DEK0023683MA - - Google Patents
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Description
Tag der Anmeldung: 11. Oktober 1954 Bekanntgemacht am 30. Mai 1956
Die Erfindung betrifft einen abnehmbaren Halsschutzstreifen, insbesondere als Unterlage für
Frisiermäntel, Frisiertücher od. dgl., der nicht nur eine unmittelbare Berührung des Halses der zu behandelnden
Person mit dem beim Haarschneiden, Frisieren oder Rasieren umzulegenden Mantel oder
Tuch und damit eine Übertragung von Unreinigkeiten verhindert, sondern der darüber hinaus noch
z. B. auch beim Haarschneiden das lästige Eindringen von Haarspitzen in den Halsausschnitt der
Kleidung vermeidet.
■ ' Es sind nun bereits abnehmbare Halskrausen aus
einem elastisch-dehnbaren bzw. streckbaren Material, wie z. B. Kreppapier, bekannt, die beim Umlegen
um den Hals auf die erforderliche Länge auseinandergezogen und danach durch einen Schnellverschluß,
wie z. B. Trockenkleber, Druckknöpfe od. dgl., festgehalten werden.
Solche Halskrausen' haben sich verhältnismäßig gut bewährt, sie lassen aber insofern noch zu wünsehen
übrig, als immer noch Haare usw. in den Halsausschnitt fallen und anschließend auf die
Kleidung gelangen.
Es ist auch schon ein elastischer Halsschutzstreifen
bekannt, mit dem in mehreren Schichten aufgebrachte, stark aufsaugfähige Lagen durch
6OT 528/29
K23683 HI/33c
Vernähen verbunden sind, um z. B. beim Kopfwaschen,
Färben des Haares, der Herstellung von Dauerwellen das Eindringen von Flüssigkeiten in
den Hälsausschnitt zu vermeiden.
Außerdem sind Halskrausen als Schutz beim Haarschneiden od. dgl. bekannt, bei denen die
Krause aus einer dicken Dichtungskrause und einer dünneren Schutzkrause besteht, wobei die letztere
der ersteren gegenüber um ein bestimmtes Maß
ίο breiter ist, so daß sie nach erfolgtem Anlegen der
Krause nach außen über den Frisierpmhangsbund hinweggeklappt werden kann, ohne dabei die Dichtungslage
der Krause am Hals zu beeinflussen.
Diese beiden vorgeschilderten Ausführungsformen sind aber zu schwierig in der Herstellung und damit zu teuer, da sie· auch einen bedeutenden Materialaufwand bedingen, was natürlich bei einem derartigen Massenartikel von ausschlaggebender Bedeutung ist.
Diese beiden vorgeschilderten Ausführungsformen sind aber zu schwierig in der Herstellung und damit zu teuer, da sie· auch einen bedeutenden Materialaufwand bedingen, was natürlich bei einem derartigen Massenartikel von ausschlaggebender Bedeutung ist.
Diese Mangel vermeidet der Halsschutzstreifen gemäß der Erfindung in einfacher und zuverlässiger
Weise dadurch, daß das Auffangmittel, z. B. Watte, derart auf einen Streifen aus Kreppapier
od. dgl. aufgebracht wird, daß es wellenförmig aufgelegt ist und auf seiner den Hals nicht berührenden-Seite-nur-an
einzelnen-Punkten mit dem Streifen verbunden ist.
Es ist zwar auch ein abnehmbarer Halsschutzstreifen
bekannt, bei dem das Auffangmittel nur an einzelnen Punkten befestigt ist. Es handelt sich
dabei aber um glatte Streifen eines nicht dehnungsfähigen Materials.
Die Zeichnung läßt den Gegenstand der Erfindung beispielsweise erkennen. Es zeigt
Abb. ι die Innenseite eines Hälsschutzstreifens und
Abb. 2 einen Schutzstreifen nach Abb. 1 im Gebrauchszustande
im Querschnitt.
Der abnehmbare Halsschutzstreifen besteht aus dehnbarem Kreppapier a.
Auf seiner dem Halsumfang zugewandten Seite ist er mit einem besonderen Auffangmittel c versehen,
um ein Hindurchdringen von Haaren oder Unreinigkeiten, wie z. B. Schuppen, Staub,
Schweiß, Seifenwasser usw., zwischen Schutzstreifen und Hals in zuverlässiger Weise zu verhindern.
