Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf das Gebiet der Erzeugung von
Ultraschall-Wellen. Sie hat ein Gehäuse für einen Ultraschallwandler und ein
Verfahren zu dessen Herstellung sowie ein Grundelement für ein solches Gehäuse,
einen Ultraschallwandler und ein Ultraschall erzeugendes und/oder empfangendes
Gerät zum Gegenstand.
Ultraschallwandler für die Erzeugung und Detektierung von Ultraschallwellen in
Luft werden beispielsweise in Geräten für Distanzmessungen etc. verwendet. Solche
Ultraschallwandler weisen bspw. eine Gehäuse und im Gehäuse ein
schwingungsfähig gelagertes Piezoelement auf. Das Piezoelement ist elektrisch über
Drähte mit einer Leiterplatte verbunden.
Gemäss dem Stand der Technik wird das Gehäuse als Becher aus tiefgezogenem
Weissblech oder als Drehteil aus Aluminium hergestellt. Durch Verbinden mit der
Masse dient es gleichzeitig als Abschirmung.
Nachteilig ist, dass der Ultraschallwandler zum Einbau in ein Metallgehäuse eines
Ultraschall erzeugenden und/oder empfangenden Geräts isoliert werden muss. Um
den Wandler und das Leiterbahnelement vor Störsignalen und eventuell auf das
Gehäuse einwirkende Überschläge zu schützen, muss die Wandstärke des
isolierenden Elementes erfahrungsgemäss mindestens 0,5 mm betragen.
Dies fällt insbesondere bei miniaturisierten Ultraschallwandlern ins Gewicht. Bei
fester Gerätegrösse wird durch die Wandstärke des isolierenden Elementes die
maximale Grösse eines Wandlerelementes, bestehend aus einem Piezoelement und
einer Anpassschicht, bestimmt. Die erreichbare Abstrahlleistung hängt von der
Grösse des Wandlerelementes ab. Zusätzlich ist auch die Richtwirkung eines
scheibenförmigen Wandlerelementes vom Verhältnis des Durchmessers zur
Schwingfrequenz abhängig, also bei fester Schwingfrequenz von seiner Grösse. Da
die Schwingfrequenz aufgrund der zu erreichenden Reichweite nicht frei gewählt
werden kann - die Dämpfung der Schallwellen in Luft nimmt exponentiell mit der
Frequenz zu - ist bei sehr kleinen Wandlerelementen eine gerichtete Abstrahlung fast
nicht mehr möglich. Der optimale Wandler hat eine grosse Abstrahlfläche (wegen
der Richtwirkung) verbunden mit einer niedrigen Frequenz (wegen der
Luftabsorption).
Es wäre also wünschenswert, einen Ultraschallwandler zur Verfügung zu haben,
welcher kein das Wandlergehäuse vom Gerätegehäuse isolierendes, separates
Element benötigt und damit bei fester Gerätegrösse ein grosses Wandlerelement
aufnehmen kann. Bei einem solchen Ultraschallwandler könnte bei gleichbleibendem
Öffnungswinkel die Schwingfrequenz tiefer gewählt werden, was eine grössere
Reichweite zur Folge hätte.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist demnach, ein Gehäuse für einen
Ultraschallwandler sowie einen Ultraschallwandler zur Verfügung zu stellen,
welcher Nachteile von bestehenden Gehäusen und Ultraschallwandlern nicht
aufweist und insbesondere die Aufnahme des Ultraschallwandlers im Gerätegehäuse
ohne ein separates, isolierendes Element ermöglicht.
Diese Aufgabe wird gelöst von der Erfindung, wie sie in den Patentansprüchen
definiert ist.
Das Gehäuse für einen Ultraschallwandler ist aus einem elektrisch isolierenden
Grundelement mit einem becherförmigen Abschnitt gefertigt, welches mit einer
leitenden Beschichtung versehen ist. Die leitende Beschichtung weist
Unterbrechungen auf, derart, dass ein Segment der Beschichtung auf der Innenseite
des becherförmigen Abschnitts von einem Beschichtungs-Segment auf der
Gehäuseaussenseite elektrisch isoliert ist.
