be configured to send the recorded position data to a central data processing device of an anonymization service instead of to a central data processing device of the toll operator.
- This central data processing device forwards the position data to the toll operator's central data processing device with its own identifier, which, from the perspective of the central data processing device, does not allow any conclusions to be drawn about the vehicle device from which it originated.
- the toll operator's central data processing device After determining the toll fee from the position data, the toll operator's central data processing device receives the identifier of the vehicle equipment, the vehicle, or the user from the central data processing device of the anonymization service. If the "Anonymous Position Data Provision" service is not available, the vehicle device sends the position data directly to the toll operator's central data processing facility.
- Another possible state variable is the identifier of the toll road area whose use by the vehicle was determined based on the position data by the vehicle device.
- the position data or data derived from the position data in an intermediate step in the process for determining the used toll road area constitute the input data according to the invention.
- the toll system preferably has at least one central data processing device arranged outside the vehicle, and the vehicle device comprises at least one mobile radio communication device for sending and/or receiving data to and/or from the central data processing device, at least one position determination device which is designed to receive and process signals from a global navigation satellite system and to generate position data by processing them, at least one displacement sensor for detecting distances traveled, at least one acceleration or yaw rate sensor for detecting changes in the direction of travel of the vehicle, at least one data memory in which software of the vehicle device is stored, at least one main memory into which software for use by the vehicle device is loaded, at least one data memory in which at least one time value of the expiration of the validity of software to be used by the vehicle device is stored, at least one data memory in which at least temporarily position data, data from identified traffic areas and/or data from toll collections are stored, at least one data memory in which a vehicle registration number of the vehicle is stored, at least one data memory in which a vehicle class of the vehicle is stored, at least one processor which is configured to
- Each of these events can trigger a change in the value of a state variable due to the execution of instructions for their processing, which are stored for this purpose in the vehicle device.
- each of the events (i) to (v) or a specific combination of these events can trigger a change in the operational readiness value of the vehicle equipment from “operational” to "not operational” after a period of time in which one or more of these events have occurred.
- the operational readiness value can change from "operational” to "limited operational readiness.” Only if the positioning device fails to provide position data from signals of a global navigation satellite system for a longer period of time, for example, 1 minute, does the operational readiness value change from "limited operational readiness” to "not operational.” If the positioning device again provides position data from signals of a global navigation satellite system before the expiration of the longer period of 1 minute, the operational readiness value can change from "limited operational readiness” back to "operational.”
- events (xii) to (xvii) are self-explanatory in light of the above explanations.
- events (xii) to (xvii) it should be noted that these events each constitute only one of several successive events that, when combined, lead to the intended results.
- the event of receiving an instruction to change the vehicle registration number can trigger a chain of several successive events (password query, password entry, authentication, sending a request to the central data processing facility, encryption of this request, etc.), which ultimately lead to the entry of the changed vehicle registration number in the status log.
- examples of the certain volume include a number of toll collections (for example, the number of detected used traffic areas) or a sum of toll fees that were calculated for traffic areas used consecutively.
- a single data storage device is sufficient to store said data; however, there should preferably be several data storage devices: a first data storage device for storing the software for processing position data and/or data derived from the position data, a second data storage device for temporarily storing the position data and at least a third data storage device for storing the time value of the expiry of the validity of the software used to process position data and/or data derived from the position data, data from identified traffic areas and/or toll collections, data from the vehicle registration number of the vehicle and data from the vehicle class of the vehicle.
- the toll system is characterized in that at least steps g) and h) are carried out using at least one set of rules stored in the vehicle device and any error message generated is stored in the vehicle device and/or is sent to a central data processing device of the toll system arranged outside the vehicle by means of a mobile radio communication device included in the vehicle device.
- the vehicle device of such a toll system according to the invention with decentralized error checking is further developed to carry out a self-test in an event-dependent, time-dependent, location-dependent and/or random manner, in which the vehicle device carries out steps g) i) and h) for at least one event message of the event protocol to be checked, wherein the event of the execution of the self-test is stored as input data together with the time value of the execution of the self-test as an event message in the event protocol and wherein the at least one event message to be checked is defined in that it has an event time value that is delayed compared to the time value of the last preceding self-test.
- the vehicle device of such an inventive toll system with decentralized error checking has a mobile radio communication device for wirelessly sending the status log via at least one mobile radio network to at least one central data processing device of the toll system arranged outside the vehicle and is designed to send the status log to the central data processing device by means of the mobile radio communication device, to receive from the central data processing device by means of the mobile radio communication device an instruction to carry out step g) ii) with regard to at least one item of status information to be checked as defined by the central data processing device, to carry out step g) ii) with regard to the at least one item of status information to be checked as defined by the central data processing device and h) to generate at least one error message upon detection of a lack of input data to be expected according to the at least one set of rules and/or upon detection of the presence of input data prohibited according to the at least one set of rules and to send this error message to the central data processing device by means of the mobile radio communication device.
- a mobile radio communication device for wirelessly sending the status log via at least one
- the central data processing device is designed to receive the status protocol, to determine the status information to be checked based on predetermined criteria and to send a check request regarding the status information to be checked to the vehicle device.
- the toll system is characterized in that the toll system comprises at least one central data processing device arranged outside the vehicle, the vehicle device has at least one vehicle-side communication device for wirelessly sending the event log to the central data processing device and at least one vehicle-side communication device for wirelessly sending at least one item of status information of the status log to the central data processing device and is designed to send the event log and at least one item of status information of the status log to the central data processing device, wherein the central data processing device is designed to receive the event log sent by the vehicle device and the to receive at least one item of status information sent by the vehicle device and to carry out at least steps g) and h) using at least one set of rules stored in the central data processing device.
- this status information is the status information to be checked according to the invention. If the vehicle device - because it is designed accordingly - sends an extract of the status protocol that comprises several items of status information, or the entire status protocol that comprises several items of status information, the central data processing system is designed to determine from the several items of status information in the status protocol or the extract thereof the status information that is the status information to be checked according to the invention.
- Such a toll system with central error checking preferably comprises at least one roadside DSRC communication device, which is communicatively coupled to the central data processing device, for receiving the at least one item of status information of the status protocol from the vehicle device, while the vehicle device has a first vehicle-side communication device in the form of a mobile radio communication device for wirelessly sending the event protocol to the central data processing device via at least one mobile radio network and a second vehicle-side communication device in the form of a vehicle-side DSRC communication device for wirelessly sending the at least one item of status information of the status protocol to the roadside DSRC communication device and is designed to send the event protocol to the central data processing device via at least one mobile radio network and to send at least one item of status information of the status protocol to the roadside DSRC communication device of the toll system by means of the mobile radio communication device.
- the roadside DSRC communication device or a roadside control device comprising the roadside DSRC communication device can be designed to send the status information received from the vehicle device to the central data processing device - either on its own initiative or due to a request from the central data processing device for status information received from the DSRC communication device since the last transmission.
- the toll system provides a particular advantage in the case of a control, in which a roadside control device compares reference data with output data of status information received from the vehicle device for consistency. Depending on the outcome of this comparison, a Initiation of a control-related log check, in which the status information is checked against the event log by the central data processing device as part of a central check or by the vehicle device as part of a decentralised check in order to determine whether unexpected output data is due to an error in the vehicle device (i.e. the toll system) or to an error by the user.
- a control-related log check in which the status information is checked against the event log by the central data processing device as part of a central check or by the vehicle device as part of a decentralised check in order to determine whether unexpected output data is due to an error in the vehicle device (i.e. the toll system) or to an error by the user.
- the toll system according to the invention for control-related protocol checking in the case of a central check comprises at least one central data processing device arranged outside the vehicle and at least one roadside control device with at least one roadside DSRC communication device for receiving at least one item of status information of the status protocol from the vehicle device, wherein the vehicle device has a first communication device in the form of a mobile radio communication device for wirelessly sending the event protocol to the central data processing device via at least one mobile radio network and a second communication device in the form of a vehicle-side DSRC communication device for wirelessly sending at least one item of status information of the status protocol to the roadside DSRC communication device and is designed to send the event protocol to the central data processing device via the mobile radio communication device via at least one mobile radio network and to send at least one item of status information of the status protocol to the roadside DSRC communication device of the toll system via the vehicle-side DSRC communication device, wherein the roadside control device is designed to receive at least one item of status information of the status protocol from the vehicle device to receive by
- the roadside DSRC communication device can be designed to receive the status protocol or the extract of the status protocol with a plurality of status information items, wherein the roadside control device is designed in this case to obtain from the status protocol the status information with the output data with which the reference data are to be compared.
- the toll system for check-related protocol checking comprises, for example, at least one central data processing device arranged outside the vehicle and at least one roadside control device with at least one roadside DSRC communication device for receiving at least one item of status information of the status protocol, wherein the vehicle device has a first communication device in the form of a mobile radio communication device for wirelessly sending the event protocol to the central data processing device via at least one mobile radio network and a second communication device in the form of a vehicle-side DSRC communication device for wirelessly sending at least one item of status information of the status protocol to the roadside DSRC communication device and is designed to send the event protocol to the central data processing device by means of the mobile radio communication device and to send at least one item of status information of the status protocol to the roadside DSRC communication device of the toll system by means of the vehicle-side DSRC communication device, wherein the roadside control device is designed to receive at least one item of status information of the status protocol from the vehicle device by means of the roadside
- the roadside DSRC communication device can be designed to receive the status protocol or the extract of the status protocol with a plurality of status information items, wherein the roadside control device is designed in this case to obtain from the status protocol the status information with the output data with which the reference data are to be compared.
- control-related protocol check in the event of a deviation or agreement between the output data provided by the vehicle device and or with the reference data recorded or provided at the control device, it can be advantageously determined whether this deviation or agreement is due to an error in the toll system or an error by the user - for example an operating error, a behavioral error (neglect of the duty to cooperate) or an unlawful act (manipulation, falsification or impairment of data or signals).
- the output data can represent a registered operational readiness state of the vehicle equipment
- the reference data can represent a state of insufficient operational readiness of the vehicle equipment
- the roadside control device can be designed to send a problem message about the insufficient operational readiness to the central data processing device in the event that the operational readiness state is that of insufficient operational readiness.
- the roadside DSRC communication device can be designed to receive the status protocol or an extract of the status protocol with a plurality of status information items, wherein the roadside control device is designed in this case to obtain the status information with the output data in the form of the registered license plate number of the vehicle from the status protocol.
- Input data can be represented by data relating to the following events: (i) the failure of the positioning device to receive signals from a global navigation satellite system; (ii) the failure of the positioning device to generate position data from signals from a global navigation satellite system; (iii) the quality of at least one signal from a global navigation satellite system and/or at least one position determined by the positioning device falling below a minimum level; (iv) the failure of the signals to receive signals from a displacement sensor; (v) the lack of agreement between heading angles determined from signals from a global navigation satellite system and heading angles determined from changes in heading detected by the acceleration sensor/yaw rate sensor; (vi) the failure to load the operating system from the data memory into the main memory; (vii) the expiration of the validity of the
- Processing instructions (viii) the absence of a time signal from the timer; (ix) the charge level of the charge storage element falls below a predetermined limit; (x) the failure of the mobile radio communication device to receive signals from base stations of a mobile radio network; (xi) the exceeding of a certain volume of toll collections that could not be transmitted to a central data processing device of the toll system by means of the mobile radio communication device.
- the output data can represent an identifier of a toll road section last identified as being traveled by the vehicle device
- the reference data can represent an identifier of a toll road section to be checked that corresponds to the position of the control device and at which the control device is arranged
- the roadside control device can be designed to send a problem message about the lack of agreement between the identifier of the toll road section last identified as being traveled by the vehicle device and the identifier of the road section to be checked to the central data processing device if the identifier of the toll road section last identified as being traveled by the vehicle device does not match the identifier of the road section to be checked.
- the roadside DSRC communication device can be configured to receive the status log or an extract from the status log containing multiple items of status information, with the roadside control device in this case being configured to obtain the status information from the status log with the output data in the form of the identifier of the toll road section last identified as traveled by the vehicle device.
- Input data can be represented by recorded position data from one or more positions useful for identifying the toll road section last identified as traveled. If, during the log check, the recorded position data do not correspond to the identified road section, it is assumed that there was a recognition error in the software for processing the position data and/or data derived from the position data, and a toll system error message is generated. If, during the log check, the recorded position data do correspond to the identified road section, it is assumed that there was an operating error, and a user error message is generated.
- the output data can represent a position last registered by the vehicle device
- the reference data can represent a position assigned to the control device
- the roadside control device can be configured to send a problem message about the lack of agreement between the position last registered by the vehicle device and the position assigned to the control device to the central data processing device if the position last registered by the vehicle device does not match the position assigned to the control device within a permissible deviation (of, for example, 100 meters).
- a toll system with control-related decentralized or centralized protocol checking can be characterized in that the roadside control device comprises at least one image recording device (for example a camera) for generating at least one image of a license plate of the vehicle and at least one image processing device for obtaining a license plate from the image of the license plate of the vehicle and is designed to generate at least one image of a license plate of the vehicle by means of the camera and to obtain a recorded license plate from the image of the license plate of the vehicle by means of the image data processing device, the output data represent a registered license plate of the vehicle and the reference data represent the recorded license plate of the vehicle, and the roadside control device is further designed to send a problem message about the difference between the registered and recorded license plates to the central data processing device in the event that the registered license plate and the recorded license plate are different.
- the roadside control device comprises at least one image recording device (for example a camera) for generating at least one image of a license plate of the vehicle and at least one image processing device for obtaining a license plate from the image
- the roadside DSRC communication device can be designed to receive the status protocol or an extract of the status protocol with a plurality of status information items, wherein the roadside control device is designed in this case to obtain the status information with the output data in the form of the registered license plate number of the vehicle from the status protocol.
- a toll system with control-dependent decentralized or centralized protocol checking can be characterized in that the roadside control device has at least one detection device for detecting an image and/or a contour of the vehicle and at least one classification device for determining a vehicle class of the vehicle from the detected image and/or the detected contour of the vehicle and is designed to receive at least the status information with the output data in the form of the registered vehicle and/or axle class of the vehicle from the vehicle device by means of the roadside DSRC device, to detect at least one image and/or at least one contour of the vehicle by means of the detection device and to determine a detected vehicle class of the vehicle from the detected image and/or the detected contour of the vehicle by means of the classification device, the output data represent a registered vehicle class of the vehicle, the reference data represent the detected vehicle class of the vehicle and the roadside control device is further designed, in the case in which the registered vehicle class and the detected vehicle class are different, to send a problem message about to send the difference between the registered and the recorded vehicle class to the central data processing facility.
- the roadside DSRC communication device can be designed to receive a status protocol with a plurality of status information items, wherein the roadside control device is designed in this case to obtain the status information with the output data in the form of the registered vehicle class of the vehicle from the status protocol,
- the vehicle device it is also possible for the vehicle device to be configured to send only the output data of the status information to the control device, since the output data is sufficient for the control device to compare with the reference data.
- the central data processing device is configured to request from the vehicle device, in addition to the event log, the status time value of the status information of the output data, and the The vehicle device is designed to send the status time value of the status information of the output data together with the event log to the central data processing device.
- the vehicle device prefferably configured to send only an extract of the event log with multiple event messages.
- the said extract can also be considered an event log.
- the vehicle device prefferably configured to delete event messages from the event log that refer to status information that is no longer current or no longer available, insofar as the outdated values of their state variables have been updated by current values of state variables. This allows the scope of the event log to be limited.
- the vehicle device has a vehicle-mounted DSRC communication device for wirelessly transmitting at least one item of status information from the status protocol to the roadside DSRC communication device
- the vehicle device is preferably divided into a first device part and at least one second device part, which is connected to the first device part and is communicatively coupled to the first device part.
- the first device part has a first processor, which is at least configured to process the position data and/or data derived from the position data depending on several state variables of the vehicle device for the purpose of collecting a vehicle-related toll fee to be collected for the use of a traffic area by the vehicle, which is identifiable on the basis of the recorded position data, and at least one first data memory.
- the second device part connects the vehicle-mounted DSRC communication device to a second processor, which is configured to control DSRC communication of the vehicle-mounted DSRC communication device with the roadside DSRC communication, and at least one second data memory. and wherein the vehicle device is configured to store the event log in the first data memory and to store the status log in the second data memory.
- the status log or at least one item of status information of the status log can be quickly provided by the vehicle device for transmission from the vehicle-side DSRC communication device to the roadside DSRC communication device as the vehicle passes a roadside DSRC communication device.
- a vehicle device for detecting positions of a vehicle by which it is carried, wherein the vehicle device is designed (a) to detect position data of positions of the vehicle (b) to process the position data and/or data derived from the position data as a function of several state variables of the vehicle device for the purpose of collecting a toll fee related to the vehicle, which is to be collected for the use of a traffic area by the vehicle that is identifiable on the basis of the detected position data, (c) to receive or generate input data and (d) to generate output data as a function of the received or generated input data, each output data representing a value of one of the state variables of the vehicle device, characterized in that the vehicle device is further configured to (e) enter status information, each comprising generated output data linked to a status time value, in a status log stored in the vehicle device, (f) enter event messages, each comprising received or generated input data linked to an event time value, in an event log stored in the vehicle device, (g) determine, based on at least one
- the vehicle device can be designed to (g) determine, based on at least one set of rules stored in the vehicle device, whether (i) for at least one event message of the event protocol to be checked in the status protocol, expected and/or prohibited output data according to the at least one set of rules are contained in at least one item of status information, the status time value of which lies within a predetermined time interval after the event time value of the event message to be checked, and/or (ii) for at least one item of status information of the status protocol to be checked in the event protocol, expected and/or prohibited input data according to the at least one set of rules are contained in at least one event message, the event time value of which lies within a predetermined time interval before the status time value of the status information to be checked, and (h) to generate an error message if a lack of expected output data and/or input data expected according to the at least one set of rules is detected.
- the vehicle device has a vehicle-mounted DSRC communication device for wirelessly sending at least one item of status information of the status protocol to the roadside DSRC communication device and is divided into a first device part and at least one second device part, which is received by the first device part and is communicatively coupled to the first device part, wherein the first device part has a first processor, which is at least designed to process the position data and/or data derived from the position data as a function of several state variables of the vehicle device for the purpose of collecting a toll fee related to the vehicle, which is to be collected for the use of a traffic area by the vehicle, which is identifiable on the basis of the recorded position data, and at least one first data memory, wherein the second device part has the vehicle-mounted DSRC communication device with a second processor, which is designed to control the DSRC communication of the vehicle-mounted DSRC communication device with the roadside DSRC communication, and at least one second data memory, and wherein the vehicle device is designed is to store the event log in the
- a method for detecting errors in a vehicle device of a toll system carried by a vehicle comprising the following steps: (a) recording position data of positions of the vehicle by the vehicle device, (b) processing of the position data and/or data derived from the position data by the vehicle device as a function of several state variables of the vehicle device for the purpose of collecting a toll fee related to the vehicle, which is to be collected for the use of a traffic area by the vehicle that is identifiable on the basis of the recorded position data, (c) receiving or generating input data by the vehicle device, and (d) generating output data, each representing a value of one of the state variables of the vehicle device, as a function of the received or generated input data by the vehicle device, characterized by the further steps of (e) entering status information, each comprising generated output data linked to a status time value, in a status log stored in the vehicle device by the vehicle device, (f) entering event messages, each associated with an event time value linked received or generated input data, in
- the method can provide the following steps: (g) Determination by the vehicle device and/or by a central data processing device of the toll system arranged outside the vehicle, based on at least one set of rules stored in the vehicle device and/or in the central data processing device, whether (i) for at least one event message of the event protocol to be checked, in the status protocol, output data to be expected and/or prohibited according to the set of rules are contained in at least one item of status information, the status time value of which lies within a predetermined time interval after the event time value of the event message to be checked, and/or (ii) for at least one item of status information of the status protocol to be checked, in the event protocol, input data to be expected and/or prohibited according to the set of rules are contained in at least one event message, the event time value of which lies within a predetermined time interval before the status time value of the status information to be checked, by the decentralized processor and/or a central processor of a central data processing device of the toll system, which stores the event protocol and has received the
- event messages each comprising received or generated input data linked to an event time value
- status information each comprising generated output data linked to a status time value
- a status log stored in a second device part of the vehicle device, which is retrieved by the first device part and is communicatively coupled to the first device part
- a first processor of the first device part carries out the processing of the position data and/or data derived from the position data as a function of several state variables of the vehicle device for the purpose of collecting a toll fee related to the vehicle, which is to be collected for the use of a traffic area by the vehicle, which is identifiable on the basis of the recorded position data
- a second processor of the second device part controls the sending of status information carried out by the second device part as part of a DSRC communication.
- a GNSS positioning device 12 receives signals from satellites of a Global Navigation Satellite System (GNSS), for example, GPS, via its GNSS receiving antenna 12b and determines its provisional position—and thus the provisional position of a vehicle 30—from the received satellite signals using its GNSS receiver 12a (see Fig. 2 ), which carries the vehicle device 20.
- the determined provisional position is further processed by the processor 11 based on direction change values provided by a gyroscope 16 of the vehicle device and on relative path length values of a path traveled in a specific time, provided by the path sensor 21, to a final position (hereinafter referred to as "position") that is more precise than the provisional position, in the course of a process known per se as dead reckoning.
- GNSS Global Navigation Satellite System
- the position determination by the processor 11 and the GNSS positioning device 12 is carried out repeatedly - for example, every second - during the course of the movement of the vehicle 30 by the vehicle device 20.
- the decentralized processor 11 is coupled to a security module 18, which is designed as an independent data processing unit (for example, a chip card) having at least one autonomous control module 18a and a memory area 18b.
- the autonomous control module 18a is configured to execute requests for the release of data from the memory area 18b and/or the modification or recording of data in the memory area 18b only against authentication.
- the authentication procedure can be carried out by analyzing a digital signature using a public key stored by the signatory in the memory area 18b of the security module 18.
- a cryptographic data memory (not shown) can be provided, into which the processor 11 can store data in encrypted form and read it out in decrypted form only with appropriate authentication.
- the central data processing device 50 can also be carried out by the central data processing device 50 (see Fig. 2 ) to which the user has previously transmitted the data of the initial registration or change, by the central data processing device 50 sending a corresponding instruction for the initial registration or change of the vehicle identification, the axle class and/or the vehicle class via the mobile network 40 (see Fig. 2 ) is sent to the vehicle device 20, which receives this instruction together with the new data by means of a mobile radio transceiver 13 and processes it by means of the decentralized processor 11.
- the encrypted storage of the vehicle identification, the axle class and/or the emission class in the memory area 18b of the security module 18 or in the cryptographic data memory can be initiated by means of corresponding instructions from the decentralized processor 11.
- These - vehicle-internal - instructions form second input data according to the invention, which are stored together with a second event time value in the event log as a second event message.
- the autonomous control module 18a of the security module 18 sends a corresponding confirmation signal to the decentralized processor 11, which is stored as third input data according to the invention with a third event time value in the event log by the decentralized processor 11 as a third event message.
- the status time value is the time value at which the output data was entered into the status log and thus lies chronologically after the first, second, and third event time values.
- the specified time interval within which the event time values of event messages that must precede the entry of the status information is, for example, 10 seconds for vehicle data (vehicle identification, vehicle class). This value would also apply to a time range within which the event time values of event messages that require the entry of the status information must lie if the status time value did not lie after the third event time value, but instead fell, for example, on the first event time value; only the temporal position of the time range, which has the same temporal width as the interval, would have to be adjusted accordingly.
- the status protocol is stored in the DSRC communication module data read/write memory 22d of a vehicle-mounted DSRC communication module, which is mounted at a distance from the vehicle device 10 on the inside of the windscreen of the vehicle 30 in such a way that the DSRC transceiver 22a is connected by means of its DSRC antenna 22b to a roadside DSRC communication device 63a of a roadside control device 60 arranged outside the vehicle 30 (see Fig. 2 ).
- the DSRC communication carrier is microwave in the 5.8 GHz frequency range.
- infrared light 850 nm
- photodiodes being used as the receiving elements and IR light-emitting diodes as the transmitting elements.
- the decentralized processor 11 To store status information in the DSRC communication module data read/write memory 22d, the decentralized processor 11 communicates wirelessly or via a wired communication connection with the DSRC communication module processor 22c of the DSRC communication module 22.
- the processor 11 records - as already mentioned - every second - a position of the vehicle 30 and processes the recorded position data of these positions for the purpose of collecting a vehicle-related toll fee to be charged for the use of a section of the route by the vehicle 30, which can be identified on the basis of the recorded position data.
- the decentralized processor 11 compares, by means of a toll fee determination program executed in the main memory 17b, position data of one or more recorded positions with geographical elements of a digital map, each of which is assigned an identifier of a route section If there is sufficient geographical correspondence between the recorded position data and a specific geographical element, the route section whose identifier is linked to the specific geographical element is recognized as being traveled. The decentralized processor 11 then uses the identifier of the route section recognized as being traveled to determine a toll fee that depends on the axle class and the emission class of the vehicle 30.
- axle class and pollutant class are state variables of the vehicle equipment according to the invention because they determine the amount of the toll and thus influence the processing of the position data into a toll fee related to the vehicle.
- the central processor 11 then instructs the mobile radio transceiver 13 to transmit the determined toll fee together with the vehicle identification via the mobile radio network 40 to the central data processing device 50 of a toll center 58 (see Fig. 2 ).
- the central data processing device 50 of the toll center 58 assigns the toll fee to a user account based on the vehicle identification, from which the toll fee is deducted by a data processing device of a bank (not shown) and credited to the toll operator's account.
- the vehicle identification is also an inventive state variable of the vehicle device because it determines the allocation of the toll fee to a user and thus influences the processing of the position data into a toll fee related to the vehicle.
- the central processor 11 instructs the mobile radio transceiver 13, by means of a position data processing program executed in the main memory 17b, to send recorded position data - in particular position data of several positions recorded in immediate succession - together with the vehicle identification, axle class and pollutant class of the vehicle 30 - to the central data processing device 50.
- the central processor 51 of the central data processing device 50 compares the received position data of one or more recorded positions with geographical elements of a digital map, each of which is assigned an identifier of a route section. If there is sufficient geographical correspondence between the recorded position data and a specific geographical element, the route section whose identifier is linked to the specific geographical element is recognized as being traveled. Subsequently, the central processor 51 uses the identifier of the route section recognized as being traveled to determine a toll fee that depends on the axle class and the emission class of the vehicle 30.
- the vehicle identifier, axle class, and emission class are state variables of the vehicle device according to the invention because they determine the amount of the toll fee and the allocation of the toll fee to a user and thus influence the processing of the position data into a vehicle-related toll fee.
- the route section recognized as being traveled also represents a status variable of the vehicle device, the identifier of which is stored as output data of a status information in the status protocol as the currently traveled route section at the instigation of the decentralized processor 11 in the DSRC communication module data read-write memory 22d.
- the decentralized processor 11 is configured to check the operational readiness of the vehicle device 20 upon the on-board device 10 receiving power via the power supply connection 19 or upon the on-board device 10 being switched on, and to commission the vehicle device as far as possible. To this end, the decentralized processor 11 initially at least attempts to load the toll fee calculation program from the data read/write memory 17a into the main memory 17b. If the loading of the toll fee calculation program into the main memory 17b fails, it writes an event message about the attempted loading and an event message about the failed loading to the event log stored in the data read/write memory 17a.
- the failure of the charging process causes the controller to set an operational readiness state to "lacking", to indicate this to the user via the display device 15, and to store status information about the lack of operational readiness of the vehicle device in the status log stored in the DSRC communication module data read-write memory 22d.
- the decentralized processor 11 checks whether the software, which includes the toll collection program and the digital card, is still valid by reading a time value of the software's expiration date from the memory area 18b of the security module 18 and comparing it with a current time value of the timer 14, for example, a radio clock. If the software is invalid because the current time value of the timer is greater than the expiration date of the software's validity, the decentralized processor 11 writes an event message about the execution of the validity check and an event message about the negative result of the validity check to the event log stored in the data read/write memory 17a.
- the result of the invalidity of the software causes the controller to set the vehicle device's operational readiness status to "lacking", to display this to the user via the display device 15, and to store status information about the lack of operational readiness of the vehicle device in the status log stored in the DSRC communication module data read-write memory 22d.
- the attempt to load the toll calculation program into the working memory 17b and to check the validity of the software can also be carried out in the reverse order.
- the status protocol can alternatively or optionally be stored in the data write-read memory 17a of the vehicle device in addition to being stored in the DSRC communication module data write-read memory 22d.
- the decentralized processor 11 After the decentralized processor 11 has commissioned the vehicle equipment 20 in this way—assuming successful loading and valid software—it performs an internal log check as part of a self-test. This check relates to event messages and status information from a previous operating cycle of the vehicle equipment. These are all event messages stored in the event log whose event time values lie between the penultimate event of switching on or establishing a power supply to the vehicle equipment 20 or the vehicle device 10 via the power supply connection 19 and the last event of switching off or deactivating the power supply to the vehicle equipment 20 or the vehicle device 10 via the power supply connection 19.
- the decentralized processor 11 checks, based on at least one set of rules stored in the data write-read memory 17a, whether for each event message of the event protocol in the status protocol - as far as specified in the set of rules - output data to be expected according to the set of rules are contained in at least one item of status information, the status time value of which lies within a predetermined time interval of, for example, 10 seconds after the event time value of the event message to be checked, and upon detection of a lack of output data to be expected according to the at least one set of rules, generates an error message, for the display of which on the display device 15 the decentralized processor does not issue an instruction to the display device 15, but rather for its transmission to the central data processing device 50 (see Fig. 2 ) the mobile radio transceiver 13 is instructed by the decentralized processor.
- the set of rules comprises a database in which input data of one or more event messages are linked to output data of one or more status information items, whereby for a forward search the output data linked to the input data of one or more event messages to be checked are the expected output data.
- the input data of the three event messages "Attempt to load the toll fee calculation program into the main memory 17b," “Failure to load the toll fee calculation program into the main memory 17b,” and “Registration of a lack of operational readiness” are linked to the output data of a status information "lack of operational readiness.”
