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DED0013844MA - - Google Patents

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DED0013844MA
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DE
Germany
Prior art keywords
filter
dust filter
breathing apparatus
breathing
injector
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Description

BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
Tag der Anmeldung: 12. Dezember 1952 Bekanntgemacht am 30. Mai 1956
DEUTSCHES PATENTAMT
Es sind Atemschutzgeräte bekannt, bei denen dem Geirätträger Frischluft durch eine Schlauchleitung zugeführt wird, die an einer vom Gerätträger getragenen Maske— Voll- oder Halbmaske — endet. Bei diesen Atemschutzgeräten -wird vom Gerätträger dii'e gesamte von ihm bei der Atmung benötigte Luftmenge meist aus einer Preßluftleitung oder einem Preßluftvorratsbehälter entnommen. Dabei ergibt sich der Nachteil, daß diese zugeführte Frischluft verhältnismäßig trocken ist. Bei einem Druck der Preßluftledtung von etwa 6 atü beträgt die relative Feuchtigkeit der zugeführten Frischluft nur etwa 15%.
Eis sind weiterhin sogenannte Schlauchatmungsgeräte bekannt, die mit einer Blasvorrichtung, z.B. einer Strahlpumpe, ausgerüstet sind, durch die dem Gerätträger Frischluft oder Sauerstoff zugeblasen wird. Dabei: befindet sich diese Strahlpumpe in einer Frischluftatmosphäre und außerhalb des Arbeitsbereiches des Gerätträgers. Durch die Strahl- ao pumpe wird dabei atembare Luft angesaugt und dem Gerätträger zugeführt. Zum Schutz der Strahlpumpe kann deren Säugöffnung durch ein Staubfilter geschützt sein. Da die durch den Injektor angesaugte Außenluft meist einen verhältnismäßig hohen Feuchtigkeitsgehalt besitzt, enthält das dem Ge-
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rätträger ,zugeführte Luftgemisch so viel Feuchtigkeit, daß das Einatmen nicht als lästig empfunden wird oder gesundheitsschädlich ist. Von dem Injektor führt dann eine mehr öder minder lange Schlauchleitung zum Gerätträger. Die bekannten Geräte haben den Nachteil, daß an dem Injektoristutzen nur, ein verhältnismäßig kleines Staubfilter vorgeschaltet ist. Ein solches Filter vermag eine verhältnismäßig geringe Menge Staub aufzunehmen.
ίο Der Injektor kann demzufolge an staubreichen Orten nicht aufgestellt werden, sondern ist an Stellen anzubringen, an denen die umgebende Luft staubarm ist. Dann wind die Einschaltung verhältnismäßig langer Schlauchleitungen zwischen dem Injektor und dem Gerätträger notwendig.
Es ist weiterhin eine· Atmungsvorrichtung für rauch-, staub- oder gasgefüllte Räume bekannt, bei der in die Frischluft zuführende Leitung ein Luftreiniger derart eingeschaltet ist, daß der die Vorrichtung Benutzende entweder von außen zugeführte Frischluft oder durch den Luftreiniger hindurchtretende Raumluft atmen kann. Dabei kann in das Atmungsgehau.se vor den Luftreiniger ein Ventil eingeschaltet sein, das für den Zutritt der Raumluft offen ist, dagegen beim Zutritt der Frischluft durch deren . Druck 'geschlossen wird und dadurch den Eintritt der Frischluft in den Reiniger hindert. Ein derartiges Gerät hat den Nachteil, daß der gesamte Atmungsbedarf des .Gerätträgers bei Frischluftzuführung ausschließlich aus der Druckluftquelle gedeckt wenden muß.
Die Erfindung erstrebt, die Nachteile der bekannten Geräte zu vermeiden. Die Erfindung betrifft ein Atemschutzgerät, bei dem der zu schützenden Person durch einen Atmungsschlauch Frischluft zugeführt wird, die teilweise mit Hilfe eines Injektors durch ein Filter angesaugt wird. Die Erfindung besteht dabei darin, daß das Filter aus einem Feinstaubfilter und einem diesem vorgeschalteten Grobstäübfilter von etwa der gleichen oder einer größeren Durchgangsfläche besteht. Dadurch ergibt sich der Vorteil, daß das Gerät auch an staubr.eichen Orten aufgestellt werden kann, da durch die Verschaltung eines Fein- und Grobstaubfilters, wobei das Grobstaubfilter verhältnismäßig groß ausgebildet ist, auch eine genügende Frischluftzufuhr durch den Injektor erreicht wird.
Das große Staubfilter kann beispielsweise im Streb, auf der Hütte, im Steinbruch od. dgl. auf der Sole abgesetzt sein und über einen etwa 6 bis 8 m langen Schlauch an dem Gerätträger angeschlossen sein, so daß der Gerätträger ungestört durch dais Filter arbeiten kann. Das Filter kann dabei auf einem fahrbaren oder mit Gleitkufen versehenen Untersatz aufgesetzt sein, so daß es vom Gerätträger beim Vorwärtsschreiten mitgezogen werden kann. Dabei kann der Injektor über eine flexible Druckleitung mit der Druckluftleitung verbunden sein, damit das aus dem Staubfilter und dem Injektor gebildete Gerät ortsbeweglich ist.
