ANORDNUNG ZUM ERKENNEN VON LICHTBÖGEN IN EINER ELEKTRISCHEN
INSTALLATIONSANORDNUNG
Die Erfindung betrifft eine Anordnung zum Erkennen von Lichtbögen in einer elektrischen Installationsanordnung gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.
Es ist bekannt in elektrischen Installationsanordnungen oder anderen elektrischen
Schalkreisen spezielle Schutzschalter zum Schutz vor Lichtbögen anzuordnen. Diese werten aufgenommene Messsignale mit unterschiedlichen mathematischen Methoden aus, um das Auftreten eines Lichtbogens innerhalb der betreffenden Anlage zu erkennen.
Lichtbögen sind sehr komplexe elektrische Vorgänge. Es gibt unterschiedliche Arten von Lichtbögen, sowohl was deren Entstehung betrifft, als auch deren Wirkung auf Menschen und Anlagen. So gibt es Lichtbögen, welche beim ordnungsgemäßen Betrieb eines elektrischen Geräts entstehen, etwa ein Bürstenfeuer eines Gleichstrommotors, aber auch solche, welche auf einen Fehler zurückzuführen sind.
Es hat sich gezeigt, dass das Unterscheiden zwischen vorgesehenen bzw. ungefährlichen Lichtbögen, welche keine besonderen Handlungen, wie etwa das Abschalten eines elektrischen Netzes erfordern, und gefährlichen bzw. ungewollten Lichtbögen sehr schwierig ist, und einfache Auswerteschaltungen, wie etwa Filterbänke, die aus lediglich einem oder zwei Bandpassfiltern und einer nachfolgenden Bewertung der Amplituden der gefilterten Messsignale bestehen, hiezu nicht in der Lage sind. Derartige einfache Auswerteschaltungen gewährleisten deshalb nur einen geringen Schutz gegen lichtbogenverursachte Ereignisse und verursachen zudem unnötige Netzabschaltungen aufgrund ungefährlicher Lichtbögen. Zwar sind heute bereits zuverlässigere Methoden bekannt um einen Messsignalverlauf als lichtbogenverursacht auszuweisen, jedoch sind diese komplex und erfordern einen hohen Rechenaufwand in der Umsetzung, weshalb entsprechend ausgebildete Schutzvorrichtungen sehr aufwendig und kostenintensiv sind, und eine entsprechend geringe Verbreitung aufweisen. Aufgrund dieser Umstände kommen nur wenige Menschen und Anlagen in den
Genuss eines wirkungsvollen Schutzes gegen die Auswirkungen gefährlicher Lichtbögen.
Aufgabe der Erfindung ist es daher eine Anordnung zum Erkennen von Lichtbögen in einer elektrischen Installationsanordnung der eingangs genannten Art anzugeben, mit welcher die genannten Nachteile vermieden werden können, und mit welcher einfach, kostengünstig und sicher Menschen und Anlagen vor lichtbogenverursachten Wirkungen geschützt werden können.
Erfindungsgemäß wird dies durch die Merkmale des Patentanspruches 1 erreicht.
Dadurch kann ein technisch einfach und kostengünstig umsetzbarer Schutz von Menschen und Anlagen vor den Auswirkungen gefährlicher Lichtbögen ermöglicht werden. Dadurch, dass mehrere Detektoren über eine Installationsanordnung verteilt sind, kann der Ort des
Auftretens eines Lichtbogens gut lokalisiert werden. Dadurch, dass die Anlage lediglich eine einzige Lichtbogenerkennungsvorrichtung aufweist, kann diese - bei vergleichbarem
Aufwand separater, günstiger Lichtbogenschutzschalter in jedem Teilnetz - entsprechend leistungsstark ausgebildet werden, um die von den einzelnen Detektoren erzeugten Signale zufolge zuverlässiger Methoden bzw. Algorithmen zu untersuchen. Dadurch kann die Anzahl sicherheitstechnisch unnötiger Netzabschaltungen verringert werden und dennoch ein verbesserter Schutz gegen lichtbogenverursachte Wirkungen erzielt werden.
Die Unteransprüche betreffen weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung.
Ausdrücklich wird hiermit auf den Wortlaut der Patentansprüche Bezug genommen, wodurch die Ansprüche an dieser Stelle durch Bezugnahme in die Beschreibung eingefügt sind und als wörtlich wiedergegeben gelten.