- the protocol check according to the invention provides—and this is one of its key advantages—that the event messages and the status information are correlated with each other over the specified time range. Event messages that fall outside this specified time range with regard to status information are not subject to the protocol check and therefore cannot lead to an error message.
- the decentralized processor 11 is configured to attempt to load the toll determination program into the main memory 17b again after a predetermined period of time has elapsed since the detection of the lack of operational capability due to the unsuccessful attempt to load the toll determination program into the main memory 17b. In the event of a successful loading of the toll determination program into the main memory 17b, the decentralized processor 11 is configured to change the value of the status information of the operational readiness state from "lack of operational readiness" to "sufficient operational readiness.”
- the vehicle equipment 20 After performing this self-test, the vehicle equipment 20 is ready for operation (provided it is not in a state of lack of operational readiness) and displays this given operational readiness on the display device 15.
- the vehicle device 20 In the event that the vehicle device 20 is operated without connection to an external power supply (e.g., vehicle battery), the vehicle device receives its operating current from a rechargeable battery (accumulator as an example of a charge storage element) 19a, which is included in the vehicle device 10.
- the decentralized processor 11 is designed to receive measured values of the charge state of the battery 19a at predetermined time intervals (e.g., 10 minutes) and to write these values, together with the measurement time, as an event time value in the event log as an event message.
- the decentralized processor 11 is designed to compare the measured value of the charge state with a limit value of the charge state for each measurement and to store the undershoot of the limit value as input data of an event message in the event log.
- the decentralized processor 11 is further configured to count the entries from those immediately consecutive measurements of the state of charge whose measured values fall below the limit value, to set the counter to zero if the measured value does not fall below the limit value during a state of charge measurement, and to determine a lack of operability of the vehicle device 20 when the counter is at three.
- the counter readings are entered into the event log by the decentralized processor 11 as input data from counter reading events, as is the determination of the lack of operability, which is subsequently written to the status log as status information together with the time of the determination.
- the decentralized processor 11 is configured to acquire measured values again after a predetermined period of time has elapsed since the detection of the lack of operational capability due to the insufficient state of charge and to check whether the measured value of the state of charge of the battery 19a still falls below the limit value. If three immediately consecutively acquired measured values of the state of charge do not fall below the limit value, the decentralized processor 11 is configured to change the value of the status information of the operational readiness state from "lack of operational readiness" to "given operational readiness.”
- the decentralized processor 11 of the vehicle device 10 - and thus the vehicle device 20 - is designed to acquire preliminary position data by means of the GNSS positioning device 12 and to generate final position data (hereinafter referred to as "position data") from these preliminary position data on the basis of path length data from the path sensor 21 and direction angle change data from the gyroscope 16, and to process these position data as described above depending on several state variables of the vehicle device for the purpose of collecting a vehicle-related toll fee to be charged for the use of a toll road section by the vehicle that is identifiable on the basis of the acquired position data.
- position data final position data
- the processor 11 is designed to detect the events (i) of the failure to receive signals from a global navigation satellite system at the position-determining device 12, (ii) of the failure to generate position data from signals from a global navigation satellite system by the position-determining device 12, (iii) of the quality of at least one signal from a global navigation satellite system and/or at least one position determined by the position-determining device 12 falling below a minimum quality level, (iv) of the failure to receive signals at the interface for receiving signals from a displacement sensor 21 and/or (v) of the lack of agreement between the direction of travel angles determined from signals from a global navigation satellite system and the direction of travel angles determined from changes in direction detected by the gyroscope 16, to enter these events with corresponding input data in the event log and, in the case of one-time or multiple - in particular immediately consecutive detection of such events, the value of the operational readiness status of the vehicle equipment shall be set to "inadequate" and corresponding status information shall be entered in the status log.
- the decentralized processor 11 is configured to acquire measured values again after a predetermined period of time has elapsed since the detection of the lack of operational capability due to the insufficient state of charge and to check whether the measured value of the state of charge of the battery 19a still falls below the limit value. If three measured values of the state of charge acquired in immediate succession do not fall below the limit value, the decentralized processor 11 is configured to change the value of the status information of the operational readiness state from "lack of operational readiness" to "given operational readiness.”
- the central data processing device 50 is comprised of a control center 58 of the toll system and has a central communication device 53, a central processor 51, a first central data memory 56, and a second central data memory 57.
- the central communication device 53 is a network card (network adapter, network interface card), which is the interface between the public telephone network, mobile radio network 40, and/or the Internet, and the central processor 51 comprised of the central data processing device 50.
- the first central data memory 56 comprises user data linked to an identifier of the vehicle 30 (vehicle registration number), to a user account and to toll fees associated with identifiers of toll road sections, which were sent by the vehicle device 20 together with the vehicle registration number to the central data processing device after the detection of driving on at least one toll road section.
- the second central data memory 57 is provided for storing status information from status logs and event messages from event logs linked to the vehicle registration numbers of vehicles, for example the vehicle 30, which the central data processing device 50 receives from vehicle devices, for example the vehicle device 20.
- the vehicle device 20 can be designed to receive an instruction to transmit the status protocol via the mobile radio network 40 by means of the mobile radio transceiver 13 and to comply with this instruction by the decentralized processor 11 of the vehicle device 10 - and thus the vehicle device 20 - instructing the mobile radio transceiver 13 to send the status protocol via a mobile radio network 40 to the central data processing device 50 arranged outside and away from the vehicle.
- the central processor 51 is configured to store the status log received via the mobile radio network 40 by means of the central communication device 53 in the second central data memory 57 and to check for the presence of unusual status information or unusual combinations of status information.
- An unusual piece of status information can, for example, be that whose output data represents a lack of operability of the vehicle device.
- An unusual combination of status information can, for example, be formed by two pieces of status information that were registered directly one after the other with respect to a traveled section of road and whose output data represent the same identifier of the traveled section of road.
- the central processor 51 identifies an unusual status information or an unusual combination of status information, it instructs the central communication device 53 to send an instruction to transmit the event log to the vehicle device 20.
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Description
- Die Erfindung betrifft ein Mautsystem, eine Fahrzeugeinrichtung und ein Verfahren zur Erkennung von Fehlern in einer von einem Fahrzeug mitgeführten Fahrzeugeinrichtung eines Mautsystems nach den Oberbegriffen der unabhängigen Ansprüche.
- Fahrzeugeinrichtungen, die der Mauterhebung dienen und dazu in einem Fahrzeug mitgeführt werden, sind demgemäß ausgebildet, Positionsdaten von Positionen des Fahrzeugs zu erfassen und in Abhängigkeit von mehreren Zustandsvariablen der Fahrzeugeinrichtung die Positionsdaten und/ oder aus den Positionsdaten abgeleitete Daten zum Zwecke der Erhebung einer auf das Fahrzeug bezogenen Mautgebühr zu verarbeiten, die für die Nutzung einer Verkehrsfläche durch das Fahrzeug zu erheben ist, die anhand der erfassten Positionsdaten identifizierbar ist.
- Dabei kann entweder die Fahrzeugeinrichtung selbst in Abhängigkeit von mehreren Zustandsvariablen der Fahrzeugeinrichtung unter Identifizierung wenigstens einer von dem Fahrzeug genutzten mautpflichtigen Verkehrsfläche anhand der Positionsdaten und/ oder aus den Positionsdaten abgeleiteter Daten eine auf das Fahrzeug bezogene Mautgebühr für die Nutzung der identifizierten Verkehrsfläche durch das Fahrzeug erheben oder eine zentrale Datenverarbeitungseinrichtung des Mautsystems, die von der Fahrzeugeinrichtung die Positionsdaten und/ oder aus den Positionsdaten abgeleitete Daten im Ergebnis einer Verarbeitung der Positionsdaten und/ oder aus den Positionsdaten abgeleiteter Daten empfangen hat, anhand der erfassten Positionsdaten und/ oder aus den Positionsdaten abgeleiteter Daten eine auf das Fahrzeug bezogene Mautgebühr für die Nutzung der identifizierten Verkehrsfläche durch das Fahrzeug erheben.
- Die Zustandsvariablen der Fahrzeugeinrichtung sind derart, dass sie die Verarbeitung der Positionsdaten oder der aus den Positionsdaten abgeleiteten Daten beeinflussen - beispielsweise ermöglichen oder verhindern - in dem Sinne, dass das Ergebnis der Verarbeitung von den Zustandsvariablen abhängig ist. Eine Zustandsvariable kann beispielsweise eine registrierte Kennung der Fahrzeugeinrichtung oder des Fahrzeugs sein, die benötigt wird, um eine Zuordnung einer Mautgebühr zu dem Fahrzeug zu erhalten, mit dem die mautpflichtige Verkehrsfläche benutzt wird. Eine andere Zustandsvariable kann ein registrierter Betriebsbereitschaftszustand der Fahrzeugeinrichtung sein, für den im Falle einer mangelnden Betriebsbereitschaft eine zweckgebundene Verarbeitung der Positionsdaten oder von den Positionsdaten abgeleiteter Daten unterbunden ist.
- Fahrzeugeinrichtungen, die der Erhebung von Maut dienen, weisen in der Regel eine Vielzahl von Zustandsvariablen auf, die die Mauterhebung beeinflussen. Die Werte dieser Zustandsvariablen sind in einem Speicher der Fahrzeugeinrichtung in Form von Ausgangsdaten gespeichert, die in Abhängigkeit von empfangenen oder erzeugten Eingangsdaten erzeugt wurden. Beispielsweise können Eingangsdaten der Fahrzeugeinrichtung über eine Schnittstelle zugeführt werden oder durch die Fahrzeugeinrichtung selbst erzeugt werden.
- Bei der Inbetriebnahme der Fahrzeugeinrichtung werden auf diese durch den Empfang von Eingangsdaten Ausgangsdaten erzeugt, die einen Betrieb der Fahrzeugeinrichtung im Sinne ihres Zweckes ermöglichen. Auch im Betrieb der Fahrzeugeinrichtung kann die Fahrzeugeinrichtung Eingangsdaten empfangen, deren Verarbeitung dann eine Änderung der Ausgangsdaten mit dem Ergebnis zur Folge hat, dass ein geänderter Wert der betroffenen Zustandsvariablen in der Fahrzeugeinrichtung gespeichert wird. Außerdem kann die Fahrzeugeinrichtung im Betrieb selbst Eingangsdaten erzeugen, deren Verarbeitung dann ebenfalls eine Änderung der Ausgangsdaten mit dem Ergebnis zur Folge hat, dass ein geänderter Wert der betroffenen Zustandsvariablen in der Fahrzeugeinrichtung gespeichert wird.
- Ein bestimmter Wert einer Zustandsvariablen kann beispielsweise zur Folge haben, dass eine Mautgebühr gar nicht mehr erhoben wird oder falsch erhoben wird oder nicht dem richtigen Fahrzeug zugeordnet wird. Ein solcher bestimmter Wert kann korrekt sein. Aufgrund der komplexen Verarbeitung von Eingangsdaten kann es unter unvorhergesehenen Bedingungen, denen nicht abgeholfen werden kann, dazu kommen, dass ein solcher bestimmter Wert nicht korrekt ist. So bedeutet eine Änderung eines Wertes einer Zustandsvariablen ohne die dafür nötigen Voraussetzungen - ebenso wie die Beibehaltung eines aufgrund geänderter Randbedingungen oder Eingangsdaten ungültig gewordenen Wertes einer Zustandsvariablen - einen ungerechtfertigten Einfluss auf die Mauterhebung - sprich einen Fehler. Im Interesse sowohl des Mautbetreibers als auch des Nutzers ist in einem solchen Fall zu bestimmen, dass es einen Fehler gibt und ggf. in wessen Verantwortungsbereich er fällt. So kann ein Fehler auf die Fahrzeugeinrichtung des Mautbetreibers oder auf die fehlende Mitwirkung des Nutzers zurückzuführen sein.
- Aus der Offenlegungsschrift der
DE 101 04 499 A1 ist eine Fahrzeugeinrichtung bekannt, die eine Mautgebühr in Abhängigkeit von Positionsdaten des Fahrzeugs und in Abhängigkeit von wenigstens einer Zustandsvariablen der Fahrzeugeinrichtung in Form von fahrzeugspezifischen Parametern bestimmt. Dabei werden Werte der Zustandsvariablen als Ausgangsdaten der Deklaration zusammen mit einem Zeitpunkt in einem als Logbuch bezeichneten Statusprotokoll der Fahrzeugeinrichtung gespeichert. -
EP 1870302 A1 betrifft ein Verfahren, eine On-Board-Unit und ein Personalisierungssystem zur Personalisierung einer On-Board-Unit. Dabei erfolgt der Personalisierungsvorgang dezentral innerhalb der On-Board-Unit, nachdem für die On-Board-Unit eine Personalisierungs-Software und für die Personalisierung relevante Daten bereitgestellt worden sind. Dies wird mittels einer Datenübertragung über eine zusätzliche Personalisierungs-Schnittstelle der On-Board-Unit ausgeführt. Die Personalisierung kann damit auch dezentral durch den Nutzer erfolgen und ist nicht auf Fachpersonal angewiesen. -
EP 1708143 A2 offenbart ein Verfahren, eine Vorrichtung und ein System zur Verarbeitung von positions-bezogenen Daten, wobei die positions-bezogenen Daten auf einer Vielzahl von mobilen On-Board-Units erfasst werden und über ein Mobilfunknetz als Schnittstelle an ein zentrales und stationäres Back-Office zur weiteren Verarbeitung übertragen werden. Das Back-Office umfasst eine Positions-Berechnungsinstanz, die dazu bestimmt ist, aus den eingelesenen positions-bezogenen Daten normalisierte Positionsdaten zu berechnen. Die normalisierten Positionsdaten werden dann weiteren Service-Instanzen zur weiteren Verarbeitung weitergeleitet. - Die vorliegende Erfindung hat es sich zur Aufgabe gemacht, derartige fehlerhafte Werte einer Zustandsvariablen einer Fahrzeugeinrichtung eines Mautsystems aufzudecken.
- Diese Aufgabe wird durch die unabhängigen Ansprüche gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen sind Gegenstand der Unteransprüche. Merkmale von Weiterbildungen unabhängig beanspruchter Erzeugnisse und Verfahren gelten als erfindungsübergreifend untereinander austauschbar und aufeinander übertragbar, soweit dies technisch möglich ist. Zusammengefasst sieht die Erfindung vor, zur Erkennung von fehlerhaften Zustandsvariablen einer zur Mauterhebung dienlichen Fahrzeugeinrichtung, Eingangsdaten aus denen durch die Fahrzeugeinrichtung Ausgangsdaten in Form eines Wertes der Zustandsvariablen erzeugt werden, in einem Ereignisprotokoll und die Ausgangsdaten in einem Statusprotokoll abzuspeichern, um dann ausgehend von zu prüfenden Eingangsdaten mittels eines Regelwerkes in dem Statusprotokoll nach zu erwartenden und/ oder verbotenen Ausgangsdaten zu suchen oder ausgehend von zu prüfenden Ausgangsdaten mittels eines Regelwerkes in dem Ereignisprotokoll nach zu erwartenden und/ oder verbotenen Eingangsdaten zu suchen, wobei eine Fehlermeldung ausgegeben wird, wenn die eine oder die andere Suche nach zu erwartenden Daten erfolglos ist und/ oder die eine oder andere Suche nach verbotenen Daten erfolgreich ist.
- Gemäß einem Aspekt der Erfindung wird ein Mautsystem bereitgestellt, das wenigstens eine von einem Fahrzeug mitgeführte Fahrzeugeinrichtung umfasst, die ausgebildet ist, (a) Positionsdaten von Positionen des Fahrzeugs zu erfassen, (b) in Abhängigkeit von mehreren Zustandsvariablen der Fahrzeugeinrichtung die Positionsdaten und/ oder aus den Positionsdaten abgeleitete Daten zum Zwecke der Erhebung einer auf das Fahrzeug bezogenen Mautgebühr zu verarbeiten, die für die Nutzung einer Verkehrsfläche durch das Fahrzeug zu erheben ist, die anhand der erfassten Positionsdaten identifizierbar ist, (c) Eingangsdaten zu empfangen oder zu erzeugen und (d) in Abhängigkeit von den empfangenen oder erzeugten Eingangsdaten Ausgangsdaten zu erzeugen, die jeweils einen Wert einer der Zustandsvariablen der Fahrzeugeinrichtung repräsentieren, und dadurch gekennzeichnet ist, das die Fahrzeugeinrichtung ausgebildet ist, (e) Statusinformationen, die jeweils mit einem Statuszeitwert verknüpfte erzeugte Ausgangsdaten umfassen, in wenigstens einem in der Fahrzeugeinrichtung gespeicherten Statusprotokoll einzutragen, (f) Ereignismeldungen, die
jeweils mit einem Ereigniszeitwert verknüpfte empfangene oder erzeugte Eingangsdaten umfassen, in wenigstens einem in der Fahrzeugeinrichtung gespeicherten Ereignisprotokoll einzutragen, und das Mautsystem ausgebildet ist, (g) anhand wenigstens eines im Mautsystem gespeicherten Regelwerkes zu ermitteln, ob i) zu wenigstens einer zu prüfenden Ereignismeldung des Ereignisprotokolls in dem Statusprotokoll gemäß wenigstens eines im Mautsystem gespeicherten Regelwerkes zu erwartende und/ oder verbotene Ausgangsdaten in wenigstens einer Statusinformation enthalten sind, deren Statuszeitwert Innerhalb wenigstens eines vorgegebenen zeitlichen Bereiches um den Ereigniszeitwert der zu prüfenden Ereignismeldung liegt, und/ oder ii) zu wenigstens einer zu prüfenden Statusinformation des Statusprotokolls in dem Ereignisprotokoll gemäß wenigstens eines im Mautsystem gespeicherten Regelwerkes zu erwartende und/ oder verbotene Eingangsdaten in wenigstens einer Ereignismeldung enthalten sind, deren Ereigniszeitwert innerhalb wenigstens eines vorgegebenen zeitlichen Bereiches um den Statuszeitwert der zu prüfenden Statusinformation liegt, und (h) bei der Feststellung eines Mangels an gemäß des wenigstens einen Regelwerks zu erwartenden Ausgangsdaten und/ oder zu erwartenden Eingangsdaten und/ oder bei Feststellung eines Vorliegens von gemäß des wenigstens einen Regelwerks verbotenen Ausgangsdaten und/ oder verbotenen Eingangsdaten eine Fehlermeldung zu erzeugen. - Das Merkmal (g) i) entspricht einer erfindungsgemäßen Protokollprüfung mit der Suche nach einem oder mehreren Ergebnissen in Form von Ausgangsdaten im Statusprotokoll, die durch einen oder mehrere Auslöser in Form der zu prüfenden Eingangsdaten im Ereignisprotokoll gemäß des Regelwerkes zu erwarten (d. h. zu erwartend) und/ oder nicht zu erwarten (d. h. verboten) sind, und wird kurz als "Vorwärtssuche" bezeichnet.
- Das Merkmal (g) ii) entspricht einer erfindungsgemäßen Protokollprüfung nach einem oder mehreren Auslösern in Form von Eingangsdaten im Ereignisprotokoll, die ein oder mehrere gemäß des Regelwerkes zu erwartende Ergebnisse in Form der zu prüfenden von Ausgangsdaten im Statusprotokoll gemäß des Regelwerkes bedingen (und damit zu erwartend für das Vorliegen der zu prüfenden Ausgangsdaten sind) oder nicht bedingen dürften (und damit bei Vorliegen der zu prüfenden Ausgangsdaten verboten sind), und wird kurz als "Rückwärtssuche" bezeichnet.
- Zu erwartende Eingangs- oder Ausgangsdaten können sowohl erforderliche Eingangs- oder Ausgangsdaten einer einzigen Ereignismeldung oder Statusinformation sein, die laut Regelwerk auftreten müssen, als auch zulässige Eingangs- oder Ausgangsdaten mehrerer Ereignismeldungen oder Statusinformationen sein, von denen Eingangs- oder Ausgangsdaten wenigstens einer Ereignismeldung oder Statusmeldung erforderliche Eingangs- oder Ausgangsdaten sind. Das Merkmal (d) beschreibt den Soll-Zustand der erfindungsgemäßen Fahrzeugeinrichtung.
- Das Merkmal (h) beschreibt mit dem Ergebnis, das aus der Vorwärts- und/ oder Rückwärtssuche resultieren kann, den meldepflichtigen fehlerhaften Ist-Zustand der erfindungsgemäßen Fahrzeugeinrichtung.
- Dabei bedingt die Formulierung eines vorgegeben zeitlichen Bereiches (kurz: Zeitbereiches) um den jeweiligen Zeitwert der zu prüfenden Ereignismeldung oder Statusinformation nicht zwangsläufig, dass der jeweilige Zeitwert der zu prüfenden Ereignismeldung oder Statusinformation in dem vorgegeben Zeitbereich enthalten sein muss (diese Bedingung trifft nur auf den Zeitwert der Statusinformation(en) oder der Ereignismeldung(en) zu, die im Rahmen der Prüfung gesucht werden). Es kann der jeweilige Zeitwert der zu prüfenden Ereignismeldung oder Statusinformation auch außerhalb des vorgegebenen Zeitbereiches liegen, wobei dann in der Definition des vorgegebenen Zeitbereiches die Grenzen des Zeitbereiches mit zwei relativen zeitlichen Abständen mit jeweils negativen Vorzeichens festgelegt werden, wenn der vorgegebene Zeitbereich gänzlich vor dem jeweiligen Zeitwert der zu prüfenden Ereignismeldung oder Statusinformation liegt, und mit zwei relativen zeitlichen Abständen mit jeweils positiven Vorzeichen, wenn der vorgegebene Zeitbereich gänzlich nach dem jeweiligen Zeitwert der zu prüfenden Ereignismeldung oder Statusinformation liegt. Für den Fall, dass der jeweilige Zeitwert der zu prüfenden Ereignismeldung oder Statusinformation eine Grenze bildet, so dass ein relativer Abstand gleich Null ist, genügt die Angabe eines einzigen zeitlichen Abstandes zu dem jeweiligen Zeitwert der zu prüfenden Ereignismeldung oder Statusinformation zur Definition des Zeitbereiches.
- Insbesondere können die zeitlichen Bereiche für die Suche nach verbotenen Eingangs- oder Ausgangsdaten von den zeitlichen Bereichen für die Suchen nach zu erwartenden Eingangs- oder Ausgangsdaten verschieden sein.
- Bevorzugt kann beispielsweise der Zeitbereich für die Suche nach verbotenen Eingangs- oder Ausgangsdaten zeitlich nach dem jeweiligen Zeitwert der zu prüfenden Statusinformation oder Ereignismeldung angeordnet sein, weil ausgehend von zu prüfenden Ereignismeldungen oder Statusinformationen bestimmte nachfolgende Ereignismeldungen oder Statusinformationen nicht auftreten dürften, und der Zeitbereich für die Suche nach zu erwartenden Eingangs- oder Ausgangsdaten zeitlich vor dem jeweiligen Zeitwert der zu prüfenden Statusinformation oder Ereignismeldung angeordnet sein, weil die Existenz der zu prüfenden Statusinformationen oder Ereignismeldungen das Vorliegen bestimmter Eingangs- oder Ausgangsdaten vorangehender Ereignismeldungen oder Statusinformationen voraussetzt.
- Umgekehrt kann aber auch der Zeitbereich für die Suche nach verbotenen Eingangs- oder Ausgangsdaten zeitlich vor dem jeweiligen Zeitwert der zu prüfenden Statusinformation oder Ereignismeldung angeordnet sein, weil ausgehend von zu prüfenden Ereignismeldungen oder Statusinformationen bestimmte vorhergehende Ereignismeldungen oder Statusinformationen nicht auftreten dürfen, deren verbotene Eingangsdaten andere Ausgangsdaten als die der zu prüfenden Statusinformation oder deren verbotenen Ausgangsdaten andere Eingangsdaten als die der zu prüfenden Ereignismeldung erzeugt hätten. Ebenso kann der Zeitbereich für die Suche nach zu erwartenden Eingangs- oder Ausgangsdaten zeitlich nach dem jeweiligen Zeitwert der zu prüfenden Statusinformation oder Ereignismeldung angeordnet sein, weil ausgehend von zu prüfenden Ereignismeldungen oder Statusinformationen bestimmte nachfolgende Ereignismeldungen oder Statusinformationen auftreten sollten.
- Die zeitliche Nachordnung oder Voranstellung des Zeitbereiches schließt nicht aus, dass der jeweilige Zeitwert der zu prüfenden Statusinformation oder Ereignismeldung eine untere beziehungsweise obere Grenze des betreffenden Zeitbereiches bildet.
- Insbesondere kann das Mautsystem insofern ausgebildet sein, (g) anhand wenigstens eines im Mautsystem gespeicherten Regelwerkes zu ermitteln, ob i) zu wenigstens einer zu prüfenden Ereignismeldung des Ereignisprotokolls in dem Statusprotokoll gemäß wenigstens eines im Mautsystem gespeicherten Regelwerkes zu erwartende und/ oder verbotene Ausgangsdaten in wenigstens einer Statusinformation enthalten sind, deren Statuszeitwert innerhalb eines vorgegeben zeitlichen Abstandes nach dem Ereigniszeitwert der zu prüfenden Ereignismeldung liegt und/ oder ob ii) zu wenigstens einer zu prüfenden Statusinformation des Statusprotokolls in dem Ereignisprotokoll gemäß wenigstens eines im Mautsystem gespeicherten Regelwerkes zu erwartende und/ oder verbotene Eingangsdaten in wenigstens einer Ereignismeldung enthalten sind, deren Ereigniszeitwert innerhalb eines vorgegebenen zeitlichen Abstandes vor dem Statuszeitwert der zu prüfenden Statusinformation liegt, und (h) bei der Feststellung eines Mangels an gemäß des wenigstens einen Regelwerks zu erwartenden Ausgangsdaten und/ oder zu erwartenden Eingangsdaten und/ oder bei Feststellung eines Vorliegens von gemäß des wenigstens einen Regelwerks verbotenen Ausgangsdaten und/ oder verbotenen Eingangsdaten eine Fehlermeldung zu erzeugen.
- Damit wird es möglich, im Rahmen einer Rückwärtssuche zu prüfen, ob der Wert einer bestimmten Zustandsvariablen, der durch Ausgangsdaten repräsentiert ist, korrekt aus zu erwartenden Eingangsdaten erzeugt wurde, fehlerhaft aus nicht zu erwartenden Eingangsdaten oder keinen Eingangsdaten erzeugt wurde oder aufgrund verbotener Eingangsdaten gar nicht hätte erzeugt werden dürfen. Ebenso wird es möglich, im Rahmen einer Vorwärtssuche zu prüfen, ob Eingangsdaten korrekt zu zu erwartenden Ausgangsdaten, die den Wert einer bestimmten Zustandsvariablen repräsentieren, verarbeitet wurden oder nicht.
- Mit dem erfindungsgemäßen Regelwerk wird ein Überwachungswerkzeug bereitgestellt, das die beabsichtigte Ausführung der Fahrzeugeinrichtung überprüft. Abweichungen von der beabsichtigten Ausführung, die von unvorhergesehenen Einflüssen abhängen, können damit als Fehler des Mautsystems - insbesondere der Fahrzeugeinrichtung - identifiziert werden. In diesem Fall ist belegt, dass den Nutzer keine Schuld trifft, wenn Kombinationen von Eingangs- und Ausgangsdaten identifiziert werden, die einander widersprechen, weil sie zum Beispiel in keinem Kontext miteinander stehen.
- Vorzugsweise umfasst das Regelwerk eine Datenbank, in der Eingangsdaten einer oder mehrerer Ereignismeldungen mit Ausgangsdaten einer oder mehrerer Statusinformationen verknüpft sind, wobei für eine Vorwärtssuche die mit den zu prüfenden Eingangsdaten einer oder mehrerer Ereignismeldungen verknüpften Ausgangsdaten zu erwartende Ausgangsdaten sind und für eine Rückwärtssuche die mit den zu prüfenden Ausgangsdaten einer oder mehrerer Statusinformationen verknüpften Eingangsdaten zu erwartende Eingangsdaten sind.
- Mit einer solchen Datenbank werden die Kombinationen zueinander kompatibler Eingangs- und Ausgangsdaten bereitgestellt.
- Vorzugsweise sind in derselben oder einer weiteren Datenbank des Regelwerks Eingangsdaten einer oder mehrerer Ereignismeldungen mit Ausgangsdaten einer oder mehrerer Statusinformationen verknüpft, wobei für eine Vorwärtssuche die mit den zu prüfenden Eingangsdaten einer oder mehrerer Ereignismeldungen verknüpften Ausgangsdaten verbotene Ausgangsdaten sind und für eine Rückwärtssuche die mit den zu prüfenden Ausgangsdaten einer oder mehrerer Statusinformationen verknüpften Eingangsdaten verbotene Eingangsdaten sind.
- Mit einer solchen Datenbank werden die Kombinationen zueinander inkompatibler Eingangs- und Ausgangsdaten bereitgestellt.
- Vorzugweise beträgt die Dauer des besagten zeitlichen Bereiches oder der besagte zeitliche Abstand eine Stunde oder weniger als eine Stunde. Besonders bevorzugt beträgt die Dauer des besagten zeitlichen Bereiches oder der besagte zeitliche Abstand weniger als eine Minute. Die Dauer des besagten zeitlichen Bereiches oder der besagte zeitliche Abstand kann von der zu prüfenden Statusinformation oder der/ den zu prüfenden Ereignismeldung/en abhängen. Die Dauer des besagten zeitlichen Bereiches oder der besagte zeitliche Abstand kann zudem abhängig sein von einem Statuszeitwert einer anderer Statusinformationen als der der zu prüfenden Statusinformationen oder zusätzlich zu dem Statuszeitwert der zu prüfenden Statusinformation auch von dem Statuszeitwert einer anderer Statusinformationen als der der zu prüfenden Statusinformationen.