Das erfindungsgemässe Gehäuse kann direkt in einer metallischen Halterung oder
einem metallischen Gehäuse eines Gerätes mit eventuell engen Platzverhältnissen
plaziert werden. Dadurch kann der in der Halterung oder dem metallischen Gehäuse
vorhandene Platz voll ausgenutzt werden, was das Anbringen von
Ultraschallwandlern mit grösseren Piezoelementen in bestehenden Geräten
ermöglicht. Andererseits ermöglicht das erfindungsgemässe Gehäuse eine weitere
Miniaturisierung von Vorrichtungen mit eingebautem Ultraschallwandler für eine
Distanzmessung, bspw. von Fertigungsrobotern etc.
Das erfindungsgemässe Gehäuse ist sehr einfach und damit kostengünstig in der
Fertigung. Das Grundelement kann in seine Form gegossen, gepresst, gedreht ... und
anschliessend als Schüttgut beschichtet werden. Anschliessend muss die
Beschichtung lediglich an zwei verschiedenen Stellen abgetragen, bspw. stirnseitig
abgeschliffen oder abgedreht werden.
Gemäss einer Ausführungsform der Erfindung besitzt der becherförmige Abschnitt
einen Boden mit Kabeldurchführungs- Vergiess- und/oder Belüftungsöffnungen (im
Folgenden kurz Kabeldurchführungsöffnugen genannt). Die Ränder der
Kabeldurchführungsöffnungen sind ebenfalls leitend beschichtet, so, dass die
leitende Beschichtung der Aussenseite des Bodens mit der Beschichtung der
Innenseite des becherförmigen Abschnittes elektrisch verbunden ist.
Gemäss einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist das Grundelement im
Wesentlichen als Hohlzylinder mit einem von beiden Rändern beabstandeten Boden
ausgebildet, so dass es im Wesentlichen rotationssymmetrisch mit einem H-förmigen
Querschnitt ist. Die Beschichtung kann an beiden Rändern des Hohlzylinders
unterbrochen sein. Die Entfernung von leitendem Beschichtungsmaterial stirnseitig
an den Rändern des Hohlzylinders ist besonders einfach durch drehen (abstechen)
oder durch schleifen zu bewerkstelligen.
Das Grundelement mit einem H-förmigen Querschnitt kann auf einer Seite des
Bodens noch Führungsstege zum Halten und zum direkten Kontaktieren des
Leiterbahnelementes besitzen.
Ein solches Gehäuse ermöglicht, dass die Erdung und Abschirmung des
Piezoelementes direkt über die Ränder von im Boden vorhandenen Öffnungen vom
Leiterbahnelement her kontaktierbar ist, ohne dass extra zu montierende
Kabeldurchführungen dazu benötigt würden. Das entsprechende Kontaktfläche des
Leiterbahnelementes können direkt aussen am Gehäuse angelötet werden.
Ein weiterer Vorteil dieser Ausführungsform hängt mit dem Material zusammen, mit
welchem das Piezoelement üblicherweise im Gehäuse gehalten wird. Dieses wird
nach dem Durchziehen von Kabeldurchführungen häufig als Giessharz von der
Hinterseite her durch die Durchführungsöffnungen eingebracht (wobei in dieser
Anmeldung immer als Vorderseite diejenige Seite bezeichnet wird, in welche beim
fertig montierten Wandler Ultraschallwellen abgesandt werden können). Das
Giessharz sollte den Zwischenraum zwischen dem Gehäuse und dem Piezoelement
vollständig füllen. Aufgrund der Form mit dem H-förmigen Querschnitt ist es nicht
unbedingt notwendig, dass eventuell auf der Hinterseite überlaufende Giessharzreste
wieder abgetragen werden müssen. Die fertigen Ultraschallwandler müssen nach der
Fertigung daher nicht mehr aufwändig gereinigt werden.
Ebenfalls Gegenstand der Erfindung sind ein Verfahren zur Herstellung des
Gehäuses für einen Ultraschallwandler, ein Grundelement für ein solches Gehäuse
sowie ein Ultraschallwandler und ein Gerät mit Mitteln zum Erzeugen und/oder
Empfangen von Ultraschallwellen.