Die Erfindung wird unter Bezugnahme auf die beigeschlossenen Zeichnungen, in welchen lediglich bevorzugte Ausführungsformen beispielhaft dargestellt sind, näher beschrieben. Dabei zeigt: Fig. 1 eine erste bevorzugte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Anordnung als schematisches Blockschaltbild; und
Fig. 2 eine zweite bevorzugte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Anordnung als schematisches Blockschaltbild.
Die Fig. 1 und 2 zeigen Anordnungen zum Erkennen von Lichtbögen bzw.
lichtbogenverursachter elektrischer Wirkungen in einer elektrischen Installationsanordnung, wobei die Installationsanordnung wenigstens ein erstes Teilnetz 1 und ein zweites Teilnetz 2 aufweist, wobei in dem ersten Teilnetz 1 wenigstens ein erster Detektor 4 zum Messen einer elektrischen Größe und Ausgabe eines ersten Messsignals angeordnet ist, wobei in dem zweiten Teilnetz 2 wenigstens ein zweiter Detektor 5 zum Messen einer elektrischen Größe und Ausgabe eines zweiten Messsignals angeordnet ist, wobei die Anordnung eine
Lichtbogenerkennungsvorrichtung 7 aufweist, wobei der erste Detektor 4 mit der
Lichtbogenerkennungsvorrichtung 7 nachrichtentechnisch verbunden ist, und wobei der zweite Detektor 5 mit der Lichtbogenerkennungsvorrichtung 7 nachrichtentechnisch verbunden ist.
Dadurch kann ein technisch einfach und kostengünstig umsetzbarer Schutz von Menschen und Anlagen vor den Auswirkungen gefährlicher Lichtbögen ermöglicht werden. Dadurch, dass mehrere Detektoren 4, 5, 6 über eine Installationsanordnung verteilt sind, kann der Ort des Auftretens eines Lichtbogens gut lokalisiert werden. Dadurch, dass die Anlage lediglich eine einzige Lichtbogenerkennungsvorrichtung 7 aufweist, kann diese - bei vergleichbarem Aufwand separater, günstiger Lichtbogenschutzschalter in jedem Teilnetz - entsprechend leistungsstark ausgebildet werden, um die von den einzelnen Detektoren 4, 5, 6 erzeugten Signale zufolge zuverlässiger Methoden bzw. Algorithmen zu untersuchen. Dadurch kann die Anzahl sicherheitstechnisch unnötiger Netzabschaltungen verringert werden und dennoch ein verbesserter Schutz gegen lichtbogenverursachte Wirkungen erzielt werden.
Als Anordnung zum Erkennen von Lichtbögen in einer elektrischen Installationsanordnung wird eine Anlage verstanden, welche aus einer Mehrzahl an Geräten besteht, welche in einer elektrischen Installationsanordnung angeordnet sind, und welche die elektrische
Installationsanordnung auf das Auftreten von Lichtbögen bzw. elektrischer Wirkungen die auf Lichtbögen zurückzuführen sein dürften überwachen. Insbesondere ist dabei vorgesehen, dass zwischen ungefährlichen bzw. im Betrieb vorgesehenen Lichtbögen und gefährlichen
Lichtbögen bzw. Lichtbögen die auf einen Fehler innerhalb der elektrischen
Installationsanordnung schließen lassen unterschieden wird. Als elektrische Installationsanordnung ist bevorzugt die Summe der elektrischen Leitungen, Abzweigungen, Ausgänge und Verteiler innerhalb eines Gebäudes oder Gebäudekomplexes zu verstehen. Eine elektrische Installationsanordnung weist dabei wenigstens ein erstes
Teilnetz 1 und ein zweites Teilnetz 2 auf. In den Fig. 1 und 2 sind jeweils elektrische
Installationsanordnungen dargestellt, welche darüber hinaus ein dritte Teilnetz 3 aufweisen. Die Erfindung wird weiters in Hinblick auf die Fig.l und 2 mit drei Teilnetzen beschrieben, wobei selbstverständlich auch eine höhere Anzahl an Teilnetzen 1, 2, 3 vorgesehen sein kann. Die einzelnen Teilnetze 1, 2, 3, sind in den Fig. 1 und 2 jeweils als einzelne dickere schwarze Linie dargestellt, welche jeweils die Summe der pro Teilnetz 1, 2, 3 bestehenden elektrischen Leitungen veranschaulicht.