- Das Mautsystem kann ausgebildet sein, aus dem Statusprotokoll eine erste Statusinformationen und eine bezüglich ein- und derselben Zustandsvariablen unmittelbar nachfolgend in das Statusprotokoll eingetragene zweite Statusinformation auszuwählen, erste Ausgangsdaten der ersten Statusinformation und zweite Ausgangsdaten der zweiten Statusinformation auf eine Änderung des Wertes der Zustandsvariablen zu prüfen, zu ermitteln, ob in dem Ereignisprotokoll gemäß wenigstens eines im Mautsystem gespeicherten Regelwerkes zu erwartende Eingangsdaten wenigstens einer Ereignismeldung enthalten sind, deren Verarbeitung gemäß der Verarbeitungsanweisungen eine entsprechende Änderung des Wertes der Zustandsvariablen auslösen würde und deren Ereigniszeitwert zwischen dem ersten Statuszeitwert der ersten Statusinformation und dem zweiten Statuszeitwert der zweiten Statusinformation liegt und bei der Feststellung, dass keine gemäß des Regelwerkes zu erwartenden Eingangsdaten in dem Ereignisprotokoll enthalten sind, die Fehlermeldung zu erzeugen.
- Bei dieser Form der Rückwärtssuche wird ermittelt, ob die für eine bestimmte Änderung des Wertes einer Zustandsvariablen von einem ersten Wert zu einem zweiten Wert maßgeblichen Eingangsdaten vorliegen.
- Die Fahrzeugeinrichtung kann ausgebildet sein, in vorgegebenen Zeitabständen oder auf den Empfangs einer entsprechenden Anweisung hin aus Eingangsdaten Ausgangsdaten zu erzeugen und diese und/ oder bereits zuvor erzeugte Ausgangsdaten in ein Statusprotokoll zu schreiben. Dieses Statusprotokoll kann bereits vor dem Schreibakt in der Fahrzeugeinrichtung gespeichert gewesen sein, so dass in das Statusprotokoll geschriebene Statusinformationen den bereits im Statusprotokoll bestehenden Statusinformationen hinzugefügt werden oder diese bezüglich derselben Zustandsvariablen ersetzen. Im letzteren Fall gehen vorangegangene Werte von Zustandsvariablen im Statusprotokoll verloren. Dennoch bleibt ein Vergleich im Sinne der zuvor beschriebenen Rückwärtssuche möglich, wenn zunächst ein zu einem ersten Zeitpunkt geschriebenes erstes Statusprotokoll mit jeweils ersten Statusinformationen zu jeweils einer Zustandsvariablen durch die Fahrzeugeinrichtung mittels einer von der Fahrzeugeinrichtung umfassten Mobilfunk-Kommunikationseinrichtung an eine außerhalb - insbesondere abseits - des Fahrzeugs angeordnete zentrale Datenverarbeitungseinrichtung gesendet wird und später ein zu einem zweiten Zeitpunkt geschriebenes zweites Statusprotokoll mit jeweils zweiten Statusinformationen zu jeweils einer Zustandsvariablen durch die Fahrzeugeinrichtung mittels der von der Fahrzeugeinrichtung umfassten Mobilfunk-Kommunikationseinrichtung an die zentralen Datenverarbeitungseinrichtung gesendet wird, die eine mögliche Überschreibung des ersten Statusprotokoll durch das zweite unterbindet. Alternativ kann die Fahrzeugeinrichtung ausgebildet sein, gleichzeitig mehrere Statusprotokolle zu speichern, die bezüglich derselben Zustandsvariablen zu verschiedenen Zeiten erzeugt wurden.
- In beiden Fällen kann das Mautsystem ausgebildet sein, aus einem zu einem ersten Zeitpunkt geschriebenen ersten Statusprotokoll eine erste Statusinformationen und aus einem zu einem zweiten Zeitpunkt geschriebenen zweiten Statusprotokoll eine zweite Statusinformation bezüglich ein- und derselben Zustandsvariablen wie der ersten Statusinformation auszuwählen, erste Ausgangsdaten der ersten Statusinformation und zweite Ausgangsdaten der zweiten Statusinformation auf eine Änderung des Wertes der Zustandsvariablen zu prüfen, zu ermitteln, ob in dem Ereignisprotokoll gemäß wenigstens eines im Mautsystem gespeicherten Regelwerkes zu erwartende Eingangsdaten wenigstens einer Ereignismeldung enthalten sind, deren Verarbeitung gemäß der Verarbeitungsanweisungen eine entsprechende Änderung des Wertes der Zustandsvariablen auslösen würde und deren Ereigniszeitwert zwischen dem ersten Statuszeitwert der ersten Statusinformation und dem zweiten Statuszeitwert der zweiten Statusinformation liegt und bei der Feststellung, dass keine gemäß des Regelwerkes zu erwartenden Eingangsdaten in dem Ereignisprotokoll enthalten sind, die Fehlermeldung zu erzeugen.
- Das Mautsystem kann auch ausgebildet sein, aus dem Ereignisprotokoll Eingangsdaten einer ersten Ereignismeldung und Eingangsdaten einer zweiten Ereignismeldung auszuwählen, zu ermitteln, ob in dem Statusprotokoll gemäß wenigstens eines im Mautsystem gespeicherten Regelwerkes zu erwartende Ausgangsdaten wenigstens einer Statusinformation enthalten sind, die aus der konsekutiven Verarbeitung der Eingangsdaten der ersten Ereignismeldung und der Eingangsdaten der zweiten Ereignismeldung durch die Fahrzeugeinrichtung resultieren würde und deren Statuszeitwert innerhalb eines vorgegeben zeitlichen Abstandes nach dem Ereigniszeitwert der zweiten Ereignismeldung liegt, und bei der Feststellung, dass keine gemäß des Regelwerkes zu-erwartenden Ausgangsdaten in dem Ereignisprotokoll enthalten sind, die Fehlermeldung zu erzeugen.
- Bei dieser Form der Vorwärtssuche wird ermittelt, ob für ein bestimmtes Ereignispaar die aus der Verarbeitung von deren Eingangsdaten erwarteten Ausgangsdaten in einer Statusinformation des Statusprotokolls vorliegen.
- Eine entsprechende Rückwärtssuche nach den Eingangsdaten zweier Ereignismeldungen ist ausgehend von einer zu prüfenden Statusinformation analog möglich.
- Das Mautsystem kann auch ausgebildet sein, aus dem Ereignisprotokoll Eingangsdaten einer zu prüfenden Ereignismeldung auszuwählen, zu ermitteln, ob in dem Statusprotokoll gemäß wenigstens eines im Mautsystem gespeicherten Regelwerkes zu erwartende Ausgangsdaten wenigstens einer ersten Statusinformation und zu erwartende Ausgangsdaten wenigstens einer zweiten Statusinformation enthalten sind, die aus der konsekutiven Verarbeitung der Eingangsdaten der zu prüfenden Ereignismeldung durch die Fahrzeugeinrichtung resultieren würde und deren Statuszeitwert jeweils innerhalb eines vorgegeben zeitlichen Abstandes nach dem Ereigniszeitwert der zu prüfenden zweiten Ereignismeldung liegt, und bei der Feststellung, dass keine gemäß des Regelwerkes zu erwartenden Ausgangsdaten in dem Ereignisprotokoll enthalten sind, die Fehlermeldung zu erzeugen.
- Bei dieser Form der Vorwärtssuche wird ermittelt, ob für ein bestimmtes Ereignis erwartete Ausgangsdaten mehrerer aus der Verarbeitung von deren Eingangsdaten resultierender Statusinformation in dem Statusprotokoll vorliegen.
- Eine entsprechende Rückwärtssuche nach den Eingangsdaten einer Ereignismeldung ist ausgehend von mehreren zu prüfenden Statusinformationen analog möglich.
- Insbesondere ist das Mautsystem ausgebildet, in Abhängigkeit von mehreren Zustandsvariablen der Fahrzeugeinrichtung unter Identifizierung wenigstens einer von dem Fahrzeug genutzten mautpflichtigen Verkehrsfläche anhand der erfassten Positionsdaten eine auf das Fahrzeug bezogene Mautgebühr für die Nutzung der identifizierten Verkehrsfläche durch das Fahrzeug zu erheben.
- Vorzugsweise umfasst das Mautsystem eine außerhalb des Fahrzeugs angeordnete zentrale Datenverarbeitungseinrichtung und umfasst die Fahrzeugeinrichtung eine Drahtlos-Kommunikationseinrichtung zumindest zum Versand von Daten an die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung.
- Insbesondere ist die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung abseits des Fahrzeugs angeordnet.
- Damit kann die Fahrzeugeinrichtung Positionsdaten an die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung versenden, die ausgebildet sein kann, die Positionsdaten zu empfangen und unter Identifizierung wenigstens einer von dem Fahrzeug genutzten mautpflichtigen Verkehrsfläche anhand der erfassten Positionsdaten eine auf das Fahrzeug bezogene Mautgebühr für die Nutzung der identifizierten Verkehrsfläche durch das Fahrzeug zu erheben.
- Alternativ oder optional kann die Fahrzeugeinrichtung aus den Positionsdaten abgeleitete Daten - beispielsweise die einer Kennung einer anhand der Positionsdaten durch die Fahrzeugeinrichtung identifizierten Verkehrsfläche oder die einer auf das Fahrzeug bezogenen Mautgebühr, die die Fahrzeugeinrichtung unter Identifizierung wenigstens einer von dem Fahrzeug genutzten mautpflichtigen Verkehrsfläche anhand der erfassten Positionsdaten bestimmt hat - an die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung versenden. Im Falle einer Übermittlung einer Kennung einer identifizierten Verkehrsfläche, bestimmt die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung aus der Kennung der identifizierten Verkehrsfläche eine Mautgebühr. Die durch die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung empfangene oder alternativ/ optional bestimmte Mautgebühr wird durch die zentrale Datenverarbeitung einem Nutzerkonto zugeordnet, bezüglich dessen die zentrale Datenverarbeitung eine Aufforderung zur Abbuchung der Mautgebühr und Aufbuchung auf ein Konto des Mautbetreibers an eine Kontoverwaltungs-Datenverarbeitungseinrichtung sendet.
- Bevorzugt versendet die Fahrzeugeinrichtung eine Kennung der Fahrzeugeinrichtung, des Fahrzeugs oder des Nutzers zusammen mit den Positionsdaten und/ oder den aus den Positionsdaten abgeleiteten Daten an die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung. Die Kennung der Fahrzeugeinrichtung oder des Fahrzeugs dient der zentralen Datenverarbeitungseinrichtung dazu, die erhobene Mautgebühr auf das Fahrzeug zu beziehen, von dem die Positionsdaten stammen, um den Nutzer mit einer Mautgebühr zu belegen, der die identifizierte Verkehrsfläche auch tatsächlich befahren hat. Dazu ist in der zentralen Datenverarbeitungseinrichtung die Kennung der Fahrzeugeinrichtung, des Fahrzeugs oder des Nutzers in Verknüpfung mit den Kontodaten des Nutzers gespeichert. Anhand der von der Fahrzeugeinrichtung empfangenen Kennung der Fahrzeugeinrichtung, des Fahrzeugs oder des Nutzers die fahrzeugeinrichtungsseitig mit den Positionsdaten, der Kennung der identifizierten Verkehrsfläche und/ oder der Mautgebühr verknüpft versendet wurde, kann die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung die Positionsdaten, die Kennung der identifizierten Verkehrsfläche und/ oder die Mautgebühr dem Nutzerkonto zuordnen.
- Die Kennung der Fahrzeugeinrichtung, des Fahrzeugs oder des Nutzers ist eine mögliche Zustandsvariable der Fahrzeugeinrichtung. Im Sinne der Erfindung verläuft in diesem Fall der Positionsdatehverarbeitungsprozess, mit dem die Fahrzeugeinrichtung die Positionsdaten und/ oder aus den Positionsdaten abgeleitete Daten zum Zwecke der Erhebung einer auf das Fahrzeug bezogenen Mautgebühr verarbeitet, die für die Nutzung einer Verkehrsfläche durch das Fahrzeug zu erheben ist, die anhand der erfassten Positionsdaten identifizierbar ist, insofern in Abhängigkeit von der Kennung der Fahrzeugeinrichtung, des Fahrzeugs oder des Nutzers, als dass die Positionsdatenverarbeitung die Verknüpfung der Positionsdaten und/ oder der aus den Positionsdaten abgeleiteten Daten mit der Kennung der Fahrzeugeinrichtung, des Fahrzeugs oder des Nutzers beinhaltet.
- Bevorzugt ist die Fahrzeugeinrichtung ausgebildet, nur bei gegebener Betriebsbereitschaft der Fahrzeugeinrichtung die Positionsdaten und/ oder aus den Positionsdaten abgeleitete Daten zum Zwecke der Erhebung einer auf das Fahrzeug bezogenen Mautgebühr, die für die Nutzung einer Verkehrsfläche durch das Fahrzeug zu erheben ist, die anhand der erfassten Positionsdaten identifizierbar ist, ein einem Positionsdatenverarbeitungsprozess zu verarbeiten.
- Dazu ist ein Wert eines Betriebsbereitschaftszustands - der im übrigen eine Zustandsvariable der Fahrzeugeinrichtung bildet - in der Fahrzeugeihrichtung gespeichert, der einem von zumindest zwei Werten einer gegebenen und einer - mangelnden Betriebsbereitschaft entsprechen kann. Die Fahrzeugeinrichtung ist ausgebildet, ihren Betriebsbereitschaftszustand zu überwachen und infolge einer Änderung des Wertes des Betriebsbereitschaftszustandes von "gegeben" auf "mangelnd" den Positionsdatenverarbeitungsprozess einzustellen, d. h. auch bei gegebenenfalls weiterhin bestehender Erfassung von Positionsdaten nicht mehr durchzuführen. Mithin kann die Fahrzeugeinrichtung alternativ oder optional ausgebildet sein, nur bei gegebener Betriebsbereitschaft der Fahrzeugeinrichtung die Positionsdaten von Positionen des Fahrzeugs zu erfassen, was impliziert, dass bei mangelnder Betriebsbereitschaft dann auch der Positionsdatenverarbeitungsprozess ausbleibt.
- Bevorzugt ist das erfindungsgemäße Mautsystem dadurch gekennzeichnet, dass eine erste Zustandsvariable der Fahrzeugeinrichtung eine registrierte Kennung der Fahrzeugeinrichtung, des Fahrzeugs oder eines Nutzers des Fahrzeugs und eine zweite Zustandsvariable der Fahrzeugeinrichtung ein registrierter Betriebsbereitschaftszustand der Fahrzeugeinrichtung ist.
- Bevorzugt ist in diesem Fall die Fahrzeugeinrichtung ausgebildet, in Abhängigkeit von wenigstens der Kennung der Fahrzeugeinrichtung, des Fahrzeugs oder des Nutzers und von dem registrierten. Betriebsbereitschaftszustand die Positionsdaten und/ oder aus den Positionsdaten abgeleitete Daten zum. Zwecke der Erhebung einer auf das Fahrzeug bezogenen Mautgebühr zu verarbeiten, die für die Nutzung einer Verkehrsfläche durch das Fahrzeug zu erheben ist, die anhand der erfassten Positionsdaten identifizierbar ist,
- Vorzugsweise umfasst das Mautsystem in diesem Fall eine außerhalb des Fahrzeugs angeordnete zentrale Datenverarbeitungseinrichtung und umfasst die Fahrzeugeinrichtung eine Drahtlos-Kommunikationseinrichtung in Form einer Mobilfunk-Kommunikationseinrichtung zumindest zum Versand von Positionsdaten und/ oder aus den Positionsdaten abgeleiteten Daten zusammen mit der Kennung der Fahrzeugeinrichtung, des Fahrzeugs oder des Nutzers an die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung. Dabei ist die Fahrzeugeinrichtung ausgebildet, im Rahmen des Positionsdatenverarbeitungsprozesses der Verarbeitung der Positionsdaten und/ oder den aus den Positionsdaten abgeleiteten Daten zum Zwecke der Erhebung einer auf das Fahrzeug bezogenen Mautgebühr die Positionsdaten und/ oder die aus den Positionsdaten abgeleiteten Daten zusammen mit der Kennung der Fahrzeugeinrichtung, des Fahrzeugs oder des Nutzers mittels der Mobilfunk-Kommunikationseinrichtung an die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung zu versenden.
- Vorzugsweise ist in diesem Fall die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung ausgebildet, die empfangenen aus den Positionsdaten abgeleiteten Daten und/ oder aus den empfangenen Positionsdaten abgeleitete Daten, beispielsweise eine Mautgebühr, mit einem Konto eines Nutzers zu verknüpfen, das verknüpft mit der der Kennung der Fahrzeugeinrichtung, des Fahrzeugs oder des Nutzers in der zentralen Datenverarbeitungseinrichtung gespeichert ist.
- Ein Beispiel für eine Kennung der Fahrzeugeinrichtung ist eine Seriennummer der Fahrzeugeinrichtung. Ein anderes Beispiel für eine Kennung der Fahrzeugeinrichtung ist die Mobilfunk-(Ruf-)Nummer (z. B. MSISDN, "Mobile Subscriber Integrated Services Digital Network Number") der Mobilfunk-Kommunikationseinrichtung der Fahrzeugeinrichtung. ein Beispiel für eine Kennung des Fahrzeugs ist das Fahrzeugkennzeichen des frontseitig und rückseitig am Fahrzeug befestigten Kennzeichenschildes (umgangssprachlich "Nummernschild"). Ein anderes Beispiel für eine Kennung des Fahrzeugs ist die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (umgangssprachlich: "Fahrgestellnummer") der amtlichen Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs. Ein Beispiel für eine Kennung des Nutzers ist eine von dem Mautbetreiber vergebene oder vom Nutzer selbst gewählte Nutzerkennung, die aus einem Nutzernamen und einem Passwort bestehen kann.
- Weitere Zustandsvariablen der Fahrzeugeinrichtung können sein: eine registrierte Fahrzeugklasse des Fahrzeugs, eine registrierte Feststellung der Nutzung oder Nichtnutzung einer mautpflichtigen Verkehrsfläche durch das Fahrzeug, ein registrierter Mautpflicht- oder Mautfreiheitstatbestand des Fahrzeugs, ein registrierter Verfügbarkeitszustand eines bestimmten Dienstes der Fahrzeugeinrichtung.
- Beispiele für die Fahrzeugklasse sind eine Gewichtsklasse, eine Längenklasse, eine Achsklasse und eine Schadstoffklasse. Die Höhe der Mautgebühr als aus den Positionsdaten abgeleitete Daten ist in diesem Fall abhängig von der Fahrzeugklasse oder gegebenenfalls von mehreren verschiedenen Arten von Fahrzeugklassen. Insofern ist auch die Fahrzeugklasse eine erfindungsgemäße Zustandsvariable der Fahrzeugeinrichtung, weil der. Positionsdatenverarbeitungsprozess unabhängig davon, ob die Fahrzeugeinrichtung die Höhe der Mautgebühr bestimmt (erster Fall) oder die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung die Höhe der Mautgebühr aus den von der Fahrzeugeinrichtung übermittelten Positionsdaten oder aus den Positionsdaten abgeleiteten Daten bestimmt (zweiter Fall), abhängig ist von der dem Wert der Fahrzeugklasse, der im zweiten Fall zusammen mit den Positionsdaten oder den aus den Positionsdaten abgeleiteten Daten von der Fahrzeugeinrichtung im Rahmen der Positionsdatenverarbeitung an die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung versendet wird.
- Die registrierte Feststellung der Nutzung oder Nichtnutzung einer mautpflichtigen Verkehrsfläche durch das Fahrzeug kann Auswirkungen auf die Art und Weise haben, wie die Positionsdaten und/ oder aus den Positionsdaten abgeleitete Daten durch die Fahrzeugeinrichtung verarbeitet werden, so dass das Ergebnis der Positionsdatenverarbeitung abhängig davon ist, ob das Fahrzeug sich auf einer mautpflichtigen Verkehrsfläche befindet oder nicht.
- Von dem registrierten Mautpflicht- oder Mautfreiheitstatbestand hängt ab, ob die Fahrzeugeinrichtung die Positionsdatenverarbeitung überhaupt durchführen muss. Denn wenn das Fahrzeug in der Fahrzeugeinrichtung als mautfrei deklariert wurde, so muss eine Mauterhebung durch die Fahrzeugeinrichtung ausgeschlossen werden.
- Von einem registrierten Verfügbarkeitszustand eines bestimmten Dienstes der Fahrzeugeinrichtung kann zum Beispiel abhängen, ob und wenn ja, wann die Fahrzeugeinrichtung Positionsdaten oder von Positionsdaten abgeleitete Daten an eine zentrale Datenverarbeitungseinrichtung und/ oder gegebenenfalls an welche von mehreren zentralen Datenverarbeitungseinrichtungen sendet. So kann die Fahrzeugeinrichtung beispielsweise bei der Verfügbarkeit des Dienstes "Anonyme Positionsdatenbereitstellung" ausgebildet sein, die erfassten Positionsdaten anstatt an eine zentrale Datenverarbeitungseinrichtung des Mautbetreibers an eine zentrale Datenverarbeitungseinrichtung eines Anonymisierungsdienstes zu versenden, die die Positionsdaten mit einer eigenen Kennung an die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung des Mautbetreibers weiterleitet, die aus Sicht der zentralen Datenverarbeitungseinrichtung keinen Rückschluss auf das Fahrzeuggerät, von dem sie stammen, zulässt. Nach Ermittlung der Mautgebühr aus den Positionsdaten empfängt die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung des Mautbetreibers die Kennung der Fahrzeugeinrichtung, des Fahrzeugs oder des Nutzers von der zentralen Datenverarbeitung des Anonymisierungsdienstes. Ist der Dienst "Anonyme Positionsdatenbereitstellung" nicht verfügbar, so versendet die Fahrzeugeinrichtung die Positionsdaten direkt an die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung des Mautbetreibers.
- Eine weitere mögliche Zustandsvariable ist die Kennung der mautpflichtigen Verkehrsfläche, deren Nutzung durch das Fahrzeug anhand der Positionsdaten durch die Fahrzeugeinrichtung festgestellt wurde. Die Positionsdaten oder in einem Zwischenschritt im Prozess zur Ermittlung der genutzten mautpflichtigen Verkehrsfläche aus den Positionsdaten abgeleitete Daten bilden in diesem Fall die erfindungsgemäßen Eingangsdaten.
- Bevorzugt weist das erfindungsgemäße Mautsystem wenigstens eine außerhalb des Fahrzeugs angeordnete zentrale Datenverarbeitungseinrichtung auf und umfasst die Fahrzeugeinrichtung wenigstens eine Mobilfunk-Kommunikationseinrichtung zum Versand und/ oder zum Empfang von Daten an die und/ oder von der zentralen Datenverarbeitungseinrichtung, wenigstens eine Positionsbestimmungseinrichtung, die ausgebildet ist, Signale eines Globalen Navigationssatellitensystems zu empfangen, zu verarbeiten und durch ihre Verarbeitung Positionsdaten zu erzeugen, wenigstens einen Weggeber zur Erfassung von zurückgelegten Wegstrecken, wenigstens einen Beschleunigungs- oder Gierratensensor zur Erfassung von Fahrtrichtungsänderungen des Fahrzeugs, wenigstens einen Datenspeicher, in dem Software der Fahrzeugeinrichtung gespeichert ist, wenigstens einen Arbeitsspeicher, in den Software zur Verwendung durch die Fahrzeugeinrichtung geladen wird, wenigstens einen Datenspeicher, in dem wenigstens ein Zeitwert des Ablaufs der Gültigkeit von durch die Fahrzeugeinrichtung zu verwendender Software gespeichert ist, wenigstens einen Datenspeicher, in dem zumindest zeitweise Positionsdaten, Daten von identifizierten Verkehrsflächen und/ oder Daten von Mauterhebungen gespeichert werden, wenigstens einen Datenspeicher, in dem ein Fahrzeugkennzeichen des Fahrzeugs gespeichert ist, wenigstens einen Datenspeicher, in dem eine Fahrzeugklasse des Fahrzeugs gespeichert ist, wenigstens einen Prozessor, der konfiguriert ist, durch die Verarbeitung der Eingangsdaten die Ausgangsdaten zu erzeugen, wenigstens einen Zeitgeber und wenigstens einen Ladungsspeicherelement zur zumindest zeitweisen Stromversorgung von wenigstens einem Prozessor der Fahrzeugeinrichtung, wobei die Eingangsdaten eines oder mehrere der folgenden Ereignisse repräsentieren: (i) das Ausbleiben des Empfangs von Signalen eines Globalen Navigationssatellitensystems an der Positionsbestimmungseinrichtung; (ii) das Ausbleiben des Erzeugens von Positionsdaten aus Signalen eines Globalen Navigationssatellitensystems durch die Positionsbestimmungseinrichtung; (iii) das Unterschreiten einer Mindestgüte der Qualität von wenigstens einem Signal eines Globalen Navigationssatellitensystems und/ oder wenigstens einer von der Positionsbestimmungseinrichtung bestimmten Position; (iv) das Ausbleibens des Empfangs von Signalen an der Schnittstelle zum Empfang von Signalen eines Weggebers; (v) die mangelnde Übereinstimmung von aus Signalen eines Globalen Navigationssatellitensystems bestimmten Fahrtrichtungswinkeln und aus von dem Beschleunigungssensor/ Gierratensensor erfassten Fahrrichtungsänderungen bestimmten Fahrtrichtungswinkeln; (vi) das Laden von Software zur Verarbeitung von Positionsdaten und/ oder aus den Positionsdaten abgeleiteten Daten aus dem Datenspeicher in den Arbeitsspeicher schlägt fehl; (vii) das Überschreiten des Zeitwertes des Ablaufs der Gültigkeit der Software; (viii) das Ausbleiben eines Zeitsignals des Zeitgebers; (ix) der Ladungszustand des Ladungsspeicherelementes unterschreitet einen vorgegebenen Grenzwert, (x) das Ausbleiben des Empfangs von Signalen von Basisstationen eines Mobilfunknetzes an der Mobilfunk-Kommunikationsvorrichtung; (xi) das Überschreiten eines bestimmten Umfangs an Mauterhebungen, die nicht mittels der Mobilfunk-Kommunikationsvorrichtung an eine zentrale Datenverarbeitungseinrichtung des Mautsystems übermittelt werden konnten; (xii) der Empfang einer Anweisung zur Sperrung eines Dienstes der Fahrzeugeinrichtung über die Mobilfunk-Kommunikationsvorrichtung; (xiii) den Empfang einer Anweisung zur Änderung des Fahrzeugkennzeichens des Fahrzeugs; (xiv) den Empfang einer Anweisung zur Änderung der Fahrzeugklasse des Fahrzeugs; (xv) die Durchführung eines Selbsttests der Fahrzeugeinrichtung; (xvi) den Empfang einer Freischaltung oder Sperrung eines Dienstes der Fahrzeugeinrichtung; (xvii) den Empfang einer Anweisung zur Änderung des Tatbestandes hinsichtlich einer Mautpflicht oder einer Mautfreiheit des Fahrzeugs.
- Jedes dieser Ereignisse kann einzeln oder in Verknüpfung mit anderen Ereignissen aufgrund der Ausführung von Anweisungen zu ihrer Verarbeitung, die in dazu in der Fahrzeugeinrichtung gespeichert sind, eine Änderung eines Wertes einer Zustandsvariablen auslösen.
- So können sowohl jedes einzelne der Ereignisse (i) bis (v) oder eine bestimmte Kombination dieser Ereignisse nach Ablauf einer Zeitdauer des Auftretens eines oder mehrerer dieser Ereignisse einen Wechsel des Wertes der Betriebsbereitschaft der Fahrzeugeinrichtung von "betriebsbereit" zu "nicht betriebsbereit" auslösen.
- Das gleiche gilt für die Ereignisse (vi) bis (xi).
- Es sind jedoch auch weitere Differenzierungen hinsichtlich des Betriebsbereitschaftszustandes der Fahrzeugeinrichtung möglich. So kann bei einem erstmaligen Auftreten oder bei einem für eine kurze Zeitdauer von beispielsweise 10 Sekunden anhaltenden Ausbleiben des Erzeugens von Positionsdaten aus Signalen eines Globalen Navigationssatellitensystems durch die Positionsbestimmungseinrichtung der Wert der Betriebsbereitschaft von "betriebsbereit" zu "eingeschränkt betriebsbereit" wechseln. Erst, wenn die Bereitstellung von Positionsdaten aus Signalen eines Globalen Navigationssatellitensystems durch die Positionsbestimmungseinrichtung für eine längere Zeitdauer von beispielsweise 1 Minute ausbleibt, wechselt der Wert der Betriebsbereitschaft von "eingeschränkt betriebsbereit" zu "nicht betriebsbereit". Werden vor Ablauf der längeren Zeitdauer von 1 Minute erneut Positionsdaten aus Signalen eines Globalen Navigationssatellitensystems durch die Positionsbestimmungseinrichtung bereitgestellt, so kann der Wert der Betriebsbereitschaft von "eingeschränkt betriebsbereit" zurück zu "betriebsbereit" wechseln.
- Die Folgen des Eintretens der Ereignisse (xii) bis (xvii) sind im Hinblick auf die vorhergehenden Ausführungen selbsterklärend. Bei den Ereignissen (xii) bis (xvii) ist zu beachten, dass diese Ereignisse jeweils nur eines von mehreren aufeinander aufbauenden Ereignissen bilden, die in kombinierter Weise zu den Ergebnissen führen, die durch sie bezweckt werden. So kann das Ereignis des Empfangs einer Anweisung zur Änderung des Fahrzeugkennzeichens eine Kette mehrerer aufeinander aufbauender Ereignisse (Passwortabfrage, Passworteingabe, Authentifizierung, Versenden einer Anfrage an die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung, die Verschlüsselung dieser Anfrage usw.) auslösen, die schließlich zu dem Eintrag des geänderten Fahrzeugkennzeichens in das Statusprotokoll führen.