Im Folgenden werden noch Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand von
Zeichnungen beschrieben. In den Zeichnungen zeigt:
- Figur 1 eine Ansicht eines erfindungsgemässen Gehäuses von hinten
- Figur 2 einen Schnitt entlang der Linie II-II im der Figur 1
- Figur 3 einen Schnitt entlang der Linie III-III in der Figur 1,
- Figur 4 eine Ansicht des Gehäuses der Figur 1 von schräg hinten
- Figur 5 eine Seitenansicht des Gehäuses der Figur 1 mit einem ansatzweise
gezeichneten, eingeführten Leiterbahnelement, und
- Figur 6 einen Schnitt durch ein weiteres erfindungsgemässes Gehäuse.
Das Gehäuse 1 der Figuren 1 bis 4 ist aus einem elektrisch isolierenden
Grundelement 2 mit einem becherförmigen Abschnitt 2.1 gefertigt. Das
Grundelement besteht vorzugsweise aus Kunststoff, bspw. Polypropylen, Polystyrol,
Polycarbonat, Polyethanol oder irgend einem anderen Kunststoff und kann aus
diesem gegossen sein. Es kann aber auch aus einem keramischen Material, aus Glas
oder irgendeinem anderen geeigneten elektrisch isolierenden Material gefertigt sein.
Der becherförmige Abschnitt 2.1 dient der Aufnahme eines Wandlerelementes (nicht
gezeichnet) aus einem scheibenförmigen Piezoelement und einer Impedanz
wandelnden Anpassschicht. Im Kontext dieser Beschreibung gilt die Seite des
Gehäuses, auf die der becherförmige Abschnitt hin offen ist, als Vorderseite des
Gehäuses, da der fertig montierte Ultraschallwandler auch zum Absenden von
Ultraschall in diese Richtung bzw. zum Empfangen von aus dieser Richtung
kommendem Ultraschall ausgebildet ist. Das Grundelement hat im Wesentlichen die
Form eines Hohlzylinders 2.2 mit einem Boden 2.3 und mit einer Rotationsachse 3.
Im Schnitt der Figur 2 ist somit das Grundelement H-förmig. Die Ränder des
Hohlzylinders 2.2 können in an sich bekannter Art abgerundet oder mit gebrochenen
Kanten versehen sein. Der Boden 2.3 ist hier nicht zentral angebracht sondern in
einem kleinen Abstand zum hinteren Rand des Hohlzylinders angeordnet. In den
Boden 2.3 sind zwei Öffnungen 2.4 eingebracht. Diese Öffnungen dienen als
Durchführungsöffnungen für Kabel oder direkt auf dem Piezoelement angebrachte
Stifte, welche die Kontakte des Piezoelementes mit Anschlüssen verbinden, welche
bspw. auf einer Leiterplatte auf der Gehäusehinterseite vorhanden sind. Zusätzlich
dienen sie als Vergiessöffnungen und als Belüftungsöffnungen. Der Einfachheit
halber werden Sie im Kontext dieser Beschreibung durchgehend
"Kabeldurchführungsöffnungen 2.4" genannt. Weiter weist das Grundelement
Führungsstege 2.5 zur Führung und Kontaktierung eines Leiterbahnelementes,
nämlich einer Leiterplatte auf.
Das Grundelement 2 ist beschichtet mit einer leitenden Beschichtung 4, ebenfalls aus
einem an sich gängigen Material, bspw. einer Kupferlegierung. Die Beschichtung 4
ist - wie das in den Figuren 2 und 3 angedeutet ist - beiderseits stirnseitig, also an
den Rändern des Hohlzylinders unterbrochen. Die Beschichtung 4 überdeckt aber
auch die Innenseite der Kabeldurchführungsöffnungen 2.4, wodurch die
Beschichtung der Innenseite des becherförmigen Abschnitts mit der Beschichtung
der Hinterseite des Gehäuses elektrisch verbunden ist. Diese Hinterseite weist
insbesondere auch die ebenfalls beschichteten Führungsstege 2.5 auf.