Bevorzugt ist vorgesehen, dass das erste, das zweite und/oder das dritte Teilnetz 1, 2, 3 mit einem elektrischen Verteiler 12 verbunden sind, bzw. von einem solchen Verteiler 12 abgehen. Insbesondere ist als Verteiler 12 ein Verteilerschrank zu verstehen, welcher umgangssprachlich auch als Sicherungskasten bezeichnet wird, und in welchem auch die Schutzschalter 9, 10, 11 einer elektrischen Installationsanordnung angeordnet sind. Fig. 2 zeigt eine elektrische Installationsanordnung, bei welcher das erste Teilnetz 1 mittels eines ersten Schutzschalters 9 mit dem Verteiler 12 verbunden ist, das zweite Teilnetz 2 mittels eines zweiten Schutzschalters 10 mit dem Verteiler 12 verbunden ist, und das dritte Teilnetz 3 mittels eines dritten Schutzschalters 11 mit dem Verteiler 12 verbunden ist. Der Verteiler 12 verbindet die einzelnen Teilnetze 1, 2, 3 dabei mit einer Zuleitung 20 eines übergeordneten elektrischen Netzes.
Es ist vorgesehen, in dem ersten Teilnetz 1 wenigstens ein erster Detektor 4 zum Messen einer elektrischen Größe und Ausgabe eines ersten Messsignals angeordnet ist, wobei in dem zweiten Teilnetz 2 wenigstens ein zweiter Detektor 5 zum Messen einer elektrischen Größe und Ausgabe eines zweiten Messsignals angeordnet ist.
Bevorzugt ist dabei vorgesehen, dass in jedem der Teilnetze 1, 2, 3 einer elektrischen
Installationsanordnung jeweils wenigstens ein entsprechender Detektor 4, 5, 6 angeordnet ist, wobei auch vorgesehen sein kann, dass lediglich bestimmte Teilnetze 1, 2, 3 einer
elektrischen Installationsanordnung entsprechend ausgestattet sind.
Die einzelnen Detektoren 4, 5, 6 sind bevorzugt gelichartig ausgestaltet. Diese sind dazu vorgesehen eine elektrische Größe innerhalb des betreffenden Teilnetzes zu messen und einen Messwertverlauf bzw. ein Messsignal auszugeben. Bevorzugt ist vorgesehen, dass der erste Detektor 4 und/oder der zweite Detektor 5 und/oder der dritte Detektor 6 jeweils einen Sensor aufweisen, welcher insbesondere als Strom- und/oder Spannungssensor ausgebildet ist.
Bevorzugt weisen die Detektoren 4, 5, 6 weiters einen Verstärker auf, welcher die von den Sensoren erzeugten Signale verstärkt, sowie weiters einen Detektorausgang, welcher mit einem Ausgang des Verstärkers verbunden ist. Es kann auch vorgesehen sein, dass ein Detektor 4, 5, 6 mehrere Sensoren aufweist. Die Ausbildung eines Sensors als Stromsensor und/oder Spannungssensor ist an sich bekannt. Dabei kann etwa die Ausbildung des Sensors als Stromwandler dazu führen, dass der betreffende Detektor 4, 5, 6 physisch um Leitungen eines Teilnetzes 1, 2, 3 herum angeordnet ist, ohne damit selbst in dem Teilnetz 1, 2, 3 elektrisch integriert zu sein.