Als Auffangmittel findet Watte od. ä. Material Verwendung, das vorteilhafterweise in Bandform
gehalten ist. Es wird wellen- oder zickzackförmig auf den Streifen aufgelegt.
Die Befestigung ■ erfolgt vorzugsweise durch punktartiges. Ankleben, Annähen, Anpressen od. dgl.
jeweils im Bereiche der oberen oder unteren Wellenscheitel c1 bzw. c2.
Das dem Schutzstreifen sonst lose. anliegende Auffangmittel läßt sich beim Auseinanderziehen
des Kreppapierstreifens gleichfalls entsprechend auseinanderdehnen.
Das Auffangmittel soll sich dabei nur entsprechend der gesamten Länge eines auseinandergezogenen
.Kreppapierstreifens ausdehnen können, so daß -einem Zerreißen desselben, wodurch es teilweise
wirkungslos bleiben würde, ,unbedingt vorgebeugt ist. " /
Die Halsschutzstreifen lassen ,eich auch mit mehreren
untereinander ^angeordneten Auffangmitteln ausstatten. . . y>-?;v.: :'-■
Die Befestigung der Krep^.ipierschutzstreifen nach dem Umlegen um den Hals,'.wobei sie gleichzeitig
dem jeweiligen Halsumfang entsprechend ausgezogen werden, geschieht in aiii sich bekannter
Weise durch Zusammenkleben ihrer mit Klebstoff versehenen Enden a1 oder auch unter Zuhilfenahme
anderer Schnellverschlüsse.
Nach Umlegen und Befestigen eines Halsschutzstreifens wird in üblicher Weise zunächst der
Frisiermantel e oder ein Tuch umgelegt und dann anschließend etwa, die obere Hälfte des Schutzstreifens, wie aus Abb. 2 der Zeichnung hervor-
geht, nach außen über den halsbundartig wirkenden Teil des Mantels umgelegt, wobei das aus
Watte, Mull od. dgl. bestehende Auffangmittel unmittelbar
und dicht abschließend zwischen Hals und Papierstreifen liegt.
Um Verwechslungen beim Umlegen der Schutzstreifen um den Hals vorzubeugen, sollen ihre Auslaufenden
mit farbigem Klebstoff oder sonstigen
• Markierungen versehen -sein.- ..--.·■ -■, ...>...-—
Claims (6)
1. Abnehmbarer Halsschutzstreifen aus Kreppapier und anderen ähnlichen Materialien
mit einem Auffangmittel beispielsweise aus Watte, insbesondere als Unterlage für Frisiermäntel,
Frisiertücher öd. dgl., dadurch gekennzeichnet, daß das Auffangmittel wellenförmig
aufgelegt und auf seiner den Hals nicht berührenden Seite nur an einzelnen Punkten mit dem
Streifen verbunden ist.
2. Abnehmbarer Halsschutzstreifen nach An-Spruch i, dadurch gekennzeichnet, daß das Auffangmittel
sich beim Auseinanderziehen des Schutzstreifens (a) gleichzeitig dehnt bzw.
streckt.
3. Abnehmbarer Halsschutzstreifen nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Befestigung des wellen- oder zickzackförmig verlaufenden Auffangmittels (c) durch
punktartiges Ankleben jeweils der oberen oder unteren .Wellenscheitel (c1, c2) erfolgt.
'4. Abnehmbarer Halsschutzstreifen nach den Ansprüchen 1 bis 3, gekennzeichnet durch Anordnung
von zwei oder mehr untereinander bzw. parallel verlauf enden Auffangmitteln. .- .
5. Abnehmbarer Halsschutzstreifen nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß derselbe in an sich bekannter Weise, aus Kreppapier oder einem ähnlichen streck- bzw.
dehnbaren Material bestehend mit einem auseinander dehn- bzw. streckbaren Auffangmittel
vereinigt ist. .. . ; .
528/29
K 23683IH/33 c
6. Abnehmbarer Halsschutzstreifen nach den Ansprüchen ι bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß seine Auslaufenden mit farbigen Klebestreifen' oder sonstigen Markierungen versehen
sind.
Angezogene Druckschriften: Deutsche Patentschrift Nr. 812696;
deutsches Gebrauchsmuster Nr. 1 682 496; USA.-Patentschrift Nr. 2 544487;
schweizerische Patentschrift Nr. 235 669.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
609 528/29 5. 56
Family
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