- Hinsichtlich des Überschreitens eines bestimmten Umfangs an Mauterhebungen, die nicht mittels der ersten Kommunikationsvorrichtung an eine zentrale Datenverarbeitungseinrichtung des Mautsystems übermittelt werden konnten, werden als Beispiele für den bestimmten Umfang eine Anzahl an Mauterhebungen (beispielsweise die Anzahl der erkannten benutzten Verkehrsflächen) oder eine Summe an Mautgebühren, die für zeitlich aufeinanderfolgend benutzte Verkehrsflächen berechnet wurden.
- Es genügt ein einziger Datenspeicher, um besagten Daten abzuspeichern; bevorzugt sind es aber mehrere Datenspeicher: Ein erster Datenspeicher für die Speicherung der Software zur Verarbeitung von Positionsdaten und/ oder aus den Positionsdaten abgeleiteter Daten, ein zweiter Datenspeicher für die vorübergehende Speicherung der Positionsdaten und wenigstens ein dritter Datenspeicher für die Speicherung des Zeitwertes des Ablaufs der Gültigkeit der zur Verarbeitung von Positionsdaten und/ oder aus den Positionsdaten abgeleiteten Daten verwendeten Software, von Daten von identifizierten Verkehrsflächen und/ oder von Mauterhebungen, von Daten des Fahrzeugkennzeichens des Fahrzeugs und von Daten der Fahrzeugklasse des Fahrzeugs.
- Bevorzugt ist das Mautsystem in einer Ausführungsform der dezentralen Fehlerprüfung dadurch gekennzeichnet, zumindest die Schritte g) und h) anhand wenigstens eines in der Fahrzeugeinrichtung gespeicherten Regelwerkes durchzuführen und die allfällig erzeugte Fehlermeldung in der Fahrzeugeinrichtung abzuspeichern und/ oder mittels einer von der Fahrzeugeinrichtung umfassten Mobilfunk-Kommunikationsvorrichtung an eine außerhalb des Fahrzeugs angeordnete zentrale Datenverarbeitungseinrichtung des Mautsystems zu versenden.
- Bevorzugt ist die Fahrzeugeinrichtung eines solchen erfindungsgemäßen Mautsystems mit dezentraler Fehlerprüfung weitergebildet, ereignisabhängig, zeitabhängig, ortsabhängig und/ oder zufällig einen Selbsttest auszuführen, in dem die Fahrzeugeinrichtung für wenigstens eine zu prüfende Ereignismeldung des Ereignisprotokolls die Schritte g) i) und h) durchgeführt, wobei das Ereignis der Durchführung des Selbsttests als Eingangsdaten zusammen mit dem Zeitwert der Durchführung des Selbsttests als Ereignismeldung in dem Ereignisprotoll abgespeichert wird und wobei die wenigstens eine zu prüfende Ereignismeldung dadurch definiert ist, dass sie einen gegenüber dem Zeitwert des zuletzt vorangegangenen Selbsttestes verspäteten Ereigniszeitwert aufweist.
- Damit wir ein Mautsystem geschaffen, in dem eine Fahrzeugeinrichtung beispielsweise bei jedem Einschalten der Fahrzeugeinrichtung; bei jeder erneuten Stromversorgung der Fahrzeugeinrichtung, bei jeder vollendeten Betriebsstunde der Fahrzeugeinrichtung, bei jedem erneuten Befahren eines zusammenhängenden Straßennetzes von mautpflichtigen Streckenabschnitten, bei jedem erneuten Zurücklegen eines Weges von 100 Kilometern Länge und/ oder zu einem zufälligen Zeitpunkt während des Betriebs der Fahrzeugeinrichtung für eine Auswahl. an oder alle seit dem zuletzt durchgeführten Selbsttest neu im Ereignisprotokoll registrierten Ereignismeldungen zu prüfen, ob ihnen zugeordnet erwartete Statusinformationen im Statusprotokoll vorliegen.
- Bevorzugt weist die Fahrzeugeinrichtung eines solchen erfindungsgemäßen Mautsystems mit dezentraler Fehlerprüfung eine Mobilfunk-Kommunikationsvorrichtung zum drahtlosen Versand des Statusprotokolls über wenigstens ein Mobilfunknetz an wenigstens eine außerhalb des Fahrzeugs angeordnete zentrale Datenverarbeitungseinrichtung des Mautsystems auf und ist ausgebildet, das Statusprotokoll mittels der Mobilfunk-Kommunikationsvorrichtung an die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung zu versenden, von der zentralen Datenverarbeitungseinrichtung mittels der Mobilfunk-Kommunikationsvorrichtung eine Anweisung zum Durchführen des Schrittes g) ii) bezüglich wenigstens einer von der zentralen Datenverarbeitungseinrichtung definierten zu prüfenden Statusinformation zu empfangen, den Schritt g) ii) bezüglich der von der zentralen Datenverarbeitungseinrichtung definierten wenigstens einen zu prüfenden Statusinformation durchzuführen und h) bei der Feststellung eines Mangels an gemäß des wenigstens einen Regelwerks zu erwartenden Eingangsdaten und/ oder bei der Feststellung eines Vorliegens von gemäß des wenigstens einen Regelwerks verbotenen Eingangsdaten wenigstens eine Fehlermeldung zu erzeugen und diese Fehlermeldung mittels der Mobilfunk-Kommunikationsvorrichtung an die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung zu versenden.
- Dabei ist insbesondere die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung ausgebildet, das Statusprotokoll zu empfangen, anhand vorgegebener Kriterien die zu prüfende Statusinformation zu bestimmen und eine Prüfungsaufforderung bezüglich der zu prüfenden Statusinformation an die Fahrzeugeinrichtung zu versenden.
- Bevorzugt ist das Mautsystem in einer Ausführungsform der zentralen Fehlerprüfung dadurch gekennzeichnet, dass das Mautsystem wenigstens eine außerhalb des Fahrzeugs angeordnete zentrale Datenverarbeitungseinrichtung umfasst, die Fahrzeugeinrichtung wenigstens eine fahrzeugseitige Kommunikationsvorrichtung zum drahtlosen Versand des Ereignisprotokolls an die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung und wenigstens eine fahrzeugseitige Kommunikationsvorrichtung zum drahtlosen Versand von wenigstens einer Statusinformation des Statusprotokolls an die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung aufweist und ausgebildet ist, das Ereignisprotokoll und zumindest eine Statusinformation des Statusprotokolls an die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung zu versenden, wobei die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung ausgebildet ist, das von der Fahrzeugeinrichtung versendete Ereignisprotokoll und die von der Fahrzeugeinrichtung versendete wenigstens eine Statusinformation zu empfangen und zumindest die Schritte g) und h) anhand wenigstens eines in der zentralen Datenverarbeitungseinrichtung gespeicherten Regelwerkes durchzuführen. Versendet die Fahrzeugeinrichtung - weil sie entsprechend ausgebildet ist - nur jeweils eine einzige Statusinformation, so ist diese Statusinformation die zu erfindungsgemäße zu prüfende Statusinformation. Versendet die Fahrzeugeinrichtung - weil sie entsprechend ausgebildet ist - einen Auszug des Statusprotokolls, der mehrere Statusinformationen umfasst, oder das gesamte, mehrere Statusinformationen umfassende, Statusprotokoll, so.ist die zentrale Datenverarbeitungsanlage ausgebildet, aus den mehreren Statusinformationen des Statusprotokolls oder des Auszugs davon diejenige Statusinformation zu bestimmen, die die erfindungsgemäß zu prüfende Statusinformation ist.
- Ein solches Mautsystem mit zentraler Fehlerprüfung umfasst bevorzugt wenigstens eine, kommunikationstechnisch an die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung gekoppelte, straßenseitige DSRC-Kommunikationsvorrichtung zum Empfang der wenigstens einen Statusinformation des Statusprotokolls von der Fahrzeugeinrichtung, während die die Fahrzeugeinrichtung eine erste fahrzeugseitige Kommunikationsvorrichtung in Form einer Mobilfunk-Kommunikationsvorrichtung zum drahtlosen Versand des Ereignisprotokolls an die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung über wenigstens ein Mobilfunknetz und eine zweite fahrzeugseitige Kommunikationsvorrichtung in Form einer fahrzeugseitigen DSRC-Kommunikationsvorrichtung zum drahtlosen Versand der wenigstens einen Statusinformation des Statusprotokolls an die straßenseitige DSRC-Kommunikationsvorrichtung aufweist und ausgebildet ist, das Ereignisprotokoll mittels der Mobilfunk-Kommunikationsvorrichtung über wenigstens ein Mobilfunknetz an die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung zu versenden und wenigstens eine Statusinformation des Statusprotokolls mittels der fahrzeugseitigen DSRC-Kommunikationsvorrichtung an die straßenseitige DSRC-Kommunikationseinrichtung des Mautsystems zu versenden.
- Dabei kann die straßenseitige DSRC-Kommunikationseinrichtung oder eine straßenseitige Kontrolleinrichtung, die die straßenseitige DSRC-Kommunikationseinrichtung umfasst, ausgebildet sein, die von der Fahrzeugeinrichtung empfangene Statusinformation an die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung zu versenden - entweder von sich aus oder aufgrund einer Anfrage seitens der zentralen Datenverarbeitungseinrichtung nach Statusinformationen, die seit dem letzten Versand von der DSRC-Kommunikationseinrichtung empfangen wurden.
- Versendet die Fahrzeugeinrichtung einen Auszug des Statusprotokolls, der mehrere Statusinformationen umfasst, oder das gesamte, mehrere Statusinformationen umfassende, Statusprotokoll, so kann die straßenseitige DSRC-Kommunikationseinrichtung oder eine straßenseitige Kontrolleinrichtung, die die straßenseitige DSRC-Kommunikationseinrichtung umfasst, ausgebildet sein, aus den mehreren Statusinformationen des Statusprotokolls oder des Auszugs davon diejenige Statusinformation zu bestimmen, die die erfindungsgemäß zu prüfende Statusinformation ist, und die bestimmte zu prüfende Statusinformation an die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung zu versenden. Alternativ kann die kann die straßenseitige DSRC-Kommunikationseinrichtung oder eine straßenseitige Kontrolleinrichtung, die die straßenseitige DSRC-Kommunikationseinrichtung umfasst, ausgebildet sein, den vollständigen empfangenen Auszug des Statusprotokolls oder das vollständige Statusprotokoll an die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung zu versenden.
- Einen besonderen Vorteil verschafft das erfindungsgemäße Mautsystem im Falle einer Kontrolle, bei der durch eine straßenseitige Kontrolleinrichtung Referenzdaten mit Ausgangsdaten einer von der Fahrzeugeinrichtung empfangenen Statusinformation auf Übereinstimmung verglichen werden. Abhängig vom Ausgang dieses Vergleiches besteht dann eine Veranlassung zu einer kontrollbedingten Protokollprüfung, bei der durch die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung im Rahmen einer zentralen Prüfung oder durch die Fahrzeugeinrichtung im Rahmen einer dezentralen Prüfung die Statusinformation anhand des Ereignisprotokolls geprüft wird, um zu ermitteln, ob unerwartete Ausgangsdaten auf einen Fehler der Fahrzeugeinrichtung (d. h. des Mautsystems) oder auf einen Fehler des Nutzers zurückzuführen sind.
- Beispielsweise umfasst das erfindungsgemäße Mautsystem zur kontrollbedingten Protokollprüfung im Falle einer zentralen Prüfung dazu wenigstens eine außerhalb des Fahrzeugs angeordnete zentrale Datenverarbeitungseinrichtung und wenigstens eine straßenseitige Kontrolleinrichtung mit wenigstens einer straßenseitigen DSRC-Kommunikationsvorrichtung zum Empfang von wenigstens einer Statusinformation des Statusprotokolls von der Fahrzeugeinrichtung, wobei die Fahrzeugeinrichtung eine erste Kommunikationsvorrichtung in Form einer Mobilfunk-Kommunikationsvorrichtung zum drahtlosen Versand des Ereignisprotokolls an die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung über wenigstens ein Mobilfunknetz und eine zweite Kommunikationsvorrichtung in Form einer fahrzeugseitigen DSRC-Kommunikationsvorrichtung zum drahtlosen Versand von wenigstens einer Statusinformation des Statusprotokolls an die straßenseitige DSRC-Kommunikationsvorrichtung aufweist und ausgebildet ist, das Ereignisprotokoll mittels der Mobilfunk-Kommunikationsvorrichtung wenigstens ein Mobilfunknetz an die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung zu versenden und wenigstens eine Statusinformation des Statusprotokolls mittels der fahrzeugseitigen DSRC-Kommunikationsvorrichtung an die straßenseitige DSRC-Kommunikationseinrichtung des Mautsystems zu versenden, wobei die straßenseitige Kontrolleinrichtung ausgebildet ist, wenigstens eine Statusinformation des Statusprotokolls von der Fahrzeugeinrichtung mittels der straßenseitigen DSRC-Kommunikationsvorrichtung zu empfangen, Ausgangsdaten der wenigstens einen Statusinformation des Statusprotokolls mit Referenzdaten auf Übereinstimmung zu vergleichen, und abhängig von dem Ergebnis des Vergleiches eine Problem-Nachricht über die mangelnde oder gegebene Übereinstimmung der Ausgangsdaten mit den Referenzdaten an die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung zu senden, und die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung ausgebildet ist, die Problem-Nachricht über die mangelnde oder gegebene Übereinstimmung der betreffenden Ausgangsdaten mit den Referenzdaten zusammen mit der betreffenden Statusinformation von der straßenseitigen Kontrolleinrichtung zu empfangen und eine Ereignisprotoll-Anforderungsnachricht über wenigstens ein Mobilfunknetz an die Fahrzeugeinrichtung zur Anforderung des Ereignisprotokolls zu versenden, die Fahrzeugeinrichtung ferner ausgebildet ist, die Ereignisprotokoll-Anforderungsnachricht mittels der Mobilfunk-Kommunikationsvorrichtung zu empfangen und in Antwort auf die Ereignisprotokoll-Anforderungsnachricht das Ereignisprotokoll mittels der Mobilfunk-Kommunikationsvorrichtung über das Mobilfunknetz an die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung zu versenden, und die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung ferner ausgebildet ist, anhand des Regelwerkes zu ermitteln, ob in dem Ereignisprotokoll eine Ereignismeldung mit zu erwartenden Eingangsdaten enthalten ist, deren Verarbeitung durch die Fahrzeugeinrichtung gemäß des Regelwerkes die betreffende Statusinformation mit den betreffenden Ausgangsdaten erzeugen sollte, und/ oder eine Ereignismeldung mit verbotenen Eingangsdaten enthalten ist, deren Verarbeitung durch die Fahrzeugeinrichtung gemäß des Regelwerkes nicht die die betreffende Statusinformation mit den betreffenden Ausgangsdaten erzeugen sollte, bei der Feststellung eines Mangels an gemäß des Regelwerks im Ereignisprotokoll zu erwartenden Eingangsdaten und/ oder der Feststellung des Vorliegens an gemäß des Regelwerks im Ereignisprotokoll verbotenen Eingangsdaten wenigstens eine Mautsystemfehlermeldung zu erzeugen und bei der Feststellung eines Vorliegens an gemäß des Regelwerkes im Ereignisprotokoll zu erwartenden Eingangsdaten und/ oder bei Feststellung eines Mangels an gemäß des Regelwerks im Ereignisprotokoll verbotenen Eingangsdaten eine Nutzerfehlermeldung zu erzeugen.
- Versendet die Fahrzeugeinrichtung - weil sie entsprechend ausgebildet ist - das mehrere Statusinformationen umfassende Statusprotokoll oder einen mehrere Statusinformationen umfassenden Auszug des Statusprotokolls, so kann die straßenseitige DSRC-Kommunikationsvorrichtung ausgebildet sein, das Statusprotokoll oder den Auszug des Statusprotokolls mit mehreren Statusinformation zu empfangen, wobei die straßenseitige Kontrolleinrichtung in diesem Fall ausgebildet ist, aus dem Statusprotokoll die Statusinformation mit den Ausgangsdaten zu gewinnen, mit denen die Referenzdaten zu vergleichen sind.
- Im Falle einer dezentralen Prüfung umfasst das erfindungsgemäße Mautsystem zur kontrollbedingten Protokollprüfung beispielsweise wenigstens eine außerhalb des Fahrzeugs angeordnete zentrale Datenverarbeitungseinrichtung und wenigstens eine straßenseitige Kontrolleinrichtung mit wenigstens einer straßenseitigen DSRC-Kommunikationsvorrichtung zum Empfang von wenigstens einer Statusinformation des Statusprotokolls, wobei die Fahrzeugeinrichtung eine erste Kommunikationsvorrichtung in Form einer Mobilfunk-Kommunikationsvorrichtung zum drahtlosen Versand des Ereignisprotokolls an die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung über wenigstens ein Mobilfunknetz und eine zweite Kommunikationsvorrichtung in Form einer fahrzeugseitigen DSRC-Kommunikationsvorrichtung zum drahtlosen Versand von wenigstens einer Statusinformation des Statusprotokolls an die straßenseitige DSRC-Kommunikationsvorrichtung aufweist und ausgebildet ist, das Ereignisprotokoll mittels der Mobilfunk-Kommunikationsvorrichtung an die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung zu versenden und wenigstens eine Statusinformation des Statusprotokolls mittels der fahrzeugseitigen DSRC-Kommunikationsvorrichtung an die straßenseitige DSRC-Kommunikationseinrichtung des Mautsystems zu versenden, wobei die straßenseitige Kontrolleinrichtung ausgebildet ist, wenigstens eine Statusinformation des Statusprotokolls von der Fahrzeugeinrichtung mittels der straßenseitigen DSRC-Kommunikationsvorrichtung zu empfangen, Ausgangsdaten der wenigstens einen Statusinformation des Statusprotokolls mit Referenzdaten auf Übereinstimmung zu vergleichen, und abhängig von dem Ergebnis des Vergleiches eine Problem-Nachricht über die mangelnde oder gegebene Übereinstimmung der Ausgangsdaten mit den Referenzdaten an die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung zu senden, und die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung ausgebildet ist, die Problem-Nachricht über die mangelnde oder gegebene Übereinstimmung der betreffenden Ausgangsdaten mit den Referenzdaten zusammen mit der betreffenden Statusinformation von der straßenseitigen Kontrolleinrichtung zu empfangen und eine Prüfungsanweisungsnachricht über wenigstens ein Mobilfunknetz an die Fahrzeugeinrichtung zur Prüfung des Ereignisprotokolls bezüglich der betreffenden Statusinformation zu versenden, die Fahrzeugeinrichtung ferner ausgebildet ist, die Prüfungsanweisungsnachricht mittels der Mobilfunk-Kommunikationsvorrichtung zu empfangen, in Antwort auf die Prüfungsanweisungsnachricht anhand des Regelwerkes zu ermitteln, ob in dem Ereignisprotokoll eine Ereignismeldung mit zu erwartenden Eingangsdaten enthalten ist, deren Verarbeitung durch die Fahrzeugeinrichtung gemäß des Regelwerkes die betreffende Statusinformation mit den betreffenden Ausgangsdaten erzeugen sollte, und/ oder eine Ereignismeldung mit verbotenen Eingangsdaten enthalten ist, deren Verarbeitung durch die Fahrzeugeinrichtung gemäß des Regelwerkes nicht die die betreffende Statusinformation mit den betreffenden Ausgangsdaten erzeugen sollte, bei der Feststellung eines Mangels an gemäß des Regelwerks im Ereignisprotokoll zu erwartenden Eingangsdaten und/ oder der Feststellung des Vorliegens an gemäß des Regelwerks im Ereignisprotokoll verbotenen Eingangsdaten wenigstens eine Mautsystemfehlermeldung mittels der Mobilfunk-Kommunikationsvorrichtung an die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung zu senden und bei der Feststellung eines Vorliegens an gemäß des Regelwerkes im Ereignisprotokoll zu erwartenden Eingangsdaten und/ oder bei Feststellung eines Mangels an gemäß des Regelwerks im Ereignisprotokoll verbotenen Eingangsdaten eine Nutzerfehlermeldung mittels der Mobilfunk-Kommunikationsvorrichtung an die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung zu senden.
- Versendet die Fahrzeugeinrichtung - weil sie entsprechend ausgebildet ist - das mehrere Statusinformationen umfassende Statusprotokoll oder einen mehrere Statusinformationen umfassenden Auszug des Statusprotokolls, so kann die straßenseitige DSRC-Kommunikationsvorrichtung ausgebildet sein, das Statusprotokoll oder den Auszug des Statusprotokolls mit mehreren Statusinformation zu empfangen, wobei die straßenseitige Kontrolleinrichtung in diesem Fall ausgebildet ist, aus dem Statusprotokoll die Statusinformation mit den Ausgangsdaten zu gewinnen, mit denen die Referenzdaten zu vergleichen sind.
- Mit der erfindungsgemäßen kontrollbedingten Protokollprüfung kann bei einer Abweichung oder Übereinstimmung der von der Fahrzeugeinrichtung bereitgestellten Ausgangsdaten von oder mit an der Kontrolleinrichtung erfassten oder bereitgestellten Referenzdaten vorteilhaft ermittelt werden, ob diese Abweichung oder Übereinstimmung auf einen Fehler des Mautsystems oder einen Fehler des Nutzers - beispielsweise einen Bedienungsfehler, einen Verhaltensfehler (Vernachlässigung der Mitwirkungspflicht) oder eine ordnungswidrigen Akt (Manipulation, Fälschung oder Beeinträchtigung von Daten oder Signalen) - zurückzuführen sind.
- Mit den folgenden Ausführungsformen zu derartigen kontrollbedingten Protokollprüfungen wird die Bedeutung der Erfindung für die Kontrollpraxis in Mautsystemen verdeutlicht:
So können in einem Mautsystem mit kontrollbedingter dezentraler oder zentraler Protokollprüfung die Ausgangsdaten einen registrierten Betriebsbereitschaftszustand der Fahrzeugeinrichtung repräsentieren, die Referenzdaten einen Zustand der mangelnde Betriebsbereitschaft der Fahrzeugeinrichtung repräsentieren, und die straßenseitige Kontrolleinrichtung ausgebildet sein, in dem Fall, dass der Betriebsbereitschaftszustand der der mangelnden Betriebsbereitschaft ist, eine Problem-Nachricht über die mangelnde Betriebsbereitschaft an die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung zu senden. - Insbesondere kann die straßenseitige DSRC-Kommunikationsvorrichtung ausgebildet sein, das Statusprotokoll oder einen Auszug des Statusprotokolls mit mehreren Statusinformation zu empfangen, wobei die straßenseitige Kontrolleinrichtung in diesem Fall ausgebildet ist, aus dem Statusprotokoll die Statusinformation mit den Ausgangsdaten in Form des registrierten Kennzeichens des Fahrzeugs zu gewinnen.
- Eingangsdaten können durch Daten hinsichtlich der folgenden Ereignisse repräsentiert werden: (i) das Ausbleiben des Empfangs von Signalen eines Globalen Navigationssatellitensystems an der Positionsbestimmungseinrichtung; (ii) das Ausbleiben des Erzeugens von Positionsdaten aus Signalen eines Globalen Navigationssatellitensystems durch die Positionsbestimmungseinrichtung; (iii) das Unterschreiten einer Mindestgüte der Qualität von wenigstens einem Signal eines Globalen Navigationssatellitensystems und/ oder wenigstens einer von der Positionsbestimmungseinrichtung bestimmten Position; (iv) das Ausbleibens des Empfangs von Signalen an der Schnittstelle zum Empfang von Signalen eines Weggebers; (v) die mangelnde Übereinstimmung von aus Signalen eines Globalen Navigationssatellitensystems bestimmten Fahrtrichtungswinkeln und aus von dem Beschleunigungssensor/ Gierratensensor erfassten Fahrrichtungsänderungen bestimmten Fahrtrichtungswinkeln; (vi) das Fehlschlagen des Ladens des Betriebssystems aus dem Datenspeicher in den Arbeitsspeicher; (vii) das Überschreiten des Zeitwertes des Ablaufs der Gültigkeit der
- Verarbeitungsanweisungen; (viii) das Ausbleiben eines Zeitsignals des Zeitgebers; (ix) der Ladungszustand des Ladungsspeicherelementes unterschreitet einen vorgegebenen Grenzwert, (x) das Ausbleiben des Empfangs von Signalen von Basisstationen eines Mobilfunknetzes an der Mobilfunk-Kommunikationsvorrichtung; (xi) das Überschreiten eines bestimmten Umfangs an Mauterhebungen, die nicht mittels der Mobilfunk-Kommunikationsvorrichtung an eine zentrale Datenverarbeitungseinrichtung des Mautsystems übermittelt werden konnten.
- Weiterhin können in einem Mautsystem mit kontrollbedingter dezentraler oder zentraler Protokollprüfung die Ausgangsdaten eine Kennung eines von der Fahrzeugeinrichtung zuletzt als befahren identifizierten mautpflichtigen Streckenabschnitts repräsentieren, die Referenzdaten einen der Position der Kontrolleinrichtung entsprechende Kennung eines zu kontrollierenden mautpflichtigen Streckenabschnittes, an der die Kontrolleinrichtung angeordnet ist, repräsentieren, und die straßenseitige Kontrolleinrichtung ausgebildet sein, in dem Fall, dass die Kennung des von der Fahrzeugeinrichtung zuletzt als befahren identifizierten mautpflichtigen Streckenabschnitts nicht mit der Kennung des zu kontrollierenden Streckenabschnitts übereinstimmt, eine Problem-Nachricht über die mangelnde Übereinstimmung der Kennung des von der Fahrzeugeinrichtung zuletzt als befahren identifizierten mautpflichtigen Streckenabschnitts mit der Kennung des zu kontrollierenden Streckenabschnitts an die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung zu senden. Insbesondere kann die straßenseitige DSRC-Kommunikationsvorrichtung ausgebildet sein, das Statusprotokoll oder einen Auszug des Statusprotokolls mit mehreren Statusinformation zu empfangen, wobei die straßenseitige Kontrolleinrichtung in diesem Fall ausgebildet ist, aus dem Statusprotokoll die Statusinformation mit den Ausgangsdaten in Form der Kennung des von der Fahrzeugeinrichtung zuletzt als befahren identifizierten mautpflichtigen Streckenabschnitts zu gewinnen. Eingangsdaten können durch aufgezeichnete Positionsdaten von einer oder mehreren der Identifizierung des zuletzt als befahren identifizierten mautpflichtigen Streckenabschnitts dienlichen Positionen repräsentiert sein. Korrespondieren bei der Protokollprüfung die aufgezeichneten Positionsdaten nicht mit dem identifizierten Streckenabschnitt, so ist von einem Erkennungsfehler der Software zur Verarbeitung der Positionsdaten und/ oder aus den Positionsdaten abgeleiteter Daten auszugehen, und es wird eine Mautsystemfehlernachricht erzeugt. Korrespondieren bei der Protokollprüfung die aufgezeichneten Positionsdaten mit dem identifizierten Streckenabschnitt, so ist von einem Bedienungsfehler auszugehen, und es wird eine Nutzerfehlernachricht erzeugt.
- Alternativ oder optional können in einem Mautsystem mit kontrollbedingter dezentraler oder zentraler Protokollprüfung die Ausgangsdaten eine von der Fahrzeugeinrichtung zuletzt registrierten Position repräsentieren, die Referenzdaten einer der Kontrolleinrichtung zugeordneten Position repräsentieren, und die straßenseitige Kontrolleinrichtung ausgebildet sein, in dem Fall, dass die von der Fahrzeugeinrichtung zuletzt registrierten Position nicht im Rahmen einer zulässigen Abweichung (von beispielsweise 100 Metern) mit der der Kontrolleinrichtung zugeordneten Position übereinstimmt, eine Problem-Nachricht über die mangelnde Übereinstimmung der von der Fahrzeugeinrichtung zuletzt registrierten Position mit der der Kontrolleinrichtung zugeordneten Position an die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung zu senden. Insbesondere kann die straßenseitige DSRC-Kommunikationsvorrichtung ausgebildet sein, das Statusprotokoll oder einen Auszug des Statusprotokolls mit mehreren Statusinformation zu empfangen, wobei die straßenseitige Kontrolleinrichtung in diesem Fall ausgebildet ist, aus dem Statusprotokoll die Statusinformation mit den Ausgangsdaten in Form der von der Fahrzeugeinrichtung zuletzt registrierten Position zu gewinnen.
- Außerdem kann ein Mautsystem mit kontrollbedingter dezentraler oder zentraler Protokollprüfung dadurch gekennzeichnet sein, dass die straßenseitige Kontrolleinrichtung wenigstens eine Bildaufnahmeeinrichtung (beispielsweise eine Kamera) zur Erzeugung wenigstens einer Bildaufnahme eines Kennzeichenschildes des Fahrzeugs und wenigstens eine Bildverarbeitungseinrichtung zur Gewinnung eines Kennzeichens aus der Bildaufnahme des Kennzeichenschildes des Fahrzeugs umfasst und ausgebildet ist,.mittels der Kamera wenigstens eine Bildaufnahme eines Kennzeichenschildes des Fahrzeugs zu erzeugen und mittels der Bilddatenverarbeitungseinrichtung ein aufgenommenes Kennzeichen aus der Bildaufnahme des Kennzeichenschildes des Fahrzeugs zu gewinnen, die Ausgangsdaten ein registriertes Kennzeichen des Fahrzeugs repräsentieren und die Referenzdaten das aufgenommene Kennzeichen des Fahrzeugs repräsentieren, und die straßenseitige Kontrolleinrichtung ferner ausgebildet sein, in dem Fall, in dem das registrierte Kennzeichen und das aufgenommene Kennzeichen verschieden sind, eine Problem-Nachricht über die Verschiedenartigkeit des registrierten und des aufgenommenen Kennzeichens an die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung zu senden. Insbesondere kann die straßenseitige DSRC-Kommunikationsvorrichtung ausgebildet sein, das Statusprotokoll oder einen Auszug des Statusprotokolls mit mehreren Statusinformation zu empfangen, wobei die straßenseitige Kontrolleinrichtung in diesem Fall ausgebildet ist, aus dem Statusprotokoll die Statusinformation mit den Ausgangsdaten in Form des registrierten Kennzeichens des Fahrzeugs zu gewinnen.
