DED0013844MA - - Google Patents
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Description
Tag der Anmeldung: 12. Dezember 1952 Bekanntgemacht am 30. Mai 1956
Es sind Atemschutzgeräte bekannt, bei denen dem Geirätträger Frischluft durch eine Schlauchleitung
zugeführt wird, die an einer vom Gerätträger getragenen Maske— Voll- oder Halbmaske — endet.
Bei diesen Atemschutzgeräten -wird vom Gerätträger dii'e gesamte von ihm bei der Atmung benötigte
Luftmenge meist aus einer Preßluftleitung oder einem Preßluftvorratsbehälter entnommen.
Dabei ergibt sich der Nachteil, daß diese zugeführte Frischluft verhältnismäßig trocken ist. Bei
einem Druck der Preßluftledtung von etwa 6 atü beträgt die relative Feuchtigkeit der zugeführten
Frischluft nur etwa 15%.
Eis sind weiterhin sogenannte Schlauchatmungsgeräte bekannt, die mit einer Blasvorrichtung, z.B.
einer Strahlpumpe, ausgerüstet sind, durch die dem Gerätträger Frischluft oder Sauerstoff zugeblasen
wird. Dabei: befindet sich diese Strahlpumpe in einer Frischluftatmosphäre und außerhalb des
Arbeitsbereiches des Gerätträgers. Durch die Strahl- ao pumpe wird dabei atembare Luft angesaugt und
dem Gerätträger zugeführt. Zum Schutz der Strahlpumpe kann deren Säugöffnung durch ein Staubfilter
geschützt sein. Da die durch den Injektor angesaugte Außenluft meist einen verhältnismäßig hohen
Feuchtigkeitsgehalt besitzt, enthält das dem Ge-
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rätträger ,zugeführte Luftgemisch so viel Feuchtigkeit,
daß das Einatmen nicht als lästig empfunden wird oder gesundheitsschädlich ist. Von dem Injektor
führt dann eine mehr öder minder lange Schlauchleitung zum Gerätträger. Die bekannten
Geräte haben den Nachteil, daß an dem Injektoristutzen nur, ein verhältnismäßig kleines Staubfilter
vorgeschaltet ist. Ein solches Filter vermag eine verhältnismäßig geringe Menge Staub aufzunehmen.
ίο Der Injektor kann demzufolge an staubreichen
Orten nicht aufgestellt werden, sondern ist an Stellen anzubringen, an denen die umgebende Luft
staubarm ist. Dann wind die Einschaltung verhältnismäßig langer Schlauchleitungen zwischen
dem Injektor und dem Gerätträger notwendig.
Es ist weiterhin eine· Atmungsvorrichtung für rauch-, staub- oder gasgefüllte Räume bekannt, bei
der in die Frischluft zuführende Leitung ein Luftreiniger derart eingeschaltet ist, daß der die Vorrichtung
Benutzende entweder von außen zugeführte Frischluft oder durch den Luftreiniger hindurchtretende
Raumluft atmen kann. Dabei kann in das Atmungsgehau.se vor den Luftreiniger ein Ventil
eingeschaltet sein, das für den Zutritt der Raumluft
offen ist, dagegen beim Zutritt der Frischluft durch deren . Druck 'geschlossen wird und dadurch den
Eintritt der Frischluft in den Reiniger hindert. Ein derartiges Gerät hat den Nachteil, daß der gesamte
Atmungsbedarf des .Gerätträgers bei Frischluftzuführung
ausschließlich aus der Druckluftquelle
gedeckt wenden muß.
Die Erfindung erstrebt, die Nachteile der bekannten
Geräte zu vermeiden. Die Erfindung betrifft ein Atemschutzgerät, bei dem der zu
schützenden Person durch einen Atmungsschlauch Frischluft zugeführt wird, die teilweise mit Hilfe
eines Injektors durch ein Filter angesaugt wird. Die Erfindung besteht dabei darin, daß das Filter
aus einem Feinstaubfilter und einem diesem vorgeschalteten Grobstäübfilter von etwa der gleichen
oder einer größeren Durchgangsfläche besteht. Dadurch ergibt sich der Vorteil, daß das Gerät auch
an staubr.eichen Orten aufgestellt werden kann, da durch die Verschaltung eines Fein- und Grobstaubfilters,
wobei das Grobstaubfilter verhältnismäßig groß ausgebildet ist, auch eine genügende Frischluftzufuhr
durch den Injektor erreicht wird.