Es kann vorgesehen sein, die einzelnen Detektoren 4, 5, 6 an beliebigen Örtlichkeiten innerhalb der elektrischen Installationsanordnung bzw. in den einzelnen Teilnetzen 1, 2, 3 anzuordnen. Bevorzugt ist vorgesehen, dass der erste Detektor 4 und/oder der zweite Detektor 5 und/oder der dritte Detektor 6 im Bereich eines elektrischen Ausgangs angeordnet sind. Im „Bereich eines elektrischen Ausgangs" bedeutet in diesem Zusammenhang vor allem in einem Teilbereich des betreffenden Teilnetzes 1, 2, 3 zwischen der letzen Abzweigung eines anderen Teilbereichs und einem elektrischen Ausgang, welcher insbesondere als Steckdose ausgebildet ist, oder auch als direkt angeschlossene Last. Dadurch kann erreicht werden, dass die durch den Detektor aufgenommenen bzw. ausgegebenen Messsignale im Wesentlichen nur von der an dem betreffenden Ausgang angeschlossenen Last beeinflusst werden, wodurch eine gute Lokalisierbarkeit eines Lichtbogens unterstützt wird. Zudem können dadurch störende elektrische Einstreuungen durch andere Lasten reduziert werden. Es ist daher in Weiterbildung der gegenständlichen Maßnahmen bevorzugt vorgesehen, dass in einem Teilnetz 1, 2, 3 auch mehrere Detektoren 4, 5, 6 angeordnet sein können, insbesondere dass im Bereich eines jeden elektrischen Ausgangs eines Teilnetzes 1, 2, 3 jeweils wenigstens ein Detektor 4, 5, 6 angeordnet ist. Es ist vorgesehen, dass die Anordnung eine Lichtbogenerkennungsvorrichtung 7 aufweist, dass der erste Detektor 4 mit der Lichtbogenerkennungsvorrichtung 7 nachrichtentechnisch verbunden ist, dass der zweite Detektor 5 mit der Lichtbogenerkennungsvorrichtung 7 nachrichtentechnisch verbunden ist, und dass der - bevorzugt vorgesehene - dritte Detektor 6 mit der Lichtbogenerkennungsvorrichtung 7 nachrichtentechnisch verbunden ist. Als nachrichtentechnische Verbunden bzw. als nachrichtentechnische Verbindung 13, 14, 15 wird dabei jegliche Verbindung zwischen elektrischen bzw. elektronischen Geräten angesehen, welche eine Informationsübertragung zwischen diesen Geräten ermöglicht.
Insbesondere ist dabei vorgesehen, dass die einzelnen Detektoren 4, 5, 6 mittels leitungsgebundener nachrichtentechnischer Verbindung 13, 14, 15 oder mittels
Funkverbindung mit der Lichtbogenerkennungsvorrichtung 7 nachrichtentechnisch verbunden sind. Gemäß den Fig. 1 und 2 ist vorgesehen, dass der erste Detektor 4 mittels einer ersten nachrichtentechnischen Verbindung 13, der zweite Detektor 5 mittels einer zweiten nachrichtentechnischen Verbindung 14 und der dritte Detektor 6 mittels einer dritten nachrichtentechnischen Verbindung 15 mit der Lichtbogenerkennungsvorrichtung 7 nachrichtentechnisch verbunden ist.
Es kann vorgesehen sein, wie in Fig. 2 dargestellt, dass die einzelnen Detektoren 4, 5, 6 an unterschiedlichen Eingängen der Lichtbogenerkennungsvorrichtung 7 angeschlossen sind, oder auch, dass, wie in Fig. 1 dargestellt, der erste Detektor 4, der zweite Detektor 5 und der bevorzugt vorgesehene dritte Detektor 6 mit einem Multiplexer 8 nachrichtentechnisch verbunden sind, welcher Multiplexer 8 nachrichtentechnisch mit der
Lichtbogenerkennungsvorrichtung 7 verbunden ist.
Die Lichtbogenerkennungsvorrichtung 7 ist eine Vorrichtung, welche dazu vorgesehen und ausgebildet ist, eingehende Messsignale elektrischer Größen, wie insbesondere Strom- und/oder Spannungsverläufe mittels mathematischer Methoden zu untersuchen um zu erkennen, ob diese Messsignale einen Lichtbogen als Ursache hatten. Lichtbögen verursachen Störungen in elektrischen Systemen, welche sich oftmals von anders verursachten Störungen unterscheiden lassen. Allerdings ermöglichen dabei, aufgrund der Vielfalt unterschiedlicher Lichtbögen, meist nur sehr aufwendige und meist auch sehr rechenintensive Methoden eine gute Zuordnung eines Messsignals zu einer bestimmten Lichtbogenursache bzw.