- Ferner kann ein Mautsystem mit kontrollbedingter dezentraler oder zentraler Protokollprüfung dadurch gekennzeichnet sein, dass die straßenseitige Kontrolleinrichtung wenigstens eine Erfassungsvorrichtung zur Erfassung eines Bildes und/ oder einer Kontur des Fahrzeugs und wenigstens eine Klassifizierungseinrichtung zur Bestimmung einer Fahrzeugklasse des Fahrzeugs aus dem erfassten Bild und/ oder der erfassten Kontur des Fahrzeugs aufweist und ausgebildet ist, wenigstens die Statusinformation mit den Ausgangsdaten in Form der registrierten Fahrzeug- und/ oder Achsklasse des Fahrzeugs von der Fahrzeugeinrichtung mittels der straßenseitigen DSRC-Einrichtung zu empfangen, mittels der Erfassungsvorrichtung wenigstens ein Bild und/ oder wenigstens eine Kontur des Fahrzeugs zu erfassen und mittels der Klassifikationseinrichtung eine erfasste Fahrzeugklasse des Fahrzeugs aus dem erfassten Bild und/ oder der erfassten Kontur des Fahrzeugs zu bestimmen, die Ausgangsdaten eine registrierte Fahrzeugklasse des Fahrzeugs repräsentieren, die Referenzdaten die erfasste Fahrzeugklasse des Fahrzeugs repräsentieren und die straßenseitige Kontrolleinrichtung ferner ausgebildet ist, in dem Fall, in dem die registrierte Fahrzeugklasse und die erfasste Fahrzeugklasse verschieden sind, eine Problem-Nachricht über die Verschiedenartigkeit der registrierten und der erfassten Fahrzeugklasse an die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung zu senden.
- Insbesondere kann die straßenseitige DSRC-Kommunikationsvorrichtung ausgebildet sein, ein Statusprotokoll mit mehreren Statusinformation zu empfangen, wobei die straßenseitige Kontrolleinrichtung in diesem Fall ausgebildet ist, aus dem Statusprotokoll die Statusinformation mit den Ausgangsdaten in Form der registrierten Fahrzeugklasse des Fahrzeugs zu gewinnen,
- Es ist jeweils auch möglich, dass die Fahrzeugeinrichtung ausgebildet ist, von der Statusinformation nur die Ausgangsdaten an die Kontrolleinrichtung zu versenden, denn die Ausgangsdaten genügen der Kontrolleinrichtung für den Vergleich mit den Referenzdaten. Im Falle der zentralen Prüfung durch die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung ist die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung dabei ausgebildet, von der Fahrzeugeinrichtung zusätzlich zu dem Ereignisprotokoll auch den Statuszeitwert der Statusinformation der Ausgangsdaten anzufordern, und die Fahrzeugeinrichtung ist ausgebildet den Statuszeitwert der Statusinformation der Ausgangsdaten zusammen mit dem Ereignisprotokoll an die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung zu versenden.
- Es ist jeweils auch möglich, dass die Fahrzeugeinrichtung ausgebildet, nur einen Auszug des Ereignisprotokolls mit mehreren Ereignismeldungen zu versenden. In diesem Sinne ist der besagte Auszug auch als Ereignisprotokoll zu verstehen.
- Damit kann das Datenvolumen im Rahmen des Versands des Ereignisprotokolls beschränkt, zumindest jedoch erniedrigt werden.
- Es ist jeweils möglich, dass die Fahrzeugeinrichtung ausgebildet ist, Ereignismeldungen aus dem Ereignisprotokoll zu löschen, die sich auf Statusinformationen beziehen, die nicht mehr aktuell oder nicht mehr vorhanden sind, insofern als dass nicht mehr aktuelle Werte ihrer Zustandsvariablen durch aktuelle Werte von Zustandsvariablen aktualisiert wurden. Damit kann der Umfang des Ereignisprotokolls begrenzt werden.
- In den Fällen, in denen die Fahrzeugeinrichtung eine fahrzeugseitige DSRC-Kommunikationseinrichtung zum drahtlosen Versand von wenigstens einer Statusinformation des Statusprotokolls an die straßenseitige DSRC-Kommunikationsvorrichtung aufweist, ist die Fahrzeugeinrichtung vorzugsweise einen ein ersten Geräteteil und wenigstens einen, von dem ersten Geräteteil beanstandeten und kommunikationstechnisch mit dem ersten Geräteteil gekoppelten, zweiten Geräteteil unterteilt, wobei der erste Geräteteil einen ersten Prozessor aufweist, der zumindest ausgebildet ist, in Abhängigkeit von mehreren Zustandsvariablen der Fahrzeugeinrichtung die Positionsdaten und/ oder aus den Positionsdaten abgeleitete Daten zum Zwecke der Erhebung einer auf das Fahrzeug bezogenen Mautgebühr zu verarbeiten, die für die Nutzung einer Verkehrsfläche durch das Fahrzeug zu erheben ist, die anhand der erfassten Positionsdaten identifizierbar ist, sowie wenigstens einen ersten Datenspeicher aufweist, wobei der zweite Geräteteil die fahrzeugseitige DSRC-Kommunikationseinrichtung mit einem zweiten Prozessor, der ausgebildet ist, eine DSRC-Kommunikation der fahrzeugseitigen DSRC-Kommunikationseinrichtung mit der straßenseitigen DSRC-Kommunikation zu steuern, und wenigstens einem zweiten Datenspeicher aufweist, und wobei die Fahrzeugeinrichtung ausgebildet ist, das Ereignisprotokoll im ersten Datenspeicher zu speichern und das Statusprotokoll im zweiten Datenspeicher zu speichern. Mit dieser Ausführungsform kann das Statusprotokoll oder wenigstens eine Statusinformation des Statusprotokolls im Zuge einer Vorbeifahrt des Fahrzeugs an einer straßenseitigen DSRC-Kommunikationseinrichtung durch die Fahrzeugeinrichtung zügig zum Versand von der fahrzeugseitigen DSRC-Kommunikationseinrichtung an die straßenseitige DSRC-Kommunikationseinrichtung bereitgestellt werden.
- Gemäß einem zweiten Aspekt der Erfindung wird eine Fahrzeugeinrichtung zur Erfassung von Positionen eines Fahrzeugs, von dem sie mitgeführt wird, bereitgestellt, wobei die Fahrzeugeinrichtung ausgebildet ist (a) Positionsdaten von Positionen des Fahrzeugs zu erfassen (b) in Abhängigkeit von mehreren Zustandsvariablen der Fahrzeugeinrichtung die Positionsdaten und/ oder aus den Positionsdaten abgeleitete Daten zum Zwecke der Erhebung einer auf das Fahrzeug bezogenen Mautgebühr zu verarbeiten, die für die Nutzung einer Verkehrsfläche durch das Fahrzeug zu erheben ist, die anhand der erfassten Positionsdaten identifizierbar ist, (c) Eingangsdaten zu empfangen oder zu erzeugen und (d) in Abhängigkeit von den empfangenen oder erzeugten Eingangsdaten Ausgangsdaten zu erzeugen, die jeweils einen Wert einer der Zustandsvariablen der Fahrzeugeinrichtung repräsentieren, dadurch gekennzeichnet, dass die Fahrzeugeinrichtung
ferner ausgebildet ist, (e) Statusinformationen, die jeweils mit einem Statuszeitwert verknüpfte erzeugte Ausgangsdaten umfassen, in einem in der Fahrzeugeinrichtung gespeicherten Statusprotokoll einzutragen, (f) Ereignismeldungen, die jeweils mit einem Ereigniszeitwert verknüpfte empfangene oder erzeugte Eingangsdaten umfassen, in einem in der Fahrzeugeinrichtung gespeicherten Ereignisprotokoll einzutragen, (g) anhand wenigstens eines in der Fahrzeugeinrichtung gespeicherten Regelwerkes zu ermitteln, ob i) zu wenigstens einer zu prüfenden Ereignismeldung des Ereignisprotokolls in dem Statusprotokoll gemäß des wenigstens einen Regelwerkes zu erwartende und/ oder verbotene Ausgangsdaten in wenigstens einer Statusinformation enthalten sind, deren Statuszeitwert innerhalb eines vorgegeben zeitlichen Bereiches um den Ereigniszeitwert der zu prüfenden Ereignismeldung liegt, und/ oder ii) zu wenigstens einer zu prüfenden Statusinformation des Statusprotokolls in dem Ereignisprotokoll gemäß des wenigstens einen Regelwerkes zu erwartende und/ oder verbotene Eingangsdaten in wenigstens einer Ereignismeldung enthalten sind, deren Ereigniszeitwert innerhalb eines vorgegeben zeitlichen Bereiches um den Statuszeitwert der zu prüfenden Statusinformation liegt, und (h) bei der Feststellung eines Mangels an gemäß des wenigstens einen Regelwerks zu erwartenden Ausgangsdaten und/ oder zu erwartenden Eingangsdaten und/ oder bei Feststellung eines Vorliegens von gemäß des wenigstens einen Regelwerks verbotenen Ausgangsdaten und/ oder verbotenen Eingangsdaten eine Fehlermeldung zu erzeugen. - Insbesondere kann die erfindungsgemäße Fahrzeugeinrichtung ausgebildet sein, (g) anhand wenigstens eines in der Fahrzeugeinrichtung gespeicherten Regelwerkes zu ermitteln, ob (i) zu wenigstens einer zu prüfenden Ereignismeldung des Ereignisprotokolls in dem Statusprotokoll gemäß des wenigstens einen Regelwerkes zu erwartende und/ oder verbotene Ausgangsdaten in wenigstens einer Statusinformation enthalten sind, deren Statuszeitwert innerhalb eines vorgegeben zeitlichen Abstandes nach dem Ereigniszeitwert der zu prüfenden Ereignismeldung liegt, und/ oder (ii) zu wenigstens einer zu prüfenden Statusinformation des Statusprotokolls in dem Ereignisprotokoll gemäß des wenigstens einen Regelwerkes zu erwartende und/ oder verbotene Eingangsdaten in wenigstens einer Ereignismeldung enthalten sind, deren Ereigniszeitwert innerhalb eines vorgegeben zeitlichen Abstandes vor dem Statuszeitwert der zu prüfenden Statusinformation liegt, und (h) bei der Feststellung eines Mangels an zu erwartenden Ausgangsdaten und/ oder an gemäß des wenigstens einen Regelwerkes zu erwartenden Eingangsdaten eine Fehlermeldung zu erzeugen. Vorzugsweise weist die erfindungsgemäße Fahrzeugeinrichtung eine fahrzeugseitige DSRC-Kommunikationseinrichtung zum drahtlosen Versand von wenigstens einer Statusinformation des Statusprotokolls an die straßenseitige DSRC-Kommunikationsvorrichtung auf und ist in einen ersten Geräteteil und wenigstens einen, von dem ersten Geräteteil beanstandeten und kommunikationstechnisch mit dem ersten Geräteteil gekoppelten, zweiten Geräteteil unterteilt, wobei der erste Geräteteil einen ersten Prozessor aufweist, der zumindest ausgebildet ist, in Abhängigkeit von mehreren Zustandsvariablen der Fahrzeugeinrichtung die Positionsdaten und/ oder aus den Positionsdaten abgeleitete Daten zum Zwecke der Erhebung einer auf das Fahrzeug bezogenen Mautgebühr zu verarbeiten, die für die Nutzung einer Verkehrsfläche durch das Fahrzeug zu erheben ist, die anhand der erfassten Positionsdaten identifizierbar ist, sowie wenigstens einen ersten Datenspeicher aufweist, wobei der zweite Geräteteil die fahrzeugseitige DSRC-Kommunikationseinrichtung mit einem zweiten Prozessor, der ausgebildet ist, die DSRC-Kommunikation der fahrzeugseitigen DSRC-Kommunikationseinrichtung mit der straßenseitigen DSRC-Kommunikation zu steuern, und wenigstens einem zweiten Datenspeicher aufweist, und wobei die Fahrzeugeinrichtung ausgebildet ist, das Ereignisprotokoll im ersten Datenspeicher zu speichern und das Statusprotokoll im zweiten Datenspeicher zu speichern. Mit dieser Ausführungsform kann das Statusprotokoll oder wenigstens eine Statusinformation des Statusprotokolls im Zuge einer Vorbeifahrt des Fahrzeugs an einer straßenseitigen DSRC-Kommunikationseinrichtung durch die erfindungsgemäße Fahrzeugeinrichtung zügig zum Versand von der fahrzeugseitigen DSRC-Kommunikationseinrichtung an die straßenseitige DSRC-Kommunikationseinrichtung bereitgestellt werden.
- Gemäß einem dritten Aspekt der Erfindung wird Verfahren zur Erkennung von Fehlern in einer von einem Fahrzeug mitgeführten Fahrzeugeinrichtung eines Mautsystems bereitgestellt mit folgenden Schritten: (a) Erfassung von Positionsdaten von Positionen des Fahrzeugs durch die Fahrzeugeinrichtung, (b) Verarbeitung der Positionsdaten und/ oder von aus den Positionsdaten abgeleiteten Daten durch die Fahrzeugeinrichtung in Abhängigkeit von mehreren Zustandsvariablen der Fahrzeugeinrichtung zum Zwecke der Erhebung einer auf das Fahrzeug bezogenen Mautgebühr, die für die Nutzung einer Verkehrsfläche durch das Fahrzeug zu erheben ist, die anhand der erfassten Positionsdaten identifizierbar ist, (c) Empfang oder Erzeugung von Eingangsdaten durch die Fahrzeugeinrichtung und (d) Erzeugung von Ausgangsdaten, die jeweils einen Wert einer der Zustandsvariablen der Fahrzeugeinrichtung repräsentieren, in Abhängigkeit von den empfangenen oder erzeugten Eingangsdaten durch die Fahrzeugeinrichtung, gekennzeichnet durch die weiteren Schritte der (e) Eintragung von Statusinformationen, die jeweils mit einem Statuszeitwert verknüpfte erzeugte Ausgangsdaten umfassen, in einem in der Fahrzeugeinrichtung gespeicherten Statusprotokoll durch die Fahrzeugeinrichtung, (f) Eintragung von Ereignismeldungen, die jeweils mit einem Ereigniszeitwert verknüpfte empfangene oder erzeugte Eingangsdaten umfassen, in einem in der Fahrzeugeinrichtung gespeicherten Ereignisprotokoll durch die Fahrzeugeinrichtung, (g) Ermittlung durch die Fahrzeugeinrichtung und/ oder durch eine außerhalb des Fahrzeugs angeordnete zentrale Datenverarbeitungseinrichtung des Mautsystems anhand wenigstens eines in der Fahrzeugeinrichtung und/ oder in der zentralen Datenverarbeitungseinrichtung gespeicherten Regelwerkes, ob (i) zu wenigstens einer zu prüfenden Ereignismeldung des Ereignisprotokolls in dem Statusprotokoll gemäß des Regelwerkes zu erwartenden Ausgangsdaten in wenigstens einer Statusinformation enthalten sind, deren Statuszeitwert innerhalb eines vorgegeben zeitlichen Bereiches um den Ereigniszeitwert der zu prüfenden Ereignismeldung liegt und/ oder (ii) zu wenigstens einer zu prüfenden Statusinformation des Statusprotokolls in dem Ereignisprotokoll gemäß des Regelwerkes zu erwartende Eingangsdaten in wenigstens einer Ereignismeldung enthalten sind, deren Ereigniszeitwert innerhalb eines vorgegeben zeitlichen Bereiches um den Statuszeitwert der zu prüfenden Statusinformation liegt, und (h) Erzeugung einer Fehlermeldung bei Feststellung eines Mangels an gemäß des Regelwerkes zu erwartenden Ausgangsdaten und/ oder an zu erwartenden Eingangsdaten und/ oder bei Feststellung eines Vorliegens von gemäß des wenigstens einen Regelwerks verbotenen Ausgangsdaten und/ oder verbotenen Eingangsdaten durch die Fahrzeugeinrichtung und/ oder die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung.
- Insbesondere kann das Verfahren folgende Schritte vorsehen: (g) Ermittlung durch die Fahrzeugeinrichtung und/ oder durch eine außerhalb des Fahrzeugs angeordnete zentrale Datenverarbeitungseinrichtung des Mautsystems anhand wenigstens eines in der Fahrzeugeinrichtung und/ oder in der zentralen Datenverarbeitungseinrichtung gespeicherten eines Regelwerkes, ob (i) zu wenigstens einer zu prüfenden Ereignismeldung des Ereignisprotokolls in dem Statusprotokoll gemäß des Regelwerkes zu erwartende und/ oder verbotene Ausgangsdaten in wenigstens einer Statusinformation enthalten sind, deren Statuszeitwert innerhalb eines vorgegeben zeitlichen Abstandes nach dem Ereigniszeitwert der zu prüfenden Ereignismeldung liegt und/ oder (ii) zu wenigstens einer zu prüfenden Statusinformation des Statusprotokolls in dem Ereignisprotokoll gemäß des Regelwerkes zu erwartende und/ oder verbotene Eingangsdaten in wenigstens einer Ereignismeldung enthalten sind, deren Ereigniszeitwert innerhalb eines vorgegeben zeitlichen Abstandes vor dem Statuszeitwert der zu prüfenden Statusinformation liegt, durch den dezentralen Prozessor und/ oder einen zentralen Prozessor einer zentralen Datenverarbeitungseinrichtung des Mautsystems, die das Ereignisprotokoll und das Statusprotokoll von der Fahrzeugeinrichtung empfangen hat, und (h) Erzeugung einer Fehlermeldung bei Feststellung eines Mangels an gemäß des Regelwerkes zu erwartenden Ausgangsdaten und/ oder an zu erwartenden Eingangsdaten und/ oder bei Feststellung eines Vorliegens von gemäß des wenigstens einen Regelwerks verbotehen Ausgangsdaten und/ oder verbotenen Eingangsdaten durch die Fahrzeugeinrichtung und/ oder die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung.
- Bevorzugt erfolgt die Eintragung von Ereignismeldungen, die jeweils mit einem Ereigniszeitwert verknüpfte empfangene oder erzeugte Eingangsdaten umfassen, in einem in einem ersten Datenspeicher eines ersten Geräteteils der Fahrzeugeinrichtung gespeicherten Ereignisprotokoll und die die Eintragung von Statusinformationen, die jeweils mit einem Statuszeitwert verknüpfte erzeugte Ausgangsdaten umfassen, in einem in einem, von dem ersten Geräteteil beanstandeten und kommunikationstechnisch mit dem ersten Geräteteil gekoppelten, zweiten Geräteteil der Fahrzeugeinrichtung gespeicherten Statusprotokoll, wobei ein erster Prozessor des ersten Geräteteils die Verarbeitung der Positionsdaten und/ oder von aus den Positionsdaten abgeleiteten Daten in Abhängigkeit von mehreren Zustandsvariablen der Fahrzeugeinrichtung zum Zwecke der Erhebung einer auf das Fahrzeug bezogenen Mautgebühr, die für die Nutzung einer Verkehrsfläche durch das Fahrzeug zu erheben ist, die anhand der erfassten Positionsdaten identifizierbar ist, durchführt und ein zweiter Prozessor des zweiten Geräteteils eine im Rahmen einer DSRC-Kommunikation durch den zweiten Geräteteil erfolgende Versendung von Statusinformationen steuert.
- Nachfolgend wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen erläutert.
- Dazu zeigen
- Fig. 1
- schematisch eine erfindungsgemäße Fahrzeugeinrichtung
- Fig. 2
- schematisch ein erfindungsgemäßes Mautsystem.
- Eine erfindungsgemäße Fahrzeugeinrichtung 20 umfasst - wie schematisch in
Fig. 1 dargestellt - ein Fahrzeuggerät 10 mit einem dezentralen Prozessor 11 sowie ein DSRC-Kommunikationsmodul 22 und einen Weggeber 21 (beispielsweise ein Kilometerzähler oder ein Odometer), die mit dem Fahrzeuggerät 10 datentechnisch gekoppelt sind. Datentechnische Kopplungen zwischen datentechnisch miteinander gekoppelten Komponenten sind inFig. 1 durch durchgängige Verbindungsstriche zwischen den gekoppelten Komponenten verdeutlicht. Sie können durch Schnittstellen, Verbindungsleitungen oder Drahtlos-Kommunikationsmittel (z. B. bluetooth) realisiert sein. Der dezentrale Prozessor 11 ist durch die Ausführung eines Computerprogramms, das zur Ausführung aus dem Daten-Schreib-Lese-Speicher 17a in den Arbeitsspeicher 17b geladen wird, ausgebildet, den DSRC-Kommunikationsmodul-Prozessor 22d zu steuern und von ihm Daten zu empfangen. Eine GNSS-Positionsbestimmungseinrichtung 12 empfängt mittels ihrer GNSS-Empfangsantenne 12b Signale von Satelliten eines Globalen Navigationssatellitensystems (GNSS), beispielsweise GPS, und ermittelt aus den empfangenen Satellitensignalen mittels ihres GNSS-Empfängers 12a ihre vorläufige Position - und damit die vorläufige Position eines Fahrzeugs 30 (sieheFig. 2 ), von dem die Fahrzeugeinrichtung 20 mitgeführt wird. Die ermittelte vorläufige Position wird durch den Prozessor 11 anhand von Fahrtrichtungsänderungswerten, die von einem Gyroskop 16 des Fahrzeuggerätes bereitgestellt werden, und anhand von relativen Weglängenwerten eines in einer bestimmten Zeit zurückgelegten Weges, die von dem Weggeber 21 bereitgestellt werden, weiter zu einer gegenüber der vorläufigen Position genaueren endgültigen Position (im folgenden nur noch als "Position" bezeichnet) im Zuge eines als Koppelortung an sich bekannten Verfahrens verarbeitet. - In einer alternativen Ausführungsvariante können die Signale des Gyroskops 16 und des Weggebers 21 anstatt auf den Prozessor 11 auf die GNSS-Positionsbestimmungseinrichtung 12 geleitet werden, wobei die die GNSS-Positionsbestimmungseinrichtung 12 die Koppelortung durchführt.
- Die Positionsbestimmung durch den Prozessor 11 und die GNSS-Positionsbestimmungseinrichtung 12 erfolgt wiederholt - beispielsweise im Sekundentakt - im Laufe der Fortbewegung des Fahrzeugs 30 durch die Fahrzeugeinrichtung 20.
- Der dezentrale Prozessor 11 ist an ein Sicherheitsmodul 18 gekoppelt, das als eigenständige Datenverarbeitungseinheit (beispielsweise eine Chipkarte) ausgebildet ist, die wenigstens ein autonomes Steuermodul 18a und einen Speicherbereich 18b aufweist, wobei das autonome Steuermodul 18a dazu konfiguriert ist, Anfragen nach einer Herausgabe von Daten aus dem Speicherbereich 18b und/ oder der Änderung oder Aufnahme von Daten im Speicherbereich 18b nur gegen eine Authentifizierung auszuführen. Die Durchführung der Authentifizierungsprozedur kann durch die Analyse einer digitalen Signatur mittels eines vom Signierenden im Speicherbereich 18b des Sicherheitsmoduls 18 abgelegten öffentlichen Schlüssels erfolgen.
- Anstelle des Sicherheitsmoduls 18 kann ein kryptographischer Datenspeicher (nicht dargestellt) vorgesehen sein, in den der Prozessor 11 Daten nur mit entsprechender Authentifizierung verschlüsselt ablegen kann und entschlüsselnd auslesen kann.
- Eine Fahrzeugkennung des Fahrzeugs 30 ist in Form des Fahrzeugkennzeichens, das von wenigstens einem Fahrzeugschild des Fahrzeugs 30 umfasst ist, im Speicherbereich 18b des Sicherheitsmoduls 18 oder kryptographischen Datenspeichers gespeichert. Alternativ oder optional kann die Fahrzeugkennung in dem Daten-Schreib-Lese-Speicher 17a gespeichert sein.
- Des Weiteren sind eine Achsklasse und eine Schadstoffklasse, deren Kombination eine Fahrzeugklasse bildet, in dem Speicherbereich 18b des Sicherheitsmoduls 18 gespeichert.
- Eine Erstregistrierung oder Änderung der Fahrzeugkennung, der Achsklasse und/ oder der Schadstoffklasse kann durch den Nutzer bewirkt werden, indem er entsprechende Daten und Anweisungen über eine nicht dargestellte Benutzerschnittstelle (Bluetooth-Schnittstelle, USB-Schnittstelle, Tastatur.oder berührungssensitive Anzeigevorrichtung) an den Prozessor 11 der Fahrzeugeinrichtung übermittelt.
- Sie kann auch durch die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung 50 (siehe
Fig. 2 ) bewirkt werden, zu der der Nutzer zuvor die Daten der Erstregistrierung oder Änderung übermittelt hat, indem die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung 50 eine entsprechende Anweisung zur Erstregistrierung oder Änderung der Fahrzeugkennung, der Achsklasse und/ oder der Fahrzeugklasse über das Mobilfunknetz 40 (sieheFig. 2 ) an die Fahrzeugeinrichtung 20 versendet, welche diese Anweisung zusammen mit den neuen Daten mittels eines Mobilfunk-Sendeempfängers 13 empfängt und mittels des dezentralen Prozessors 11 verarbeitet. - Derartige eingehende Anweisungen bilden erfindungsgemäße erste Eingangsdaten, die vom dezentralen Prozessor 11 in einem im Daten-Schreib-Lese-Speicher 17a dafür vorgesehenen Ereignisprotoll zusammen mit einem ersten Ereigniszeitwert des Eingangs der jeweiligen Anweisung als erst Ereignismeldung abspeichert. werden.
- Die verschlüsselte Speicherung von der Fahrzeugkennung, der Achsklasse und/ oder der Schadstoffklasse im Speicherbereich 18b des Sicherheitsmoduls 18 oder im kryptographischen Datenspeicher kann mittels entsprechender Anweisungen durch den dezentralen Prozessor 11 veranlasst werden. Diese - fahrzeuggeräteinternen - Anweisungen bilden erfindungsgemäße zweite Eingangsdaten, die zusammen mit einem zweiten Ereigniszeitwert im Ereignisprotokoll als zweite Ereignismeldung abgespeichert werden. Nachdem die Speicherung im Speicherbereich 18b des Sicherheitsmoduls 18 erfolgreich erfolgt ist, gibt das autonome Steuermodul 18a des Sicherheitsmoduls 18 ein entsprechendes Bestätigungssignal an den dezentralen Prozessor 11 ab, welches als erfindungsgemäße dritte Eingangsdaten mit einem dritten Ereigniszeitwert im Ereignisprotokoll durch den dezentralen Prozessor 11 als dritte Ereignismeldung gespeichert wird.
- Erst nach der erfolgten Speicherbestätigung des Sicherheitsmoduls 18 veranlasst der dezentrale Prozessor 11 die empfangene Fahrzeugkennung, die empfangene Achsklasse und/ oder die empfangene Schadstoffklasse als erfindungsgemäße Ausgangsdaten zusammen mit einem Statuszeitwert in dem Statusprotokoll. Dieser Statuszeitwert kann dem ersten Ereigniszeitwert entsprechen, dem dritten und letzten Ereigniszeitwert oder einem Zeitwert, der noch später liegt als der des dritten und letzten Ereigniszeitwertes und dem Zeitwert der Eintragung der Ausgangsdaten in das Statusprotokoll entspricht. Dies ist zwar nur eine Frage der Definition; diese hat aber Einfluss auf die Festlegung des vorgegebenen Zeitbereiches hat, in dem für eine Statusinformation des Statusprotokolls nach relevanten Ereignismeldungen des Ereignisprotokolls im Zuge der erfindungsgemäßen Protokollprüfung gesucht werden soll.
- Im Falle dieses Ausführungsbeispiels ist der Statuszeitwert der Zeitwert der Eintragung der Ausgangsdaten in das Statusprotokoll und liegt damit zeitlich gesehen nach dem ersten, zweiten und dritten Ereigniszeitwert. Der vorgegebene zeitliche Abstand innerhalb dessen die Ereigniszeitwerte von Ereignismeldungen, die der Eintragung der Statusinformation vorangehen, liegen müssen, beträgt für Fahrzeugdaten (Fahrzeugkennung, Fahrzeugklasse) beispielsweise 10 Sekunden. Diese Größe würde auch auf einen zeitlichen Bereich zutreffen, innerhalb dessen die Ereigniszeitwerte von Ereignismeldungen, die die Eintragung der Statusinformation bedingen, liegen müssen, wenn der Statuszeitwert nicht nach dem dritten Ereigniszeitwert liegen würde, sondern beispielsweise auf den ersten Ereigniszeitwert fallen würde; es müssten nur die zeitliche Lage des zeitlichen Bereiches von gleicher zeitlicher Breite wie der Abstand entsprechend angepasst werden.
- Das Statusprotokoll ist dabei in dem DSRC-Kommunikationsmodul-Daten-Schreib-Lese-Speicher 22d eines fahrzeugseitigen DSRC-Kommunikationsmoduls gespeichert, welches beabstandet von dem Fahrzeuggerät 10 an der Innenseite der Frontscheibe des Fahrzeugs 30 so befestigt ist, dass der DSRC-Sendeempfänger 22a mittels seiner DSRC-Antenne 22b mit einer außerhalb des Fahrzeugs 30 angeordneten straßenseitigen DSRC-Kommunikationseinrichtung 63a einer straßenseitigen Kontrolleinrichtung 60 (siehe
Fig. 2 ) kommunizieren kann. Der DSRC-Kommunikationsträger ist Mikrowelle im Frequenzbereich von 5,8 GHz. Alternativ oder optional ist als DSRC-Kommunikationsträger Infrarotlicht (850 nm) möglich, wobei dafür als Empfangselemente Photodioden und als Sendeelemente IR-Leuchtdioden zu verwenden wären. - Zur Speicherung von Statusinformationen in dem DSRC-Kommunikationsmodul-Daten-Schreib-Lese-Speicher 22d kommuniziert der dezentrale Prozessor 11 über eine Kommunikationsverbindung drahtlos oder im Leitungswege mit dem DSRC-Kommunikationsmodul-Prozessor 22c des DSRC-Kommunikationsmoduls 22.