Das große Staubfilter kann beispielsweise im Streb, auf der Hütte, im Steinbruch od. dgl. auf
der Sole abgesetzt sein und über einen etwa 6 bis 8 m langen Schlauch an dem Gerätträger angeschlossen
sein, so daß der Gerätträger ungestört durch dais Filter arbeiten kann. Das Filter kann
dabei auf einem fahrbaren oder mit Gleitkufen versehenen Untersatz aufgesetzt sein, so daß es vom
Gerätträger beim Vorwärtsschreiten mitgezogen werden kann. Dabei kann der Injektor über eine
flexible Druckleitung mit der Druckluftleitung verbunden sein, damit das aus dem Staubfilter und
dem Injektor gebildete Gerät ortsbeweglich ist.
Dabei kann das Grobstaubfilter als ein rüttel- bzw. schüttelbares .und aus nachgiebigem, elastischem
Stoff bestehendes Filter ausgebildet sein.
Eine einfache Bauform besteht dabei .darin, daß ;
das , Grobstaubfilter das Feinistaubfilter sackartig umgibt. '·■"; :
Das Staubfilter kann mit einer vorzugsweise durch Preßluft angetriebenen Rüttelvorrichtung
ausgerüstet sein. Diese dient, an besonders staübreiichen
Orten, wie z. B. unter Tage, dazu, daß fortwährend der sich absetzende. Grobstaub abgerüttelt
wird.
In die Zuführungsleitung vom Filter zur Atemmaske des Gerätträgers kann noch ein Atembeutel
eingeschaltet sein, damit auch bei starken Einatemspitzen keine Luftnot auftritt.
Die Verbindung zwischen dem großen Staubfilter und dem Gerätträger wird durch einen
Schlauch hergestellt, der zweckmäßig am Leibriemen befestigt ist Und dort mit dem meist als
Faltenschlauch ausgebildeten, zur Maske führenden Atemschlauch verbunden ist.
Am Ende des-Atemschlauch es kann in der Atemmaske
ein Einatemventii eingeschaltet sein.
In der Zeichnung ist eine Ausführungsform des erfindungsgemäßen Atemschutzgerätes schematisch
und teilweise im Schnitt dargestellt.
Die Preßluftleitung 1 sei' in eine Grube verlegt und führe einen Druck von etwa 6 atü. Von dieser
Preßluftleitung gehen mehrere Anschlußstellen 2 ab, die durch Handvehtil 3 abgesperrt werden können.
An einen der Anschlüssen ist der Injektor 4 angeschlossen,
der mit dem großen Staubfilter 5 zu einer Baueinheit vereinigt sein kann. Der Injektor 4 und
das große Staubfilter 5 sind mit dem mit Schlittenkufen 6 ausgerüsteten, nicht näher gezeichneten
Traggestell verbunden. Mit dem Ansaugstutzen des Injektors 4 ist über einen Faltenschlauch 7 das in
dem großen Staubfilter 5 eingebaute, nicht gezeichnete Schwebstoffilter verbunden. Das Feinstaubfilter
wird von einem Grobstäübfilter umgeben, das aus einem Behälter aus Drahtgewebe 8 besteht, das
von einem Filtertuch 9 überzogen ist. Die Grundfläche 10 des Grobstaubfilters ruht auf den Druckfedern
11 und ist mit Bohrungen versehen, durch ' die die Führungsbolzen 11 gesteckt sind, die ihrerseits
unmittelbar auf den Schlittenkufen 6 befestigt sind. Unterhalb der Grundfläche 10 ist ein kleiner
Preßktftmotor 13 angebracht, dessen Welle eine
exzentrische Scheibe 14 trägt, die beim Umlaufen den Boden 10 des Grobstaubfilters auf und ab bewegt,
so daß das Grobstaubfilter-gerüttelt wird.