Dabei kann das Grobstaubfilter als ein rüttel- bzw. schüttelbares .und aus nachgiebigem, elastischem Stoff bestehendes Filter ausgebildet sein.
Eine einfache Bauform besteht dabei .darin, daß ; das , Grobstaubfilter das Feinistaubfilter sackartig umgibt. '·■"; :
Das Staubfilter kann mit einer vorzugsweise durch Preßluft angetriebenen Rüttelvorrichtung ausgerüstet sein. Diese dient, an besonders staübreiichen Orten, wie z. B. unter Tage, dazu, daß fortwährend der sich absetzende. Grobstaub abgerüttelt wird.
In die Zuführungsleitung vom Filter zur Atemmaske des Gerätträgers kann noch ein Atembeutel eingeschaltet sein, damit auch bei starken Einatemspitzen keine Luftnot auftritt.
Die Verbindung zwischen dem großen Staubfilter und dem Gerätträger wird durch einen Schlauch hergestellt, der zweckmäßig am Leibriemen befestigt ist Und dort mit dem meist als Faltenschlauch ausgebildeten, zur Maske führenden Atemschlauch verbunden ist.
Am Ende des-Atemschlauch es kann in der Atemmaske ein Einatemventii eingeschaltet sein.
In der Zeichnung ist eine Ausführungsform des erfindungsgemäßen Atemschutzgerätes schematisch und teilweise im Schnitt dargestellt.
Die Preßluftleitung 1 sei' in eine Grube verlegt und führe einen Druck von etwa 6 atü. Von dieser Preßluftleitung gehen mehrere Anschlußstellen 2 ab, die durch Handvehtil 3 abgesperrt werden können. An einen der Anschlüssen ist der Injektor 4 angeschlossen, der mit dem großen Staubfilter 5 zu einer Baueinheit vereinigt sein kann. Der Injektor 4 und das große Staubfilter 5 sind mit dem mit Schlittenkufen 6 ausgerüsteten, nicht näher gezeichneten Traggestell verbunden. Mit dem Ansaugstutzen des Injektors 4 ist über einen Faltenschlauch 7 das in dem großen Staubfilter 5 eingebaute, nicht gezeichnete Schwebstoffilter verbunden. Das Feinstaubfilter wird von einem Grobstäübfilter umgeben, das aus einem Behälter aus Drahtgewebe 8 besteht, das von einem Filtertuch 9 überzogen ist. Die Grundfläche 10 des Grobstaubfilters ruht auf den Druckfedern 11 und ist mit Bohrungen versehen, durch ' die die Führungsbolzen 11 gesteckt sind, die ihrerseits unmittelbar auf den Schlittenkufen 6 befestigt sind. Unterhalb der Grundfläche 10 ist ein kleiner Preßktftmotor 13 angebracht, dessen Welle eine exzentrische Scheibe 14 trägt, die beim Umlaufen den Boden 10 des Grobstaubfilters auf und ab bewegt, so daß das Grobstaubfilter-gerüttelt wird.
Die Verbindung zwischen einem Stutzen der Preßluftleitung 2 und dem Injektor 4 wird durch einen flexiblen Druckschliauch gebildet, so daß das Filtergerät auch ortsbeweglich ist. Die Verbindung zwischen der Preßluftleitung und dem Gerät kann aber auch lösbar sein, so daß das Filtergerät an jeder beliebigen Anschlußstelle der Preßluftleitung angeschlossen werden kann, darüber hinaus aber nicht weiter beweglich ist.
Von dem Abgangsstutzen des Injektors führt ein etwa 6 bis 8 m langer flexibler Schlauch 15 zum Anschluißstück 16 für den Gerätträger, das am Leibriemen 17 befestigt ist.. Dort steht der flexible Schlauch 15, der nur einen geringen Überdruck
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führt, mit dem ails Faltenschlauch ausgebildeten Atemschlauch 18 in Verbindung, -der zur Maske 19 führt. Der Atemschlauch 18 wird von dem kleinen Atembeutel 20 umgeben, der dazu dient, die Einatemspitzen zu decken, falle der Injektor nicht genügend Luft liefern sollte. Am Ende des Atemschliauches ist das Einatemventil 21 angeordnet. Die Maske ist mit einem Ausatemventil 22 versehen. Bei der Einatmung strömt vom Injektor 4 geförderte Luft ungehindert zur Maske. Bei der Ausatmung schließt sich das Einateimventil2i. Die Luft staut sich in dem Schlauch 15 und 18, wenn der Atembeutel 20 aufgefüllt ist. Wenn die Luftzufuhr durch den Injektor 4 isehr groß ist und sich die Luft in dem Schlauch 15 staut, kann die weiter zugeführte Luft über den Faltenschlauch 7 in das Schwebstoiffilter zurückströmen. Die aus dem Schwebstoffilter dann austretende Luft kann den Staub von dem Schwebstoffilter abheben.
ao Dieser Fall kann dann eintreten, wenn an dem Abgangisstutzen des Injektors nicht nur ein, sondern zwei oder gar mehrere Gerätträger angeschlossen sind.1 In diesem Falle ist an dem Abgangsstutzen 23 des Injektors eine nicht gezeichnete Verteilerleitung angeschlossen. Der Injektor und das Staubfilter sind dann in ihren Leistungen entsprechend zu bemessen.