- Der Prozessor 11 erfasst - wie bereits erwähnt - im Sekundentakt - eine Position des Fahrzeugs 30 und verarbeitet die erfassten Positionsdaten dieser Positionen zum Zwecke der Erhebung einer auf das Fahrzeug bezogenen Mautgebühr, die für die Nutzung eines Streckenabschnitts durch das Fahrzeug 30 zu erheben ist, die anhand der erfassten Positionsdaten identifizierbar ist.
- Im Zuge einer dezentralen Mautgebührenermittlung vergleicht der dezentrale Prozessor 11 dazu mittels eines im Arbeitsspeicher 17b ausgeführten Mautgebührenermittlungsprogramms Positionsdaten einer oder mehrerer erfasster Positionen mit geographischen Elementen einer digitalen Karte, denen jeweils eine Kennung eines Streckenabschnittes zugeordnet ist. Bei hinreichender geographischer Übereinstimmung der erfassten Positionsdaten mit einem bestimmten geographischen Element, wird der Streckenabschnitt, dessen Kennung mit dem bestimmten geographischen Element verknüpft ist, als befahren erkannt. Anschließend ermittelt der dezentrale Prozessor 11 anhand der Kennung des als befahren erkannten Streckenabschnittes eine Mautgebühr, die von der Achsklasse und der Schadstoffklasse des Fahrzeugs 30 abhängt.
- Insofern sind Achsklasse und Schadstoffklasse erfindungsgemäße Zustandsvariablen der Fahrzeugeinrichtung, weil sie die Höhe der Mautgebühr bestimmen und insofern die Verarbeitung der Positionsdaten zu einer auf das Fahrzeug bezogenen Mautgebühr beeinflussen.
- Anschließend weist der zentrale Prozessor 11 den Mobilfunk-Sendeempfänger 13 an, die ermittelte Mautgebühr zusammen mit der Fahrzeugkennung über das Mobilfunknetz 40 an die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung 50 einer Mautzentrale 58 (siehe
Fig. 2 ) zu versenden. Die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung 50 der Mautzentrale 58 ordnet die Mautgebühr anhand der Fahrzeugkennung einem Nutzerkonto zu, von dem die Mautgebühr durch eine Datenverarbeitungseinrichtung einer Bank (nicht dargestellt) abgezogen dem Konto des Mautbetreibers gutgeschrieben wird. - Insofern ist auch die Fahrzeugkennung eine erfindungsgemäße Zustandsvariable der Fahrzeugeinrichtung, weil sie die die Zuordnung der Mautgebühr zu einem Nutzer bestimmt und insofern die Verarbeitung der Positionsdaten zu einer auf das Fahrzeug bezogenen Mautgebühr beeinflussen.
- Im Zuge einer alternativen oder optionalen zentralen Mautgebührenermittlung weist der zentrale Prozessor 11 mittels eines im Arbeitsspeicher 17b ausgeführten Positionsdatenverarbeitungsprogramms den Mobilfunk-Sendeempfänger 13 an, erfasste Positionsdaten - insbesondere Positionsdaten mehrerer in unmittelbarer Folge erfasster Positionen - zusammen mit der Fahrzeugkennung, Achsklasse und Schadstoffklasse des Fahrzeugs 30 - an die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung 50 zu senden.
- Im Zuge einer zentralen Mautgebührenermittlung vergleicht der zentrale Prozessor 51 der zentralen Datenverarbeitungseinrichtung 50 dazu die empfangenen Positionsdaten einer oder mehrerer erfasster Positionen mit geographischen Elementen einer digitalen Karte, denen jeweils eine Kennung eines Streckenabschnittes zugeordnet ist. Bei hinreichender geographischer Übereinstimmung der erfassten Positionsdaten mit einem bestimmten geographischen Element, wird der Streckenabschnitt, dessen Kennung mit dem bestimmten geographischen Element verknüpft ist, als befahren erkannt. Anschließend ermittelt der zentrale Prozessor 51 anhand der Kennung des als befahren erkannten Streckenabschnittes eine Mautgebühr, die von der Achsklasse und der Schadstoffklasse des Fahrzeugs 30 abhängt. Fahrzeugkennung, Achsklasse und Schadstoffklasse sind auch in diesem Falle erfindungsgemäße Zustandsvariablen der Fahrzeugeinrichtung, weil sie die Höhe der Mautgebühr und die Zuordnung der Mautgebühr zu einem Nutzer bestimmen und insofern die Verarbeitung der Positionsdaten zu einer auf das Fahrzeug bezogenen Mautgebühr beeinflussen.
- Im Falle der dezentralen Mautgebührenermittlung stellt auch der als befahren erkannte Streckenabschnitt eine Zustandsvariable der Fahrzeugeinrichtung dar, deren Kennung als Ausgangsdaten einer Statusinformation in dem Statusprotokoll als aktuell befahrener Streckenabschnitt auf Veranlassung des dezentralen Prozessors 11 in dem DSRC-Kommunikationsmodul-Daten-Schreib-Lese-Speicher 22d gespeichert werden.
- Insbesondere ist der dezentrale Prozessor 11 ausgebildet, bei Eintreten einer Stromversorgung des Fahrzeuggerätes 10 über den Stromversorgungsanschluss 19 oder in Folge eines Einschaltens des Fahrzeuggerätes 10, die Betriebsbereitschaft der Fahrzeugeinrichtung 20 zu prüfen und soweit möglich die Fahrzeugeinrichtung in Betrieb zu nehmen. Dazu unternimmt der dezentrale Prozessor 11 zunächst zumindest den Versuch das Mautgebührenermittlungsprogramm aus dem Daten-Schreib-Lese-Speicher 17a in den Arbeitsspeicher 17b zu laden. Schlägt das Laden des Mautgebührenermittlungsprogramms in den Arbeitsspeicher 17b fehl, so schreibt er eine Ereignismeldung über Versuch des Ladens und eine Ereignismeldung über das Fehlschlagen des Ladens in das Ereignisprotokoll, das in dem Daten-Schreib-Lese-Speicher 17a gespeichert ist. Ferner ist er durch das Fehlschlagen des Ladens veranlasst, einen Betriebsbereitschaftszustand auf "mangelnd" zu setzen, dies dem Nutzer über die Anzeigeeinrichtung 15 darzustellen und die Speicherung einer Statusinformation über die mangelnde Betriebsbereitschaft der Fahrzeugeinrichtung in das Statusprotokoll zu schreiben, welches in dem DSRC-Kommunikationsmodul-Daten-Schreib-Lese-Speicher 22d gespeichert ist.
- Gelingt das Laden des Mautgebührenermittlungsprogramms in den Arbeitsspeicher 17b, so wird eine entsprechende Ereignismeldung in das Ereignisprotokoll eingetragen.
- Daraufhin prüft der dezentrale Prozessor 11, ob die Software, die das Mautgebührenermittlungsprogramm und die digitale Karte umfasst, noch gültig ist, indem er einen Zeitwert des Ablaufs der Gültigkeit der Software aus dem Speicherbereich 18b des Sicherheitsmoduls 18 ausliest und mit einem aktuellen Zeitwert des Zeitgebers 14, beispielsweise einer Funkuhr, vergleicht. Ist die Software ungültig, weil der aktuelle Zeitwert des Zeitgebers größer ist als der Zeitwert des Ablaufs der Gültigkeit der Software, so schreibt der dezentrale Prozessor 11 eine Ereignismeldung über die Durchführung der Gültigkeitsprüfung und eine Ereignismeldung über das negative Ergebnis der Gültigkeitsprüfung in das Ereignisprotokoll, das in dem Daten-Schreib-Lese-Speicher 17a gespeichert ist.
- Ferner ist er durch das Ergebnis der Ungültigkeit der Software veranlasst, einen Betriebsbereitschaftszustand Fahrzeugeinrichtung auf "mangelnd" zu setzen, dies dem Nutzer über die Anzeigeeinrichtung 15 darzustellen und die Speicherung einer Statusinformation über die mangelnde Betriebsbereitschaft der Fahrzeugeinrichtung in das Statusprotokoll zu schreiben, welches in dem DSRC-Kommunikationsmodul-Daten-Schreib-Lese-Speicher 22d gespeichert ist.
- Der Versuch des Ladens des Mautgebührenermittlungsprogramms in den Arbeitsspeicher 17b und das Prüfen der Gültigkeit der Software kann auch in der umgekehrten Reihenfolge erfolgen.
- Das Statusprotokoll kann alternativ oder optional zur Speicherung in dem DSRC-Kommunikationsmodul-Daten-Schreib-Lese-Speicher 22d auch in dem Daten-Schreib-Lese-Speicher 17a des Fahrzeuggeräts gespeichert sein.
- Nachdem der dezentrale Prozessor 11 die Fahrzeugeinrichtung 20 - unter der Voraussetzung des erfolgreichen Ladens und der Gültigkeit der Software - derart in Betrieb genommen hat, führt er im Rahmen eines Selbsttests eine interne Protokollprüfung durch, die Ereignismeldungen und Statusinformationen aus einem vorangegangen Betriebszyklus der Fahrzeugeinrichtung betrifft. Das sind alle in dem Ereignisprotoll gespeicherten Ereignismeldungen, deren Ereigniszeitwerte zwischen dem vorletzten Ereignis des Einschaltens oder des Einrichtens einer Stromversorgung der Fahrzeugeinrichtung 20 oder des Fahrzeuggerätes 10 über den Stromversorgungsanschluss 19 und dem letzten Ereignis des Ausschaltens oder des Aufhebens der Stromversorgung der Fahrzeugeinrichtung 20 oder des Fahrzeuggerätes 10 über den Stromversorgungsanschluss 19 liegen.
- Dazu prüft der dezentrale Prozessor 11 anhand wenigstens eines im Daten-Schreib-Lese-Speicher 17a gespeicherten Regelwerkes, ob zu jeder Ereignismeldung des Ereignisprotokolls in dem Statusprotokoll - soweit im Regelwerk bestimmt - gemäß des Regelwerks zu erwartenden Ausgangsdaten in wenigstens einer Statusinformation enthalten sind, deren Statuszeitwert innerhalb eines vorgegeben zeitlichen Abstandes von beispielsweise 10 Sekunden nach dem Ereigniszeitwert der zu prüfenden Ereignismeldung liegt, und erzeugt bei der Feststellung eines Mangels an gemäß des wenigstens einen Regelwerks zu erwartenden Ausgangsdaten eine Fehlermeldung, zu deren Anzeige auf der Anzeigevorrichtung 15 der dezentrale Prozessor keine Anweisung an die Anzeigevorrichtung 15.ereilt, sondern zu deren Versand an die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung 50 (siehe
Fig. 2 ) der Mobilfunk-Sendeempfänger 13 durch den dezentralen Prozessor angewiesen wird. - Das Regelwerk umfasst dabei eine Datenbank, in der Eingangsdaten einer oder mehrerer Ereignismeldungen mit Ausgangsdaten einer oder mehrerer Statusinformationen verknüpft sind, wobei für eine Vorwärtssuche die mit den zu prüfenden Eingangsdaten einer oder mehrerer Ereignismeldungen verknüpften Ausgangsdaten zu erwartende Ausgangsdaten sind.
- Beispielsweise sind in der Datenbank die Eingangsdaten der drei Ereignismeldungen "Versuch des Ladens des Mautgebührenermittlungsprogramms in den Arbeitsspeicher 17b", "Fehlschlagen des Ladens des Mautgebührenermittlungsprogramms in den Arbeitsspeicher 17b" und "Registrierung eine mangelnden Betriebsbereitschaft" verknüpft mit den Ausgangsdaten einer Statusinformation "mangelnde Betriebsbereitschaft". Dies entspricht der Regel, dass die Eingangsdaten der drei genannten Ereignismeldungen im Ereignisprotokoll gespeichert sein müssen, wenn im Statusprotokoll die Statusinformation "mangelnde Betriebsbereitschaft" eingetragen ist, beziehungsweise, dass aus den Eingangsdaten der drei genannten Ereignismeldungen im Ereignisprotokoll die Statusinformation "mangelnde Betriebsbereitschaft" im Statusprotokoll resultieren muss und nur zwei der drei genannten Ereignismeldungen im Ereignisprotokoll nicht ausreichend dafür sein dürfen, dass die Statusinformation "mangelnde Betriebsbereitschaft" im Statusprotokoll eingetragen wird. Zwar kann es sein, dass aufgrund der Eingangsdaten anderer Ereignismeldungen auch die Statusinformation "mangelnde Betriebsbereitschaft" im Statusprotokoll (erstmalig oder erneut) eingetragen wird. Die erfindungsgemäße Protokollprüfung sieht jedoch vor - und das ist einer ihrer wesentlichen Vorteile - dass die Ereignismeldungen und die Statusinformationen über den vorgegebenen zeitlichen Bereich miteinander korreliert sind. Ereignismeldungen die bezüglich einer Statusinformation außerhalb dieses vorgegebenen zeitlichen Bereiches liegen, sind nicht Gegenstand der Protokollprüfung und können somit auch nicht zu einer Fehlermeldung führen.
- Der dezentrale Prozessor 11 ist dazu ausgebildet, nach Ablauf einer vorgegebenen Zeitdauer seit der Feststellung der mangelnden Betriebsfähigkeit aufgrund des vergeblichen Versuches, das Mautermittlungsprogramm in den Arbeitsspeicher 17b zu laden, erneut einen Versuch des Ladens des Mautgebührenermittlungsprogramms in den Arbeitsspeicher 17b durchzuführen. Der dezentrale Prozessor 11 ist ausgebildet, im Falle eines erfolgreichen Ladens des Mautgebührenermittlungsprogramms in den Arbeitsspeicher 17b den Wert der Statusinformation des Betriebsbereitschaftszustandes von "mangelnde Betriebsbereitschaft" auf "gegebene Betriebsbereitschaft" zu ändern.
- Nach Durchführung dieses Selbsttests ist die Fahrzeugeinrichtung 20 betriebsbereit (sofern sie sich nicht im Status der mangelnden Betriebsbereitschaft befindet) und zeigt diese gegebene Betriebsbereitschaft auf der Anzeigeeinrichtung 15 an.
- Für den Fall, dass die Fahrzeugeinrichtung 20 ohne Anschluss an eine äußere Stromversorgung (z. B. Fahrzeugbatterie) betrieben wird, erhält die Fahrzeugeinrichtung den Betriebsstrom von einer wiederaufladbaren Batterie (Akkumulator als Beispiel für ein Ladungsspeicherelement) 19a, die von dem Fahrzeuggerät 10 umfasst ist. In diesem Fall ist der dezentrale Prozessor 11 ausgebildet, in vorgegebenen Zeitabständen (von beispielsweise 10 Minuten) Messwerte des Ladungszustands der Batterie 19a zu empfangen und diese zusammen mit dem Messzeitpunkt als Ereigniszeitwert in als Ereignismeldung in das Ereignisprotokoll zu schreiben. Der dezentrale Prozessor 11 ist ausgebildet, den Messwert des Ladungszustands bei jeder Messung mit einem Grenzwert des Ladungszustands zu vergleichen und das Unterschreiten des Grenzwertes als Eingangsdaten einer Ereignismeldung im Ereignisprotokoll zu speichern. Der dezentrale Prozessor 11 ist ferner ausgebildet, die Einträge von denjenigen unmittelbar aufeinanderfolgenden Messungen des Ladungszustandes zu zählen, deren Messwerte den Grenzwert unterschreiten, den Zähler auf Null zu setzen, wenn bei einer Messung des Ladungszustandes der Messwert den Grenzwert nicht unterschreitet, und eine mangelnde Betriebsfähigkeit der Fahrzeugeinrichtung 20 festzustellen, wenn der Zähler auf Drei steht. Die Zählerstände werden durch den dezentralen Prozessor 11 ebenso als Eingangsdaten von Zählerstandsereignissen in das Ereignisprotokoll eingetragen wie die Feststellung der mangelnden Betriebsfähigkeit, welche zudem anschließend zusammen mit dem Zeitpunkt der Feststellung als Statusinformation in das Statusprotokoll geschrieben wird.
- Der dezentrale Prozessor 11 ist dazu ausgebildet, nach Ablauf einer vorgegebenen Zeitdauer seit der Feststellung der mangelnden Betriebsfähigkeit aufgrund des unzureichenden Ladungszustands erneut Messwerte zu erfassen und zu prüfen ob der Messwert des Ladungszustands der Batterie 19a noch immer den Grenzwert unterschreitet. Der dezentrale Prozessor 11 ist ausgebildet, im Falle dessen, das drei unmittelbar aufeinander folgend erfasste Messwerte des Ladungszustands den Grenzwert nicht unterschreiten, den Wert der Statusinformation des Betriebsbereitschaftszustandes von "mangelnde Betriebsbereitschaft" auf "gegebene Betriebsbereitschaft" zu ändern.
- Während des Betriebs der Fahrzeugeinrichtung 20 ist der dezentrale Prozessor 11 des Fahrzeuggeräts 10 - und damit Fahrzeugeinrichtung 20 - ausgebildet, vorläufige Positionsdaten mittels der GNSS-Positionsbestimmungseinrichtung 12 zu erfassen und aus diesen vorläufigen Positionsdaten anhand von Weglängendaten des Weggebers 21 und Fahrtrichtungswinkeländerungsdaten des Gyroskops 16 endgültige Positionsdaten (nachfolgend kurz "Positionsdaten" genannt) zu erzeugen und diese Positionsdaten wie zuvor beschrieben in Abhängigkeit von mehreren Zustandsvariablen der Fahrzeugeinrichtung zum Zwecke der Erhebung einer auf das Fahrzeug bezogenen Mautgebühr zu verarbeiten, die für die Nutzung eines mautpflichtigen Streckenabschnitts durch das Fahrzeug zu erheben ist, das anhand der erfassten Positionsdaten identifizierbar ist.
- Der Prozessor 11 ist ausgebildet die Ereignisse, (i) des Ausbleibens des Empfangs von Signalen eines Globalen Navigationssatellitensystems an der Positionsbestimmungseinrichtung 12, (ii) des Ausbleibens des Erzeugens von Positionsdaten aus Signalen eines Globalen Navigationssatellitensystems durch die Positionsbestimmungseinrichtung 12, (iii) des Unterschreitens einer Mindestgüte der Qualität von wenigstens einem Signal eines Globalen Navigationssatellitensystems und/ oder wenigstens einer von der Positionsbestimmungseinrichtung 12 bestimmten Position, (iv) des Ausbleibens des Empfangs von Signalen an der Schnittstelle zum Empfang von Signalen eines Weggebers 21 und/ oder (v) der mangelnden Übereinstimmung von aus Signalen eines Globalen Navigationssatellitensystems bestimmten Fahrtrichtungswinkeln und aus von dem Gyroskop 16 erfassten Fahrrichtungsänderungen bestimmen Fahrtrichtungswinkeln festzustellen, diese Ereignisse mit entsprechenden Eingangsdaten in das Ereignisprotokoll einzutragen und bei der einmaligen oder mehrmaligen - insbesondere unmittelbar aufeinander folgenden - Feststellung derartiger Ereignisse den Wert des Betriebsbereitschaftszustand der Fahrzeugeinrichtung auf "mangelnd" zu setzen und eine entsprechende Statusinformation in das Statusprotokoll einzutragen.
- Der dezentrale Prozessor 11 ist dazu ausgebildet, nach Ablauf einer vorgegebenen Zeitdauer seit der Feststellung der mangelnden Betriebsfähigkeit aufgrund des unzureichenden Ladungszustands erneut Messwerte zu erfassen und zu prüfen ob der Messwert des Ladungszustands der Batterie 19a noch immer den Grenzwert unterschreitet. Der dezentrale Prozessor 11 ist ausgebildet, im Falle dessen, dass drei unmittelbar aufeinander folgend erfasste Messwerte des Ladungszustands den Grenzwert nicht unterschreiten, den Wert der Statusinformation des Betriebsbereitschaftszustandes von "mangelnde Betriebsbereitschaft" auf "gegebene Betriebsbereitschaft" zu ändern.
- Die weitere Beschreibung des Betriebs der erfindungsgemäßen Fahrzeugeinrichtung 20 in einem erfindungsgemäßen Mautsystem wird anhand von
Fig. 2 beschrieben. - Während des Betriebs der Fahrzeugeinrichtung 20 (
Fig. 1 ) ist der dezentrale Prozessor 11 (Fig. 1 ) des Fahrzeuggeräts 10 - und damit die Fahrzeugeinrichtung 20 - ausgebildet, im Takt von zwei Betriebsstunden den Mobilfunk-Sendeempfänger 13 (Fig 1 ) anzuweisen, das Statusprotokoll über ein Mobilfunknetz 40 an die außerhalb und abseits des Fahrzeugs angeordnete zentrale Datenverarbeitungseinrichtung 50 zu versenden. Die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung 50 ist von einer Zentrale 58 des Mautsystems umfasst und weist eine zentrale Kommunikationseinrichtung 53, einen zentralen Prozessor 51, einen ersten zentralen Datenspeicher 56 und einen zweiten zentralen Datenspeicher 57 auf. Beispielsweise ist die zentrale Kommunikationseinrichtung 53 eine Netzwerkkarte (Netzwerkadapter, network interface card), die die Schnittstelle zwischen dem öffentlichen Telefonnetz, Mobilfunknetz 40 und/ oder dem Internet und dem von der zentralen Datenverarbeitungseinrichtung 50 umfassten zentralen Prozessor 51 ist. - Der erste zentrale Datenspeicher 56 umfasst Nutzerdaten verknüpft mit einer Kennung des Fahrzeugs 30 (Fahrzeugkennzeichen), mit einem Nutzerkonto und mit Mautgebühren zugeordnet zu Kennungen von mautpflichtigen Streckenabschnitten, welche von der Fahrzeugeinrichtung 20 zusammen mit dem Fahrzeugkennzeichen jeweils nach der Erkennung der Befahrung wenigstens eines mautpflichtigen Streckenabschnitts an die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung gesendet wurden.
- Der zweite zentrale Datenspeicher 57 ist vorgesehen für die Speicherung von mit den Fahrzeugkennzeichen von Fahrzeugen, beispielsweise des Fahrzeugs 30, verknüpften Statusinformationen von Statusprotokollen und Ereignismeldungen von Ereignisprotokollen, die die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung 50 von Fahrzeugeinrichtungen, beispielsweise der Fahrzeugeinrichtung 20, empfängt.
- Unabhängig davon kann die Fahrzeugeinrichtung 20 ausgebildet sein, über das Mobilfunknetz 40 mittels des Mobilfunk-Sendeempfängers 13 eine Anweisung zu Übermittlung des Statusprotokolls zu empfangen und dieser Anweisung nachzukommen, indem der dezentrale Prozessor 11 des Fahrzeuggeräts 10 - und damit die Fahrzeugeinrichtung 20 - den Mobilfunk-Sendeempfänger 13 anweist, das Statusprotokoll über ein Mobilfunknetz 40 an die außerhalb und abseits des Fahrzeugs angeordnete zentrale Datenverarbeitungseinrichtung 50 zu versenden.
- Der zentrale Prozessor 51 ist ausgebildet, das über das Mobilfunknetz 40 mittels der zentralen Kommunikationseinrichtung 53 empfangene Statusprotokoll im zweiten zentralen Datenspeicher 57 zu speichern und auf das Vorliegen von außergewöhnlichen Statusinformationen oder außergewöhnlichen Kombinationen von Statusinformation zu prüfen. Eine außergewöhnliche Statusinformation kann beispielsweise diejenige sein, deren Ausgangsdaten eine mangelnde Betriebsfähigkeit der Fahrzeugeinrichtung repräsentieren. Eine außergewöhnliche Kombination von Statusinformationen kann beispielsweise durch zwei Statusinformationen gebildet werden, die bezüglich eines befahrenen Streckenabschnittes unmittelbar nacheinander registriert wurden, und deren Ausgangsdaten dieselbe Kennung des befahrenen Streckenabschnittes repräsentieren.
- Identifiziert der zentrale Prozessor 51 eine außergewöhnliche Statusinformation oder eine außergewöhnliche Kombination von Statusinformationen, so weist er die zentrale Kommunikationseinrichtung 53 an, eine Anweisung zur Übermittlung des Ereignisprotokolls an die Fahrzeugeinrichtung 20 zu versenden.
- Die außergewöhnliche Statusinformation und/ oder die Statusinformationen der außergewöhnlichen Kombination von Statusinformationen bilden erfindungsgemäß zu prüfende Statusinformationen.
- Die Fahrzeugeinrichtung 20 ist ausgebildet, über das Mobilfunknetz 40 mittels des Mobilfunk-Sendeempfängers 13 eine Anweisung zu Übermittlung des Ereignisprotokolls zu empfangen und dieser Anweisung nachzukommen, indem der dezentrale Prozessor 11 des Fahrzeuggeräts 10 - und damit die Fahrzeugeinrichtung 20 - den Mobilfunk-Sendeempfänger 13 anweist, das Ereignisprotokoll über ein Mobilfunknetz 40 an die außerhalb und abseits des Fahrzeugs angeordnete zentrale Datenverarbeitungseinrichtung 50 zu versenden.
- Die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung 50 ist ausgebildet, das von der Fahrzeugeinrichtung 20 versendete Ereignisprotokoll zu empfangen und im zweiten zentralen Datenspeicher 57 zu speichern. Darüber hinaus ist die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung 50 ist ausgebildet, zu ermitteln, ob für zu prüfende Statusinformationen des Statusprotokolls in dem Ereignisprotokoll gemäß wenigstens eines in dem ersten Datenspeicher 56 gespeicherten Regelwerkes zu erwartende Eingangsdaten in wenigstens einer Ereignismeldung enthalten sind, deren Ereigniszeitwert innerhalb eines vorgegebenen zeitlichen Bereiches um den Statuszeitwert der zu prüfenden Statusinformation liegt, und bei der Feststellung eines Mangels an gemäß des wenigstens einen Regelwerks zu erwartenden Ausgangsdaten und/ oder zu erwartenden Eingangsdaten eine Fehlermeldung zu erzeugen und diese Fehlermeldung in dem ersten zentralen Datenspeicher 56 gespeicherten demjenigen Datensatz hinzufügen, der das Fahrzeugkennzeichen des Fahrzeugs 30 aufweist.
- Im Zuge seiner Fahrt auf mautpflichtigen Streckenabschnitten gelangt das Fahrzeug 30 an eine Kontrolleinrichtung 60 des Mautsystems, die es ohne anzuhalten passiert. Die Kontrolleinrichtung 60 weist eine Kontrollbrücke 61 auf, die den mautpflichtigen Streckabschnitt quer zur Fahrtrichtung überspannt, so dass das Fahrzeug 30 unter ihr hindurchfahren kann. Oberhalb des mautpflichtigen Streckenabschnitts sind an der Kontrollbrücke 61 ein Kontrollgerät 63 mit einer straßenseitigen DSRC-Kommunikationseinrichtung 63a, eine Bildaufnahmeeinrichtung 62 und eine Fahrzeugkontur-Erfassungseinrichtung 64 befestigt.
- Die Bildaufnahmeeinrichtung 62 nimmt wenigstens ein Bild von dem herannahenden Fahrzeug 30 auf und ermittelt mittels einer Bilddatenverarbeitungseinrichtung (nicht dargestellt) aus Bilddaten des Bildes des herannahenden Fahrzeugs 30 das Fahrzeugkennzeichen des Fahrzeuges, das auf dem Fahrzeugkennzeichenschild 31 des Fahrzeugs 30 abgedruckt ist.
- Die Fahrzeugkontur-Erfassungseinrichtung 64 erfasst die Kontur des Fahrzeugs 30 und bestimmt mittels einer Klassifizierungseinrichtung (nicht dargestellt) aus der erfassten Kontur eine Fahrzeugklasse des Fahrzeugs 30 - in diesem Fall eine Achsklasse des Fahrzeugs 30, die sich anhand der Anzahl der Achsen des Fahrzeugs 30.
- Dem Fachmann geläufige Beispiele für Mittel zur Fahrzeugkonturerfassung, die von der Fahrzeugkontur-Erfassungseinrichtung 64 umfasst sind, sind: ein Radar, ein LIDAR, eine time-of-flight-Kamera (TOF-Kamera), eine Stereokamera-Anordnung, ein Lichtschnitt-Sensor mit strukturierter Beleuchtung/ Beschattung des Fahrzeugs.
- Im Zuge der Passage des Fahrzeugs 30 an der Kontrolleinrichtung 60 empfängt das fahrzeugseitige DSRC-Kommunikationsmodul 22 der Fahrzeugeinrichtung 20 von der straßenseitigen DSRC-Kommunikationseinrichtung 63a eine Aufforderung, einen kontrollrelevanten Auszug des Statusprotokolls an die straßenseitige Kontrolleinrichtung zu senden. Der kontrollrelevante Auszug des Statusprotokolls enthält Statusinformationen mit Ausgangsdaten, die jeweils den Wert einer Zustandsvariablen der Fahrzeugeinrichtung 20 in Form eines registrierten Fahrzeugkennzeichens des Fahrzeugs 30, einer registrierten Achsklasse des Fahrzeugs 30, einer registrierten Schadstoffklasse des Fahrzeugs 30, eines registrierten Betriebsbereitschaftszustands der Fahrzeugeinrichtung 20, einer registrierten Kennung eines zuletzt als befahren erkannten mautpflichtigen Streckenabschnitts und einer registrierten Kennung eines zuvorletzt als befahren erkannten mautpflichtigen Streckenabschnitts repräsentieren, nebst den zugehörigen Statuszeitwerten.