Lichtbogenwirkung. Durch die Verwendung lediglich einer einzigen
Lichtbogenerkennungsvorrichtung 7 in der gesamten Installationsanordnung kann diese mit hochwertigen und meist auch kostspieligen Bauteilen ausgerüstet werden, wodurch diese in der Lage ist moderne Algorithmen zur Lichtbogenerkennung anzuwenden. Entsprechende Algorithmen, welche insbesondere Transformationsverfahren wie etwa die Wavelet- Transformation anwenden, sind zwischenzeitlich in der Literatur beschrieben.
Die Lichtbogenerkennungsvorrichtung 7 weist bevorzugt wenigstens eine
Datenverarbeitungseinheit auf, welche dazu ausgebildet ist, die von dem ersten Detektor 4 und/oder dem zweiten Detektor 5 und/oder dem dritten Detektor 6 an die
Lichtbogenerkennungsvorrichtung 7 übermittelten Messsignale zufolge wenigstens einer
vorgebbaren Methode auf Anzeichen eines Lichtbogens in dem ersten Teilnetz 1 und/oder dem zweiten Teilnetz 2 und/oder dem dritten Teilnetz 3 zu untersuchen.
Die Datenverarbeitungseinheit ist insbesondere als Mikrocomputer ausgebildet, umfassend wenigstens einen MikroController sowie wenigstens einen Speicherbaustein. Es kann auch vorgesehen sein, dass die Lichtbogenerkennungsvorrichtung 7 einen DSP oder ein FPGA aufweist, welches entsprechend ausgebildet bzw. programmiert ist. Insbesondere durch die Verwendung speicherprogrammierter Bauteile, wie eben eines FPGA, kann die
Lichtbogenerkennungsvorrichtung 7 als vollwertige Hardwarelösung umgesetzt werden.
Die Datenverarbeitungseinheit ist durch hardwaremäßige Ausbildung und/oder durch entsprechende Programmierung ausgebildet wenigstens ein entsprechendes Verfahren bzw. einen Algorithmus zur Lichtbogenerkennung bzw. Zuordnung durchzuführen.
Die Lichtbogenerkennungsvorrichtung 7 weist weiters bevorzugt ein Netzteil auf, sowie Anschlussstellen für die Detektoren 4, 5, 6 bzw. einen Multiplexer 8. Weiters weist diese bevorzugt einen Steuer- und/oder Monitoringausgang 19 auf, um mit weiteren Baugruppen, etwa einem Gebäudemanagementsystem, zu kommunizieren bzw. für Servicearbeiten und/oder Softwareupdates.
Bevorzugt ist weiters, und wie in Fig. 2 dargestellt, vorgesehen, dass die
Lichtbogenerkennungsvorrichtung 7 mit dem ersten Schutzschalter 9 und/oder dem zweiten Schutzschalter 10 und/oder dem dritten Schutzschalter jeweils wenigstens mittelbar verbunden ist, zum vorgebbaren Auslösen des ersten Schutzschalters 9 und/oder des zweiten Schutzschalters 10 und/oder des dritten Schutzschalters 11. Dadurch besteht die einfache Möglichkeit bei Ausweisung eines Messsignals als lichtbogenverursacht, durch die
Lichtbogenerkennungsvorrichtung 7 das betreffende Teilnetz 1, 2, 3 abzuschalten bzw. von der restlichen Installationsanordnung zu trennen. Dabei ist insbesondere vorgesehen, dass die einzelnen Schutzschalter 9, 10, 11 als
Schutzschalter 9, 10, 11 mit einem elektrischen Auslöseeingang ausgebildet sind, es kann aber auch vorgesehen sein, dass jedem der Schutzschalter 9, 10, 11 ein externer Auslöser zugeordnet ist, welcher auf die mechanischen Auslösekupplungen, wie diese viele
Schutzschalter 9, 10, 11 aufweisen, zugreift, um den Schutzschalter 9, 10, 11 vorgebbar auszulösen. Es kann auch vorgesehen sein, dass in wenigstens einem der Teilnetze 1, 2, 3 eine Vorrichtung angeordnet ist, welche von der Lichtbogenerkennungsvorrichtung 7 angesteuert
ist, um in dem betreffenden Teilnetz 1, 2, 3 einen elektrischen Zustand zu verursachen, welcher zum Auslösen des Schutzschalters 9, 10, 11 des betreffenden Teilnetzes führt, etwa einen Überstrom oder einen Fehlerstrom.