Die Verbindung zwischen einem Stutzen der Preßluftleitung 2 und dem Injektor 4 wird durch
einen flexiblen Druckschliauch gebildet, so daß das Filtergerät auch ortsbeweglich ist. Die Verbindung
zwischen der Preßluftleitung und dem Gerät kann aber auch lösbar sein, so daß das Filtergerät an
jeder beliebigen Anschlußstelle der Preßluftleitung
angeschlossen werden kann, darüber hinaus aber nicht weiter beweglich ist.
Von dem Abgangsstutzen des Injektors führt ein etwa 6 bis 8 m langer flexibler Schlauch 15 zum
Anschluißstück 16 für den Gerätträger, das am Leibriemen 17 befestigt ist.. Dort steht der flexible
Schlauch 15, der nur einen geringen Überdruck
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führt, mit dem ails Faltenschlauch ausgebildeten
Atemschlauch 18 in Verbindung, -der zur Maske 19
führt. Der Atemschlauch 18 wird von dem kleinen Atembeutel 20 umgeben, der dazu dient, die Einatemspitzen
zu decken, falle der Injektor nicht genügend Luft liefern sollte. Am Ende des Atemschliauches
ist das Einatemventil 21 angeordnet. Die Maske ist mit einem Ausatemventil 22 versehen.
Bei der Einatmung strömt vom Injektor 4 geförderte Luft ungehindert zur Maske. Bei der Ausatmung
schließt sich das Einateimventil2i. Die Luft
staut sich in dem Schlauch 15 und 18, wenn der
Atembeutel 20 aufgefüllt ist. Wenn die Luftzufuhr durch den Injektor 4 isehr groß ist und sich die Luft
in dem Schlauch 15 staut, kann die weiter zugeführte Luft über den Faltenschlauch 7 in das
Schwebstoiffilter zurückströmen. Die aus dem Schwebstoffilter dann austretende Luft kann den
Staub von dem Schwebstoffilter abheben.
ao Dieser Fall kann dann eintreten, wenn an dem Abgangisstutzen des Injektors nicht nur ein, sondern
zwei oder gar mehrere Gerätträger angeschlossen sind.1 In diesem Falle ist an dem Abgangsstutzen
23 des Injektors eine nicht gezeichnete Verteilerleitung angeschlossen. Der Injektor
und das Staubfilter sind dann in ihren Leistungen entsprechend zu bemessen.
Claims (6)
- PATENTANSPRÜCHE:i. Atemschutzgerät, insbesondere für unter Tage, Steinbrüche, Hüttenwesen od. dgl., bei dem der zu schützenden Person durch einen Atemschlauch Frischluft zugeführt wird, die teilweise mit Hilfe eines Injektors durch ein Filter angesaugt wind, dadurch gekennzeichnet, daß das Filter aus einem Feinstaubfilter und einem diesem vorgeschalteten Grobstaubfilter von etwa der gleichen oder einer größeren Durchgangsfläche besteht.
- 2. Atemschutzgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Grobstaubfilter als rüttel- bzw. schüttelbares Filter ausgebildet ist.
- 3. Atemschutzgerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Grobstaubfilter aus einem flexiblen Filtermaterial gebildet ist.
- 4. Atemschutzgerät nach einem der Ansprüche ι bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Grolbstaubfilter das Feinstaubfilter sackartig umgibt.
- 5. Atemschutzgerät nach einem der Ansprüche ι bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Grobstaubfilter mit einer vorzugsweise durch Preßluft angetriebenen Rüttelvorrichtung verbunden ist.·
- 6. Atemschutzgerät mach einem der Ansprüche ι bis 5, dadurch, gekennzeichnet, daß das Staubfilter auf einem fahrbaren oder mit Gleitkufen versehenen Untersatz angeordnet ist.Angezogene Druckschriften:
Deutsche Patentschriften Nr. 175 261, 564032, 598691:USA.-Patentschrift Nr. 2 604 840.Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Family
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