- Der DSRC-Kommunikationsmodul-Prozessor 22c stellt den angeforderten Auszug des Statusprotokolls durch Zugriff auf den DSRC-Kommunikationsmodul-Daten-Schreib-Lese-Speicher 22d dem fahrzeugseitigen DSRC-Sendeempfänger 22a zum Versand bereit, der den Auszug mittels der DSRC-Antenne 22b an die straßenseitigen DSRC-Kommunikationseinrichtung 63a versendet.
- Das Kontrollgerät 63 ist ausgebildet, den Auszug des Statusprotokolls mittels der straßenseitigen DSRC-Kommunikationseinrichtung 63a ebenso zu empfangen, wie das von der Bildaufnahmeeinrichtung 62 ermittelte aufgenommene Fahrzeugkennzeichen des Fahrzeugs 30 und die von der Fahrzeugkontur-Erfassungseinrichtung 64 ermittelte erfasste Achsklasse des Fahrzeugs 30, und jeden Empfang mit einem Empfangszeitpunkt zu registrieren.
- Über die Empfangszeitpunkte des Auszugs des Statusprotokolls der Fahrzeugeinrichtung 20 sowie der Bildaufnahme und Fahrzeugkonturerfassung des Fahrzeugs 30 der Information ordnet das Kontrollgerät 63 das aufgenommene Fahrzeugkennzeichen dem registrierten Fahrzeugkennzeichen zu und die erfasste Achsklasse der registrierten Achsklasse zu.
- Das Kontrollgerät 63 ist zunächst ausgebildet, aus dem empfangenen Auszug des Statusprotokolls die Statusinformation mit den Ausgangsdaten zu gewinnen, die mit Referenzdaten der Kontrolleinrichtung 60 zu vergleichen sind.
- Dann ist das Kontrollgerät 63 ausgebildet, den von der Fahrzeugeinrichtung 20 empfangenen registrieren Betriebsbereitschaftszustand der Fahrzeugeinrichtung 20 daraufhin zu prüfen, ob er dem der mangelnden Betriebsbereitschaft entspricht und bejahendenfalls eine Problem-Nachricht über die mangelnde Betriebsbereitschaft der Fahrzeugeinrichtung 20 zusammen mit dem Empfangszeitpunkt des Auszugs des Statusprotokolls über das Mobilfunknetz 40 an die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung 50 senden.
- Weiterhin ist das Kontrollgerät 63 ausgebildet, die von der Fahrzeugeinrichtung 20 empfangene Streckenabschnittskennung daraufhin zu prüfen, ob sie der Streckenabschnittskennung des Streckenabschnittes entspricht, den die Kontrolleinrichtung überbrückt, und im Falle mangelnder Übereinstimmung eine Problem-Nachricht über die mangelnde Übereinstimmung der Kennung des von der Fahrzeugeinrichtung 20 zuletzt als befahren erkannten mautpflichtigen Streckenabschnitts mit der Kennung des kontrollierten Streckenabschnitts an die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung zu senden.
- Überdies ist das Kontrollgerät 63 ausgebildet, das von der Fahrzeugeinrichtung 20 versendete registrierte Fahrzeugkennzeichen auf Übereinstimmung mit dem von der Bildaufnahmeeinrichtung 62 aufgenommenen Fahrzeugkennzeichen zu prüfen und im Falle mangelnder Übereinstimmung eine Problem-Nachricht über die mangelnde Übereinstimmung des empfangenen mit dem registrierten Fahrzeugkennzeichen des Fahrzeugs 20 an die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung zu senden.
- Schließlich ist das Kontrollgerät 63 ausgebildet, die von der Fahrzeugeinrichtung 20 versendete registrierte Achsklasse auf Übereinstimmung mit dem von der Fahrzeugkontur-Erfassungseinrichtung 64 erfasste Achsklasse zu prüfen und im Falle mangelnder Übereinstimmung eine Problem-Nachricht über die mangelnde Übereinstimmung der erfassten mit der registrierten Achsklasse des Fahrzeugs 20 an die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung zu senden.
- Die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung 50 ist ausgebildet, jede der Problem-Nachrichten zu empfangen, wobei der Empfang einer einzigen Problem-Nachricht, deren problematische Statusinformation in diesem Fall die zu prüfende Statusinformation bildet, dafür ausreicht, dass die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung mittels der zentralen Kommunikationseinrichtung 53 über das Mobilfunknetz 40 eine Aufforderung an die Fahrzeugeinrichtung 20 sendet, das Ereignisprotokoll zu übermitteln.
- Die Fahrzeugeinrichtung 20 ist ausgebildet, über das Mobilfunknetz 40 mittels des Mobilfunk-Sendeempfängers 13 eine Anweisung zu Übermittlung des Ereignisprotokolls zu empfangen und dieser Anweisung nachzukommen, indem der dezentrale Prozessor 11 des Fahrzeuggeräts 10 - und damit die Fahrzeugeinrichtung 20 - den Mobilfunk-Sendeempfänger 13 anweist, das Ereignisprotokoll über ein Mobilfunknetz 40 an die außerhalb und abseits des Fahrzeugs angeordnete zentrale Datenverarbeitungseinrichtung 50 zu versenden.
- Die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung 50 ist ausgebildet, mittels der zentralen Kommunikationseinrichtung 53 das Ereignisprotokoll von der Fahrzeugeinrichtung 20 zu empfangen und in dem zweiten zentralen Datenspeicher 57 verknüpft mit der/ den zu prüfenden Statusinformation/en zu speichern. Der zentrale Prozessor 51 ist ausgebildet, für jede der zu prüfenden Statusinformation zu ermitteln, ob in dem Ereignisprotokoll gemäß wenigstens eines in dem ersten Datenspeicher 56 gespeicherten Regelwerkes zu erwartende Eingangsdaten in wenigstens einer Ereignismeldung enthalten sind, deren Ereigniszeitwert innerhalb eines vorgegebenen zeitlichen Bereiches um den Statuszeitwert der zu prüfenden Statusinformation liegt.
- In dem Fall, dass die zu prüfende Statusinformation Ausgangsdaten in Form des Wertes der mangelnden Betriebsbereitschaft der Fahrzeugeinrichtung 20 der Zustandsvariablen "Betriebsbereitschaftszustand" aufweist, ist der zentrale Prozessor 51 ausgebildet gemäß des Regelwerkes zu prüfen, ob in dem übermittelten Ereignisprotokoll eine oder mehrere Ereignismeldungen von eine mangelnde Betriebsbereitschaft auslösenden Eingangsdaten (Beispiele dafür sind weiter oben genannt) vorliegen, deren Ereigniszeitwert nicht früher als 10 Sekunden vor dem und nicht später als der Statuszeitwert der registrierten mangelnden Betriebsbereitschaft liegt. Der zentrale Prozessor 51 ist ausgebildet, eine Mautsystemfehlermeldung zu erzeugen, wenn keine oder nicht alle Ereignismeldungen, deren Eingangsdaten eine mangelnde Betriebsbereitschaft auslösen, in dem genannten ersten Zeitbereich von10 Sekunden im Ereignisprotokoll vorliegen, und eine Nutzerfehlermeldung zu erzeugen, wenn alle Ereignismeldungen, deren Eingangsdaten eine mangelnde Betriebsbereitschaft auslösen, in dem genannten ersten Zeitbereich im Ereignisprotokoll vorliegen.
- Es kann beispielsweise ein Fehler des Nutzers sein, mit einer nicht betriebsbereiten Fahrzeugeinrichtung 20 einen mautpflichtigen Streckenabschnitt zu befahren, wenn er diese nicht betriebsbereite Fahrzeugeinrichtung nicht zuvor außer Betrieb genommen (z: B. ausgeschaltet) hat und auf eine zur Fahrzeugeinrichtung 20 alternative Einrichtung zur Mautgebührenerhebung- und/ oder -entrichtung zurückgreift.
- Darüber hinaus ist der zentrale Prozessor 51 ausgebildet, gemäß des Regelwerkes zu prüfen, ob in dem übermittelten Ereignisprotokoll eine oder mehrere Ereignismeldungen von eine mangelnde Betriebsbereitschaft aufhebenden Eingangsdaten (Beispiele dafür sind weiter oben genannt) vorliegen, deren Ereigniszeitwert in einem zweiten Zeitbereich von später als der Statuszeitwert der registrierten mangelnden Betriebsbereitschaft und früher als der Empfangszeitpunkt des kontrollrelevanten Auszugs des Statusprotokolls durch das Kontrollgerät 63 liegt. Der zentrale Prozessor 51 ist ausgebildet, eine Mautsystemfehlermeldung zu erzeugen, wenn in dem zweiten Zeitbereich eine oder mehrere Ereignismeldungen vorliegen, deren Eingangsdaten das Aufheben einer mangelnden Betriebsbereitschaft auslösen, und eine Nutzerfehlermeldung zu erzeugen, wenn keine Ereignismeldung im zweiten Zeitbereich vorliegt, deren Eingangsdaten eine Aufhebung der mangelnden Betriebsbereitschaft auslöst oder dazu beiträgt.
- Der Prozessor 51 ist insbesondere ausgebildet, eine Nutzerfehlermeldung nur dann zu erzeugen, wenn alle Ereignismeldungen, die nötig sind, eine mangelnde Betriebsbereit auszulösen im ersten Zeitbereich vorliegen und nicht alle Ereignismeldungen, die nötig sind, eine mangelnde Betriebsbereitschaft aufzuheben, im zweiten Zeitbereich vorliegen.
- In dem Fall, dass die zu prüfende Statusinformation Ausgangsdaten in Form der Kennung des von der Fahrzeugeinrichtung 20 zuletzt als befahren erkannten mautpflichtigen Streckenabschnitts aufweist, ist der zentrale Prozessor 51 ausgebildet gemäß des Regelwerkes zu prüfen, ob in dem übermittelten Ereignisprotokoll eine oder mehrere Ereignismeldungen von diese Streckenabschnittskennung erzeugenden Eingangsdaten vorliegen, deren Ereigniszeitwert nicht früher als der Statuszeitwert der registrierten Kennung des zuvorletzt als befahren erkannten mautpflichtigen Streckenabschnitts und nicht später als der Statuszeitwert der registrierten Kennung des zuletzt als befahren erkannten mautpflichtigen Streckenabschnitts liegt. Der zentrale Prozessor 51 ist ausgebildet, eine Mautsystemfehlermeldung zu erzeugen, wenn keine oder nicht alle Ereignismeldungen, deren Eingangsdaten Voraussetzung für eine Erkennung des zuletzt befahrenen Streckenabschnittes sind, in dem genannten Zeitbereich zwischen zwei unmittelbar aufeinander registrierten Streckenabschnittskennungen im Ereignisprotokoll vorliegen, und eine Nutzerfehlermeldung zu erzeugen, wenn alle Ereignismeldungen, deren Eingangsdaten Voraussetzung für eine Erkennung des zuletzt befahrenen Streckenabschnittes sind, in dem genannten Zeitbereich zwischen zwei unmittelbar aufeinander registrierten Streckenabschnittskennungen im Ereignisprotokoll vorliegen.
- Ein Nutzerfehler kann in diesem Fall darin bestehen, dass ein Nutzer der GNSS-Positionsbestimmungseinrichtung 12 falsche Navigationssatellitensignale vorspielt, die die GNSS-Positionsbestimmungseinrichtung 12 anstelle der korrekten Navigationssatellitensignale, die von den Navigationssatelliten des GNSS stammen, zur Bestimmung ihrer Position verwendet. Dieses sogenannten Spoofing führt die Fahrzeugeinrichtung dazu, Positionsdaten einer anderen, beispielsweise mautfreien, Fahrtroute zu verarbeiten mit dem Ergebnis, keine der eigentlich zu erkennenden mautpflichtigen Streckenabschnitte zu erkennen. Ein ähnlicher Effekt kann durch das Vorspielen von Störsignalen (jamming) hervorgerufen werden, welches dazu führt, dass die GNSS-Positionsbestimmungseinrichtung 12 ihre Position gar nicht bestimmen kann.
- Eingangsdaten können in diesem Fall sein: Ein räumlicher und/ oder ein zeitlicher Mittelwert von Positionen, die dem Vergleich mit den geographischen Elementen der digitalen Karte unterworfen wurden, ein räumlicher und/ oder ein zeitlicher Mittelwert von Fahrtrichtungen, deren Positionen dem Vergleich mit den geographischen Elementen der digitalen Karte unterworfen wurden, das beim Vergleich identifizierte geographische Element, ein Maß für die Qualität der GNSS-Positionsbestimmung der Positionen, die dem Vergleich mit den geographischen Elementen der digitalen Karte unterworfen wurden.
- In dem Fall, dass die zu prüfende Statusinformation Ausgangsdaten in Form des registrierten Fahrzeugkennzeichens aufweist, ist der zentrale Prozessor 51 ausgebildet gemäß des Regelwerkes zu prüfen, ob in dem übermittelten Ereignisprotokoll eine oder mehrere Ereignismeldungen mit Eingangsdaten vorliegen, die zur Registrierung des registrierten Fahrzeugkennzeichens führen und deren Ereigniszeitwert nicht früher als 10 Sekunden vor dem und nicht später als der Statuszeitwert des registrierten Fahrzeugkennzeichens liegt. Der zentrale Prozessor 51 ist ausgebildet, eine Mautsystemfehlermeldung zu erzeugen, wenn keine oder nicht alle Ereignismeldungen, deren Eingangsdaten maßgeblich für eine Registrierung des registrierten Kennzeichens sind, in dem genannten 10-Sekunden-Zeitbereich im Ereignisprotokoll vorliegen, und eine Nutzerfehlermeldung zu erzeugen, wenn alle Ereignismeldungen, deren Eingangsdaten maßgeblich für eine Registrierung des registrierten Fahrzeugkennzeichens sind, in dem genannten 10-Sekunden-Zeitbereich im Ereignisprotokoll vorliegen.
- Es kann beispielsweise ein Fehler des Nutzers sein, sein Fahrzeugkennzeichenschild 31 gewechselt zu haben, ohne eine entsprechende Änderung des Fahrzeugkennzeichens in die Fahrzeugeinrichtung eingegeben oder an die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung übermittelt zu haben.
- Eingangsdaten, die maßgeblich für eine Registrierung des registrierten Fahrzeugkennzeichens sind, wurden weiter vorne im Beschreibungstext beispielhaft angeführt.
- In dem Fall, dass die zu prüfende Statusinformation Ausgangsdaten in Form der registrierten Achsklasse aufweist, ist der zentrale Prozessor 51 ausgebildet, gemäß des Regelwerkes zu prüfen, ob in dem übermittelten Ereignisprotokoll eine oder mehrere Ereignismeldungen mit Eingangsdaten vorliegen, die zur Registrierung der registrierten Achsklasse führen und deren Ereigniszeitwert nicht früher als 10 Sekunden vor dem und nicht später als der Statuszeitwert der registrierten Achsklasse liegt. Der zentrale Prozessor 51 ist ausgebildet, eine Mautsystemfehlermeldung zu erzeugen, wenn keine oder nicht alle Ereignismeldungen, deren Eingangsdaten maßgeblich für eine Registrierung der registrierten Achsklasse sind, in dem genannten 10-Sekunden-Zeitbereich im Ereignisprotokoll vorliegen, und eine Nutzerfehlermeldung zu erzeugen, wenn alle Ereignismeldungen, deren Eingangsdaten maßgeblich für eine Registrierung der registrierten Achsklasse sind, in dem genannten 10-Sekunden-Zeitbereich im Ereignisprotokoll vorliegen.
- Es kann beispielsweise ein Fehler des Nutzers sein, seine dreiachsige Zugmaschine mit einem zweiachsigen Auflieger versehen zu haben, ohne eine entsprechende Änderung der Achsklasse von drei Achsen auf fünf Achsen in die Fahrzeugeinrichtung eingegeben oder an die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung übermittelt zu haben.
- Beispiele für Eingangsdaten, die maßgeblich für eine Registrierung der registrierten Achsklasse sind, wurden weiter vorne im Beschreibungstext angeführt.
-
- 10
- Fahrzeuggerät
- 11
- dezentraler Prozessor
- 12
- GNSS-Positionsbestimmungseinrichtung
- 12a
- GNSS-Empfänger
- 12b
- GNSS-Empfangsantenne
- 13
- Mobilfunk-Sendeempfänger (fahrzeugseitig)
- 13b
- Mobilfunk-Antenne (fahrzeugseitig)
- 14
- Funkuhr
- 15
- Anzeigeeinrichtung
- 16
- Gyroskop
- 17a
- Daten-Schreib-Lese-Speicher
- 17b
- Arbeitsspeicher
- 18
- Sicherheitsmodul
- 18a
- autonomes Steuermodul des Sicherheitsmoduls 18
- 18b
- Speicherbereich des Sicherheitsmoduls 18
- 19
- Stromversorgungsanschluss
- 19a
- Batterie, Superkondensator
- 20
- Fahrzeugeinrichtung
- 21
- Weggeber
- 22
- DSRC-Kommunikationsmodul (fahrzeugseitig)
- 22a
- DSRC-Sendeempfänger (fahrzeugseitig)
- 22b
- DSRC-Antenne
- 22c
- DSRC-Kommunikationsmodul-Prozessor
- 22d
- DSRC-Kommunikationsmodul-Daten-Schreib-Lese-Speicher
- 30
- Fahrzeug
- 31
- Fahrzeugkennzeichenschild
- 40
- Mobilfunknetz
- 50
- zentrale Datenverarbeitungseinrichtung
- 51
- zentraler Prozessor
- 53
- zentrale Kommunikationseinrichtung
- 56
- erster zentraler Datenspeicher
- 57
- zweiter zentraler Datenspeicher
- 58
- Mautzentrale
- 60
- Kontrolleinrichtung
- 61
- Kontrollbrücke
- 62
- Bildaufnahmeeinrichtung
- 63
- Kontrollgerät
- 63a
- DSRC-Kommunikationseinrichtung (straßenseitig)
- 64
- Fahrzeugkontur-Erfassungseinrichtung
Claims (14)
- Mautsystem, umfassendwenigstens eine von einem Fahrzeug (30) mitgeführte Fahrzeugeinrichtung (20) undwenigstens eine außerhalb des Fahrzeugs angeordnete zentrale Datenverarbeitungseinrichtung (50),wobei die Fahrzeugeinrichtung (20) ausgebildet ist,a) Positionsdaten von Positionen des Fahrzeugs (30) zu erfassen,b) in Abhängigkeit von mehreren Zustandsvariablen der Fahrzeugeinrichtung (20) die Positionsdaten und/ oder aus den Positionsdaten abgeleitete Daten zum Zwecke der Erhebung einer auf das Fahrzeug (30) bezogenen Mautgebühr zu verarbeiten, die für die Nutzung einer Verkehrsfläche durch das Fahrzeug (30) zu erheben ist, die anhand der erfassten Positionsdaten identifizierbar ist,c) Eingangsdaten zu empfangen oder zu erzeugen,
wobei die Eingangsdaten eines oder mehrere der folgenden Ereignisse repräsentieren:i) das Ausbleiben des Empfangs von Signalen eines Globalen Navigationssatellitensystems an einer von der Fahrzeugeinrichtung (20) umfassten Positionsbestimmungseinrichtung (12), die ausgebildet ist, Signale eines Globalen Navigationssatellitensystems zu empfangen, zu verarbeiten und durch ihre Verarbeitung Positionsdaten zu erzeugen;ii) das Ausbleiben des Erzeugens von Positionsdaten aus Signalen eines Globalen Navigationssatellitensystems an einer von der Fahrzeugeinrichtung (20) umfassten Positionsbestimmungseinrichtung (12), die ausgebildet ist, Signale eines Globalen Navigationssatellitensystems zu empfangen, zu verarbeiten und durch ihre Verarbeitung Positionsdaten zu erzeugen;iii) das Unterschreiten einer Mindestgüte der Qualität von wenigstens einem Signal eines Globalen Navigationssatellitensystems und/ oder wenigstens einer von einer von der Fahrzeugeinrichtung (20) umfassten Positionsbestimmungseinrichtung (12), die ausgebildet ist, Signale eines Globalen Navigationssatellitensystems zu empfangen, zu verarbeiten und durch ihre Verarbeitung Positionsdaten zu erzeugen, bestimmten Position;iv) das Ausleiben des Empfangs von Signalen an der Schnittstelle zum Empfang von Signalen eines von der Fahrzeugeinrichtung umfassten Weggebers (21);v) die mangelnde Übereinstimmung von aus Signalen eines Globalen Navigationssatellitensystems bestimmten Fahrtrichtungswinkeln und aus von einem Beschleunigungssensor/ Gierratensensor (16) der Fahrzeugeinrichtung (20) erfassten Fahrtrichtungsänderungen bestimmten Fahrrichtungswinkeln;vi) das Fehlschlagen des Ladens von Software aus einem Datenspeicher (17a) der Fahrzeugeinrichtung (20) in einen Arbeitsspeicher (17b) der Fahrzeugeinrichtung;vii) das Überschreiten eines in einem Datenspeicher (17a) der Fahrzeugeinrichtung (20) oder in einem Arbeitsspeicher (17b) der Fahrzeugeinrichtung gespeicherten Zeitwertes des Ablaufes der Gültigkeit von durch die Fahrzeugeinrichtung (20) zu verwendender Software;viii) das Ausbleiben eines Zeitsignals eines Zeitgebers (14) der Fahrzeugeinrichtung (20);ix) das Unterschreiten eines vorgegebenen Grenzwertes eines Ladungszustands eines Ladungsspeicherelementes (19a) der Fahrzeugeinrichtung (20);x) das Ausbleiben des Empfangs von Signalen von Basisstationen eines Mobilfunknetzes (40) an einer Mobilfunk-Kommunikationsvorrichtung (13) der Fahrzeugeinrichtung (20);xi) das Überschreiten eines bestimmten Umfangs an Mauterhebungen, die nicht mittels einer Mobilfunk-Kommunikationsvorrichtung (13) der Fahrzeugeinrichtung (20) an die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung (50) des Mautsystems übermittelt werden konnten;xii) den Empfang einer Anweisung zur Sperrung eines Dienstes der Fahrzeugeinrichtung über eine Mobilfunk-Kommunikationsvorrichtung (13) der Fahrzeugeinrichtung (20);xiii) den Empfang einer Anweisung zur Änderung des Fahrzeugkennzeichens des Fahrzeugs (30);xiv) den Empfang einer Anweisung zur Änderung der Fahrzeugklasse des Fahrzeugs (30);xv) die Durchführung eines Selbsttests der Fahrzeugeinrichtung (20);xvi) den Empfang einer Freischaltung oder Sperrung eines Dienstes der Fahrzeugeinrichtung (20);xvii) den Empfang einer Anweisung zur Änderung des Tatbestandes hinsichtlich einer Mautpflicht oder einer Mautfreiheit des Fahrzeugs (30);d) in Abhängigkeit von den empfangenen oder erzeugten Eingangsdaten Ausgangsdaten zu erzeugen, die jeweils einen Wert einer der Zustandsvariablen der Fahrzeugeinrichtung (20) repräsentieren,
wobei eine erste Zustandsvariable der Fahrzeugeinrichtung (20)i) eine registrierte Kennung der Fahrzeugeinrichtung (20), des Fahrzeugs (30) oder eines Nutzers des Fahrzeugs (30),ii) eine registrierte Fahrzeugklasse des Fahrzeugs (30),iii) eine registrierte Feststellung der Nutzung oder Nichtnutzung einer mautpflichtigen Verkehrsfläche durch das Fahrzeug (30),iv) ein registrierter Mautpflicht- oder Mautfreiheitstatbestand des Fahrzeugs (30) oderv) ein registrierter Verfügbarkeitszustand eines bestimmten Dienstes der Fahrzeugeinrichtung (20) und eine zweite Zustandsvariable der Fahrzeugeinrichtung (20) ein registrierter Betriebsbereitschaftszustand der Fahrzeugeinrichtung (20) ist, unde) Statusinformationen, die jeweils mit einem Statuszeitwert verknüpfte erzeugte Ausgangsdaten umfassen, in wenigstens einem in der Fahrzeugeinrichtung (20) gespeicherten Statusprotokoll einzutragen,dadurch gekennzeichnet, dassdie Fahrzeugeinrichtung (20) ausgebildet ist,
f) Ereignismeldungen, die jeweils mit einem Ereigniszeitwert verknüpfte empfangene oder erzeugte Eingangsdaten umfassen, in wenigstens einem in der Fahrzeugeinrichtung (20) gespeicherten Ereignisprotokoll einzutragen,und die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung (50) ausgebildet ist,g) anhand wenigstens eines in der zentralen Datenverarbeitungseinrichtung (50) gespeicherten Regelwerkes zu ermitteln, obi) zu wenigstens einer zu prüfenden Ereignismeldung des Ereignisprotokolls in dem Statusprotokoll gemäß dem wenigstens einen Regelwerk zu erwartende und/ oder verbotene Ausgangsdaten in wenigstens einer Statusinformation enthalten sind, deren Statuszeitwert innerhalb eines vorgegebenen zeitlichen Abstandes nach dem Ereigniszeitwert der zu prüfenden Ereignismeldung liegt,
und/ oderii) zu wenigstens einer zu prüfenden Statusinformation des Statusprotokolls in dem Ereignisprotokoll gemäß dem wenigstens einen Regelwerk zu erwartende und/ oder verbotene Eingangsdaten in wenigstens einer Ereignismeldung enthalten sind, deren Ereigniszeitwert innerhalb eines vorgegebenen zeitlichen Abstandes vor dem Statuszeitwert der zu prüfenden Statusinformation liegt,
undh) bei der Feststellung eines Mangels an gemäß des wenigstens einen Regelwerks zu erwartenden Ausgangsdaten und/ oder zu erwartenden Eingangsdaten
und/ oderbei Feststellung eines Vorliegens von gemäß dem wenigstens einen Regelwerk verbotenen Ausgangsdaten und/ oder verbotenen Eingangsdateneine Fehlermeldung zu erzeugen. - Mautsystem nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dassdie Fahrzeugeinrichtung (20)- wenigstens eine Mobilfunk-Kommunikationseinrichtung (13) zum Versand und/ oder zum Empfang von Daten an die und/ oder von der zentralen Datenverarbeitungseinrichtung (50),- wenigstens eine Positionsbestimmungseinrichtung (12), die ausgebildet ist, Signale eines Globalen Navigationssatellitensystems zu empfangen, zu verarbeiten und durch ihre Verarbeitung Positionsdaten zu erzeugen,- wenigstens einen Weggeber (21) zur Erfassung von zurückgelegten Wegstrecken,- wenigstens einen Beschleunigungssensor/ Gierratensensor (16) zur Erfassung von Fahrtrichtungsänderungen des Fahrzeugs (30),- wenigstens einen Datenspeicher (17a), in dem Software der Fahrzeugeinrichtung gespeichert ist,- wenigstens einen Arbeitsspeicher(17b), in den Software zur Verwendung durch die Fahrzeugeinrichtung (20) geladen wird,- wenigstens einen Datenspeicher (17a, 18b), in dem wenigstens ein Zeitwert des Ablaufs der Gültigkeit von durch die Fahrzeugeinrichtung zu verwendender Software gespeichert ist,- wenigstens einen Datenspeicher (17b, 18b), in dem zumindest zeitweise Positionsdaten, Daten von identifizierten Verkehrsflächen und/ oder Daten von Mauterhebungen gespeichert werden,- wenigstens einen Datenspeicher (17a, 18b), in dem ein Fahrzeugkennzeichen des Fahrzeugs gespeichert ist,- wenigstens einen Datenspeicher (17a, 18b), in dem eine Fahrzeugklasse des Fahrzeugs gespeichert ist,- wenigstens einen Prozessor (11), der konfiguriert ist, durch die Verarbeitung der Eingangsdaten die Ausgangsdaten zu erzeugen,- wenigstens einen Zeitgeber (14) und- wenigstens ein Ladungsspeicherelement (19a) zur zumindest zeitweisen Stromversorgung von wenigstens einem Prozessor (11) der Fahrzeugeinrichtung (20)umfasst.
- Mautsystem nach einem der Ansprüche 1 oder 2 dadurch gekennzeichnet, dassdie Fahrzeugeinrichtung (20)- wenigstens eine fahrzeugseitige Kommunikationsvorrichtung (13, 22) zum drahtlosen Versand des Ereignisprotokolls an die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung und- wenigstens eine fahrzeugseitige Kommunikationsvorrichtung (13, 22) zum drahtlosen Versand wenigstens einer Statusinformation des Statusprotokolls an die zentrale Datenverarbeitungseinrichtungaufweist und ausgebildet ist,das Ereignisprotokoll und wenigstens eine Statusinformation des Statusprotokolls an die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung (50) zu versenden,wobei die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung (50) ausgebildet ist,- das von der Fahrzeugeinrichtung (20) versendete Ereignisprotokoll und die von der Fahrzeugeinrichtung (20) versendete wenigstens eine Statusinformation zu empfangen und- zumindest die Schritte g) und h) anhand wenigstens eines in der zentralen Datenverarbeitungseinrichtung (50) gespeicherten Regelwerkes durchzuführen.
- Mautsystem nach Anspruch 3 dadurch gekennzeichnet, dassdas Mautsystem wenigstens eine, kommunikationstechnisch an die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung (50) gekoppelte, straßenseitige DSRC-Kommunikationsvorrichtung (63a) zum Empfang der wenigstens einen Statusinformation des Statusprotokolls von der Fahrzeugeinrichtung (20) umfasst unddie Fahrzeugeinrichtung (20)- eine erste fahrzeugseitige Kommunikationsvorrichtung in Form einer Mobilfunk-Kommunikationsvorrichtung (13) zum drahtlosen Versand des Ereignisprotokolls an die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung (50) über wenigstens ein Mobilfunknetz (40) und- eine zweite fahrzeugseitige Kommunikationsvorrichtung in Form einer fahrzeugseitigen DSRC-Kommunikationsvorrichtung (22) zum drahtlosen Versand der wenigstens einen Statusinformation des Statusprotokolls an die straßenseitige DSRC-Kommunikationsvorrichtung (63a)aufweist und ausgebildet ist,- das Ereignisprotokoll mittels der Mobilfunk-Kommunikationsvorrichtung (13) über wenigstens ein Mobilfunknetz (40) an die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung (50) zu versenden und- der wenigstens einen Statusinformation des Statusprotokolls mittels der fahrzeugseitigen DSRC-Kommunikationsvorrichtung (22) an die straßenseitige DSRC-Kommunikationseinrichtung (63a) des Mautsystems zu versenden.