Wie das in der Figur 5 anhand eines schematisch gezeigten Ultraschallwandlers
noch genauer dargestellt ist, kann dadurch die elektrische Verbindung der
Gehäusehinterseite mit der Beschichtung der Innenseite für eine weitere
Vereinfachung eines erfindungsgemässen Ultraschallwandlers genutzt werden. Die
Führungsstege 2.5 dienen als Printaufnahme und können die leitende, zur Erdung des
Piezoelementes dienende Schicht auf der Innenseite direkt mit Kontaktflächen 11.1
auf einer Leiterplatte 11 oder auf einem anderen Leiterbahnelement, bspw. einem
flexiblen elektrischen Verbindungselement, verbinden. Gleichzeitig dienen sie damit
auch der mechanischen Fixierung der Leiterplatte 11. Die Leiterplatte weist natürlich
zusätzlich zu den Kontaktflächen 11.1 auch noch unter Umständen eine Vielzahl von
elektronischen Elementen 11.2 und diese verbindende Leiterbahnen 11.3 sowie
Durchführungen etc. auf. Diese Elemente und Leiterbahnen wurden in der Figur nur
schematisch dargestellt. Auch Piezoelement 12, das in einer Gussmasse eingebettet
ist, ist in der Figur 5 lediglich schematisch gezeigt.
Das Gehäuse gemäss den Figuren 1 bis 4 wird bspw. folgendermassen hergestellt:
In einem ersten Schritt wird ein Grundelement erzeugt. Dies geschieht bspw. im
Spritzgussverfahren in einer geeigneten Form. Das Grundelement wird so hergestellt,
dass es die Kabeldurchführungsöffnungen bereits aufweist. Anschliessend wird die
ganze Oberfläche des Grundelement als Schüttgut gleichmässig mit einem leitenden
Material beschichtet. Schliesslich wird Leitermaterial selektiv entfernt. Dies
geschieht bspw. stirnseitig an den Rändern auf der Vorder- und auf der Hinterseite
durch abdrehen (abstechen, abschneiden) oder durch abschleifen. Dieses
Herstellungsverfahren ist sehr einfach und dadurch kostengünstig.
Das Gehäuse 21 gemäss Figur 6 unterscheidet sich von demjenigen gemäss den
Figuren 1 bis 4 dadurch, dass es einen U-förmigen und nicht einen H-förmigen
Querschnitt aufweist. Auch dieses Gehäuse 21 besitzt ein Grundelement 22 mit
einem becherförmigen Abschnitt mit Durchführungsöffnungen und mit einer
Beschichtung 24 aus einem leitenden Material. Im Unterschied zum Gehäuse 1
gemäss den Figuren 1 bis 4 wurden die Kabeldurchführungsöffnungen 22.4 im
Boden 22.3 erst nach dem Beschichten beigebracht. Dadurch ist die Innenseite der
Öffnungen frei von einer Beschichtung. Zusätzlich ist noch die Kante des
becherförmigen Abschnitts von Beschichtungsmaterial befreit. Auch auf diese Weise
kann die der auf der Innenseite angeordnete Sektor der Beschichtung vom
Beschichtungsmaterial der Gehäuseaussenseite elektrisch isoliert sein.
Abschliessend sei noch erwähnt, dass die anhand der Figuren beschriebenen
Ausführungsbeispiele keineswegs die einzigen möglichen Ausführungsformen der
Erfindung darstellen. Beliebige Kombinationen der vorstehend beschriebenen
Merkmale sind möglich. Zusätzlich können die beschriebenen Gegenstände im
Rahmen des fachüblichen Handelns natürlich auf eine Vielzahl von Arten abgeändert
werden, von der erfinderischen Idee abzuweichen.
Beispielsweise muss der becherförmige Abschnitt je nach verwendetem
Piezoelement nicht unbedingt rotationssymmetrisch sein. Dies gilt auch für ein
Gehäuse mit einem im Wesentlichen H-förmigen Querschnitt. Weiter sind die
verwendeten Materialien und Formen, die Anzahl Durchführungsöffnungen etc. frei
wählbar.