Claims (6)

  1. PATENTANSPRÜCHE:
    i. Atemschutzgerät, insbesondere für unter Tage, Steinbrüche, Hüttenwesen od. dgl., bei dem der zu schützenden Person durch einen Atemschlauch Frischluft zugeführt wird, die teilweise mit Hilfe eines Injektors durch ein Filter angesaugt wind, dadurch gekennzeichnet, daß das Filter aus einem Feinstaubfilter und einem diesem vorgeschalteten Grobstaubfilter von etwa der gleichen oder einer größeren Durchgangsfläche besteht.
  2. 2. Atemschutzgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Grobstaubfilter als rüttel- bzw. schüttelbares Filter ausgebildet ist.
  3. 3. Atemschutzgerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Grobstaubfilter aus einem flexiblen Filtermaterial gebildet ist.
  4. 4. Atemschutzgerät nach einem der Ansprüche ι bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Grolbstaubfilter das Feinstaubfilter sackartig umgibt.
  5. 5. Atemschutzgerät nach einem der Ansprüche ι bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Grobstaubfilter mit einer vorzugsweise durch Preßluft angetriebenen Rüttelvorrichtung verbunden ist.·
  6. 6. Atemschutzgerät mach einem der Ansprüche ι bis 5, dadurch, gekennzeichnet, daß das Staubfilter auf einem fahrbaren oder mit Gleitkufen versehenen Untersatz angeordnet ist.
    Angezogene Druckschriften:
    Deutsche Patentschriften Nr. 175 261, 564032, 598691:
    USA.-Patentschrift Nr. 2 604 840.
    Hierzu 1 Blatt Zeichnungen

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