- Mautsystem nach einem der Ansprüche 1 oder 2 dadurch gekennzeichnet, dassdas Mautsystem- wenigstens eine straßenseitige Kontrolleinrichtung (60) mit wenigstens einer straßenseitigen DSRC-Kommunikationsvorrichtung (63a) zum Empfang von wenigstens einer Statusinformation des Statusprotokolls von der Fahrzeugeinrichtung (20)umfasst,und die Fahrzeugeinrichtung (20)- eine erste Kommunikationsvorrichtung in Form einer Mobilfunk-Kommunikationsvorrichtung (13) zum drahtlosen Versand des Ereignisprotokolls an die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung (50) über wenigstens ein Mobilfunknetz und- eine zweite Kommunikationsvorrichtung in Form einer fahrzeugseitigen DSRC-Kommunikationsvorrichtung (22) zum drahtlosen Versand von wenigstens einer Statusinformation des Statusprotokolls an die straßenseitige DSRC-Kommunikationsvorrichtung (63a)aufweist und ausgebildet ist,- das Ereignisprotokoll mittels der Mobilfunk-Kommunikationsvorrichtung (13) wenigstens ein Mobilfunknetz (40) an die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung (50) zu versenden und- wenigstens eine Statusinformation des Statusprotokolls mittels der fahrzeugseitigen DSRC-Kommunikationsvorrichtung (22) an die straßenseitige DSRC-Kommunikationseinrichtung (63a) des Mautsystems zu versenden,wobeidie straßenseitige Kontrolleinrichtung (60) ausgebildet ist,- wenigstens eine Statusinformation des Statusprotokolls von der Fahrzeugeinrichtung mittels der straßenseitigen DSRC-Kommunikationsvorrichtung (63a) zu empfangen,- Ausgangsdaten der wenigstens einen Statusinformation des Statusprotokolls mit Referenzdaten auf Übereinstimmung zu vergleichen,- und abhängig von dem Ergebnis des Vergleiches eine Problem-Nachricht über die mangelnde oder gegebene Übereinstimmung der Ausgangsdaten mit den Referenzdaten an die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung (50) zu senden, unddie zentrale Datenverarbeitungseinrichtung (50) ausgebildet ist,- die Problem-Nachricht über die mangelnde oder gegebene Übereinstimmung der betreffenden Ausgangsdaten mit den Referenzdaten zusammen mit der betreffenden Statusinformation von der straßenseitigen Kontrolleinrichtung (60) zu empfangen und- eine Ereignisprotoll-Anforderungsnachricht über wenigstens ein Mobilfunknetz (40) an die Fahrzeugeinrichtung (20) zur Anforderung des Ereignisprotokolls zu versenden,die Fahrzeugeinrichtung (20) ferner ausgebildet ist,- die Ereignisprotokoll-Anforderungsnachricht mittels der Mobilfunk-Kommunikationsvorrichtung (13) zu empfangen und in Antwort auf die Ereignisprotokoll-Anforderungsnachricht das Ereignisprotokoll mittels der Mobilfunk-Kommunikationsvorrichtung (13) über das Mobilfunknetz (40) an die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung (50) zu versenden, unddie zentrale Datenverarbeitungseinrichtung (50) ferner ausgebildet ist,- anhand des Regelwerkes zu ermitteln, ob in dem Ereignisprotokoll eine Ereignismeldung mit zu erwartenden Eingangsdaten enthalten ist, deren Verarbeitung durch die Fahrzeugeinrichtung (20) gemäß des Regelwerkes die betreffende Statusinformation mit den betreffenden Ausgangsdaten erzeugen sollte, und/ oder eine Ereignismeldung mit verbotenen Eingangsdaten enthalten ist, deren Verarbeitung durch die Fahrzeugeinrichtung (20) gemäß des Regelwerkes nicht die die betreffende Statusinformation mit den betreffenden Ausgangsdaten erzeugen sollte,- bei der Feststellung eines Mangels an gemäß des Regelwerks im Ereignisprotokoll zu erwartenden Eingangsdaten und/ oder der Feststellung des Vorliegens an gemäß des Regelwerks im Ereignisprotokoll verbotenen Eingangsdaten wenigstens eine Mautsystemfehlermeldung zu erzeugen und- bei der Feststellung eines Vorliegens an gemäß des Regelwerkes im Ereignisprotokoll zu erwartenden Eingangsdaten und/ oder bei Feststellung eines Mangels an gemäß des Regelwerks im Ereignisprotokoll verbotenen Eingangsdaten eine Nutzerfehlermeldung zu erzeugen.
- Mautsystem nach Anspruch 5 dadurch gekennzeichnet, dassdie Ausgangsdaten einen registrierten Betriebsbereitschaftszustand der Fahrzeugeinrichtung (20) repräsentieren,die Referenzdaten einen Zustand der mangelnde Betriebsbereitschaft der Fahrzeugeinrichtung (20) repräsentieren, und die straßenseitige Kontrolleinrichtung (60) ausgebildet ist,in dem Fall, dass der Betriebsbereitschaftszustand der der mangelnden Betriebsbereitschaft ist, eine Problem-Nachricht über die mangelnde Betriebsbereitschaft an die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung (50) zu senden.
- Mautsystem nach Anspruch 5 dadurch gekennzeichnet, dassdie straßenseitige Kontrolleinrichtung (60)- wenigstens eine Kamera (62) zur Erzeugung wenigstens einer Bildaufnahme eines Kennzeichenschildes des Fahrzeugs (30) und- wenigstens eine Bilddatenverarbeitungseinrichtung zur Gewinnung eines Kennzeichens aus der Bildaufnahme des Kennzeichenschildes des Fahrzeugs (30)umfasst und ausgebildet ist,- mittels der Kamera (62) wenigstens eine Bildaufnahme eines Kennzeichenschildes des Fahrzeugs (30) zu erzeugen und- mittels der Bilddatenverarbeitungseinrichtung ein aufgenommenes Kennzeichen aus der Bildaufnahme des Kennzeichenschildes des Fahrzeugs (30) zu gewinnen,die Ausgangsdaten ein registriertes Kennzeichen des Fahrzeugs (30) repräsentieren unddie Referenzdaten das aufgenommene Kennzeichen des Fahrzeugs (30) repräsentieren, unddie straßenseitige Kontrolleinrichtung (60) ferner ausgebildet ist,- in dem Fall, in dem das registrierte Kennzeichen und das aufgenommene Kennzeichen verschieden sind, eine Problem-Nachricht über die Verschiedenartigkeit des registrierten und des aufgenommenen Kennzeichens an die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung (50) zu senden.
- Mautsystem nach Anspruch 5 dadurch gekennzeichnet, dassdie straßenseitige Kontrolleinrichtung (60)- wenigstens eine Erfassungsvorrichtung (64) zur Erfassung eines Bildes und/ oder einer Kontur des Fahrzeugs (30) und- wenigstens eine Klassifizierungseinrichtung zur Bestimmung einer Fahrzeugklasse des Fahrzeugs (30) aus dem erfassten Bild und/ oder der erfassten Kontur des Fahrzeugs (30)aufweist und ausgebildet ist,- wenigstens die Statusinformation mit den Ausgangsdaten in Form der registrierten Fahrzeug- und/ oder Achsklasse des Fahrzeugs (30) von der Fahrzeugeinrichtung (20) mittels der straßenseitigen DSRC-Einrichtung (63) zu empfangen,- mittels der Erfassungsvorrichtung (64) wenigstens ein Bild und/ oder wenigstens eine Kontur des Fahrzeugs (20) zu erfassen und- mittels der Klassifikationseinrichtung eine erfasste Fahrzeugklasse des Fahrzeugs (30) aus dem erfassten Bild und/ oder der erfassten Kontur des Fahrzeugs (30) zu bestimmen,die Ausgangsdaten eine registrierte Fahrzeugklasse des Fahrzeugs (30) repräsentieren,die Referenzdaten die erfasste Fahrzeugklasse des Fahrzeugs (30) repräsentieren unddie straßenseitige Kontrolleinrichtung (60) ferner ausgebildet ist,- in dem Fall, in dem die registrierte Fahrzeugklasse und die erfasste Fahrzeugklasse verschieden sind, eine Problem-Nachricht über die Verschiedenartigkeit der registrierten und der erfassten Fahrzeugklasse an die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung (50) zu senden.
- Fahrzeugeinrichtung (20) zur Erfassung von Positionen eines Fahrzeugs (30), von dem sie mitgeführt wird,wobei die Fahrzeugeinrichtung (20) ausgebildet ista) Positionsdaten von Positionen des Fahrzeugs (30) zu erfassenb) in Abhängigkeit von mehreren Zustandsvariablen der Fahrzeugeinrichtung (20) die Positionsdaten und/ oder aus den Positionsdaten abgeleitete Daten zum Zwecke der Erhebung einer auf das Fahrzeug (30) bezogenen Mautgebühr zu verarbeiten, die für die Nutzung einer Verkehrsfläche durch das Fahrzeug (30) zu erheben ist, die anhand der erfassten Positionsdaten identifizierbar ist,c) Eingangsdaten zu empfangen oder zu erzeugen,
wobei die Eingangsdaten eines oder mehrere der folgenden Ereignisse repräsentieren:i) das Ausbleiben des Empfangs von Signalen eines Globalen Navigationssatellitensystems an einer von der Fahrzeugeinrichtung (20) umfassten Positionsbestimmungseinrichtung (12), die ausgebildet ist, Signale eines Globalen Navigationssatellitensystems zu empfangen, zu verarbeiten und durch ihre Verarbeitung Positionsdaten zu erzeugen;ii) das Ausbleiben des Erzeugens von Positionsdaten aus Signalen eines Globalen Navigationssatellitensystems an einer von der Fahrzeugeinrichtung (20) umfassten Positionsbestimmungseinrichtung (12), die ausgebildet ist, Signale eines Globalen Navigationssatellitensystems zu empfangen, zu verarbeiten und durch ihre Verarbeitung Positionsdaten zu erzeugen;iii) das Unterschreiten einer Mindestgüte der Qualität von wenigstens einem Signal eines Globalen Navigationssatellitensystems und/ oder wenigstens einer von einer von der Fahrzeugeinrichtung (20) umfassten Positionsbestimmungseinrichtung (12), die ausgebildet ist, Signale eines Globalen Navigationssatellitensystems zu empfangen, zu verarbeiten und durch ihre Verarbeitung Positionsdaten zu erzeugen, bestimmten Position;iv) das Ausleiben des Empfangs von Signalen an der Schnittstelle zum Empfang von Signalen eines von der Fahrzeugeinrichtung umfassten Weggebers (21);v) die mangelnde Übereinstimmung von aus Signalen eines Globalen Navigationssatellitensystems bestimmten Fahrtrichtungswinkeln und aus von einem Beschleunigungssensor/ Gierratensensor (16) der Fahrzeugeinrichtung (20) erfassten Fahrtrichtungsänderungen bestimmten Fahrrichtungswinkeln;vi) das Fehlschlagen des Ladens von Software aus einem Datenspeicher (17a) der Fahrzeugeinrichtung (20) in einen Arbeitsspeicher (17b) der Fahrzeugeinrichtung;vii) das Überschreiten eines in einem Datenspeicher (17a) der Fahrzeugeinrichtung (20) oder in einem Arbeitsspeicher (17b) der Fahrzeugeinrichtung gespeicherten Zeitwertes des Ablaufes der Gültigkeit von durch die Fahrzeugeinrichtung (20) zu verwendender Software;viii) das Ausbleiben eines Zeitsignals eines Zeitgebers (14) der Fahrzeugeinrichtung (20);ix) das Unterschreiten eines vorgegebenen Grenzwertes eines Ladungszustands eines Ladungsspeicherelementes (19a) der Fahrzeugeinrichtung (20);x) das Ausbleiben des Empfangs von Signalen von Basisstationen eines Mobilfunknetzes (40) an einer Mobilfunk-Kommunikationsvorrichtung (13) der Fahrzeugeinrichtung (20);xi) das Überschreiten eines bestimmten Umfangs an Mauterhebungen, die nicht mittels einer Mobilfunk-Kommunikationsvorrichtung (13) der Fahrzeugeinrichtung (20) an die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung (50) des Mautsystems übermittelt werden konnten;xii) den Empfang einer Anweisung zur Sperrung eines Dienstes der Fahrzeugeinrichtung über eine Mobilfunk-Kommunikationsvorrichtung (13) der Fahrzeugeinrichtung (20);xiii) den Empfang einer Anweisung zur Änderung des Fahrzeugkennzeichens des Fahrzeugs (30);xiv) den Empfang einer Anweisung zur Änderung der Fahrzeugklasse des Fahrzeugs (30);xv) die Durchführung eines Selbsttests der Fahrzeugeinrichtung (20);xvi) den Empfang einer Freischaltung oder Sperrung eines Dienstes der Fahrzeugeinrichtung (20);xvii) den Empfang einer Anweisung zur Änderung des Tatbestandes hinsichtlich einer Mautpflicht oder einer Mautfreiheit des Fahrzeugs (30);d) in Abhängigkeit von den empfangenen oder erzeugten Eingangsdaten Ausgangsdaten zu erzeugen, die jeweils einen Wert einer der Zustandsvariablen der Fahrzeugeinrichtung (20) repräsentieren wobei eine erste Zustandsvariable der Fahrzeugeinrichtung (20)i) eine registrierte Kennung der Fahrzeugeinrichtung (20), des Fahrzeugs (30) oder eines Nutzers des Fahrzeugs (30),ii) eine registrierte Fahrzeugklasse des Fahrzeugs (30),iii) eine registrierte Feststellung der Nutzung oder Nichtnutzung einer mautpflichtigen Verkehrsfläche durch das Fahrzeug (30),iv) ein registrierter Mautpflicht- oder Mautfreiheitstatbestand des Fahrzeugs (30) oderv) ein registrierter Verfügbarkeitszustand eines bestimmten Dienstes der Fahrzeugeinrichtung (20) und eine zweite Zustandsvariable der Fahrzeugeinrichtung (20) ein registrierter Betriebsbereitschaftszustand der Fahrzeugeinrichtung (20) ist, unde) Statusinformationen, die jeweils mit einem Statuszeitwert verknüpfte erzeugte Ausgangsdaten umfassen, in einem in der Fahrzeugeinrichtung (20) gespeicherten Statusprotokoll einzutragen,dadurch gekennzeichnet, dassdie Fahrzeugeinrichtung (20) ferner ausgebildet ist,f) Ereignismeldungen, die jeweils mit einem Ereigniszeitwert verknüpfte empfangene oder erzeugte Eingangsdaten umfassen, in einem in der Fahrzeugeinrichtung (20) gespeicherten Ereignisprotokoll einzutragen,g) anhand wenigstens eines in der Fahrzeugeinrichtung (20) gespeicherten Regelwerkes zu ermitteln, obi) zu wenigstens einer zu prüfenden Ereignismeldung des Ereignisprotokolls in dem Statusprotokoll gemäß dem wenigstens einen Regelwerk zu erwartende und/ oder verbotene Ausgangsdaten in wenigstens einer Statusinformation enthalten sind, deren Statuszeitwert innerhalb eines vorgegeben zeitlichen Abstandes nach dem Ereigniszeitwert der zu prüfenden Ereignismeldung liegt, und/ oderii) zu wenigstens einer zu prüfenden Statusinformation des Statusprotokolls in dem Ereignisprotokoll gemäß dem wenigstens einen Regelwerk zu erwartende und/ oder verbotene Eingangsdaten in wenigstens einer Ereignismeldung enthalten sind, deren Ereigniszeitwert innerhalb eines vorgegeben zeitlichen Abstandes vor dem Statuszeitwert der zu prüfenden Statusinformation liegt, undh) bei der Feststellung eines Mangels an gemäß des wenigstens einen Regelwerks zu erwartenden Ausgangsdaten und/ oder zu erwartenden Eingangsdaten
und/ oderbei Feststellung eines Vorliegens von gemäß des wenigstens einen Regelwerks verbotenen Ausgangsdaten und/ oder verbotenen Eingangsdateneine Fehlermeldung zu erzeugen. - Fahrzeugeinrichtung nach Anspruch 9 dadurch gekennzeichnet, dassdie Fahrzeugeinrichtung (20)- wenigstens eine Mobilfunk-Kommunikationseinrichtung (13) zum Versand und/ oder zum Empfang von Daten an die und/ oder von der zentralen Datenverarbeitungseinrichtung (50),- wenigstens eine Positionsbestimmungseinrichtung (12), die ausgebildet ist, Signale eines Globalen Navigationssatellitensystems zu empfangen, zu verarbeiten und durch ihre Verarbeitung Positionsdaten zu erzeugen,- wenigstens einen Weggeber (21) zur Erfassung von zurückgelegten Wegstrecken,- wenigstens einen Beschleunigungssensor/ Gierratensensor (16) zur Erfassung von Fahrtrichtungsänderungen des Fahrzeugs (30),- wenigstens einen Datenspeicher (17a), in dem Software der Fahrzeugeinrichtung gespeichert ist,- wenigstens einen Arbeitsspeicher(17b), in den Software zur Verwendung durch die Fahrzeugeinrichtung (20) geladen wird,- wenigstens einen Datenspeicher (17a, 18b), in dem wenigstens ein Zeitwert des Ablaufs der Gültigkeit von durch die Fahrzeugeinrichtung zu verwendender Software gespeichert ist,- wenigstens einen Datenspeicher (17b, 18b), in dem zumindest zeitweise Positionsdaten, Daten von identifizierten Verkehrsflächen und/ oder Daten von Mauterhebungen gespeichert werden,- wenigstens einen Datenspeicher (17a, 18b), in dem ein Fahrzeugkennzeichen des Fahrzeugs gespeichert ist,- wenigstens einen Datenspeicher (17a, 18b), in dem eine Fahrzeugklasse des Fahrzeugs gespeichert ist,- wenigstens einen Prozessor (11), der konfiguriert ist, durch die Verarbeitung der Eingangsdaten die Ausgangsdaten zu erzeugen,- wenigstens einen Zeitgeber (14) und- wenigstens ein Ladungsspeicherelement (19a) zur zumindest zeitweisen Stromversorgung von wenigstens einem Prozessor (11) der Fahrzeugeinrichtung (20)umfasst.
- Fahrzeugeinrichtung (20) nach einem der Ansprüche 9 oder 10 und mit einer zentralen Datenverarbeitungseinrichtung (50) dadurch gekennzeichnet, dass
die Fahrzeugeinrichtung (20) ausgebildet ist, die allfällig erzeugte Fehlermeldung mittels einer von der Fahrzeugeinrichtung (20) umfassten Mobilfunk-Kommunikationsvorrichtung (13) an eine außerhalb des Fahrzeugs (30) angeordnete zentrale Datenverarbeitungseinrichtung (50) des Mautsystems zu versenden. - Fahrzeugeinrichtung (20) nach Anspruch 11 dadurch gekennzeichnet, dassdie Fahrzeugeinrichtung (20) ausgebildet ist, ereignisabhängig, zeitabhängig, ortsabhängig und/ oder zufällig einen Selbsttest auszuführen, in dem die Fahrzeugeinrichtung (20) für wenigstens eine zu prüfende Ereignismeldung des Ereignisprotokolls die Schritte g) i) und h) durchführt,wobeidas Ereignis der Durchführung des Selbsttests als Eingangsdaten zusammen mit dem Zeitwert der Durchführung des Selbsttests als Ereignismeldung in dem Ereignisprotoll abgespeichert wird undwobeidie wenigstens eine zu prüfende Ereignismeldung dadurch definiert ist, dass sie einen gegenüber dem Zeitwert des zuletzt vorangegangenen Selbsttestes verspäteten Ereigniszeitwert aufweist.
- Fahrzeugeinrichtung (20) nach Anspruch 11 oder 12 dadurch gekennzeichnet, dassdie Fahrzeugeinrichtung (20)- eine Mobilfunk-Kommunikationsvorrichtung (13) zum drahtlosen Versand des Statusprotokolls über wenigstens ein Mobilfunknetz (40) an wenigstens eine außerhalb des Fahrzeugs (30) angeordnete zentrale Datenverarbeitungseinrichtung (50) des Mautsystemsaufweist und ausgebildet ist,- das Statusprotokoll mittels der Mobilfunk-Kommunikationsvorrichtung (13) an die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung (50) zu versenden,- von der zentralen Datenverarbeitungseinrichtung (50) mittels der Mobilfunk-Kommunikationsvorrichtung (13) eine Anweisung zum Durchführen des Schrittes g) ii) bezüglich wenigstens einer von der zentralen Datenverarbeitungseinrichtung (50) definierten zu prüfenden Statusinformation zu empfangen,- den Schritt g) ii) bezüglich der von der zentralen Datenverarbeitungseinrichtung (50) definierten wenigstens einen zu prüfenden Statusinformation durchzuführen undbei der Feststellung eines Mangels an gemäß dem wenigstens einen Regelwerk zu erwartenden Eingangsdaten und/ oder bei der Feststellung eines Vorliegens von gemäß des wenigstens einen Regelwerks verbotenen Eingangsdaten wenigstens eine Fehlermeldung zu erzeugen und diese Fehlermeldung mittels der Mobilfunk-Kommunikationsvorrichtung (13) an die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung (50) zu versenden.
- Verfahren zur Erkennung von Fehlern in einer von einem Fahrzeug (30) mitgeführten Fahrzeugeinrichtung (20) eines Mautsystems mit folgenden Schritten:a) Erfassung von Positionsdaten von Positionen des Fahrzeugs (30) durch die Fahrzeugeinrichtung (20),b) Verarbeitung der Positionsdaten und/ oder von aus den Positionsdaten abgeleiteten Daten durch die Fahrzeugeinrichtung (20) in Abhängigkeit von mehreren Zustandsvariablen der Fahrzeugeinrichtung (20) zum Zwecke der Erhebung einer auf das Fahrzeug (30) bezogenen Mautgebühr, die für die Nutzung einer Verkehrsfläche durch das Fahrzeug (30) zu erheben ist, die anhand der erfassten Positionsdaten identifizierbar ist,c) Empfang oder Erzeugung von Eingangsdaten durch die Fahrzeugeinrichtung (20),
wobei die Eingangsdaten eines oder mehrere der folgenden Ereignisse repräsentieren:i) das Ausbleiben des Empfangs von Signalen eines Globalen Navigationssatellitensystems an einer von der Fahrzeugeinrichtung (20) umfassten Positionsbestimmungseinrichtung (12), die ausgebildet ist, Signale eines Globalen Navigationssatellitensystems zu empfangen, zu verarbeiten und durch ihre Verarbeitung Positionsdaten zu erzeugen;ii) das Ausbleiben des Erzeugens von Positionsdaten aus Signalen eines Globalen Navigationssatellitensystems an einer von der Fahrzeugeinrichtung (20) umfassten Positionsbestimmungseinrichtung (12), die ausgebildet ist, Signale eines Globalen Navigationssatellitensystems zu empfangen, zu verarbeiten und durch ihre Verarbeitung Positionsdaten zu erzeugen;iii) das Unterschreiten einer Mindestgüte der Qualität von wenigstens einem Signal eines Globalen Navigationssatellitensystems und/ oder wenigstens einer von einer von der Fahrzeugeinrichtung (20) umfassten Positionsbestimmungseinrichtung (12), die ausgebildet ist, Signale eines Globalen Navigationssatellitensystems zu empfangen, zu verarbeiten und durch ihre Verarbeitung Positionsdaten zu erzeugen, bestimmten Position;iv) das Ausleiben des Empfangs von Signalen an der Schnittstelle zum Empfang von Signalen eines von der Fahrzeugeinrichtung umfassten Weggebers (21);v) die mangelnde Übereinstimmung von aus Signalen eines Globalen Navigationssatellitensystems bestimmten Fahrtrichtungswinkeln und aus von einem Beschleunigungssensor/ Gierratensensor (16) der Fahrzeugeinrichtung (20) erfassten Fahrtrichtungsänderungen bestimmten Fahrrichtungswinkeln;vi) das Fehlschlagen des Ladens von Software aus einem Datenspeicher (17a) der Fahrzeugeinrichtung (20) in einen Arbeitsspeicher (17b) der Fahrzeugeinrichtung;vii) das Überschreiten eines in einem Datenspeicher (17a) der Fahrzeugeinrichtung (20) oder in einem Arbeitsspeicher (17b) der Fahrzeugeinrichtung gespeicherten Zeitwertes des Ablaufes der Gültigkeit von durch die Fahrzeugeinrichtung (20) zu verwendender Software;viii) das Ausbleiben eines Zeitsignals eines Zeitgebers (14) der Fahrzeugeinrichtung (20);ix) das Unterschreiten eines vorgegebenen Grenzwertes eines Ladungszustands eines Ladungsspeicherelementes (19a) der Fahrzeugeinrichtung (20);x) das Ausbleiben des Empfangs von Signalen von Basisstationen eines Mobilfunknetzes (40) an einer Mobilfunk-Kommunikationsvorrichtung (13) der Fahrzeugeinrichtung (20);xi) das Überschreiten eines bestimmten Umfangs an Mauterhebungen, die nicht mittels einer Mobilfunk-Kommunikationsvorrichtung (13) der Fahrzeugeinrichtung (20) an die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung (50) des Mautsystems übermittelt werden konnten;xii) den Empfang einer Anweisung zur Sperrung eines Dienstes der Fahrzeugeinrichtung über eine Mobilfunk-Kommunikationsvorrichtung (13) der Fahrzeugeinrichtung (20);xiii) den Empfang einer Anweisung zur Änderung des Fahrzeugkennzeichens des Fahrzeugs (30);xiv) den Empfang einer Anweisung zur Änderung der Fahrzeugklasse des Fahrzeugs (30);xv) die Durchführung eines Selbsttests der Fahrzeugeinrichtung (20);xvi) den Empfang einer Freischaltung oder Sperrung eines Dienstes der Fahrzeugeinrichtung (20);xvii) den Empfang einer Anweisung zur Änderung des Tatbestandes hinsichtlich einer Mautpflicht oder einer Mautfreiheit des Fahrzeugs (30);d) Erzeugung von Ausgangsdaten, die jeweils einen Wert einer der Zustandsvariablen der Fahrzeugeinrichtung (20) repräsentieren, in Abhängigkeit von den empfangenen oder erzeugten Eingangsdaten durch die Fahrzeugeinrichtung (20)
wobei eine erste Zustandsvariable der Fahrzeugeinrichtung (20)vi) eine registrierte Kennung der Fahrzeugeinrichtung (20), des Fahrzeugs (30) oder eines Nutzers des Fahrzeugs (30),vii) eine registrierte Fahrzeugklasse des Fahrzeugs (30),viii) eine registrierte Feststellung der Nutzung oder Nichtnutzung einer mautpflichtigen Verkehrsfläche durch das Fahrzeug (30),ix) ein registrierter Mautpflicht- oder Mautfreiheitstatbestand des Fahrzeugs (30) oderx) ein registrierter Verfügbarkeitszustand eines bestimmten Dienstes der Fahrzeugeinrichtung (20) und eine zweite Zustandsvariable der Fahrzeugeinrichtung (20) ein registrierter Betriebsbereitschaftszustand der Fahrzeugeinrichtung (20) ist, unde) Eintragung von Statusinformationen, die jeweils mit einem Statuszeitwert verknüpfte erzeugte Ausgangsdaten umfassen, in einem in der Fahrzeugeinrichtung (20) gespeicherten Statusprotokoll durch die Fahrzeugeinrichtung (20),
gekennzeichnet durch die weiteren Schritte derf) Eintragung von Ereignismeldungen, die jeweils mit einem Ereigniszeitwert verknüpfte empfangene oder erzeugte Eingangsdaten umfassen, in einem in der Fahrzeugeinrichtung (20) gespeicherten Ereignisprotokoll durch die Fahrzeugeinrichtung (20),g) Ermittlung durch die Fahrzeugeinrichtung (20) und/ oder durch eine außerhalb des Fahrzeugs (30) angeordnete zentrale Datenverarbeitungseinrichtung (50) des Mautsystems anhand wenigstens eines in der Fahrzeugeinrichtung (20) und/ oder in der zentralen Datenverarbeitungseinrichtung (50) gespeicherten Regelwerkes, obi) zu wenigstens einer zu prüfenden Ereignismeldung des Ereignisprotokolls in dem Statusprotokoll gemäß des Regelwerkes zu erwartende und/ oder verbotene Ausgangsdaten in wenigstens einer Statusinformation enthalten sind, deren Statuszeitwert innerhalb eines vorgegeben zeitlichen Abstandes nach dem Ereigniszeitwert der zu prüfenden Ereignismeldung liegt und/ oderii) zu wenigstens einer zu prüfenden Statusinformation des Statusprotokolls in dem Ereignisprotokoll gemäß des Regelwerkes zu erwartende und/ oder verbotene Eingangsdaten in wenigstens einer Ereignismeldung enthalten sind, deren Ereigniszeitwert innerhalb eines vorgegeben zeitlichen Abstandes vor dem Statuszeitwert der zu prüfenden Statusinformation liegt, undh) Erzeugung einer Fehlermeldungbei Feststellung eines Mangels an gemäß des Regelwerkes zu erwartenden Ausgangsdaten und/ oder an zu erwartenden Eingangsdaten und/ oderbei Feststellung eines Vorliegens von gemäß des wenigstens einen Regelwerks verbotenen Ausgangsdaten und/ oder verbotenen Eingangsdatendurch die Fahrzeugeinrichtung (20) und/ oder die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung (50).
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